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Enrico Schult

AfD 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesem Landtag ist die AfD bereits jetzt die stärkste Kraft. Die Rolle der größten Oppositionsfraktion erfülle ich heute besonders gerne gegen die undemokratische Einheitsfront aus SPD, Linken und GRÜNEN, die die Hand an unser höchstes Gut, an die Landesverfassung anlegen wollen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Die genannten Fraktionen haben sich nach monatelangen Hinterzimmergesprächen – intransparent, ohne kritische Öffentlichkeit und ohne uns als stärkste Oppositionskraft – dazu entschlossen, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern heute mit ihrem sogenannten Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes heimzusuchen. Ja, ich sage bewusst „heimsuchen“, weil sie sich mithilfe vieler Paragrafen und einer gekünstelten Sprache hinter den letzten Ruinenresten einer Altparteienherrschaft verschanzen, und das ist eine Heimsuchung für uns alle, sehr geehrte Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) eine unverschämte Anmaßung, denn Sie wollen die Wirkungsmacht (Hannes Damm, fraktionslos: Anmaßend! Sie blockieren Parlamente!) der demokratischen Stimme eines Bürgers abwerten. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Zur Erinnerung an alle Demokratieverächter hier im Saal – und dahinten schreien ja schon einige davon –, der Bürger darf seine Stimme frei an jede zugelassene Partei vergeben. Und wenn die dann Oppositionskraft wird, darf die Wirkungsmacht dieser Stimme nicht zuvor herabgesetzt worden sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Die AfD-Landtagsfraktion spricht also Klartext über die Ziele, die Sie, liebe Kollegen von SPD, Linke und GRÜNE, mit diesem Gesetz verfolgen. Sie wollen die Legitimation der Verfassungsrichter durch dieses Parlament auf eine einfache Mehrheit mit Vorschlagswesen des Gerichtes herabwürdigen. Sie stärken unser Landesverfassungsgericht damit nicht, nein, Sie beschädigen es, verehrter Herr Barlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Die bisher übliche Regelung im Bund – und da komme ich gleich dazu –, die bisher übliche Regelung im Bund und in den Ländern, dass die Wahl der Verfassungsrichter immer mit Zweidrittelmehrheit erfolgte, hatte nämlich ihren Sinn darin, dass eine Regierung, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügt, nicht alleine über die Verfassungsrichter bestimmen sollte, die eben diese Regierung auch zu kontrollieren haben. Die breite Mehrheit im Parlament soll gewährleisten, dass die Verfassungsrichter hinreichend demokratisch legitimiert sind. Regierungstragende und oppositionelle Abgeordnete sollten über die Verfassungsrichter entscheiden. Es musste also eine Einigung über die Kandidaten erzielt werden, was eine ausgewogene Besetzung sicherstellen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Die erforderliche Zweidrittelmehrheit bewirkte, dass alle im Parlament vertretenen Abgeordneten, gleich welcher Parteizugehörigkeit, egal ob Regierung oder Opposition, Einfluss auf die Besetzung hatten. Das nennt man Demokratie, sehr geehrte Damen und Herren von der Linkspartei, GRÜNE und SPD. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und wenn man nun entgegnet, dass die Zweidrittelmehrheit ja grundsätzlich weiter vorgesehen ist, so führten Sie ja aus, man nur einen Notfallmechanismus einbaut, der im Falle einer Nichteinigung im Parlament – Sie sagen Blockade, niemand will das blockieren, werte Kollegen – (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke: Nee! – Julian Barlen, SPD: Niemand hat die Absicht ... – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) eine Wahl mit absoluter Mehrheit ermöglicht, so berücksichtigt man nicht das Motiv dieses Gesetzentwurfes, denn die befürchtete kommende Parlamentszusammensetzung als das Ergebnis einer demokratischen Wahl soll bei Bedarf außer Kraft gesetzt werden können. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die zukünftigen Abgeordneten einer Partei sollen hinsichtlich der demokratischen Legitimation der Verfassungsrichter bedeutungslos gemacht werden, werte Kollegen, indem es auf ihre ihnen nach einer demokratischen Wahl zustehende Stimme fortan gar nicht mehr ankommt. Aber die parlamentarische Demokratie sieht doch vor, werte Kollegen, werden Abgeordnete durch Wahl in ein Parlament entsendet, haben diese dort einen bestimmten Einfluss. Im Ergebnis dessen darf man nicht einfach erforderliche Mehrheiten ändern, sondern muss sich mit diesen Abgeordneten auseinandersetzen. Dass in der Folge neue Abstimmungsergebnisse dabei herauskommen, die von denen der alten Parlamentszusammensetzung abweichen, ist Auswuchs von Demokratie, sonst würden Wahlen ja gar keine Auswirkungen haben, werte Kollegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das möchten die aber.) Die Gesetzesänderung soll die AfD also von vornherein aus dem Quorum herausnehmen, das über die Richterbesetzung entscheidet. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) So, folgendes Szenario ist nun denkbar und zu erwarten, werte Kollegen. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Bei der Beratung über künftige Verfassungsrichter werden – wie bei anderen Besetzungen auch – die AfD-Vorschläge nicht berücksichtigt. Weil die AfD aus dem verfassungsmäßigen Diskurs ausgeschlossen wird, nickt sie die Kandidaten der anderen Parteien aber nicht einfach ab. Diese erhalten dadurch keine Zweidrittelmehrheit. Bisher wäre die Folge, dass sie dann eben nicht gewählt werden. Spätestens jetzt müsste ein demokratischer Diskurs einsetzen, und so ist es bisher auch gewesen, sehr geehrte Kollegen. Und ich erinnere Sie, dass auch die AfD einen Verfassungsrichter einmal durchbekommen hat. 2016 haben wir jemanden vorgeschlagen, der wurde gewählt. Wo ist denn das Problem, werte Kollegen? Es gibt hier ein Problem, was Sie zeichnen, was gar nicht vorhanden ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Endlich seid ihr mal ehrlich! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Indem dann aber ein Vorschlag über das Landesverfassungsgericht selbst kommt, ist nur noch eine absolute Mehrheit erforderlich. Die möglicherweise stärkste Oppositionspartei, in Umfragen bis zu 40 Prozent, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) die fast 40 Prozent der Wähler vertritt, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Umfragen!) ist quasi außen vor und ohne Einfluss, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Meister, AfD) ohne Einfluss auf die Besetzung des Landesverfassungsgerichts. Es ist möglich – und diese Absicht ist den Gesetzesinitiatoren zu unterstellen –, dass auf diese Weise die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, jeglichen AfD-Vorschlag zu ignorieren, denn am Ende des Richterwahlprozesses kann man ja ohne Zweidrittelmehrheit wählen. Ein solches Gesetz ist aber nicht im Sinne von Verfassung und Demokratie, sondern kann als Oppositionsschwächungsgesetz angesehen werden, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Ausschließungsgesetz!) Sie schwächen die Opposition mit diesem Gesetz, und das wissen Sie auch. (Horst Förster, AfD: Ausschließung!) Sie nennen diese Abwertung unseres Parlaments und des Landesverfassungsgerichts euphemistisch einen „Ersatzwahlmechanismus“. Was Sie hier in Wahrheit ersetzen wollen, sind Ihre vollen Hosen angesichts unseres Wahlergebnisses im Dezember, werte Kollegen, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Julian Barlen, SPD) und zwar im Tausch gegen plumpen Altparteienbetrug am freien Stimmrecht des Wählers. (Rainer Albrecht, SPD: Abgerechnet wird zum Schluss, mein Lieber!) Das gleicht längst keiner tapsenden Nachtigall mehr, sondern einem galoppierenden Elefanten Ihrer aller Absicht, die parlamentarische Mitwirkung von starken Oppositionsparteien an wichtigsten staatsrechtlichen Entscheidungen massiv zu beschneiden. Das ist nämlich die Lex AfD, und das wissen Sie ganz genau. