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Plenarprotokoll 8/63

20.09.2023 · 303 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (33)AfD (30)SPD (21)Die Linke (19)FDP (19)GRÜNE (17)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 63. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 63., 64. und 65. Sitzung liegt Ihnen vor. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 18 mit dem Tagesordnungspunkt 45 sowie den Tagesordnungspunkt 23 mit dem Tagesordnungspunkt 30 zu tauschen. Wird der so geänderten Tagesordnung widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 63., 64. und 65. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 63., 64. und 65. Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich den Geburtstagskindern im Juli Michael Meister, Dr. Harald Terpe, Patrick Dahlemann, Torsten Koplin und Philipp da Cunha zu ihrem zurückliegenden Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ferner gratuliere ich den August-Geburtstagskindern Thomas Diener, Torsten Renz Tilo Gundlack und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner ebenfalls nachträglich zum Geburtstag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und im September gratuliere ich Dagmar Kaselitz, Reinhard Meyer, Professor Dr. Robert Northoff und Sandy van Baal herzlich zu ihrem Geburtstag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der AfD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Asylpolitik in der Sackgasse – Bürgerwillen ernst nehmen“ beantragt. Aktuelle Stunde Asylpolitik in der Sackgasse – Bürgerwillen ernst nehmen Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unterhalten Sie sich eigentlich noch mit den Bürgern unseres Landes, (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Torsten Renz, CDU: Ja. – Rainer Albrecht, SPD: Ja, jeden Monat.) also mit den Bürgern, die von dieser in der Sackgasse Ihrer Migrationspolitik direkt betroffenen Menschen, mit Bürgern, die inzwischen erwartungslos darauf anschauen, dazu anschauen, dabei zuschauen, wie unsere Regierung einfach nichts tut und da, und da, wo sie etwas tun könnte, einfach immer nur dieselben Ausreden bringt? In dieser Krise offenbart sich die Verachtung. Es offenbart sich Ihre Verachtung gegenüber den Menschen, die normale Bürger sind, gegenüber den Menschen, die mit Ihrer Politik konfrontiert werden. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was sind denn bitte „normale Bürger“?) Eine bürgernahe Politik sieht ganz anders aus. Eine bürgernahe Politik nimmt die Interessen der Menschen wahr, die breite Bevölkerungsteile unseres Landes stellen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Interessen, die etwa bei der wachsenden Wohnungsnot sichtbar werden. Wir müssen leider feststellen – das merke ich immer wieder in persönlichen Gesprächen –, dass unsere Bürger immer öfter das Nachsehen haben. Gerade die Menschen, die mit Asylbewerbern um den günstigen Wohnraum konkurrieren, also Ihre Klientel von SPD und LINKE, gerade diese Menschen werden verdrängt. Herr Palmer hat das endlich festgestellt. (Rainer Albrecht, SPD: Ist doch nicht wahr! – Es wird keiner aus seiner Wohnung verdrängt.) Das müssen wir hier auch, damit wir endlich mal die soziale Frage auch im Raum haben, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) hier in diesem Landtag. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Zwar verkündete Herr Pegel erst vor Kurzem, dass Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erhöht werden sollen, aber allein das, allein die Erhöhung der Mittel trifft die jetzige Situation nicht mehr, allein damit, allein mit mehr Geld können wir sie nicht bewältigen. Wer hinschaut, weiß das auch. Die Baugenehmigungen sind im letzten Jahr, im Vergleich zum letzten Jahr um 31,5 Prozent gesunken. Das Interesse der Bürger heißt deshalb, die wachsende Nachfrage nach Wohnungen darf nicht mehr durch Ihre falsche Migrationspolitik noch weiter erhöht werden. In unserem Land scheitern aber auch Sozialstaat und Integration immer deutlicher. Dass fast jede zweite Person aus den Asylhauptherkunftsländern vom Sozialstaat lebt, ist ja längst bekannt. Weniger bekannt ist aber, wie dramatisch sich Ihre Politik selbst in Schwerin jetzt auswirkt. Erst kürzlich sprach ich mit Großeltern, die große Sorgen um ihre Zukunft des Enkelkindes haben. In einer Schulklasse auf dem Mueßer Holz: von 24 Erstklässlern nur noch vier deutsche Kinder. Was das für die schulische Entwicklung bedeutet, kann man in einer neuen Studie zur Situation in NRW nachlesen. Bis zu 80 Prozent der Drittklässler in den dortigen Brennpunktschulen können nicht richtig lesen, schreiben und rechnen. Westdeutsche Verhältnisse kommen jetzt in die Städte des Ostens, und genau das wollen unsere Bürger nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und deshalb, an dieser Stelle muss ich die Regierung daran erinnern, Sie haben auch Verantwortung für diese vier deutschen Schüler. Sie müssen auch in einer Klasse im Mueßer Holz endlich mit einem offenen Blick draufschauen, wie sich das entwickelt. Mir scheint, Sie haben das völlig vergessen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Das Interesse unserer Bürger heißt deshalb, (Thomas Krüger, SPD: Das sind nicht Ihre Bürger.) das Scheitern der Integration muss jetzt knallhart offengelegt werden. Die Einwanderung in den Sozialstaat muss gestoppt werden. Meine Damen und Herren, die Stimmung in unserem Land ist aber längst gekippt. Zuletzt zeigte sich das bei der Wahl zu einem Bürgerentscheid in Grevesmühlen, wo 91,4 Prozent der Menschen mit Nein zu Ihrer Politik gestimmt haben. Dieser Vertrauensverlust an vielen Orten im Land wird, wenn man mit den Menschen spricht, immer deutlicher zu hören, so etwa in Malchin, wo die alte Post eigentlich für altersgerechte Wohnungen hergerichtet werden soll und jetzt gegen den einstimmigen Beschluss der Stadtvertretung – ich wiederhole: den einstimmigen Willen der Stadtvertreter – eine Gemeinschaftsunterkunft gebaut werden soll. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Das ist nicht nur sozialer Sprengstoff, das ist ein Verrat an den Menschen, die ein Leben lang mit harter Arbeit für diese Zukunft gearbeitet haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und so noch immer in Upahl, wo die Ministerpräsidentin, die heute leider nicht beiwohnen kann, einen offenen Brief der Bürger einfach ignoriert. Frau Schwesig macht die Augen zu, sie verfällt in der Regel in ihr altes, schweigendes Lächeln und schickt im Zweifel dann den Innenminister vor, der die Containersiedlung in Upahl mit eigens geschaffenem Sonderrecht einfach durchdrückt. Das ist totale Entfremdung von den Bürgern. Bezeichnenderweise hatte sich genau dieser Innenminister ja jetzt erst sehr kurzfristig auf die Rednerliste setzen lassen. Herr Pegel, ich bin sehr gespannt, wie Sie den Bürgern Ihre überhebliche Politik in dieser Frage heute erklären wollen. Und an die Ministerpräsidentin gerichtet: Sie scheinen ja Angst, Sie scheinen ja wirklich Angst vor einer offenen Debatte in der Migrationsfrage zu haben. (Beifall Horst Förster, AfD) Und mit dieser Haltung sind Sie Ihres Amtes nicht würdig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Julian Barlen, SPD: Weil?! Wie kommen Sie auf so einen Schwachsinn?) Das Gute ist aber, (Julian Barlen, SPD: Sie schämen sich hier nicht mal, eine Reha einer Ministerpräsidentin aufzuspießen?! Das ist wirklich sehr armselig.) das Gute ist aber, dass die Bürger Upahls nicht so feige sind wie Sie, Herr Barlen, sie kämpfen weiter dafür, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) dass sie ernst genommen werden. (Julian Barlen, SPD: Sie wussten doch vorher, dass sie nicht anwesend sein wird. Da brauchen Sie sich doch nicht solche Rede aufzuschreiben.) Und das haben ja selbst Sie im NDR gerade gesagt, Herr Barlen, man müsste die Bürger ernst nehmen. Dann fangen Sie doch endlich damit an! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Dafür die Aktuelle Stunde heute. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Sie weisen in ihrem Brief, die Bürger von Upahl weisen in ihrem Brief desillusioniert, aber doch auch sehr sachlich auf Ihre politischen Verfehlungen in der Migrationspolitik hin. Respekt dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Meine Damen und Herren, weil die Aktuelle Stunde ja Aktuelle Stunde bekanntlich heißt, auch ein Wort zum Begriff der Brandmauer: Es geht darum, dass wir hier endlich alle in diesem Landtag Politik für die Bürger machen, fernab jeder ideologischen Schranke. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Petra Federau, AfD: Genau! – Enrico Schult, AfD: Jawoll! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Immer mehr Wähler in Mecklenburg-Vorpommern durchschauen das und sind dagegen, Ihre künstliche Ausgrenzung gegenüber der stärksten politischen Kraft in diesem Land noch aufrechtzuerhalten. Und, meine Damen und Herren der CDU, Sie haben ja gezeigt, dass Mehrheiten fernab von linken Träumereien durchaus möglich sind. Schauen Sie die jüngste Umfrage in unserem Bundesland an, dann wissen Sie doch auch, wir haben jetzt alle Hebel für einen Politikwechsel in der Migrationspolitik in der Hand, wir müssen es nur wagen und es umsetzen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Christian Albrecht, DIE LINKE: Na noch steht ja immer noch eine Wahl an.) Sie scheinen ja Ihr Rückgrat, (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Sie scheinen ja wirklich Ihr Rückgrat in Thüringen ein Stück weit wiederentdeckt zu haben. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Nee, nur in Thüringen.) Wenn Sie mutig im Sinne der Bürger sind, lassen Sie jetzt auch weitere Beispiele im ganzen Osten und auch hier in Mecklenburg-Vorpommern folgen! Lassen Sie uns einen Pakt der Vernunft für Mecklenburg-Vorpommern eingehen! (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Da sind Sie aber außen vor. – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Niemals mit der AfD. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Lassen Sie uns beim Thema „Sach- statt Geldleistungen“ und bei der Rückführung schwerster Krimineller, wo Ihre Worthülsen nicht mehr weiterführen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) lassen Sie uns dort echten, spürbaren Druck auf die Regierung ausüben! (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Die Menschen wünschen sich das in diesem Land und jetzt ist die Zeit dafür. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Meine Damen und Herren, kommen wir zu den haushaltspolitischen Kosten Ihrer Sackgassenpolitik. Unser Bundesland hat allein über den Haushalt des Innenministeriums in den letzten Jahren über 1 Milliarde Euro für die Kosten der illegalen Migration ausgegeben. Mit einer anderen Regierung, mit neuen Mehrheiten hätten wir finanztechnisch auch andere Problemfelder viel stärker angehen können. Und das muss in Zukunft unser aller Ziel sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Ja, liebe Bürger, wir müssen heute aber auch uns mit der Situation in Europa auseinandersetzen. Die Kollegin der LINKEN, Frau Pulz-Debler, war ja nun, wie der Presse zu entnehmen war, kürzlich im Mittelmeer unterwegs. Sie half dabei, die Arbeit der Schlepper noch weiter zu forcieren und dass diese auf jeden Fall erfolgreich bleibt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine infame Lüge! Das ist eine Lüge! Menschenrechte! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Sie setzt damit ganz bewusst einen Anreiz, der in der Konsequenz noch mehr illegale Einreisen, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Widerlich!) noch mehr lebensgefährliche Einreisen nach Europa übers Mittelmeer befördert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wie steht eigentlich die SPD-Fraktion in der jetzigen Lage in Lampedusa, wo die Bilder alle Leute erreicht haben, wie stehen Sie zu einer solchen Haltung Ihres Koalitionspartners? Wir können das nur ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Eine wirksame europäische Lösung ist angesichts, gerade wegen der jüngsten Bilder von Lampedusa aber weiterhin nicht in Sicht. Schon der offen ausgetragene Streit von Frau Faeser als Innenministerin im Bund und der italienischen Ministerpräsidentin Frau Meloni zur europäischen Verteilung ist das bezeichnende Beispiel. Und wir müssen festhalten, Dublin ist tot. Es wird weiter kräftig durchgewunken, sodass Deutschland die große Last trägt. Die Bundesregierung agiert politisch wie kastriert, wenn es darum geht, endlich auch nur mal ein kleines Zeichen der Begrenzung zu setzen. Ja, meine Damen und Herren, es geht aber auch anders. Es geht zum Beispiel so, wie es der Bundespräsident außer Dienst, Joachim Gauck, vor Kurzem erst gesagt hat. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Passt zu euch.) Er hat entgegen Ihrer Wirklichkeitsverdrängung ausgesprochen, man müsse jetzt, ich zitiere, „das Undenkbare“ zu denken beginnen. Zitatende. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das für viele von Ihnen als undenkbar Tabuisierte in der Migrationspolitik, das ist eigentlich völlig normal auf der Welt. Es geht darum, dass wir einen echten Grenzschutz in Deutschland wagen. Es geht darum, die Notwendigkeit eines Außengrenzschutzes innerhalb der Europäischen Union zu realisieren. Und es ist doch immer noch so, dass Australien es längst bewiesen hat. Deswegen sind wir jetzt auch an der Zeit, das zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von René Domke, FDP) Ja, meine Damen und Herren, am vergangenen Wochenende – das ist gar nicht lange her, wenige Tage –, da hat auch die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen einen Besuch auf Lampedusa bei Frau Meloni gehabt. Und sie hat dort einen sehr zukunftsträchtigen Satz gesagt, ich darf ihn zitieren wiederum: „Wir … entscheiden, wer in die Europäische Union kommt … und nicht die Schlepper.“ Zitatende. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ganz was Neues.) Ja, meine Damen und Herren, das wird uns aber wirklich nur gelingen, wenn wir endlich Maßnahmen ergreifen, die das auch umsetzen können, also die Schlepper robust im Mittelmeer bekämpfen. (Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE: Sie wollen auf Menschen schießen.) Die bisherigen EU-Einsätze – das wissen Sie alle –, die bisherigen EU-Einsätze … Nein, wir wollen das Sterben beenden, das ist unser Ansatz. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Christian Albrecht, DIE LINKE: Ja, wie denn?) Und die bisherigen EU-Einsätze waren nichts anderes als Boarding-Missionen, die auch den falschen Anreiz gesetzt haben. Und was Sie letztlich natürlich auch nicht hören wollen, (Zuruf von René Domke, FDP) das wirkt dann wie ein Shuttleservice. (Zuruf von René Domke, FDP) In Spanien verteidigen Sie die Grenze robust, an der nordafrikanischen Grenze dort, im Mittelmeer tun Sie das nicht. Das ist inkonsequent (René Domke, FDP: Dann fragen Sie doch mal Frau Meloni!) und das setzt den falschen Anreiz. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von René Domke, FDP) Frau Meloni, Herr Domke, setzt doch jetzt die Forderungen. Ich komme genau jetzt dazu. (René Domke, FDP: Ja, das ist jetzt die Forderung. Was hat sie versprochen?) Es darf so in Zukunft nicht weitergehen. Wenn wir Frau von der Leyen beim Wort nehmen, dann brauchen wir den politischen Willen. Und da muss sich auch die FDP hier im Landtag einmal positionieren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – René Domke, FDP: Gucken Sie mal unsere Anträge an! Wir machen wenigstens Vorschläge. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sie fangen ja mit den Sachleistungen mittlerweile an, aber der politische Wille, der politische Wille ist der, dass wir jetzt eine Seeblockade im Mittelmeer brauchen. Frau Meloni hat es gefordert, Frau von der Leyen zeigt sich offen. Dieser Landtag muss jetzt nachziehen, damit die Debatte endlich anfängt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll! – Unruhe bei Daniel Seiffert, DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Wir müssen diese kriminellen Schlepperstrukturen zerschlagen! Meine Damen und Herren, denken Sie an die vier Kinder in der Schule im Mueßer Holz! Denken Sie an die Opfer der Gewalt! Denken Sie an die Menschen, die von dieser Politik betroffen sind! Und schauen Sie nicht immer nur nach unten, wenn das Thema hier mal auf den Tisch kommt! Ich ermahne Sie und ich fordere Sie auf: Bekennen Sie sich, machen Sie sich ehrlich, nehmen Sie diese Bürger unseres Landes endlich ernst! Die Migrationswende ist längst überfällig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Soldatinnen und Soldaten der Marinetechnikschule Parow. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuhörende! Die These dieser Aktuellen Stunde: „Asylpolitik in der Sackgasse“. Demgegenüber – und das beruhigt mich sehr – steht die These des Grundgesetzes: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So klar und so schlicht formuliert es unsere Verfassung. Und jetzt bleibt die Gretchenfrage: (Horst Förster, AfD: Drittstaatenregelung haben Sie vergessen, 16a.) Ist das Grundgesetz die Sackgasse? Oder ist die These eine Sackgasse? Ich bin von Letzterem überzeugt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich stehe auf diesem Grundgesetz mit beiden Beinen und ganzem Herzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in der Einbringung der AfD erneut (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) alles an Vorverurteilungen, Vorurteilswelten und Weltuntergangsszenarien gehört, was wir schon kennen. Und erneut ist Herr Tadsen den letzten konsequenten Schritt schuldig geblieben: die Frage, warum diese Menschen eigentlich per DNA oder aus irgendeinem anderen Grund per se krimineller sein sollen als andere. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Denn auch das war wieder eine der typischen Subbotschaften dieser Hinweise. Ich warte immer noch auf Ihren halbwegs nachvollziehbaren wissenschaftlichen Zugang zu dieser These. (Zurufe von Horst Förster, AfD, Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und, meine Damen und Herren, es bleibt dabei, (Zuruf von Thore Stein, AfD) es bleibt dabei – wer auf dem Boden des Grundgesetzes stehen möchte, sollte es hin und wieder lesen –: Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes kennt keine Sackgasse. Das Grundgesetz, unsere Verfassung, kennt nur ein Asylrecht. Und ja, die weiteren Absätze des Artikel 16a konkretisieren das weiter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir ein paar nackte Zahlen und Fakten, schlichte Fakten wohlgemerkt, in diese Diskussion einzuführen. Auch wenn ich befürchte, dass es hier und heute nicht darum gehen sollte, will ich mich gleichwohl um Seriosität und Sachlichkeit in dieser Debatte bemühen. Offen eingestanden hat Ihre heutige Rede mich an Kulturverlust in diesem Hohen Hause noch einmal überrascht. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Ich dachte im Übrigen nicht, dass ich hier noch überrascht werden kann in dieser Frage. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Und trotzdem, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jaja, das ist euer Thema.) ich bemühe mich um Fakten und Zahlen. Wir hatten in diesem Jahr seit Jahresbeginn, gemessen an den Zahlen Ende August, 3.641 Asylbewerberzugänge laut der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF. 2022 hatten wir 4.656 Zugänge ausweislich dieser Statistik. Allerdings – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – bleiben in den Verfahren auch über einen Jahreswechsel einige im Verfahren drin. Spannend also die Frage, die ja im Raume steht: Wie viele Menschen sind eigentlich insgesamt im Land, die in einem Asylverfahren sich befinden? Es waren Ende August laut dieser BAMF-Statistik 7.818 Asylbegehrende. Noch mal kurz und knapp: 3.641 bis Ende August in diesem Jahr, 4.656 in gesamt 22, 7.818 insgesamt Ende August im Verfahren. Diese Zugänge, meine sehr geehrten Damen und Herren, treffen auf 1,62 Millionen Menschen – 1,62 Millionen Menschen, die in diesem Land leben. Ich will deutlich wiederholen, was ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt habe: Die Situation ist für alle Landkreise, Städte herausfordernder als 2020 und 21 – völlig unbenommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben die Bürger vergessen, Herr Pegel.) Die Bürger sind nichts anderes als die Mitglieder dieser genannten Körperschaften, Herr Abgeordneter, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Immer schön von oben herab, das mögen Sie doch besonders gerne.) sind nichts anderes als die Mitglieder dieser Körperschaften. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Noch mal: Das fordert alle heraus. Und noch mal, wie wiederholt hier gesagt: Das ist an vielen Stellen nur mit großen Anstrengungen zu schaffen. Dafür will ich mich im Übrigen – auch da hätte ich mich schon in der Einbringung drüber gefreut – ganz herzlich bei all denen, die haupt- und ehrenamtlich in diesem Bereich tätig sind, herzlich bedanken. Das alles ist nur möglich, weil ganz viele Menschen extrem engagiert arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich wiederhole auch gern, was ich schon wiederholt gesagt habe: Herausfordernde Situationen – und das ist eine herausfordernde Situation – sind nicht automatisch überfordernde Situationen. Das sind zwei unterschiedliche Adjektive. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ja, diese Zahlen sind selbstverständlich nicht isoliert zu betrachten. Das gehört dann auch dazu. Wir haben außerdem aktuell rund 24.000 ukrainische Vertriebene im Land. Die kommen als Bestand, als Menschen mit nicht deutschen Personalausweisen hinzu. Und die Summe aus beidem macht es – ja, das gehört zur Ehrlichkeit selbstredend dazu, das habe ich auch von Anfang an in diesem Hohen Hause immer gesagt –, das macht es insgesamt herausfordernd. Aber es bleibt dabei: herausfordernd, nicht überfordernd. Aber gern noch ein paar weitere nackte Zahlen für eine seriöse Debatte: In Mecklenburg-Vorpommern halten sich aktuell 4.268 Menschen auf, die dem Grunde nach ausreisepflichtig sind. Jetzt können wir alle sagen, oh, oh, zu dieser Zahl gehört aber auch, von diesen sind 3.725 im Besitz einer Duldung, bleibt eine Differenz von knapp 500. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Zu den Ausreisepflichtigen gehören deutlich über 100 afghanische und deutlich über 100 syrische Beteiligte, fast 140 aus dem Iran, 400, über 400 aus Russland, fast 250 aus der Ukraine. Letztere sind schlicht vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges zu uns gekommen, sind über das Asylverfahren gelaufen, nicht anerkannt worden. Wir haben darüber hinaus die beiden Länder, in die wir zurzeit nicht zurückführen: Syrien, Afghanistan. Und wir haben mit Sicherheit mit Russland und über 400 von dort kommenden Asylsuchenden, die nicht anerkannt worden sind, eine Diskussion, ob wir wirklich Menschen zurückführen, die im Zweifel aus russischer Sicht neue Rekruten sind und die wir dann für die dortige Armee bereitstellen. Wir stehen also an mehreren Stellen eben bei keiner schlicht einfachen Ja- oder Nein-Antwort. Also auch beim Thema Rückführungen steckt der Teufel im Detail. Und wenn man eine ernsthafte Diskussion zu dem Thema führen möchte, dann gehört sicherlich auch dazu, dass wir in der Tat an der Stelle manche Bremse lösen müssen. Wir brauchen – und auch das will das Grundgesetz von uns – durchaus streitige Diskussionen zu solchem Thema, auch eine Diskussion, die sich nicht scheut, klar zu sagen, dass es Punkte gibt, die uns herausfordern und an die wir ranmüssen. Das habe ich eben getan, habe ich auch wiederholt an anderer Stelle hier schon getan. Ein Beispiel dafür sind übrigens Migrationsabkommen mit Drittstaaten, um auf der einen Seite die reguläre Arbeitsmigration zu regeln und auf der anderen Seite Passersatzbeschaffungen und Rückführungen zu unterstützen. Genau diese Aufgabe hat die aktuelle Ampelkoalition begonnen und nicht nur angegangen, sondern auch personell untersetzt. Und ja, es wird auch Diskussionen über Gesetzesänderungen geben müssen. Die fallen uns als SPD – da haben Sie recht – schwerer als anderen Parteien. Und trotzdem führen wir die auch im Bund. Im Übrigen hatten dafür genau diese, wenn man die Gesetzesänderung für erforderlich hält, um Rückführung zu erleichtern, hatten auch die CDU- und CSU-Innenminister der Vorjahre hinreichend Gelegenheit, nämlich 16 Jahre Zeit, genau das zu tun. Und ich will im Übrigen auch sagen, da ist auch von denen einiges unternommen worden, um da gar keinen falschen Eindruck zu lassen, bin da hoch seriös. Ja, auch die haben was getan. Ich höre jetzt aber aus den Kehlen der gleichen Partei zuweilen Rufe schallen, die den Eindruck erwecken, da hingen die Früchte doch zum Greifen so nah, dass die SPD-Bundesinnenministerin nur einfach endlich zugreifen müsse. Und die scheinen zu vergessen, dazu hatten ihre Minister 16 Jahre lang Zeit. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Entweder, da ist 16 Jahre geträumt worden – das ist nicht, (Sebastian Ehlers, CDU: Die SPD war in der Opposition, oder was?! – Zurufe von Franz-Robert Liskow, CDU, und Daniel Peters, CDU) das ist nicht meine These –, oder es ist eben viel schwerer, als solche Parolen, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) wie die CDU sie jetzt hier auch regelmäßig treibt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) anerkennen wollen. Letzteres dürfte die richtige Antwort sein. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Was 16 Jahre vorher schwer war, bleibt leider auch in diesen drei Jahren schwer und herausfordernd. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist doch unter Ihrem Niveau, das ist doch unter Ihrem Niveau, Herr Pegel. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und diese klare Diskussion, die Probleme benennt, aber mit dem Ziel, sie konstruktiv zu lösen und nicht das ganze Grundrecht und damit das Grundgesetz infrage zu stellen, hat auch die MV-Koalition mit ihrem in diesem Hohen Hause vor einigen Monaten diskutierten und beschlossenen Antrag geführt, im Übrigen auch unter Nennung von Punkten, die SPD und LINKE deutlich weniger leichtfallen zu diskutieren. Das gehört zur Offenheit sehr klar dazu. Wir haben uns aber mit diesem 360-Grad-Blick genau trauen wollen, auch in Dinge hineinzugucken, die uns einen Tick schwerer fallen. Und bei diesem Antrag und bei diesem 360-Grad-Blick bleibt es auch. Es bleibt bei dem Bekenntnis, dass wir als eines der wenigen Bundesländer die Kommunen von den Kosten für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften zu 100 Prozent freihalten. Kein kommunaler Haushalt – und ja, das haben wir schon, ich glaube, 2015 oder 16 in der vorvorherigen Koalition, in der Großen Koalition gemeinsam in Gesetzesform gegossen –, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) kein kommunaler Haushalt in diesem Land muss wegen dieser Kosten in anderen Bereichen streichen oder diese anteilig mitfinanzieren wie in nahezu allen anderen Bundesländern, sondern es gibt ein klares Bekenntnis, gesetzlich festgeschrieben, zu 100 Prozent Kostenerstattung. (Horst Förster, AfD: Das sind auch Steuergelder. Was soll das denn?!) Wir bleiben auch bei der Chance für den Arbeitsmarkt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) von dem wir glauben, dass Migration ihn eben bereichert. Die Bundesampel hat im Übrigen auch dafür den jahrelangen Gesetzesstau aufgelöst und den Weg für eine geordnete Arbeitsmigration freigemacht. Wir werden mit dem aktuell Ihnen zur Diskussion vorliegenden Haushalt diesen Weg durch Aufgabenzentralisierung in einer landeszentralen Ausländerbehörde unterstützen. Und wir bleiben bei der Forderung an den Bund, die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen nach dem ersten Aufnahmemonat, und zwar möglichst unbürokratisch, zuzulassen. Wir werden diese Forderung, die die Wirtschaft hat, unterstützen. Und wir werden auch die Wirtschaft darin unterstützen, dass Grenzschließungen genau das Gegenteil von dem sind. Eine deutsch-polnischen Grenze – was nützt es – wird den kleinräumigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktverkehr massiv beeinträchtigen. Das wäre Gift für die Wirtschaft dieses Landes, schädlich für uns und eben keine Lösung der eben aufgeworfenen Diskussion. Wir werden zwölf Wochen lang die zu uns Kommenden in der Erstaufnahmeeinrichtung bewahren. Wir werden versuchen, unsere Kapazitäten von knapp 1.200 in den kommenden 18 Monaten Stück für Stück knapp zu verdoppeln. Wir werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass langfristige Mietverhältnisse der Gemeinschaftsunterkünfte möglich sind, um eben nicht immer mit den ab- und zunehmenden Flüchtlingszahlen wegzukündigen und wieder aufmachen zu müssen. Es gibt ein klares Bekenntnis, genau da Langfristigkeit hineinzubringen. Wir werden – und das gehört auch dazu – Verwaltungsverfahren beschleunigen müssen. Das kann leider nur der Bund. Wir werden sehen müssen, dass der Bund uns hilft, die aktuell höheren Zahlen auch durch mehr Personal zu unterstützen, damit sich Anhörungen und Verfahrenslaufzeiten aktuell nicht erhöhen. Und ja, wir werden auch weiterhin bei Kita und Schule genau hingucken müssen. Das tun wir bereits. Und wir werden auch bei Sprach- und Integrationskursen den Bund nicht aus seiner Pflicht lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Sackgasse ist all das mit Sicherheit nicht, und das Grundgesetz erst recht nicht. Eine Sackgasse waren zwölf Schreckens- und Terrorjahre, die Leitmotive der Mütter und Väter dieses Grundgesetzes waren im Übrigen, gerade auch das Asylrecht dort hineinzuschreiben. Das Grundgesetz war und ist die Lösung, ist im Übrigen auch Zukunft und langfristiger Weg und sicherlich weit weg davon, einen Vorwurf zu erhalten, es sei eine Sackgasse. Ich wünsche der Diskussion im weiteren Verlauf den Willen und die Bereitschaft zu einer differenzierten, die Herausforderung lösen wollenden, konstruktiven Diskussion. Dabei allen Beteiligten viel Erfolg! – Ihnen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Fraktionsvorsitzenden Franz-Robert Liskow.

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Franz-Robert Liskow CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Tadsen, eigentlich wollte ich ja zur AfD wenig bis gar nichts sagen, aber Ihre Rede zeigt ja mal wieder, warum es eine Zusammenarbeit nicht geben wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dagmar Kaselitz, SPD – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Bewusste Falschdarstellung, bewusstes Weglassen – ich finde, das gehört sich in diesem Hause nicht. Und ich bin ja nun weiß Gott nicht dafür bekannt, Frau Schwesig in den Schutz zu nehmen, aber Sie wissen seit Wochen, dass Frau Schwesig an dieser Landtagsdebatte nicht teilnimmt, (Enrico Schult, AfD: Hat er doch gar nicht gesagt.) und sich jetzt hier hinzustellen, zu sagen, sie entzieht sich bewusst der Debatte – (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Hab ich nie gesagt.) ich finde, das gehört sich nicht. (Enrico Schult, AfD: Hat er doch nicht gesagt.) Natürlich haben Sie das gesagt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das gehört sich nicht und das braucht man hier auch in diesem Hohen Hause nicht zu hören, bei aller Liebe. Und wie gesagt, ich bin ja weiß Gott nicht dafür bekannt, … (Julian Barlen, SPD: Was für eine Liebe?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von René Domke, FDP) Die wir hier sonst in diesem Haus versprühen. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Ja, genau. Das ist okay.) Werte Kollegen, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt zwei erfolgreiche Bürgerentscheide gehabt, einen in meiner alten Heimatstadt, in Greifswald, und einen in der Kleinstadt Grevesmühlen. Das Ergebnis war beides Mal das Gleiche: in Greifswald zwei Drittel gegen das Bereitstellen städtischer Grundstücke für Wohnraum für Flüchtlinge, in Grevesmühlen deutlich über 90 Prozent, ich glaube, es waren sogar 94,1 Prozent, aber ist egal. Ich denke aber auch, demnächst gibt es ja wieder eine Entscheidung in Bützow, und das Ergebnis wird wahrscheinlich ganz, ganz ähnlich ausfallen. Und wenn man nach den Ursachen fragt des Ergebnisses, dann hat beispielsweise in Greifswald die Sprecherin des Bündnisses „Greifswald für Alle“ erklärt: „Wir kennen unsere Stadt als weltoffen und solidarisch und können … nur zur Kenntnis nehmen, dass viele Menschen, die“ mit „Ja gestimmt hätten, nicht zur Wahl gegangen sind.“ Also, meine lieben Kollegen, ich glaube, bei diesem Thema merkt man einfach, dass die Wahrnehmung der Wirklichkeit nach wie vor das größte Problem in diesem Land ist, und auch natürlich bei der Linkskoalition, die dieses Land regiert. Und das, muss ich auch sagen, Herr Pegel, haben Ihre Ausführungen auch gerade sehr eindrucksvoll gezeigt. Wir als Union haben da eben einen anderen Blickwinkel auf die Dinge. Und wenn Sie hier erzählen von 16 Jahren, wissen Sie ganz genau, vor 16 Jahren gab es erstens dieses Problem in der Form nicht, und zweitens: Seit wann regiert eigentlich die SPD in diesem Land und auch im Bund? Seit 1998! Hier im Land wollen Sie demnächst 25-jähriges Ministerpräsidententum feiern. Das ist alles schön und gut. Im Bund vier Jahre nicht regiert, aber seit 1998 mit an der Regierung. Das ist unseriös, Herr Pegel, und so kenne ich Sie eigentlich auch nicht, dass Sie in der Rede hier so arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und, meine werten Kolleg/-innen, direkte Demokratie, das sind eigentlich nicht unbedingt Herzensthemen der Union. Das gebe ich auch ganz offen zu, das ist kein großes Geheimnis. Ich persönlich bin der Ansicht, dass Entscheidungen, auch grundsätzliche Entscheidungen im Parlament gut aufgehoben sind. Aber wir haben hier im Landtag eben auch Parteien, die sehen das ein wenig anders. Zum einen die Partei DIE LINKE, steht im Wahlprogramm drin: „Quoren für Volksbegehren“ sollen „auf 70.000 Wahlberechtigte“ reduziert werden (Thore Stein, AfD: Genau!) und „für Volksentscheide auf ein Fünftel der Wahlberechtigten“. (Horst Förster, AfD: Sehr richtig!) Sie schreiben dort übrigens auch, Sie wollen mehr Transparenz bei parlamentarischen Verfahren, insbesondere grundsätzlich öffentliche beratende Ausschüsse. (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU) Aber das ist jetzt mal ein anderes Thema. Die SPD fordert in ihrem Wahlprogramm: „Unsere Landesverfassung kennt Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Wir wollen sie um die Möglichkeit der Volksbefragung erweitern.“ Man sollte also meinen, dass der Landesregierung dieses Thema durchaus wichtig ist und dass sie eine durchaus aufgeschlossene Haltung beim Thema „direkte Demokratie“ hat. Dass sie aber bei den entsprechenden Initiativen, die hier stattgefunden haben, eben keine Bedeutung hat, merkt man ja. Denn es hängt eben ganz stark davon ab, ob die Ergebnisse der Volksbefragung in die politische Agenda von Rot-Rot passen oder eben nicht. Und nach dem Bürgerentscheid in Greifswald und Grevesmühlen war die Reaktion von verantwortlicher Seite eher passiv-aggressiv. Sinngemäß hieß es vonseiten der Landesregierung, man nehme die Ergebnisse zwar zur Kenntnis, an der Asylpolitik würde diese Entscheidung aber nichts ändern. Die Flüchtlinge müssten dann eben woanders untergebracht werden. Und dort merkt man eben auch die Schieflage dieser Diskussion. Sie von der Linkskoalition sollten die Menschen nicht für dumm halten. Dass die Flüchtlingsunterkünfte dann einfach woanders errichtet werden, das wird den Menschen vor Ort durchaus klar gewesen sein, denn genau das war es, was sie mit Ihrer Stimme zumindest erreichen wollten: Wenn schon Unterkünfte gebaut werden, dann eben bitte nicht vor der eigenen Haustür. Das halten Sie vielleicht für unsolidarisch, ich halte das zumindest für eine nachvollziehbare Denkweise. Und dass die Landesregierung offen damit kokettiert, den politischen Fingerzeig dieser Bürgerentscheide zu ignorieren, das finde ich auch der Lage unangemessen. Sie sagen ganz deutlich, dass es Ihnen im Prinzip egal ist, was die Menschen denken. Die Wahl hat Sie dazu ermächtigt, die Migrationspolitik so zu gestalten, wie Sie es für richtig halten. Und ich glaube, an dieser Stelle machen Sie einen Fehler. Zum einen sind Wahlen keine Gottesurteile, (René Domke, FDP: Umfragen auch nicht.) zum anderen sollten Sie sich fragen, ob die Menschen wirklich für diese politische Agenda abgestimmt haben, ob sie diese wirklich wollten, ob die Menschen wirklich wollten, dass Migration nicht begrenzt wird, ob die Menschen wirklich wollten, dass unsere Kommunen schon seit Monaten jenseits der Belastungsgrenze arbeiten, (Beifall und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) ob die Menschen es wirklich wollten, dass Menschen, die in Deutschland kein Recht auf Asyl haben, einfach bleiben dürfen. (Julian Barlen, SPD: Werden Sie konkret, wie Sie es im Rahmen des Grundgesetzes umsetzen wollen.) Fragen Sie sich selbstkritisch, ob es das ist, was die Menschen wollten, (Zuruf von Horst Förster, AfD) als sie Sie mit politischer Verantwortung ausgestattet haben! Und natürlich ist die Landesregierung nicht allein dafür verantwortlich, für die mit Händen zu greifende Unzufriedenheit, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber viele bundespolitische Entscheidungen – Personenstandsgesetz, Heizungsgesetz, die Industrialisierung, Inflation, Drogenlegalisierung und natürlich eben auch die Migrationspolitik – werden durch das Handeln von Rot-Rot hier eben auch wunderbar abgerundet. Die Bundes- und auch die Landesregierung haben aus dem Blick verloren, dass sie zwar fraglos mit politischer Verantwortung bei den Wahlen ausgestattet worden sind, aber das ist eben kein Freibrief für eine politische Agenda, die maximal noch von einer Minderheit in diesem Land unterstützt wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Das war die Rede?! Ich dachte, da sollen noch Informationen kommen.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zu Ihrem Redebeitrag liegt eine Kurzintervention von Herrn Tadsen vor. Bitte, Herr Tadsen!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Fraktionsvorsitzender Liskow, ich möchte einmal noch mal deutlich machen, dass ich die Ministerpräsidentin nicht dafür kritisiert habe, dass sie heute hier nicht da ist. Aber sie ist dennoch in Amt und Würden, sie ist die Ministerpräsidentin dieses Landes und seit vielen, vielen Monaten auch verantwortlich für diese Politik. Und da wird man auch einmal feststellen dürfen, dass ihre Haltung, die sie hier immer wieder im Plenum gezeigt hat, sehr kritikwürdig ist und ein Verschweigen dieser Thematik darstellt. Sie will sich dazu nicht äußern, sie hat es ein einziges Mal gemacht. Die Äußerungen waren schon bezeichnend. Aber jetzt ist die Haltung wieder die alte, sie nimmt das Thema nicht wahr. (Julian Barlen, SPD: Quatsch!) Und, Herr Liskow, ich möchte Sie auch noch mal mit einem Thema deutlich konfrontieren. Es geht ja gerade darum, dass wir hier sachorientiert Politik für die Bürger machen. Es geht darum, dass wir auch die Frage des Grenzschutzes einmal thematisieren. Und da können wir ja durchaus hinschauen nach Sachsen und in andere Länder, wo es einen CDU-Innenminister gibt, der ja genau in diese Richtung stößt. Und unser Innenminister, Herr Pegel, tut das nicht. Äußern Sie sich doch mal dazu! Das ist absolut grundgesetzkonform, das ist absolut eine Politik, die dazu führt, dass wir wieder Kontrolle statt Container bekommen in diesem Land, und in diese Richtung müssen wir jetzt arbeiten. Das Grundgesetz sagt ja, wir müssen nur die Mehrheiten dafür haben. Die SPD verweigert sich, das ist dramatisch, aber nicht zu ändern. Deswegen braucht es Neuwahlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Schreibt doch mal einen Antrag!)

