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Dirk Bruhn

Die Linke 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte diese Rede heute für meinen erkrankten Kollegen Dr. Daniel Trepsdorf. Wir beraten heute die Novelle der Landesbauordnung und des Architekten- und Ingenieurgesetzes in Zweiter Lesung. Und das möchte ich gleich zu Beginn sagen, wir begrüßen diese Änderungen. Die Landesbauordnung gehört zu den Grundpfeilern unserer baurechtlichen Infrastruktur. Sie bestimmt, wie schnell wir bauen können, wie sicher Gebäude, wie klimafreundlich und barrierefrei sie sind. Sie entstehen und zeigen damit auch, wie gut wir auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren, denn dieser Gesetzentwurf setzt an vielen Punkten an, die uns seit Langem wichtig sind. Das reicht vom Abbau unnötiger Bürokratie über die Förderung erneuerbarer Energien bis hin zur Stärkung des Wohnungsbaus. Ein entscheidender Punkt ist der Klimaschutz und die Energiewende. Maßgeblich hierbei ist der Wegfall der Einstufung von Windenergieanlagen und freistehenden Mobilfunkmasten als Sonderbauten. Das bedeutet, dass kürzere Prüfverfahren und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gelten und dadurch auch weniger bürokratische Hürden durchlaufen werden müssen. Für uns ist klar, dass wir jede Beschleunigung der Energiewende mittragen, sofern sie fachlich verantwortbar ist. Eine weitere längst überfällige Entwicklung sind die Änderungen, die die Barrierefreiheit betreffen. Besonders hervorzuheben ist die Aufzugspflicht ab vier Geschossen. Das bedeutet echten Fortschritt für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kinderwagen und für alle, die darauf angewiesen sind, dass Wohnen im Alltag ohne Barrieren möglich ist. Die Barrierefreiheit ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der aktuelle Bestand an barrierefreien Wohnungen ist viel zu gering. In Rostock beispielsweise ist weniger als ein Prozent der Wohnungen rollstuhlgerecht. Deshalb sagen wir, wenn wir jetzt barrierearm bauen, müssen wir zukünftig nicht teuer nachrüsten. Jeder Mensch verdient es, einen geeigneten Wohnraum zu bewohnen. Vieles wurde bereits angesprochen, wie die vereinfachten Abstandsflächenregelungen, erweiterte Verfahrensfreiheit für kleinere bauliche Anlagen, erleichterte Umbauten, Aufstockung und Dachgeschossausbauten sowie eine verlängerte Geltungsdauer von Baugenehmigungen. Darauf werde ich nicht noch mal weiter eingehen. Festzuhalten ist jedoch, das alles trägt dazu bei, dass Wohnraum schneller und kostengünstiger zu beschaffen ist. In Zeiten steigender Mieten und einer zunehmenden Wohnungsnot ist das dringend notwendig. Ein Wort möchte ich an dieser Stelle auch zur durchgeführten Verbandsanhörung sagen. Diese hat deutlich gezeigt, dass in vielen zentralen Fragen Einigkeit zwischen den beteiligten Akteuren herrscht, insbesondere dort, wo es um die Beschleunigung von Verfahren, den Bürokratieabbau und die Förderung des Wohnungsbaus geht. Gleichzeitig wurden wie gewöhnlich einzelne Aspekte unterschiedlich bewertet, was nicht überraschend ist. Entscheidend für uns war jedoch, dass die Anhörung insgesamt sehr konstruktiv war. Die Anregungen haben wir mitgenommen und sie haben Eingang in die vorliegende Novelle gefunden. Zuletzt möchte ich noch die Änderungen hervorheben, die die Digitalisierung und Entbürokratisierung voranbringen. Mit den Änderungen werden die Zuständigkeiten klar geregelt, Doppelstrukturen entfallen und die Gemeinden, die Verwaltung und die Bauern werden entlastet. Das ist ein notwendiger Schritt, um das Bauwesen zu modernisieren und zu entlasten. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Formulierung gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Klimaschutz, mehr Barrierefreiheit, mehr Wohnraum, mehr Entbürokratisierung und mehr Planungssicherheit. Dieser Gesetzesentwurf ist damit nicht nur notwendig, sondern ein entscheidender Fortschritt für ein modernes und zukunftsfähiges Bauwesen in MV. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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