Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es schon von Ralf Mucha gehört, mit dem interfraktionellen Beschluss des Landtages im Juni 25 wurde die Landesregierung aufgefordert, ein Katastrophenschutz-Ehrenzeichen einzuführen. Jetzt hat es ein Jahr gedauert immerhin schon, vorher hatten wir zweieinhalb. Insofern kann man ja Verbesserungen erkennen, bis wir dann heute zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen. Das Gesetz soll sich inhaltlich am Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz orientieren, auch das haben wir schon gehört, um die Kameradinnen und Kameraden im Katastrophenschutz genauso würdig wie diejenigen bei der Feuerwehr und im Brandschutz zu würdigen – dazu, auch der Minister hat es gesagt, 10, 25 und 40 Jahre sind hier zunächst angedacht – mit einem Ehrenzeichen und der Jubiläumszuwendung. Und zusätzlich ist ein Ehrenzeichen der Sonderstufe für besonders mutiges Verhalten im Einsatz oder für besondere Verdienste im Katastrophenschutz in unserem Land vorgesehen. Soweit zur Einigkeit. Ja, und dann in der Tat das Thema mit den 50 Jahren. Wir werden das ja in das Brandschutzgesetz einführen dort, die 50 Jahre. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch legitim, das auch jetzt hier zu tun, auch jetzt bereits im Katastrophenschutz die 50 Jahre vorzusehen. Auch das ist aus unserer Sicht Helfergleichheit. Der Innenminister hat gesagt, das stimmt auch, dass bei uns der Katastrophenschutz ja erst im Jahr 1990 so richtig an den Start gegangen ist und wir ja dann jetzt erst so bei 36 wären. Das stimmt, aber, Herr Minister, da hätten wir etwas mal, wenn das tatsächlich ganz so wäre, das könnte man einfach einführen, das kostet mal noch nichts, weil das ja dann tatsächlich erst in 14 Jahren der Fall wird. Aber wir haben mal recherchiert, es gibt tatsächlich Fälle, da sind sie vor 1990 im Katastrophenschutz in Westdeutschland tätig gewesen, in unterschiedlichen Organisationen, und sind zum Teil auch heute hier, und die würden die 50 Jahre zum Teil schon jetzt oder aber deutlich früher erreichen als die, die erst 1990 angefangen haben. Also es wird auch hier vereinzelt sehr wenige Fälle – das gebe ich zu – geben. Aus dieser Sicht sehen wir es, dass es eigentlich nur logisch ist, wenn wir es beim Brandschutzzeichen ja vorhaben. Das ist ja Konsens, dass wir das machen wollen, das dann hier heute auch gleich mitzumachen. Und wir haben tatsächlich von uns aus gesehen, um auch den Dienst attraktiver nicht nur bei den Feuerwehren, sondern auch beim Katastrophenschutz vorzusehen, sind wir, sprechen wir uns dafür aus, dass alle fünf Jahre es so eine Auszeichnung und auch eine Gratifikation gibt. Wir haben das ja auch schon mit einem Antrag zum Doppelhaushalt beantragt, dort auch die Haushaltsquelle benannt, wo das herkommen kann. Insofern ist es aus unserer Sicht auch durchfinanziert. Wir bitten noch mal alle zu prüfen, ob Sie diesem Änderungsantrag nicht zustimmen werden. Wenn Sie sich dazu nicht durchringen können, werden wir uns zum Gesamtgesetz enthalten, finden die Maßnahme aber durchaus sinnvoll, richtig. Und hier endet, glaube ich, ein langer Prozess, wo ich auch noch mal David Wulff live dafür danke, der ja beim Katastrophenschutz immer so ein bisschen die treibende Feder hier im Parlament ist. Da danke ich noch mal recht herzlich für und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