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Birgit Hesse

Herr Fraktionsvorsitzender, möchten Sie erwidern?

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Franz-Robert Liskow CDU

Ich erwidere gerne, Frau Präsidentin! Also, Herr Tadsen, wenn Sie das hätten so sagen wollen mit der Ministerpräsidentin, hätten Sie es ja tun können. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Hat er doch.) Das haben Sie ja bewusst, das haben Sie bewusst verkürzt. Das habe nicht nur ich so wahrgenommen, das hat, glaube ich, das ganze Plenum mit Ausnahme der AfD-Fraktion so wahrgenommen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) und da hätten Sie ja gerne von Ihrer Redezeit 30 Sekunden länger ausführen können. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und zu den Ausführungen von Ihnen zu Sachsen: Ich unterstütze da unseren Innenminister in Sachsen ausdrücklich, und wir haben ja hier auch im Land schon einige Vorschläge unterbreitet, wie wir dieses Thema intensiv besprechen können. Wenn Sie gerne Neuwahlen haben wollen, ich sehe das aktuell nicht, dass es Neuwahlen gibt, weil dafür gibt es immer noch politische Mehrheiten in diesem Landtag. Und der Landtag ist das Gremium, was Neuwahlen herbeiführen kann oder auch nicht. (Martin Schmidt, AfD: Rot vor allem.) Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Und auch wenn ich das immer nicht gerne sage, weil es eine Floskel ist, Wahlumfragen sind halt auch keine Wahlergebnisse. Das gehört zur Wahrheit leider auch dazu, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) auch wenn ich mir das manchmal anders wünsche.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Julian Barlen, SPD: War der beste Teil der Rede.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Pulz-Debler. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU)

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Jeder hat ein „Recht auf Leben“, auf „Freiheit und Sicherheit der Person“. So lautet Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, beschlossen von den Vereinten Nationen im Dezember 1948. (Thore Stein, AfD: Steht da auch da drin, dass das nur für Deutschland gilt?) Seit Jahren versuchen europäische Regierungen, Grenzkontrollen zu installieren, um den Zustrom von Menschen nach Europa zu begrenzen, zu unterbinden oder nach ihrem Verständnis im besten Fall zu stoppen, und das auch unter Einsatz des Militärs. Unter dem Druck von Rechtspopulisten werden strengere Kontrollen mit dem Ziel durchgeführt, Menschen, die Opfer von Verfolgungen, von Bürgerkriegen, Klimawandel, Unterdrückung und jeglicher Form von sexualisierter Gewalt sind, abzuhalten, Europa und damit Schutz zu erreichen. In den vergangenen 30 Jahren sind mehr als 51.300 Menschen bei ihrer Flucht nach Europa durch die europäische Abschottungspolitik ums Leben gekommen. Menschenrechte gelten offenbar nicht für alle Menschen gleichermaßen. Die Asylpolitik der EU ist offenbar in einer Sackgasse angekommen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Seitdem der tunesische Präsident Verschwörungserzählungen über einen angeblichen großen Austausch, also rassistische Fantasien über Schwarze, die angeblich die tunesische Bevölkerung ersetzen wollen, verbreitet, kommt es im Land verstärkt zu Hetzjagden und massiven Verfolgungen von Personen aus Subsahara-Afrika, aber auch von schwarzen Tunesiern. Brutale Übergriffe, Razzien und willkürliche Inhaftierungen gehen für viele Menschen, für die Tunesien bis dahin ein Perspektivland war, mit dem Verlust ihrer Jobs, mit dem Verlust ihrer Wohnungen einher. Das massenhafte Festsetzen von schwarzen Menschen in der Wüste im Juli 2023 ist der vorläufige Tiefpunkt dieser gewaltvollen Repression. Gleichzeitig geht die EU ein Migrationsabkommen mit Tunesien ein, welches nichts weiter als ein schmutziger Deal ist, der einem autoritär regierten Land Hunderte Millionen Euro verspricht, um die Flucht über das Mittelmeer einzudämmen und Menschen auf ihrer berechtigten Suche nach Schutz zu blockieren und festzuhalten. Es sind jetzt zwei Monate seit der Unterzeichnung des Abkommens vergangen. In Tunesien hat sich nichts verändert, die Flüchtlingszahlen über das Mittelmeer sind weiter angestiegen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Wer Schiffbrüchige auf hoher See antrifft, muss diese retten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Seenotrettung ist nicht lediglich eine moralische Verpflichtung, sondern nach internationalem Recht eine Pflicht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Trotz des seit Jahren anhaltenden Zustroms von Geflüchteten (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) gibt es kein durch die EU-Mitgliedstaaten finanziertes und koordiniertes Seenotrettungsprogramm, bei dem ausreichend Schiffe zum Zweck der Seenotrettung eingesetzt werden. Zivile Seenotrettungsorganisationen übernehmen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) unterfinanziert und mit Vorwürfen und Schikanen konfrontiert, diese wichtige Aufgabe, nämlich Menschenleben zu retten. Das Jahr 2023 zählt schon jetzt zu einem der tödlichsten im Mittelmeer. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Fragen Sie sich mal, warum!) Seit Anfang 2023 gab es acht Festsetzungen von zivilen Seenotrettungsschiffen durch die italienischen Behörden und Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. An 160 Tagen konnten zivile Seenotrettungsschiffe dadurch keine Rettung durchführen. Menschenleben werden bewusst zum Spielball und weitere Tote auf dem Mittelmeer in Kauf genommen, (Stephan J. Reuken, AfD: Reife Leistung!) unterstützt durch die schweigende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Die Asylpolitik der EU steckt in einer Sackgasse. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie haben noch nicht verstanden, wie der Wind weht. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Ich erlaube mir einen kurzen Erfahrungsbericht: „Es ist Samstag, der 2. September, die ‚Mare*Go‘, ein ziviles Seenotrettungsschiff aus Mecklenburg-Vorpommern, legt am Vormittag in Licata, Sizilien, ab und ist nach intensiven Tagen des Trainings mit ihrer 7-köpfigen Crew unterwegs ins zentrale Mittelmeer, um ihren 5. Einsatz zwischen Lampedusa und Tunesien durchzuführen. Derzeit sind 3 zivile Seenotrettungsschiffe in Italien festgesetzt. Außer der ‚Mare*Go‘ wird nur ein weiteres Seenotrettungsschiff auf der tunesischen Route aktiv sein können.“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „Die Wetterprognosen zeigen nur ein kleines Zeitfenster der Beruhigung des Meeres an, heftige Stürme sind für die kommende Woche zu erwarten. Die Crew ist in Sorge in Anbetracht der Tatsache, dass Menschen in völlig seeuntauglichen Booten dadurch einem noch höheren Risiko ausgesetzt sind.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihre Politik lockt die Menschen in den Tod.) „Nach 24 Stunden Fahrt hat die ‚Mare*Go‘ Lampedusa hinter sich gelassen und befindet sich nun in der italienischen Such- und Rettungszone. Die Realitäten des Mittelmeers, einer der gefährlichsten Fluchtrouten, werden sichtbar. Wir passieren kleine, leer dahintreibende Boote, deren Schicksale ungeklärt sind und Fragen offenlassen. Treibende Autoreifen, die in irgendeiner Form als Schwimmweste dienen sollten, sind ebenfalls Realität. Es ist der Morgen des 4. Septembers, uns erreicht ein Hilfegesuch der ‚Nadir, das weitere Rettungsschiff der zivilen Flotte, welches aktuell im Einsatz ist. Gemeinsam stabilisieren wir ein kleines, völlig überfülltes, seeuntaugliches Eisenboot, mit 46 Menschen an Bord, welches von Tunesien nach Lampedusa unterwegs ist. Die ‚Nadir‘ wird das Boot in den kommenden Stunden in der Hoffnung begleiten, die Menschen an die italienische Küstenwache übergeben zu können. Nur kurze Zeit später erreichen uns neue Koordinaten eines sich in Seenot befindlichen Bootes. Es wird ein kleines Holzboot sein. Wir verteilen Schwimmwesten und Wasser und erleben das ,Auf-Zeit-Spielenʻ der italienischen Behörden. Fast 6 Stunden später können wir endlich die Menschen an die italienische Küstenwache übergeben. Das Wetter wird zusehends rauer. Uns erreicht erneut ein Hilfegesuch der ‚Nadir‘. Wir treffen auf zwei Boote mit 85 Menschen an Bord, darunter mehrere Babys und Frauen. Mit zunehmendem Wind und Wellen dringt Wasser in die Boote ein. Und als die Schiffe der italienischen Küstenwache eintreffen, sinkt eines der Boote während der Rettung und innerhalb von Sekunden befinden sich ein Dutzend Menschen im Wasser. Am Horizont sehen wir drei weitere Boote. Zwei von ihnen werden leer sein, eines überfüllt“ (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) „und mit dankbaren Menschen, als wir uns ihrer Rettung näherten. Das ist die Realität im Mittelmeer.“ Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kollegin/-innen Abgeordnete! Asylpolitik ist in der Sackgasse, wenn Menschenrechte und Menschlichkeit im Mittelmeer sterben. Asylpolitik ist in der Sackgasse, wenn schmutzige Deals mit Autokraten geschlossen werden. Asylpolitik ist in der Sackgasse, wenn sich EU-Mitgliedsstaaten gegen eine solidarische Verteilung von Schutzsuchenden stellen. Asylpolitik ist in der Sackgasse, wenn die EU-Kommissionspräsidentin die Ausweitung von Marineeinsätzen im Mittelmeer ausloten möchte. Asylpolitik ist in der Sackgasse, wenn Menschen anstatt Fluchtursachen bekämpft werden. Asylpolitik ist in der Sackgasse, wenn Rechtspopulisten Ängste schüren und mit ihrem Hass und ihrer Hetze die Gesellschaft spalten. Leider fällt der aktuellen Bundesregierung dazu nichts anderes ein, als die Entwicklungshilfe und die Mittel für die Integrationsberatung zu kürzen. Weniger Entwicklungshilfe bedeutet noch mehr Gründe zur Flucht. Weniger Beratungshilfe bedeutet weniger Integration. Statt Fluchtursachen endlich wirksam zu bekämpfen, werden Rahmenbedingungen dafür und für die Integration von Geflüchteten in unserem Land weiter verschlechtert. Das ist nicht nur eine Sackgasse, sondern verantwortungslos und Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten, die nur darauf warten, dass sich diese Situation weiter zuspitzt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was soll sich da noch weiter zuspitzen?! – Michael Meister, AfD: Das ist schon passiert.) Der „Club of Rome“ hat schon vor 50 Jahren davor gewarnt, und der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds Michel Camdessus, wahrlich kein grüner Fanatiker, erwartet in den nächsten Jahrzehnten 200 Millionen Klimaflüchtlinge, die aus Afrika kommen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Alle her!) Und er meint, ich zitiere: „Die kommen nicht hierher nach Europa, um reich zu werden, sondern um zu überleben.“ (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention von Herrn Förster vor.

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank, Frau Pulz-Debler! Ich versuche, das zu verstehen, und kann es vielleicht ein bisschen mehr verstehen, wenn man vor Ort ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir alle hier, wenn wir vor Ort vor solchen Booten stehen würden und die Menschen dort sehen, dass uns das berühren würde. Völlig klar! Aber Sie sind Politikerin, und es geht hier um Politik, und Sie müssen sich fragen, ob das, was Sie hier verkünden, politisch umsetzbar ist. Das heißt nämlich im Klartext nichts anderes, als dass wir hier alle, die irgendwo dem Elend der Welt im Übrigen entfliehen wollen, aufnehmen wollen. Und dass das einfach nicht geht bei den vielen Millionen, die dort unterwegs sind, das wissen Sie auch. Sie wissen auch, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt niemand außer Ihnen.) Sie wissen auch, dass diejenigen, die hier mit den Schleppern kommen, dass das nicht die Ärmsten der Armen sind, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!) sondern dass es diejenigen sind, die die 5.000 Dollar oder mehr für die Flucht bezahlen können, denn alleine können sie nicht hierherkommen. Und wenn Sie von Seenotrettung sprechen, die klassische Seenotrettung sieht so aus, dass man die Geflüchteten an die nächste Küste bringt. Es ist im Grunde keine Seenotrettung, denn man begibt sich hier auf die Flucht, auf diese gefährliche Flucht in der Erwartung, teils ja mit Absprache, dann von irgendwelchen Booten aufgenommen zu werden. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Es ist doch widersinnig, wenn Sie das so in den Vordergrund stellen, wir müssen die Seenotrettung betreiben. Wenn ich Ihrer Logik folge, dann müssen Sie dafür plädieren, dass die gar nicht erst ins Wasser gehen, sondern dass wir mit großen Schiffen an die Küsten gehen und alle herkommen, alle aufnehmen, die hierher wollen. Das ist Ihr Credo und das ist Ihre Aussage. Und das ist weder ein Gebot der Menschlichkeit, weil es einfach nicht machbar ist, auch nicht ein Gebot des Grundgesetzes, hat Herr Pegel übrigens auch vergessen, denn auch jedes individuelle Recht, auch das individuelle Recht auf Asyl, das es also nur in Deutschland gibt, hat eine natürliche Grenze der Machbarkeit. Und dazu gehört auch, dass man die Menschen aufnimmt, in Container steckt, die Rundumversorgung muss auch da sein, Schule, Lehre und so weiter. Das, was Sie verkünden, ist vielleicht menschlich verständlich, politisch irreal und eine reine, ja, irreale Vorstellung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie erwidern?

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Ich verkünde Menschlichkeit. – Nein danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Starkes Argument.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Thore Stein, AfD: Chapeau!) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (Enrico Schult, AfD: Fachkräftemangel bei den GRÜNEN muss fundamental sein, dass solche Leute aufgestellt werden. Das zieht dir die Schuhe aus! Nur Phrasen und Floskeln!) Herr Schult, ich würde Sie bitten, jetzt von den störenden Gesprächen Abstand zu nehmen, da wir aktuell auch gar keine Rednerin haben. Das Wort hat jetzt Frau Oehlrich. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich möchte Ihnen von einer syrischen Mittelstandsfamilie erzählen, die 2012 ihr Zuhause in Damaskus verließ, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) um dem Schrecken des Bürgerkriegs zu entkommen. Abdullah und Rehanna flohen mit ihren Söhnen Ghalib und Alan Kurdi nach Aleppo, in der Hoffnung, dort Sicherheit zu finden. Doch als der Krieg auch dort eskalierte, sahen sie sich erneut gezwungen zu fliehen, diesmal nach Ain al-Arab. Abdullah, der Familienvater, traf die schwere Entscheidung, allein in die Türkei zu gehen, um Arbeit zu finden und seiner Familie eine Zukunft zu sichern. Über zwei Jahre lang arbeitete er dort in der Textilindustrie. Dann begann die Bombardierung von Kobanê und der Vater holte seine Familie in die Türkei in die vermeintliche Sicherheit. Doch die Realität war alles andere als sicher. Die Familie fand sich in einem Lager für Geflüchtete wieder, ohne echte Perspektive auf eine bessere Zukunft. Verwandte der Familie in Kanada versuchten verzweifelt, eine legale Überführung zu organisieren, doch ihre Bemühungen scheiterten. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Mit jedem Tag, der verging, wurde die Lage aussichtsloser. Schließlich traf die Familie eine schwerwiegende Entscheidung: Sie würde die gefährliche Reise über das Mittelmeer wagen, um die griechische Insel Kos zu erreichen. Die ersten beiden Versuche scheiterten, aber die Verzweiflung trieb sie weiter an. Für den letzten Versuch zahlten sie Schleusern 2.050 Euro pro Person. Das viel zu kleine Schlauchboot kenterte, die Passagiere ertranken im Mittelmeer. Von der Familie Kurdi überlebte nur der Vater. Die Körper seiner Frau und seiner Kinder wurden Tage später an die türkische Küste gespült. Das Bild des noch nicht einmal drei Jahre alten Allan Kurdi, leblos im Sand liegend, ging damals um die Welt. Wir dürften der Wirkung solcher Bilder, der Bilder notleidender Menschen an den Grenzen Europas, „nicht nachgeben“, sagte der damalige sozialdemokratische Außenminister Heiko Maas in einem Interview mit den „Tagesthemen“. Kurz danach forderte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer, wir müssten das aushalten. „Stellvertretend für viele andere gewählte“ Politiker/-innen und Kommentator/-innen hätten Maas und Kretschmer „nichts weniger als eine Gesellschaft“ gefordert, „für die Tod und Elend an den Grenzen kein Grund zur Aufregung“ sei, schreiben die Politikwissenschaftler Volker M. Heins und Frank Wolff. In ihrem Buch „Hinter Mauern – Geschlossene Grenzen als Gefahr für die offene Gesellschaft“ nähern sich Heins und Wolff dem Thema Asylpolitik von einer anderen Seite. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Oft werde so getan, „als schützten Mauern eine Gesellschaft, die unberührt“ bleibe „von den Grenzen, die sie umgeben. … Aber dieses Bild“ sei „irreführend. In Wirklichkeit“ verkümmere „die Gesellschaft“, jedenfalls die demokratische Gesellschaft, „wenn sie sich radikal nach außen“ abgrenze. Was dabei Schaden nehme, sei die Gegenwart der liberalen Demokratie. Geschlossene Grenzen wirkten destruktiv in die Gesellschaft zurück. Diese werde „zur Akzeptanz von Gewalt und Ausschluss“ erzogen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als wollte die Realität den beiden Politikwissenschaftlern recht geben, wurden Mitte Juni Vorwürfe laut, der vor Griechenland gesunkene Fischkutter, der mit über 500 Menschen an Bord von Libyen aufgebrochen war, sei von der griechischen Küstenwache versenkt worden. Ein ungeheuerlicher Vorgang! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die griechische Küstenwache habe Stunden vor dem Untergang das heillos überladene Schiff inspiziert, aber nicht geholfen. Überlebende der Schiffskatastrophe erzählen, die griechische Küstenwache habe nachts ein Tau ausgeworfen und das Schiff in Richtung Italien geschleppt. Sie hätte den Kutter hinter sich her gezogen, ihn dann auf einmal stark nach rechts, dann wieder stark nach links und dann wieder nach rechts gezogen, bis er umkippte. Die Küstenwache habe sich entfernt und sich dem gesunkenen Kutter erst später mit kleineren Booten wieder genähert, doch da sei bereits alles zu spät gewesen. Diese Vorwürfe gegen die griechische Küstenwache müssen untersucht werden. Auch wenn es sich möglicherweise nicht belegen lässt, dass diese Patrouille der griechischen Küstenwache den Kutter versenkt hat, wer Menschen, die sich in Seenot befinden, ihrem Schicksal überlässt, der begeht nicht nur nach deutschem Recht eine unterlassene Hilfeleistung, sondern auch nach griechischem. Das ist ein Beispiel dafür, was gemeint ist, wenn die Politikwissenschaftler Heins und Wolff schreiben, die Gewalt an der Grenze greife nach innen aus und korrumpiere die Gesellschaft, indem sie zum einen die Institution des Rechtsstaats und der Demokratie beschädige und zum anderen eine Verrohung der zivilen Alltagsmoral durch die kollektive Gewöhnung an Grausamkeit und Rechtsbrüche fördere. (Petra Federau, AfD: Ja, Marienplatz.) Der Forderung nach geschlossenen Grenzen setzen die beiden Politikwissenschaftler die Idee einer Demokratisierung der Grenzen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ach so!) die Idee einer globalen Nachbarschaft entgegen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ach, Sie wollen Staaten abschaffen!) die Grenzgestaltung nicht nur als staatliche, sondern auch gesellschaftliche Aufgabe begreift. Vielen von Ihnen wird das idealistisch erscheinen oder sogar abwegig. Angesichts der massiven Rechtsverstöße an den europäischen Außengrenzen kann uns dieser Vorschlag aber helfen, Asylpolitik neu zu denken. Ich wollte ihn daher in die heutige Debatte mit einbringen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Asylpolitik in der Sackgasse“ und der Bürgerwille werde nicht ernst genommen – meine Damen und Herren der AfD, ist das denn so, und was ist eigentlich Ihre Lösung? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich sehe hier keine Sackgasse, sondern ich sehe verschiedene Türen, aber auch nicht alle Türen zeigen nur nach innen. Es gibt auch mindestens eine Tür nach außen. In der Tat sehen wir wirklich verschiedene Ursachen für Fluchtbewegungen: Kriege, Bürgerkriege, Verfolgung, verletzte Menschenrechte, persönliche Asylgründe – die können Sie auch nicht wegdiskutieren – und ja, auch die Hoffnung, die Hoffnung, irgendwie ein neues Leben beginnen zu können fernab der eigenen Heimat. Gleichwohl müssen wir uns ehrlich machen, dass wir nicht alles hier gewährleisten können. Die Zahl der Asylverfahren steigt und steigt und damit leider auch wegen einer staatlichen Überforderung die Dauer, die Verfahrensdauer. Und so vielschichtig diese verschiedenen Gründe sind, warum sich die Menschen auf den Weg nach Europa und nach Deutschland machen, so vielschichtig muss auch der Umgang damit sein. Und ja, es wird Sie vielleicht überraschen, es gibt noch viel mehr als das, was wir bis jetzt gehört haben. Es gibt mehr zwischen gar keiner Einwanderung und offenen Grenzen, unbegrenzter Einwanderung, meine Damen und Herren. Sie von der AfD haben gerade erst von Wirtschaftsexperten ins „Handelsblatt“ geschrieben bekommen, dass Ihre Antwort auf Arbeits- und Fachkräftebedarf direkt in die Sackgasse führt. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Da sind wir in der Sackgasse. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ihre Bundestagsfraktion behauptet, Migranten haben die Fachkräftelücke in der Vergangenheit nicht geschlossen und werden sie in Zukunft auch nicht schließen. Beides ist falsch, und das wissen Sie auch. Richtig ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) richtig ist, dass es schon immer Probleme mit der Integration gab, auch schon bei früherer Arbeitsmigration. Das geht schon zurück auch auf die alten Bundesländer, auf das Altbundesgebiet, dass man es nicht geschafft hat, nicht geschafft hat, erfolgreich zu integrieren. Heute haben wir oft die Quittung dafür, indem sich Subkulturen gebildet haben, sprachliche Barrieren nicht aufgebrochen wurden und so weiter. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da könnte man auch mal draus lernen.) Das hat alles Ursachen. Darüber muss man reden. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Aber an Ihr Konzept, auf eine aktivierende Familienpolitik als alleinige Lösung zu setzen, da glauben Sie ja wohl selber nicht dran! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Auch würde Ihre Dexit-, ich bringe es nur schnell mit unter, Dexit-Strategie, die Sie ja immer wieder betonen, in eine dauerhafte Wirtschaftskrise führen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Auch das wissen wenigstens die von Ihnen, die wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau deswegen geht es der Schweiz so schlecht.) Und wenn Sie jetzt hier das Beispiel Italien immer wieder anbringen: Frau Meloni, was hat sie alles versprochen als Rechtsextremistin in Italien?! (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Was ist die Quittung? Eine Verdopplung, eine Verdopplung hat stattgefunden. Die Probleme sind größer geworden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Weil sie versucht, europäisch zu handeln.) Nichts hat sie gelöst, weil sie es alleine gar nicht lösen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Nehmen Sie es einfach zur Kenntnis, wir brauchen eine gesamteuropäische Lösung! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was ist der Ansatz?) Klar ist aber auch, und das wissen wir, dass es erhebliche Probleme gibt in der Integration und dass die Zuwanderung eben nicht nur regulär und geordnet stattfindet. Und irreguläre Migration wurde eben auch nicht konsequent und wirksam bekämpft in der Vergangenheit. Und dafür zeichnen vor allem aber auch andere verantwortlich als immer die FDP. Ich meine, Sie haben sie heute ja einigermaßen in Ruhe gelassen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber in der Tat, über mehrere, (Zuruf von Thore Stein, AfD) über mehrere Jahrzehnte sind diese Probleme nicht gelöst worden. Übrigens, interessant fand ich hier auch den Beitrag zu den Schleusern. Es gibt Hinweise – und die sind inzwischen belegt –, dass es durchaus auch Verstrickungen gibt zur russischen Politik und auch zur weißrussischen. Meine Damen und Herren, da fordere ich Sie doch mal auf, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) in Ihrem eigenen Interesse, was Sie hier vortragen, Sie haben doch einen guten Zugang zum Kreml, wie ich gehört habe, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) dann können Sie es doch da mal ansprechen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Sie können doch mal sagen, Sie können doch mal mit denen verhandeln, können doch mal sagen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass sie auch was gegen diese Schleuserbanden in Weißrussland und Russland unternehmen sollen, weil die haben natürlich da einen strategischen Ansatz, sie wollen nämlich genau unser System destabilisieren, möglicherweise auch noch Teile der LINKEN und Frau Wagenknecht, die ja ähnlich ticken. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und wenn Sie da nicht nur Befehlsempfänger sind, sprechen Sie es doch mal an! (Enrico Schult, AfD: Das ist ja abenteuerlich!) Sprechen Sie es an, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) bringen Sie es da ein! (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) So, und jetzt will ich aber mal auf einen anderen Blickwinkel kommen. Wir haben hier fünf/sechs konkrete Anträge eingebracht, alles wurde abgelehnt. Und das richte ich jetzt bitte auch mal an SPD und LINKE. Sie müssen, Sie müssen sich auch irgendwann mal der Wahrheit stellen und auch irgendwann mal zugeben, dass es alles eben nicht so ganz läuft, wie Sie es hier manchmal darstellen. Und das wird wohl möglich sein, dass Sie uns da auch mal an der einen oder anderen Stelle folgen. Wir wissen, wir müssen auf geregelte Einwanderung, und zwar Arbeitseinwanderung setzen. Alles andere, da kann die AfD keine Punkte sammeln: Es wird nie sein, dass alle deutschen Frauen sieben Kinder bekommen und so weiter. (Julian Barlen, SPD: Daran arbeiten wir ja auch in der Ampel.) Aber wir haben es ja schon, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) wir haben es ja schon gehört, es soll nach einem Punktesystem funktionieren, wie in Kanada, Australien, Neuseeland. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das möchte ich aber auch, dass Sie dann mal dazu stehen. Das steht in der Koalitionsvereinbarung, es ist besprochen worden, aber wir machen immer zwei Schritte vor und dann wieder drei zurück. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wann machen wir denn die Schritte vor?) Da müssen dann SPD und GRÜNE sich auch mal der Verantwortung stellen, weil wir brauchen ein Konzept für Arbeitsmigration, und das muss ein Punktesystem sein, was anderes kann es da gar nicht geben. Das ist das eine. (Torsten Renz, CDU: Alternativlosigkeit.) Das Zweite hat was mit humanistischer Bildung zu tun und auch mit der humanitären Verpflichtung, die wir haben gegenüber Schutzbedürftigen, aber eben auch nur gegenüber Schutzbedürftigen. Während die AfD die Probleme weiter bestaunt – und im Grunde hat sie auch ein Interesse daran, dass die Probleme gar nicht gelöst werden, weil Sie ziehen ja daraus auch Ihre Stimmen –, (Zuruf aus dem Plenum: Genau!) ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss endlich kommen, Punktesystem muss endlich kommen, aber, meine Damen und Herren, das ist weiß Gott nicht alles. Es wurde das Chancenaufenthaltsrecht geschaffen, damit eben genau nicht die von einer Rückführung betroffen werden, die sich erfolgreich integriert haben, (Julian Barlen, SPD: Ganz genau!) denn das ist ja das Absurde, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) dass wir teilweise Leute zurückführen, die inzwischen hier Steuern zahlen, sich vielleicht sogar selbstständig gemacht haben, Arbeitsplätze geschaffen haben, Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die wollen wir ja gerade nicht zurückführen, weil genau die brauchen wir, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) die beteiligen sich am Aufbau unserer Gesellschaft. (Julian Barlen, SPD: Jo.) Umgekehrt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie regieren doch! Weiterhin!) umgekehrt macht es für uns aber eben auch einen Unterschied, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Er redet ja auch über das Landesgesetz, Sie Schlaumeier!) und wir müssen auch mal darüber reden, wir müssen auch mal darüber reden, dass es auch Leute gibt, die sich eben nicht um Arbeit bemühen, (Julian Barlen, SPD: Bisschen zuhören! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die sich nicht um Sprachkenntnisse bemühen und die sich nicht um Integration bemühen. Und auch die müssen wir ansprechen. Da müssen wir sagen, es gibt zwei Wege: Du bringst dich ein in diese Gesellschaft, oder aber, wenn du keine, wenn du keine Bleibeperspektive hast, musst du wieder zurück. Und da müssen wir auch mal konsequenter werden (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr gut!) und müssen es auch mal deutlich aussprechen dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir werden, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wir werden es erleben, wir werden es erleben, dass die Maßnahmen, die gerade diskutiert werden und hoffentlich jetzt bald in die Umsetzung kommen, dass die Suchanzeigen nach Arbeitskräften weniger werden, weil sie besetzt werden können, nämlich von denjenigen, die bereit sind, sich einzubringen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wir werden aber auch hoffentlich weniger die Bilder erleben, das, was uns teilweise umtreibt, warum sind junge Menschen teilweise schon vormittags im Straßenbild, im Stadtbild zu sehen und gehen nicht in eine Ausbildung, gehen nicht zur Schule. Da scheitern die Integrationsbemühungen. Warum erreichen wir die nicht und warum können wir sie nicht für den Arbeitsmarkt nutzbar machen? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nutzbar!) Warum versagt da die Integration? Und dann wollen wir noch mal auf der anderen Seite sagen, da, wo wir kein Bleiberecht, keine Bleibeperspektive haben, konsequent umsetzen. Dann sagen Sie es doch mal! Die Rückführungsquote oder die Rückführungszahl ist um 27 Prozent gestiegen im ersten Halbjahr. Das ist ein Erfolg übrigens der Ampel. Sprechen Sie es doch mal an, 27 Prozent! Mehr als vorher! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viel Prozent kommen jetzt mehr?) Die FDP hat dazu auch einen Antrag eingebracht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie wir das noch erhöhen können. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Abgelehnt worden! Die Kommunen vor Ort müssen gestärkt werden, die Ausländerbehörden müssen gestärkt werden, personell, materiell. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir brauchen eine zentrale Ausländerbehörde. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass viele Verfahren aus formalen Gründen scheitern. Das ist vermeidbar, haben wir hier vorgetragen. Abgelehnt worden! Verlorene Verfahren können wir uns nicht mehr leisten. Dann, eine Aus…, der, der Ausreisegewahrsam, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie können nicht mal das Wort aussprechen.) der sollte auf 28 Tage endlich mal angehoben werden. Auch das ist wichtig, damit eine Rückführung auch wirklich durchgeführt werden kann. Erstaufnahmeeinrichtungen haben wir auch schon angesprochen. Warum machen wir es nicht wie Brandenburg und verlängern den Aufenthalt auf 18 Monate? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum machen wir es nicht wie Dänemark?) Warum werden immer wieder unsere Vorschläge abgelehnt? Wir haben auch für Gefährder und Straftäter eine einheitliche Strategie gefordert, ein Register, weil es kein Tabuthema sein kann. Abgelehnt worden! Meine Damen und Herren, die Bürger erwarten rechtsstaatliche Lösungen, und ich glaube, dass Arbeitsmigration und Ordnung auch in den Asylverfahren möglich sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die erwarten von Ihnen gar nichts mehr.) Dafür steht die FDP, macht ganz konkrete Vorschläge. Sie können nachlesen, fünf/sechs Anträge haben wir eingebracht, wir werden sie alle noch mal wiederholen, damit Sie es vielleicht beim nächsten Mal verstehen. Wir müssen Lösungen bieten. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Da ist es definitiv so, dass die Uhr schon fünf nach zwölf ist. Und meine rote Lampe leuchtet. Wir werden nicht müde werden, weiter unsere Ideen einzubringen. Und es gibt Lösungen, alleine schon in der rechtsstaatlichen Variante. Man muss hier nicht von links nach rechts krakeelen …

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Birgit Hesse

Herr Fraktionsvorsitzender, ich muss Sie jetzt bitten, …

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René Domke FDP

… sondern wir müssen uns …

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Birgit Hesse

… zum Schluss zu kommen.

