Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte es eben schon angesprochen und heute früh auch, Brand- und Katastrophenschutz bestimmt den heutigen Tage ganz umfänglich mit. Ich glaube, dass es den Helfenden, den Helferinnen und Helfern, den Kameradinnen und Kameraden guttut und dass es richtig ist, dass wir uns mit den Dingen intensiver befassen. Wir haben in dieser Legislatur bereits die Novellierung des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes, Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, auf den Weg gebracht, gerade in den Ausschussberatungen, wir haben die beiden Ehrenzeichen-Gesetze, eben gerade eines angefasst, das andere heute beschlossen, und wir haben seit Längerem die Diskussion – ich weiß, dass David Wulff immer mal fragte, ob wir es wohl noch schaffen würden –, wir haben auch das Katastrophenschutzgesetz seit Längerem in der Pipeline. Auch da im Übrigen, genau wie beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, mit einem längeren Prozess der Beteiligung der Hilfsorganisationen, um ein Stück weit aus der Praxis abzuholen, was auch an Themen in dem Gesetz, was durchaus eine gewisse Tradition und Bestandskraft über viele Jahre jetzt gehabt hat, was sich einfach an den tatsächlichen Umständen geändert hat, um darauf zuzugreifen, um Veränderungen, die die Praxis dringend braucht, vorzunehmen. Wenn Sie draufschauen, haben wir in den vergangenen Jahren sicherheitspolitisch, klimatisch und gesellschaftlich veränderte Rahmenbedingungen erlebt. Wir haben vor allen Dingen Naturereignisse, pandemische Lagen, technische Großschadensereignisse und hybride Bedrohungen, alles als neue Herausforderungsfelder, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen, in den jeweiligen Katastrophenschutzsituationen mit zu bedenken. Wir sehen, dass staatliche Gefahrenabwehr, dass Katastrophenschutzlagen durchaus neueren und komplexeren Anforderungen zu begegnen haben: eine zweijährige Pandemie, die ein Stück weit immer an der Grenze zur Katastrophe, mal drüber, mal drunter war, aber all diese Kräfte massiv herausgefordert hat, eine gut ein Dreivierteljahr andauernde, drohende Energiemangellage, eine Krise, die zum Glück nie in die Katastrophe hineingepurzelt ist. Das alles sind relativ neue Herausforderungen in dieser Dimension, vor allen Dingen in dieser zeitlichen Dimension, also vollkommen neue Qualitäten, die wir in dem Gesetz abbilden wollen. Wir haben leider auch mit dem Ahrtal ja ganz erschreckende Starkregen- und Hochwasserereignisse gehabt, die gleichermaßen in das, was Katastrophenschutzarbeit in, ja, in Planungen, in seinen Strategien berücksichtigt, neu aufgenommen werden mussten und neu aufgenommen worden sind. Und wir sehen, dass bestehende Warn-, Koordinations- und Führungsstrukturen bei den eben genannten, zum Teil sehr lange dauernden und völlig anders als in der Vergangenheit geplanten Ereignissen deutlich an ihre Grenzen stoßen und Defizite zum Beispiel in der Risikokommunikation, in der technischen Warninfrastruktur, aber auch in der interkommunalen Zusammenarbeit aufgetreten sind. Ich erinnere nur an die interessante Phase der drohenden Energiemangellage, da haben wir zumindest in einem Landkreis Gemeinden gehabt, die sehr deutlich gesagt haben, solange kein Katastrophenfall ausgerufen ist, sehen sie sich eigentlich nicht in der Verpflichtung, den Anregungen des Landes und des Landrates, Vorsorge zu treffen, zu folgen. Das kann man gut vertreten, in der Tat ist das Gesetz da sehr hart und es kennt eine Schwelle, die heißt 0 und 1 – 0 ist kein Problem und 1 ist Katastrophenfall, und erst, wenn der eintritt, muss ich mich den Weisungen des Landkreises dann als untere Katastrophenschutzbehörde und der oberen Katastrophenschutzbehörde des Landes fügen. Gleichwohl war es in der drohenden Energiemangellage nicht von der Hand, sich einen Kopf zu machen, wo eigentlich eine Wärmeinsel, wo möglicherweise ein Notstromaggregat und wo eine Autarkie sowohl für die Wärme- als auch die Stromversorgung besteht. Und wenn wir all diese Dinge Revue passieren lassen, hatten wir also gute Gründe, gerade diese Punkte auch im Gesetz anzufassen. Es bleibt mit dieser Gesetzesnovelle Ziel, den