Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche immer wieder gerne zu Ihnen. Mit dem heutigen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung setzt die Landesregierung wesentliche Bestandteile der föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern um. Unser gemeinsames Ziel ist klar, wir wollen staatliches Handeln effizienter, bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher machen. Sie haben es von mir schon gehört, ich wiederhole es aber gerne noch einmal: Keine Digitalisierung ohne Entbürokratisierung. Ich will, dass wir einfache, schnelle und unbürokratische Verfahren digitalisieren. Ich möchte nicht die Bürokratie, die wir jetzt noch haben, auch noch digitalisieren. Wir brauchen auch Entbürokratisierung. Deswegen lassen Sie mich zuallererst zunächst eines sagen: Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer sehr intensiven Zusammenarbeit. Ich danke allen Ressorts, Verbänden und Institutionen im Land ausdrücklich für ihre Mitarbeit und für ihre gemeinsame Bereitschaft, neue Wege zu gehen, insbesondere vor dem Hintergrund des doch sehr engen Zeitplans. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf wird die Bürger entlasten und der Wirtschaft mehr Planungssicherheit geben. Das ist auch dringend notwendig nach all den Jahren, in denen immer mehr Bürokratie dazugekommen ist, mehr Aufgaben und mehr staatliches Handeln, das langsamer geworden ist, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland. In viel zu vielen Bereichen gibt es eine Vielzahl formaler Anforderungen, die sich über Jahre aufgebaut und immer mehr verdichtet haben. Ich meine zum einen Schriftformerfordernisse, ich meine die Vorlage beglaubigte Kopien oder auch von Originalunterlagen oder die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprachen. All das ist häufig noch Standard in deutschen Amtsstuben, obwohl digitale Lösungen längst verfügbar sind. Für Bürgerinnen und Bürger führt das zu unnötigen Wegen, zu Zeitaufwand, zu Frustration. Für Unternehmen ergeben sich daraus vermeidbare Kosten, im schlimmsten Fall Investitionshemmnisse und Wettbewerbsnachteile. Das darf nicht so bleiben, meine Damen und Herren, und hier genau setzt der Gesetzentwurf an. Wir haben uns ganz bewusst für ein ressortübergreifendes Artikelgesetz entschieden, denn die bestehenden Belastungen entstehen nicht nur durch einzelne Vorschriften, sondern durch das Zusammenwirken vieler Regelungen. Deswegen ändern wir mit dem vorliegenden Artikelgesetz 93 Gesetze und Verordnungen, um gezielt dort anzusetzen, wo Bürokratie im Alltag tatsächlich spürbar ist. Ganz konkret bedeutet das: Erstens. Wir reduzieren Formerfordernisse. Die bisher häufig erforderliche Schriftform wird in vielen Bereichen durch die Textform ersetzt. Eine eigenhändige Unterschrift ist damit nicht mehr notwendig. Anträge und Erklärungen können somit künftig einfach elektronisch, zum Beispiel per E-Mail eingereicht werden. Ein bisschen Modernisierung ist doch nicht schlecht. Das gilt beispielsweise für Planfeststellungsverfahren, in denen Einwendungen künftig auch digital ohne Unterschrift übermittelt werden können. Zweitens. Wir vereinfachen Nachweis- und Vorlagepflichten. In vielen Fällen entfällt künftig die Pflicht zur Vorlage von Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien. Ich glaube, jeder von uns hat das schon erlebt, was für ein Aufwand das ist, gerade wenn man vielleicht irgendwo anders auch geboren ist, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) dann wieder beglaubigte Kopien oder Originaldokumente vorzulegen, nachzureichen. In Zukunft: Einfache Kopien oder digitale Nachweise werden ausreichen, das spart Gebühren, Wege und Zeit. Gerade im Bereich von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ist es ein spürbarer Fortschritt und ein wichtiger Beitrag zur Entlastung junger Menschen. Das ist doch mal einen Applaus wert, oder? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Drittens. Wir digitalisieren die Verfahren konsequent. (Nikolaus Kramer, AfD: Sie haben unseren Applaus per E-Mail bekommen.) Sehr schön, ich nehme auch Applaus per E-Mail entgegen. Öffentliche Bekanntmachungen werden künftig grundsätzlich digital veröffentlicht. Auch Planungs- und Planunterlagen werden online bereitgestellt. Eine parallele physische Auslegung wird in der Regel nicht mehr erforderlich sein. Das führt zu weniger Papier, weniger Kosten, schnelleren Verfahren und gleichzeitig zu einer besseren Zugänglichkeit von Informationen. Für Härtefälle wird selbstverständlich Vorsorge getroffen. Viertens. Wir reduzieren Berichtspflichten. Wir überprüfen systematisch, welche Berichte tatsächlich notwendig sind, und streichen oder reduzieren zumindest dort, wo sie keinen echten Mehrwert mehr bieten. Damit konzentrieren wir uns auf das Wesentliche. Und Fünftens. Wir beschleunigen Genehmigungsverfahren mit der sogenannten Genehmigungsfiktion. Das heißt übersetzt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Entscheidung der Behörde innerhalb von drei Monaten getroffen worden ist, wird eine Genehmigung in den geeigneten Fällen, die aufgerufen sind, als erteilt gelten, eine Genehmigung also nach drei Monaten als erteilt gelten, zum Beispiel in der Gewerbeordnung oder auch beim Gaststättengesetz. Hier geht es also auch ganz konkret um Wirtschaftsförderung. Meine Damen und Herren, alle diese Maßnahmen führen zu einer spürbaren Entlastung für die Wirtschaft, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Verwaltung selbst. Was ich aber auch betonen möchte, was wichtig ist, die Schutzstandards werden dadurch nicht abgesenkt. Rechtsstaatlichkeit, Beteiligungsrechte und gerichtlicher Rechtsschutz bleiben unberührt, ganz wichtig. Der vorliegende Gesetzentwurf reiht sich damit in eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Staatsmodernisierung und Entbürokratisierung der Landesregierung ein, zum Beispiel in unsere seit 2025 geltende 1,2-Prozent-Stellenstreichungsregel für die Ressorts, mit der der Modernisierungsfonds finanziert wird. Er reiht sich ein in die zwei Maßnahmenpakete zur Modernisierung des Fördermittelmanagements, mit denen wir für mehr Pauschalierung, für mehr Standardisierung und Harmonisierung von Wertgrenzen gesorgt haben und weiter sorgen werden. Er reiht sich ein in unsere Anhebung von Wertgrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen aus dem Land oder den Kommunen bei Bauinvestitionen, Erhöhung von 10.000 Euro auf 150.000, Direktverträge, und bei Dienstleistungen von 5.000 auf 100.000 zur beschleunigten Vergabe von Aufträgen. Und er reiht sich ein in unseren Ansatz, den Hessen zu folgen, und beginnt mit diesem Jahr, zunächst für bis zu 78.000 Steuerbürger die vorausgefüllte Steuererklärung anzubieten und damit die Steuererklärung deutlich zu erleichtern. Meine Damen und Herren, es kommt nicht nur darauf an, welche Politik wir machen. Es kommt auch darauf an, wie wir diese Politik machen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass staatliches Handeln einfacher, schneller und zugänglicher wird. Dementsprechend bitte ich Sie um eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
