Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes ist eine Anhörung und ein überfallartiger Änderungsantrag der rot-roten Regierungsfraktionen im federführenden Innenausschuss vorausgegangen. Mit den Änderungen, denen meine Fraktion zugestimmt hat, weil sie viel zu wichtig sind, werden verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, um einen verfassungskonformen Vollzug des Gesetzes zu gewährleisten. Das betrifft besonders die Überarbeitung von Rechtsgrundlagen für Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die Einführung einer unabhängigen Kontrolle von bestimmten Maßnahmen und die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Übermittlung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes. Die neu eingeführten Regelungen als Rechtsgrundlage für die Auskunft an das Bundeszentralamt für Steuern und für die Eingabe von Bediensteten des Verfassungsschutzes an die PKK tragen wir mit. Auch die Kontrolle von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen durch die G10-Kommission und die Herabsetzung des Alters minderjähriger Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Datenspeicherung erfolgen kann, sind wichtige Mechanismen für Kontrolle und die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo wir allerdings wiederholt die Rechte des Parlaments und vor allem die der Opposition mit Füßen getreten sehen, ist die Art und Weise, wie die SPD ihre Änderungen an den Gesetzentwürfen ihres eigenen Ministers auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch in die Manege wirft. Mit Änderungsantrag von SPD und Linken bei der abschließenden Beratung im Innenausschuss, der noch nicht einmal eine Begründung hatte und dessen fehlende Rechtsförmlichkeit jeden Ausschusssekretär zum Weinen brächte, wurde die „Parlamentarische Kontrollkommission“ in „Parlamentarisches Kontrollgremium“ umbenannt und eine Anwerbe- und Erprobungszeit vor dem kontrollpflichtigen Einsatz von Vertrauensleuten eingeführt. Das neue Parlamentarische Kontrollgremium gibt sich eine Geschäftsordnung und führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung mit dem Innenministerium durch. Zudem können die Fraktionen einen Referenten zur Unterstützung der eigenen Mitglieder im Gremium benennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion – denn dass Die Linke dabei irgendein Mitspracherecht hatte, glaube ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht –, wie wenig, wie wenig muss Ihnen der Schutz unserer Verfassung und das dazu geschaffene Gesetz wert sein, wenn Sie es nicht einmal für nötig halten, darüber im Fachausschuss ausreichend zu beraten und die Änderung wenigstens zu begründen! Frau Tegtmeier ist mittlerweile dazu übergegangen, bei der Einführung von Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen der eigenen Fraktion auf das beratende Innenministerium zu verweisen und den Innenminister den Antrag begründen zu lassen. Sorry, aber diese Vorgehensweise ärgert mich einfach, und deswegen rede ich auch heute dazu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen, in unserem Land ist das das Ministerium für Inneres und Bau. Und nach Artikel 26 der Verfassung unseres Landes hat die parlamentarische Opposition die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen sowie Regierungsprogramme und Regierungsentscheidungen kritisch zu bewerten. Die parlamentarische Opposition hat in Erfüllung ihrer Aufgabe das Recht auf politische Chancengleichheit. Sehr geehrte Damen und Herren der SPD und Linke, Sie brauchen uns keine Gesetze zur Änderung der Verfassung unseres Landes und des Landesverfassungsschutzgesetzes vorzulegen, wenn das die Art und Weise ist, wie Sie mit unserer Verfassung umgehen. Meine Fraktion kennt ihre Verantwortung und ihre Aufgaben genauso wie ihre Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag. Wir werden diesem Gesetzentwurf deshalb trotzdem zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
