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Horst Förster

AfD 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist je nach Blickrichtung bewundernswert oder unerträglich, um was sich Brüssel alles kümmert. Ich frage mich bei diesem Gesetz, das eine Geburt einer EU-Verordnung über Daten zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften verdankt, wieso sich Brüssel darum sorgt, ob auf Usedom oder sonst wo in unserem Land durch die Vermietung an Feriengäste ein Wohnungsmangel für Einheimische entsteht. Nein, der aus Brüssel überschwappenden Bürokratie müssen wir nicht demütig folgen. Wir brauchen das Gesetz schon deshalb nicht, weil keine einzige Kommune bislang eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat und die Stellungnahmen den Schluss zulassen, dass dies auch nicht beabsichtigt ist. (Rainer Albrecht, SPD: Schwerin!) Die Hürden für eine Zweckentfremdung bleiben hoch, denn eine Zweckentfremdungssatzung darf nach Paragraf 1 des Gesetzes nur erlassen werden, wenn die Gemeinde dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln abhelfen kann. Und die Erfahrung zeigt, dass das, wenn es dann zu Gericht kommt, recht schwierig nachzuweisen ist. Im Mittelpunkt der EU-Verordnung steht der verpflichtende Datenaustausch zwischen Plattformen, Behörden und Vermietern von Ferienwohnungen. Damit soll den Behörden eine bessere Übersicht über das Vermietungsgeschehen und eine effizientere Durchsetzung ihrer Regelungen ermöglicht werden. Das zentrale Element für die Datenübermittlung ist eine einheitliche digitale Zugangsstelle auf Bundesebene. Damit soll die Bundesnetzagentur betraut werden. Eine weitere zentrale Voraussetzung ist das Registrierungsverfahren für Unterkünfte. Dieses soll nach Paragraf 9 des Gesetzes auf Gemeindeebene eingerichtet werden. Das wird zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der viele Gemeinden überfordert. (Rainer Albrecht, SPD: Muss doch nicht!) In der Gesetzesbegründung ist von einer großen Herausforderung die Rede. Das dürfte eher untertrieben sein und stärkt die Vermutung, dass mit diesem Gesetz auf kommunaler Ebene kein Anreiz geschaffen wird, sich dieser Herausforderung zu stellen und eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen. Der Städte- und Gemeindetag hat sich auch deshalb sehr kritisch geäußert und eine Anpassung dieses Gesetzes gefordert. Das Gesetz ist nicht geeignet, die Wohnungsknappheit, um die es ja eigentlich geht, zu beseitigen. Es schafft dafür neue Probleme und neue Bürokratie und öffnet den Weg zu einer zunehmenden staatlichen Überwachung. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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