Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst für die extrem sachliche, (Torsten Koplin, Die Linke: Extrem!) nach meinem Gefühl extrem sachliche und lösungsorientierte Diskussion bei diesem Gesetzentwurf bedanken. Ich weiß, dass es ein hochemotionales Thema für nicht wenige darstellt. Nachrichtendienste/Verfassungsschutz klingt immer nach einer gewissen Heimlichkeit, hat durchaus Vorbehaltswelten, trifft auf ganz unterschiedliche Einschätzungen. Daran gemessen haben wir nach meinem Eindruck sowohl hier, aber insbesondere in der Ausschussbefassung eine sehr sachorientierte, lösungsorientierte gemeinsame Beratung durchführen können. Ich bedanke mich an der Stelle insbesondere für den ergänzenden, in Teilen ändernden Antrag, der heute noch gestellt ist, der insbesondere Hinweise aus der Anhörung aufgreift. Wir haben ja verschiedene Sachverständige aus sehr unterschiedlichen, auch inhaltlich, politischen Richtungen gehabt. Und vor dem Hintergrund glaube ich, dass es klug und richtig ist, Dinge aufzugreifen, sie umzusetzen, und insbesondere das, was in der PKK geleistet worden ist, was hier natürlich weniger darstellbar ist, hat uns deutlich geholfen. Die PKK hat vor allen Dingen für ihre eigenen Kontrollbefugnisse, für die Frage, was das Gesetz an Kontrollbefugnissen enthalten soll, zielführende und umfangreichere Diskussionen untereinander geführt und die jetzt in die entsprechende Beschlussfassung mit eingebracht. Was ist Inhalt des Gesetzes? Wir katapultieren – Philipp da Cunha hat es dankenswerterweise gesagt – das Gesetz ins Jahr 2026. Wir greifen umfänglich Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit der letzten Jahre auf, die weitgehend nicht zu unserem Landesgesetz, sondern zu anderen Landesgesetzen, zum Bundesgesetz erlassen worden ist, die aber nicht selten auf ähnliche oder gleichlautende Normen bei uns natürlich gleichermaßen Anwendung findet. Und von daher war es erforderlich, hier entsprechende Anpassung zu schaffen. Erstens. Das Gericht, vor allem das Bundesverfassungsgericht, hat wiederholt mehr Verhältnismäßigkeitsabwägungen den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden abgefordert. Das heißt also, in vielen Einzelfallentscheidungen muss sehr viel mehr Pro und Contra gewogen, auch aufgeschrieben werden, haben wir eben im Übrigen in der SOG-Debatte auch schon gehabt. Ja, das macht Dinge komplexer, aber umgekehrt sorgt es dafür, dass diejenigen, die Entscheidungen treffen, die im Zweifel in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen – und das tun wir häufig mit nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen –, dass diese Eingriffe vorher noch einmal intensiver abgewogen werden müssen, schon behördenintern. Zweitens. Das Bundesverfassungsgericht hat an sehr viel mehr Stellen eine unabhängige Vorabkontrolle verlangt. Man hat also ein stärkeres Einschränken, vor allen Dingen bei stärker grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen erwartet, entweder durch ein Gericht oder durch eine unabhängige Kommission, die also losgelöst von dem Kreis, der mit der Sacharbeit im Verfassungsschutz betraut ist, also der eigentlichen Beamtinnen und Beamten, aber auch der PKK, die zu dessen Kontrolle eingesetzt ist, also losgelöst von einer dritten, kontrollierenden Instanz verlangt. Auch das setzen wir mit dem Gesetz jetzt um. Zu guter Letzt hat das Bundesverfassungsgericht umfänglich den Datenaustausch mit anderen Behörden, mit anderen Beteiligten zum Gegenstand von Rechtsprechung gemacht. Auch darauf stellen wir das Gesetz ein. Ich will gleichwohl hier in den Raum hinein sagen, dass in mancher Situation, wo uns schwere und schwerste Straftaten geschehen, das, was wir hier an Eingrenzungen erfahren, durchaus auch noch mal Fragen der Öffentlichkeit an die Hand geben wird. Nach dem schweren Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz, nach der schrecklichen terroristischen Mordserie des NSU hat es durchaus intensive öffentliche Debatten gegeben, ob es eigentlich den Austausch zwischen den verschiedenen polizeilichen Behörden, zwischen