Constanze Oehlrich
Nein. Und das Bundesverfassungsgericht hat diesen Kern in den vergangenen Jahren klar beschrieben. Im Zentrum steht die Würde des Menschen, hinzu kommen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese moderne Definition gehört ins Verfassungsschutzgesetz, denn der Verfassungsschutz schützt nicht den Staat um seiner selbst willen, er schützt die Grundlagen unseres freiheitlichen Zusammenlebens, damit Freiheit, Gleichheit und demokratische Teilhabe für alle gesichert bleiben. Liebe Kolleg/-innen, unsere Demokratie steht unter Druck, durch Rechtsextremismus, hybride Bedrohungen, Desinformationen und autoritäre Einflussnahme. Gerade deshalb brauchen wir einen modernen und leistungsfähigen Verfassungsschutz. Aber Stärke zeigt sich nicht in möglichst weitreichenden Befugnissen. Ein gutes Verfassungsschutzgesetz schützt unsere Demokratie, ohne dabei ihre Grundprinzipien preiszugeben. Stärke zeigt sich in Rechtssicherheit, wirksamer Kontrolle und gesellschaftlichem Vertrauen. Es hat in den vergangenen Jahren Fortschritte gegeben, zum Teil, weil Karlsruhe sie eingefordert hat, zum Teil aber auch, weil der Verfassungsschutz selbst erkannt oder auf öffentlichen Druck reagiert hat, dass er aus Fehlern lernen muss, nicht zuletzt aus dem Versagen im NSU-Komplex. Diesen Weg zu mehr Transparenz, mehr Rechenschaft und mehr rechtsstaatlicher Klarheit müssen wir konsequent weitergehen. Unser Änderungsantrag zeigt, wie das gehen kann. Ich bitte für diesen Änderungsantrag um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