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René Domke FDP

… an den rechtsstaatlichen Lösungen orientieren und müssen Ordnung ins System bringen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Kaselitz.

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Dagmar Kaselitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst danke für die vielen faktenbasierten und konstruktiven Beiträge einiger Kollegen! (Sebastian Ehlers, CDU: Gerne! Sehr gerne! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und an die AfD gerichtet: Ich bin mir ganz sicher, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dass Sie hier nicht für alle Bürger gesprochen haben in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Verantwortungsvolle Politik zeichnet sich dadurch aus, dass auf aktuelle Herausforderungen wirksam reagiert wird, dass Sorgen ernst genommen werden, dass diejenigen, denen durch demokratische Wahlen Verantwortung übertragen wurde, dieser auch gerecht werden können. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Als SPD und LINKE haben wir diesen Anspruch. Wichtige Grundlage dafür ist unser Koalitionsvertrag, auch für den Bereich einer menschenwürdigen Flüchtlings- und Asylpolitik. Danach gewährt Mecklenburg-Vorpommern schutzbedürftigen Flüchtlingen auch den notwendigen Schutz. Dabei befinden wir uns in einer Verantwortungsgemeinschaft von Kommunen, Landkreisen, Land, Bund und Europa. Nicht zuletzt hat der Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine in ganz Europa, also auch in Mecklenburg-Vorpommern, dazu geführt, dass die Themen Zuwanderung und Flucht als die dringlichsten politischen Herausforderungen gesehen werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ja, Fakt.) Wir reagieren darauf, zum Beispiel mit unseren Antragsinitiativen, zuletzt umfassend im März dieses Jahres. Wir erarbeiten aktuell gesetzliche Regelungen, die Integration, Teilhabe und Vielfalt in den Mittelpunkt stellen. Wir stellen auch bei angespannter Haushaltslage Finanzmittel zur Verfügung. So erstatten wir, wie schon gesagt, dauerhaft die Kosten für Unterkunft der Geflüchteten (Zuruf von Horst Förster, AfD) und führen den Integrationsfonds mit 2 Millionen weiter. Unsere Integrationsbeauftragte des Landes kann die Situation im Land begleiten und immer direkte Ansprechpartnerin sein. Wir engagieren uns im Parlamentsforum Südliche Ostsee und nutzen damit den länderübergreifenden Austausch, um gemeinsam zu agieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für unser Land sind uns die Entwicklung einer starken Wirtschaft und Investitionen in eine lebenswerte Zukunft wichtig. Das funktioniert aber nur, wenn der soziale Zusammenhalt stimmt. Den zu erhalten, ist unser vorrangiges Ziel. Das 19. Parlamentsforum Südliche Ostsee hat während seiner gerade zu Ende gegangenen Konferenz vom 17. bis 19. September in Hamburg das Thema „Sozialen Zusammenhalt stärken – Migration und Integration“ zum Thema gemacht. In der gemeinsamen Resolution heißt es: „Die im Parlamentsforum Südliche Ostsee … kooperierenden Parlamente“ aus Polen und Deutschland „repräsentieren europäische Regionen, die sich solidarisch für Geflüchtete engagieren und den Raum der südlichen Ostsee als einen Raum der Ausübung europäischer Freizügigkeitsrechte der Arbeitskräfte, der offenen Grenzen und der Werte und Normen der Europäischen Union verstehen.“ Genau deswegen steht für uns als SPD fest, wir lassen nicht zu, dass Ängste geschürt werden, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Aber Ängste sind doch einfach mal da!) die Spaltung der Gesellschaft in Kauf genommen wird, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was hat denn das mit „Schüren“ zu tun?) gezielt Stimmung gegen Fremde gemacht wird, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gehen Sie doch mal zu den Menschen, die Ängste haben!) versucht wird, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die politische Lage zu dramatisieren (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) und für politische Ziele zu missbrauchen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Uns ist es wichtig, Zusammenleben zu organisieren und im Alltag möglich zu machen. (Thore Stein, AfD: Und wer bezahlt das?) In der Resolution heißt es weiter: „Dort, wo sich im Rahmen von innereuropäischer Migration Herausforderungen ergeben, bieten die europäische Sozialpolitik und die eingeübten Verfahren der innereuropäischen Kooperationen von Bürgerinnen und Bürgern, NGOs, Parlamenten und Regierungen die Möglichkeit, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Das Vertrauen in die demokratischen Strukturen, das Mehrheitsprinzip und den Minderheitenschutz, Transparenz, politischen Wettbewerb, Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit sichern dabei, dass Migration und Integration gelingen und den Zusammenhalt in einer solidarischen Gesellschaft stärken und nicht gefährden. Provokationen, Geflüchtete zu instrumentalisieren, um Uneinigkeit und Zwist in Europa zu säen, weist das PSO entschieden zurück und setzt ihnen seine Entschlossenheit entgegen“, (Horst Förster, AfD: Das ist Realitätsverweigerung, was Sie da betreiben. Sprechblasen gegen die Wirklichkeit.) „alles zu tun, um den Herausforderungen von Migration und Integration zum Wohle unserer Bevölkerung und durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts zu begegnen.“ Ende des Zitats. Gehen wir also auf dieser breiten Straße gemeinsam voran, nehmen die Bürgerinnen und Bürger unserer Länder und die Geflüchteten mit auf unserem Weg in eine gemeinsame Zukunft! (Zuruf von René Domke, FDP) Den Herausforderungen auf diesem Weg stellen wir uns. Ich verbinde mit meinen Worten die Erwartung, dass Deutschland weiterhin seine Verantwortung in Europa wahrnimmt und wir uns zu unserem Grundgesetz und der UN-Menschenrechtskonvention weiter uneingeschränkt verpflichtet fühlen. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Menschenrecht und kann nicht an Zahlen, nicht an Obergrenzen festgemacht werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD) Einfordern, einfordern möchte ich von hier aber auch mehr Solidarität aller europäischen Staaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus aller Welt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Bemühungen unserer Bundesregierung – denn auf dieser Ebene werden Entscheidungen zur Asylpolitik getroffen und auf europäischer Ebene vorbereitet – sind vielfältig. (Horst Förster, AfD: Seit 2015, genau.) Es geht zum Beispiel um den Abschluss von Migrationsabkommen, die solidarische Verteilung der Flüchtlinge in Europa, die Bekämpfung der Schleuserkriminalität, die Stärkung von Rückkehrhilfen und Aufnahmeprogramme und Fachkräfteeinwanderung auf legalem Wege. Uns allen ist bewusst, dass Deutschland, dass Mecklenburg-Vorpommern als modernes Einwanderungsland Zuwanderung braucht. Wir müssen uns auch immer stärker bewusst machen, welches Potenzial die Menschen mitbringen, die bereits mehrere Jahre bei uns leben. Neue gesetzliche Regelungen ermöglichen bessere Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Die müssen in ganzer Breite genutzt werden. Damit Zuwanderung gelingt und sich Menschen entscheiden, im Land zu bleiben, um hier das Leben mit Arbeit und Familie zu gestalten, muss das gesellschaftliche Klima stimmen, muss M-V auch einen guten Ruf als Einwanderungsland haben. Alle haben wir es gemeinsam in der Hand, dass das gelingt. Wir sind verantwortlich, unser Verhalten und unser Auftreten ist entscheidend. Das gilt für uns als Abgeordnete in Parlamenten, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden, für die Lehrkräfte an unseren Schulen und in Kindereinrichtungen, für Menschen in der Stadt- und Dorfgemeinschaft. Es ist entscheidend, wie offen, wie interessiert und herzensgut jeder und jede von uns, jeder Verein oder jede Hausgemeinschaft, wie offen sie sind im Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wo bleibt Solidarität und Mitmenschlichkeit, wie gehen wir aufeinander zu? Wie viel Verantwortung zeigen wir unseren Kindern gegenüber? Erleben Menschen mit Einwanderungsgeschichte Hass, Ablehnung, gar Gewalt, kann es auch bei ihnen diese Reaktionen auslösen. Tragisch ist es auch dann, wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt oder Staatsbürgerinnen, die einfach anders aussehen, oder um bereits bei uns lebende Fachkräfte, die dann Mecklenburg-Vorpommern wieder den Rücken kehren. Wichtig ist es, Strukturen zu entwickeln, die Menschen in ihrem Integrationsprozess unterstützen und begleiten. Noch stehen bei den Haushaltsberatungen für die Jahre 2024/2025 im Bund Kürzungen bei wichtigen und grundlegenden Angeboten der Integration zur Debatte. Wir unterstützen unsere Integrationsministerin in ihrer Forderung als Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz für eine auskömmliche Finanzierung besonders bei der Migrationsberatung für Erwachsene, den Jugendmigrationsdienst und weiteren Integrationsangeboten durch den Bund. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit der letzten Woche laden Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste zu Aktionstagen ein. Das ist die Gelegenheit, ganz persönlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen im Haupt- und Ehrenamt Tätigen in diesem Bereich Anerkennung für ihre Leistungen zu zollen. In Schwerin gab es dazu eine Runde mit der Staatsministerin und Beauftragten des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radovan. Auch ihr wurde von den Sorgen berichtet und darauf aufmerksam gemacht, dass wichtige Fachkräfte in dem Bereich verloren gehen, wenn die Finanzierung der Beratungsstellen wegbricht. Uns allen muss bewusst sein, Beratung und Begleitung bei der Integration benötigen Geflüchtete, aber auch zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte oder ausbildungswillige Menschen. Hier werden Grundlagen für den Einsatz in allen Wirtschaftsbereichen geschaffen. Zuletzt Gedanken zu den Vereinten Nationen: Sie haben mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und regulierte Migration und dem Globalen Flüchtlingspakt international anerkannte Ziele und Leitlinien vorgelegt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Funktionieren die auch?) In der letzten Woche kamen die Staaten zu ihrer Vollversammlung zusammen. Dort bekräftigten sie die im Jahr 2015 verabschiedeten 17 Nachhaltigkeitsziele, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Es geht darum, weltweit menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Das bedeutet, keine Armut, kein Hunger, hochwertige Bildung, sauberes Wasser, Frieden für alle Menschen dieser Welt, Ziele, die unsere Welt verändern werden. Wenn das nicht gelingt, werden Flüchtlingsströme anwachsen. Diese Erkenntnis muss uns Mahnung sein, unser Handeln in der globalen Welt zu überdenken. Ganz selbstverständlich nutzen wir deren Angebote, Ressourcen und Möglichkeiten, ohne die Folgen in anderen Teilen der Welt konkret zu hinterfragen. Aber das sollte Thema einer neuen Aussprache sein. – Bis hierhin vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Tadsen vor. Bitte, Herr Tadsen!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank fürs erhaltene Wort! Frau Kaselitz, Sie waren doch mal Integrationsbeauftragte dieses Landes und Sie müssten doch eigentlich durch die Erfahrung in Ihrer Arbeit auch mit ganz vielen Menschen unterschiedlichster Situation, unterschiedlichster Herkunft, auch deutscher Herkunft, zu tun gehabt haben. Und was mir halt so auffällt bei Ihrer Rede – und das will ich jetzt ganz nüchtern einfach mal festhalten –, Sie adressieren die Menschen, die Sorgen, die Ängste haben, die zur deutschen Bevölkerung gehören, auch die gut integrierten Menschen mit Migrationshintergrund, die adressieren Sie in Ihrer Rede überhaupt nicht. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Doch, hat sie doch! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Haben Sie nicht zugehört?) Und ich frage mich ganz wirklich, (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD, und Jeannine Rösler, DIE LINKE: Hat sie doch!) wo wollen Sie endlich mal anfangen, diese Ängste, die real sind, die die Menschen auf den Straßen erfahren, mal wirklich ernst zu nehmen. Und das ist der, (Julian Barlen, SPD: Selektive Wahrnehmung mal wieder!) das ist der Grund dieser heutigen Aktuellen Stunde gewesen. (Philipp da Cunha, SPD: Da haben Sie wieder nur gehört, was Sie hören wollten, wahrscheinlich.) Wann schaffen Sie es endlich einmal, hier einen Schritt zu machen? Und noch zum Thema Fakten: Sie haben ja uns gegenüber formuliert, dass wir die Fakten nicht benennen würden, aber es gibt Fakten zur mangelnden Durchsetzung des geltenden Rechtes, es gibt Fakten zur Kriminalität, es gibt Fakten zum Wohnungsbaumarkt, das habe ich in meiner Rede angesprochen, und es gibt auch Fakten zur sozialen Konkurrenz Ihrer eigenen traditionellen Wählerklientel. Und auf diese Fakten sind Sie mit keinem einzigen Wort eingegangen. Das ist absolut kritikwürdig, dazu der Beitrag hier. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie darauf erwidern?

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Dagmar Kaselitz SPD

Ja, ganz kurz. Erstens geht es mir in meinen Beiträgen um alle Menschen und ich mache da keine Unterschiede. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig! Sehr schön!) Und ich glaube, es ist nicht notwendig, Fakten, die hier vom Innenminister, von meiner Kollegin von den LINKEN oder so, noch mal zu wiederholen. Und zum anderen appelliere ich einfach daran, den Teil der Bevölkerung nicht noch stärker zu beeinflussen, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Aufzuhetzen, sags nur!) sich gegen bestimmte Sachen aufzulehnen, (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) wenn wir sie gemeinsam und auch im Gespräch vor Ort miteinander klären können. – Ich danke. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Ministerin Bettina Martin)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitglieder des VdK Rostock. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe noch einmal auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Weltweit waren im vergangenen Jahr mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, in weniger als einem Jahrzehnt hat sich die Anzahl der Geflüchteten mehr als verdoppelt. 70 Prozent der Geflüchteten, aller Geflüchteten suchen Schutz in den Nachbarländern ihrer Heimat, in der Hoffnung, bald wieder nach Hause zurückkehren zu können, und auch, weil ihnen schlicht die Mittel fehlen, um weiterzuziehen. Die Hauptlast der weltweiten Geflüchtetenaufnahme liegt noch immer bei den Entwicklungs- und Schwellenländern des globalen Südens, die jedoch bei Weitem nicht über die gleichen Ressourcen und die gleiche Infrastruktur wie die wohlhabenden Länder des Nordens verfügen. Lassen Sie es uns nicht vergessen, hinter den Zahlen, die die Vereinten Nationen veröffentlichen, stehen Menschen. Es sind Mütter, Väter, Schwestern, Brüder, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, es sind Menschen wie Sie und ich, die ihre Heimat verloren und sich entschieden haben, dem Chaos und der Gewalt zu entfliehen, die einfach nur ihre Grundbedürfnisse stillen wollen, so wie Abdullah Kurdi, der für seine Familie einfach nur ein Dach über dem Kopf wollte, etwas zu essen, medizinische Versorgung, Bildung. Menschen, die aufgrund von politischer Verfolgung, Folter, Bedrohung von Leib und Leben, Menschenrechtsverletzungen oder Krieg gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, werden durch das Asylrecht geschützt. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das individuelle Grundrecht auf Asyl ist Grundpfeiler einer menschenrechtsorientierten Politik und darf nicht angetastet werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anstatt einzelne Länder politisch als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten einzustufen, braucht es rechtssichere und faire Verfahren und den Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung. Auch für die anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt, der Zugang zu individuellen Asylverfahren muss gewährleistet sein. Abschottung ist nicht nur inhuman, sondern führt zu Chaos. Rechtsstaatlich und europäisch kontrollierte EU-Außengrenzen sowie ein einheitliches Asylsystem, das die Verantwortung innerhalb der EU fair verteilt, müssen die Grundlagen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik sein. Rechtsstaatlich kontrolliert sind Grenzen nur dann, wenn die Menschenrechte gewährleistet sind und eine Möglichkeit zur Einreise besteht. Nicht jede, nicht jeder hat das Recht auf Asyl, aber jeder/jede hat das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung sowie auf eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung. Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung und zu Widerspruchsmöglichkeiten sind kein Luxus, kein Nice-to-have, sondern zeichnen den Rechtsstaat aus. Kein Mensch ist illegal. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor.

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank! Frau Oehlrich, auch Sie zeigen deutlich, das ist ja auch die Richtung Ihrer Partei, dass Sie sich mit den Problemen, mit den konkreten Problemen, die diese illegale Massenmigration in unserem Land bewirkt hat, überhaupt nicht auseinandersetzen. Auch Sie adressieren nur an diejenigen, die kommen wollen, und auch Sie informieren falsch über das Grundrecht von Asyl. Nochmals, das Grundrecht von Asyl ist 1949 ins Grundgesetz gekommen aus einer geschichtlichen Erfahrung, und sicherlich nur aus dieser Sicht. Damals hat man an Massenmigration nicht gedacht. Das Grundrecht von Asyl, also nochmals, wir sind das einzige Land, das dies als individuelles Grundrecht ausgestaltet hat. Und jedes Grundrecht – und das ist der Punkt –, jedes Grundrecht hat seine natürliche Grenze der Machbarkeit. Und nochmals, zur Machbarkeit gehört, wie viele integriert werden können. Dazu gehört letztlich, dass auch die Akzeptanz der Bevölkerung nicht überschritten werden kann, dazu zählt, dass genug Ärzte, Wohnraum, Schüler, Lehrer und so weiter da sind. Alles das schieben Sie einfach beiseite. Sagen Sie dann ganz klar, dass Sie keine Grenze nach oben kennen, dass Ihr Rechtsstaatsverständnis so aussieht, dass jeder, der kommt, erst mal reinkommen kann! Im Übrigen ist ja auch rechtsstaatlich, auch nach dem Grundgesetz zulässig, an der Grenze zurückzuweisen. Sie müssen nicht jeden ins Land lassen. Und im Übrigen, nochmals, die Drittstaatenregelung 1993, der Asylkompromiss, dass sich auf Asyl nicht berufen kann, wer aus einem Drittstaat kommt, sicheren Drittstaat kommt, auch das verkennen Sie vollkommen. Und der große Verfassungsbruch, der wurde von der Kanzlerin Merkel damals begangen, auch das bestätigen viele Verfassungsrechtler. Also nochmals, im Kern, auch Sie betreiben eine völlig irreale Politik, weil Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass diesem Asylrecht und dem Schutzrecht auch aus anderen Gründen hier Grenzen gesetzt sind, natürliche Grenzen der Machbarkeit. Und wenn Sie weiter die Bevölkerung überfordern, dann schüren Sie den Unfrieden und nicht wir hetzen, sondern Sie, Sie im Grunde betreiben diese Spaltung durch Verkennung der Wirklichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Frau Oehlrich, möchten Sie erwidern? (Zustimmung) Bitte!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Ja, danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Was ich vorhin versucht habe zu sagen, Herr Förster, war, dass ich denke, dass Sie diesen Gedanken nicht zu Ende denken. Wenn Sie geschlossene, hermetisch abgeriegelte Grenzen fordern, dann wird sich das nur mit allerallergrößter Brutalität durchsetzen lassen. Und eben diese Brutalität wird sich auswirken auf unsere Gesellschaft. (Thomas Krüger, SPD: Das ist so, ja.) Und ich glaube, wir alle müssen zur Kenntnis nehmen, Migration ist eine Realität, wir müssen uns alle dieser Realität stellen, und vor allen Dingen Sie, Herr Förster. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thore Stein, AfD: Ja, machen wir auch, keine Sorge!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen. (Horst Förster, AfD: Also die Ministerpräsidentin ist nicht da, ne. Also nicht gleich hingucken, ne.)

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben vielleicht den Zwischenruf zur Abwesenheit der Ministerpräsidentin von Herrn Förster nicht gehört, deshalb wiederhole ich ihn an dieser Stelle gerne, so auch schon Herr Tadsen. Ich möchte damit beginnen und danke da sehr herzlich auch Herrn Kollegen Liskow. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Es ist schon wirklich sehr blamabel, wirklich ausgesprochen würdelos, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) eine lange bekannte Rehabilitationsmaßnahme unserer Gott sei Dank (Enrico Schult, AfD: Das hat doch gar keiner gesagt.) vom Krebs geheilten Ministerpräsidentin hier in die Nähe (Zurufe von Enrico Schult, AfD, Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) von einer Angst oder einem Aus-dem-Weg-Gehen einer ... (Thore Stein, AfD: Das ist das einzige Argument, was Sie noch haben. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

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Birgit Hesse

Einen, einen Moment bitte, Herr Fraktionsvorsitzender!

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Julian Barlen SPD

… gesamtgesellschaftlichen Debatte zu setzen, so etwas …

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Birgit Hesse

Einen, einen Moment, bitte! (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Einen Moment! (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich möchte noch mal in Richtung AfD jetzt den deutlichen Hinweis geben, Zwischenrufe sind gestattet, aber ein permanentes Stören des Redners nicht. Der Fraktionsvorsitzende war eben nicht mehr zu verstehen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender!

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich zu Beginn insbesondere bei meiner hochgeschätzten Kollegin Dagmar Kaselitz, aber auch bei unserem Innenminister Christian Pegel für die beiden Redebeiträge bedanken, die in diesem Hause hier der tatsächlichen Herausforderung (Torsten Renz, CDU: Die Rede der LINKEN haben Sie vergessen!) am weitestgehenden gerecht geworden sind in der Gesamtabwägung aller Probleme, aller Herausforderungen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aller tatsächlichen Situationen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) denen wir uns in dieser globalisierten Welt, in Europa, in Deutschland, aber eben auch in Mecklenburg-Vorpommern zu stellen haben. Liebe Dagmar, vielen Dank für deine Erfahrung über Jahrzehnte in diesem Bereich, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die du hier für uns als SPD-Fraktion einbringst, um eben einen würdevollen und zugleich klaren Umgang mit dem Thema „Asyl und Migration“ zu finden! Das ist der Weg, den die geflüchteten Menschen verdient haben, und das ist der Weg, den die Menschen unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern verdient haben. Herzlichen Dank, Dagmar Kaselitz! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich muss an dieser Stelle tatsächlich feststellen, Dagmar Kaselitz, der Innenminister, unsere geschätzte Kollegin der Fraktion DIE LINKE, sie haben zur Sache gesprochen, (Torsten Renz, CDU: Genau!) sie haben zur Sache gesprochen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wie man es hinbekommen kann, die humanitäre Pflicht, die uns das Grundgesetz auferlegt – der Innenminister ist darauf eingegangen –, zusammenzubringen mit einer für die Menschen in unserem Land leistbaren, mit einer realistischen Umsetzung (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist also der Anspruch.) und Unterbringung von geflüchteten Menschen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die Schutz suchen, in all ihren Chancen, die darin stecken, aber auch allen großen Sorgen, Befürchtungen, Belastungen und Einschränkungen. (René Domke, FDP: Die sind zu kurz gekommen.) Und wir lassen uns an dieser Stelle – das richte ich explizit an die AfD – hier nicht eine Blindheit oder eine Einseitigkeit vorwerfen, sondern wir haben hier schon im März, übrigens als einzige politische Kraft dieses Landes, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wenn man mal seine Meinung sagt, dann ist man gleich Rassist.) als Koalition von SPD und DIE LINKE, mit unserem 32 Punkte umfassenden Antrag „Geflüchteten Schutz bieten – Kommunen unterstützen“ einen 360-Grad-Blick auf diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung geworfen. Humanitäre Verpflichtung, ja, leistbare realistische Umsetzung für die Kommunen gleichermaßen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Erzählen Sie das mal den Leuten in Upahl!) eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Reden Sie mit den Menschen in Upahl? Machen Sie das?) wo wir genau wissen, dass Deutschland niemals in einem Alleingang alle Lasten wird tragen können, sondern es auf eine europäische Solidarität und auch auf eine Solidarität im Bundesverband ankommt. Wir haben uns ganz klar dazu bekannt, dass die Kommunen dort, wo von vielen ehrenamtlichen Menschen übrigens in diesem Land, die ein großes Herz zeigen, auch die eigentliche Arbeit geleistet wird, an der Sie sich offensichtlich auch überhaupt gar nicht beteiligen, dass diese Kraftanstrengung durch das Land zu würdigen ist (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Warten Sie mal die Kommunalwahlen ab!) mit einer Eins-zu-eins-Erstattung der Kosten, die den Kommunen in diesem Zusammenhang entstehen. Das ist im Bundesvergleich nahezu einmalig und wird durch die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auch entsprechend gewürdigt. Kein Wort von Ihnen dazu! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Kein Wort, kein Wort von Ihnen dazu! Kein Wort von Ihnen dazu, dass wir zuletzt im Nachtrag hier bei den Verwendungen der Haushaltsmittel aus dem vergangenen Haushalt, mit dem Jahresüberschuss festgelegt haben, die Kommunen, die solidarisch sind, die sich eine Aufgabe auferlegen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie spielen die Kommunen gegeneinander aus!) mit einer Gemeinschaftsunterkunft, mit einer Erstaufnahmeeinrichtung einen Beitrag zu leisten zu einem entsprechenden menschenwürdigen, aber auch funktionierenden Umgang, die entsprechend noch mal mit einem Bürgerinnen- und Bürgerfonds im Umfang von 20 Millionen Euro zu unterstützen, und zwar für alle Menschen, wie Dagmar Kaselitz es gesagt hat. Da geht es um Wohnraum, da geht es um Instandsetzung von Infrastruktur, Spielplätze, Marktplätze, Gemeindehäuser. Da ist alles möglich, um die Menschen in der Gemeinde zu unterstützen. Und das ist ein ganz, ganz konkretes Handeln, wenn es eben darum geht, die humanitäre Verpflichtung auf der einen Seite, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es werden keine Wohnungen gebaut. Sie fallen zurück. Es wird immer schlimmer.) aber auch die völlig berechtigten Interessen der Menschen in unserem Land nicht gegeneinander auszuspielen, nicht die Menschen gegeneinander aufzubringen, sondern praktische Politik dafür zu machen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Nehmen Sie die Fakten doch mal zur Kenntnis, Herr Barlen!) dass es uns gemeinsam gelingt. Da legen wir hier eine Lösung nach der anderen auf den Tisch. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Werden die Wohnungen gebaut oder nicht?) Kein Wort von Ihnen dazu! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich empfehle Ihnen da wirklich die Lektüre. Der Antrag 8/1946(neu) hat diese ganzen konkreten Maßnahmen benannt. Es geht vom seriellen Bauen bei der Unterbringung über die absolute Notwendigkeit der Beschleunigung von Verfahren, auch Verbesserungen im Verwaltungshandeln. Wir haben da die Finger auch in die Wunde gelegt, wo Dinge nicht funktionieren, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das spüren die Bürger nicht.) damit eine echte Integration, übrigens inklusive der Arbeitsperspektiven, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Erzählen Sie das mal den Großeltern, mit denen ich gesprochen habe!) Herr Domke hat es angesprochen, genauso funktioniert wie die konsequente Rückführung derer, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gehen Sie da mal hin ins Mueßer Holz!) die Abschiebung derer, die keine Bleibeperspektive haben, die hier schwerststraffällig geworden sind. (Zuruf von Horst Förster, AfD) All das benennen wir bis hin zu der handhabbaren Größe von Unterbringung in den einzelnen Kommunen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Meine Damen und Herren, wir haben hier zu diesem Thema in aller Konkretion, in aller Ernsthaftigkeit sowohl die großen Herausforderungen für die Menschen im Land genauso wie auch die darin liegenden Chancen für unsere Wirtschaftskraft der Zukunft benannt, einen konkreten Fahrplan aufgestellt. Und da legen wir an dieser Stelle wirklich Wert drauf. Man kann dieses Thema „Asyl und Migration“ nicht, wie die AfD es macht, mit blauem Dunst, mit Krawall, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) mit einer Rückbesinnung auf dunkle Schlagbaumzeiten oder die von Herrn Tadsen offensichtlich hochgeschätzten postfaschistischen Ansätze in Italien lösen. Das wird nicht funktionieren. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie haben in der Sache, außer dass Sie sagen, es braucht eine wirksame Begrenzung und geschlossene Schlagbäume und einen Stopp in Deutschland, keinen konkreten Vorschlag gemacht. (Horst Förster, AfD: Chefideologe! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie haben doch gar keinen Ansatz mehr! Was erzählen Sie denn?!) Sie haben es übrigens auch vermieden, der Innenminister ist darauf eingegangen, sich einfach mal zu bekennen, dass Sie diese Bestandteile unseres Grundgesetzes ablehnen. Stellen Sie sich hier hin, sagen Sie das doch mal ganz deutlich, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) dass Sie da gerne die Axt anlegen wollen! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dann sind wir vielleicht ein bisschen auch klarer darüber, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wir haben uns immer dafür eingesetzt, immer!) wes Geistes Kind Sie an dieser Stelle sind. Offensichtlich ist das Interesse Ihrer Fraktion an der von Ihnen selber angemeldeten Aktuellen Stunde auch übersichtlich. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist so demagogisch, was Sie hier machen!) Ihr Fraktionsvorsitzender hat bei Minute eins Ihrer Rede mit dem Telefon in der Hand hier die Flucht ergriffen, ist nicht wiedergekommen, hat sich irgendwo im Haus verschanzt. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wahrscheinlich hatte er Angst davor, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass hier mal angesprochen wird, was er auf Twitter, heute X genannt, betreibt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Präsidentin) Da teilt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion hier im Landtag, meine Damen und Herren, das müssen Sie sich mal vorstellen, (Unruhe vonseiten der Fraktion AfD) in der Vorwoche einer Aktuellen Stunde, die die AfD-Fraktion hier anmeldet, zum Thema „Asyl und Flucht“ einen Beitrag eines offenkundigen Fake-Accounts, der Bilder aus einem humanitären Lager des Deutschen Roten Kreuzes irgendwo auf der Welt – wie immer nicht zu erkennen, wo – zeigt, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Leugnen Sie den Migrationsdruck in Afrika? Leugnen Sie das?!) wo geflüchtete Menschen sind, der denen dann in diesem Beitrag abspricht, Geflüchtete zu sein, sagt, Zitat: „Das sind keine Flüchtlinge, das ist eine Armee. Denkt an eure Kinder! Wenn diese Armee in eure Dörfer einrückt, was ist dann los?“ Und der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion teilt diesen Beitrag mit den Worten: „Sie stehen vor den Toren Europas“, (Thore Stein, AfD: Tun sie auch.) wann passiert endlich mal was? (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Diese Migration gibt es.) Übrigens, Twitter oder X hat diesen Beitrag inzwischen aufgrund des Verstoßes gegen geltendes Recht gelöscht. Das hat Herr Kramer offensichtlich noch nicht mitgekriegt. Sein geteilter Beitrag mit dem Hinweis verstößt gegen geltendes Recht, ist immer noch online. Wir haben entsprechende Screenshots gefertigt. Wissen Sie, Sie wollen auf diese schlimme Weltlage mit Volksverhetzung, mit Hass und Hetze reagieren. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren! Sie haben keinen Vorschlag in der Sache gemacht, wie wir konkret damit umgehen und wie wir es hinbekommen, am Ende ein menschliches Gesicht zu bewahren und trotzdem die Grenzen des Leistbaren im Auge zu behalten. Für so einen konkreten Ansatz stehen wir hier am Pult. Ich bedanke mich bei Dagmar Kaselitz, ich bedanke mich bei Christian Pegel und ich bedanke mich bei allen Menschen im Land, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die dieser Gesamtherausforderung sich stellen, jeden Tag aufs Neue, auch wenn es schwer ist, und die sich nicht in einfache, billige Parolen zurückziehen und sich einen schlanken Fuß machen angesichts dieser Lage. Das wird nämlich nicht gelingen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/2650 zum Thema „Überforderung der Verbraucher und Kommunen verhindern – Einspruch gegen das Gebäudeenergiegesetz erheben“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes, Drucksache 8/2085, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/2628. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2645 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2085 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/2628 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/2645 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/2628 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes vor. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Landesrecht an die bundesgesetzlichen Änderungen im Stiftungszivilrecht angepasst. Zunächst einmal ist in der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss seitens der Sachverständigen der Weg einer, ich sage mal, kleinen Lösung ausdrücklich gelobt worden, den Mecklenburg-Vorpommern mit diesem schlanken Gesetzentwurf geht. Gleichwohl gab es eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Für die Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Ich möchte hier nur drei Beispiele, die sich in Änderungsanträgen wiedergefunden haben, nennen. So gab es zum Beispiel Vorschläge hinsichtlich der Einführung einer Regelung zu einem Transparenzregister, aus dem deutlich hervorgehen soll, wer vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist. Die Aufnahme einer solchen Regelung wurde allerdings vor dem Hintergrund mangelnder Aktualität eines solchen Verzeichnisses und der bereits bestehenden Möglichkeit über die Ausstellung einer Bescheinigung durch die Stiftungsbehörde abgelehnt. Des Weiteren wurde der Vorschlag zur Aufnahme einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde als zusätzliche Möglichkeit des Rechtsschutzes eingebracht. Hier wurde in der Anhörung aber auch deutlich, dass unser Land damit einen Sonderweg als einziges Land mit einer solchen Regelung in Deutschland gehen würde. Zudem wurde auf die Schwierigkeiten hingewiesen, in solchen Fällen den Kreis der Beschwerdeberechtigten zu bestimmen. Vor diesem Hintergrund wurde dem Vorschlag im Ausschuss nicht zugestimmt. Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss hat jedoch beschlossen, eine Änderung zu den Regelungen über die Jahresabrechnung mit Vermögensübersicht und Bericht über Erfüllung des Stiftungszwecks mit aufzunehmen. Diese sollen künftig auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Somit werden Vereinfachungen ermöglicht und damit befördern wir den Bürokratieabbau. Diese Änderung hat als weitere Konsequenz, dass in diesen, sozusagen gelockerten Fällen keine Anwendung der Regelungen über Ordnungswidrigkeiten angewendet wird. Ich möchte an dieser Stelle noch allen Sachverständigen danken, die uns mit ihren Fachbeiträgen unterstützt haben, und ich möchte mich bei allen Abgeordneten im Rechtsausschuss für die aktive Unterstützung bedanken. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE sowie Enthaltung seitens der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Annahme des Gesetzentwurfes mit der beschlossenen Änderung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Robert Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Meine Stellungnahme zur heutigen Zweiten Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes kann ich eher kurz fassen, denn der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat dazu schon Wichtiges gesagt. Wir haben seit Langem im BGB in den Paragrafen 80 ff. Regelungen zu unseren Stiftungen. Es gab dazu in den Ländern unterschiedliche Umsetzung. Es hat sich der Bund also entschieden, ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zu beschließen, neue Vorschriften eingefügt und auch für das Land verbindliche Änderungen in die Wege geleitet. Das nunmehr dazu passend zu machende Landesstiftungsgesetz beschränkt sich in einer, wie gerade gehört, kleinen Lösung auf diese Anpassung. Man hat Verweisungen im neuen Stiftungsrecht aufgenommen, man hat die Zuständigkeit nach Landesrecht zusammengefasst, weitere Vorschriften angepasst. Diese Anpassungen sind zurückhaltend und sachdienlich, sie machen Sinn, damit wir nicht mit Inkrafttreten der neuen Regelung auf Bundesebene im Land ohne Stiftungsaufsicht dastehen. Im Rechtsausschuss – auch dies wurde gerade schon erläutert – haben wir Anhörungen durchgeführt. Die Anpassungen sind durchweg begrüßt worden. Gerade auch die Kirchen haben sie als erfreulich bewertet. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die FDP scheinen allerdings den Rechtsausschuss so ein bisschen mit dem Nord-Stream-Untersuchungsausschuss zu verwechseln, (René Domke, FDP: Das stimmt.) und auch als Dritte möchten Sie sich dann gerne in Stiftungen einmischen können. Sie machen ein Kontrollinteresse geltend (René Domke, FDP: Das geht nicht um uns, das geht nicht um uns!) und wollen das auch noch gesetzlich dort festschreiben. So deute ich das. (Zurufe von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und im Text des Antrages – wir können uns hier den mal weiter angucken – heißt es dazu, dass die Gefahr bestehe, dass die Stiftungsbehörde nicht ihrer Verpflichtung nachkomme, die Stiftungsverfassung und den Willen durchzusetzen. (René Domke, FDP: Das sind oft Erben des Stifters.) Ich kann dazu nicht beurteilen, wie es in der Schweiz, auf die Sie sich ja teilweise dann auch berufen, abläuft. Das ist eine andere Struktur, auch ein anderes Stiftungswesen. Für uns ist das aber nicht eine berechtigte Annahme, so meine Auffassung. Und es ist auch eine neue Bürokratisierung. Wer sich benachteiligt fühlt, kann sich doch mit einer Anzeige an die Aufsichtsbehörde wenden, die dann auch tätig wird. Und wenn dann teilweise in der deutschen Diskussion auf historische Auflösungsfälle, nämlich auf den Zeppelin-Fall oder ähnliche Fälle, die ja schon wirklich Jahrzehnte zurück sind, verwiesen wird, das muss man dann politisch klären, aber das bedarf keiner Vorschrift, die wir hier also in das Stiftungsgesetz aufnehmen müssten. Ich meine, dass dieser Antrag also und erst recht nicht eine solche Lex Nord Stream hier bei uns nötig ist. Und der Antrag hat demgemäß auch im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden. Und weil das bei mir auf dem Schreibtisch liegt, jetzt hier, dann ist doch klar, dass der inhaltsgleiche Änderungsantrag, der uns jetzt vorliegt, ebenfalls aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig ist, anders der Antrag der CDU, in dem ging es um eine Erleichterung der Prüfung der Jahresabrechnung. Das macht gerade für kleine Stiftungen Sinn, dient der Entbürokratisierung. Der Antrag hat also mit einer kleinen Ergänzung auch unser Wohlwollen gefunden im Ausschuss. Ich bitte Sie also, den Änderungsantrag abzulehnen und der vom Rechtsausschuss mit Mehrheit verabschiedeten Fassung des Gesetzes zuzustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will den Betrieb nicht aufhalten und nicht wiederholen, was schon gesagt wurde. Ich kann mich dem ohne Einschränkung vollkommen anschließen. (Zuruf von René Domke, FDP) Aus unserer Sicht ist der Entwurf gelungen, das einzig Problematische ist in der Tat die Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Und natürlich war es hier so – da muss man nicht drum rumreden –, dass die „Stiftung Umweltschutz“ da eine Rolle gespielt hat. (Zuruf von René Domke, FDP) Und für mich war es doch etwas überraschend und positiv, dass ganz offensichtlich die Stiftungsaufsicht trotz des immensen politischen Drucks hier standgehalten hat und all diesen komischen Anträgen, wegen Gefährdung des Gemeinwohls die Stiftung zu erledigen, Widerstand geleistet hat und ihrer Aufgabe als unparteiische Kontrollinstanz gerecht geworden ist. Das muss ich ausdrücklich honorieren. (René Domke, FDP: Der Einzige, der das hier thematisiert, das sind Sie, Herr Förster.) Es ist angesprochen worden, das ist vielleicht ein guter Gedanke, aber das ist nicht machbar, denn, wenn ich hier auch für den Nichtjuristen sage, wer da berechtigt sein soll – es heißt nämlich in dem Änderungsantrag: „Wer ein berechtigtes Kontrollinteresse daran hat“ –: Was ist ein berechtigtes Kontrollinteresse? Das ist so was von uferlos, da kann alles reingepackt werden. Also deshalb haben auch wir, sagen wir ganz deutlich Nein zu dieser Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Und das war es dann auch schon. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Förster, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention von Herrn Domke vor. Bitte, Herr Domke!

