Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich auch noch einmal betonen, dass ich die Herangehensweise des Ministeriums mit dem Symposium und der frühzeitigen Einbindung von Praxis und Politik sehr gut finde und hoffe, dass dieses Beispiel Schule macht. Im Ergebnis stieß der Gesetzentwurf bereits hier im Landtag in der Ersten Lesung auf positive Rückmeldungen. Es handelt sich bei Sicherheitsgesetzgebungen jedoch nie um Konsenspapiere. Demzufolge haben wir in der Anhörung weitere wertvolle und gute Hinweise bekommen, an welchen Stellen wir noch mal nachsteuern müssten. Und das haben wir als rot-rote Koalition selbstverständlich gerne gemacht. Mit dem Änderungsantrag im Innenausschuss haben wir die notwendigen Anpassungen und sinnvolle Anregungen übernommen. Und ich bin mir sehr sicher, dass uns der Spagat gelungen ist zwischen dem Festschreiben notwendiger Eingriffsbefugnisse für die Polizei und der Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten für Bürgerinnen und Bürger. Damit unterscheiden wir uns grundlegend vom Stil eines schwarz geführten Innenministeriums der Vergangenheit, das dem Land sehenden Auges eine Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht einholte, und das nicht nur ein Mal. Meine Damen und Herren, das vorliegende SOG ist vor allem ein Meilenstein in der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Die Fälle häuslicher Gewalt sind anhaltend hoch, und regelmäßig werden neue traurige Höchststände vermeldet. Das eigene Zuhause bleibt nach wie vor der gefährlichste Ort für Frauen. Das ist mir unbegreiflich. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Es spricht für sich, was der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Herr Dirk Peglow, Frauen angesichts der erneuten gestiegenen Zahlen von Vergewaltigung und Sexualdelikten rät. Im Interview im ZDF sagte er, ich zitiere: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von physischer oder psychischer Gewalt zu werden.“ Das mag zynisch klingen, ist im Kern aber leider wahr. Anders, als die rassistischen Blender vom rechten Rand und die AfD-Kandidatin für die Schweriner Bürgermeisterwahl den Menschen weismachen wollen, sind es eben doch Männer, egal, welcher Herkunft, vor denen Frauen sich fürchten müssen. Mit den neuen Regelungen wollen wir Frauen schützen, wenn es Anzeichen gibt, dass sie Betroffene von Gewalttaten werden können. Und die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Fußfessel als Ultima Ratio ein probates und effektives Mittel dafür sein kann. Wir wollen mit der Ergänzung im SOG schwere körperliche Eingriffe bis hin zu Femiziden bekämpfen und bestenfalls verhindern. Meine Damen und Herren, einen weiteren Punkt aus dem Gesetzentwurf will ich noch einmal hervorheben. Wir normieren den Umgang mit Drohnen und schaffen Regelungen, wie die Polizei und auch Betreiber kritischer Infrastruktur bei Gefährdungen damit umgehen können. Wir sind dabei nicht die Ersten, aber dennoch einen Schritt weiter als andere Bundesländer und betreten da teilweise auch juristisches Neuland. Ich finde das gut und mutig, weil es wichtig ist, den veränderten sicherheitspolitischen Anforderungen gerecht zu werden. Und die teilweise auch hier geäußerte Kritik, dass zum Beispiel der eine Seite lange Paragraf zu unbestimmt wäre, halte ich, wie auch die übrige Kritik, an den Haaren herbeigezogen und wenig überzeugend. Aber wenn man nichts zu kritisieren findet, dann denkt man sich halt was aus. Es kann ja nicht sein, dass eine rot-rote Landesregierung mal was richtig macht, und dann auch noch im Bereich der Sicherheit und