Stephan J. Reuken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren an vielen Stellen unnötig kompliziert geworden. Genehmigungsverfahren dauern oft zu lange, sind für Bürger nur schwer nachzuvollziehen und führen zusammen mit steigenden Anforderungen und Baukosten dazu, dass sowohl private als auch kommunale Bauvorhaben zunehmend erschwert werden. Gerade beim Wohnungsbau können wir uns diese Situation nicht länger leisten. Was wir brauchen, sind schnellere, einfachere und vor allem praxistauglichere Verfahren, die es ermöglichen, Vorhaben zügig umzusetzen. Unser Anspruch muss deshalb ganz klar sein, weniger Papier, weniger unnötige Hürden und mehr tatsächliches Bauen, sehr geehrte Damen und Herren. Der vorliegende Gesetzentwurf greift durchaus einige richtige Ansätze auf. Die vorgesehenen Vereinfachungen von Verfahren, die Beschleunigung von Genehmigungen sowie die Anpassung an neue technische und praktische Anforderungen weisen grundsätzlich in die richtige Richtung. Das erkennen wir als Fraktion ganz ausdrücklich an. Gleichzeitig bleibt der Entwurf in seiner Gesamtheit jedoch zu vorsichtig. Es handelt sich nicht um eine dringend benötigte umfassende Reform des Bauordnungsrechtes, sondern vielmehr um eine punktuelle Nachbesserung. Viele bürokratische Hürden bleiben bestehen, und damit wird auch ein erheblicher Teil des vorhandenen Entlastungspotenzials leider nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund ist es für uns entscheidend, welchen Maßstab wir an eine moderne Landesbauordnung anlegen. Sie muss das Bauen tatsächlich erleichtern, sie muss für Bauherren ebenso wie für die Verwaltung verständlich und handhabbar sein und sie muss dort Sicherheit gewährleisten, wo Risiken bestehen. Entbürokratisierung darf dabei kein bloßes politisches Schlagwort bleiben, sondern muss sich im Alltag konkret bemerkbar machen. Als AfD-Fraktion fordern wir schon lange weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Freiheit für Bürger, Bauherren und Unternehmen. Dazu gehört auch, Gesetze und Verordnungen regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen, Nachweispflichten abzubauen und Verfahren konsequent zu vereinfachen. Genau an diesem Punkt bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück, weil er zwar einzelne Verfahren vereinfacht, aber keine grundlegende strukturelle Entlastung schafft. Besonders deutlich wird das Ganze im Umgang mit den Windkraftanlagen. Und hier ziehen wir eine ganz klare Grenze, denn solche Anlagen können nicht wie gewöhnliche bauliche Anlagen behandelt werden. (Rainer Albrecht, SPD: Sie widersprechen sich aber jetzt gerade.) Aufgrund ihrer Dimension, ihrer technischen ... Hören Sie zu! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) ... Komplexität und der damit ... (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Es gibt Grenzen! Wo es gefährlich wird, (Glocke der Vizepräsidentin) gibt es Grenzen, Herr Albrecht, in Bezug auf Sicherheit, Standsicherheit, Brandschutz, Gefahrenabwehr. All das sind besondere Risiken, (Enrico Schult, AfD: Ja, so ist es.) die hier berücksichtigt werden müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deshalb halten wir es für erforderlich, (Enrico Schult, AfD: Wieder was dazugelernt.) dass Windkraftanlagen auch weiterhin als Sonderbauten eingestuft werden, (Rainer Albrecht, SPD: Aber nicht in der Landesbauordnung.) denn nur so können die erhöhten Prüfanforderungen auch bestehen bleiben. Eine Absenkung dieser Anforderungen würde eben keine sinnvolle Entbürokratisierung herbeiführen, (Enrico Schult, AfD: So ist es.) sondern vielmehr einfach nur Sicherheitsstandards absenken, und das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein entsprechender Änderungsantrag unserer Fraktion liegt Ihnen dazu auch vor. Und neben diesen grundsätzlichen Fragen zeigt sich der Verbesserungsbedarf eben auch im Detail, etwa bei den Regelungen zu Dachüberständen. Gerade an solchen Punkten wird deutlich, ob eine Bauordnung wirklich praxistauglich ausgestaltet ist. Die im Entwurf vorgesehene Grenze von einem halben Meter scheint uns da zu eng gefasst. Wir plädieren an dieser Stelle für eine komplette Streichung von vorgeschriebenen Abstandsflächen bei traufseitigen Dachüberständen. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Thore Stein, AfD) Das würde Bauherren mehr Gestaltungsspielraum eröffnen und zugleich ganz praktische Vorteile mit sich bringen, etwa einen besseren Witterungsschutz, (Rainer Albrecht, SPD: Lesen und richtig verstehen!) eine einfachere Planung und die Vermeidung unnötiger Einzelfallkonflikte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das Interessante ist, es handelt sich dabei um eine wirklich vergleichsweise kleine Anpassung, die tatsächlich dann eine spürbare Wirkung in der Baupraxis auch mal entfalten könnte. Auch zu diesem Punkt liegt Ihnen ein Änderungsantrag unserer Fraktion vor. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ansatz lässt sich ganz klar zusammenfassen: Wir wollen das Bauen für die Bürger erleichtern, Bürokratie konsequent abbauen und zugleich Eigentum sowie den Mittelstand stärken. (Julian Barlen, SPD: Was haben Sie gesagt, Demokratie?) Dabei darf es jedoch keine Privilegierung von Anlagen geben, bei denen besondere sicherheitsrelevante Anforderungen bestehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist schon reflexartig, das falsch zu verstehen, richtig, ne?!) Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Wie gesagt, wir haben vor diesem Hintergrund zwei Änderungsanträge eingebracht, nicht mit dem Ziel, den Gesetzentwurf grundsätzlich infrage zu stellen, sondern ihn an zwei ganz entscheidenden Punkten zu verbessern und praxistauglich zu machen. (Rainer Albrecht, SPD: Das wird nicht verbessert, das wird verkompliziert.) Und nun noch zwei Sätze zu den anderen Änderungsanträgen. Dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU sowie der Gruppe der FDP, dem können wir zustimmen. Den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN sowie den Entschließungsantrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
