Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Umsetzung der EU-Verordnung aus 2024/1028 ist es notwendig, dieses Gesetz zu beschließen, um somit das Recht der Gemeinden für den Erlass von Zweckentfremdungssatzungen in das Ermessen der Gemeinden zu legen. Durch das Gesetz wird eine Handlungsoption eingeräumt, ohne eine Verpflichtung aufzuerlegen. Das Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht es den Gemeinden, Wohnraum vor anderen Nutzungen zu schützen, wenn die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, insbesondere durch die Nutzung von Ferienwohnungen. So soll die Ferienvermietung in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, nur räumlich und/oder zeitlich begrenzt möglich sein. Bisher scheiterte die Regulierung der Zweckentfremdung von Wohnraum am Widerstand der Onlineplattformen, weil sie der Weitergabe der Daten nicht nachkamen. In Mecklenburg-Vorpommern hatte daher bisher keine Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung außer Schwerin mit Beschluss vom 12.12.2025. Meine Damen und Herren, die EU-Verordnung gilt ab dem 20.05.2026 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Ziel dieser Verordnung ist es, verpflichtend einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen Plattformbetreibern, Behörden und Gastgebern, die ihren Wohnraum an Feriengäste vermieten, zu gewährleisten. Damit wird eine einheitliche digitale Zugangsstelle auf der Ebene des jeweiligen Mitgliedsstaates, hier die Bundesnetzagentur, geschaffen. So soll das Registrierungsverfahren auf Gemeindeebene geschaffen werden mit der Zuteilung einer individuellen Registrierungsnummer, denn bei der Angebotseinstellung auf einer Onlineplattform muss diese dann angegeben werden. Das digitale Registrierungssystem wird höchstwahrscheinlich nicht von jeder einzelnen Gemeinde zu schaffen sein, sondern nur im Verbund mit anderen Gemeinden. Die Vermietung von Wohnraum an Feriengäste ist zum größten Teil Ursache für den Verlust von Wohnraum, denn die Erzielung von kurzfristig höheren Einnahmen durch die Ferienvermietung verdrängt die Bereitschaft an eine längerfristige Wohnraumvermietung. Durch das System zum Datenaustausch erhält die öffentliche Hand die Möglichkeit, unzulässige Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu verhindern und somit bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern prüft, ob mit anderen Bundesländern eine einheitliche Plattform aufgebaut werden kann beziehungsweise sich an bestehenden Plattformen aus anderen Bundesländern anzuschließen. So hat zum Beispiel Nordrhein-Westfalen seit 2022 eine solche Plattform in Arbeit. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
