landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur um frühes Erwartungsmanagement zu betreiben, würde ich den oder sehe ich mich in der Aufklärungspflicht, Herr Reinhardt. Ich sehe Sie zwar nicht, aber ich weiß, dass Sie da sitzen. Jetzt, vielen Dank! Das Gesetz ist so ausgestaltet, dass die Fristen von 10, 25 und 40 Jahren – nur Zeiträume, egal ob in Ost, West, Nord, Süd, oben oder unten – ab 3. Oktober 1990 erfasst werden. Das war ein längerer Prozess. Wir haben darüber, glaube ich, auch einmal im Ausschuss kurz beraten, weil ich gefragt worden bin. Es war das Bemühen, eben keinerlei Ungleichheiten entstehen zu lassen, und Diskussionen, nur auch wenn sie in der Szene und mit den Beteiligten im Gespräch sind, wäre mir wichtig, dass wir da keine Hoffnungen wecken, die wir nicht erfüllen können. Das Gesetz würde versuchen, wirklich alle, egal mit welchen Wurzeln sie in den Katastrophenschutz gestartet sind, gleichzubehandeln und zu sagen, wir zählen ab 3. Oktober die jeweiligen Dienstzeiten, egal, wo vorher was in welcher Form gewesen ist, nur einmal zur Klarstellung. – Herzlichen Dank!

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