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René Domke FDP

Ja, Herr Förster, es ist Ihnen ja wohl klar, dass das ein Bestandteil der Anhörung war und dass das überhaupt nicht im Umgang mit Nord Stream zu sehen ist oder mit der Klimaschutzstiftung. Das betonen nur Sie, das hat von uns überhaupt niemand vorgetragen, sondern es ist ein Ausfluss der Anhörung gewesen, dass man gesagt hat, denkt darüber nach, ob es diese Stiftungsaufsichtsbeschwerde geben kann. Es gab Befürworter, es gab auch Bedenken, aber genau das haben wir aufgegriffen. Ich weiß nicht, warum Sie das immer mit der Klimaschutzstiftung verbinden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Herr Förster, möchten Sie erwidern?

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Horst Förster AfD

Ja. Also, Herr Domke, das mag sein, das will ich Ihnen auch gerne abnehmen, aber wir sind ja nun nicht blind, also Frau Oehlrich sitzt ja auch im Ausschuss, und sie ist ja zu keiner Zeit, egal, in welcher Sitzung, müde geworden, irgendwie Anträge zu stellen oder darzulegen, dass die Umweltstiftung aufgelöst werden müsse, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu Recht!) was ja aus meiner Sicht ein klarer Rechtsbruch ist, dieses ganze Verfahren. (René Domke, FDP: Was hat das mit der FDP zu tun?) Und das hat natürlich eine Rolle gespielt für den Gedanken, dass ja eine, (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde geschaffen werden muss, ja, gerade deshalb, weil man ja der Stiftungsaufsicht misstraut. Das ist ja ganz deutlich geworden. Also da müssen wir nicht drum herumreden. (Der Abgeordnete René Domke spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Nein, ich hab …

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers!

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses entnehmen können, ist Opposition doch nicht immer Mist, um mal mit Münteferings Worten hier zu beginnen. (René Domke, FDP: Oh!) So ist es uns als CDU-Fraktion gelungen, einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau im Land in das Gesetz zu bekommen. Das möchte ich kurz darstellen. Zukünftig werden insbesondere die vielen kleinen Stiftungen bei uns im Land von der Pflicht zur Vorlage eines Jahresberichts befreit, wenn dieser in der Vergangenheit immer erfolgreich war. Konkret bedeutet dies, blieb die Prüfung einer Jahresrechnung in mindestens fünf Jahren beanstandungsfrei, kann die Stiftungsaufsicht für die Dauer von drei Jahren von der Vorlage einer Jahresrechnung absehen. Etwas vorzulegen, nur um etwas vorzulegen, ist ja in vielen Bereichen der Inbegriff von Bürokratie. Wir freuen uns, dass damit nun zumindest auf diesem kleinen Feld hier Schluss ist. (Horst Förster, AfD: Das ist ein ganz kleines Feld.) Zur Wahrheit gehört natürlich auch, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass die Änderung, (Horst Förster, AfD: Mann, Mann, Mann!) die Annahme der Änderungsanträge nicht gegen die Regierungsmehrheit möglich gewesen wäre. Deswegen noch einmal herzlichen Dank auch, dass die Kollegen der Koalition unserem Änderungsantrag hier offen gegenüberstanden und ihm am Ende auch zugestimmt haben! Neben der von uns angeregten Änderung dient das Gesetz in erster Linie – und das habe ich bei der Einbringung bereits gesagt – dazu, die Vorgaben des neuen Stiftungsrechts auf Bundesebene in Landesrecht umzusetzen. Das ist aus unserer Sicht akzeptabel hier gelungen, wobei natürlich auch zur Wahrheit gehört, dass mehr möglich gewesen wäre, wenn Rot-Rot sich mehr getraut hätte. Wir haben dazu angeregt, das Stiftungsregister aus Transparenzgründen und die Kontaktdaten der Stiftungen zu erweitern. Das wurde leider abgelehnt. Wir hätten auch gerne der Normklarheit Rechnung getragen und ins Gesetz geschrieben, dass das Justizministerium die Stiftungsaufsicht führt und nicht, wie es jetzt heißt, das für die Stiftungsaufsicht zuständige Ministerium. Und wir hätten gerne in Paragraf 8 des Gesetzes eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde eingeführt. Mit dieser wäre es möglich gewesen, über die Verwaltungsgerichtsordnung gegen Rechtshandlungen der Stiftungsaufsichtsbehörde vorzugehen. Ähnliches haben auch die Kolleginnen und Kollegen von GRÜNEN und FDP beantragt. Dies fand leider keine Mehrheit. So bleibt am Ende ein lachendes und ein weinendes Auge. (Zuruf von René Domke, FDP) Weil das Gesetz aber aus unserer Sicht notwendig ist, um Bundes- und Landesrecht in Einklang zu bringen, und wir zumindest beim Thema Entbürokratisierung hier ein Stück vorankommen und den ursprünglichen Entwurf der Regierung verbessert haben, und – das ist der letzte wichtige Punkt – wir natürlich eine konstruktive Opposition sind und nicht, wie es der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Barlen, gerne behauptet, eine Krawallopposition sind, auch deswegen stimmen wir natürlich hier heute dem geänderten Gesetzentwurf gerne zu. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ich darf Sie herzlich ermuntern, uns dabei zu folgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einmal auf … Abnullen bitte! Ich kann es an dieser Stelle kurz machen. Der Gesetzentwurf ist von den Sachverständigen, insbesondere ja auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, fast ausnahmslos als rank, schlank und gut gelobt worden. Und das kommt auch nicht alle Tage vor. Der Vertreter der Neubrandenburger Bürgerstiftung hat jedoch darauf hingewiesen, wie es noch ein bisschen besser geht und wie man vor allem kleine Stiftungen – und das sind nun mal die große Mehrheit der Stiftungen in unserem Land – noch besser entlasten kann. Die CDU-Fraktion hat diesen Vorschlag aufgegriffen, der unter anderem auch in Bayern bereits praktiziert wird. Und wir als Koalition haben uns diesem Vorschlag gerne angeschlossen, denn er ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau und kann die Stiftung genauso entlasten wie die Verwaltung. Zu den weiteren Änderungsanträgen und -wünschen ist schon vorgetragen und berichtet worden, deswegen spare ich es mir. Vielleicht den kleinen Hinweis, Herr Ehlers: Das zuständige Ministerium kann sich ja vielleicht noch ändern, wenn es da also in Zukunft nicht das Justizministerium ist, deswegen haben wir das sozusagen dabei belassen. Und ich finde das auch sachgerecht. Ich bin davon überzeugt, die Stiftungen im Land werden es uns trotzdem danken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts hat der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts Gebrauch gemacht, sodass Regelungen in den Landesgesetzen, in den Landesstiftungsgesetzen, sodass für die kaum noch Raum bleibt. Folgerichtig werden durch den uns nunmehr zur Schlussabstimmung vorliegenden Gesetzentwurf diejenigen Regelungen des Landesstiftungsgesetzes gestrichen, die wegen der Sperrwirkung der abschließenden Regelungen des Bundes keinen Bestand haben können. Dagegen gibt es aus Sicht meiner Fraktion auch überhaupt nichts einzuwenden, zumal sich in der öffentlichen Sachverständigenanhörung die Sachverständigen auch durchaus positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert haben. Allerdings kamen aus der Runde der Sachverständigen auch Ergänzungsempfehlungen, die es leider nicht in den Ihnen zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf geschafft haben. So empfahl die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins insbesondere die Aufnahme einer Regelung über die Stiftungsaufsichtsbeschwerde in das Landesstiftungsgesetz, der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat das hier auch schon erwähnt. Es ist halt so, dass die Mitgliederlosigkeit einer Stiftung die besondere Gefahr eines Kontrolldefizits und damit die Schutzlosigkeit der Stiftung vor rechtswidrigem Verhalten der Stiftungsbeteiligten, insbesondere der Stiftungsorgane, birgt. Auftrag der Stiftungsbehörden sei es, die Stiftung vor stiftungsfremden Sonderinteressen zu bewahren und dem in der Stiftungsverfassung, der Stiftungssatzung objektiv zum Ausdruck kommenden Stifterwillen gegen abweichendes Verhalten der Stiftungsbeteiligten zur Durchsetzung zu verhelfen. Personen mit berechtigtem Interesse sollten daher die Möglichkeit haben, gegen Handlungen und Unterlassungen der Stiftungsorgane oder der Aufsichtsbehörde durch Einlegung von Rechtsbehelfen vorzugehen. Die Stiftungsaufsichtsbeschwerde diene dem Schutz der Stiftung, wenn der Schutz durch die Aufsichtsbehörden versage. Die Empfehlung des Deutschen Anwaltvereins hat meine Fraktion befolgt durch Vorlage eines Änderungsantrags, in dem die Aufnahme einer Regelung über die Stiftungsaufsichtsbeschwerde in das Landesstiftungsgesetz beantragt wurde. Der Antrag wurde jedoch leider abgelehnt. Für den Fall, dass die Stiftungsorgane sich nicht um die für sie geltenden Vorschriften scheren und die Stiftungsaufsicht versagt, gibt es bislang keinen Rechtsschutz. Und das soll jetzt halt zu meinem Bedauern, zum Bedauern meiner Fraktion auch so bleiben. Über die Regelung einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde hätte diese Rechtsschutzlücke geschlossen werden können und die Aufsichtsbehörde zu einem Tun oder Unterlassen verpflichtet werden können. Das genau hätte eine Lehrerfahrung sein können aus den Schwierigkeiten der Justizministerin mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, denn trotz des vor anderthalb Jahren gefassten Landtagsbeschlusses gibt es diese Stiftung noch immer. Und das kann ich mir auch an dieser Stelle nicht verkneifen, hier noch mal zu erwähnen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Deutsche Juristentag empfiehlt die Aufnahme einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde in das deutsche Recht bereits seit Jahren. Die gesetzliche Klarstellung sei erforderlich, da die Verwaltungsgerichte eine Klagebefugnis Stiftungsinteressierter regelmäßig ablehnten. Unseren Änderungsantrag legen wir Ihnen daher auch noch mal hier im Plenum zur Abstimmung vor. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke!

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Anlass ist ja nun hinreichend ausgeführt worden, das kann ich gut überspringen. Ich möchte mir nur eine Anmerkung dazu noch erlauben: Ich hätte mir sehr gewünscht, dass im Nachgang nach dieser Bundesregelung sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch zu einer Reform aufgerafft hätte bundesweit, weil ich glaube, gerade das Stiftungsrecht ist überhaupt nicht dafür geeignet, irgendwelche regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Von daher hätte ich mir tatsächlich gewünscht, dass wir da eine gewisse Einheitlichkeit hinbekommen. Nun ist es so nicht gekommen. Für uns haben sich allein aus den Anhörungen viele Punkte ergeben, die hinsichtlich Transparenz, Praktikabilität und auch Schutz der Stiftung Bedeutung haben. Beantragt wurde und wird auch heute ja wieder, dass das Stiftungsverzeichnis künftig mehr Daten enthalten sollte, mehr Transparenz soll hergestellt werden. Und damit sollten wir nicht erst wieder auf den Bund warten. Mir ist zum Beispiel unbegreiflich, warum man aus dem Register nicht auch Angaben zur Vertretungsbefugnis der Stiftung entnehmen kann und auch nicht zu den vertretungsbefugten Organen entnehmen kann. Das würde doch Transparenz fordern, das kostet kaum Umsetzungsaufwand, weil die Daten sowieso da sind, und erleichtert jede Kooperation und Kommunikation für alle Beteiligten und Interessierten, ist aber leider nicht durchsetzungsfähig gewesen im Rechtsausschuss. Der FDP-Fraktion ist zudem wichtig, dass das Instrument der Stiftungsaufsichtsbeschwerde – wir haben es ja schon angesprochen, das hat überhaupt nichts mit der Klimaschutzstiftung zu tun – eingeführt wird. Es soll nämlich denjenigen, die ein berechtigtes Kontrollinteresse haben – und das sind im Übrigen oft Erben des Stifters zum Beispiel, die ein solches Kontrollinteresse haben –, eine Möglichkeit zum Rechtsschutz geschaffen werden. Die Stiftungsverfassung und der Stifterwille sollen eben genau durch diese Stiftungsaufsicht gegen den Vorstand oder die Geschäftsführung etwas durchsetzen. Und dafür muss es jemanden geben, der diese Kontrollinteressen auch wahrnehmen kann. Und so selten, wie Sie hier behaupten, ist der Fall auch gar nicht, dass, auch wenn man nicht selbst in persönlichen Rechten verletzt ist, dass man trotzdem Interessen einer Stiftung, eines Stiftungswillens geltend machen möchte. Und deswegen hätten Sie da ruhig einen Sprung machen können und nicht das immer unter der Betrachtung der Klimaschutzstiftung sehen müssen, denn das ist das einzige Argument, was Sie immer gebracht haben. Das ist aber gar nicht das Leitende gewesen für uns. Eine weitere Änderung dient dem Bürokratieabbau, ist auch angesprochen worden, wenn Stiftungen „im Wesentlichen gleichbleibende Einnahmen und Ausgaben haben“, und bei solchen, die über fünf Jahre beanstandungsfreie Jahresabrechnungen vorgelegt haben. So ist es jetzt formuliert. Ehrlich gesagt hätte ich mir eine klarere Formulierung gewünscht. Der Ansatz ist absolut richtig, das war auch der Wunsch der kleineren Stiftungen, aber das ist schon wieder so was: Was sind denn im Wesentlichen – da gehts doch schon wieder los, was soll die Stiftungsaufsicht jetzt damit anfangen? –, was sind „im Wesentlichen gleichbleibende Einnahmen und Ausgaben“? Das heißt also, es muss wieder weiterdiskutiert werden, wieder durchgekaut werden, wahrscheinlich sogar prozessiert werden. Auf der anderen Seite halte ich den Gedanken für richtig, dass man diese drei Abrechnungsjahre zusammenführen und zusammen prüfen kann, denn wir haben gerade diese dreijährige Betrachtung viel im gemeinnützigen Bereich. Aus dem Steuerrecht kennen wir das auch, auch dort wird alle drei Jahre, werden die Voraussetzungen geprüft. Das wird gerade denen helfen, die vielleicht beides machen müssen, den Bericht ans Finanzamt abgeben und bei der Stiftungsaufsicht. Das ist etwas, was wir durchaus begrüßen. Und, meine Damen und Herren, mal ein Lob an SPD und LINKE: (Torsten Koplin, DIE LINKE: He! He!) Da waren Sie mal halbwegs mutig, (Marcel Falk, SPD: Oh! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Halbwegs?!) haben ein kleines Abenteuer gewagt in Richtung Entlastung und Entbürokratisierung. Herzlichen Glückwunsch! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Danke!) Öffnen Sie Ihr Herz für weitere Vorhaben, dann kommen wir auch besser zurecht in der Oppositionsarbeit mit Ihnen! Das war jedenfalls mal ein Ansatz, der gelungen war. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ein vergiftetes Lob war es schon.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes auf Drucksache 8/2085. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2085 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2645 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2645 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2645 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer in Artikel 1 der Nummer 6 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 7 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 7 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2628 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2628 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2628 bei Stimmenthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld, Drucksache 8/2092. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2092 – In der 54. Sitzung des Landtages am 13. Juni 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrte Abgeordnete! Wertes Präsidium! Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass Gebärdendolmetscher da sein sollten heute. Sehe ich nicht, finde ich traurig bei dem Thema, aber es zeigt die Bereitschaft, sich hier mit der Sache vernünftig auseinanderzusetzen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, na, unterstellen Sie mal nichts! Sie wissen doch gar nicht, warum die nicht da sind.) Das ist sehr schade. Gerade Sie, weil Sie es gerade sagen, Herr Koplin, haben sich ja in der Vergangenheit, als Sie noch nicht in der Regierung saßen, auch für das Thema eingesetzt und starkgemacht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Machen wir auch weiterhin.) Davon ist jetzt nichts mehr übrig. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das machen wir auch weiterhin.) Nehmen wir hier zur Kenntnis und ebenfalls die Leute, die es hier betrifft im Land. Meine Damen und Herren, es geht hier heute in der Zweiten Lesung um ein Landesgehörlosengeld. Analog zum Landesblindengeld, was es ja seit Jahren gibt, wird hier vorgeschlagen, den Gehörlosen ebenfalls das Leben zu erleichtern, und zwar gibt es dort vielschichtige Probleme, die natürlich monetäre Auswirkungen haben. Zum einen ist das, die Eltern hörgeschädigter Kinder, die auf Gebärdendolmetscher angewiesen sind, müssen diese teilweise selber bezahlen. Das ist sehr umfangreich. Wir reden hier vom Stundenlohn 85 Euro, und das sind noch alte Zahlen vor der Inflation, bevor die in die Höhe geschossen ist. Wir haben hier einen Bedarf, was weiß ich, ab 60 Minuten braucht man quasi auch eine Doppelbesetzung, weil Gebärdendolmetscher eben auch in einer sehr hohen Belastung arbeiten und man das nicht länger als 60 Minuten am Stück machen kann. Diese Personengruppe hat einen höheren Stromverbrauch. Sie verbraucht mehr Licht logischerweise, weil sie auf Lichtsignale angewiesen sind, auch, um Gebärden oder Gesten besser verstehen zu können, höhere Telekommunikationskosten für spezielle Dienste für Gehörlose und Hörgeschädigte, Zusatzdienste von Fernsehsendern, Untertitel et cetera, und auch höhere Reparaturkosten. Das klingt jetzt vielleicht banal, aber wenn Sie den Mixer anschalten und der macht ein komisches Geräusch, wissen Sie, der ist kaputt, und machen den aus. Diesen Vorteil hat diese Personengruppe eben nicht. Wenn sie nicht hören kann, dann fliegt im schlimmsten Fall der Mixer auseinander und es gibt auch weitere Folgeschäden. Auch dort, wie gesagt, hat man höhere Kosten aufzuwenden. Und deswegen, anrechnungsfrei, unser Vorschlag, das ist ganz wichtig, auf Sozialrechnung, auf Sozialgelder nicht anrechnungs…, also anrechnungsfrei 200 Euro, sodass es nicht abgezogen wird vom Bürgergeld et cetera, weil wir auch wissen, dass diese Personengruppe nicht oft in hoch bezahlten Jobs arbeitet. Sie haben auch Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt und so weiter und sind ebenfalls auf parallele soziale Leistungen angewiesen. Wir haben den Antrag eingebracht in Erster Lesung und haben hier auch die Kosten mit aufgeschlüsselt, die für die Landkreise und kreisfreien Städte entstehen, also sehr transparent. Und folglicherweise hatten auch in der Ersten Lesung alle Fraktionen hier beteuert, das Thema sei ihnen total wichtig und man muss darüber reden und man muss auch was machen. Am Ende jedenfalls stand dann meistens immer der Satz, wir lehnen Ihren Antrag ab und auch die Überweisung, weil nämlich eben doch keiner reden will. Sie haben dort quasi auch den Zuhörer wieder belogen. Sie wollen nicht darüber reden. Sie wollen sich nicht fachlich/sachlich damit auseinandersetzen. (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) Ein normaler Gesetzgebungsprozess läuft so ab: Erste Lesung – Überweisung, ist guter Brauch. Sie schmunzeln. Der gilt natürlich nur für Sie, der gute Brauch, richtig, von der SPD, nicht für die Opposition. Haben wir hier auch schon gemerkt, die anderen übrigens auch, ja. Und dann diskutiert man aus, dann kann man auch noch Stellschrauben drehen, macht Anhörung für alle Betroffenen, damit man zum vernünftigen Entwurf am Ende kommt, bringt dann Änderungen ein gemeinsam und hat dann was getan für die Bevölkerung und eben auch für diese Bevölkerungsgruppe, die sehr klein ist, gebe ich zu. Das sind etwa 1.250 Leute im Land. Aber nicht mal dazu waren Sie bereit, hier Erleichterungen auf den Weg zu bringen. Sie sind auch noch nicht dazu bereit, hier vernünftig dafür zu sorgen, dass der Bevölkerungsgruppe hier das Mithören ermöglicht wird. Gerade bei Gesetzgebungsprozessen sind sie immer wieder ausgeklammert. Sie sprechen immer von Beteiligung, leben es aber auch nicht und unterdrücken es eben auch. Wenn es hier mit sinnvollen Vorschlägen von uns zumindest kommt, dann interessiert Sie die Beteiligung überhaupt nicht. Das zeigt, dass Sie Vorzeigedemokraten sind und immer interessiert sind am großen Gemeinwohl, meine Damen und Herren. Ich glaube nicht, dass Sie unserem Antrag heute zustimmen werden, weil wir Sie auch kennen. Aber wie gesagt, (Thomas Krüger, SPD: Wir kennen Sie ja auch.) uns kann es egal sein. Dem Bürger ist es nicht egal. (Thomas Krüger, SPD: Und der Bürgerin?) Sie wissen, dass wir etwas tun für die Bevölkerung, auch für diese Bevölkerungsgruppe. Wir werden das kommunizieren und gegebenenfalls später dann eben auch durchsetzen, wenn dafür hier andere Verhältnisse geschaffen sind im Landtag. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Heiterkeit bei Bernd Lange, SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eins einmal zur Klarstellung: Ein Gebärdendolmetscher wurde für heute nicht angefragt, es war nicht einmal Thema im Ältestenrat. (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt.) Das wollen wir einmal hier festhalten. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Und wir haben einen Livestream mit Untertiteln, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sodass auch unsere Debatte hier heute verfolgt werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Anfang dieses Jahres haben wir uns im Sozialausschuss eingehend mit der Situation und der Teilhabe gehörloser Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt. Dort haben wir auch die Möglichkeit eines Landesgehörlosengeldes diskutiert. Ein Fazit war, dass die Mehrkosten für Betroffene und dadurch die finanziellen Bedarfe sehr unterschiedlich sind und man es nicht pauschal regeln sollte. Die Unterschiede zwischen den Arten von Hörschädigungen sind teils sehr groß, ebenso die technischmedizinischen Möglichkeiten, um adäquat mit den Schädigungen umzugehen oder diese womöglich auszugleichen. Ein pauschaler Zuschuss, wie in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, erscheint nicht als zielgerichtetes Mittel. Ich möchte daran erinnern, dass bereits jetzt alle Menschen mit Behinderung Anspruch darauf haben, in ihrer Selbstbestimmung unterstützt zu werden, damit ihnen eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht wird. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich eine gehörlose Nichte habe, also die Tochter von meinem Bruder, seit Beginn ihres Lebens gehörlos. Und sie steht mit ihrer Familie, mit ihrem gehörlosen Mann und mit den zwei Kindern, die sie gemeinsam haben, die beide hören können, mitten im Leben und mitten in der Gesellschaft, und sie haben so ihren Platz. Und ich habe mir die Bestätigung geholt, dass es wichtig ist, genau diese Dinge zu besprechen, aber auch genauso wichtig ist, darüber zu reden, was wir alles dafür tun. Festgehalten wird dieser Anspruch in Paragraf 1 des Bundesteilhabegesetzes. Dieser gilt auch für gehörlose Menschen. Weiterhin hält das BTHG konkrete Leistungen zur Teilhabe fest. Der Paragraf 78 regelt Assistenzleistungen und Paragraf 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung. Hier haben wir Leistungen, die je nach individuellem Bedarf zugesprochen werden. Außerdem sei hinzugefügt, dass von Landesseite für Zuschüsse für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich über 100.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Um die behördliche Kommunikation zu verbessern, hat das Sozialministerium zudem seinen Titel für externe Sachverständige im Entwurf des nächsten Doppelhaushaltes angehoben. Damit wird der verstärkte Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ermöglicht und Informationen können auch gehörlosen Menschen besser zugänglich gemacht werden. Um zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zurückzukommen: Bereits im Januar 2020 hat der Landtag einen Antrag der AfD diskutiert, in dem die Schaffung eines Landesgehörlosengeldes vorgeschlagen wurde. Im Vergleich zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wurde damals eine ganz andere Summe genannt, die als Unterstützung nötig sei. Weder in dieser zurückliegenden Initiative noch in dem aktuellen Gesetzentwurf wird die Höhe der vorgeschlagenen Unterstützung begründet. Das darf ich auch noch mal ganz klar für unseren Koalitionspartner, für DIE LINKE, sagen. Wir sind da genau dieser gemeinsamen Meinung, und ich vertrete hier in dieser Rede die Koalition. Der Bedarf ist schlicht sehr unterschiedlich und entbehrt jeder Grundlage. Wir haben keine Berechnung Ihrerseits vorliegen. Insbesondere, um den Betroffenen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu Beruf und gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen, bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen. Auch in Schule und Ausbildung, im Job sollen Gehörlose gut inkludiert sein und nicht am Rande stehen. Die UN-Behindertenrechtskonvention hält ausdrücklich fest, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, ein geeigneter Bildungszugang gegeben sein muss, damit die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung ermöglicht wird. Als gutes Beispiel für das inklusive Engagement in Mecklenburg-Vorpommern kann daher die verstärkte Fortbildung von Lehrkräften im Themenfeld Inklusion herangezogen werden. Auch wurde die Einführung der Schuleingangsphase in den Jahrgangsstufen 1 und 2 umgesetzt. Diese Phase kann von Kindern in einem Zeitraum von einem bis zu drei Schuljahren besucht werden. Damit erhalten die Kinder die Zeit, die sie individuell benötigen, um in der Schulumgebung Fuß zu fassen. Mit dem Maßnahmeplan der Landesregierung werden außerdem Maßnahmen ergriffen, die spezifisch blinden und sehbehinderten sowie gehörlosen Menschen zugutekommen. Dazu gehört zum Beispiel der Abbau von Kommunikationsbarrieren im Internet und bei der Mediennutzung. Im August dieses Jahres hat die Landesregierung ihren aktuellen Bericht über den Umsetzungsstand des Maßnahmeplans vorgelegt. In 13 verschiedenen Handlungsfeldern sind insgesamt 124 Maßnahmen aufgeführt, die angegangen werden oder bereits in der Umsetzung sind. Hier wird auf struktureller Ebene ein Wandel vollzogen, der Mecklenburg-Vorpommern schrittweise barrierefreier, inklusiver und fairer für alle Menschen macht. Ein Blick in Ihre Partei- und Wahlprogramme reicht aus, um zu wissen, dass Politik mit und für behinderte Menschen bei Ihnen keine Rolle spielt. Das vorgeschlagene pauschale Fördergeld halten wir für diesen Zweck wie beschrieben nicht für geeignet. Den Gesetzentwurf lehnen wir folglich ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank! Natürlich spielt das für uns eine Rolle und gerade diese Bevölkerungsschicht. Deswegen setzen wir uns auch für sie ein und sind auch für eine vernünftige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die da sagt, dass jedem nach seinen Möglichkeiten mit den besten Mitteln geholfen werden soll. Und genau deswegen setzen wir uns auch dafür ein, dass wir die Förderschulstruktur erhalten wollen, die Sie abschaffen wollen. Deswegen sind wir auf der Seite von den Leuten, die wirklich Hilfe brauchen und die wirklich Integration dann erfahren. Ihr Modell ist krachend gescheitert. Warum, brauche ich Ihnen nicht zu erklären! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, Sie haben nicht zugehört.) So, dann … (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Natürlich haben wir die Höhe begründet, schon in der Ersten Lesung und auch schon in der letzten Legislatur. Das ist ein Vorschlag vom Landesgehörlosenverband. Der agiert ja nicht einfach im luftleeren Raum. Auch Sie haben Kontakte dahin, nehme ich stark an, und Sie hätten kommunizieren können. Inflationsangepasst, das wissen Sie auch, es steigt alles, wird alles teurer aufgrund auch Ihrer Politik. Selbstverständlich steht da dann auch eine andere Zahl drin, die wir begründet haben. Und ja, es ist pauschal, genauso pauschal wie das Landesblindengeld. Ich hoffe, Sie legen da nicht die Axt an, weil die Pauschale Ihnen ja anscheinend irgendwie missfällt. Sie kommen hier mit Ausflüchten und Ausreden, dass hier andere Sachen bereits gemacht werden. Ja, aber das ist kein selbstbestimmtes Leben, weil es muss alles beantragt werden, keine Spontaneität im Alltag möglich. Wir möchten das dieser Bevölkerungsgruppe ermöglichen, dass sie eine selbstbestimmte Teilhabe haben am ganz normalen Leben. Und dazu ist dieses Landesgehörlosengeld absolut geeignet. Ihre Ausflüchte lasse ich so nicht gelten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Förderschule Hören wird überhaupt nicht inkludiert. Das ist Quatsch.)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete? (Zustimmung) Bitte schön!

