Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Rainer Albrecht zunächst für den, glaube ich, umfassenden Blick über das, was wir angehen, würde mich vor allen Dingen darauf beschränken wollen, mich herzlich zu bedanken. Und da Frau von Allwörden in der letzten Debatte sagte, wir bräuchten immer so lange im Innenministerium – ja, brauchen wir, weil wir genau diese Prozesse machen, wo auf einmal lauter Anzuhörende sitzen und sagen: Danke schön, dass ihr nicht einen Gesetzentwurf uns vor die Füße kegelt und erwartet, dass wir jetzt alle dankbar sind, und wir kommen dann in große Konfliktlagen, sondern wir uns nahezu bei jedem großen Gesetzesvorhaben – und so auch bei der Landesbauordnung – tatsächlich zwei/zweieinhalb Jahre Zeit nehmen, indem wir sagen, wir setzen uns alle an einen Tisch, wir gucken gemeinsam, was wir aufarbeiten müssen, wir schauen auch gemeinsam, wo die Reise hingehen kann. Das haben wir bei der Kommunalverfassung gemacht, und Sie haben eine große, breite Unterstützung kennenlernen dürfen in den Ausschüssen, wir haben es bei der Landesbauordnung gemacht, wir haben es beim Sicherheits- und Ordnungsgesetz mit der Evaluierung und dem Symposium gemacht, wir haben sogar beim Landesverfassungsschutzgesetz früh mit der PKK begonnen. und wir haben es auch jetzt beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz und dem Katastrophenschutzgesetz so gemacht. Und Sie erleben dann, dass in der Landesbauordnungsanhörung ganz ausdrücklich genau das goutiert wird. Das befreit uns nicht davon, dass natürlich eine Vielzahl von einzelnen Wünschen dann noch mal wieder geäußert wird, aber das Mitgenommenwerden und das auch im Übrigen Punkte-Einsammeln, die die Praxis berühren, das ist nach meiner Überzeugung Aufgabe eines demokratischen Miteinanders. Es hilft uns wenig, möglichst konfrontativ zu sein, sondern es hilft uns, die Beteiligten mitzunehmen. Und hier war die große Überschrift, wir wollen vereinfachen, wir wollen beschleunigen, wir wollen entbürokratisieren und wir wollen damit kostengünstigeres Bauen ermöglichen. Und das war unisono die Rückkopplung – Rainer Albrecht widerspricht mir einfach, wenn ich mich irre –, unisono die Rückkopplung, wenn ich mich erinnere, von den verschiedensten Sachverständigen, beteiligten Baupraktikerinnen und Baupraktikern, Planungspraktikerinnen und Planungspraktikern. Wir trennen vor allen Dingen einen Sachverhalt – und den müssen alle Beteiligten zumindest vor Augen haben –, wir trennen die Neubauvorschriften ein Stück weit von den Umbauvorschriften. Warum? Weil die zum Teil sehr hohen Anforderungen an Barrierefreiheitsfragen, an Brandschutzfragen, wenn Sie einen Umbau vonstattengehen lassen, der eine Baugenehmigung braucht, in einem Bestandsgebäude selten mit leichter Hand umsetzbar sind. Das bedeutet nicht, dass wir Menschen gefährden, ganz im Gegenteil, aber es bedeutet, dass wir nicht die gleichen Anforderungsprofile wie für Neubau auch an den Umbau in das Gesetz aufnehmen. Oder umgekehrt, wir lassen für den Umbau, für die Umnutzung künftig Dinge entspannter genügen, weil sie eben in einem Bestandsgebäude nicht ganz so leicht umsetzbar sind. Sie kriegen einen Fahrstuhl nicht mal eben in ein Bestandsgebäude hineingedrückt, Sie bekommen einen zweiten Fluchtweg nicht mal eben in ein denkmalgeschütztes Gebäude hinein und Sie bekommen es meistens auch nicht von außen an das denkmalgeschützte Gebäude drangebaut. Und dann werden wir – und das tut die Landesbauordnung jetzt stärker –, werden wir differenzieren müssen zwischen den beiden Möglichkeiten, die in diesen Bereichen eben unterschiedlich sind. Angesprochen ist, es ist mehr verfahrensfrei, es ist mehr genehmigungsfrei, es ist mehr in vereinfachten Verfahren. Und ich würde es mal umdrehen, in dem klassischen Baugenehmigungsverfahren wird künftig mit seiner Zeitdauer, mit seiner Komplexität nur noch hineingehören, was quasi Sonderbau ist – Industriebauten, Hochhäuser, alle die Geschichten, bei denen es a) sehr individuell vonstattengeht und zum Zweiten wir wegen der hohen Brandlasten, der hohen Gefahren auch einen guten Grund haben, detaillierter hinzuschauen. Alle anderen Verfahren, alle anderen Bauprojekte werden künftig weitgehend in die Kategorien genehmigungsverfahrensfrei beziehungsweise zumindest vereinfachtes Verfahren hineingehören. Und beim vereinfachten Verfahren haben wir schon länger die 3-Monats-Genehmigungsfiktion – das heißt, von der Antragstellung bis zu einer Entscheidung der Behörde sind maximal drei Monate möglich – und da mit der letzten kleinen Novelle, weil wir gemerkt haben, dass sich auch das leider zuweilen noch etwas länger gestreckt hat, neben der Genehmigungsfiktion von drei Monaten davor eine einmonatige Vollständigkeitsprüfungsverpflichtung der Behörde eingebaut. Das heißt, ich muss innerhalb von einem Monat mitteilen, ob die Bauantragsunterlagen vollständig sind. Wenn sie das nicht sind, muss ich nach einem Monat ein Signal geben, dann kann ich natürlich nachfordern und erst danach beginnen die drei Monate, aber das zum Teil vielleicht auch taktisch eingesetzte Instrument, alle zweieinhalb Monate eine neue Unterlage nachzufordern, damit am Ende auch auf zwei Jahre zu kommen, ist damit gleichermaßen deutlich unterbunden. Meine Damen und Herren, vielen Dank in die Runde auch hinein! Ich glaube, dass wir auch hier noch mal konstruktiv Dinge vorangetrieben haben. Ich weiß, dass hier und da noch Wünsche sind, werbe bei David Wulff noch einmal sehr dafür, dass die Vereinfachungen bei den Abstandsflächen außer bei den Planern von nahezu allen Beteiligten sehr goutiert werden, also nicht mehr eine höhenabhängige, im Einzelfall auszurechnende Abstandsfläche zu nehmen, sondern zu sagen, es gibt Gebäudeklassen, und bei Gebäudeklasse 1 bis 3 sind es immer drei Meter, bei Gebäudeklasse 4 sind es immer vier Meter und darüber hinaus sind es fünf Meter. Wir machen damit auch im Abstandsflächenrecht vieles wesentlich leichter und hören auf, jedes Mal so zu tun, als ob man dafür eine Doktorarbeit schreiben müsste. Ich weiß, dass die Planer sagen, haben wir doch seit 70 Jahren gut etabliert. Ja, für denjenigen, der nicht in dem Themenfeld drinsteckt, ist die jetzige Regelung trotzdem leichter. Meine Damen und Herren, helfen Sie uns beim Vereinfachen, beim Beschleunigen! Vielen Dank, dass es bisher gelungen ist! Und vor allen Dingen denen, die mitgewirkt haben, herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