den verschiedenen Verfassungsschutzbehörden und auch wiederum zwischen diesen unterschiedlichen Sicherheitsbehörden gegeben hat und ob bei mehr Austausch, bei früherem Austausch, bei mehr Kenntnis der jeweiligen Kenntnisse des anderen einzelne oder umfängliche Sachverhalte hätten vermieden werden können. Daraufhin sind insgesamt in den bundesweiten Gesetzen sowohl auf Polizeiseite als auch auf Verfassungsschutzseite Anpassungen erfolgt, und das Verfassungsgericht hat die in den letzten Jahren immer wieder auch kritisch beäugt. Mit dem Respekt einer Exekutive vor der Verfassungsgerichtsbarkeit setzen wir das selbstverständlich um. Ich gebe aber auch an die Hand, sollte es erneut zu Straftaten in einer solchen Dimension kommen, werden wir erneut, wenn dabei festgestellt wird, dass eigentlich unterschiedliche staatliche Institutionen Dinge wussten, die sie aber den anderen, die hätten reagieren können dann, nicht an die Hand gegeben haben, werden wir erneut Diskussionen bekommen, die immer in dem Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit stehen und die das Verfassungsgericht für uns in eine gewisse Abwägung gebracht hat. Ich weise aber darauf hin, ganz ohne wird es bei Sachverhalten ähnlicher Qualität, wo wir auf Holz klopfen dürfen miteinander, dass sie nicht erneut auftreten, gleichwohl wird es dann im Zweifel Diskussionen geben, die man nicht nur juristisch, sondern im Zweifel auch politisch beantworten muss. Ein Punkt ist ganz ausdrücklich von Philipp da Cunha angesprochen worden: Ja, wir wollen mit diesem Gesetz auch ermöglichen, neueren Phänomenen vernünftig nachgehen zu können. Das hängt insbesondere auf der einen Seite mit der leider zuweilen feststellbaren sehr frühen, im kindlichen Jugendlichenalter beginnenden Radikalisierung, vor allen Dingen bei islamistischen Bereichen an. Das Gleiche – und das ist hier im Land leider der häufiger auftretende Fall – gilt auch für den rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Bereich. Wenn heute der Generalbundesanwalt zum wiederholten Male – nicht nur in diesem Bundesland, ganz ausdrücklich gesagt – Wohnungen durchsuchen lässt zwischen 14 und 20 Jahren, wenn wir zwischenzeitlich Verfahren des Generalbundesanwaltes gegen Gruppen haben, die zwischen 14 und 20 liegen, und zwar mit dem Vorwurf der Gründung rechtsterroristischer, rechtsextremistischer Vereinigungen, die sich zur dauerhaften, wiederholten Begehung schwerer und schwerster staatsgefährdender Straftaten zusammengeschlossen haben, dann ist das ein Phänomen, was erschreckend neu ist und was gleichwohl die Frage aufwirft, ist das Frühwarnsystem, der Verfassungsschutz, in der Lage, die dann berechtigte Frage zu beantworten: Warum seht ihr das eigentlich nicht früher? Seid ihr da eigentlich dicht genug dran? Und ja, unsere Speicherregelungen sind zu Recht bei Unter-18-Jährigen streng, das bleiben sie auch, aber wir wollen mit diesen Regelungen die Möglichkeit geben, genau an der Stelle im Zweifel diesen besonderen Jugendphänomenen, die ganz, ganz stark im Übrigen mit der digitalen Welt zusammenhängen, das sind Radikalisierungsprozesse, die nahezu ausschließlich, Organisationsprozesse, nahezu ausschließlich in sozialen Medien beginnen, die hinterher leider analog, haptisch, körperlich in der realen Welt schrecklichste Straftaten hervorrufen, die aber in der Organisation, in der Radikalisierung in der digitalen Welt passieren, dass der Verfassungsschutz damit umgehen kann. Und, meine Damen und Herren, zu guter Letzt werden Sie neue Vorschläge finden, Philipp da Cunha hat Sie aber detaillierter dargestellt, wie die bisherige PKK, die Parlamentarische Kontrollkommission – künftig, so habe ich es verstanden, ein Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG), auf die Formulierung kommt es dann aber, glaube ich, nicht entscheidend an –, sondern mit dem klaren Vorhaben, erstens zumindest einmal im Jahr eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen und auf die Art und Weise die Transparenz zu erhöhen, soweit sie das denn mit geheimhaltungsbedürftigen Gegenständen ist, und zum