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Philipp da Cunha

SPD 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt in Zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vor. Sicherheit und Freiheit sind für uns keine Gegensätze, sie gehören zusammen. Wir geben unserem Nachrichtendienst heute zeitgemäße und glasklare Spielregeln. Damit setzen wir auch die neuen strengen Leitplanken des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Gesetze in Bayern und Hessen für die nachrichtendienstliche Arbeit hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ganz konsequent um. Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, je schwerer der Eingriff in unsere Privatsphäre ist, desto dringender muss die Gefahr sein. Darum muss bei einem harten Eingriff künftig vorher auch eine unabhängige Instanz, die G10-Kommission, zustimmen. Das Verfassungsgericht hat in seinem Hessen-Beschluss unmissverständlich klargestellt, es reicht nicht, einfach das Label „Staatsschutz“ auf eine Akte zu kleben, um Daten beliebig weiterzureichen. Eine mittlere Straftat wird nicht automatisch zu einer besonders schweren, nur weil sie politisch motiviert ist. Deshalb legen wir im Gesetz jetzt einen konkreten, messbaren Straftatenkatalog fest. Die Polizei bekommt diese Daten künftig nur noch bei objektiv – im Gesetz festgeschriebenen – besonders schweren Straftaten oder konkretisierten Gefahren für unsere wichtigen Rechtsgüter, also dem Grunde nach nur dann, wenn sie die Daten auch nach eigenen strengen Polizeigesetzen selber heben dürfte. Vage Paragrafen aus anderen Ländern hat Karlsruhe einkassiert. Diesen Fehler machen wir hier in MV nicht. Zudem holen wir den Dienst aus dem Dunkeln. Das Kontrollgremium wird künftig einmal im Jahr öffentlich tagen, um Transparenz zu schaffen. Da haben wir in den vergangenen Jahren schon angefangen, und das werden wir jetzt hier auch noch einmal verbindlich festlegen und ins Gesetz schreiben. Lassen Sie uns aber auch über ein schwieriges Thema sprechen, die Datenspeicherung bei Jugendlichen unter 14 Jahren. Ja, Sie haben recht, wenn man im Vorfeld auch gelesen hat, was es damit auf sich hat, und wenn Sie dann sagen, dass Kinder auf den Bolzplatz gehören und nicht in Geheimdienstakten, aber stellen Sie sich mal vor, was auf dem Handy unserer Kinder heute los ist. Extremisten stehen nicht mehr nur mit Flugblättern an der Straßenecke, (Michael Noetzel, Die Linke: Oder an der Schule.) sie lauern in Chatgruppen auf Social Media direkt im Kinderzimmer. Und sie manipulieren gezielt unsere Jüngsten. Wenn ein 13-Jähriger im Netz von Salafisten oder von Rechtsextremisten radikalisiert wird und lernt, wie man Anschläge plant, (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) dann dürfen wir nicht einfach wegschauen, nur weil das Geburtsdatum nicht passt. Wir erlauben die Speicherung bei unter 14-Jährigen nur unter extrem strengen Auflagen, sozusagen als Notfallschutzschild. Wir tun das, um diese Kinder rechtzeitig da rauszuholen, bevor sie endgültig in den Extremismus abrutschen. Niemand darf hier einfach den Tätern überlassen werden. All diese Schutzmechanismen unserer wehrhaften Demokratie will die AfD mit ihrem Änderungsantrag wieder einreißen. Wir werden diesen Änderungsantrag deswegen natürlich ablehnen. Es geht Ihnen nicht um Bürgerrechte, was ja vielleicht vorgehalten ist, es geht Ihnen um ein juristisches Hintertürchen zur Selbstimmunisierung Ihrer Partei. Sie wollen den öffentlichen Verfassungsschutzbericht abschaffen, der Bürgermeister oder der Sportverein, der soll nicht länger wissen, wenn sie da jemanden im Verein haben, der möglicherweise ein Extremist ist, den sie sich da ins Boot holen. Sie wollen unsere Demokratie blind machen, denn das ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, ein Frühwarnsystem zu sein und damit Teil sozusagen der Alarmanlage einer wehrhaften Demokratie. Zudem fordern Sie zwingend einen Sitz im Geheimdienstkontrollausschuss. Dazu sage ich ganz klar und pragmatisch, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wer unsere demokratischen Spielregeln bekämpft, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wann machen wir das denn?) dem übergeben wir nicht noch die Baupläne für diese Alarmanlage. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Werden Sie mal konkreter, Herr da Cunha!) Gerichte haben längst bestätigt, es gibt kein Abo auf diesen Sitz. Den muss man sich durch das Vertrauen der demokratischen Mehrheit hier im Parlament verdienen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Martin Schmidt, AfD: An den Satz erinnern wir uns. – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und auch den Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir ablehnen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich denke, (Glocke der Vizepräsidentin) wir haben mit unserem Weg über die G10-Kommission (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist die zweite Seite der Medaille. Das Problem ist, dass Sie das Vertrauen der Bürger verspielen.) einen sehr guten und verfassungskonformen Weg gefunden, wie wir mit der Frage umgehen. Auch die Frage der Eingriffsschwellen haben wir hier abgewogen, wenn wie gesagt am Ende ein Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit auszubalancieren ist. Meine Damen und Herren, wir geben dem Verfassungsschutz heute die Werkzeuge, die er 2026 braucht, und legen ihm gleichzeitig eine starke rechtsstaatliche Schutzfunktion, eine Schutzkleidung an. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz und der Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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