Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die aktuelle baupolitische Debatte wird vor allem dadurch geprägt, dass die Baukosten massiv gestiegen sind, und zwar durch höhere Material-, Energie-, Finanzierungs- und Lohnkosten, durch engmaschige Nachweispflichten, lange Verfahren und gestörte Lieferketten. Corona, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Irankrieg zeigen, dass internationale Krisen Energie-, Transport- und Materialkosten jederzeit weiter erhöhen können. Eine Antwort auf die Kostenfrage liegt darin, vorhandene Potenziale besser zu nutzen. Für uns als Bündnisgrüne ist der Gedanke einer echten Umbauordnung zentral. Unser Baurecht wurde über Jahrzehnte vor allem vom Neubau her gedacht. Heute müssen wir neuen Wohnraum aber viel stärker auch im Bestand, in Baulücken und in lebendigen Ortskernen schaffen. Mit der Novellierung der Landesbauordnung geht die Regierungskoalition einen Schritt hin zu einfacheren Regeln, mehr Spielräumen im Bestand und weniger unnötigen Hürden beim Bauen. Zugleich hat die Sachverständigung zu dem Gesetzentwurf aber deutlich gemacht, im materiellen Bauordnungsrecht nähern wir uns dem Punkt, an dem weitere Vereinfachungen schwieriger werden und sorgfältig abgewogen werden müssen. Die Landesbauordnung schafft wichtige neue Möglichkeiten, ob daraus aber tatsächlich weniger Neubau, mehr Umbau, schnellere Verfahren und sinkende Kosten resultieren, entscheidet sich in der praktischen Anwendung. Die Antwort kann also nicht allein in einer neuen gesetzlichen Regelung liegen. Wenn Bauen spürbar einfacher und günstiger werden soll, brauchen wir einen Dreiklang aus besseren Standards, optimierten Prozessen und schnelleren Verfahren. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei geht es gerade nicht darum, Sicherheit, Gesundheit oder Barrierefreiheit preiszugeben. Aber wir müssen anerkennen, Standards im Bau sind über Jahre gewachsen. In der Summe machen sie Bauen teurer und Abweichungen schwer. Wer einfacher bauen will, braucht deshalb anerkannte, rechtssichere Standards. Der Gebäudetyp E kann das zivilrechtlich zusätzlich unterstützen. (Rainer Albrecht, SPD: Die regeln wir aber nicht über die Landesbauordnung, Frau Oehlrich.) Ist klar, Herr Kollege. Damit solche Standards aber überhaupt die gewünschte Wirkung zeigen, müssen auch die Prozesse stimmen: klare Anforderungen an Unterlagen und Nachweise, eindeutige Zuständigkeiten, transparente Verfahrensschritte und eine möglichst einheitliche Vollzugspraxis im ganzen Land. Das gilt besonders für den Umbau im Bestand. Gesetzliche Spielräume nutzen wenig, wenn sie im Vollzug nicht genutzt werden. Deshalb brauchen wir Leitfäden, Schulungen, Musterbeispiele und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Es muss einfacher werden, im Bestand gute Lösungen zu finden, (Rainer Albrecht, SPD: Da sind wir uns einig.) statt an Unsicherheit zu scheitern. Dazu gehört auch die grüne Grundfrage des Bauens: (Rainer Albrecht, SPD: Na ja!) Was nutzen wir weiter? Was verbrauchen wir neu und wie verhindern wir den Bauschutt von morgen? Kreislauffähigkeit und nachhaltiges Bauen sind keine Randthemen, sie gehören ins Zentrum moderner Baupolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben diese Punkte bewusst nicht als kleinteilige Änderungsanträge in die Landesbauordnung geschrieben oder Ihnen hier vorgelegt, denn bei Lebenszyklusbetrachtungen, Kreislauffähigkeit, digitalen Bauproduktinformationen, Wiederverwendung von Baustoffen und künftigen Materialkatastern kommen europäische und bundesrechtliche Entwicklungen auf uns zu, die wir sauber aufnehmen müssen. Genau dafür braucht es aber jetzt Vorbereitung: auswerten, im Landesbau modellhaft erproben und für Kommunen, Bauwirtschaft und Handwerk praxistauglich aufbereiten, ohne neue landeseigene Nachweisberge für private Bauherrschaften oder Betriebe aufzubauen. (Rainer Albrecht, SPD: Wird alles gemacht.) Dazu gehört auch flächensparendes Bauen, das ist ein grüner Klassiker, aber eben auch ganz praktische Bau- und Wohnungspolitik. Brachen, Baulücken, Konversionsflächen und leerstehende Gebäude sollten systematisch identifiziert und aktiviert werden. Dafür brauchen Kommunen Unterstützung, Beratung, Planungsleistungen, Förderinstrumente und eine klare Ausrichtung des Landes auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und Nachnutzung. Schneller werden Verfahren auch dort, wo wir nicht jedes Mal alles neu erfinden. Serielles, modulares und typisiertes Bauen kann gerade bei Wohnungen, Schulen, Kitas oder Verwaltungsgebäuden helfen. Wenn eine Lösung funktioniert, wenn sie geprüft ist, wenn sie sicher ist, dann sollte sie wiederholbar sein. Das spart Zeit, das spart Geld und es entlastet auch die Verwaltung. Und schließlich muss das Land selbst zeigen, dass es diesen Weg ernst meint mit Umbau vor Neubau, kreislauffähigem Bauen und einfachen, robusten, langlebigen Lösungen. Unser Änderungsantrag stärkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für eine flächensparende, kostendämpfende und klimafreundliche Mobilitätsentwicklung im Zusammenhang mit Bauvorhaben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und mit unserem Entschließungsantrag wollen wir zeigen, die Novelle der Landesbauordnung kann nicht der Schlusspunkt sein, sondern muss der Auftakt für den nächsten Reformschritt werden. Das wäre gut für die Bauwirtschaft, für die Kommunen, für die Mieterinnen und Mieter und für den Klimaschutz. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich bitte um Zustimmung zu beiden Anträgen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
