Jan-Phillip Tadsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger, die hier die Debatte heute verfolgen! Zwei Redner waren vor mir dran, zweimal die SPD – einmal Herr da Cunha, einmal der Innenminister Herr Pegel –, und beide Redner, sie haben es verpasst, das Meinungsklima in diesem Land zu adressieren, sie haben es verpasst, ein Problembewusstsein dafür zu schaffen, was mit einem Wort namens „Verfassungsschutz“ zusammenhängt. Und es sind Dinge, die da als Stichwörter zunächst benannt werden müssen. Es sind Terroranschläge, es sind Fake Accounts, es sind Niederlagen vor Gericht, es ist die Kriminalisierung von Meinungen und ein fragwürdig recherchierter Frontalangriff auf die AfD. Und all das verbinde ich leider heute nur mit einem Wort, und dieses Wort heißt „Verfassungsschutz“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Liste der Kritik, die man mit der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes verbinden muss, sie ist leider unangenehm lang. Das hat nicht zuletzt Frau Faeser mit ihrem vor Amtsende noch herausgepeitschten AfD-Gutachten gezeigt, ein Dokument von über tausend Seiten, Zeugnis eines hemmungslosen Wildwuchses. Diesem Wildwuchs wurden nach dem Kölner Verwaltungsgerichtsurteil aber eine gehörige Zahl vergifteter Pfeile abgeschnitten. Das instrumentalisierte Schwert Verfassungsschutz verliert an Wirkung, und das ist gut so! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun ist heute Gelegenheit, über das neue Verfassungsschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern zu streiten. Bevor ich auf unsere Änderungsanträge eingehe, zunächst noch zwei Beispiele für das behördliche Arbeitsversagen in diesem Land, in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern. Zunächst das erste Beispiel, „Junge Alternative“. Da wurde im Verfassungsschutzbericht des Landes meiner ehemaligen Jugendorganisation vorgeworfen, und ich darf zitieren, „Aktivitäten, die den historischen Nationalsozialismus zwar nicht befürworten, aber ... Unrecht relativieren. Dies geschieht ... durch ... Verschweigen des Unrechtscharakters des NS-Staats ..., beispielsweise zum Volkstrauertag“, Zitatende. Ja, meine Damen und Herren, indem man etwas nicht explizit erwähnt, heißt es nicht, dass man etwas relativiert oder verleugnet. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Ja, was soll denn das heißen? Wenn der Verfassungsschutz das schon hier als Anhaltspunkt versucht geltend zu machen, um einen ideologischen Moment aufzuzeigen, wenn junge Menschen am Volkstrauertag der eigenen Opfer gedenken, wird dies vom Verfassungsschutz schon als NS-Relativierung bezeichnet. Man kann ja bezüglich der Ausgestaltung dieses Gedenktages unterschiedlicher Meinung sein, man kann auch die Existenz des deutschen Volkes in Abrede stellen, man kann so vieles mit der Meinungsfreiheit tun, aber was nicht passieren darf, ist eine faktische Zwangsbestimmung von Gedenkkultur durch den Verfassungsschutz selbst. Der Verfassungsschutz darf nicht das Recht dazu haben, aus dem Volkstrauertag praktisch einen Tag der Kollektivschuld oder einen Völkertrauertag zu machen. Nein, das wollen wir nicht! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Er darf sich nicht einmischen. Für diese Freiheit stehen wir hier heute ein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das zweite Beispiel gilt meinem Kollegen Thore Stein, Landtagsabgeordneter, Parlamentarischer Geschäftsführer. Ihm wurden Jagdschein und Waffenbesitzkarte entzogen (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Gott sei Dank!) aufgrund einer Regelabfrage beim Landesamt. Es gab eine Ausarbeitung des Bundesamtes noch hinzugefügt, mit Antifa-Quellen gespickt. Das rechtskräftige Urteil zur WBK, zur Waffenbesitzkarte, betont nun aber, es handele sich nicht um verfassungsfeindliches Auftreten des Herrn Stein, (Enrico Schult, AfD: Hört, hört!) sondern um legitime Meinungsäußerung. Wer aber kann sich den mühseligen juristischen Abwehrkampf einer solchen Denunziation überhaupt leisten? Viele Bürger können das nicht. Und deswegen müssen wir da ran an das Thema. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Richtig!) Und, liebe Bürger unseres schönen Bundeslandes, schon diese beiden Beispiele zeigen, wie abenteuerlich der Verfassungsschutz in jüngerer Vergangenheit gearbeitet hat. Dass die Behörde so arbeitet, könnte aber auch mit den öffentlichen Auftritten des Innenministers Herrn Pegel zusammenhängen. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ gab Herr Pegel Folgendes zum Besten, ich darf zitieren: „Ich möchte die kommunalen Behörden ermutigen, wie Pioniere neue Wege zu gehen und auszutesten, welche Möglichkeiten das Gesetz ihnen für den Waffenentzug gibt. Das heißt auch, dass es okay ist, wenn sie vor Gericht mal scheitern. Wir müssen schon den Versuch als Erfolg“ bewerten. Zitatende. Ja, Niederlagen vor Gericht sind selbstverständlich kein Erfolg für eine vertrauensschaffende Kommunalverwaltung. Herrn Pegels Aufforderung ist eher eine indirekte Einladung, auch einmal rechtswidrig zu handeln. Das ist dann das Gegenteil von dem, was man sich als Bürger aber eigentlich von einer gesetzmäßigen Verwaltung erhoffen darf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So müssen wir das Zitat des Innenministers wohl interpretieren, um diesen Begriff hier noch einmal zu setzen. Und deshalb ist es auch wenig überraschend, wenn mittlerweile 49 Prozent der Bürger in Ostdeutschland der Meinung sind, dass diese Demokratie eben nicht mehr richtig funktioniert. Diesen Menschen kann man aber heute sagen, dass Veränderung innerhalb des Rechtsstaates natürlich jederzeit möglich ist und man auch solche Fragestellungen über die Abwahl einer Landesregierung ganz konkret fassen kann. Und genau deshalb haben wir heute auch Änderungsanträge eingebracht. Die Landesregierung präsentiert uns diesen Gesetzesentwurf als notwendige Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, doch wer genau hinsieht und die Problemfelder, die ich angesprochen habe, erkennt, der weiß, dieser Entwurf ist nicht mehr als eine Reparatur am offenen Herzen, während der Patient, unsere demokratische Diskurskultur, an einer Überdosis Bevormundung leidet. Und auch der Staatsrechtler Dietrich Murswiek warnt zu Recht davor, dass der Verfassungsschutz das Lebenselixier der Demokratie gefährdet, wenn er Kritik an der Regierung mit Staatsfeindlichkeit verwechselt. Und auch Mathias Brodkorb, in der Sozialdemokratie eine bekannte Persönlichkeit, hat in seinen Analysen, die ich nur jedem als lesenswert empfehlen kann, ganz treffend dargestellt, wie häufig falsche Analyse, wie häufig Interpretation von Meinungen dazu geführt hat, dass immer mehr Menschen von einer Gesinnungsinstanz mittlerweile sprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir wollen mit unseren Änderungsvorschlägen vor allem eines, und da geht es nicht um Beobachtungsbedürftigkeit, da geht es um Begründungsbedürftigkeit, es geht darum, die Rechte des Parlaments zu stärken, um genau hinzuschauen, wo der Missbrauch stattfindet und wo eben auch nicht. Es darf nicht ausreichen, dass eine Behörde im Verborgenen angebliche Anhaltspunkte sammelt und dann Brandmarkung betreiben kann. Wer Menschen als extremistisch bezeichnet, greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Ein solches Urteil muss daher strikt kontrolliert werden können. In unserem umfassenden Änderungsantrag wollen wir daher einen neuen Paragrafen 6b einfügen, damit der Verfassungsschutz gegenüber einer parlamentarischen Kontrollinstitution grundsätzlich rechenschaftspflichtig auch ist. Zukünftig wird hierüber sichergestellt, wesentliche tatsächliche und rechtliche Gründe eben auch im Zweifel benennen zu müssen. Meine Damen und Herren, solche Fälle wie von mir dargelegt belegen – und das ist ganz entscheidend –, die Behörde neigt zur hermeneutischen Überforderung, sie interpretiert Meinungen, wo sie aber Fakten prüfen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und deshalb fordern wir, meine Damen und Herren, das Parlament als echte Kontrollinstitution. Wir müssen kontrollieren, wer nach welchen Kriterien gebrandmarkt wird. Und genau deshalb wollen wir auch einen neuen Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes schaffen, der jeder im Landtag vertretenen Fraktion einen Sitz sichert. Und das, nebenbei bemerkt, liebe Kollegen, das würde auch bei einer AfD-Landesregierung dazu führen, dass diese Opposition in Zukunft dann auch ein Recht hat, ganz anders, als es heute geübte Praxis ist, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Zweitens wollen wir die Information zuständiger Stellen ohne Missbrauch der Öffentlichkeit in Zukunft sicherstellen. Die Praxis der bisherigen Brandmarkung im Verfassungsschutzbericht ist aufgrund der Missbrauchsanfälligkeit gescheitert. Die Berichte sind in der Endkonsequenz eben viel zu oft kein Frühwarnsystem gewesen, sondern wirkten wie ein Verdachtssystem, das im Vergleich zu anderen demokratischen Staaten Europas wahrlich seinesgleichen sucht. Und stattdessen muss dieser Verfassungsschutz zukünftig ausschließlich staatliche Stellen über die wahren, die echten, die evidenten Gefahren für unsere Grundordnung und damit auch für die Sicherheit des Staates informieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir brauchen keine Behörde, die Schiedsrichter darüber ist, was in diesem Land noch sagbar ist. Lassen Sie uns die Begründungspflichten so scharf fassen, dass Stigmatisierung unmöglich wird! Nur ein Verfassungsschutz, der sich streng an Beweisketten hält, verdient neues Vertrauen der Bürger. Dafür stehen wir ein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
