Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Innenminister, selbstverständlich ist es Aufgabe des Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Unsere Polizei braucht dafür moderne Befugnisse, eine gute Ausstattung und vor allem politische Rückendeckung. Wer schwere Straftaten begeht, Menschen bedroht oder gar Gewalt ausübt, von wem erhebliche Gefahren ausgehen, muss konsequent verfolgt werden. Und auch schon bei der Ersten Lesung habe ich gesagt, wir als AfD-Fraktion begrüßen einen großen Teil dieser Neuerungen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, als da wären zum Beispiel die Erhebung der Standortdaten – der Innenminister hat es angesprochen –, wenn man den Notruf wählt. Auch das Nutzen von Bild- und Tonaufzeichnungen im polizeilichen Gewahrsam – der Innenminister hat es eben ausgeführt – ist eine erhebliche Erleichterung für die eingesetzten Polizeibeamten, dient aber auch der Sicherheit der in Gewahrsam genommenen Personen. Und ganz wichtig ist für uns auch die Ausweitung der Möglichkeiten, alles im Zusammenhang mit dem Thema „häusliche Gewalt“. Aber genauso klar ist auch, meine Damen und Herren, Sicherheit darf nicht zum Vorwand werden, Freiheitsrechte immer weiter einzuschränken. Sicherheit und Freiheit müssen in einem Gleichgewicht bleiben. Und gerade bei dieser Novelle sehen wir die Gefahr, dass der Staat zunehmend auf Überwachung setzt, Datensammlungen und präventive Eingriffe, noch bevor überhaupt konkrete Straftaten begangen worden sind. Der Begriff „drohende Gefahr“ – an sich diesen neuen Gefahrenbegriff begrüße auch ich – bleibt dabei dennoch problematisch, unbestimmt und eröffnet erhebliche Spielräume. Besonders kritisch sehen wir als AfD aber die vorgesehenen Bescheinigungen beziehungsweise Dokumentationspflichten bei polizeilichen Maßnahmen, bei den sogenannten anlasslosen Kontrollen. Unsere Polizisten brauchen Zeit für ihre eigentliche Arbeit, nämlich die Gefahrenabwehr und die Kriminalitätsbekämpfung, und nicht immer neue bürokratische Zusatzaufgaben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und in Kürze wird der Finanzminister nachher den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes einbringen, und wir schaffen hier ein neues Bürokratiemonster für unsere Polizeibeamten. Es entsteht der Eindruck, die Polizei müsse sich bei jeder Kontrolle zunächst rechtfertigen und absichern. Damit sendet man aus unserer Sicht das falsche Signal an die Beamten auf der Straße. Natürlich muss staatliches Handeln rechtsstaatlich und überprüfbar bleiben. Dafür gibt es aber bereits Dienstvorschriften, gerichtliche Kontrolle, bestehende Dokumentationspflichten. Zusätzliche Bescheinigungen schaffen vor allem ein Mehr an Bürokratie, ein Mehr an Verwaltungsaufwand und ein Mehr an Misstrauen gegenüber den eigenen Sicherheitsbehörden. Unsere Polizei steht ohnehin unter enormem Druck. Personalmangel, steigende Gewaltkriminalität und eine zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften sind längst Realität. Was unsere Beamten jetzt brauchen, sind Rückhalt und Vertrauen, keine neuen Formulare. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde werden wir auch dem Änderungsantrag der FDP zustimmen. Wir sagen deshalb ganz klar: harte Maßnahmen gegen echte Gefährder, ja, aber keine schleichende Entwicklung hin zu einem überbürokratisierten Überwachungs- und Misstrauensstaat. Leider ist es mit dieser Novelle überdies versäumt worden, Distanz-Elektroimpulsgeräte, also die sogenannten Taser, einzuführen für alle im operativen Dienst befindlichen Einheiten der Landespolizei. Die sogenannten Taser können in gefährlichen Einsatzlagen helfen, Angreifer schnell und zugleich deutlich schonender als durch den Einsatz der Schusswaffe außer Gefecht zu setzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Damit stärken wir sowohl den Schutz unserer Polizeibeamten als auch den Schutz der Bürger und der Verdächtigen, weil Eskalation im Ernstfall verhindert und tödliche Folgen vermieden werden könnten. Leider fanden unsere bisherigen Anträge immer wieder nicht die Mehrheit und somit keinen Eingang hier in den vorliegenden Entwurf. Aus diesem Grunde werden wir als AfD-Fraktion uns zu dem Gesamtentwurf enthalten, denn wir als AfD stehen für einen starken Rechtsstaat, der Kriminelle konsequent bekämpft, aber zugleich für die Freiheit der Bürger ist und Selbige schützt und seine Polizei nicht immer durch neue Auflagen lähmt. Das wird durch dieses Gesetz nicht erreicht, auch nicht mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN, den wir selbstverständlich ablehnen. Insgesamt enthalten wir uns. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