Katastrophenschutz rechtlich, organisatorisch und strukturell an die eben genannten veränderten Gefahrenlagen anzupassen, und insbesondere – großartiges Wort – die Resilienz, gemeint ist ja in Wahrheit die Widerstandskraft von Staat und Gesellschaft, zu stärken. Dafür geht der Gesetzentwurf die Strukturen des Katastrophenschutzes durchaus in Teilen auch grundständiger an. Er schaut darauf, wie man Katastrophenschutzmaßnahmen flexibilisieren und zum Teil auch fokussieren kann. Eine Flexibilisierung ist die eben genannte Krise. Ich habe keinen Zustand mehr, wo gar nichts passieren kann, ich habe aber zum Glück auch noch keine Katastrophe. Noch mal, drohende Energiemangellage – eine Situation, wo man aber durchaus Vorbereitungen treffen sollte, weil man eben nicht weiß, ob es in eine sehr schlimme Katastrophensituation umschlägt. Wir brauchen also auch bei diesen Begrifflichkeiten, bei den Momenten, in denen wir schon nach katastrophenschutzähnlichen Regeln tätig werden wollen, eine Flexibilisierung. Wir haben darüber hinaus in der Struktur des Katastrophenschutzes in dem jetzigen Novellierungsentwurf Ihnen Vorschläge gemacht. Wir wollen ein bisschen anpassungsfähiger gestalten und wir wollen vor allen Dingen weitere Akteure einbinden. Einbinden wollen wir zum Beispiel Veterinär- und Gesundheitswesen deutlich stärker im Gesetz. Ja, beides Ergebnisse der letzten fünf/sechs/sieben Jahre Erfahrung, auf der einen Seite die Pandemie, die Menschen betroffen hat, aber auch verschiedene Pandemien, die die Tierwelt betroffen haben. Natürlich haben die Veterinärmediziner, die Gesundheitsämter sich einbinden lassen, aber das Katastrophenschutzgesetz denkt die bislang nicht mit, sondern ist sozusagen sehr in seinem eigenen Beritt. Jetzt macht es schon Sinn, die Schnittstellen, zumindest für solche Katastrophen- oder Krisensituationen, auch einmal ausdrücklich zu beschreiben. Und darüber hinaus wollen wir so etwas wie einen Katastrophenvoralarm implementieren. Auch das, noch einmal, ein deutliches Ergebnis aus der Krisensituation in der drohenden Energiemangellage. Nicht mehr „alles ist gut“, aber zum Glück auch noch nicht „alles ist schlimm“. Wir brauchen auch in den Zwischenphasen Möglichkeiten, alle quasi auf ampelgelb zu stellen. Es darf nicht nur Grün und Rot geben, wir brauchen zuweilen auch die Farbe Gelb dazwischen. Und zu guter Letzt haben wir vor allen Dingen im Ahrtal, aber auch in anderen Situationen gesehen, dass Menschen hilfsbereit sind, ohne sich im Vorwege in Organisationen binden zu wollen. Die Kolleginnen und Kollegen, die Kameradinnen und Kameraden, die Helferinnen und Helfer der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes nennen die Beteiligten dann Spontanhelferinnen und -helfer, Spontanhelfende. Im Ahrtal waren das durchaus Tausende, und die dann einzubinden, ist nicht ganz ohne. Da mögen jetzt alle schmunzeln, vorhin war schon das Wort über das typisch Deutsche. Aber ja, am Ende brauchen die trotzdem ein Paar Schuhe, die brauchen trotzdem eine Schippe oder einen Spaten oder je nachdem, welches Werkzeug. Und wenn was geschieht, brauchen wir auch die Diskussion – im Zweifel auch Handschuhe –, aber wenn was geschieht, brauchen wir vor allen Dingen Diskussionen, wie ist es eigentlich mit dem Versicherungsschutz. Bei den Mitgliedern, bei den Helferinnen und Helfern der Katastrophenschutzorganisation ist das klar, bei den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren gleichermaßen, bei Spontanhelfenden ist es nicht klar. Kann man sagen, das ist wieder typisch deutsch, dass wir über so was nachdenken. Ich garantiere hier jedem, wenn da für hundert Leute was schiefläuft, sagen hinterher alle mit solchen Buchstaben auf Seite 1, wie konntet ihr nur über so etwas nicht vorher nachdenken, drängt sich doch auf. Ja, also in dem Spannungsverhältnis zwischen „wir können gut bürokratisieren und regulieren“ und „wenn es schiefgeht, ist die berechtigte Frage, warum habt ihr euch nicht gekümmert“, in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns, deswegen wollen wir auch gerne den Begriff der Spontanhelfenden und deren Organisation einführen. Und, ja, wir werden auch noch ein bisschen was zum Datenschutz einfügen