Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zweite Gesetz zur Änderung des SOG, das wir heute in Zweiter Lesung behandeln, befasst sich im Wesentlichen mit der effektiven Unterbindung und der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Dass dazu die Befugnisse für die Landespolizei in einem ganzheitlichen Maßnahmenpaket erweitert werden, begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Besonders findet unsere Zustimmung, dass die bisher nur zur Verhinderung terroristischer Straftaten zulässige elektronische Aufenthaltsüberwachung bei bestimmten Voraussetzungen nach dem spanischen Modell nun auch in Fällen häuslicher Gewalt eingesetzt werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind natürlich auch sehr damit einverstanden, dass mit der gesetzlichen Befugnis für die Landespolizei, Standortdaten bei eingehenden Notrufen auf die Notrufnummer 110 abzurufen, und unser Antrag aus April letzten Jahres „Mit der 110 schneller Leben retten – Ortung des Polizeinotrufes in MV sofort ins SOG“ endlich realisiert wird, nachdem es leider abgelehnt wurde. Aber es ist egal, es kommt jetzt rein, und das ist gut so. (Beifall Christiane Berg, CDU) Gut ist auch die grundsätzliche Videoüberwachung von Gewahrsamsräumen bei Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamten. Wir teilen die Auffassung im Übrigen nicht, dass es dort zur Einschränkung der Speicherdauer und zu erweiterten Löschvorschriften kommen sollte. Nicht mal der Datenschutzbeauftragte hat das gefordert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, betroffen gemacht hat uns allerdings ein wenig die Art und Weise, wie die Regierungskoalition und das Innenministerium mit dem Thema Drohnenabwehr umgegangen sind. Nachdem wir in der Ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht haben, dass in diesem Gesetzentwurf die dringend notwendige Regelung zur Abwehr unbemannter Luftverkehrsobjekte fehlt, war ich echt zunächst froh, dass die Kritik aufgenommen wurde. Und der Minister hatte das ja in der Anhörung gleich auch schon so angekündigt, dass er sich damit noch einmal befassen wollen würde. Dann kam auch die Ankündigung, dass Änderungsanträge kommen sollen von der Regierungskoalition. Darauf, meine Damen und Herren, ließ sich dann aber wirklich lange warten. Dann wurde das schon einmal wieder abgesetzt von der Tagesordnung des Innenausschusses, und dann kam der Vorschlag per Tischvorlage in den Innenausschuss, und zwar drei Tage vorher. Das ist alles wieder sehr kurzfristig. Wir wurden leider wieder nicht mit eingebunden, wir konnten uns damit nicht mehr eingehend befassen. Das ist sehr, sehr schade. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber ich gehe mal davon aus, dass es davor ein bisschen gehakelt hat innerhalb der Regierungskoalition, um da, ich sage mal, einen guten Vorschlag zu entwickeln, der Ihnen beiden irgendwie dient. Aber Sie haben dann auch leider etwas geschafft, was ich nicht gut finde und was ich hier deutlich kritisieren möchte, nämlich, Sie wollen einführen – und das haben wir eben schon mehrfach gehört, auch vom Innenminister selbst – die Bescheinigung über die Identitätsfeststellung bei anlasslosen Kontrollen. (Horst Förster, AfD: Ziemlich absurd.) Und das finde ich wirklich bedauerlich, denn es ist jetzt so, nach Paragraf 29 soll die Polizei nun der von einer Identitätsfeststellung betroffenen Person einige Bescheinigungen über die Feststellung und ihren Grund ausstellen, wenn sie diese verlangt. Die Bescheinigung soll dem Betroffenen innerhalb von 14 Tagen übermittelt werden. (Horst Förster, AfD: Absurd ist das.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Feststellungsbescheinigung bedeutet nicht nur mehr Papier, mehr Speicherplatz, mehr IT, sondern zusätzlichen Zeitaufwand pro Kontrolle, die Bindung von Einsatzkräften in ohnehin angespannten Lagen. Und das Verhältnis von Aufwand und tatsächlichem Nutzen stehen meines Erachtens in keinem Verhältnis. (Beifall Marc Reinhardt, CDU) Das polizeiliche Handeln ist schon heute überprüfbar und nachvollziehbar. Eine zusätzliche Quittung schafft keine neue Kontrolltiefe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie dürfen sich auch fragen, wird durch diese Maßnahme wirklich mehr Vertrauen geschaffen oder eher Misstrauen verstärkt. Besteht nicht vielmehr die Gefahr, dass jede Kontrolle formalisiert und zulasten einer einfachen, bürgernahen Verständigung verrechtlicht wird? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, ich sehe hier die Gefahr, dass eine solche Regelung von Teilen der Öffentlichkeit als generelles Misstrauenssignal gegenüber der Polizei verstanden wird, obwohl die Mehrheit, die große Mehrheit die Maßnahmen unserer Polizei für rechtmäßig hält und auch für verhältnismäßig. Wir sollten vielmehr zeigen, und damit meine ich wir als Politik, wir als Parlament, dass wir dem rechtsstaatlichen Handeln und damit unseren Polizeibeamtinnen und -beamten vertrauen und nicht immer mehr kontrollieren müssen. Sie haben sich jetzt für einen anderen Weg entschieden, das ist bedauerlich. Ich komme zurück auf den Änderungsantrag der Koalition im Innenausschuss. Da wäre es sinnvoll gewesen, zu diesen umfangreichen Änderungen meiner Meinung nach noch einmal Sachverständige zu hören, Polizei und auch IT-Fachleute, die sich zu den Kriterien verständigen. Aber das haben Sie jetzt nicht für notwendig gehalten. Liegt vermutlich auch daran, da Sie ja sowieso eine Entscheidungsmehrheit haben. Meine Damen und Herren, außerdem hat sich das Innenministerium in den Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung einfügen lassen, mit dem es selbst die Betreiber kritischer Infrastruktureinrichtungen bestimmen kann, denen die Abwehr von Drohnen über ihren Bereichen erlaubt werden soll. Zur Begründung wurde hier ausgeführt, dass eine Verordnung des Innenministers hinreichende Rechtsklarheit bei Abgrenzungsproblemen gewährleisten würde, weil das KRITIS-Dachgesetz des Bundes noch nicht in Kraft getreten sei. Meine Damen und Herren, das Zweite Gesetz zur Änderung des SOG soll im Wesentlichen mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten in Kraft treten, um dem praktischen Änderungsbedarf Rechnung zu tragen, und das wäre dann der 1. November dieses Jahres. Wann das Innenministerium die Verordnung zum Einsatz technischer Mittel gegen Fahrzeugsysteme erlassen wird, das steht in den Sternen. Bei den derzeitigen Laufzeiten des Innenministeriums für Gesetzentwürfe steht zu befürchten, dass das noch lange auf sich warten lässt. So sehr wir die Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Teilen – in großen Teilen sogar – befürworten, so sehr lehnen wir erstens den Umgang mit dem Parlament und den Oppositionsfraktionen ab und natürlich, wie ich auch genannt habe, die jetzt im Nachhinein noch hineingeflochtenen neuen Bestimmungen bezüglich der Identitätsfeststellung. Auch das lehnen wir ausdrücklich ab. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Und auch unterschreiben wir hier keine Blankoverordnungsmöglichkeiten, auch das lehnen wir grundsätzlich ab. Deswegen können wir nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. Wir möchten aber deutlich machen, …
