Constanze Oehlrich
Aber auch in den Ländern einigten sich die demokratischen Fraktionen darauf, das Landesverfassungsgericht zu stärken und in der Verfassung abzusichern, im Saarland etwa oder zuletzt in Sachsen-Anhalt, denn eines ist offensichtlich: Die Lage, zu der im Bund noch Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen bestand, gibt es auch auf Landesebene. Das geht nicht erst los, wenn die Mehrheit im Parlament die Verfassung aushöhlen will. Wenn eine Sperrminorität ausreicht, um zentrale Entscheidungen, etwa Richterwahlen, zu blockieren, dann entsteht ein strukturelles Risiko. Es geht hier nicht darum, die hohe Legitimität des Gerichts zu schwächen, das durch die erforderliche Zweidrittelmehrheit geschaffen wird, sondern im Gegenteil, der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Dr. Ulrich Karpenstein, sagte treffend: „Wer einen Blockadelösungs-Mechanismus blockiert, stellt das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit für Richterwahlen selbst zur Disposition.“ Und es wurde in der Vergangenheit deutlich, dass autoritäre Kräfte jede Gelegenheit nutzen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) ihre Macht auszubauen, und sich dazu jeder vermeintlichen Lücke bedienen, auch wenn dies gegen die Verfassung verstößt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Dieses Risiko ist auch hier bei uns real. Ein Blick nach Thüringen reicht. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion hat das hier auch schon ausgeführt, dort haben wir in der konstituierenden Sitzung des Landtags gesehen, wie Verfahren genutzt wurden, um illegal Einfluss zu sichern und auszubauen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof konnte das verhindern. Und wir haben unmittelbar danach erlebt, wie die AfD das Gericht öffentlich angriff und es delegitimierte. Das zeigt zweierlei: Erstens, wie wichtig es ist, dass ein Verfassungsgericht unabhängig und handlungsfähig bleibt. Zweitens, wie schnell demokratische Institutionen unter Druck geraten können. Genau deshalb müssen wir heute handeln. Liebe Kolleg/- innen, wir sind für die vorgelegte Verfassungsänderung, weil sie notwendig ist, weil sie richtig ist. Aber wir sagen auch ganz klar, das ist ein Mindestschutz. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir sind frühzeitig auf die demokratischen Fraktionen zugegangen. Wir hatten uns erhofft, dass darauf früher und ernsthafter eingegangen wird, gerade auch vonseiten der Koalition. Und wir hätten uns gewünscht, dass wir alle gemeinsam auch noch einen Schritt weiter gehen, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) dass wir nicht nur das Verfassungsgericht absichern, sondern auch andere zentrale Institutionen wie den Landesrechnungshof oder die Landeszentrale für politische Bildung stärken. Und ja, wir hätten auch darüber sprechen müssen, ob unsere Verfahren noch zu den politischen Realitäten passen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Gerade die Fristen zur Wahl der Ministerpräsident/-in sind in Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich sehr kurz. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Der Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen und die Ministerpräsidentin ist dann innerhalb von vier Wochen zu wählen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Unsere Demokratie ist vielfältiger geworden. (Paul-Joachim Timm, AfD: Haben Sie sich das in Nordkorea abgeguckt, oder was?) Mehr Parteien, komplexere Mehrheiten, das ist keine Schwäche, sondern Ausdruck politischer Realität. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber Vielfalt braucht Zeit. Wenn wir ernsthaft wollen, dass stabile Mehrheiten entstehen, dann sollten wir Verhandlungen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sollten mal politische Probleme lösen.) nicht durch zu enge Fristen unnötig unter Druck setzen. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Meine Damen und Herren, zur CDU will ich eines sagen: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt ja bald eine stabile Mehrheit.) Ja, Reformen müssen begründet werden. Und das wurde auch getan, auch in dieser Debatte. Aber die entscheidende Frage ist doch: Können wir es uns leisten, Risiken zu ignorieren, die sich jetzt schon abzeichnen? Wer erst handelt, wenn Blockaden Realität sind, handelt zu spät. Und Vorsorge ist kein Ausnahmefall staatlichen Handelns, sie ist seine Grundlage. Ich sage das ganz deutlich und zugleich mit einem Angebot. Sie haben sich bei der CDU argumentativ festgelegt, aber es ist nicht unmöglich, diese Position noch einmal zu überprüfen. (Marc Reinhardt, CDU: Ihre auch.) Zugleich könnte der Vorschlag des Richterbundes möglicherweise auch für Sie tragfähig sein. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die nun anstehenden Ausschussanhörungen geben uns die Chance, Argumente abzuwägen, Lösungen zu diskutieren und vielleicht doch noch zu einer gemeinsamen Linie zu kommen. Ulrich Karpenstein sagte völlig zu Recht, die Absicherung des Verfassungsgerichts ist „Kein revolutionärer Akt. Sondern prozedurale Konsequenz des Gewichts, das dem“ Verfassungsgericht „bei der Wahrung der ... Machtbalance ... seit jeher zukommt“. Denn darum geht es am Ende, nicht um Einigkeit in allen Details, nicht um eine vermeintliche Einheitsfront, die mit der Realität nichts zu tun hat, sondern um die Sicherung einer zentralen Institution unseres Landes. Natürlich sind wir politische Wettbewerber, natürlich betonen wir Unterschiede, aber ich bin überzeugt, wenn es uns gelingt, hier eine gemeinsame Lösung zu finden, profitieren wir alle und vor allem unsere Demokratie. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist so ein Hohn gegenüber dem Wähler, was Sie da machen!) Denn so viel ist klar, das Landesverfassungsgericht schützt unsere Verfassung und damit unsere Grundrechte, und genau deshalb müssen wir heute seine Unabhängigkeit schützen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