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Christine Klingohr SPD

Ja, sehr gerne, Frau Präsidentin! Also ich verweise noch mal auf Ihr Wahlprogramm. Da ist nichts davon zu hören und zu lesen. Sie sagen jetzt, wir arbeiten hier mit Ausflüchten. Ich habe Ihnen dargelegt, wie unser Konzept ist, wie wir auch mit den Gehörlosen, mit dem Gehörlosenverband zusammenarbeiten. Sie haben hier einmal 100 Euro, einmal 200 Euro pauschal reingeschrieben. Ich habe keine Untersetzung gefunden. Und von daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab und setzen uns für die Maßnahmen ein, die auf dem Weg sind, umgesetzt wurden und die wir gemeinsam weiter miteinander mit den demokratischen Fraktionen erarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Förderschule Hören bleibt bestehen. Das ist Quatsch, was Sie da erzählen.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zuhören ist nicht Ihre Stärke, ne?! Das wissen wir schon. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgehörlosengeld ist eine Forderung, die immer wieder mal erhoben wird. Und der Gehörlosenverband des Landes ist ja da auch sehr intensiv immer in Gesprächen mit verschiedenen Fraktionen und eben auch mit der AfD. Wichtig ist, dass man weiß, dass es darum geht, einerseits zu gucken, wie kriegen wir insgesamt auf der Bundesebene eine Regelung hin, die nach einer Matrix alle nachvollziehbaren transparenten Systeme der Hilfe erfasst. Und daran mangelt es immer noch. Individualhilfen sind natürlich möglich. Aber ich will Ihnen zumindest mal vortragen, was in anderen Bundesländern gezahlt wird: Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt 57 Euro, in Nordrhein-Westfalen 77 Euro, in Hessen 150, und hier fordert die AfD 200 Euro pro Monat. Meine Damen und Herren, entscheidend ist, dass ein Gesetzentwurf auch umfassend alles ausleuchten muss. Und da geht es um die Benachteiligungsausgleiche. Da geht es aber auch darum, Tauberblindete sind bei Ihnen gar nicht im Gesetzentwurf aufgeführt. Und dann könnte ich das noch mit mehreren anderen Themen untersetzen. Von daher ist dieser Gesetzesentwurf mangelhaft und kann so, jedenfalls durch uns als CDU, nicht gutgeheißen werden, denn wenn ein Gesetzesentwurf gemacht wird und das Land sich entscheidet, muss man erstens den Bundesrahmen kennen, zweitens dann auch eine Matrix entwickeln, was dann auch gezahlt werden muss. Und wenn dann auch einzelne Betroffene nicht erwähnt sind, dann ist das ein Mangel, den Sie als Gesetzesschreiber zu verantworten haben. Von daher kann ich nur sagen: Hausaufgaben nur halb gemacht. Deswegen können wir diesem Antrag nicht folgen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank! Herr Glawe, auch Sie haben denselben Redebeitrag wie aus der Ersten Lesung hier vorgetragen, wie auch schon die SPD. Aber das war ein bisschen vermischt sogar.

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Harry Glawe CDU

Das stimmt doch gar nicht.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sie haben das hier von der Linkspartei ebenfalls. Ich habe den Ausdruck da, kann es Ihnen gerne zeigen. Auch ich bin in der Ersten Lesung schon darauf eingegangen: Taubblinde Menschen haben natürlich Anspruch auf beides. Das haben wir hier kundgetan. Wie gesagt, und es gibt für beide verschiedene gesetzliche Grundlagen. Für die einen eben noch nicht, das war unser Vorschlag, bei dem hätten Sie mitgehen können. Sie sagen ja auch, es braucht und es bedarf hier Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben. Das ist Ihr Zitat. Da haben Sie eigentlich unseren Antrag sogar noch gelobt in der Ersten Lesung. Jetzt steigen Sie darauf nicht mehr ein. Müssen Sie ja auch nicht! Wie gesagt, Sie sagen, man muss über alles reden, und auch die Höhe kann man bemängeln. Aber dafür sind eben aber auch Ausschussanhörungen da in Gesetzgebungsprozessen. Das brauche ich Ihnen ja nicht zu sagen, Sie waren ja mal in einer Regierung. Ja?!

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Harry Glawe CDU

Ist schon lange her. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Da hätte man hier zusammen Lösungen finden können, man hätte noch mal die Beteiligten hier an den Tisch holen können: den Gehörlosenverband, die Leute, die es betrifft, auch die Kommunen, die es dann weiterleiten müssen, und das Land, das letztendlich bezahlen muss. So laufen Gesetzgebungsprozesse, dass man den bestmöglichen Kompromiss findet, politisch gewollt, wenn man denn etwas tun möchte für eben diese Bevölkerungsschicht. Alles andere hier sind Ausflüchte und Abwehrgefechte. Mehr ist das hier nicht. Es geht hier um Leute, die Hilfe brauchen. Ich sehe hier keine Bereitschaft, dass aktiv hier auch mitgearbeitet wird, dass solche Leute Hilfe bekommen. Kann sich ja ändern in Zukunft, werden wir sehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Herr Glawe?

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Harry Glawe CDU

Ja, selbstverständlich!

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Harry Glawe CDU

Herr de Jesus Fernandes liegt mir am Herzen, ne. Also, lieber Kollege, wenn Sie einen mangelhaften Gesetzesentwurf vorlegen und den jetzt auch noch nicht korrigieren, dann ist das für mich mehr als enttäuschend. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und ich habe Ihnen gesagt, individuelle Hilfen sind einerseits auf Bundesebene durch Bundesgesetzgebung möglich, zweitens brauchen wir – und das ist, glaube ich, wichtig – eine Matrix, um zu erkennen, wo die Hilfsbedarfe in besonderer Weise definiert werden. Und dazu sagt Ihr Gesetzesentwurf gar nichts, sondern er schreibt eine pauschale Zahl hinein, die Sie nicht untersetzen können. Und ich habe darauf hingewiesen, dass Länder, die deutlich mehr Gehörlose und Ertaubte haben, andere Sätze zahlen. Das sind so vier oder fünf Länder in Deutschland. Also ich kann Sie nur auffordern, einen Gesetzesentwurf so zu formulieren, dass man ihn am Ende auch durchwinken kann und begleiten kann. Diesen, den Sie jetzt vorgelegt haben, der hat erhebliche Schwächen, und deswegen können wir, können wir als CDU nicht zustimmen. Das wollte ich Ihnen noch mal nahelegen, auch wenn Sie es nicht verstehen wollen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusion der Betroffenen kann nur durch umfangreichen Nachteilsausgleich und Abbau von Barrieren gelingen. Die Sprache der gehörlos Heranwachsenden ist die Gebärdensprache. So kommunizieren sie mit ihren Eltern und auch untereinander, das ist ihre Muttersprache. Wenn wir also mit ihnen kommunizieren wollen – und das wollen und müssen wir allein schon aus den verschiedensten gesetzlichen Implikationen heraus –, werden wir in der Regel eine Gebärdendolmetscherin brauchen, da wir die Sprache nicht beherrschen. Natürlich gilt das auch umgekehrt, aber ich habe zunächst die erste Perspektive eingenommen, weil es mich selbst und uns alle gemahnt, dass wir bezüglich der Kommunikationsbarriere im gleichen Boot sitzen. Wollen wir die frühkindliche und schulische Bildung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen garantieren und verbessern, muss eine ausreichende Vermittlung durch Gebärdensprache sichergestellt werden. Und es ist ja gesagt worden, wir hätten vielleicht hier eine Anhörung gebraucht zu dem Gesetz, aber eine Anhörung hat ja stattgefunden im Sozialausschuss, etwas früher zwar, und da lässt sich erinnern an einen Bericht eines 11-jährigen Jungen aus der Anhörung über seinen Wunsch, am Landesförderzentrum in Güstrow mehr lernen zu wollen, dafür aber zu wenig Unterrichtsangebote in Gebärdensprache vorlägen, ist das ein weiteres Argument dafür, dass eigentlich die Frage der Dolmetscher die entscheidende Rolle spielt. Die Schule ist auch der geeignetste Ort, über die Gebärdensprache die Schriftsprache zu erlernen und sich damit eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit zu erschließen. In den Stellungnahmen der Verbände und der Selbsthilfe im Rahmen der genannten Anhörung im Sozialausschuss und auch diesbezüglichen Gesprächen, die wir mit den Beteiligten, also auch mit den Verbänden, geführt haben, werden die Prioritäten beim Barriereabbau genannt, das Gehörlosengeld allerdings als nachrangig thematisiert. Die Liste der prioritär notwendigen Maßnahmen ist lang, und die haben unterschiedliche Ursachen. Wir bräuchten in Zukunft mehr Gebärdendolmetscher/-innen, wir müssen die Attraktivität des Berufsbildes erhöhen, auch wenn man sich so die Bezahlungsleistungen für Gebärdendolmetscher/-innen anguckt. Die beruflichen Perspektiven für die Betroffenen müssen besser herausgearbeitet werden, eine bessere Beratung muss erfolgen und Möglichkeiten für auch sozusagen Weiterbildungen nach den schulischen, also Meisterkurse oder andere Weiterbildungen, müssen geschaffen werden. Barrierefreie Zugänge möchte ich mit anfügen, unter anderem auch optische Notrufanlagen und vieles andere mehr. Und es ist auch schon gesagt worden von Redner/-innen, dass barrierefreie Zugänge zu amtlichen Informationen, Gebäuden, Bekanntmachungen, Handreichungen und so weiter immer auf der Tagesordnung sind, und da können wir durchaus noch weiter vorankommen. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns dafür ein, finanzielle Mittel zunächst auf die von mir genannten Prioritäten, die auch immer wieder thematisiert werden von den Verbänden und Selbsthilfegruppen, zu konzentrieren. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Meine Stellungnahme wird heute vergleichsweise kurz ausfallen. Die Argumente haben wir in der Ersten Lesung alle ausgetauscht und ich habe wenig Neigung, meine Rede noch einmal zu wiederholen. Ich möchte aber noch einmal ganz deutlich bekräftigen, es ist ein zutiefst liberaler Kerngedanke, alle Menschen mit Einschränkungen zu unterstützen. Wir fordern einen ganzheitlichen Ansatz für alle Menschen mit Behinderung, nicht nur wie heute für im Fokus stehende einzelne Gruppen. Und ich denke, hier müssen sich die Experten zusammensetzen und verschiedene, auch durchaus individuelle Lösungsmöglichkeiten einer Teilhabe, auch der digitalen Teilhabe, auf den Tisch legen. Und ich sage auch, es muss auch hier bundesweit ein Rahmen gesetzt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und diesen Gesetzentwurf werden wir nicht unterstützen. – Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld auf Drucksache 8/2092. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2092 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2092 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, Drucksache 8/2344. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2344 – In der 58. Sitzung des Landtages am 11. Juli 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Und das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir eben schon gehört haben, die Erste Lesung war am 11. Juli. Alles Relevante zu dem Gesetzentwurf wurde ja eigentlich damals ausgetauscht. Im Prinzip ist es ein sehr einfacher Sachverhalt. Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 unserer Landesverfassung verlangt gemäß der Rechtsprechung unseres Landesverfassungsgerichts einen vollen, ich betone noch mal, einen vollen Kostenausgleich für auf die Kommunen übertragene Aufgaben. Mein geschätzter Kollege Herr Domke hat im Juli völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Verfassungsartikel keinen Gestaltungsspielraum oder auch Verhandlungsspielraum zulässt. Anders, als der Innenminister vorgetragen hat, gibt es also keinen Spielraum für einen komplexen Verhandlungs- oder Einigungsprozess, meine Damen und Herren. Auch der Verweis des Abgeordneten Foerster auf die verbesserte Finanzausstattung der Kommunen geht völlig fehl. Der kommunale Finanzausgleich hat am Ende rein gar nichts mit dem Kostenausgleich gemäß Aufgabenzuordnungsgesetz zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sehr richtig! Das Land ist somit verpflichtet, Kosten in angemessenem Rahmen vollständig zu erstatten, also auch einen Kostenanstieg auszugleichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, betrachten wir nun allerdings die Entwicklung, gerade auch im Bereich der Jugend, kann von den damals erwarteten großen Einsparpotenzialen, wie wir das ja auch damals in der Gesetzesbegründung lesen können, keine Rede sein. Im Gegenteil, gerade in der Jugendhilfe ist es in den Jahren nach 2010 zu einem massiven Personalaufwuchs gekommen. Wer meint, dies müsse sich nicht auch auf die übertragenen Aufgaben des Landesjugendamtes auswirken, geht hier ziemlich fehl. Und was das Thema „Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung“ angeht, sollte vielleicht eine Landesregierung, die auf diesem Feld so derart erfolglos ist, das nicht so weit nach vorne ziehen. (Beifall René Domke, FDP) Sie sehen also, meine Damen und Herren, es ist ein durchaus notwendiges Gesetz. Ich fordere Sie noch mal auf, auch zum Wohle unserer Kommunen – Sie alle wissen, wie es da um einige Haushalte, auch bei den Kreisen steht, bestellt ist – sich noch mal einen Ruck, ein Ruck muss heute mal durchs Parlament gehen. Geben Sie sich diesen Ruck, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu und entlasten Sie die kommunale Aufgabe! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist vor einigen Wochen alles gesagt, ich wiederhole gern in Stichpunkten erneut: Erstens, wenn sich zwei Beteiligte in die Hände gucken – alter norddeutscher, hanseatischer Grundsatz – und der eine was ganz dringend möchte und der andere sich drauf einlässt, dann, glaube ich, dass man klug daran tut, Deals auch entsprechend zu akzeptieren, denn diese Jugendhilfeaufgabe zu bekommen, war ein ganz zentrales Anliegen im damaligen komplexen Verhandlungsprozess der kommunalen Familie. Lorenz Caffier, der den federführend begleitet hat, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) würde da mit Sicherheit auch noch gerne Ihnen Rede und Antwort stehen, wenn Sie ihn darauf ansprechen. Es gab also ein hochgradiges Anliegen, das Land ist dem nur begrenzt gern nachgekommen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn die Kolleginnen und Kollegen, die bis dahin diesen Bereich im Sozialministerium verantwortet haben, konnten sich gut vorstellen, ihn weiterhin zu behalten. Man hat sich dann – und das findet sich im Entwurf und seiner Begründung wieder – ganz ausdrücklich eben darauf verständigt, ja, wir gehen schweren Herzens als Land diesen Schritt. Wir gehen ihn sogar so weit, dass das Sozialministerium keine Fach- und Rechtsaufsicht mehr hat. Das führt dazu, dass ihr als kommunale Familie in einem Zweckverband die entsprechende alleinige Organisationshoheit habt, damit ein Stück weit auch über die Kostenentwicklungen und Kostenlasten entscheiden könnt und diese steuern könnt, und vor dem Hintergrund war man bei einer gemeinsamen Verständigung. Selbst wenn Sie sagen, das halten Sie verfassungsrechtlich für nicht tragfähig – (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) der Hintergrund ist ja, dass die Kommunen bisher nicht klagen, vermutlich, weil sie ganz genau wissen, dass an der Stelle man tatsächlich sich schwer in die Augen geschaut und einen anderen Weg gefunden hat –, (Marc Reinhardt, CDU: Na klar!) wäre es ja zumindest naheliegend gewesen, den Ruck einmal durch den eigenen Gesetzentwurf gehen zu lassen. Ich hatte Ihnen damals die Hinweise gegeben, dass nur ein kleiner Teil der von Ihnen zu dynamisieren vorgesehenen Mittel von 2,5 Millionen Euro tatsächlich auf das Personal für diesen Bereich entfällt und der deutlich größere Teil, über 1,6 Millionen Euro, entspringt einer nur als durchlaufender Posten gestalteten Kostenregelung, die direkt in die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte weitergeht, weil es nämlich da um eine Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ging. Und ich hatte Ihnen zum Dritten dann an die Hand gegeben, nur ein kleiner Teil ist also für den Personalkostenbestand, auf den Sie abzielen, der größere Teil sind Sachkosten, die völlig woanders hingehen, haben also mit Ihrem Argument überhaupt nichts zu tun. Diese Differenzierung in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen, wäre zumindest nicht fernliegend gewesen, wenn es einem wirklich um eine Sachdebatte in diesem Punkt gegangen wäre. Aber ich hatte Ihnen damals vor allen Dingen gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen des Sozialministeriums für diesen deutlich größeren Teil, nämlich die Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, wegen der – und da haben Sie recht – völlig unstreitig deutlich erhöhten materiellen Kostenlast fast 600.000 Euro mehr momentan pro Jahr an die Kreise und kreisfreien Städte ausreichen, um genau diese massiven Kostensteigerungen in den echten Jugendhilfearbeitsteilen zu ersetzen. Zu guter Letzt – Sie haben dann eben noch einen großen Topf gemacht und alles reingeworfen –, das, worüber wir hier reden, ist lediglich der von den Kreisen und kreisfreien Städten in einem gemeinsamen Verband getragene Verwaltungsteil. Ihr Hinweis auf alle möglichen Kostensteigerungen in der Jugendhilfe gehen damit endgültig fehl. Es geht hier eben nicht um die materielle Kostenerstattung für die materiellen Arbeiten. Es geht nicht darum, dass ich für die eigentliche Jugendhilfearbeit etwas zurückerstattet bekomme, sondern nur um den ganz kleinen Verwaltungsteil. Noch mal, der viel größere Teil in den 2,5 Millionen Euro sind solche Sachkostenerstattungen. Die müssten Sie bei Ihrer Argumentation rausnehmen, und für die wird bereits namhaft mehr gezahlt, fast 600.000 Euro. Genau da kommen wir also der Pflicht nach, und bei dem viel kleineren Teil für Verwaltung gab es schlicht einen Deal, und ich erwarte von allen Beteiligten, wenn man ganz dringend was möchte und einem entgegengekommen wird, dass man dann so einen Deal auch einhält. Alter hanseatischer Grundsatz, der ist in Norddeutschland, glaube ich, nicht völlig von der Hand. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Ja, der Minister sprach von norddeutschen Sitten und von Bräuchen, und zu den guten Sitten gehört es eben auch, wenn man so einen – neudeutsch – Deal abgeschlossen hat, dass man irgendwann noch mal darüber nachdenken muss, wenn der Deal unzureichend ist, dass man da nacharbeitet und gegebenenfalls auch da zu neuen Erkenntnissen kommt. Wir folgen der Argumentation des Kollegen Reinhardt aus der 58. Sitzung und sehen das so, dass auch natürlich für die Verwaltung, die ja deutlich teurer geworden ist bei mehr Fällen, die anfallen, da auch nachgesteuert werden muss, und insofern überzeugt uns Ihr Argument an der Stelle nicht, Herr Innenminister. Und insofern stimmen wir, wie die Kollegen von der FDP und auch von der CDU in Aussicht gestellt haben, dem Antrag der CDU … – von den GRÜNEN und der FDP –, dem Antrag der CDU ausdrücklich zu. Die Kommunen müssen insbesondere jetzt diesem Antrag gemäß auch rückwirkend und dynamisch unterstützt werden, da die Aufgaben für die Kommunen nicht leichter werden und die Aufgabe, die hier gestellt ist, ja Verfassungsrang hat. Und da bleibt ja nicht so viel Diskussionsgrundlage übrig. Und ich sage mal, wir müssen es ja nicht auf eine Klage ankommen lassen. Und die Haushaltssituation der Kreise ist angesprochen worden. Für meinen Kreis Nordwestmecklenburg wurde mir aus sicherer Quelle berichtet, dass wir auf ein zweistelliges millionenschweres Defizit hinsteuern. Und insofern ist da dringend auch – also es ist nur ein kleiner Teil, aber jeder Teil, der den Kommunen hilft, ist ein guter Teil, und der hilft uns allen am Ende auch. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor circa zwei Monaten standen wir schon einmal hier und haben über diesen Gesetzesentwurf beraten. Ich habe damals kritisiert, dass die CDU sich dieses Themas erst jetzt annimmt, wo Sie nicht mehr in Regierungsverantwortung sind, aber ich habe auch unsere Begründung für die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf vorgetragen, nämlich, dass langfristig übertragene Aufgaben natürlich auch langfristig finanzierbar sein müssen, finanziert sein müssen. Die beantragte Überweisung in die Ausschüsse wurde von der Regierungsmehrheit damals abgelehnt. Schade eigentlich, denn genau dort wäre der Ort gewesen, sich intensiv mit den Argumenten, die auch Sie, Herr Pegel, gerade vorgetragen haben, für und wider diesen Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. Jetzt bleibt wieder nur die öffentliche Bühne dieser Sitzung. Der zusätzliche Erkenntnisgewinn ist vermutlich gering. Dabei sind die für eine Ablehnung vorgebrachten Argumente es durchaus wert, einmal diskutiert zu werden. So haben Sie, Herr Minister, damals darauf hingewiesen, dass man übereingekommen war, den Nachteilsausgleich nur einmalig zu berechnen, nicht aber regelmäßig zu überprüfen. Aber kann durch ein paar Gesetze in der Begründung eines Gesetzes die Verfassung ausgehebelt werden? Kann durch den Hinweis darauf, dass man sich einig war, den Mehrbelastungsausgleich nicht regelmäßig zu überprüfen, Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern außer Kraft gesetzt werden? Ganz klar: Nein, so geht das nicht. Auch der Hinweis, dass man keine Fach- oder Rechtsaufsicht und damit keinen Einfluss auf die Effizienz hat, führt hier überhaupt nicht weiter. Eine entsprechende Einschränkung sieht unsere Landesverfassung für die Konnexität nicht vor. Selbst wenn, wie immer wieder behauptet wurde, die Kommunen inzwischen die Effizienz der übertragenen Aufgaben deutlich verbessert hätten, entbindet dies nicht von der Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend sind. Ein weiterer Punkt, der mehrmals erwähnt wurde, ist der Umstand, dass die Kommunen doch auf anderem Wege aktuell für temporäre Mehrausgaben entschädigt werden. Aber auch das kann aus unserer Sicht kein Grund sein, an dieser Stelle das Konnexitätsprinzip so deutlich zu verletzen. Ja – und auch hier wiederhole ich mich –, die Frage, ob die pauschale Steigerung um 2,5 Prozent pro Jahr tatsächlich angemessen ist, diese Frage hätten wir gerne in der Ausschussberatung geklärt. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Dem haben Sie sich verweigert, vielleicht, weil auch eine Ausschussberatung noch deutlicher als die Debatte hier gezeigt hätte, dass Ihre Argumente gegen diesen Antrag einer genaueren Betrachtung nicht standhalten. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, und werden deshalb dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Domke, mir geht es wie Ihnen. Ich bin also ganz, (René Domke, FDP: Alles gut, legen Sie mal einen vor!) ganz auf dem Sprung gewesen, weil ich eine andere Einschätzung habe, als eben gerade vorgetragen wurde. Mein Kollege Henning Foerster hat in der letzten Sitzung dazu gesprochen, hätte es heute auch gern, kann krankheitsbedingt – gute Besserung, Henning! – nicht sprechen und ich musste mich erst mal reinknien in die Materie und komme zu der Erkenntnis, (Torsten Renz, CDU: So viel Erfahrung!) komme zu der Erkenntnis, dass dieser Antrag, den Sie vorgelegt haben, dieser Gesetzentwurf, gleich in mehrfacher Hinsicht eine ziemlich schräge Nummer ist. Zum Ersten, wie er zustande gekommen ist. Zweimal gab es Änderungen an dem Aufgabenzuordnungsgesetz und beide Male ging es um Verwaltungsstrukturen, einmal Planungsbehörden Windkraft, einmal Planungsbehörden Straßenbau. Sie haben dann die Nummer gezogen, haben gesagt, wenn das behandelt wird, diese Strukturfragen, dann wollen wir gleich noch mal die finanziellen Fragen, die in Paragraf 28 geregelt sind, mit aufrufen. Und der Landkreistag hat vorgetragen und hat eine pauschale Rechnung aufgemacht, und da haben Sie gesagt, hoppla, die machen wir uns zu eigen, haben einen Antrag gestellt, der ist abgelehnt worden, und haben jetzt daraus einen Gesetzentwurf gemacht. (Marc Reinhardt, CDU: Das Recht auf Opposition!) Also das kann man so machen, ist aber der Sache nicht unbedingt dienlich. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Der zweite Punkt, was schräg ist, ist das Schräge in der Sache. Das Aufgabenzuordnungsgesetz ist mal aufgelegt worden, weil die Landkreise im Jahre 2010 neu geschnitten wurden, und um diese Übergangsregelung von den alten Landkreisgrenzen hin zu den neuen Verwaltungsstrukturen hinzubekommen und anzuerkennen, dass das mit Mehrausgaben und Mehraufwendungen verbunden ist, hat man gesagt, wir schaffen einen Mehrkostenausgleich, und hat den in Paragraf 28 definiert, hat aber damals schon darauf hingewiesen, dass es nicht mit einer Kostenbeobachtungspflicht verbunden ist, weil diese Regelung speziell ist, … (Marc Reinhardt, CDU: Verfassung gilt trotzdem!) Zur Verfassung komme ich gleich noch, … weil die Regelung a) speziell ist und b) Effizienzrenditen, von denen hier ja die Rede war, zu Buche schlagen. Nun zur Verfassung: Die Verfassung Artikel 72 fassen Sie mit an, und die gilt. Die gilt dann aber im Übrigen auch auf Heller und Pfennig und in Differenzierung zwischen übertragenen Aufgaben und eigenem Wirkungskreis der Kommunen und gilt auch in Fragen Personalkosten und Sachkosten. Diesbezüglich differenzieren Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht. Diejenigen, die im Grunde genommen die Verpflichtung der Verfassung, das konkret zu machen, nicht befolgen, sind Sie selber. Insofern ist es wirklich eine schräge Nummer, einen solchen also untauglichen Gesetzentwurf vorzulegen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und das dritte Argument will ich Ihnen ganz gerne bringen, warum ich finde, das ist ziemlich schräg. 13 Jahre – Sie monieren ja selber, 13 Jahre hat es gedauert, bis man da rangeht. 11 davon waren Sie selbst in Verantwortung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) 11 Jahre hat es Sie nicht gejuckt. Diejenigen von der kommunalen Ebene tragen schon seit vielen Jahren vor, wir sind diejenigen, die mit ihnen diese Sachen besprechen über den Kommunalgipfel. Wir sind weiter im Gespräch, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) wir diskutieren demnächst auch die Fortschreibung des Finanzausgleichgesetzes. (Daniel Peters, CDU: Wollen Sie uns das auch noch erzählen?) Ich finde schon, es gibt Zusammenhänge, auch wenn es eigenständige Gesetze sind, und das alles gilt es zu betrachten. Was Sie vorgelegt haben, ist für uns nicht zustimmungsfähig. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderungen sind ja angesprochen worden, die ersten. Das war aus meiner Sicht so weit alles in Ordnung. Aber im Grunde ist genau das jetzt auf die Tagesordnung gesetzt worden, was damals hinten runtergefallen ist. Es geht nämlich darum, dass im Rahmen der Anhörung eigentlich die Alarmglocken bei allen hätten angehen müssen. Wir haben Stellungnahmen gesehen der kommunalen Ebene – ich bin der CDU dankbar, dass sie das aufgegriffen hat –, die ja wirklich unüberhörbar waren. Aber ich habe manchmal so den Eindruck, Regierungszugehörigkeit führt in diesem Land immer dazu, dass die Gehörgänge verstopfen und dass man dann das Gehörte nicht mehr weiterverarbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das andere, was ich meine, ist nämlich der verfassungswidrige Umgang mit den Aufgabenübertragungen. Sie beschreiben es ja sogar zu Recht, 13 Jahre ist da nicht angepasst worden. Klar, die CDU muss sich das dann auch gefallen lassen, dass man hinterfragt wird, warum nicht. Wahrscheinlich, weil die SPD Schuld hat. Geht das wieder los! Aber am Ende geht es doch darum, dass wir eine Verfassung haben, dass wir einen Artikel 72 haben und dass dieser Artikel 72 gar nicht das berücksichtigt, was hier vorgetragen wurde. Das können Sie ja gerne so machen, dass Sie hanseatische Bräuche pflegen, aber auch die stehen nicht im Artikel 72, und deswegen ist das hier nichts als Grundlage für das Parlament, woran es sich zu halten hat. Wir müssen auch ein Stück weit darauf achten, dass die Verfassung umgesetzt wird. Und was haben Sie gemacht? Sie haben das angehört, ja, und dann wird im Grunde trotzdem weiter nichts gemacht. Wann wird denn eine Evaluation stattfinden, dass die Aufgaben, die übertragen wurden, auskömmlich finanziert werden? Das ist genau das Prinzip der Konnexität, und wir wissen, und wir sehen ja gerade, was mit Preis- und Lohnentwicklungen passieren kann. Das muss ich ja irgendwann mal anfassen. Das kann doch nicht so sein, dass dann alle irgendwie mit den Schultern zucken und sagen, ja, dafür haben dann die Kommunen wieder was anderes bekommen. Das ist übrigens auch das, was die FDP immer fordert, auch mal Finanzströme wieder ein Stück weit zu entflechten und mal zu gucken, was war eigentlich mal wofür gedacht, denn das ist hier wirklich nur noch Hin und Her, gibt es mal ein Goodie hier, gibt es mal ein Schweigegeld da, und dann machen wir wieder was anderes woanders. Das verstehe ich auch nicht unter hanseatischer Kultur, sondern für mich ist erst mal entscheidend, dass das Signal von der kommunalen Ebene kam, die Sachen sind nicht mehr auskömmlich finanziert, und dann muss man auch darüber reden, was muss dann evaluiert werden und wo muss angepasst werden. Da ist diese Verweigerungshaltung, die Sie an den Tag legen, aus meiner Sicht absolut fehl am Platz. Artikel 72 Absatz 3 kennt ganz viele Argumente, die Sie hier heute vorgetragen haben, eben gerade nicht, und deswegen ist es richtig, dass dieser Antrag gestellt wurde oder dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde, und deswegen werden wir diesem auch zustimmen. Wenn man nämlich mal zurückrechnet, wenn man alleine diesen Teil betrachtet, dann müsste es inzwischen so sein, dass nur, aufgrund der Lohnkostensteigerungen nur noch 75 Prozent der entstandenen Aufwendungen ausgeglichen werden. Das heißt, die kommunale Ebene buttert da schon seit Jahren deutlich zu, und das muss doch dann auch mal ausgesprochen werden. Das hat mit vollständiger Erstattung der angemessenen Kosten, wie es in der Verfassung steht, eben auch nichts zu tun. Der Gesetzgeber – und das hatte ich ja beim letzten Mal schon ausgeführt – ist gehalten, die Kostenentwicklung im Blick zu behalten. Und der Gesetzgeber sind wir. Und dann müssen wir es auch evaluieren, und deswegen verstehe ich auch überhaupt nicht, warum das nicht in den Ausschuss verwiesen werden durfte, um es da weiter auszuarbeiten. Und deswegen hätten wir jetzt die Möglichkeit, mit diesem Gesetzesentwurf der verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtung Rechnung zu tragen, und ich würde Sie einfach bitten, sich da auch mal einen Ruck zu geben. Für den Ruck wurde ja schon geworben. Jetzt haben wir natürlich noch ein kleines Problem – das hätte ich mir nämlich gerne gewünscht, diese Aussprache auch im Ausschuss –, die Festlegung 2,5 Prozent, das ist ja so eine Form der Dynamisierung, aber folgt ja auch nicht ganz dem Gedanken, weil wir damit im Grunde ja auch wieder Festwerte festlegen. Das hätte man aber schön im Ausschuss herausarbeiten können, wollten Sie aber nicht. Sie wollten im Ausschuss nicht mit uns darüber reden, und das ist jetzt das Problem, was wir haben. Wir werden jedenfalls zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Also aus der Debatte heraus hat mir am besten gefallen die Bezeichnung „schräge Nummer“. Also das fand ich ziemlich angebracht. Und ich schicke vorab, also ich gehöre auch nicht zu denen, die gerne wiederholen, was sie schon mal gesagt haben. Deswegen werde ich nicht das, was ich in der Ersten Lesung in der 58. Sitzung am 11.07. hier alles vorgetragen habe, noch mal wiederholen. Ich habe ja relativ weit ausgeholt und skizziert, unter welchen Rahmenbedingungen die Entscheidungen so getroffen wurden, wie sie damals getroffen wurden, und auch, warum der Mehrbelastungsausgleich nur einmalig ermittelt wurde. Und das war tatsächlich ein Deal, ein einvernehmlicher Deal, zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, (Zuruf von René Domke, FDP) weil es nämlich zugunsten der Kommunen ein Deal war und man davon ausgegangen ist, dass sich die Verwaltungskosten weiter reduzieren würden. (René Domke, FDP: Das kann doch jetzt nicht 100 Jahre so bleiben!) Und deswegen ist er seinerzeit so getroffen worden, wie er getroffen wurde. Und auch die Argumente, die der Innenminister vorgebracht hat, warum der Gesetzentwurf nicht wirklich in die richtige Richtung geht und was gerade im Bereich der Jugendarbeit, vor allen Dingen in Bezug auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwischenzeitlich passiert ist, ist auch ein Argument dafür, dass dieser Gesetzentwurf gar nicht stimmig ist. Deswegen werden wir auch heute zu keinem anderen Ergebnis kommen. Weil auch keine neuen Argumente vorgetragen wurden, die in eine andere Richtung uns weisen könnten, werden wir den Antrag, nein, den Gesetzentwurf auch heute ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wir kommen also zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes auf Drucksache 8/2344. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2344 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2344 abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 8/2650 ein Antrag zum Thema „Überforderung der Verbraucher und Kommunen verhindern – Einspruch gegen das Gebäudeenergiegesetz erheben“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? (Zustimmung) Bitte schön, Herr Peters! Daniel Peters , CDU (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, hat am 8. September der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit von SPD, GRÜNEN und FDP in abschließender Lesung das sogenannte, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, das sogenannte Heizungsgesetz, wie es allenthalben auch kommuniziert wurde. Und nun besteht mit Blick auf die kommende Bundesratssitzung am 29. September die Möglichkeit, dass sich der Landtag hierzu befasst, und auch die Möglichkeit, dass wir der Landesregierung einen entsprechenden Auftrag erteilen, sich in dieser Bundesratssitzung entsprechend dann auch zu positionieren. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und hier ist es natürlich erforderlich, dass der Landtag noch in dieser Plenarsitzung dazu sich verständigt und einen entsprechenden, wenn gewünscht, einen entsprechenden Antrag und Arbeitsauftrag an die Landesregierung adressiert, um gegebenenfalls dort im Bundesrat einen Einspruch einzulegen. Und wenn dies passiert, könnte sozusagen eine neuerliche Befassung auch zu diesem Heizungsgesetz dann ermöglicht werden. Das kurz zur Dringlichkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Ich sehe, das ist der Fall. Bitte schön, Herr da Cunha! Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle sind mittlerweile nach den monatelangen Beratungen ja auch Expert/-innen bei der Frage Gebäudeenergiegesetz. Und so geht das auch jetzt um die Beschlussempfehlung, die im Bundestag am 8. September verabschiedet wurde. Die ist bekannt seit dem 5. Juli. Dort wurde sie im federführenden Ausschuss an das Plenum übermittelt. (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Die Geschichte ist bekannt, die Lesung hätte auch vor der Sommerpause stattfinden können, aber jetzt ist die Lesung (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) von den Beschlussempfehlungen vom 5. Juli am 8. September durchgeführt worden. Das war auch bekannt. Ich habe zumindest auf den Webseiten des Deutschen Bundestages gefunden, dass sogar die Festlegung der Tagesordnung vor der Einreichungsfrist (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau so!) der Plenarsitzung stattgefunden hat, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sodass alle Zeit gewesen wäre, sich mit der Beschlussempfehlung über den Sommer zu beschäftigen. Wir haben es getan und Sie hoffentlich auch, aber wir sehen keine Dringlichkeit, da es seit 5. Juli klar ist, was der Bundestag beschließt und was er jetzt beschlossen hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Nikolaus Kramer, AfD, Franz-Robert Liskow, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Drucksache 8/2348. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2348 – In der 58. Sitzung des Landtages am 11. Juli 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Jetzt eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja nun gelernt, im Prinzip brauchen wir bei der Zweiten Lesung – Gesetzentwürfe der Opposition – gar nicht mehr zu reden. Es wurde ja schon beim ersten Mal alles gesagt. Insofern müsste man vielleicht sogar überlegen, ob die Ankündigung nicht sogar eingekürzt werden könnte durch die Präsidentin, (Heiterkeit bei René Domke, FDP) oder man lässt gleich die gesamte Aussprache, oder aber, es hat sich etwas geändert. Und da ist mir heute Morgen die Presseberichterstattung in die Hände gekommen von Herrn Seidel, Überschrift: „Den Schuss noch nicht gehört“. Diese Kommentierung, denke ich, ist ziemlich gut gelungen. Er hat sich jetzt nicht mit den Medien befasst, sondern mit der Opposition und mit der Koalition, und ich glaube, da sind tatsächlich viele richtige Ansätze enthalten. Und deswegen möchte ich hier mit dem Zitat von Herrn Seidel beginnen: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Hinzu treten selbst parteiintern längst überholte Rituale der Machtsicherung statt konstruktiver Sacharbeit. Wer von der Linie abweicht, hat verloren. Wer der großen, weisen Führung widerspricht, wird mit Liebesentzug gestraft. ‚Lasst die Genossen mal machen, die wissen schon, was sie tun‘, scheint die Parole.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist, wie gesagt, ein Zitat von vielen, was zum Nachdenken führen sollte, und möglicherweise wirkt es ja bei dem einen oder anderen, wenn wir heute den Gesetzentwurf in Zweiter Lesung doch noch mal behandeln. Und deswegen will ich auch ein paar Punkte wiederholen, auch wenn ich sie schon beim letzten Mal gesagt habe, aber ich hatte so den Eindruck, dass ich nicht den einen oder anderen erreicht habe. Fakt ist, wir wollen die Schulstandorte politisch alle sichern, aber dieser Gesetzentwurf soll eben die Rechtssicherheit schaffen, dass wir bis 2030 dann auch das gesetzlich verbrieft hier beschließen als Gesetzgeber, als Landtag. Und gleichzeitig haben wir im Antrag und in der Diskussion herausgearbeitet, dass die gesellschaftlichen Herausforderungen nach 2030 bezogen auf dieses Thema viel, viel größer sind, weil dann wird es nämlich tatsächlich zum Thema, und deswegen wollen wir unter Einbeziehung der Betroffenen ein entsprechendes Konzept erarbeiten. Und ich habe auch ausgeführt – entweder wollten Sie es nicht verstehen oder es gab dann andere Gründe, deswegen will ich es noch mal sagen –, die Schülerzahlen, die wir im Jahre 2021 hatten, circa 10.300, die bis 2025 auf fast 10.600 ansteigen werden und im Jahre 2030 dann wieder bei circa 10.300 sind, zeigen deutlich, dass das Thema Schulschließung gar nicht auf der Tagesordnung steht, sondern dass hier ein Thema zum Thema gemacht wird, wo man dann eine Lösung herbeiführen will, derer es in dieser akuten Darstellung gar nicht bedarf, sondern in 2035 werden wir dann sinkende Schülerzahlen haben in Richtung 9.500, zumindest so die Prognose, dass wir uns dann ernsthaft damit befassen müssen. Und dann bringen eben Jubelmeldungen, ob bei den Koalitionsverhandlungen, bei der 100-Tage-Bilanz et cetera, eigentlich nichts, sondern man kann es einfach umsetzen. Und deswegen habe ich mir die Mühe gemacht, auch 43 Kleine Anfragen zu stellen zu einzelnen Schulstandorten, die immer wieder in der Diskussion stehen. Und da will ich erinnern, in der Großen Koalition in den letzten zehn Jahren sind vom Prinzip her keine Schulen geschlossen worden. Das Thema gab es gar nicht richtig. Das untersetzen vom Grundsatz her die 43 Kleinen Anfragen, dass das Thema Schulschließung eigentlich nicht auf der Tagesordnung steht, aber Sie bejubeln sich selbst und wollen eine Lösung herbeiführen und haben uns beim letzten Mal gesagt, das machen wir in einer großen Novelle. Sehr geehrter Herr Butzki, Sie brauchen also heute nicht Ihre Redezeit damit zu verschwenden. Sie werden mir natürlich sagen, ich darf Ihnen das nicht vorschreiben, aber Sie brauchen mir heute nicht noch mal zu erklären, dass Sie eine große Novelle noch machen. Auch da kommt die Ungewissheit einfach dazu. Sie sprachen von Ende des Jahres 2023. Jetzt wissen wir inzwischen, dass Sie Ende 2023 intern in Verhandlungen gehen, da Sie diesen entsprechenden Entwurf noch gar nicht kennen und weit vor 2024 also nichts passieren wird. Insofern nehmen Sie den Mut zusammen, auch mit Blick auf Herrn Seidel, handeln Sie auch mal als Rot-Rot! Und mit Rot-Rot meine ich jetzt tatsächlich die Fraktionen, die hier sitzen. Kommen Sie Ihrem Auftrag nach und schaffen Sie verbindliche Rechtssicherheit, nämlich aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, und nicken Sie das Verfahren der Landesregierung einfach nicht nur ab! Und wenn auch immer gesagt wird, es gibt keine neuen Argumente – ich habe beim letzten Mal mich bedankt bei der Ministerin, dass sie zwei Zahlen genannt hat, wie sie das Problem lösen will. Ich habe also die Zahlen aus dem Protokoll noch mal mir herausgesucht. Es geht also um die Zahlen 1. Klasse Einzelstandort von 20 auf 15 und Jahrgangsstufe 5 von 36 auf 30. Ich habe in der damaligen Debatte schon die Frage gestellt, was passiert, wenn dann diese Zahlen unterschritten werden, wie ist dann der Schulstandort gesichert. Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie als SPD und auch LINKE auf diese Argumente heute in dieser Debatte noch mal eingehen. Insofern, glaube ich, lohnt es sich, heute noch mal darüber zu diskutieren, insbesondere unter dem Ansatz, den ich zu Beginn zitiert habe, die Menschen mitnehmen, mitgestalten, gestalten als Parlamentarier und nicht abnicken unter Rot-Rot für diese Landesregierung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki.