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Haben Sie das aufmerksam erfasst, werte Kollegen, dass Sie uns mit diesem undemokratischen Gebaren eigentlich noch stärker machen? Ja, noch stärker! (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!) Sie sind, derzeit sind Sie die besten Wahlkämpfer für die AfD. Gut, Herr Merz mal ausgenommen, der ist noch der Beste für uns. Aber das hier, das möchte der Wähler da draußen nicht haben. (Julian Barlen, SPD: Das haben wir ja in Schwerin, in Wismar gesehen.) Das merken Sie auch. Sie merken ja auch den Widerspruch, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Sie merken ja auch den Widerspruch. Ich kann Ihnen das, ich kann Ihnen das jetzt mal, ich kann Ihnen das ja mal kurz skizzieren, Herr Barlen, welche Blüten das treibt. In Rheinland-Pfalz ist jetzt die Verfassung geändert worden, weil die AfD zu stark war. Da hat man jetzt die Grenze, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) das Quorum für einen Untersuchungsausschuss angehoben auf 25 Prozent, Herr Krüger. Warum? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Weil die AfD zu viele Stimmen bekommen hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Wohlgemerkt der alte Landtag noch!) Und wissen Sie, soll ich Ihnen sagen, mit welcher Begründung man das getan hat? Um die Funktionsfähigkeit des Parlamentes zu sichern, hat man eine demokratische, eine große Oppositionskraft sozusagen beschnitten in ihren Rechten, um die Funktionsfähigkeit des Parlamentes zu sichern?! (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Das glauben Sie doch nicht ernsthaft! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch hier, und auch hier, sehr geehrte Damen und Herren, geht es um die Funktionalität des Landesverfassungsgerichts, die wollen Sie sicherstellen. Sie ist gar nicht bedroht, jedenfalls nicht durch uns. Die Funktionalität des Landesverfassungsgerichts ist seit vielen Jahren gegeben, und die wollen auch wir als AfD nicht einschränken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Gegenteil, ich sagte es, wir als AfD haben auch einen Landesverfassungsrichter vorgeschlagen, der dann auch gewählt wurde. (Horst Förster, AfD: Der beste.) Als wir aber immer stärker wurden, werte Kollegen, mauerten Sie die Brandmauer immer höher und Sie würden die AfD am liebsten von allen Entscheidungen ausschließen. Sie haben noch nicht einmal mehr Demut vor den allerhöchsten Organen unseres Gemeinwesens, die eben nicht zum Gegenstand Ihres parteipolitischen Abstiegskampfes geraten dürfen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wovor haben Sie Angst, werte Kollegen von SPD, Linke und GRÜNE? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vor den Bürgern.) Binden Sie uns und unsere Wähler in den Diskussionsprozess mit ein! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zu Recht!) Das nennt man Demokratie, denn Demokratie bedeutet, dass die Regierung auch abgewählt werden kann. Aber Sie können die Demokratie einfach, Ihren Machtverlust können Sie einfach nicht aushalten, und das ist sozusagen die Intention dieses Gesetzentwurfes. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Zum Zweiten und skandalöserweise im Windschatten der Verfassungsrichter- und Verfassungsgerichtsdebatte wollen Sie auch in puncto Kreditermächtigung – davon haben Sie im Übrigen gar nichts erzählt, Herr Barlen – weniger Demokratie, denn Sie wollen den Haushaltsgesetzgeber weiter entmachten. Sie wollen, dass Kreditermächtigungen über den Zeitraum der Geltung eines Haushaltsgesetzes hinaus erteilt werden können. Eine Landesregierung kann sich dann also reichlich Kreditrahmen auf die Karte legen, der auch lange später noch vorhanden ist. Tatsächlich schränkt eine solche Regelung aber auch den Handlungsspielraum künftiger Parlamente ein, denn der Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) der dann an diese Entscheidung gebunden ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit Taschenspielertricks arbeiten die.) Es kann nicht sein, wenn, wie von Ihnen angestoßen, Kreditermächtigungen des Landes sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen über einen längeren Zeitraum gelten sollen als das Haushaltsgesetz. Sie dokumentieren damit versehentlich, dass es Ihnen nicht