Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5405. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/6523 sowie einen Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6529 vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6523 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6523 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6529 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6529 bei Zustimmung durch die Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der fraktionslosen Abgeordneten, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6498 zustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6498 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6503 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6503 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, Drucksache 8/5416, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/6499. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6521 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6524 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5416 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6499 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6521 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6524 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.
