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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung ist ein Artikelgesetz mit 95 Artikeln, welches mehr als 30 Gesetze ändert, dazu diverse Verordnungen sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Und das klingt ja erst einmal nach dem einen großen Wurf. Der Bedarf ist da, die Klage über überbordende bürokratische Verfahren ist ja quasi eine nie verstummende Begleitmusik allen politischen Handelns der letzten Jahre und Jahrzehnte. Und so findet man auch all die Schlagworte, die immer wieder gefordert werden: die Genehmigungsfiktion, der Grundsatz der elektronischen Kommunikation und Verzicht auf Schriftformerfordernis, um nur einige zu nennen. Und die sind ja auch zum Teil abgebildet. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Die Umkehr des Ausnahme-Regel-Verhältnisses mit der Genehmigungsfiktion als Regelfall, der Genehmigung als Ausnahme ist vermutlich auch der entscheidende Teil des Gesetzes, auch wenn sich ein Großteil der Betroffenen danach damit beschäftigen wird, wann diese Regelung in Zukunft eben nicht gilt. Ob hier das richtige Maß gefunden wurde und die vorgeschlagenen Verfahren und Fristen zum Eintritt der Vollständigkeitsfiktion und der Genehmigungsfiktion wirklich praxistauglich sind, darüber wird hoffentlich die anstehende Anhörung etwas Klarheit bringen. Allerdings kann man sich schon vorstellen, eine Anhörung über 95 Artikel zu machen, das wird eine Herausforderung, das glaube ich. Bei einem Gesetz dieses Umfangs ist allerdings klar, auch die umfangreichste Anhörung und Beratung des Entwurfs wird es nicht schaffen, jede der vorgeschlagenen Änderungen mit der notwendigen Sorgfalt zu beraten. Es lässt daher aufhorchen, wenn explizit im Gesetz steht, dass die vorgesehenen Vereinfachungen den Anspruch auf die Transparenz staatlichen Handelns unberührt lassen. Mag das für die Regelungen gelten, für das Verfahren gilt es nur begrenzt, denn zur Transparenz gehört auch, dass Zeit sein muss, die vorgesehenen Änderungen vollständig zu durchdringen, bevor darüber abgestimmt wird. Dass allein die in neun Punkten aufgefächerten Regelungen zum Inkrafttreten der einzelnen Artikel eine ganze Seite einnehmen, zeigt, vor welcher Herausforderung wir hier stehen. Dabei ist genaues Lesen durchaus sinnvoll, um zu entscheiden, ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich zu einer Bürokratieentlastung führen kann. Nur zwei Beispiele: Wenn die Landesregierung in diesem Gesetz vorschlägt, sie von der Pflicht zur Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsrechtssicherheit zu entlasten, dann scheint nicht in erster Linie der Bürger unseres Landes Ziel der Bürokratieentlastung zu sein, sondern die Regierung selbst, sich von den Pflichten befreien zu wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ob von den einzigen Änderungen im Landesbienengesetz, da war schon die Rede von, „Halbmesser“ statt „Radius“, (Enrico Schult, AfD: Ja.) „Bienenzucht“ und so weiter, ob das die entscheidende Bürokratieentlastung ist, das werden wir auch noch rauskriegen. Um es mit den Worten des Landesrechnungshofs zu sagen, Bürokratieabbau sieht anders aus. Was genau sich hinter den anderen Artikeln verbirgt, welche weiteren Dinge sich unter dem Mantel „Bürokratieentlastung“ verbergen, das sollen wir uns in den Ausschussberatungen sehr genau ansehen. Gut möglich, dass am Ende vom großen Wurf nicht so viel übrig bleibt wie gedacht. Dem Überweisungsvorschlag stimmen wir natürlich selbstverständlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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