David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Debatte über die Verfassung ist nichts Leichtes, und wir dürfen uns diese Debatte auch nicht leicht machen. Grundgesetz und Verfassung haben für mich und für uns als Freie Demokraten einen außerordentlichen Rang. Und deswegen benötigt man auch eine Zweidrittelmehrheit, um an diesem Range zu arbeiten. Eine Verfassung, die soll lange Bestand haben und nicht bei jedem politischem Wind gleich in irgendeine Richtung fallen. Und ich bin kein Freund davon, nein, ich bin sogar ein Gegner davon, an einer Verfassung zu rühren, a) aus Angst oder b) aufgrund einer drohenden Einzelfalllage. Das ist erst mal der Grundsatz, von dem wir jetzt hier ausgehen. Und ich merke hier schon eine Angst, eine Angst davor, dass sich die politische Landschaft massiv verändern wird, massiv verändern kann – möglich, muss aber nicht. Aber diese Angst führt doch gerade dazu, dass wir aus Angst vor dem Tod Selbstmord begehen. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD: Das war gut.) Und das ist etwas, was wir nicht tun dürfen. Unser Verfassungsstaat, so, wie wir ihn momentan haben, der ist robuster, als wir uns das hier gerade versuchen einzureden. Und für uns ist die Zweidrittelmehrheit zur Besetzung der Verfassungsrichter nicht verhandelbar. Und das hat Gründe. In den letzten fünf Jahren habe ich in diesem Landtag gelernt, wenn es keinen rechtlichen Zwang gibt, mit der Opposition zu reden, mit uns zu reden, dann machen Sie es auch nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und diese Zweidrittelmehrheit garantiert, dass Sie auch mit uns reden müssen. (Unruhe bei Christine Klingohr, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Und ich spreche hier ganz explizit nicht, ich spreche hier ganz explizit nicht die AfD an, sondern hier geht es auch darum, mit den vorgeschlagenen Änderungen alle anderen oppositionellen Kräfte im Zweifel auszuhebeln. Und diese Gefahr sehe ich, und das ist mit uns nicht machbar. Und denken wir das Ganze doch mal zu Ende! Was passiert denn nach diesem Vorschlag, wenn die vorgeschlagenen Richter, (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) also die Richter, von den Richtern vorgeschlagen, dieses 50-Prozent-Quorum auch nicht erreichen, aus welchen Gründen auch immer, in welchen Mechanismus verfallen wir dann? Was ist, wenn eine Partei die absolute Mehrheit erreicht? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Die politische Landschaft verändert sich rasant. Es kann passieren, dass sehr viele Parteien knapp unter fünf Prozent fallen, und plötzlich hat die AfD, vielleicht auch die SPD, vielleicht auch die CDU – (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Potzblitz!) unwahrscheinlich, aber möglich – die absolute Mehrheit. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Dann möchte ich nicht, dann möchte ich nicht Wegbereiter für eine Verfassung gewesen sein, die es ermöglicht, mit 50 Prozent Mehrheit das Verfassungsgericht zu besetzen. (Thore Stein, AfD: Dann stimmen wir doch zu. Wir stimmen zu!) Und deswegen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und deswegen ...
