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Julian Barlen

SPD 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserer Initiative, die Landesverfassung um Regelungen für einen besseren Schutz unseres Landesverfassungsgerichtes zu ergänzen, sprechen wir wahrlich nicht über eine Kleinigkeit, sondern über etwas zentral Wichtiges für die Funktionsweise unseres demokratischen Rechtsstaates, wir sprechen im Kern nämlich über den Schutz der Rechte eines jeden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um die Frage, wie widerstandsfähig ist das oberste Verfassungsorgan, das die Menschenwürde, das das Demokratieprinzip, aber natürlich vor allem die Rechtsstaatlichkeit in letzter Instanz wahrt, wenn es unter Druck gerät. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns ist der Hüter unserer Verfassung. Es sorgt dafür, dass Macht begrenzt ist, dass Regeln eingehalten werden, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger Schutz haben. Und deshalb gilt, unser Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern muss stets arbeitsfähig sein. Es darf nicht durch Blockaden oder politische Sabotage beeinträchtigt werden. Bestehende Risiken, die es hierfür gibt, müssen wir adressieren, müssen wir ernst nehmen und müssen gemeinsam versuchen, diese zu minimieren. Denn, meine Damen und Herren – und das motiviert uns als Koalition, gemeinsam mit den GRÜNEN diesen Gesetzentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorzulegen –, denn wir leben leider in einer Zeit, in der demokratische Institutionen unter Druck geraten, auch in Europa, aber leider auch in Deutschland. Wir sehen in Thüringen, wie beispielsweise versucht wurde in der konstituierenden Sitzung des Landtages, einen Stock in die Speichen der Demokratie zu stecken, wie der Alterspräsident der AfD versucht hat, umgehend parlamentarische Verfahren zu blockieren, und in Thüringen tatsächlich durch das Verfassungsgericht des Freistaates zur Räson gebracht werden musste, was erst dafür gesorgt hat, dass die Handlungsfähigkeit im Parlament – in der Konstituierung, wie gesagt – wiederhergestellt wurde. Und für uns ist die Lehre daraus klar, demokratische Institutionen müssen nicht nur in einem Idealzustand funktionieren, sondern sie müssen auch gegen Blockaden, gegen Angriffe auf sie abgesichert sein. Und deshalb bringen wir diesen Gesetzentwurf ein. Wir wollen bewährte Strukturen sichern und die Arbeitsfähigkeit des Gerichtes aber auch dann gewährleisten, wenn politische Einflussnahme für Blockaden missbraucht wird oder missbraucht werden soll. Konkret verfolgen wir zwei wesentliche Ziele: Erstens. Wir wollen zentrale Regelungen beziehungsweise die wesentlichen Merkmale des Landesverfassungsgerichtes in die Verfassung heben, etwa zur Amtszeit, zu den Altersgrenzen, zum Ausschluss von Wiederwahl, zur kontinuierlichen Amtsführung. Zweitens. Wir schlagen vor, einen Ersatzwahlmechanismus einzuführen. Die Wahl der Richterinnen und Richter bleibt an die Zweidrittelmehrheit gebunden – das ist richtig, weil es auch grundsätzlich natürlich die sehr breite Zustimmung verlangt –, kommt diese Mehrheit aber dauerhaft nicht zustande, eben weil es eine Blockade gibt, oder droht dadurch auch ein faktischer Ausfall des Verfassungsorgans mit gegebenenfalls ja schwerwiegenden Folgen, greifen klare Regeln. Nach einer Frist ist das Gericht selber aufgefordert, eigene geeignete Vorschläge zu unterbreiten, über die der Landtag dann mit absoluter Mehrheit entscheidet. Das, meine Damen und Herren, verhindert übrigens eine politische Instrumentalisierung in doppelter Hinsicht: erstens, weil eine Blockade verhindert wird und ein Ausfall dieses Verfassungsorgans verhindert wird, andererseits aber zugleich, weil zwar nur mit absoluter Mehrheit anschließend im Landtag abgestimmt wird, aber über einen Vorschlag, der nicht mehr – anders als vorher – aus der Politik, sondern aus dem Gericht selber kommt. Warum tun wir das, meine Damen und Herren? Weil wir eine Lücke schließen müssen, die erst in den letzten Jahren durch das Agieren insbesondere rechtspopulistischer Kräfte wie beispielsweise der AfD in Deutschland so sich aufgetan hat. Bisher