anderen auch ansonsten Regelungen anzupassen, die die PKK-Arbeit gegenüber dem Verfassungsschutz stärken und unterstützen sollen. Dabei folgen wir in der Tat nicht dem Vorschlag, daraus jetzt einen allgemeinen Ausschuss möglichst groß und nach dem zu machen, wie es in allen anderen 13 Ausschüssen geschieht, sondern wir folgen weiterhin der Überschrift, dass das, was dort passiert, oft hoch geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte sind, dass es nicht selten um Arbeitsweisen geht, die eben nicht dazu geeignet sind, in großer öffentlicher Debatte zu erfolgen, die im Übrigen im Zweifel denjenigen, die dem Staat helfen, solche schrecklichen Phänomene, solche rechtsterroristischen, linksterroristischen, islamistisch-terroristischen Phänomene früh zu erkennen und deren schlimmen Wirkungen vorbeugen zu können, dass die Quellen, die wir dabei nutzen, eben gleichermaßen verdient haben, dass es einen Schutz für sie gibt, dass sie nicht mit der Gefahr laufen und mit dem Staat zusammenarbeiten, im Zweifel von den eigenen Gesinnungsgenossen dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und die würde im Zweifel relativ bitter sein. Vor dem Hintergrund bleiben wir in dem Vorschlag hier, bei dem im Übrigen über viele verfassungsgerichtliche Entscheidungen klar abgesicherten Instrument eines gesonderten Gremiums, das mit einem gesonderten Zugang erfolgt, bei dem aber nicht, wie jetzt zuweilen der Eindruck und die Zwischenrufe schon unterwegs waren, da macht sich die Regierung irgendwie ihr eigenes Gremium, sondern es gibt eine weiterhin klare Verpflichtung, und die gab es bislang schon, dass Oppositionsbeteiligte natürlich in dieses Gremium hineingehören, dass damit von allen Seiten beleuchtet wird, dass aber die sehr kleine Einheit und die eben auch nicht öffentliche Einheit sicherstellt, dass die besonderen Aufgaben, die hier im Sicherheitsbereich ausgeübt werden, auch tatsächlich dem entsprechenden Schutzbedarf weiterhin entsprechend beackert werden können. Zu gut Deutsch, geheim bleibt geheim, wir gefährden keine Informationen, die im Zweifel diejenigen, die wir stellen wollen, die wir nicht zum Tragen kommen lassen wollen, an ihren schlimmen Taten hindern sollen. Meine Damen und Herren, allen Versuchen, zu suggerieren, es werde außerhalb des Gesetzes rein politisch agiert, trete ich schon mal prophylaktisch deutlich entgegen. Schon bislang war klar, unter welchen Umständen der Verfassungsschutz agiert. Und mit diesem Gesetz wird es noch einmal klarer gefasst, gerade im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Es geht um das höchste Gut, was dieses Grundgesetz kennt, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen jene, die sie abschaffen, beseitigen, verletzen wollen und dabei in der Regel keine Skrupel haben, auch über die Gesundheit, über die Integrität und über den Schutz vieler anderer Menschen, die tief in dieser freiheitlichdemokratischen Grundordnung verankert sind, zu gehen. Von daher bleibt es dabei, wir werden ein solches Gremium, eine solche Institution brauchen. Sie ist das Frühwarnsystem und sie ist der Schutzfaktor, sie ist der Schutzmagnet für das, was das Grundgesetz 1949 eingeführt hat. Sie schützt die Freiheit, die Demokratie, die Menschenwürde und den Rechtsstaat gegen diejenigen, die das aus verschiedensten Gründen, die allesamt das Grundgesetz aber nicht akzeptiert, infrage stellen. Damit ist nicht die Meinungsfreiheit infrage gestellt. Ich darf auch den größten Unfug weiterhin vertreten, aber ich darf mich nicht organisieren, um die freiheitlichdemokratische Grundordnung zu gefährden oder abzuschaffen. Wenn aus der Meinung eine staatsgefährdende Tat wird, dann kommt der Verfassungsschutz genau wie im Zweifel die Polizei zum Tragen. Und der Verfassungsschutz soll uns früh warnen, damit wir eben gar nicht erst in Straftatenbereiche hineingelangen. Ich danke für die bisher ausdrücklich oder außerordentlich konstruktive und zielorientierte Debatte, freue mich und hoffe heute auf die Fortsetzung dergleichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
