David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Entwurf zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts beschreibt tatsächlich ein reales Problem. Das wurde ja hier nun hinreichend dargelegt. Insbesondere die nachgefragten Regionen haben halt dieses Problem bei uns im Land, aber genau dafür schafft der Entwurf weiterhin die Möglichkeit kommunaler Zweckentfremdungssatzung, befristet auf höchstens fünf Jahre, und dann auch nur dann, wenn die Gemeinde dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln in angemessener Zeit begegnen kann. Das ist ein sehr zentraler Punkt, weil hier auch gesagt wird, man sollte doch vielleicht zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich in die Eigentumsrechte – darüber reden wir ja hier auch –, bevor ich in die Eigentumsrechte der Menschen eingreife. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Hier setzt unsere Kritik auch an, denn der Gesetzentwurf vermittelt den Eindruck, man könne ein strukturelles Wohnungsproblem vor allem mit Verwaltungsrecht und Verboten lösen. Und das kann nicht funktionieren. Das ist aus unserer Sicht der falsche Schwerpunkt. Und wer zu wenig Wohnraum hat, muss in erster Linie mehr Wohnraum schaffen, schneller planen, schneller genehmigen, mehr Bauland aktivieren, Nachverdichtung erleichtern, Investitionen ermöglichen. Einen Teil haben wir gerade mit der Landesbauordnung versucht ein bisschen besser zu machen, aber auch das ganze Thema, Bauland auszuweisen, ist gerade für kleinere Gemeinden durchaus ein Problem, weil der Landesraumentwicklungsplan da entsprechend Hürden mit drin hat, der eigentlich in dieser Legislatur fortgeschrieben werden sollte, aber es am Ende wohl doch nicht schaffen wird. Und man muss nun aufpassen, dass man hier nicht über das Ziel hinausschießt, denn der Entwurf enthält Ausnahmen für Hauptwohnungen, etwa bei der Nutzung von weniger als 50 Prozent der Wohnfläche oder bei zeitlich begrenzter Nutzung von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bei Nebenwohnungen mit bestimmten Genehmigungen. Das wird doch schon alles sehr bürokratisch. (Horst Förster, AfD: Sehr!) Das muss man ja alles erst einmal irgendwie verstehen, durchdringen, darf ich jetzt, darf ich jetzt nicht, ist das zulässig oder auch nicht. Und der Gesetzentwurf sagt ja auch selbst, dass bislang in Mecklenburg-Vorpommern davon keine Gemeinde Gebrauch gemacht hat, was ja unter anderem damit begründet wird, das war vielleicht doch ein bisschen zu kompliziert für die Gemeinden und nicht hinreichend rechtssicher. Ich habe ganz starke, erhebliche Zweifel daran, dass dieser neue Entwurf das einfacher macht, sodass es jetzt am Ende mehr Gemeinden machen. (Zuruf aus dem Plenum: Das ist schwierig.) Auf der einen Seite bin ich natürlich froh darüber, weil ich das für grundsätzlich falsch halte, auf der anderen Seite frage ich mich aber auch, warum wir hier Gesetze machen, die am Ende keinerlei Auswirkungen haben, außer mehr Papier zu produzieren. (Rainer Albrecht, SPD: Weil die EU das vorschreibt.) Und das ist am Ende mein Problem und meine Kritik. (Rainer Albrecht, SPD: Sonst würden wir ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren.) Für uns Freie Demokraten ist klar, Wohnraum schützen Ja, aber mit Augenmaß und vor allem, wirklich vor allem mit Respekt vor Eigentum und dann wenig Bürokratie. Und deswegen werden wir das Ganze ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
