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Katy Hoffmeister

CDU 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen zum Eingang sagen, sehr geehrte Frau Oehlrich, ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Sie beschreiben Projekte aus der Bundesförderung und ziehen Sie zur Begründung des Landesgesetzes heran und sagen allerdings zum Schluss, Sie wollen nicht nach Berlin schauen, und tun es im Ergebnis immer wieder und immer wieder. Das müssen Sie mir bitte erklären. Aber lassen Sie mich noch mal so beginnen: Demokratieförderung an sich, unbestritten ein sehr achtsames Ziel. Aber, meine Damen und Herren, werden wir uns tatsächlich schon einig über genau dieses Ziel? Was soll das Ergebnis sein? Welche Herangehensweise stärkt denn Demokratie, und was ist demokratiefördernd? Und da weisen wir aus meiner Sicht schon auf das Kernproblem hin, das es in diesem Bereich gibt. Demokratieförderung zielt – jedenfalls aus meiner Sicht – als Erstes darauf ab, Menschen zu befähigen, vor allem durch Bildung und nicht durch staatliche Erziehung, zur Befähigung zur Teilhabe, zur Befähigung zur echten Teilhabe, nicht durch Dogmatik, sondern es geht um die Befähigung zur Erkenntnis und Gewichtung unterschiedlicher Meinungen und Ansichten und auch zum Zusammenführen, sich auszuhalten im Diskurs und genau damit demokratische Strukturen auch im Konsens dauerhaft funktionsfähig zu halten. Und diese Befähigung ist ein mühsamer Weg und – die Feststellung darf man im Moment tatsächlich durchaus treffen – in den letzten Jahren möglicherweise nicht besonders erfolgreich gelungen. Ein eher aktivistisch geprägter Ansatz setzt aber vor allem auf Mobilisierung, auf Protest und auf Druck. Und das, meine Damen und Herren, hilft nicht bei der Frage von Demokratieförderung und auch nicht bei der Frage von Resilienz zu unseren demokratischen Strukturen. Und an diesem Unterschied sehen Sie schon, wie enorm aufgeladen genau dieses Thema ist und sein kann und welche Perspektiven man hier einnehmen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und das, was uns die GRÜNEN-Fraktion hier vorlegt, ist eine Absicherung von derzeit Bestehendem und in Wahrheit möglicherweise eher ein Misstrauensvotum gegen bestehende demokratische und politische Infrastrukturen. Und dieser Entwurf will diese Strukturen immunisieren. Aber, meine Damen und Herren, gegen wen aus Ihrer Sicht eigentlich? Und warum nicht für etwas, nämlich für Demokratieförderung? Und ich sage es Ihnen deutlich: Wer die Demokratie schützen will, darf sie nicht verbarrikadieren. Und deshalb finden wir diesen Entwurf nicht zustimmungsfähig. Aber lassen Sie mich noch an weiteren Punkten aufzeigen, warum dieses Gesetz die Demokratie nicht schützt und auch gar nicht schützen kann: Erstens, der Entwurf ist der Versuch, die Definitionshoheit darüber zu erlangen, was Demokratieförderung ist. Sehen Sie sich Ihren Paragrafen 1 Absatz 2 an! Und in den Paragrafen 3 und 5 rufen Sie nach einer Meldestelle gegen Hass und Hetze. Ein Staat, der seine Neutralität aufgibt und beginnt, Haltung zu finanzieren statt Bildung, das ist keine Demokratieförderung. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Und zweitens, es ist wohl eher kein Zufall, dass in Ihrem Entwurf die Extremismusklausel fehlt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ah!) Die bestehende Verwaltungsvorschrift verlangt – wenigstens bisher – ein klares Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung, und Sie streichen das oder vielmehr nehmen es nicht auf. Wer Demokratie fördern will, muss selbst allerdings zweifelsfrei auf ihrem Boden stehen. Und wir erleben gerade, wie gefährlich es sein kann, sich dessen genau nicht bewusst zu sein. Und drittens, Sie rufen in Paragraf 6 nach institutioneller Förderung. Das Zauberwort heißt also „Geld“, ohne Befristung und ohne konkreten Ergebnisnachweis. Was Sie hier vorschlagen, ist aus meiner Sicht deshalb das Gegenteil: eine staatlich alimentierte Organisation, die durch fünfjährige Förderverträge, also weit über eine Legislaturperiode hinaus, zementiert wird. Das ist kein Schutz für Demokratieförderung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Entwurf nennt zahlenmäßig die 4,53 Millionen Euro jährlich als Orientierungsgröße. Davon kommen derzeit 50.000 Euro aus dem Landeshaushalt, der Rest aus Mitteln – wie wir es gerade schon von der Ministerin gehört haben –: ESF Plus, deren Förderperiode 2028 ausläuft, und auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet 2032. Wir haben gehört, warum diese Mittel nicht eingesetzt werden können im Rahmen einer gesetzlich normierten, festgelegten institutionellen Förderung. Insofern verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Ministerin. Meine Fraktion bekennt sich ausdrücklich zur Demokratieförderung, die ein ehrliches Fundament braucht. Dieser Entwurf kann es aber nicht leisten. Und lassen Sie mich noch einen Satz zum Schluss sagen. Ich verstehe Ihren Wunsch nach permanenter Resilienz, dem kann ich, das kann ich in Teilen sogar nachvollziehen. Aber, sehr geehrte Frau Oehlrich, so, wie Sie ansetzen, wird ein einfachgesetzliches Gesetz dem nie gerecht werden können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)

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