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Marc Reinhardt

CDU 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn vielleicht zu Minister Pegel, der ja auf meine geschätzte Kollegin von Allwörden eingegangen ist, die ja beklagt hat, dass es manchmal doch etwas sehr lange dauert im Innenministerium mit den Gesetzentwürfen: Ja, das ist manchmal viel Vorarbeit, aber es gehört ja auch zur Realität dazu, dass oft auch äußerst spät begonnen wird im Innenministerium und wir dann doch bei vielen Gesetzentwürfen hier auch im Parlament dazu genötigt sind, das in so einer Art Harakiri-Verfahren durchs Parlament zu bekommen. Also manchmal ja, ich glaube, das war gut so, wie das, (Torsten Koplin, Die Linke: Das heißt doch „Selbstmord“.) ich glaube, es war gut so, wie man das hier bei der Landesbauordnung gemacht hat. Wir haben selbst in der Fraktion eine interne Anhörung dazu mit allen Beteiligten gemacht, die uns auch sehr viel weiter gebracht hat. Das sieht man ja auch an unserem Änderungsantrag. Und ich glaube, es geht einiges in die richtige Richtung, aber einiges kann man durchaus auch noch verbessern. Wir haben das alles gehört, auch vom Minister und von den Vorrednern, wo ist die Erleichterung bei den Abstandsflächenermittlungen, beim Abstandsflächenrecht, beim Bauordnungsrecht, überall gibt es Erleichterungen. Es gibt auch Erleichterungen im Wohnungsbau, bei Umnutzung im Bestand, bei Aufstockungen in Dachgeschossbauten und Erweiterung des Katalogs für verfahrensfreie Maßnahmen. Ich erspare uns das jetzt alles noch mal, weil wir es ja heute tatsächlich auch schon alles gehört haben, und will nur so weit sagen, meine Fraktion begrüßt diese Vereinfachungen, die auch im Entwurf vorgelegt sind. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion hat im Innenausschuss schon einen Änderungsantrag vorgelegt, und wir legen ihn ja auch heute vor. Damit wollen wir die bestehenden Regelungen zur Aufzugspflicht bei Neubauten ab 13 Meter behalten, statt eine Änderung durch den Gesetzentwurf mit einer Auszugspflicht ab dem dritten Geschoss einzuführen. Es gab das auch in der Anhörung, da hat das zu einer Debatte geführt, und aus unserer Sicht hat sich die Mehrheit der Anzuhörenden dafür ausgesprochen, es bei dieser Regelung zu belassen. Man kann es natürlich auch anders machen, wir halten das aber für den richtigen Weg. Und zu Recht wurde im Ausschuss von den Sachverständigen darauf hingewiesen – und das war ja, glaube ich, der Kern der Debatte –, dass der Einbau eines Aufzuges auch abhängig sein kann, zu welchem Zweck das Gebäude benutzt wird. Das Wohnheim eines Sportinternates wird weniger einen Fahrstuhl ab dem dritten Geschoss benötigen als ein Seniorenheim oder auch behindertengerechtes Wohnen. Da sind wir uns, glaube ich, einig. (Torsten Koplin, Die Linke: Sportverletzungen?) Die Wohnungsbaugesellschaften haben uns gesagt, dass sie Neubauten für die bessere Vermietbarkeit ohnehin mit Fahrstuhl bauen, also da sowieso eine andere Herangehensweise. Die Änderung der bestehenden Regelung ist also aus unserer Sicht nicht notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gleiches gilt bei den Abstandsflächen für Einfamilienhäuser. Da braucht es die neue Regelung nicht, dass nur noch Dachüberstände bis 0,5 Meter genehmigungsfrei sind. Und es stapelt auch nicht jeder Hauseigentümer Holzscheite unter seinem Dachüberstand oder stellt dort Gerümpel hin und erhöht so die Brandlast und Gefahr für seinen Nachbarn, wenn er 75 Zentimeter und nicht 50 Zentimeter Flächentiefe unter seinem Dachüberstand hat. Gleiches gilt für unseren Änderungsantrag zur Genehmigungsfreiheit für Bauvorhaben wie Stellplätze und Garagen bis 50 Quadratmeter statt der neu geregelten 40 Quadratmeter in dem Entwurf. Auf die Frage an das Innenministerium, aus welchen Gründen im Gesetzentwurf denn nicht 50 Quadratmeter für Stellplätze und Garagen genehmigungsfrei gestellt wurden, wie auch die Musterbauordnung es vorsieht, hat der zuständige Referent erklärt, das sei ihnen doch etwas groß vorgekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wo und wie dieser Referent wohnt, aber 50 Quadratmeter gelten als das Standardmaß für die übliche Nutzung von Wohngrundstücken und reichen aus, um zwei bis maximal drei Pkw-Stellplätze und den notwendigen Rangierraum dazu zu schaffen, eventuell auch in Kombination mit einem Carport. Deshalb gibt die Musterbauordnung diese Größe vor und die meisten Bundesländer haben sie übernommen. Und viele Menschen in den Gemeinden in unserem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern sind auf den Pkw angewiesen. Das muss ich Ihnen ja sicherlich nicht erklären. Wenn erwachsene Kinder noch im Haus wohnen – auch das kommt ja gelegentlich bei uns vor – oder Gäste kommen, sind drei Stellplätze äußerst schnell belegt. Ich kann das auch privat sehr gut nachvollziehen, da das bei meinen vielen Nachbarn relativ regelmäßig der Fall ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Meine Damen und Herren, und auch bei der Abstandstiefe für Gebäude der Gebäudeklasse 4 – auch das haben wir heute schon gehört –, die im Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung noch mit drei Metern, wie die Gebäudeklassen 1 bis 3, geregelt werden sollen, konnte mir in der Anhörung im Innenausschuss niemand sagen, aus welchen Gründen das jetzt vier Meter Abstandsflächen sein müssen. Wir wollen insbesondere die Wohnungsbaugesellschaften in ihren Bauvorhaben unterstützen, deshalb geben wir mit unserem Änderungsantrag die Abstandsfläche für Gebäudeklasse 4 mit drei Metern wie für die Gebäudeklassen 1 bis 3 vor. Damit waren in der Verbandsanhörung auch noch alle einverstanden. Warum das jetzt geändert wurde, erschließt sich uns nicht wirklich. Wir alle wissen, dass diese Gesetzesänderung nicht ausreichen wird, um unsere Bauwirtschaft nachhaltig zu stärken und Bauen effektiv, wirtschaftlich und kostengünstig zu machen. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir wenigstens für eine Anpassung an die Musterbauordnung und damit Vereinheitlichung auch innerhalb des Bundesgebietes sorgen. Also schlage ich vor, Sie stimmen unserem Änderungsantrag zu, mit großer Freude, und wir müssen uns dann nicht zum Gesetzentwurf enthalten. Das, denke ich, ist ein sehr guter Kompromiss. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

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