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Christian Pegel

06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir Sie mit dem Gesetz behelligen müssen, hat zwei Gründe. Erstens. Wir haben dieses Gesetz vor einigen Jahren beschlossen und selbst eine Evaluierung vorgenommen. Die stand jetzt an, sodass wir schon deshalb zu Ihnen auf jeden Fall zurückkehren wollten und mussten. Zweitens. In der Tat, eine EU-Richtlinie, die parallel ebenfalls Handlungsbedarf auslöst, hat das Ganze ergänzt, sodass wir jetzt nach meinem Gefühl auf eine deutliche Entbürokratisierung schauen können, weil wir eben nicht mehr die analogen Prozesse im Gesetz abbilden, sondern das weitgehend digital abbilden können. Rainer Albrecht hat das umfänglich dargestellt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir den Kommunen die Möglichkeit erhalten. Die Evaluierung wäre unsererseits zunächst im Übrigen pessimistischer ausgegangen. Wir hatten nämlich mitgezählt, wie viele bisherige Satzungen und Beschlüsse es gab, null, und das hat den Verdacht nahegelegt, dass man das Gesetz möglicherweise auch aufheben könne. Dem war allerdings der Städte- und Gemeindetag ganz ausdrücklich entgegengetreten, sondern hatte vielmehr darum gebeten, diese Erleichterungen vorzunehmen und die Digitalisierung zu ermöglichen, um auf die Art und Weise sehr viel einfacher damit verfahren zu können. Wir glauben als Land weiterhin, dass eine gemeinsame Plattform vorteilhaft wäre. Ich weiß, dass es hier im Raume auch Anträge geben wird, die sagen, soll doch einfach das Land machen und dann ist gut. Ganz so einfach ist, glaube ich, mit kommunalen Aufgaben nicht umzugehen, sondern es bleibt in der Tat eine kommunale Aufgabe, wenn man es denn möchte. Wir verpflichten keinen, sondern wir ermöglichen lediglich, weil wir weiterhin davon ausgehen, dass in einzelnen touristischen Ortslagen der Zweitwohnungsmarkt, der Ferienwohnungsmarkt durchaus eine reale Konkurrenz zum, ich sage mal, regulären, normalen Vermietungsprozess ist. Ich habe dann allerdings mit einem gewissen Schmunzeln zur Kenntnis genommen, dass zumindest zwei Verbände in der schriftlichen Anhörung das ganz ausdrücklich bestritten haben. Das eine ist der Verband, der die großen Plattformen zusammenfasst, und das andere ist der Verband, der die Ferienwohnungsvermieterinnen und -vermieter zusammenfasst, die vermutlich recht haben, weil sie mit einer sehr kleinen Prozentzahl argumentiert haben, die überhaupt nur als Ferienwohnung im normalen Mietmarkt wirksam wird. Ich gehe davon aus, weil es einfach eine gesamtbundesweite Betrachtung ist – und dann hätte ich hier auch im Land kein Problem –, natürlich habe ich, wenn ich auf die gesamten 742 Gemeinden und Städte im Lande gucke, nur einen kleinen Teil, bei dem Ferienwohnungen ernsthaft in die Lage kommen können, dem regulären Mietwohnungsmarkt Konkurrenz zu machen. Aber in den besonders küstennahen Bereichen, in den touristischen Hotspots, da verhält es sich dann punktuell anders, und nur so ist das Gesetz bitte auch zu verstehen. Es geht natürlich nur um ein Angebot für diejenigen, wo das als Problem überhaupt auftritt. Und da ist, ohne dass wir jetzt wiederum eine repräsentative Statistik bereithalten könnten, zumindest die wiederholte Rückkopplung derer, die dort kommunalpolitische Verantwortung tragen, zum Teil auch derer, die dort touristische Infrastruktur betreiben, die Rückkopplung lautet, in einigen Hotspots gibt es diese Konkurrenzsituation, und in diesen Hotspots ist wiederum erbeten worden zu helfen. Das wollen wir an dieser Stelle tun. Natürlich ersetzt es nicht die soziale Wohnraumförderung. Es ersetzt nicht die jeweiligen kommunalen Satzungen, die als Bebauungspläne überhaupt ermöglichen zu bauen und gerne auch in den B-Plänen dann eben auch sehr detailliert festsetzen können, dass es keine Ferienwohnungen sein dürfen und dass es keine Zweitwohnungen sein dürfen. Also es gibt an den Stellen Gestaltungsmöglichkeiten, aber für bestehenden Wohnraum, für den es keine B-Pläne gibt, soll das hier ein ergänzendes Instrument sein, noch einmal, nicht alleine selig machen, aber hoffentlich ergänzend zu den eben genannten Instrumenten. Vielen Dank für die Beratungen dazu! Vielen Dank für, wie ich glaube, den sehr flüssigen gemeinsamen Beratungsprozess! Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Beratungen hierzu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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