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Christian Pegel

06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass Sie mich demnächst geteert und gefedert gemeinschaftlich aus dem Saal tragen, würde ich noch einen Gesetzentwurf gerne einbringen. In der Tat ein Ratifizierungsgesetzentwurf. Warum? Weil das Glücksspielrecht seit vielen, vielen Jahren von den Ländern gemeinschaftlich in einem Glücksspielstaatsvertrag gehändelt wird. Hintergrund ist, dass das Glücksspielrecht in der föderalen Struktur zwar Länderaufgabe ist, aber spätestens mit der Digitalisierung und in Wahrheit schon vorher Glücksspielrecht in einem Land alleine regulierbar schwerlich umsetzbar ist, und erst recht gilt das für die entsprechenden Kontrollen. Durch das Internet können Sie nicht mehr bundesländerscharf die entsprechenden Glücksspielregulierungen vornehmen. Es gibt deshalb einen Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021, der einheitliche Schutzstandards festlegt, der allerdings bei einer Zwischenevaluierung im Jahr 2023 gewisse Vollzugspraxisherausforderungen, um das freundlich zu beschreiben, offengelegt hat, die zu unterbinden momentan die Idee eines entsprechenden Ergänzungsstaatsvertrags ist, den wir Ihnen hiermit zur Ratifizierung vorlegen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, illegales Online-Glücksspiel effizienter und besser, als wir es bislang können, zu unterbinden. Darüber hinaus wollen wir Erleichterungen schaffen für die Gemeinsame Glücksspielbehörde. Der Staatsvertrag sieht also nicht nur gemeinsame Regeln vor, sondern eine Gemeinsame Glücksspielbehörde. Da haben wir noch ein paar bürokratische Pirouetten drin, die es etwas schwieriger machen. Und zu guter Letzt geht es auch darum, unerlaubte Angebote im Internet wirksamer gemeinsam zu bekämpfen und zu guter Letzt verbesserte Zuverlässigkeitsprüfungen – wenn Sie über diese Gemeinsame Glücksspielbehörde entsprechende Glücksspielanbieter zulassen –, verbesserte Zulässigkeitsprüfung vornehmen zu können. Vielleicht zunächst zu dem Letzten: Wenn ich also über die Gemeinsame Glücksspielbehörde entsprechende Zulassungen erteilen will, soll es künftig dieser Glücksspielbehörde erlaubt sein, Abfragen bei den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden vorzunehmen. Sie können dann also jemand … Oder ein Unternehmen mit einem Geschäftsführer, ein Einzelunternehmer möchte ein neues Glücksspiel zugelassen wissen. Sie sollen dann künftig diese Glücksspielbehörde, Kolleginnen und Kollegen sollen dann künftig in allen Bundesländern, vor allen Dingen natürlich im Heimatbundesland desjenigen oder derjenigen, die oder der dort entsprechend tätig werden will, auch die Möglichkeit haben, die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden abzufragen. Wenn sich jemand in der Vergangenheit schon mit Betrugsstraftaten wiederholt als unzuverlässig erwiesen hat, wäre es gut, wenn die Gemeinsame Glücksspielbehörde das weiß, auch wenn es nicht in ihrem Bundesland liegt. Und vor dem Hintergrund brauchen wir hier eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage, um in den einzelnen Bundesländern diese Abfrage vornehmen zu können, und zwar direkt als Glücksspielbehörde und nicht über das jeweilige Innenministerium des Bundeslandes, um das es geht. Die Glücksspielbehörde soll ein Stück weit flüssiger arbeiten können, als es immer nur über die jeweiligen Landesbehörden vermittelt zu tun. Zweitens. Es geht darum, die Nutzung der Spielersperrdatei zu präzisieren. Da geht es also darum, unerlaubtes Glücksspiel deutlich stärker einschränken zu können. Auch an der Stelle geht es darum, dass in Bundesländergrenzen gedacht vieles in der Vergangenheit leichter war. Ich habe Ihnen gesagt, wir wollen darüber hinaus Vereinfachungen der entsprechenden Regelungen für die Gemeinsame Glücksspielbehörde erreichen. Um Ihnen zwei Beispiele zu nennen: Der Verwaltungsrat, da sitzen alle 16 Bundesländer drin, muss bisher bei schon kleinsten Verträgen zustimmen. Es geht jetzt darum, Wertgrenzen in diesen Staatsvertrag zu schreiben, bis zu denen die Glücksspielbehörde ohne die einzelne Befassung des Verwaltungsrates vorgehen kann. Damit muss der Verwaltungsrat seltener zusammentreten. Das macht das Ganze flüssiger, reduziert Aufwand. Das Gleiche gilt für die Frage, wer die Abschlussprüfer der Glücksspielbehörde, die Sie jedes Jahr brauchen, auswählt. Auch da haben Sie momentan immer noch die Notwendigkeit, verschiedene Rechnungshöfe der Länder beteiligen zu müssen. Die Idee ist, künftig beteiligt die Glücksspielbehörde nur noch den Landesrechnungshof, in dessen Bundesland sie liegt, hat damit trotzdem eine entsprechende Prüfung, wie sie alle anderen Landesrechnungshöfe auch vornehmen, aber man tut das Ganze nicht sechzehnmal, sondern einmal. Es geht also um relativ minimalinvasive Möglichkeiten. Es geht darüber hinaus vor allen Dingen darum, Online-Glücksspiel besser und individueller und schneller durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde regulierbar zu halten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns im Zweifel auf diesem Prozess – die Ratifizierung hat leider den Haken, dass wir nicht mehr lauter Details ändern können, dann würden 16 Bundesländer 16 Staatsverträge beschließen –, aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns auf diesem Prozess wohlwollend begleiten. Ich freue mich auf die Debatten und im Zweifel auch Nachfragen zu einzelnen Detailregelungen und hoffe, dass wir gemeinsam in die Ausschüsse überweisen können und dann in einen konstruktiven Dialog im zuständigen Ausschuss eintreten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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