Constanze Oehlrich
Danke schön, Frau Präsidentin! Also ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung um das Thema Kontrollquittung hier so gar nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Ann Christin von Allwörden, CDU: Na, das ist ja klar!) Und deswegen die Frage, Herr Kollege Wulff: Wissen Sie, dass das SOG schon lange Kontrollquittungen vorschreibt, und zwar, wenn Sachen durchsucht werden, also Taschen, Rucksäcke oder der Kofferraum eines Autos? Auf Verlangen muss die Polizei das bescheinigen, und zwar auch den Grund der Maßnahme, selbst, wenn nichts gefunden wird. Das steht seit der Einführung des SOG in Paragraf 58 Absatz 2. (Michael Noetzel, Die Linke: Ah! Das ist ja verrückt.) Haben Sie jemals gehört, dass es mit dieser Vorschrift Probleme gibt? Und warum soll das jetzt …
