Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Nachdem der Landtag vor einigen Monaten die kleine Novelle zur Landesbauordnung beschlossen hat, liegt Ihnen nun die große Novelle zur Zweiten Lesung und Beschlussfassung vor. Vorausgegangen war eine breite und intensive Abstimmung mit allen am Bau Beteiligten. Dafür unseren Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) In der Anhörung im Innenausschuss haben sich alle Sachverständigen äußerst positiv für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Innenministerium geäußert. Auch dafür unseren Dank, denn diese Aussagen sind nicht selbstverständlich! Meine Damen und Herren, warum brauchen wir überhaupt eine Bauordnung? Erstens, weil die Ordnung und Sicherheit des Bauens eingehalten werden müssen, zweitens, um für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu sorgen, und drittens das Nachbarschaftsrecht gesichert werden muss. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, hier noch einmal die wichtigsten Änderungen beziehungsweise Anpassungen darlegen. Um Wohnraum zu schaffen, wird das Bauen erleichtert. Es werden Abweichungen zugelassen und damit einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglicht und auf unbürokratische Weise gefördert, so zum Beispiel zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Im Dachgeschossausbau reicht jetzt die lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 Meter. Bei Wohnungsteilung oder der Schaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung bedarf es einer Raumhöhe von mindestens 2,30 Meter, bisher waren es 2,40 Meter. Auch die Abstandsflächen wurden zur Vereinfachung neu geregelt. Es gelten jetzt pauschalierte Abstandsregeln zum Nachbargrundstück. Je nach Gebäudetyp gelten für die Gebäudeklassen 1 und 3 drei Meter, für die Gebäudeklasse 4 vier Meter und für die Gebäudeklasse 5 fünf Meter. Meine Damen und Herren, der Einbau eines Aufzugs ab dem vierten Geschoss wird jetzt zur Pflicht, jedoch nicht bei nachträglichem Ausbau oder Aufstockung, trägt so zur Schaffung von mehr barrierearmen Wohnungen bei, war aber auch schon lange gängige Praxis. Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten wie Garagen, Carports und beheizte Wintergärten können im Innenbereich bis zu einer Bruttogrundfläche von nunmehr 40 Quadratmetern verfahrensfrei errichtet werden. Bisher waren es 30 Quadratmeter. Auch wurden weitere bürokratische Hürden abgebaut. Im Rahmen der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren können nun Nichtwohngebäude/Bürogebäude errichtet werden, wenn der Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft werden muss. Das heißt, dass bei klaren Vorgaben im kommunalen Bebauungsplan ein kleines Bürogebäude ohne komplexes Baugenehmigungsverfahren gebaut werden kann, weil es genehmigungsfrei ist. Außerdem kann künftig die Bauherrenschaft wählen, ob sie die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nutzt oder eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 63 Landesbauordnung haben möchte. Solaranlagen können jetzt auf Garagen an Grundstücksgrenzen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Meter aufgebaut werden, war bisher nicht möglich, da sonst der Verlust der Abstandsprivilegierung eintrat. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Bauvorbescheids wurde von drei auf vier Jahre verlängert. Und, ganz wichtig zu erwähnen, es sollen die Bauaufsichtsbehörden zukünftig entsprechend Paragraf 67 Abweichungen von den Anforderungen der Landesbauordnung zulassen – bisher war dies nur eine Kannbestimmung, jetzt wird es eine Sollbestimmung –, damit soll das Bauen möglich und nicht verhindert werden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Windenergieanlagen und freistehende Mobilfunkmasten sind keine Sonderbauten mehr, sodass sie im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Paragraf 63 Landesbauordnung geprüft werden können. Der Brandschutznachweis entfällt damit. Die Genehmigung nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss innerhalb von drei Monaten erteilt werden. Verfahrensfrei können jetzt ortsveränderlich genutzte und fahrbereit aufgestellte Geflügelställe zum Zweck der Freilandhaltung oder der ökologischen Geflügelhaltung aufgestellt werden sowie Gewächshäuser mit einer Grundfläche von höchstens 1.600 Quadratmetern – bisher waren das nur 250 Quadratmeter. Zur Vereinheitlichung der Größenangaben in der Landesbauordnung können Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 40 Quadratmetern – bisher waren es 30 Quadratmeter – ebenfalls verfahrensfrei errichtet werden. Keiner Genehmigung im Geltungsbereich der Landesbauordnung bedarf es mehr für die Modernisierung und den Ersatz von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Meine Damen und Herren, entsprechend unserem Entschließungsantrag zur vorherigen kleinen Novelle wurden auch Änderungen beziehungsweise Vereinfachungen des Architekten- und Ingenieurgesetzes aufgenommen. So kann jetzt durch Satzungsermächtigung ein Fachregister eingeführt werden. Auch die Pflicht zur Briefwahl für die Kammern wurde gestrichen. Des Weiteren haben wir eine neue Entschließung beantragt. Um den Wandel der Berufsausführungsform der Architekten und Ingenieure Rechnung zu tragen, sollen bei der nächsten Gesetzesnovelle eine Pflichtmitgliedschaft für Berufsgesellschaften der am Bau beteiligten Ingenieure und Architekten sowie die Einbindung von Planungsgesellschaften in die jeweilige Kammer geprüft werden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, abschließend möchte ich mich an dieser Stelle auch im Namen der SPD-Fraktion noch einmal bei allen Beteiligten für ihre im Interesse ihrer Vertretung fairen und respektvollen Diskussionen, Anregungen und Vorschläge im Beteiligungsverfahren bedanken. An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass nicht immer alle Wünsche und Forderungen der doch sehr unterschiedlichen Interessensvertretungen berücksichtigt werden können. Teilweise widersprachen sich auch die Forderungen. Aber ich denke, wir haben Ihnen mit diesem Gesetz einen sehr guten Kompromiss vorgelegt. Die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetz in der Beschlussfassung des Innenausschusses inklusive des Änderungsantrages der SPD und der Fraktion Die Linke zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