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Renz, trotz des anfangs gebrachten Zitates hat sich an dem Schulgesetzentwurf nichts geändert, und in der Ersten Lesung habe ich bereits ausführlich zu Ihrer vorgeschlagenen Schulgesetzänderung gesprochen. (Torsten Renz, CDU: Nee, das stimmt nicht. Da habe ich kein Argument gefunden.) Im Inhalt und zu unserer Positionierung hat sich seitdem nichts geändert. Das muss ich hier noch mal ganz deutlich betonen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Fraktionen von SPD und LINKE werden keine Schulen aus mangelnder Schülerzahl schließen, vorausgesetzt, das muss auch vor Ort gewollt sein. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Alle Schulentwicklungsplaner sind vom Bildungsministerium darüber informiert worden und handeln bereits danach. Und viele Schulträger, muss ich ganz deutlich sagen – ich meine jetzt bloß Rechlin, da haben wir ja im Kreistag, Marc Reinhardt weiß das ja auch, oft diskutiert –, haben sich darüber sehr gefreut. Unsere große Schulgesetznovelle – der Zeitrahmen wurde ja vom Kollegen Renz jetzt auch schon vorgestellt – wird demnächst das Plenum hier auch erreichen. Und das soll, so, wie die Aussagen letzte Woche waren, schon zum neuen Schuljahr gelten. Also, Herr Renz, noch etwas Geduld und ich freue mich dann auf die Diskussion zur Schulgesetzänderung. Heute lehnen wir natürlich diesen Entwurf ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Malchin und Malchow. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürger! Ja, Schulgesetz, Antrag der CDU, Herr Renz zitiert Herrn Seidel von der SVZ, die große weise Führung sozusagen, und spricht dann halt die SPD-Genossen an. Herr Renz, Sie selbst waren 15 Jahre hier in Regierungsverantwortung. Ihre große weise Führung hätte damals auch sozusagen auf den Weg bringen können, das Schulgesetz in dem Punkt zu ändern. Das wäre notwendig gewesen, das wäre wichtig gewesen. Wir als AfD stimmen inhaltlich natürlich dem zu, dass wir sagen, wir lehnen Schulschließungen ab aufgrund geringer Schülerzahlen. Ob das jetzt hier noch mal explizit im Schulgesetz verankert werden muss, Herr Butzki sprach es an, wir haben nächstes Jahr die große Schulgesetznovelle, da könnte man das in der Tat auch mit aufgreifen. Wir sind der Meinung, dass insbesondere eine andere Schulgesetzesänderung wichtig ist, nämlich die Schließung der Förderschulen „Lernen“ zu verhindern. Aber da kommen wir später noch mal drauf. Es gab eine Debatte schon hierzu im Februar 2022. Der Landtag spricht sich gegen weitere Schulschließungen aufgrund geringer Schülerzahlen aus. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes soll erfolgen. Dieser Debatte oder in dieser Debatte haben sich alle Fraktionen dafür ausgesprochen, wie gesagt, dass das passieren soll, und ich entnahm den Ausführungen eben auch, dass das jetzt überhaupt gar nicht zur Disposition steht, hier Schulen zu schließen. Herr Renz sprach davon, er will hier Amtshilfe leisten für die Landesregierung, nein, für die Linkskoalition, und möchte den Koalitionsvertrag gewisserweise abarbeiten. Da ist mir, muss ich sagen, eigentlich ist das unnötig, diese Debatte. Mir oder unserer Fraktion würde es ausreichen, das im Schulgesetz nächstes Jahr zu verankern, sofern wirklich die Zusage steht, dass keine Schulen geschlossen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ich möchte allerdings auf einen anderen Punkt hinweisen – und das ist mir ganz wichtig, das noch mal zu sagen –, denn ich war unlängst im Fachgymnasium in Velgast und da ging es auch um Schulschließung. Und da wurde ja vom Bildungsministerium argumentiert, ich zitiere aus einem OZ-Artikel, laut Landesregierung und dem Beschluss des Landtages seien Schulschließungen bis 2030 nicht gewünscht. Schulzusammenlegungen sind unter bestimmten Bedingungen aber denkbar. Ja, liebe Kollegen, und das ist natürlich absurd zu sagen, Schulschließungen, Schulzusammenlegung, denn in Velgast würde es tatsächlich bedeuten, wenn eine Schulzusammenlegung dort passieren würde, würde der Schulstandort Velgast aufgehoben werden. Das muss klar geregelt werden, auch in der Schulgesetznovelle 2024. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und das wird meine Fraktion, das wird die AfD-Fraktion auch in dieser Debatte im nächsten Jahr mit einbringen, dass wir nicht Scheindebatten führen und sagen, Schulschließung, gut und schön, aber Schulzusammenlegungen sind dann von der Landesregierung gewünscht. Das ist nicht hinnehmbar, insbesondere in Velgast, weil wir da ja auch den ländlichen Raum sozusagen stärken wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ein wichtiger Punkt allerdings – und ich will mich kurzfassen, ich habe ja in der Ersten Lesung da auch schon vieles dazu gesagt –, ein wichtiger Punkt allerdings aus Sicht der AfD-Fraktion ist, dass es nicht nur bedeutet, Schulschließungen sozusagen anzukündigen oder sie so nicht anzukündigen oder sie zu verhindern, sondern dass man, wenn man die Schulen jetzt belässt auch an den Standorten, dass man die Schulträger auch entsprechend finanziell ausstattet, um ihre Schulen zu sanieren. Denn wir wissen ja alle, wie es aussieht in der Realität – Baukostensteigerungen 20/30 Prozent in einigen Bereichen –, es ist den kommunalen Trägern einfach gar nicht mehr möglich, ihre Schulen zu sanieren. Und da, liebe Kollegen, da müssen wir tatsächlich – das wird meine Fraktion im Übrigen auch machen in den Haushaltsdebatten jetzt –, müssen wir da den Grundstein legen und müssen eben die kommunalen oder die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Schulen zu sanieren und eben entsprechend auszustatten. Da bringt es nichts – und da gebe ich der CDU recht –, hier Jubelmeldungen rauszuposaunen und zu sagen, keine Schulschließungen, wenn die Schulen dann nicht adäquat genutzt werden können wegen Sanierungsstau und Instandhaltungsstau. Die Landesregierung oder das Schulprogramm, Schulbauprogramm des Landes umfasst 40 Millionen Euro. Ich schaue, ich habe gerade mal nachgeschaut, 2023 sind 10 Millionen in den Haushalt eingestellt, 2024 14 Millionen und 2025 5 Millionen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, liebe Kollegen, was meinen Sie denn, was Sie mit 5 Millionen im gesamten Land anfangen können?! (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Natürlich gibt es noch diverse Fördertöpfe, die man anzapfen kann. Aber wenn man sich die Prioritätensetzung der Landesregierung anschaut in ihrem Haushalt, dann ist gerade für diese Projekte – Kitas, Schulen – einfach zu wenig Geld eingeplant. Und das müssen wir sagen, wenn es Schulschließungen, wenn die Schulschließungen vermieden werden sollen, dann muss aber auch genug Geld vorhanden sein, um die Schulen instand zu setzen. Das möchte ich von dieser Stelle noch mal in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Dass die Notwendigkeit besteht, zeigt ja auch das 100-Millionen-Programm, Schulbauprojekt über den MV-Schutzfonds. Werte Kollegen, ich habe es mir angeschaut. Zur Erinnerung, falls das der eine oder andere nicht mehr in Erinnerung hat, da haben die Schulen Anträge gestellt über den MV-Schutzfonds und mussten Corona-Bezug sozusagen herstellen. Das fiel denen oftmals schwer, weil eben der Sanierungsstau da ist, und dann wurde halt irgendwie so ein Corona-Bezug konstruiert. Das sollten wir den Schulträgern, das sollten wir den Schulen nicht mehr zumuten. Wie gesagt, mehr Geld in den Haushalt einstellen, diesem Gesetzentwurf können wir als AfD zustimmen, weil er sozusagen das festlegt, dass es keine Schulschließung gibt. Aber er ist nach meinem Dafürhalten an dieser Stelle völlig unnötig. Ich plädiere noch mal für den nächsten Schulgesetzantrag. Der befasst sich mit aktuellen, drängenden Problemen. Dieses Problem ist meines Erachtens nicht drängend. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin Oldenburg! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits in der Ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs der CDU wurde eine große Einigkeit des Landtages dahin gehend deutlich, dass an der Aufrechterhaltung kleiner Landschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Grunde allen gelegen ist. Das ist sehr beruhigend und zeigt auch den bestehenden Schulen im Land, dass ihr Bestand gesichert ist. Wir haben bereits heute viele Kinder, die weite Wege auf sich nehmen, sei es von zu Hause in die Schule, von dort zum Hort und dann wieder nach Hause. Weitere Schulschließungen würden dieses Problem nur noch verschlimmern. Die CDU hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Planungssicherheit heute festlegen könnte. Die Landesregierung möchte sich das aber lieber auf ihre eigenen Fahnen schreiben und plant das Ganze im Rahmen der Schulgesetznovelle im folgenden Jahr. Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen, dachte sich wahrscheinlich die Union, und wir sehen das genauso. Und deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf auch zu, auch wenn mit ihm keine weitergehenden Verbesserungen über das verbindliche Abwenden von Schulschließungen einhergehen. Eine strukturelle Anbindung der Horte an die Schulen im Sinne eines gelingenden Ganztags, Campusstrukturen zum längeren gemeinsamen Lernen und eine schulnahe Versorgung mit Mittagessen und Vesper würden den Alltag, die Lehr- und Lernbedingungen darüber hinaus verbessern. Aber dies ist nicht Teil der Debatte heute und nur ein Hinweis darauf, dass mit dem Erhalt kleiner Dorfschulen allein noch nicht ansatzweise alle Probleme, insbesondere im ländlichen Raum, gelöst sind. – Dennoch vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir diskutieren heute in Zweiter Lesung die von der CDU vorgeschlagene Gesetzesänderung. Inzwischen sind wir im neuen Schuljahr 2023/2024 angekommen und eine Gesetzesänderung und damit Planungssicherheit für die Schulen im Land gibt es noch immer nicht. Ja, wir haben gehört, dass die Grundlagen für die Schulentwicklungsplanung geändert wurden, sodass keine Schulschließungen drohen. Aber es ist – und da wiederhole ich mich – eben keine gesetzlich verbriefte Planungssicherheit. Theoretisch könnte diese Änderung der Schulentwicklungsplanung eben auch jederzeit wieder geändert werden. Guten und verlässlichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen, ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftschancen der jungen Menschen in unserem Land. Über die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler dürfen weder das Elternhaus noch der Wohnort entscheiden. Für den ländlichen Raum ist das eine große Aufgabe, dessen sind wir uns bewusst. Es ist nicht einfach, Lehrkräfte, gerade wenn sie jung sind, für eine Tätigkeit in einem kleinen Dorf auf dem Land zu begeistern. Umso wichtiger ist es, alles zu tun, um bei den Lehrkräften dafür Interesse zu wecken und sie zu motivieren, diesen Schritt zu gehen. Gerade Referendare oder Lehrer zu Beginn ihrer Laufbahn, die vielleicht kurz vor der Familiengründung stehen, brauchen Planungssicherheit, denn warum sollte ein Referendar mit seiner Familie von Greifswald oder Rostock nach Mestlin, Groß Plasten oder Ferdinandshof umziehen, wenn die Grundschule in einem Jahr möglicherweise geschlossen wird? (Beifall René Domke, FDP) Sie sagen, Sie wollen warten bis zur Schulgesetzänderung. Seit ich hier im Landtag bin, haben wir schon zigfach das KiföG geändert. Da warten wir ja auch nicht. Und wir haben inzwischen auch noch andere dringende Themen, für die es einer schnellen Änderung des Schulgesetzes bedarf, Stichwort „Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft“. Auch hier geht es um Planungssicherheit. Insofern kann ich dieses Argument des Abwartens nicht nachvollziehen und fordere Sie vielmehr auf, jetzt ins Handeln zu kommen. Ändern Sie das Schulgesetz für mehr Planungssicherheit im Land, für die Schulen auf dem Land und die Schulen in freier Trägerschaft! Beide werden dringend gebraucht. (Beifall René Domke, FDP) Dem Antrag der CDU stimmen wir zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein Hinweis auf unseren Gesetzentwurf, ob der inhaltlich geht oder nicht, einfach nur traurig. Zweitens. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Betroffenen, insbesondere mit Blick auf die Zeit nach 2030, wo Handlungsbedarf besteht, ist nicht gewollt. Drittens. Verordnung steht bei Rot-Rot über dem Gesetz – kein Kommentar. Viertens. Keine inhaltlichen Erläuterungen zu dem, was ich angesprochen habe, was die Zahl 15 und 30 betrifft. Entweder arbeiten Sie noch an einer rechtssicheren Lösung, ansonsten stelle ich fest: Fehlanzeige. Fünftens. Eine Scheindebatte für die Zeit bis 2030. Da will ich Ihnen sagen, das ist Verdummung. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Sechstens. Ankündigung einer großen Novelle, nur das macht Sinn. KiföG haben Sie im Stundentakt geändert. Ich sage Ihnen, das ist eine Verdummung! Siebtens. Sprachlosigkeit bei den LINKEN mit Blick auf den Bericht von Herrn Seidel „Den Schuss noch nicht gehört“. Kann ich nur zum Abschluss sagen: Wann hören die Parlamentarier von Rot-Rot endlich den Schuss? Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes auf Drucksache 8/2348. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2348 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2348 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2553 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2553 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales Gesundheit und Sport Frau Drese. Bitte schön!

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hinter dem sperrigen Titel „Entwurf eines Gesetztes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern“ verbergen sich ein sehr wichtiges Thema und ein sehr trauriger Anlass. Im Dezember 2016 fand unweit von uns ein schreckliches Ereignis statt, das uns alle tief betroffen gemacht und erschüttert hat: der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche durch den islamistischen Terroristen Anis Amri. Trotz präventiver Vorkehrungen im Sicherheitsbereich kam es zu diesem schlimmen Anschlag, bei dem insgesamt 13 Menschen starben und zahlreiche Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes verletzt wurden. Am 19. Dezember 2019, genau drei Jahre nach diesem Anschlag – und dieses Datum wurde damals ganz bewusst gewählt –, verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Dieses Reformgesetz wurde sehr umfangreich über Jahre vorbereitet. Mehrere Entwürfe hierfür sind unter breiter Beteiligung diskutiert worden. Durch den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz erlangte die Debatte eine neue Dimension und rückte das Thema noch einmal viel stärker in den gesellschaftlichen Fokus. Unter anderem ging es um die Forderung vieler Opferverbände nach schnellen Hilfen und höheren Entschädigungsleistungen für die Gewaltopfer und deren gesetzliche Ausgestaltung – ein durchaus schwieriges Unterfangen. Kernstück der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts ist ein neues Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte, kurz SGB XIV. Es tritt am 1. Januar 2024 vollständig in Kraft und beinhaltet zahlreiche Leistungsverbesserungen für die Betroffenen. Neben neuen Leistungen wie dem Anspruch auf schnelle Hilfe in Form von 15 Terminen für Betroffene mit einer sogenannten Traumaambulanz und wesentlich höheren monatlichen Entschädigungszahlungen werden beispielsweise auch die Besitzstandsleistungen für alle Berechtigten pauschal um 25 Prozent erhöht. Das SGB XIV löst zahlreiche Bundesgesetze, unter anderem auch das Bundesversorgungs- und das Opferentschädigungsgesetz, ab. Der einheitliche Leistungskatalog des Paragrafen 14 unterscheidet nicht mehr wie die bisherigen Bundesgesetze zwischen den Versorgungs- und Fürsorgeleistungen. Aus diesem Grund ist es sachgerecht und zweckmäßig, dass alle Leistungen des SGB XIV künftig nur noch durch eine Behörde erbracht werden. In unserem Bundesland setzen wir dabei auf die hohe Kompetenz und das hohe Engagement der Beschäftigten beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bisher war unser LAGuS für die Leistungen der Kriegsopferversorgung und die Landkreise und kreisfreien Städte für die Kriegsopferfürsorge zuständig. Da es diese Trennung von Versorgung und Fürsorge fortan nicht mehr gibt und auch die entsprechenden bundesgesetzlichen Grundlagen zum 31. Dezember 2023 dafür wegfallen, heben wir unsere landesgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen auf. Hierbei handelt es sich um das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und um die Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Opferentschädigungsgesetz. Andere Regelungen enthält das durch die Landesregierung jetzt vorgelegte Gesetz nicht. Die anspruchsberechtigten Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer und Personen, die bei der Ableistung eines Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, aber auch Geschädigte durch Schutzimpfungen haben künftig für alle Leistungen, die sie beantragen oder die von Amts wegen erbracht werden, das LAGuS als ihren Ansprechpartner. Unser verlässliches Landesamt mit dem Ersten Direktor Heiko Will an der Spitze bereitet sich derzeit in enger Kooperation mit meinem Ministerium auf die zahlreichen neuen Aufgaben und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des SGB XIV intensiv vor. Dies ist ein anspruchsvoller, verwaltungsseitiger Prozess, aber wir sind dabei auf einem guten Weg. Dies sind wir den Opfern und Angehörigen des verheerenden Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt auch schuldig. Das beinhaltet auch, weiter mit Augenmaß und Mitmenschlichkeit an der fortschreitenden Verbesserung der gesetzlichen Regelung für die Opfer von Gewalttaten und anderen Opfergruppen zu arbeiten. Ich setze dabei, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf Ihre Unterstützung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2553 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes, Drucksache 8/2590. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2590 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung des kommunalen Standarderprobungsgesetzes um weitere fünf Jahre bis Ende Dezember 2028 vor. Mit dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz wurde im Jahr 2010 für die kommunalen Körperschaften der rechtliche Rahmen geschaffen, von Vorgaben, also Standards in Landesgesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften für eine begrenzte Zeit abzuweichen. Auf diese Art und Weise können bei der kommunalen Aufgabenerledigung neue Lösungen ausprobiert, also erprobt werden. Erfolgreiche Erprobungen können gegebenenfalls dann landesweit zur Anwendung empfohlen werden. Als Erprobungsgesetz ist die Geltungszeit des Gesetzes befristet gewesen. Nach zwei Verlängerungen in den Jahren 2015 und 2018 würde es am Ende dieses Jahres außer Kraft treten. Vor dem Außerkrafttreten hat die Landesregierung die Ausführung des Gesetzes unter Berücksichtigung der Zielstellung noch einmal zu bewerten und hierüber dem Landtag zu berichten gehabt. Dieser Bericht dient insbesondere dazu, eine fundierte Entscheidung über eine mögliche weitere Verlängerung des Erprobungsgesetzes zu ermöglichen. Mit dem Ihnen ebenfalls vorliegenden detaillierten dritten Abschlussbericht ist die Landesregierung dieser Verpflichtung nachgekommen. Im Ergebnis führt der Bericht, wie auch schon bei den vorlaufenden Verlängerungen, zu der Empfehlung, dass das Kommunale Standarderprobungsgesetz weiterhin befristet beibehalten werden sollte. Für die Kommunen stellt das Standarderprobungsgesetz ein Nachsorgen des Steuerungsinstruments zur Verfügung, das ihnen ermöglicht, auf nicht vorhersehbare Anpassungsbedarfe flexibel reagieren zu können. Gerade die Kommunen werden durch die Veränderung der demografischen Rahmenbedingungen vor Herausforderungen gestellt, Herausforderungen, die nicht immer vorhersehbar sind und wo ein schnelles Handeln möglich sein sollte. Als ein Prozess erfordern diese eine fortwährende Anpassung und Wandlung in vielen Bereichen an die sich verändernden Bedingungen. Ich halte es daher für richtig, dass diese mit dem kommunalen Standarderprobungsgesetz eröffnete Option weiterhin bestehen bleibt. (Torsten Renz, CDU: Das ist zu wenig.) Der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben sich bei der Anhörungsphase ausdrücklich für eine Beibehaltung des Standarderprobungsgesetzes ausgesprochen. Deshalb schlagen wir Ihnen mit dem Gesetzentwurf die Beibehaltung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes um weitere fünf Jahre vor. Neben der Verlängerung der Geltungszeit sieht der Gesetzentwurf kleine redaktionelle Änderungen vor, die die sprachliche Aktualisierung von Bezeichnungen zum Inhalt haben. Und im Übrigen soll das Standarderprobungsgesetz unverändert bleiben, da der weite Anwendungsbereich und vor allem das besondere gesetzliche Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen sich gut bewährt haben. Ich bitte Sie daher um Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2590 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes, Drucksache 8/2591. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2591 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle Ihnen ein eher technisches Gesetz vor, das vermutlich in der politischen Diskussion nahezu aller Fraktionen und Parteien eine untergeordnete Rolle hat, (René Domke, FDP: Abwarten!) gleichwohl ist es für die Praxis der kommunalen Familie extrem bedeutsam, hat aber keine großen politischen Wirksamkeiten, sondern eine tägliche. Was macht der Kommunale Versorgungsverband? Der ist ein Zusammenschluss, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein Zusammenschluss der kommunalen Familie und hat die Aufgabe, deren gesetzlichen Versorgungsleistungen für ihre Bediensteten und Beschäftigten, aber auch für deren Hinterbliebene, für die kommunale Familie vorzunehmen, zu berechnen, umzusetzen, auszuzahlen, ist quasi so etwas wie eine Mischung aus gesetzlicher Rentenversicherung, aber zugleich auch die Berechnungsstelle für diese Beteiligten. Und darüber hinaus kann es als freiwillige Aufgabe, was überwiegend genutzt wird, auch sein, durch diesen Verband Beihilfen, also die auf Beamte bezogenen Leistungen – Beamte haben die Kommunen in der Regel nur sehr wenige, sodass wenig eigenes Know-how vorliegt, deswegen wird dieses Wissen auf diese Art und Weise gepoolt –, also Beihilfen, Krankheits-, Pflege-, Geburtsfälle bei Beamtinnen und Beamten ebenfalls zu berechnen und umzusetzen. Wir schlagen Ihnen mit diesem Gesetzentwurf mehrere Anpassungen vor, die sich vor allen Dingen aus der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes, vor allen Dingen auch aus Rückkopplungen aus dem kommunalen Raum, als Rückkopplung aus diesem Verband ergeben haben. Erstens. Wir schlagen Ihnen vor, die Berechnung und Zahlung des Altersgeldes nach dem Landesaltersgesetz ebenfalls als Aufgabe dieses Verbandes vorzusehen. Nach bisheriger Rechtslage war das lediglich eine oder ist es eine Aufgabe der Kommunen, die aber im Auftragswege übernommen werden kann. Das führt zu einer Vielzahl von Schwierigkeiten. Alle diejenigen, die Verwaltung mal aus der Nähe erleben durften, wissen, da gibt es im Zweifel Widerspruchsverfahren, all solche Dinge hintendran. Wenn einer nur beauftragt ist, der aber in Wahrheit das Know-how hat und die Bescheide macht, und der andere ist aber sozusagen der eigentliche Widerspruchspartner, der Klagepartner, bringt das permanente Abstimmungsschwierigkeiten. Es wäre leichter zu sagen, das ist die originäre Aufgabe dieses kommunalen körperschaftlichen Verbandes. Dann ist er quasi handelnd im eigenen Namen und ich hab eine Menge Schnittstellen nicht, sondern die können als echter Dienstleister diese Aufgabe abnehmen. Zweite große Überschrift ist, dass für Beamtinnen und Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst ebenfalls – sofern die Kommunen das möchten – ihr Verband, ihre Körperschaft, diese Aufgabe übernehmen können soll. Noch mal: Die meisten Städte und nur die können ja Berufsfeuerwehren – im Falle der Kreise auch einige wenige Feuerwehrleute – in den entsprechenden Brandschutzdienststellen haben. Die Beamtinnen und Beamten sind die absolute Minderheit in der Regel in der Beschäftigtenzahl der kommunalen Familie. Jetzt muss ich sehr spezielles Know-how vorhalten schon für Beamtinnen und Beamte. Und Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind ja noch mal spezieller, weil es da besondere Regelungen gibt. Die Idee ist auch hier, anzubieten, dieser Verband macht es als Auftragsaufgabe für die Kommunen, schlicht für die alle gemeinsam. Ich habe eine Stelle, die das ein bisschen poolen kann, die allen dann wiederum dieses Spezialwissen beistellen kann. Drittens. Wir brauchen noch eine datenschutzrechtliche Anpassung im Gesetz. Es ist ein wenig in Streit geraten, ob an den Stellen, wo dieser Verband auftragsweise tätig wird, die bisherige gesetzliche Ermächtigung ausreicht. Wir glauben, dass dem so ist. Gleichwohl gibts darüber Streitigkeiten in der rechtskundigen Familie. Wir würden dem gerne einfach vorgreifen, die Klarstellung vornehmen und dann ist sie aus allen rechtlichen Positionen gesichert erfüllt. Und zu guter Letzt würden wir gerne die Umlagegerechtigkeit erhöhen, auch das intensiv besprochen mit der kommunalen Familie und diesem Verband. Der Verband, diese Körperschaft finanziert sich aus Umlagen der Mitgliedskommunen und bislang wird nur auf einen Teil abgestellt. Künftig sollen sowohl die Versorgungs- als auch Besoldungsbezüge der Umlageberechnung zugrunde gelegt werden, zu gut Deutsch: Das, was ich aktuell als Besoldungen an aktive Beschäftigte auszahle, und das, was für eine Beschäftigung, die früher bei mir stattfand, an Pensionäre, an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt wird, die Summe dessen macht nämlich die Aufgaben dieses Verbandes aus. Wir verbreitern also die Bemessungsgrundlage. Die Kosten werden natürlich nicht höher, aber es wird ein Stück weit gerechter verteilt. Zu guter Letzt gab es den Wunsch aus dem Verband heraus, eine freiwillige Mitgliedschaftsmöglichkeit für Beschäftigte kommunaler Fraktionen zu ermöglichen. In einigen Städten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Fraktionen städtische Beschäftigte, in anderen sind sie es nicht, sondern werden direkt bei den Fraktionen angestellt. Letztere sind auch – wenn der Verband das möchte – nach seiner gesetzlichen Ermächtigung bisher nicht mitversicherungspflichtig für die freiwillige, für die öffentlich Beschäftigten vorhandene Zusatzversicherungsmöglichkeit. Der Verband würde das gerne in seiner Satzung ermöglichen, kann es aber bisher nicht. Diese fünf Punkte würden wir Ihnen daher gerne im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens an die Hand geben. Ich freue mich auf die Beratungen und eine Vielzahl im Zweifel von Detailabstimmungen im Innenausschuss. Ich weiß, dass das eher Feinschmeckermaterie ist, für die Praxis draußen gleichwohl relevant. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2591 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes, Drucksache 8/2593. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2593 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mehr als drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution in der DDR und dem Ende staatlicher Repressionen können wir stolz darauf sein, heute in einem freien, in einem demokratischen Land zu leben. Und zur Demokratie gehört auch die Aufarbeitung, der Auftrag zur Aufarbeitung unserer Geschichte. Aufarbeitung heißt in diesem Fall auch, denjenigen, die in der DDR Opfer staatlicher Repression wurden, zu helfen, sie zu beraten und ihre eigene, ganz persönliche Geschichte zu hören. Die Behörde des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur tut genau das. Sie leisten seit Jahrzehnten eine wichtige, eine unverzichtbare Aufgabe. (René Domke, FDP: Aber unterfinanziert.) Mit dem Aufarbeitungsbeauftragtengesetz von 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, um Betroffene von Verfolgung, von Leid und Unrecht in der SBZ und der DDR in unserem Bundesland zu beraten, zu betreuen und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Auch die politisch-historische Aufarbeitung, also die Forschung um die kommunistische und die SED-Diktatur stand dabei und steht dabei fest im Blick. Da geht es vor allen Dingen auch darum, der jungen Generation, den jungen Menschen die Mechanismen einer Diktatur nahezubringen und ihnen die Vorzüge einer freiheitlichdemokratischen Ordnung zu vermitteln. Und das tut diese Behörde seit mehr als drei Jahrzehnten. Und ich möchte die Gelegenheit hier auch nutzen, um an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde ausdrücklich meinen Dank und meine Anerkennung für die bislang geleistete wichtige Arbeit auszusprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Aufarbeitungsbeauftragtengesetz passen wir nun die rechtlichen Rahmenbedingungen an vor allen Dingen auf Bundesebene erfolgte Entwicklungen an. Änderungen in Bundesgesetzen wie im Stasi-Unterlagen-Gesetz und im Bundesarchivgesetz zur Übernahme der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv und der Wahrnehmung der das Land betreffenden Fragen bezüglich der Stasi-Unterlagen machen dieses Erste Änderungsgesetz notwendig. Aber auch der Übergang der Behörde aus dem Zuständigkeitsbereich der Justizministerin in mein Ministerium, also in das Wissenschafts-/Kulturministerium und für Bundes- und Europaangelegenheiten, macht eine Angleichung notwendig. Es nimmt ebenso Bezug auf die Zusammenarbeit der Behörde mit der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag. Insofern ist dieses Änderungsgesetz notwendig geworden. Die Behörde des Landesbeauftragten wird auch in den kommenden Jahren eine wichtige, eine notwendige Arbeit leisten. Wir wissen, dass viele sich erst mehrere Jahrzehnte nach dem erlittenen Leid auch öffnen können. Insofern ist diese Behörde heute mindestens genauso wichtig wie in den vergangenen Jahrzehnten. Und dafür werden wir auch als Landesregierung – im neuen Haushalt ist es, zumindest ist es in der Bewirtschaftung vorgesehen –, wir werden die personelle Aufstellung der Behörde stärken im Rahmen der Bewirtschaftung. Und all das ist wichtig. Insofern bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, zunächst einmal möchte ich Frau Anne Drescher, der bisherigen Beauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, für ihre ambitionierte Arbeit im Namen meiner Fraktion danken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie hat dieses Amt von 2013 bis 2023 mit vielen direkten Kontakten zu Betroffenen und mit persönlicher Zuwendung geprägt, was aber nur einen kleinen Ausschnitt ihres Schaffens markiert. Bereits ab 1993 war sie in der Bürgerberatung der damals neu entstehenden Landesbeauftragtenbehörde tätig und Ansprechpartnerin, aber auch – und das ist wohl das schillerndste Merkmal ihrer Tätigkeit – vor allem Zuhörerin für Menschen, die durch sowjetische Verschleppung und Tribunale stark gelitten hatten und die den Verbleib ihrer Angehörigen klären wollten. Als Bürgerrechtlerin war sie seit 1984 für viele Menschen bereits vertrauenswürdig. Als Landesbeauftragte hat Frau Drescher vielen Menschen geholfen, nötige Einsicht in Unterlagen zu erlangen, ihr Schicksal aufzuarbeiten und damit einzuordnen und Rehabilitationsmöglichkeiten anzubieten. Besondere Schwerpunkte setzte sie in die Aufarbeitung von Spätfolgen von in DDR-Heimen aufgewachsenen Kindern und in den Folgen des geheimen Dopings im Spitzensport der Deutschen Demokratischen Republik. Als Historikerin hat sie ihre Beobachtungen, Zeitzeugenberichte für die Wissenschaft und Forschung zugänglich gemacht, konserviert, sodass diese die Zeit überdauern mögen. Insgesamt haben in Mecklenburg-Vorpommern bis heute in etwa 30.000 Menschen die Beratung und Unterstützung der Landesbeauftragten genutzt. Es ist absehbar, dass auch zukünftig Menschen, wenn auch spät, noch den Mut fassen werden, die Beratung des oder der Landesbeauftragten aufzusuchen. Im Fortgang wünschen wir dem im Juli neu gewählten Landesbeauftragten Herrn Burkhard Bley eine erfolgreiche Arbeit. Ich denke, er ist sich der großen Fußstapfen bewusst, in die er treten wird. Der hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes“ ist eine Anpassung an die Weiterentwicklung und die strukturellen Entwicklungen auf Bundesebene, die in das Landesrecht überführt werden. Sie erlauben mir einen kurzen historischen Abriss. Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz bekamen nach der Wende Bürger der ehemaligen DDR den Zugang zu den über sie durch die Stasi rechtswidrig gesammelten Daten und Bespitzelungen. 30 Jahre lang waren die Unterlagen im Stasi-Unterlagen-Archiv in Berlin einzusehen. Mit Wirkung vom 17. Juni 2021 wurde das Stasi-Unterlagen-Archiv in das Bundesarchiv nach Koblenz überführt. Dies beruht auf der Tatsache, dass es sich um wichtige Zeitdokumente handelte und man das Unrecht der SED und der Deutschen Demokratischen Republik aus Respekt zu den Opfern bleibend archivieren will und auch muss. Und das ist gut so. Mit demselben Datum trat das SED-Opferbeauftragtengesetz in Kraft. Das Amt des Bundesbeauftragten wurde quasi zu einer Ombudsfunktion weiterentwickelt und auch weiterhin soll es möglich sein, die Interessen, Fragen, Hilfsangebote und Entschädigungsansprüche von SED-Opfern zu unterstützen. Das gemeinsame Wirken zwischen Bund und Ländern wird nun durch ein fachkundiges Beratungsgremium, welches am 20. Juni 2022 eingesetzt wurde, unterstützt. Die organisatorischen und bundesrechtlichen Veränderungen werden nun auf Landesebene durch den Gesetzesentwurf der Landesregierung aufgenommen, insbesondere konkretisiert in Paragraf 2 „Aufgaben der beauftragten Person“ und Paragraf 3 „Amt der beauftragten Person“, diese Änderungen. So weit, so gut. Das ist die übertragene Aufgabe an die Landesregierung. Wie man an der neuen Formulierung aber bereits erkennt – und dort finden Sie unsere Kritik –, folgt die Landesregierung hier den Handlungsempfehlungen Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen. Das bedeutet, es werden nicht mehr die beiden Geschlechter männlich und weiblich sprachlich verwendet, zum Beispiel „der Landesbeauftragte“ oder „die Landesbeauftragte“, sondern geschlechterneutral von der „beauftragten Person“ gesprochen. Hier folgt die Landesregierung lediglich einer Empfehlung, die wir als AfD-Fraktion selbstredend natürlich nicht unterstützen. Ihre Ideologie tragen wir in diesem Punkt nicht mit. Für uns als Alternative für Deutschland ist wichtig, dass der Landesbeauftragte die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen erhält, die er für seine immens wichtige Aufgabe benötigt. Dem werden wir in den kommenden Haushaltsverhandlungen ebenfalls Rechnung tragen. Aus zuletzt genanntem Grund wird sich meine Fraktion zu dem Gesetzentwurf, so, wie er hier heute steht, enthalten. Aber wir werden natürlich einer Überweisung wie immer zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. (Beifall Harry Glawe, CDU – Thore Stein, AfD: Sind wir im Zirkus?)