nur an politischer Weitsicht fehlt, sondern auch an Integrität und Respekt für Wahlperioden, denn jedem gewählten Landtag steht seine Wahlperiode zu, um über die in seine Verantwortung fallenden Haushalte zu entscheiden. Ja, Sie gucken so! Lesen Sie sich das mal durch! Das ist auf einer Grundlage, wir haben vor dem Landesverfassungsgericht dort gesiegt, und deshalb haben Sie das jetzt angepasst. Werte rot-rote Landesregierung, Sie sind ja Ideengeber und harter Kern dieser Volten, alles mit Duldung der Ministerpräsidentin natürlich, die sich bei diesem antidemokratischen Gebaren jedoch nicht selber die Hände schmutzig macht. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Von einer Landesregierung kann man schon erwarten, dass sie eine lernende Organisation ist. Sie führen hier genau das Gegenteil vor, indem Sie nullkommanichts aus der Abwendung der Bürger von Ihnen lernen, aber nicht, indem Sie eine Politik machen und die Bürger wiedergewinnen wollen, sondern indem Sie sich vor schlechten Wahlergebnissen wappnen wollen. Ihre Antwort auf gesellschaftspolitische Entfremdung ist, Wählerstimmen noch mehr zu entwerten, indem man höchste Rechte der gewählten Opposition beschneidet, das Ansehen des Verfassungsgerichts sehenden Auges beschädigt und noch mehr Schulden für politische Irrwege auch nach Wahlen und nach neuen Mehrheiten absichert. Wie sich die CDU im laufenden Gesetzgebungsprozess, Herr Peters, positionieren wird, bleibt abzuwarten. Bisher waren Sie eher reserviert und Ihre Argumente decken sich ja mit unseren – Schwächung der Legitimation des Landesverfassungsgerichts, es muss breit aufgestellt sein, es muss sozusagen die gesamte Breite des Landtages abbilden. Und ich bin gespannt, die CDU ist ja diesbezüglich dann auch immer etwas, ja, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schwammig.) sozusagen schnell dabei, das eigene Rückgrat zu verbiegen, falls es denn für sie sozusagen zum Vorteil werden könnte. Ich erinnere an den Fall Barbara Borchardt. Da waren Sie ja auch, sozusagen haben Sie sich da geeinigt. Und das hat eben auch gezeigt, (Sebastian Ehlers, CDU: Da waren Sie doch mit dabei!) dass Sie, Sie haben ... Nein, da war ich nicht dabei. (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Da haben Sie doch gezeigt, (Sebastian Ehlers, CDU: Da haben Sie im Ausschuss mitgestimmt, die AfD.) dass sozusagen die Möglichkeiten gegeben sind. Sehr geehrte Damen und Herren, hören Sie auf, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke – Sebastian Ehlers, CDU: Meine Güte! – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) hören Sie auf! (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Ich halte noch einmal, für alle politisch interessierten Bürger halte ich fest, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben im Ausschuss mitgestimmt!) die Kartellpartei SPD wünscht nicht, „Kartellpartei“ genannt zu werden, will aber wie ein Kartell über unser aller Landesverfassungsgericht verfügen. Stand jetzt, werte Kollegen, Stand jetzt, nach den jetzigen Mehrheitsverhältnissen, würde die rot-rote Landesregierung alleine über Verfassungsrichter entscheiden. Das ist ja nicht mehr Demokratie, das ist weniger Demokratie, Herr Barlen, und das würde ja wahrscheinlich auch die neue Regierung betreffen. Die Regierungsmehrheit würde alleine über Landesverfassungsrichter entscheiden, bisher bräuchte es dafür die Zweidrittelmehrheit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja sein feuchter Traum! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Die Altparteien wollen die freiheitliche Demokratie angeblich schützen und schleifen dafür umso entschlossener den Parlamentarismus, Oppositionsrechte und den Wert einer Wählerstimme in MV. Die AfD-Fraktion wünscht diesem Gesetzentwurf seinen verdienten Misserfolg. Sein Ziel ist klar gegen die AfD gerichtet, aber der Wähler wird am 20.09. die entsprechende Entscheidung treffen. Ich sage für meine Fraktion, dass sie die Überweisung ablehnen wird. – Vielen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

Alle Reden von Enrico Schult Protokoll ↗