Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Verfassungsschutz hat sich vor allem damit profiliert, dass er die AfD ins Visier genommen und Testate in unterschiedlichen Abstufungen zu angeblichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen in dieser Partei erteilt hat. Damit hat er zu Recht oder zu Unrecht die Munition für eine historisch beispiellose Ächtungs- und Ausgrenzungsstrategie gegenüber dieser Partei geliefert. So etwas gibt es in keiner anderen Demokratie. Allein das sollte uns zu denken geben, denn die Vorwürfe gründen sich im Wesentlichen allein auf nicht strafbewehrte Meinungsinhalte, über die in einer funktionierenden Demokratie alleine der Wähler und nicht eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Unbestreitbar hat diese vom Verfassungsschutz gestützte Ausgrenzungsstrategie die politischen Machtverhältnisse in unserem Land zum Vorteil der Regierenden maßgeblich beeinflusst und tut das weiter so. Diese sich in der sogenannten Brandmauer manifestierende Strategie stellt das Demokratieprinzip auf den Kopf. Der Verfassungsschutz schaut zu und billigt diesen Entdemokratisierungsprozess damit. Ich bin mir sicher, dass diese Phase in der deutschen Geschichte im historischen Rückblick eine ganz andere Beurteilung erfahren wird, als Sie sich das hier heute vorstellen können, (Petra Federau, AfD: Genau so ist es.) denn wie dieser Verfassungsschutz arbeitet, wie er die Gesinnung der Bürger überwacht und mit seinen Bewertungen stigmatisiert, dazu hat mein Kollege Tadsen bereits mit Beispielen ausgeführt. Ich möchte dazu aus eigenem Erleben berichten. In dem bereits erwähnten Verfassungsschutzgutachten aus Mai 2025 werde ich als Beispielfall für Rechtsextremismus aufgrund eines Facebook-Eintrags von 2022 geführt. Darin hatte ich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kritisiert. Konkret habe ich unter Hinweis auf die damalige frühere Präambel des Grundgesetzes die Auffassung des Gerichts angegriffen, dass dem Grundgesetz ein ethnischer Volksbegriff fremd sei. Der Verfassungsschutz hat darin ein Indiz für verfassungsfeindliche Bestrebungen gesehen, aus meiner Sicht mit einer absurden Begründung, die ich hier leider aus Zeitgründen nicht näher darlegen kann, aber alles nachzulesen auf Seite 128 folgend des Gutachtens. Da ich als ehemaliger Richter auch im Ruhestand zur Verfassungstreue verpflichtet bin und der Dienstaufsicht des Ministeriums unterliege, habe ich zur Klärung der Angelegenheit im Mai 2025 ein Disziplinarverfahren gegen mich beantragt. Mit Bescheid des Landgerichtspräsidenten vom Dezember 2025 wurde mir nach umfänglicher Prüfung der Sach- und Rechtslage mitgeteilt, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte (Enrico Schult, AfD: Hört, hört!) für ein Dienstvergehen vorlägen. (Enrico Schult, AfD: Sehr interessant! Sehr schön!) Meine Damen und Herren, ich konnte das hier nur kurz anreißen, aber das, was hier klar dokumentiert vorliegt, führt bei mir zu der Erkenntnis, eine freiheitliche Demokratie verträgt einen solchen Verfassungsschutz nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieser muss von Grund auf saniert werden. Ein paar Änderungen an den Eingriffsschwellen und der parlamentarischen Kontrolle reichen dazu nicht aus. Zum Schluss eine kurze Bemerkung zum Kollegen Noetzel. Er meinte doch ernsthaft hier, an der Ablehnung der Erinnerungskultur erkennt man den Antidemokraten. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Niemand stellt die Erinnerungskultur in Abrede, aber es gibt gute Gründe, diese Einseitigkeit in Abrede zu stellen. Und damit soll man in diesem Land nach der Auffassung dieser Koalition, für die Sie stehen, ein Verfassungsfeind sein?! Das zeigt die ganze Absurdität. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