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erlaube mir, mich auf den Gesetzentwurf zu konzentrieren und keinen historischen Abriss und keine Würdigung vorzunehmen. Und rein fachlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde ich eigentlich sagen, viel gibt es zu dem Gesetzentwurf nicht zu sagen. Die Verantwortung für die Stasi-Unterlagen hat auf Bundesebene das Bundesarchiv übernommen. Außerdem haben wir einen Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, dessen Arbeit wir unterstützen. Und deshalb muss auch das Gesetz angepasst werden. Und dann gibt es noch ein/zwei Dinge, die Rechtsförmlichkeiten betreffen. Und eigentlich hätten wir damit ein schmales, zustimmungsfähiges Gesetz. Wenn man sich aber die Drucksache ansieht, dann scheinen sich die Ebenen zu verschieben, denn schon unter der Überschrift „Lösung“ gibt der erste Absatz nicht etwa den Anpassungen an die bundesgesetzlichen und organisatorischen Notwendigkeiten das Gewicht, sondern der erste Absatz, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört der Anwendung der gendergerechten Sprache. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: So ist das.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst ich bin geneigt zu sagen, ehrlich? Wollen Sie ernsthaft dieses schmale Gesetz benutzen, um als zentralen Punkt der Änderung eine politische Diskussion über geschlechtergerechte Sprache zu nutzen? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Wenn man sonst keine Inhalte hat.) Ich werde darauf nicht weiter eingehen. Das macht gleich meine Kollegin Berg noch. Von meiner Fraktion wäre eine Zustimmung möglich gewesen, (Julian Barlen, SPD: Steht Ihnen frei, dem so viel Aufmerksamkeit zu widmen.) weil fachlich ist die Situation, wie sie ist, und unser Gesetz muss dann angepasst werden. Aber das, was über das Fachliche hinausgeht, meine Damen und Herren, das muss so nicht. Meine Fraktion denkt darüber nach, zur Zweiten Lesung einen Änderungsantrag einzubringen, der der Sache gerecht wird, und damit einen schlanken Gesetzentwurf vorzulegen, der das umsetzt, was umgesetzt werden muss. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich zumindest dem Einführungsteil von meiner Kollegin Frau Hoffmeister hier anschließen. Dieses Gesetz ist ja im Wesentlichen dafür da, um einige formale Schritte zu vollziehen, die jetzt einfach anstehen. Dazu wurde ja ausführlich von Frau Ministerin hier dargelegt, warum das jetzt so ansteht. Ein bisschen auseinander geht es dann bei der Frage der Notwendigkeit bei der Anpassung der gendergerechten Sprache. Da haben Sie ja jetzt auch noch mal die Debatte aufgemacht. Das finde ich auch, ja, wohlfeil, einerseits zu sagen, na ja, Sie stoßen damit jetzt eine Debatte an über Gendersprache, was ja de facto überhaupt nicht gemacht wurde, sondern wir müssen dieses Gesetz eben machen, es werden auch bestimmte Dinge umgesetzt. Dazu sage ich gleich noch mal was. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und die Debatte haben Sie ja dann auf der Seite hier im Saal aufgemacht, (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Lesen Sie es sich durch!) also dem dann die Wichtigkeit gegeben. (Petra Federau, AfD: Dann lesen Sie es sich durch!) Das steht Ihnen natürlich frei, das können Sie immer machen, aber dann sollte man das an der Stelle nicht beklagen. Ist jetzt diese gendergerechte Sprache an dieser Stelle notwendig? Da würde ich sagen, ja, denn guckt man mal rein … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das ergibt sich einfach aus den Beschlusslagen, die wir gefasst haben, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) denn seit dem 11.07.2016 gibt es ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und dort steht unter Paragraf 4 Absatz 2: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.“ Also gibt es hier eine Notwendigkeit, das anzupassen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Recht und Gesetz!) Jetzt kann man natürlich wieder in die Debatte einsteigen. (Torsten Renz, CDU: Sie haben die Debatte eröffnet.) Ja, das können Sie jetzt auch beklagen, dass das woanders nicht gemacht wird. Und jetzt machen wir es hier. Vielleicht machen wir es auch bei anderen Sachen, da werden Sie sich dann auch wieder beklagen. (Zuruf von René Domke, FDP) Das ist doch eine Fake-Debatte. So! Das wird jetzt gemacht an der Stelle. (René Domke, FDP: Sie wissen gar nicht, was Sie wollen.) Wie dann diese ordentliche, gendergerechte Sprache aussehen kann, ob mit Beidnennung oder mit Sternchen und mit Unterstrich, (Petra Federau, AfD: Nein!) da kann man ja immer dann drüber streiten. (Sebastian Ehlers, CDU: Der oder die steht drin.) Aber wir sind ja jetzt nicht mal auf dieser Ebene. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und ich habe tatsächlich gedacht, Sie erkennen an, dass es nur Männer und Frauen gibt, aber das ist schon wieder vorbei.) Aber um genau diesen Debatten ein Stück weit vorzugreifen, gibt es ja die von der AfD-Fraktion kritisierte Handlungsempfehlung zur geschlechtergerechten Sprache in Gesetzen und Verordnungen aus dem JM. (René Domke, FDP: Jetzt reden Sie die ganze Zeit über das Gendern.) Und dort gilt der Grundsatz der Rechtsvorschriften, es ist die geschlechtsneutrale Bezeichnung zu nehmen. Auch hier wieder steht Ihnen ja frei, da zu einer anderen Einschätzung zu kommen. Für uns ist das ein Stück weit Richtschnur. Wir halten uns daran. Das ist entsprechend in diesem Gesetz dann auch aufgenommen worden. Dazu kommen die anderen Änderungen, die sich einfach aus bundesgesetzlichen Regelungen ergeben. (Torsten Renz, CDU: Die kommen dazu?) Wie bitte? (Torsten Renz, CDU: Ich dachte, wir machen die Gesetze.) Ja, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) machen wir ja auch. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Redner hat das Wort, und es ist auch nicht die Möglichkeit, jetzt irgendwelche Zwiegespräche zu führen. Bitte, Herr Albrecht, setzen Sie Ihre Rede fort!

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Christian Albrecht Die Linke

Also wie gesagt, ich verstehe nicht, warum Sie sich jetzt auf diesen Punkt, also daran so abarbeiten. (Katy Hoffmeister, CDU: Weil es der Lösungsvorschlag ist.) Es gibt eine Fülle von notwendigen Änderungen. Warum das auch im Bereich der Sprache notwendig ist, habe ich gerade dargelegt, können Sie von mir aus anders dann einschätzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen wir.) Sie haben ja auch schon angekündigt, dass Sie dann zur Zweiten Lesung einen Änderungsantrag einbringen würden. Den gucken wir uns dann an, (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) setzen uns damit natürlich dann auch auseinander in der Debatte. Ja, da können Sie jetzt lachen, das ist mir relativ egal. Und ganz grundsätzlich muss ich dann aber auch noch mal die Frage stellen, gerade in die, ja, Richtung der CDU-Fraktion. Also ich sage mal, von der Fraktion bin ich ja nichts anderes gewohnt, dass man jetzt immer wieder das – in Anführungsstrichen – „Gender-Gaga“ hier an dieser Stelle zelebrieren und kritisieren muss. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Dass die CDU jetzt da mitmacht, in dasselbe Horn stößt, weiß ich nicht, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ob Sie sich damit einen Gefallen tun. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Die Empirie ist in dieser Frage eigentlich relativ eindeutig. (Glocke der Präsidentin) Das zahlt letztendlich … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Ja, ich bin ein normaler Mensch, und da gibt es auch Menschen, die das wollen. (Sebastian Ehlers, CDU: Außerhalb Ihrer Bubble?!) Und trotzdem noch mal, es gibt eine gesetzliche …

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Albrecht!

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Christian Albrecht Die Linke

Ich wohne in Evershagen im Plattenbau.

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte! Können wir mal die Zeit stoppen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind keine Zwischenrufe mehr, sondern das ist ein permanentes Dazwischenreden. Und das geht nicht, weil der Redner nicht mehr zu hören ist. Sie hätten noch Redezeit, könnten das auch noch einmal klarstellen oder das Instrument der Kurzintervention nehmen. Ich bitte aber jetzt doch, dem Redner so weit zuzuhören, dass ich ihn zumindest verstehen kann. Vielen Dank! Herr Albrecht, Sie haben wieder das Wort.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, da kann ich nur sagen, Herr Ehlers, da haben Sie ja auch aus Ihrer konservativen Sicht Ihr Framing gefunden. Sie reden mit den normalen Menschen, die Menschen, mit denen ich rede, die sind natürlich nicht normal. Das sind dann ganz offensichtlich unnormale Menschen, deren Meinung dann weniger wert ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist der Umkehrschluss.) Und für mich ist es völlig egal, ob ich mit Menschen aus der KTV rede oder mit Menschen aus Rostock-Evershagen oder Lichtenhagen, wo ich wohne. So! (Sebastian Ehlers, CDU: Sagen Sie mir einen, der den Quatsch gut findet!) Ja, suche ich Ihnen, ich suche Ihnen den raus und werde den bei geeigneter Stelle dann mal vorstellen und dann können wir das entsprechend machen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also noch mal, Sie haben sich entschieden, hier einen eigentlich rein formalen Vorgang zu politisieren. Können Sie machen, ist unnötig. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und ich freue mich dann an anderer Stelle auf die Debatte und freue mich dann auf Ihre Änderungsanträge. Natürlich gibt es erst mal die Überweisung und, ja, da bitten wir um Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes – ist ein langes Wort – bietet die Gelegenheit, den historischen Ausgangspunkt zu rekapitulieren, der die international beispielgebenden gesetzlichen Regelungen für den zeitnahen, kontinuierlichen und auch öffentlichen Aufarbeitungsprozess ermöglichte. Zugleich wurde damit der für die Verfolgten, Drangsalierten, Eingeknasteten, Vertriebenen, in Heime Gesperrten, Bespitzelten so wichtige Rehabilitationsprozess eingeleitet. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Aufzählung der willkürlichen unrechtmäßigen Gewaltmaßnahmen des SED-Staatsapparates ließe sich fortsetzen. Viele Betroffene wurden isoliert, soziale Unterstützung nicht gewährt. Wir wissen, der Schatten der sozialistischen Diktatur war intensiv und finster. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der ist auch sehr lang.) Etwa 24 Jahre ist es her. Was, 24? 34 Jahre ist es her, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine alte Rede.) als die mutigen Menschen in der DDR, die Bürgerbewegten, der Diktatur trotzten in Plauen und Waren, in Leipzig und an vielen Orten. Anfang Dezember wurden die meisten Stasi-Zentralen besetzt und geräumt, die Vernichtung der Akten gestoppt oder zumindest eingedämmt und an den Runden Tischen die geräuschlose Metamorphose der Staatssicherheit in ein Amt für nationale Sicherheit verhindert. Zur Geschichte gehört aber auch, dass erst ein Hungerstreik verhindert hat, dass die Akten weggeschlossen und für lange Zeit unzugänglich gemacht worden wären. Nicht Schwamm drüber wie nach der Nazidiktatur, sondern Rehabilitation und Aufarbeitung von Anfang an unter den Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Sie dauert bekanntermaßen bis heute an. Der Weg ist nicht ohne Hürden und Widerstände, nicht ohne Enttäuschungen aufseiten der Unterdrückten verlaufen. Die Arbeit der BStU (Stasi-Unterlagen-Behörde) ist eng mit den Namen Gauck und Birthler assoziiert. Ihre engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Beauftragten der Länder – ich schließe mich da dem Dank an an die ja kürzlich Ausgeschiedene aus unserem Land, Frau Drescher –, also diese engagierte Arbeit hat vielen Betroffenen geholfen, aus dem Opferdasein zu finden, aufzustehen und es zu überwinden, auch, weil Täter „Täter“ genannt werden konnten und in eine Auseinandersetzung mit ihrer Verantwortung gebracht werden konnten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Hat nicht immer geklappt und die Resultate sind sehr unterschiedlich. Wir wissen das. Die jetzt angestrebte Gesetzesänderung in Erster Lesung ist erforderlich, um unser Landesgesetz der Änderung des Bundesgesetzes von 2021 anzupassen. Das ist schon gesagt worden. Die wichtigsten Veränderungen sind auch genannt worden, nämlich die Überführung der Akten in den Bestand des Bundesarchivs, aber hier muss betont werden, unter Beibehaltung der Zugänglichkeit zu den Akten und Fortbestand aller Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Das ist ja eine ganz wichtige Auseinandersetzung auch gewesen damals im Bundestag. Geändert hat sich auch der Tätigkeitsschwerpunkt und die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten hin zu einer Opferbeauftragten-, einer Ombudsfunktion. In den Ausschussberatungen – und heute geht es ja um die Überweisung in den Ausschuss, der wir selbstverständlich zustimmen –, in den Ausschussberatungen sollten wir darüber debattieren, wie weit wir den Spielraum, den uns der Bundesgesetzgeber einräumt und vorgibt, auszufüllen gedenken, denn das vorgelegte Gesetz nimmt den Spielraum nicht wahr, der da möglich ist. Da wird es sicherlich darum gehen, wie die personelle und sächliche Ausstattung ist. Und es geht sicher auch darum, was für Funktionen auch bei einer Landesbeauftragtenperson dann angesiedelt sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wir werden dem also zustimmen, in den Ausschuss zu überweisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass wir Änderungen in der Behörde der beziehungsweise des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur benötigen, dürfte spätestens klar sein, seit wir als FDP-Fraktion den ersten Antrag zur besseren personellen Ausstattung gestellt haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Im Zuge der von uns beantragten Anhörungen und der vielen Diskussionen im Ausschuss ist auch das Ministerium zu der Einsicht gekommen, dass die Arbeit notwendig, umfangreich und ihre Bedeutung nicht genug zu schätzen ist. Im Zuge der Haushaltsberatungen und heute auch hier von der Ministerin haben wir jetzt vernommen, dass die Behörde nun endlich personell besser ausgestattet und die seit Jahren überfällige Anpassung der Stellen an die gewachsenen Anforderungen erfolgt. Darüber freuen wir uns sehr für die Kolleginnen und Kollegen in der Behörde, die einen wertvollen und wichtigen Beitrag leisten zur Aufarbeitung der unter der SED-Diktatur geschehenen Verbrechen. Beim Blick auf andere vergleichbare Einrichtungen wie beispielsweise Brandenburg fiel und fällt uns auf, dass diese nicht nur personell deutlich besser ausgestattet sind, sondern der beziehungsweise die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur hat auch Befugnisse und nicht nur Aufgaben. Darum wundern wir uns, dass wir mit der heute hier vorliegenden Gesetzesänderung in erster Linie auf eine sprachliche Änderung fokussieren, die aus unserer Sicht keiner vorrangigen Änderung bedarf. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Sie fordern in Ihrem Vorschlag zur Gesetzesänderung, künftig von der „beauftragten Person“ zu sprechen statt „der oder die Landesbeauftragte“. Dabei verweisen Sie auf die Handlungsempfehlung für geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen. In dieser Handlungsempfehlung geht es aber darum, ich zitiere, „die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck“ zu „bringen“. Sie hätten es also bei der Bezeichnung „der Landesbeauftragte“ lassen können, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) so, wie es vorher unter der Leitung von Frau Drescher „die Landesbeauftragte“ hieß. (Torsten Renz, CDU: Sie müssen ja Erfolgsmeldungen haben.) Wir haben in einer der letzten Sitzungen vor der Sommerpause auf Vorschlag der Ministerpräsidentin Herrn Bley, den langjährigen bekannten Stellvertreter von Frau Drescher, als neuen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt. Aufgrund der hohen Anforderungen an dieses Amt wurde der Nachfolger von Frau Drescher, die sich aufgrund ihrer Arbeit über die Landesgrenzen hinweg einen Namen gemacht hat, mit Bedacht gewählt. Herrn Bley künftig durch „die beauftragte Person“ zu ersetzen, wird aus unserer Sicht der Bedeutung des Amtes und seiner Person nicht gerecht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wir werden sicher in Zukunft auch nicht statt „die Ministerpräsidentin“ von der „mit der Führung des Landes beauftragten Person“ sprechen. (Marc Reinhardt, CDU: Noch! Noch beauftragte Ministerpräsidentin!) Zu diesem Ansinnen, die Bezeichnung zu neutralisieren, passt im Übrigen auch Ihre sprachliche Einlassung in der Begründung dieses Antrages, wo die Rede von „Geheimpolizei einer Diktatur“ ist. Mehr Distanz geht sprachlich nicht, wie auch bei der „beauftragten Person“. Denn künftig soll es nicht mehr heißen, „die oder der Landesbeauftragte“ nimmt die Aufgaben nach Paragraf 38 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wahr, sondern „die beauftragte Person“ nimmt die Aufgaben nach Paragraf 38 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wahr. Bewerten Sie selbst, wie sich das anhört! Aus unserer Sicht schießen Sie hier am Ziel vorbei und versuchen wahrscheinlich eine aus Ihrer Sicht moderne Änderung, die aber in diesem Kontext eine völlig andere Wirkung erzielt. Kümmern Sie sich lieber um weitere, weitaus wichtigere Gesetzesänderungen, was die personelle Ausstattung und die Befugnisse angeht, und veranstalten Sie keine Sprachspiele mit ungewissem Ausgang! Wir lehnen diesen Antrag darum ab, stimmen aber der Überweisung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Stavenhagen und Jürgenstorf. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Frau Berg. (René Domke, FDP: Das ist die mit der Rede beauftragte Person.)

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kolleginnen Frau Hoffmeister und auch jetzt Frau Enseleit, die haben es bereits angedeutet, wir haben ein Gesetz vor uns liegen, das nur in ganz wenigen Punkten geändert werden müsste aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung. Die Landesregierung hat es geschafft, daraus einen Bürotiger zu machen, aus 6 notwendigen Paragrafenänderungen mach 23. (Zuruf aus dem Plenum: Bürokratieabbau!) Und diese restlichen 17 Änderungen beruhen einzig auf der Handlungsempfehlung des Justizministeriums für gerechte Sprache. Diese geschlechtergerechte Sprache, die Argumente, das Für und Wider sind zu Unmengen ausgetauscht, die Fronten sind sehr klar. Und, Herr Albrecht, wir als Fraktion halten uns an Regeln, denn wir haben in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern den Rat für deutsche Rechtschreibung, wir haben den Duden. Hier wird vorgegeben, wie wir unsere deutsche Sprache richtig anwenden und benutzen, und darüber wird auch regelmäßig beraten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist schon sehr speziell.) Die nächste erfolgt am 15.12., dann können Sie sich ja noch mal melden, und daran halten wir uns. Das dazu! Und was ist in dem Zusammenhang eine Empfehlung? Eine Empfehlung ist ein Rechtsakt, mit welchem dem Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahegelegt wird, der aber nicht verbindlich ist. Ich muss das also nicht anwenden. Die Justizministerin oder das Haus wussten schon, warum sie diesen Weg wählen, weil rechtsverbindliches Vorschreiben nicht möglich ist. Und was bedeutet nun die Anwendung der Empfehlung im konkret vorliegenden Gesetzentwurf? Ich sagte es schon, erstens, aus 6 mach 23, zweitens, aus einer notwendigen Gesetzesänderung, die ohne Aussprache hätte erfolgen können, wird eine zeitaufwendige, relativ zeitaufwendige Diskussion. Wir hätten diese Änderung am Freitag in der Zweiten Lesung beschließen können. Hat das Wissenschaftsministerium im Moment nichts zu tun? (René Domke, FDP: Nein.) Und drittens entspricht dieser Gesetzentwurf dann noch nicht einmal Ihrer eigenen Empfehlung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Für die Zweite Lesung sind wir doch zuständig.) „Der oder die Landesbeauftragte“ für die Aufarbeitung des SED-Unrechts wird eine „beauftragte Person“. Ziel einer gerechten Sprache soll das Vermittelnde sein. Es soll eine einbeziehende Wirkung haben. Aber genau hier in diesem vorliegenden Gesetzentwurf (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das macht unsichtbar, bedeutungslos.) führt es zum Gegenteil, nämlich zur Abwertung der Bedeutung dieses Amtes. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Es handelt sich bei dem Landesbeauftragten oder der Landesbeauftragten nicht um irgendeine beauftragte Person. Der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist unsere Verbindung zur Aufarbeitung unserer Vergangenheit unseres Bundeslandes. Frau Ministerin hat sich noch gerade bei der Einbringung für die geleistete Arbeit der Behörde bedankt. Es ist also nicht irgendeine beauftragte Person. Und schon allein aus dieser Bedeutung heraus verbietet es sich für meine Fraktion, eine verallgemeinernde Bezeichnung zu verwenden. Ja, und dann kommt noch etwas. Der Gesetzentwurf ist auch noch inkonsistent. Unser „Landesbeauftragter“ wird lapidar eine „beauftragte Person“. Aber „der oder die Bundesbeauftragte“ wird im Gesetzentwurf weiter als „der oder die Bundesbeauftragte“ bezeichnet – Paragraf 2 Nummer 6, falls Sie gucken wollen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist durch Bundesgesetz geregelt. Das steht so im Gesetz.) Warum bei dem einen so und bei dem anderen nicht? Das ist nicht verständlich. Das sind Fragen und Ungerechtigkeiten, die noch zu klären sind. Wir werden einer Überweisung zustimmen, einem solchen Gesetz nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2593 zur Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesjagdrechts, Drucksache 8/2594. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesjagdrechts (Erste Lesung) – Drucksache 8/2594 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Herr Dr. Till Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Landesjagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und ich will an dieser Stelle schon mal sagen, wenn man sehr intensiv auf der MeLa war, auch beim Landesjagdverband, aber auch mit vielen Jägerinnen und Jägern, den Landwirten, aber auch den Menschen im ländlichen Raum gesprochen hat, dann darf ich an dieser Stelle mal sagen, ich glaube, dass die Jägerschaft in unserem Bundesland nach wie vor einen sehr, sehr guten Ruf hat. Und dafür möchte ich mich auch bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das möchte ich im Übrigen auch mal an ein/zwei Zahlen festmachen. Wenn ich mir ansehe, was die Jägerschaft 1974 an Schalenwild in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Hoheitsgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern damals umgerechnet erlegt hat, das war eine runde Zahl von 44.000 Stück an Schalenwild. Im Jagdjahr 2021 waren es 187.362. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Interessante Zahlen.) Ich will daraus mal ableiten, Mecklenburg-Vorpommern hat einen sehr artenreichen, einen sehr gesunden und zum Teil auch – auch das will ich gleich kritisch angemerkt haben – in Teilen des Landes auch einen überhöhten Wildbestand. Und wenn man dann, (Thore Stein, AfD: Das muss regional betrachtet werden.) wenn man dann tatsächlich auch die aktuellen Themen ernst nimmt, nämlich die Zustände der Wälder, den Klimaschutz, den Artenschutz, aber natürlich auch vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, dann ist es für uns wichtig, dass wir ein sehr modernes, in der Sache orientiertes Landesjagdgesetz auf den Weg bringen wollen, nein, auch müssen. Ich weise auch ausdrücklich darauf hin, dass in fünf anderen Bundesländern in Deutschland in ähnlicher Weise Landesjagdgesetze diskutiert werden. Es gibt zum Teil Kampagnen gegen die Entwürfe. Ich will hier an dieser Stelle ausdrücklich sagen, ich glaube, es war gut, dass wir 2019, 2019 bereits diesen Prozess begonnen haben mit der Jagdzeitenverordnung. Die war nicht ganz unumstritten, aber ich glaube, heute hat sich die Meinung gefestigt, dass derjenige, der zur Jagd geht, die Verantwortung trägt, den Schuss anzusetzen, und letzten Endes damit es auch zu einer Beruhigung gekommen ist. Und zum anderen möchte ich natürlich auch herausarbeiten, die Jagd ist eine der ältesten Tugenden, die wir auf diesem Planeten haben. Die Jäger und die Sammler, die haben im Übrigen für uns auch, wenn man es so will, unsere Ururururvorfahren haben diesen Wohlstand erarbeitet, und dass das mit Brauchtum und mit großer Akribie auch heute noch wachgehalten wird in Teilen dieser Zunft, halte ich persönlich jedenfalls für richtig. Und sie genießen ein hohes Ansehen. Wissen Sie eigentlich, dass in Mecklenburg-Vorpommern 15.456 Jäger/-innen, im Übrigen mit zunehmender Tendenz auch Frauen, dieser Zunft nachkommen und erfolgreich wirklich jagen? Und damit kommen 105 Einwohner des Landes auf eine Jägerin beziehungsweise einen Jäger. Das heißt, jeder 105. müsste sich eigentlich mal bei den Jägerinnen und Jägern bedanken, dass wir diese tollen Produkte auch als Lebensmittel zur Verfügung bekommen. Und wir haben damit die höchste Dichte von allen Bundesländern in Deutschland. Ich will auch ausdrücklich betonen, dass die Jägerinnen und Jäger sicher natürlich mit Fleiß, mit Anstrengung die Lebensgrundlagen für den artenreichen Wildbestand schaffen, im Durchschnitt im Übrigen 17 Stunden auf dem Hochsitz verbringen oder im Ansitz oder auch auf der Pirsch, 17 Stunden verbringen, um ein Stück Wild zu erlegen. Das ist kein Hobby, sondern das ist dann eher Arbeit. Auch das will ich ausdrücklich sagen. Und ich glaube, dass die Jägerschaft damit auch der hohen Verantwortung für Wald und Wild, aber auch für die offene Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern nachgekommen ist. Und dass wir im Übrigen – auch das ist für mich eine faszinierende Zahl – auch an die Eigentümerinnen und Eigentümer, die an die Jägerschaft dann verpachten, das sind insgesamt 1.423 … (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Harry, jetzt hör mir einmal zu!

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Minister! Herr Minister, es obliegt Ihnen nicht einzufordern, wer zuhören soll oder nicht. Das wäre meine Aufgabe. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Bitte fahren Sie fort!

