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Constanze Oehlrich

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach der Reform des SOG beraten wir heute das zweite große Sicherheitsgesetz dieser Legislaturperiode. Anlass sind neue Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dahinter steht insbesondere der Grundsatz, wer dem Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse einräumt, muss zugleich für wirksame Kontrolle und einen starken Grundrechtsschutz sorgen. Genau daran muss sich dieses Gesetz messen lassen. Erstens. Der Umgang mit Vertrauenspersonen ist einer der sensibelsten Bereiche nachrichtendienstlicher Arbeit. Gerade deshalb irritiert es, dass die Koalition ausgerechnet hier in letzter Minute eine Änderung per Tischvorlage in den Innenausschuss eingebracht hat, ohne jede Begründung, das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt. Die Möglichkeit, V-Leute ohne unabhängige Vorabkontrolle einzusetzen, wird in diesem Änderungsantrag bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeweitet. Und die dabei gewonnenen Daten sollen weiterhin verwendet werden dürfen, auch wenn der Einsatz im Nachhinein für unzulässig erklärt wird. Das ist rechtsstaatlich hoch problematisch. Wer V-Leute erwiesenermaßen unzulässig einsetzt, darf nicht einfach die Früchte dieser Maßnahme behalten. Und wir sehen noch eine weitere klare Grenze: Intime Beziehungen zwischen V-Leuten und den von ihnen überwachten Personen dürfen nicht stattfinden. Genau das wollen wir in unserem Änderungsantrag ausdrücklich ausschließen, auch vor dem Hintergrund aktueller Fälle, die zeigen, wie gravierend die Folgen solcher Grenzüberschreitungen sind. Gerade beim Einsatz von V-Leuten sollte uns die Geschichte zur Vorsicht mahnen. Das V-Leute-Desaster im NSU-Komplex hat gezeigt, wie groß die Risiken sind, wenn Kontrolle versagt. Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet Die Linke, die das V-Leute-Wesen in der Öffentlichkeit gerne und stark kritisiert, eben diese Kontrolle nun aufweichen will. Das passt nicht zusammen. (Michael Noetzel, Die Linke: Das haben Sie missverstanden.) Zweitens. Insgesamt bleibt die unabhängige Kontrolle des Verfassungsschutzes hinter dem zurück, was verfassungsrechtlich geboten und politisch sinnvoll ist. Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen braucht es eine professionelle und hauptamtliche Vorabkontrolle. Die vom Landtag eingesetzte G10-Kommission erfüllt diese Anforderungen nicht. Ihre Mitglieder sind Abgeordnete, die diese anspruchsvolle Aufgabe neben ihrem Mandat wahrnehmen. Das garantiert nicht die nötige fachliche Routine und Erfahrung. Die Entscheidung über das Ob eingriffsintensiver Überwachungsmaßnahmen ist in den Händen von Richter/-innen deutlich besser aufgehoben. (Michael Noetzel, Die Linke: Die einen sagen so, die anderen sagen so.) Und auch die parlamentarische Kontrolle muss weiter gestärkt werden. Es ist richtig, dass das Parlamentarische Kontrollgremium künftig einmal jährlich öffentlich tagen soll. Aber das reicht nicht. Wir wollen, dass das Kontrollgremium den Landtag regelmäßig über eingriffsintensive Maßnahmen informiert. Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen ist eine zentrale Voraussetzung für die Arbeit eines Nachrichtendienstes in einer Demokratie. Drittens. Der Verfassungsschutz braucht für seine Arbeit einen klaren Maßstab. Dieser Maßstab ist die freiheitliche demokratische Grundordnung. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Was geschützt werden soll, muss im Gesetz auch präzise benannt sein.

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