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Nikolaus Kramer

AfD 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Der Innenminister hat es angesprochen, die Neuregelung des Katastrophenschutzes ist grundsätzlich notwendig. Die vergangenen Jahre haben es uns gezeigt, dass unser Land auf Naturkatastrophen, Pandemien, großflächige Stromausfälle und Angriffe auf die kritische Infrastruktur besser vorbereitet sein muss. Die Landesregierung nennt in ihrem Gesetzentwurf Naturereignisse, technische Großschadenslagen und sogenannte hybride Bedrohungen. Gerade bei diesem letzten Punkt bleibt sie allerdings auffallend unkonkret. Wir als AfD sagen ganz klar, hybride Bedrohungen sind keine abstrakte Theorie. Dazu gehören gezielte Sabotageakte gegen Energieversorgung, Verkehrswege und die Kommunikationsinfrastruktur. Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat gezeigt, wie verwundbar moderne Industriestaaten geworden sind, ebenso die Anschläge extremistischer Tätergruppen auf Energie- und die Bahninfrastruktur. Erst Anfang dieses Jahres kam es in Berlin zu einem großflächigen Stromausfall mit Zehntausenden betroffenen Haushalten und Unternehmen mitten im Winter mit tagelangen Folgen für die Bevölkerung. Darauf muss auch Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet sein. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die Krisenfeststellung nach Paragraf 37. Danach soll künftig im Wesentlichen die Exekutive allein über das Vorliegen einer Krise entscheiden können, im Eilfall sogar allein der Innenminister. Ja, in akuten Gefahrenlagen muss schnell gehandelt werden können, das bestreitet niemand, aber gerade in außergewöhnlichen Krisensituationen braucht es die parlamentarische Kontrolle, und das nicht nur, weil wir Ihnen nicht trauen würden, Herr Innenminister, sondern auch, um mit dem Parlament dann diese Eilentscheidung gegebenenfalls dann auch tragen zu können. Und sollten wir dann im Parlament zu dem Schluss kommen, das war jetzt vielleicht zu schnelles Handeln der Exekutive, dann muss der Landtag auch die Möglichkeit haben, eine Krisenfeststellung zu überprüfen und gegebenenfalls nicht nur Ihnen Rückenwind zu geben in Ihrer Entscheidung, sondern diese Entscheidung eben auch aufzuheben. Auch bei der Unterstützung ehrenamtlicher Helfer bleibt der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten zurück. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg sind hier deutlich weiter, wie etwa bei der pauschalen Entschädigung, Kinderbetreuungskosten und erweiterten Helferrechten. Wer im Katastrophenschutz Verantwortung übernimmt, verdient eben nicht nur Dankesworte, sondern echte Gleichstellung und wesentliche Unterstützung. Beim Schutz kritischer Infrastruktur, bei der parlamentarischen Kontrolle und bei der Stärkung der ehrenamtlichen Helfer besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf, welchen wir in den Ausschüssen zu beraten haben. – Herzlichen Dank! Wir stimmen der Überweisung zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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