gibt es keine Regelungen für den Fall, dass eine Wahl regelrecht blockiert wird. Wenn es zu einer solchen Situation käme, könnte das im schlimmsten Fall bedeuten, dass Richterstellen über Jahre unbesetzt bleiben, und das ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren überhaupt nicht vorstellbar angesichts der Tatsache, dass in den nächsten Jahren 8 der 14 Richterstellen neu besetzt werden müssen. Vor einem solchen Szenario ist eine Blockade und ein Zustandekommen, ein dauerhaftes Zustandekommen einer Nichtwahl von Richterinnen und Richtern wirklich ein reales Risiko für das Funktionieren des Verfassungsgerichtes insgesamt. Meine Damen und Herren, wir geben unumwunden zu, mit diesem Ansatz, das auf diese Art und Weise für einen Fall einer Blockade zu regeln, stehen wir nicht alleine da. Auf der Bundesebene wurde das Verfassungsgericht entsprechend gestärkt, in der letzten Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt ist Gleiches geschehen, in Berlin – also nicht auf Bundesebene, sondern in der Bundeshauptstadt Berlin – wird aktuell darüber diskutiert, entsprechend die Wesensmerkmale des Verfassungsgerichtes in der Verfassung abzusichern. In den genannten Ländern und auch im Bund übrigens ist das alles mit konstruktiver Beteiligung oder sogar mit der Führungsrolle der CDU geschehen, was ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße. Auch der Deutsche Richterbund fordert in seiner jüngsten Weimarer Erklärung aus dem April 2036, äh, 26 ... (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da war er wieder.) 36, na das wäre was, ne, wenn ich hellsehen könnte! Da werden Sie gleich munter! Ja, auch der Deutsche Richterbund fordert in seiner Weimarer Erklärung (Nikolaus Kramer, AfD: Das entlarvt doch Ihre Denkweise.) von April 2026 (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da lacht er selber, ne? Da schmunzelt er sogar!) ausdrücklich genau solche Maßnahmen, eine stärkere Verankerung in der Verfassung und Ersatzwahlmechanismen. Und ebenso hat sich der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern in einer ersten Stellungnahme an die Fraktionen des Landtages gerichtet, die Intention des Vorhabens grundsätzlich begrüßt, aber bereits weitere konkrete Hinweise gegeben. Nun besteht also die Gelegenheit, im parlamentarischen Verfahren, was mit der Ersten Lesung heute beginnt und sich dann ja in den Fachausschüssen im Rahmen einer Anhörung fortsetzt, die Gelegenheit, diese zu besprechen, miteinander zu beraten und entsprechend auch gemeinsam Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Ich danke dafür an dieser Stelle ausdrücklich. Genauso funktioniert ja gute Gesetzgebung, fachlich fundiert, aber vor allem auch im Dialog. Und, meine Damen und Herren, natürlich gibt es auch bereits im Vorfeld Kritik an diesem Vorhaben. Damit setzen wir uns auseinander. Allen voran die AfD behauptete schon zuvor, das Gericht solle eigentlich vor dem Volk geschützt werden. Ich kann nur sagen, das Gegenteil ist richtig, es geht darum, das Gericht vor gezielter Blockade, vor Sabotage zu schützen, vor Kräften, die es genau darauf ansetzen, dass ein System nicht mehr gut funktioniert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das ist doch zum Schaden der Bevölkerung, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) denn ein Verfassungsgericht, das dauerhaft nicht arbeitsfähig ist, das kann niemanden schützen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weder eine Mehrheit noch eine Minderheit, weder die Regierung noch die Opposition und schon gar nicht die Bürgerinnen und Bürger. Und das, meine Damen und Herren, gilt es eben zu verhindern, indem das Landesverfassungsgericht handlungsfähig bleibt, auch im Falle einer Bedrohung und einer Blockade. Und deshalb vielen Dank an alle, die den Gesetzentwurf mit erarbeitet haben und heute mit einbringen, aus der Koalition und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir wollen das weitere Verfahren nutzen, damit wir am Ende alle demokratischen Fraktionen hinter diesem Vorschlag versammeln können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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