wollen. Warum treibt uns das um? Weil wir den Eindruck haben, dass wir nicht optimal aufgestellt sind in dem Wissen, wer eigentlich wie viele Mitgliedsbücher, Organisationsbücher bei sich trägt. Wenn jemand – und da habe ich Beispiele vor Augen – hauptberuflich bei der Landespolizei tätig ist und parallel im Katastrophenschutz oder bei den Feuerwehren durchaus auch Funktionsträger, kann ich hier jedem ziemlich sicher sagen, was wir als Land zumindest erwarten würden, wenn eine Situation einträte, wo alle Organisationen aufgerufen werden: Dann würden wir sagen, Hauptamt sticht Ehrenamt. Und das Gleiche gilt für Berufsfeuerwehren, das gilt im Übrigen auch für Krankenhäuser. Wir haben nicht selten Redundanzen von denen, die ehrenamtlich im Katastrophenschutz, in den Hilfsorganisationen tätig sind, zu denen, die hauptberuflich entweder in Krankenhäusern, im Rettungsdienst ganz häufig, aber in diesen Bereichen unterwegs sind. Und am Ende des Tages gibt es durchaus auch noch Beteiligte, die sind parallel auch noch Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Das heißt, ich habe im Zweifel mehrere verschiedene Schulterklappen, und wir werden dann ein Stück weit wenigstens mal für uns Klarheit herstellen müssen, wie häufig haben wir eigentlich die gleichen Personen verplant oder sind wir wirklich so viele im Zweifel, oder so wenige, wie wir uns momentan nach den reinen Zahlenlagen, die wir kennen, vornehmen. Auch das braucht im Übrigen eine datenschutzrechtliche Grundlage. Kann man sich drüber aufregen oder nicht, ich glaube, dass es klug ist, die dann einmal zu schaffen, damit alle auch an der Stelle Gewissheit haben. Das sind ein Stück weit, meine Damen und Herren, die Dinge, die uns inhaltlich umtreiben. Ich weiß, dass sich mancher noch mehr wünscht. Ich weiß, dass sich mancher mehr Geld wünscht. Ich weiß, dass sich mancher auch eigene Regelungen wünscht, vor allen Dingen auch zwischen den Hilfsorganisationen gibt es in Nuancen durchaus differenzierte Positionen zu diesem oder jenem. Wir haben uns bemüht, genau wie bei den Feuerwehren einen Prozess aufzusetzen, bei dem wir die verschiedenen Interessen möglichst zusammenbringen, bei dem wir auch achtgeben, dass die Landkreise, kreisfreien Städte im Boot bleiben, bei dem wir selbst auch ein Stück weit das Gefühl haben, das ist das, was wir seriös abbilden können. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir den Helferinnen und Helfern eine – David Wulff hat es vorhin bestritten – nach meinem Gefühl jetzt ziemlich weitgehende Angleichung an das Instrumentarienset, das wir Freiwilligen-Feuerwehr-Kameradinnen und -Kameraden an die Hand geben, gewährleisten, umgekehrt dann im Übrigen auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Signal geben, dass wir darüber hinaus mit den etwas feiner ausziselierten Situationen, die wir abbilden, auch die verschiedenen denkbaren Szenarien besser erfassen als bisher. Die Zeit, wo eine Katastrophe nur drei Tage gedauert hat oder eine Woche und dann ist Schicht, und sie war richtig da oder gar nicht, die sind zumindest, haben wir gelernt, häufig in Situationen vorbei. Und wir sehen umgekehrt, dass die Hilfsorganisationen sich mit uns gemeinsam auf diesen Prozess freuen. Vielen Dank, dass Sie sich hoffentlich mit uns auch freuen auf diesen Prozess! Ich weiß, dass wir Sie heute sehr überbordend mit Katastrophen- und Brandschutz agitiert haben. Gleichwohl ist das ein Bereich, in dem unglaublich wertvolle ehrenamtliche, auch hauptamtliche, aber überwiegend ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, und will mich deshalb zum Abschluss ganz herzlich bei all denen bedanken, die in diesem Feld tätig sind. Ohne sie wären viele Situationen nicht händelbar. Das ist der Kitt, der uns zusammenhält, dieses Engagement, vor allem in schwierigen Situationen. Und deswegen haben sie ein Gesetz verdient, das wir möglichst an den Zeitgeist, an die aktuellen Geschehnisse und Anforderungen anpassen. Herzlichen Dank an alle die, die draußen großartige Arbeit in den haupt- und ehrenamtlichen Funktionen bei den Katastrophenschutzorganisationen leisten! Viel Erfolg bei der Beratung dieses Gesetzes! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
