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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir haben in unserem Bundesland nach langem Ringen um die bestmöglichen Lösungen am 19.03.2024 die Novelle unseres Landesjagdgesetzes verabschiedet. In Kraft getreten ist das Gesetz am 01.04.2024. Wir haben den Wolf bereits zu diesem Zeitpunkt unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen ins Landesjagdrecht aufgenommen, wie gesagt, unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen als streng geschützte Art und damit als Doppelrechtler. Jetzt, nahezu auf den Tag genau zwei Jahre später, ist die Novelle des Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.03.26 veröffentlicht – im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 87, ausgegeben am 01.04. – und am 02.04. dieses Jahres in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt der Novelle des Bundesjagdgesetzes ist die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht und die Absenkung seines Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Die zusätzlichen Regelungen für die Tierart Wolf sind in den Paragrafen 22b bis f und ganz wesentlich im Paragrafen 43 geregelt. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten drei Jahren eine Vielzahl von Debatten zum Thema Wolf geführt und unser Minister Dr. Backhaus hat sich in den letzten Jahren auf allen Ebenen für einen sachlichen Umgang mit dieser Spezies eingesetzt. Ich erinnere an die Entschließung des Bundesrates vom 19.03.25 auf Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Hier ging es auch um die Forderung an den Bund und die Europäische Union zur Verstärkung der Unterstützung für Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren, vor allem für die Deich-, Alm- und Weidewirtschaft. Und es ging um eine Verbesserung des Wolfsmonitorings, denn wir brauchen verlässliche Daten, denn der günstige Erhaltungszustand ist nach wie vor zu gewährleisten. Jetzt zum Bundesjagdgesetz und zu unserem Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes. Laut Bundesgesetz werden jetzt die Landkreise, das wurde hier schon gesagt, berichtspflichtig und pflichtig, die Managementpläne für den Wolf zu erstellen und für den guten Erhaltungszustand zu sorgen. Das wurde hier auch schon gesagt, die territorialen Ansprüche der Rudel sind sehr groß, die Rudel halten sich nicht an die Grenzen der Landkreise und auch schon gar nicht an die Landesgrenzen, also sie überschreiten die Territorien. Deswegen ist die Anzahl der Rudel auch nicht stabil. Im Moment sind es 26 gezählte Rudel. Das bedeutet, dass das Management für die Tierart Wolf bei der oberen Jagdbehörde unseres Bundeslandes angesiedelt werden muss. Das Wolfskompetenzzentrum unseres Landes wird ins Ministerium integriert. Das war in einer Pressemitteilung aus dem Landwirtschaftsministerium herauszulesen und ich denke, das ist allen bekannt. Was aber jetzt dieses Bundesjagdgesetz mit uns macht, und das ist sicherlich nicht ganz trivial, im Paragrafen 22d werden Ausnahmeregelungen von der Jagdzeit für die Spezies Wolf vorgenommen. Zu diesen Ausnahmeregelungen zählt, wenn ein Wolfsriss auch außerhalb dieser Jagdzeit festgestellt wurde. Ist dieser Wolf in einem Umfeld von nicht mehr als 20 Kilometern, in einem Umkreis von nicht mehr als 20 Kilometern und nicht länger als sechs Wochen, darf er dann bejagt werden, also außerhalb der Schonzeit. Ich muss mal sagen, das ist die Gretchenfrage, die jeweils territorial angepasst werden muss. Das ist eine sehr große Aufgabe, die jetzt sozusagen die obere Jagdbehörde hat, denn sie muss bei einem Rissvorfall definieren, wie groß ist nicht größer als 20 Kilometer, wie lang ist nicht länger als sechs Wochen. Also uns hilft das Bundesjagdgesetz. Und da möchte ich noch mal vielleicht kurz ergänzen: Unser Minister hat dem Entwurf ja damals nicht zugestimmt, weil es keine Rechtssicherheit für die Entnahme dieser Wölfe gibt, auch nicht mit dieser neuen gesetzlichen Regelung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Es wird wieder auf die Bundesländer verlagert. Also eine sehr nebulöse Forderung, die wir, oder Formulierung, die wir sicherlich ausfüllen müssen. Eine weitere Formulierung ist sicherlich dann zu definieren oder wie wir damit umgehen, das ist sozusagen eine Entnahme von Wölfen außerhalb der Jagdzeiten, unter Paragraf 22 Punkt 3d genannt. Hier sind Weidegebiete genannt oder Gebiete, die nicht schützbar sind, naturräumlich gegeben, oder aus anderen Gründen eben nicht schützbar sind, aber beweidet werden. Ich denke, dass wir hier noch einen weiten Weg vor uns haben, weil wir werden für diese Bereiche wildtierökologische Raumplanungen haben müssen. Wir werden die Nutzungsansprüche von Weidetieren, Menschen, Tourismus und allem übereinanderlegen, um solche Räume dann eventuell festlegen zu können. So aus dem Hut heraus wird es nicht funktionieren. Also es ist eine große Aufgabe, die auch zukünftig vor uns liegt. Und was noch, und da möchte ich Herrn Dr. Terpe beruhigen, im Paragrafen 43 ist die Berichtspflicht erwähnt. Die Berichtspflicht, das bedeutet, dass wirklich im Jahr 2030 das erste Mal ein Bericht vorzulegen ist, wie ist der Erhaltungszustand also, und das ist immer wieder vorzulegen. Insofern glaube ich schon, dass wir auf dem richtigen Weg sind und es, ich sage mal, vielleicht das, was wir jetzt Jagdzeit nennen, vielleicht gar nicht braucht, weil wir durch Entnahme auffälliger Wölfe einfach die Reduktion schon vornehmen und gar nicht zur Bejagung von Wölfen kommen werden. Aber das nur am Rand. Vielleicht noch eins: Die Kompensationszahlungen von 270.000 Euro, das ist nicht trivial, die wir geleistet haben – aus den Mitteln, die uns auch zur Verfügung gestellt worden sind – an die Weidetierhalter. Genau darum geht es. Und Herr Bruhn hat es hier auch schon noch mal deutlich gemacht, es geht darum, weiterhin die Weidetierhalter zu unterstützen, die Herdenschutzhunde weiter zu finanzieren, den Bau der Zäune weiter zu finanzieren, um im Prinzip die Weidetierhaltung und den Wolf parallel in unseren Breiten auch am Leben erhalten zu können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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