Ordnung. (Torsten Renz, CDU: Die Wahrscheinlichkeit ist auch gering.) Konstruktive Opposition geht anders, aber es geht Ihnen da leider nicht immer um unser Land. Meine Damen und Herren, die Einführung des Drohnen-Paragrafen ist eine Ergänzung im SOG neben einer Reihe von weiteren sinnvollen Änderungen im Gefahrenabwehrrecht des Landes. Zur Kameraüberwachung in Gewahrsamszellen, der Möglichkeit der Standortdatenerfassung und den Kontrollquittungen wurde vieles, nicht nur Richtiges gesagt, was ich nicht alles wiederholen möchte. Ich muss nur einmal kurz ehrlich sagen, ich verstehe die Aufregung um die Kontrollquittung überhaupt nicht. Ich finde sie geradezu absurd. Es gehört zum Grundwesen einer liberalen und rechtsstaatlichen Demokratie, dass Menschen, die persönlich von behördlichem Handeln betroffen sind, einen Nachweis hierüber erhalten können. Es ist nicht mehr als ein rechtsstaatlicher Ausgleich zur erweiterten Kontrollbefugnissen, wie sie der Polizei mit dem sogenannten Sicherheitspaket zugestanden wurden. Jedes staatliche Handeln muss überprüfbar sein. Das ist kein Generalverdacht gegenüber den Polizistinnen und Polizisten des Landes, denn dann hätten wir da hineinformuliert, dass alle Kontrollen zu quittieren sind, aber selbst das wäre rechtsstaatlich nicht zu kritisieren und erst recht nicht der Untergang des Abendlandes. Und es geht auch nicht um Racial Profiling, auch wenn die Idee der Kontrollquittung dort ihren Ursprung hat. Das war in keiner unserer Begründungen irgendwo zu lesen, zu hören, und es gibt in MV auch viel zu wenig Hinweise darauf. Wir integrieren in das SOG die Möglichkeit einer sogenannten Kontrollquittung, das heißt, Menschen, deren Identität an einem kriminalitätsbelasteten Ort von der Polizei festgestellt wurde, können – wohlgemerkt können – sich eine Bescheinigung über diese hoheitliche Maßnahme ausstellen lassen, nicht mehr und nicht weniger. Und, lieber Herr Kollege Wulff, Juristen sagen ja gerne, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ein Blick ins Gesetz hilft auch manchmal, Dinge zu verstehen und einzuordnen. Und wenn Sie in das Gesetz geschaut hätten und dies verstanden hätten, dann hätten Sie verstehen können, dass die von uns eingeführte Kontrollquittung keine nennenswerten Kosten auslöst, weil es gerade keine extrabedruckten Vordrucke braucht. (Marc Reinhardt, CDU: Schreiben Sie das auf ein leeres Blatt, oder was?!) Und dass sich die FDP gegen die Stärkung von Bürgerrechten wendet, seien sie aus Ihrer Sicht auch nur symbolisch, (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist schon erstaunlich.) zeigt den Zustand dieser ehemals liberalen Partei und wie sehr Sie Ihren Kompass verloren haben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Und all jene, und all jene, die meinen, das Instrument wäre überflüssig, weil es so wenig Anwendung gefunden hat oder Anwendung finden wird, die fordere ich auf, auch alle anderen Instrumente abzuschaffen, die gar nicht oder kaum eingesetzt werden, zum Beispiel die Quellen-TKÜ, auf die trifft es nämlich ganz genauso zu. Und ich weiß schon jetzt, dass Sie da dieses Argument nicht zählen lassen, denn da ist Haben besser als Brauchen. Und dann sollten Sie doch bitte in Ihrer Argumentation stringent sein. Also ich bitte dann noch mal alle lautstarken Kritiker, ihre ideologischen Scheuklappen abzunehmen und zur Sachlichkeit zurückzukehren. (Marc Reinhardt, CDU: Abgelehnt!) Ich schließe mich im Übrigen den Ausführungen des Ministers an und bitte um Zustimmung zu diesem wirklich guten Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