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Dr. Till Backhaus

Ja, aber trotzdem bitte ich gern mal darum, dass ich zumindest ausreden kann. (Sebastian Ehlers, CDU: Aus Ihrer Truppe hört ja auch keiner zu. – Zuruf von Harry Glawe, CDU) So, auf jeden Fall will ich noch mal festhalten, wir haben 1.423 Jagdgenossenschaften, die im Interesse der Eigentümer diese Flächen dann auch betreuen. Und auch da habe ich im Übrigen eine Zusage gemacht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass wir die Jagdgenossenschaften unterm Strich kostenfrei stellen für ihre Arbeit. Und auch dieses Versprechen haben wir mit diesem Gesetzentwurf eingelöst, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und wir werden den Haushalt ja dann auch irgendwann hoffentlich bald beschließen und dann ist das wirklich auch klargestellt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: 15. Dezember.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ändert sich und wo gehen wir auch neue Wege? Ich glaube, es ist richtig, dass wir das Wirkungsmonitoring auf den gesamten Wald dann ausdehnen werden. Das gibt die eine oder andere Diskussion, natürlich insbesondere bei privaten Waldbesitzern, die mittlerweile auch in zwei unterschiedlichen Kategorien in diesem Lande existieren. Die einen wollen Waldwirtschaft betreiben und wollen Zukunftswälder gestalten, die artenreich, die klimastabil sein sollen und müssen, und es gibt eben auch einige Beispiele, in denen man Wild stapelt. Und da müssen wir ran, weil so wird das am Ende nicht funktionieren. Seit Jahren warten wir auf den Bund, dass er mit einem Bundesjagdgesetz kommt, was die Bleiminimierung anbetrifft. Wir haben das jetzt festgeschrieben. Und noch mal, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die SPD wartet auf den Bund.) und noch mal ausdrücklich: Wir haben das Jagdkataster dann freigestellt. Und es ist natürlich auch so, dass die Frage Wald, Wild und Schäden in den Fluren immer wieder eine Rolle spielt. Und ich will ausdrücklich sagen, dass wir mit insgesamt elf Verbänden, elf Verbänden dieses Gesetz diskutiert haben. Selbstverständlich nehme ich die Hinweise des Landesjagdverbandes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ernst, aber ich nehme auch die anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen ernst. Und wenn die uns bestätigen, dass wir hier ein modernes, zukunftsfähiges Gesetz auf den Weg gebracht haben, dann finde ich das bemerkenswert. Der Ausgangspunkt, ich habe den schon angedeutet, war der runde Tisch „Wald und Wild“ am 19. November 2019, wo wir einen gesellschaftlichen Konsens erreicht haben. Bereits im Sommer 2021 erfolgte dann die Abfrage bei den Jagdbehörden. Das heißt, die unteren Jagdbehörden, die Landkreise sind in diesen Prozess integriert worden. Aber um die Jagdbehörden auch effizienter und effektiver zu machen, sind im Gesetzentwurf eine Vielzahl von Präzisierung und im Übrigen auch Gerichtsurteile hier mit eingearbeitet worden. So wird zum Beispiel für Rot- und Damwild nur noch alle drei Jahre ein Abschussplan notwendig sein. Damit entlasten wir die Kreise, und ich gehe davon aus, dass sie sich dann eher konzentrieren können auf die Kontrollüberwachung auch der Maßnahmen, die da sonst noch so im Raume stehen, mit der Jagdscheinverlängerung bis hin zu den anderen relevanten Fragen. Ich glaube auch, dass es gut ist, dass wir die Abschussplanung für das Rehwild in der Zukunft in der Form nicht mehr als notwendig erachten, denn das Rehwild gehört zum Niederwild. Insofern war es auch der Wunsch, insbesondere der Jägerschaft in diesem Lande, doch in weiten Teilen dieses zu verändern. Ich erwarte insofern eine deutliche Arbeitserleichterung. Und meine beiden, unsere beiden Fachgremien, nämlich der Landesjagdbeirat und der Landesforstbeirat, sind natürlich über den Gesetzentwurf nicht nur informiert worden, er ist vorgestellt worden am 15. November in einer gemeinsamen Sitzung. Ich fand ihn hochinteressant und spannend und wir haben uns dort weitestgehend über diese Prozesse geeinigt. Das ist ein Prozess, den ich geradezu schätze, wenn man mit Fachleuten dann auch im Austausch ist und beide Gremien mit großer Einigkeit zu meinen Vorstellungen und unseres Hauses und damit auch bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages beigetragen haben. Und ich will natürlich auch feststellen, dass insgesamt dann, was die Verbändeanhörung anbetrifft, 34 Institutionen, 34 in diesen Prozess mit eingebunden waren und zum Teil auch sehr stark divergierende Inhalte in den Stellungnahmen zum Ausdruck gekommen sind. Ich bin aber doch der festen Überzeugung, dass wir Ihnen einen wirklich ausgereiften und in der Sache orientierten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Und insofern freue ich mich darüber, dass wir auch entsprechende Positionspapiere von „Wald und Wild“ und anderen Einrichtungen haben, im Übrigen auch die Wildarten beim Dam- und Rotwild der Altersklassen der männlichen Stücken, also Kälber und einjährige Stücken mit einem Mindestabschuss versehen werden, um da auch diese Population anzupassen. Oder natürlich auch dieser Klimaaspekt spielt hier eine große Rolle, denn das ist ja am Ende auch, beim Waldumbau allein einen Hektar einzuzäunen, wissen Sie das eigentlich, was das kostet?! Nämlich 6.000 Euro. Und ich möchte insofern auch klarstellen, wir wollen klimaangepasste Wälder. Wir wollen zum Dauerwald übergehen. Und dazu brauchen wir eben auch einen angepassten Wildbestand, sowohl in den Wäldern, aber auch in den Fluren. Und die Schadensausgleichskasse, die habe ich ja selber mit auf den Weg gebracht, das ist ein Riesenerfolg und die wollen wir im Übrigen auch erhalten. Ich möchte aber auch klar sagen, weil hier bestimmt die Frage des Wolfes hier noch wieder aufgerufen wird, (Sandy van Baal, FDP: Ja.) ich will mal schon klar sagen, den finden Sie als solches im Gesetz so nicht, weil wir eine Verordnungsermächtigung haben. Und danach ist vollkommen klar, wir wollen keinen Doppelrechtler, sondern ich habe, wir haben vorgesehen, dass in dem Gesetzentwurf ganz klar die Möglichkeit gegeben ist, diesen Wolf dann sofort, sobald aus Europa oder aus Berlin die Ansage kommt – die soll in diesem Jahr noch kommen, ich bin gespannt, ob man hier leichtfertige Versprechen gemacht hat oder ob man die rechtssicher dann auch mit juristischer Unterlegung uns vorlegen wird, und dann werde ich sofort den Paragraf 26 Absatz 2 des Landesgesetzes nutzen –, als jagdbares Wild aufzunehmen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich glaube, noch mal ausdrücklich, die Ankündigungen, die jetzt vom BMUV, vom Bundesumweltministerium, und vom BMEL kommen, ab morgen beginnt die Agrarministerkonferenz, das Thema ist von uns auch sowohl auf dieser Tagesordnung jetzt in dieser Woche gestellt als auch dann in der Bundesumweltministerkonferenz. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin eine Lösung haben, und die muss rechtssicher sein. Ansonsten waren das Ankündigungen, die nicht umsetzbar sind. Und auch ich habe im Übrigen zur Kenntnis genommen, dass der Wolf jetzt auch auf der Insel Rügen, ein Einzelwolf angekommen ist. Und ich mache mir da wirklich große Sorgen. Wir brauchen tatsächlich zur allgemeinen Sicherheit, aber auch für die Sicherheit der Tierhaltung in der Fläche, der Weidetierhaltung jetzt endlich klare Lösungen und die müssen rechtssicher sein. (Thore Stein, AfD: Das sind ja ganz neue Töne!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion um die Hegegemeinschaften will ich hier nicht erneut aufgreifen. (Thore Stein, AfD: 59, so, wie ich verstanden habe.) Ich glaube, unsere 59 Hegegemeinschaften in diesem Lande arbeiten gut, sie arbeiten kooperationsfähig und -mäßig zusammen. Und ich gehe davon aus, dass wir dieses dann auch weiter umsetzen wollen und werden, weil ich möchte nicht, dass einzelne Wildarten jetzt eingeteilt werden in Wildursprungsgebiete und in bestimmten Gebieten sie dann nicht gehalten werden dürfen, wie es in Baden-Württemberg oder auch in Rheinland-Pfalz ist. Ich möchte das nicht. Das Wild soll hier auch ohne Grenzen bestimmte Gebiete überschreiten können, das gehört auch zur Vielfältigkeit mit dazu. Und wir wollen auch keine Kostenexplosion in diesem Bereich, denn am Ende würden noch Mehrkosten von 2 bis 4 Euro entstehen, pro Hektar im Übrigen, wenn man dieses zu einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung machen würde. Das muss man sich alles ganz in Ruhe überlegen. Wir dürfen nicht zu sehr an den Kostenschrauben drehen, weil ansonsten die heimische Jägerschaft dann sagt, mit mir nicht. Und ich will, dass die heimische Jägerschaft auch hier nach wie vor das Prä hat und letzten Endes damit auch garantiert, dass der Wildbestand ordnungsgemäß bewirtschaftet wird. Die 5 bis 15, vielleicht 50 schwarzen Schafe, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, die müssen wir uns unter die Lupe nehmen. Und insofern hoffe ich, dass wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der den Ansprüchen der Zukunft genügt. Ich will auch abschließend noch mal sagen, ich bin der Jägerschaft dieses Landes, was die ASP-Bekämpfung anbetrifft, außerordentlich dankbar. Es gibt drei Regionen in Europa – Belgien, Tschechien und Mecklenburg-Vorpommern –, die es geschafft haben, innerhalb von einem Jahr tatsächlich diese hoch ansteckende, tödlich verlaufende Seuche auszumerzen. Mecklenburg-Vorpommern ist seit Montag frei und die Zäune können zurückgebaut werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das ist ein großes Verdienst. Mein letzter Satz: Damit ist und bleibt Mecklenburg-Vorpommern auch in dieser Frage ein Vorreiter und dafür bin ich sehr dankbar. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Politikbetreibende! Jagd ist nicht nur die Pflege von Tradition und Brauchtum, sondern auch letztlich ein dynamischer Prozess, und zwar in der Form des Managements von Wildtierbeständen. Und so ist natürlich auch folgerichtig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen fortlaufend auf ihre Aktualität und die entsprechenden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen und letztlich auch immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden müssen. Das ist in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt im großen Wurf vor langer Zeit passiert. Daher ist diese Novelle sicherlich nicht überraschend und durchaus auch angebracht. Vorneweg, es ist – das hat Herr Minister Backhaus ja auch bereits ausgeführt –, sicherlich ist diese Novelle auch geprägt ganz entscheidend von der Frage, Wild oder Wald. Und wir wissen alle, dass die Waldwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten anderen Ansprüchen folgte, als wir sie heute für uns erkannt haben. Das ist nichts Ungewöhnliches, dass man da auch mal seine Meinung ändert. Somit spricht dieses neue Jagdgesetz entsprechend auch die Sprache. Und dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern noch einiges nachzuholen haben in puncto Waldumbau, ist auch nicht überraschend. Das ging in den letzten Jahren einfach zu langsam, und daher ist dieses Jagdgesetz zumindest dahin gehend auch richtig. Ebenfalls – und das begrüße ich sehr – ist die längst überfällige kostenfreie Zurverfügungstellung der Katasterdaten erfreulicherweise gut aufgenommen worden. Das finden wir gut. Aber jetzt komme ich zu den Punkten, die wir einmal kurz, zumindest in dieser einführenden Rede, hier kritisieren wollen. Wir haben ja in dem Ausschuss noch ausreichend Zeit, dort, wo es hingehört, über Details zu sprechen. Insbesondere der Landesjagdverband wehrt sich doch ganz entschieden gegen die Schwächung der Hegegemeinschaften. Und hier erweckt schon ein wenig der Eindruck, dass wir es mit einem generellen Misstrauen der Jägerschaft zu tun haben gegenüber der Jägerschaft, auch wenn Herr Backhaus hier in sehr salbungsvollen Worten die großen Leistungen unserer Jäger darstellt. Das will ich gar nicht wiederholen. Ich kann dieses ständige Geseier immer gar nicht haben im Plenarsaal, wem man alles dankt und so weiter. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und ich bin der Ansicht, dass wir durchaus unserer Jägerschaft hier etwas mehr Autonomie überlassen sollten, denn die Kollegen vor Ort, die Kollegen in den Wäldern, die wissen doch am ehesten, wie sie ihre Bestände zu bewirtschaften haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und in diesem Kontext ist auch die Herabsetzung der Pachtzeit auf sechs Jahre sehr fragwürdig und entspricht nicht unbedingt wildbiologischen Realitäten, denn die Pacht eines Revieres ist letztlich immer auch mit großen Investitionen verbunden, sowohl zeitlicher als auch monetärer Art. Und der Anreiz für solche Investitionen ist natürlich auch dadurch gegeben, dass man sagt, man hat ein Revier über eine gewisse Zeit. Also es geht da um den Bau, die Errichtung von jagdlichen Einrichtungen, das kostet sehr viel Geld, es geht um Schutzzäune. Also es geht um eine ganze Menge, auch letztlich von nicht direkt mit der Jagd verbundenen Tätigkeiten, die sehr viel Zeit und sehr viel Geld kosten. Und da ist es natürlich auch attraktiv zu sagen, ich habe mein Revier auch eine gewisse Zeit und kann dann auch entsprechend lange da profitieren. Das ist hier im Gesetz so leider etwas anders dargestellt, finden wir sehr schade, wollen wir aber im Ausschuss noch mal diskutieren. Das Gleiche ist die doch weitestgehende Restriktion im Bereich bleihaltiger Munition. Es ist sicherlich richtig, dass wir bei der Büchsenmunition zunehmend auch Geschosse haben, die technisch sehr weit entwickelt sind und auch eine entsprechend hohe Tötungswirkung haben, was ja aus Waidgerechtigkeit absolut zu begrüßen ist. Allerdings ist gerade der Schrotschuss mit Blei im Bereich Niederwildjagd unabdingbar. Und hier verwehren wir uns ganz entschieden auch gegen eine weitere Einschränkung. Im Gesetzentwurf ist auch fraglich, inwieweit das so ist, dass die Niederwildjagd in der Nähe von Gewässern mit Blei noch durchzuführen ist. Das kann aber auch nur eine sprachliche Unschärfe sein. Darüber müssen wir auch noch mal dann im Ausschuss reden. Und wo wir schon beim Thema Tierschutz sind, das Verbot von Totschlagfallen entspricht auch nicht unbedingt den Realitäten der Jagd, gerade auf Raubwild, oder auch auf die zunehmende Problematik der invasiven Arten, beispielsweise Waschbär oder auch Nutria und Marderhund. Also hier würden wir uns deutlich mehr Praxisnähe wünschen. Dagegen – da sind wir beim Landesjagdverband – ist die Nachschärfung geboten im Bereich des Verbotes des Einsatzes von Drohnen, denn es kommt zunehmend vor, dass Drohnen auch während aktiven Jagden eingesetzt werden, häufig mit der Begründung, man möchte da das Geschehen filmen. Dass diese Drohnen natürlich aber auch das Wild letztlich aufhorchen und hetzen können, ist sicherlich naheliegend. Und daher würden wir uns hier auch einen kompletten Drohneneinsatz rund um Jagden wünschen. Und an der Stelle sei auch noch mal erwähnt, dass natürlich auch moderne Technik zunehmend in die Jagd Einzug hält. Aber wir sollten nie vergessen, dass es ein ganz entscheidender Grundsatz der Waidgerechtigkeit ist, dass man dem Tier auch eine Chance lässt. Und wenn wir eben technische Hilfsmittel wie Drohnen, Nachtsichtgeräte und Scheinwerfertechnik uns anschauen, alles Sachen, die wir fast eher im Bereich der Kriegstechnik anordnen würden, dann widerspricht das doch deutlich dem tradierten Gedanken der Waidgerechtigkeit. Da wünschen wir uns also auch deutlich mehr Sensibilität. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ja, und ganz zum Schluss sei noch angemerkt, Herr Minister Backhaus, wir werden Sie beim Wort nehmen. Sobald aus Berlin ein kleines Zucken in Richtung Liberalisierung des Wolfes kommt, dann werden wir Sie hier auch festnageln auf Ihre Worte heute, denn das tun wir seit Jahren. Und dann wünschen wir uns auch, dass Sie sich an die Worte von heute erinnern. Ja, ansonsten alles Weitere im Ausschuss. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Diener.

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Thomas Diener CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich den Ausführungen des Ministers folgen darf, dann müsste es folgerichtig an sich heißen, gutes Landesjagdgesetz. Normalerweise nicht mal ein schlechtes, im Grunde genommen ist es gar keins. Wenn man den Duktus sieht, der hier deutlich zutage tritt, ist es an sich ein Gesetz, das heißen müsste: Naturschutz-, Waldenteignungs- und Ermächtigungsgesetz. Das ist ganz was anderes. Das kann man wollen, aber es geht natürlich unter dem Oberbalken des Klimaschutzes in eine ganz andere Richtung. Es hat also mit dem ursprünglichen Jagdgesetz nicht viel mehr zu tun. Deswegen sollte auch der Name ein Stück weit angepasst werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Hier ist ganz deutlich zu sehen, Klimaschutz und Wald vor Wild. Das kann man machen, aber das muss man natürlich auch aushalten, wenn es diskutiert wird. Ich kann in der Ersten Lesung nicht auf jeden Punkt eingehen, will das auch gar nicht, aber man muss doch das Verfahren so ein bisschen anmarkern, und zwar wurde ja die Beteiligung der entsprechenden Verbände angesprochen. Die ist durchaus indifferent erfolgt. Es gab also hier eine Arbeitsgemeinschaft aus verschiedenen Organisationen, unter anderem NABU, BUND, Succow-Stiftung, Ökologischer Jagdverband, Waldbesitzerverband und einige andere, die an einem runden Tisch vor der Verfassung und dem Entwurf dieses Gesetzes ihre Vorstellungen in Form von Textbausteinen in dieses Gesetz eingebracht haben. Danach gab es eine Befassung, sage ich mal, die dauert noch an, von anderen Verbänden. Die sitzen ja nicht am runden Tisch, die sitzen auf der anderen Seite, am Katzentisch. Dazu gehört zum Beispiel der Landesjagdverband, der Landesbauernverband, der Landkreistag. Ich habe gestern noch mitwirken dürfen an der Stellungnahme des Landkreistages. Also offenbar gibt es hier eine ganz krasse zeitliche Differenzierung auch der Verbändebeteiligung, in der Form, dass also ganz klar, ich sage mal, naturschutzrechtliche, ökologische Dinge hier im Vordergrund stehen. Das kann man ja machen, aber die dann zu beteiligen, wenn alles schon fertig ist, im Grunde genommen, ist natürlich ein Stück weit fragwürdig. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hat also auch schon im Vorfeld für erhebliche Unruhe gesorgt, also als er auch noch nicht im Landtag war. Und die Anhörung derjenigen Verbände, die mittlerweile Stellungnahmen abgegeben haben, haben also zu keiner, also offenkundig zu keiner einzigen Änderung des Entwurfes geführt. Also entweder ist das Gesetz so gut, wie gesagt, dann müsste es „Gutes Landesjagdgesetz“ heißen, oder die Arroganz der Regierung an dieser Stelle ist doch ermesslich. Sicherlich sind einige Punkte in diesem Verfahren ansprechenswert, natürliche Verjüngung, Wildwirkungsmonitoring, bleibende Minimierung bei der Munition, Änderung der Abschussplanung, Gestaltung der Jagdbezirke und der Katalog der jagdbaren Wildarten, wo wir ganz deutlich sagen, Gestaltung der Jagdbezirke – bisher war Jagdrecht ein Eigentümerrecht und unstrittig, in Wirklichkeit auch als Grundgesetz hier verbrieft. Also wenn man das so macht in der Form, wie es hier vorgesehen ist, sehe ich also bei jedem Normenkontrollverfahren beste Möglichkeiten oder beste Chancen, dieses Gesetz auch entsprechend zu Fall zu bringen. Dann ist auch der Katalog der jagdbaren Wildarten zu nennen, die also den Betroffenen auch auf den Nägeln brennen. Deshalb hat auch der Landesjagdverband unter anderem bereits im Vorfeld der Befassung des Landtages, zur Diskussion mit verschiedenen Veranstaltungen eingeladen in verschiedenen Teilen des Landes. Das zeigt aber auch, wie weit man dort eventuell auseinander ist, denn wenn man zusammensteht an der Stelle, braucht man nicht kontroverse Diskussionen zu führen. Also zahlreiche Verbände haben sich an uns gewandt, unter anderem auch Arbeitskreise, Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, also diejenigen, die das vor Ort sowohl als Eigentümer als auch Jäger oder als Jagdgenossenschaften oder Hegegemeinschaften auszubaden haben. Zahlreiche Verbände haben sich also auch mit Wunsch auf Änderungen hier eingebracht, und das, bevor dieser Entwurf, wie gesagt, den Landtag überhaupt erreicht hat. Das zeigt also die Brisanz auch auf der einen Seite, wie weit es auseinandergeht, die Vorstellungen in ökologischer Sicht und derjenigen, die es am Ende denn auch auszubaden haben. Eine der wichtigeren Maßnahmen offensichtlich im Gesetzentwurf war denn auch die genderangepasste Sprache, die weder zum besseren Verständnis des Gesetzestextes noch zu angepassten Wildbeständen führen wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wie gesagt, wir werden also hier eine ganze Reihe von Punkten im nächsten, im laufenden Verfahren ansprechen müssen in den Ausschüssen. Ich glaube, es ist fast kein Punkt, der nicht angesprochen werden muss und kann. Natürlich sind hier auch Dinge zukünftig zu beachten, wie zum Beispiel die Arten Wolf oder Biber. Da kann man natürlich lange Zeit auf den Bund verweisen, auf Europa verweisen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in Bayern, wo es also darum geht, also Wölfe, die sich dichter als 30 Meter an menschliche Siedlungen heranwagen, ich sage auch, durchaus abzuschießen und nicht zu entnehmen, und aber auch, wenn also andere Fälle von Wolfsereignissen sind, dann auch ein ganzes Rudel dort zu entnehmen. Auch das gehört dazu, alles andere ist nicht praxisnah und wird also in der Wirklichkeit auch nicht dazu führen, dass wir den ländlichen Raum hier befrieden. Ich wünsche uns also für die nächste Arbeit in den Ausschüssen viel Erfolg. Wie gesagt, also ganz große Kernpunkte sind Aufnahme Wolf und Biber, ein wichtiger Kernpunkt ist Schutz des Eigentums. Das scheint ja unter Klimaschutzgesichtspunkten an vielen Stellen überhaupt keine Rolle mehr zu spielen. Dem haben wir uns sowohl als Landeigentümer, Landwirte und auch Jäger ein Stück weit entgegenzustellen, damit wir anschließend nicht nur Erfüllungsgehilfe sind von irgendwelchen fragwürdigen Ökologen. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu keinem anderen Thema haben mich mehr Anfragen, Hinweise oder Gesprächsanfragen erreicht wie zu dieser Gesetzesnovelle. Ich habe zwei Termine der Jägerschaft und des Landesjagdverbandes zur Meinungsbildung besuchen können. Der Ursprung des Landesjagdrechtes kommt aus 1992. Die letzte große Novelle gab es im Jahr 2000. Wenn man aber von den seither erfolgten sechs kleineren Änderungen des Jagdrechtes absieht, kann man sich sicher vorstellen, dass es nach über 20 Jahren Zeit wird, unser Landesjagdrecht zu novellieren, anzupassen und nachhaltiger zu gestalten. Dass das Landesjagdrecht es sogar in den Koalitionsvertrag zwischen SPD und meiner Partei geschafft hat, zeigt für mich, dass beide Seiten die Bedeutung der Jagd hoch einschätzen, dass wir aber auch die Jägerinnen und Jäger in die Verantwortung nehmen wollen. Die Koalitionspartner und Landesregierung sehen die Jägerinnen und Jäger durchaus in der Verantwortung bei der Minimierung von Bleimunition, bei der Verhinderung von Tierseuchen oder bei einer natürlichen Waldverjüngung und der notwendigen Waldmehrung. Aber wir wollen auch gemeinsam ein Versprechen einlösen, das wir LINKE und unser Partner SPD bereits im letzten Landtagswahlkampf abgaben. Wir werden die Jagdgenossenschaften kostenfrei stellen. Damit werden die Jagdgenossenschaften von Bürokratiekosten entlastet, ungefähr 2.000 Euro. Der fachliche Teil des Gesetzes: Von jagdbaren Tieren verursachte Schäden im Wald und in der Feldflur sind auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Das heißt, eine Verjüngung und später auch die Selbstverjüngung muss ohne Schutzwall möglich sein. Dies ist eine Grundlage für den Umbau der Wälder zu klimastabilen Beständen. Die Abschusspläne für Rehwild entfallen. Hier ist die Verantwortung der Revierinhaber gefragt. Weil dies bisher auch bei anderem Niederwild schon so war, sehe ich keine Probleme. Aus den Abschussplänen für Rot-, Dam- und Schwarzwild werden Mindestpläne. Die Erstellung dieser Pläne erfolgt wie bisher über die Hegeringe und Hegegemeinschaften. Ergebnisse des Wildwirkungsmonitorings sind Grundlage beziehungsweise eine Grundlage der Pläne. Die Notwendigkeit der Überführung dieser Gemeinschaften in Anstalten öffentlichen Rechts hat sich mir noch nicht erschlossen. Auch darf bei der anschließenden Beratung dieses Gesetzentwurfes im Fachausschuss aus der Sicht, aus unserer Sicht weder das Motto „Wald vor Wild“ noch „Wild vor Wald“ gelten. Wir brauchen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Jägerschaft und der Forstwirte. Ein Teil der Jägerschaft bezeichnete diesen Entwurf als ideal, andere sehen noch Klärungsbedarf. Kurz angedeutet: Welche Mindestpachtdauer ist richtig? Wie werden PV-Anlagen eingestuft? Müssen neue Aspekte in das Wildwirkungsmonitoring aufgenommen werden? Für uns alle sollte das Motto „Wald und Wild“ gelten. Ich finde, der vorliegende Gesetzentwurf atmet dieses bereits jetzt schon. Ich wünsche uns allen gute Ausschussberatungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorgelegte Novelle des Landesjagdgesetzes ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Die dabei vollzogene Neuausrichtung des Gesetzes begrüßen wir. Die Gesunderhaltung des Waldes im Sinne von Klimaschutz, nachhaltiger Bewirtschaftung und Ökologie ist eine wichtige Aufgabe unserer Zeit und auch für die Zukunft. Eine zeitgemäße Jagd leistet dafür einen wesentlichen Beitrag Die von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik, dass es sich mit dem Gesetzentwurf eher um ein Waldschutzgesetz als um ein Jagdgesetz handelt und dass angeblich unpraktikable Vorgaben für die Jägerschaft gemacht werden, teilen wir nicht. Ich habe es auch nicht gefunden, als ich es mir durchgelesen habe. Wir brauchen Wälder mit hoher Widerstandskraft gegen den starken Stress, den der menschengemachte Klimawandel mit sich bringt. Diesem Ziel hat eine zeitgemäße Jagd ganz maßgeblich zu dienen. Insofern ist der Fokus auf den Waldschutz im Zuge der Gesetzesnovelle sehr nachvollziehbar. Wer von Ihnen regelmäßig in den Wäldern im Land unterwegs ist, wird die zahlreichen Schwierigkeiten erkennen, mit denen die Wälder aktuell zu kämpfen haben. Eine der größten Schwierigkeiten ist in weiten Teilen zu hoher Wildbestand, der durch starken Verbiss ein Aufwachsen gesunder Bäume verhindert. Einige von Ihnen, vor allem jene, die sich jagdlich betätigen, kennen sicher in unseren Wäldern die sogenannten Bonsai-Bäume. Das sind Krüppelformen von viel zu stark verbissenen Bäumen, oftmals Buchen oder auch Nadelhölzer. Diese Bäume haben es schwer, zu gesunden und starken Bäumen heranzuwachsen. Diesem Missstand will der vorliegende Gesetzentwurf endlich nachdrücklich begegnen. Er verpflichtet die Jagd, die natürliche Waldverjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmaßnahmen, also ohne teure Zäune, zu gewährleisten. Das ist aus unserer Sicht eine ganz wesentliche und wichtige Neuerung. Und ich habe auch unseren Landwirtschaftsminister so wahrgenommen, dass er gesagt hat, er tritt für die Befreiung, sozusagen für die freien Wildwege ein. Und das fand ich irgendwie gut. Ja, der Gesetzentwurf weist zahlreiche Verbesserungen auf. Es gibt aber auch weiterhin Dinge, die nicht gut gelöst sind und die wir hoffentlich in dem zuständigen Fachausschuss noch diskutieren werden. Ich sage mal ein paar Stichworte: Das ist die Frage „bleifreie Munition“, das hat der Minister ja auch schon angesprochen, dass da natürlich auch eine Diskrepanz zu bundesgesetzlichen Regelungen besteht und wir ja auch darauf warten, dass solche bundesgesetzlichen Regelungen kommen. Und das ist auch das sogenannte Anfüttern von Wild, über das wir natürlich gerne auch im Ausschuss in den Diskussionen reden wollen. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass wir etliche wichtige Verbesserungen im Gesetzentwurf sehen, zu einigen Punkten weiteren Änderungsbedarf erkennen. Auf mehr kann ich jetzt aufgrund der Redezeit oder will ich auch nicht eingehen, weil wir es ja in den Ausschuss überweisen, das Gesetz, und darüber können wir noch diskutieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau van Baal!

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Sandy van Baal FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Uns als FDP-Fraktion war es wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf schon in der Ersten Lesung einmal andiskutieren, weil das Thema viele, viele Menschen, nicht nur Jäger, viele, viele Menschen im ländlichen Bereich einfach bewegt und weil es uns Freien Demokraten ganz doll wichtig ist, der Jagd als gesellschaftliches Thema und als gesellschaftlichen Zusammenhalt hier in Mecklenburg-Vorpommern einfach auch einmal die Bedeutung zu geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Sehr, sehr, sehr viele Punkte wurden hier auch schon richtig erwähnt. Und es gab ja auch den Austausch in den Regionalkonferenzen. Das wurde vom Landesjagdverband ja organisiert. Da waren ja auch Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums vor Ort. Viele Kolleginnen und Kollegen waren auch vor Ort. Der Austausch in diesen Regionalkonferenzen war gut, richtig gut, fand ich – ich war auf einer dabei –, sachlich und vor allem kompetent. Es wurde da wirklich lösungsorientiert miteinander diskutiert, von allen Seiten, die da vertreten waren. Schade nur, dass bis jetzt fast gar nichts von den Praktikern im Land mit aufgenommen wurde. Es gibt, das hatten Sie gesagt, Herr Minister Backhaus, über 15.000 Jägerinnen und Jäger bei uns im Land. Wir sind ja zwei davon, wir beide. Und ich weiß nicht, wer hier im Plenum noch diesem Waidwerk nachgeht. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass wir bald eine Jägerin mehr haben. Und deswegen ist es mir so wichtig, hier kurz darüber zu sprechen, weil dieses Thema ist wirklich wichtig, dass sich jeder, der sich damit auch sachlich und fachlich hier im Plenum nicht auskennt, sich mit diesem Entwurf beschäftigt und alle Verbände da miteinbezieht, nicht nur – wie nannten Sie es, Herr Backhaus? – gesellschaftlich anerkannte Gruppen. Das ist wichtig und richtig, dass die gehört werden. Aber richtig und wichtig ist auch unsere Landesjägerschaft, weil das sind die Praktiker hier im Land und die müssen wir mitnehmen. Die arbeiten vor Ort, die sorgen für einen gesunden Wildbestand, die sorgen für die Hege und Pflege unseres ganzen Kulturraums. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Also es wurden viele Punkte angesprochen. Hier werden meiner Meinung nach auch Probleme konstruiert, die es gar nicht gibt im ganzen Entwurf. Es wurde die Mindestpachtdauer angesprochen. Die sehen wir auch sehr kritisch, denn die Mindestabschusspläne, da sind wir uns auch noch nicht ganz sicher, das lassen wir gerade auch noch rechtlich prüfen, ob es in der Form, wie es jetzt da steht … Das muss einfach besser ausformuliert werden. Wer soll es kontrollieren, ob das nicht gegen internationales Artenschutzabkommen auch verstößt? Da sind wir gerade dabei, mehr dazu im Ausschuss dann. Es verstößt unserer Meinung nach auch gegen jagdethische Ansprüche in der jetzigen Form. Deswegen ist es so doll wichtig, dass da einfach noch Änderungen herbeigeführt werden im Ausschuss mit den Praktikern. Jagd ist jetzt schon praktizierender Naturschutz. Jagd ist Ehrenamt, Jagd ist Passion und Jagd gehört nach Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Mit uns Freien Demokraten wird es keine Diskussion geben, Wald vor Wild, sondern Wald mit Wild. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das kriegen wir auch zusammen hin, und deswegen ist diese Anhörung, die wir auch noch im Ausschuss haben werden, so wichtig. Und ich hoffe, ich hoffe wirklich, dass wir gemeinsam zu einem neuen, guten, praktischen Jagdgesetz in Mecklenburg-Vorpommern kommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Dr. Anna-Konstanze Schröder.

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jagd ist ein kontroverses Thema in unserer Gesellschaft. Und im Jagdgesetz, sowohl des Bundes als auch des Landes, sind die Regeln aufgeschrieben, die sich unsere Gesellschaft für die Jagd gibt. Es ist ein ausgehandelter Kompromiss zwischen Tierschutz, Naturschutz, Grundstücksbesitzern, Grundstücksnutzern und nicht zuletzt den Jägern. Jägerinnen und Jäger üben die Jagd als Handwerk aus, in unserem Land zuallermeist ehrenamtlich. Es wurde schon erwähnt, auch von mir. Vielen Dank dafür, auch von unserer Fraktion! Das heißt aber auch, das Jagdgesetz ist nicht nur ein Gesetz für Jägerinnen und Jäger. Es regelt die Jagd für unsere Gesellschaft und die Natur, in der wir leben. In Zeiten des Klimawandels, einer sich ändernden Agrarstruktur und eines wachsenden Umweltbewusstseins in der Bevölkerung sind notwendige Anpassungen des Landesjagdgesetzes notwendig, auch gerade da, wo das Bundesjagdgesetz nicht anzupassen war, weil sich die CSU-Fraktion oder die CSU in der CDU-Fraktion in der letzten Bundestagslegislatur dagegen gesträubt hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir hier im Land kümmern uns darum. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir wollen gemeinsam mit allen Verantwortlichen und Betroffenen rechtzeitig gestalten, trotz widerstreitender Positionen. Dabei trifft ein massiver Veränderungsdruck durch den anstehenden Waldumbau im Klimawandel auf eine Grundstimmung in der Bevölkerung, die von Zukunftsängsten und einem Gefühl von Niedergang geprägt ist. Als Diplompsychologin weiß ich, dass Gefühle immer auch einen Realitätscheck brauchen. Also das Gefühl, am Katzentisch zu sitzen, muss nicht unbedingt auch der Realität entsprechen. Dieser Kulturpessimismus befeuert aber den Konflikt auf allen Seiten, die einen, weil sie eben im „Weiter so“ weitermachen wollen wie bisher, aus Furcht, dass etwas Schlimmes passiert, und andere verspüren eben einen kulturpessimistischen, ganz starken Druck, jetzt endlich etwas zu tun. Ich kann nur darum bitten, da, wo Punkte kontrovers sind, dass man miteinander im Gespräch bleibt, miteinander redet, auch versucht, sich in die Seite des anderen hineinzuversetzen: (Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist richtig.) Warum will der das so? Warum braucht er das so? Wie finden wir miteinander einen guten Weg? (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und es gehört zur politischen Debatte eben auch einerseits, dass Minderheitenargumente gehört werden und zählen, aber auch, dass man sich nicht immer mit allem durchsetzen kann. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Die Regierung hat ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Darin sind Ergebnisse enthalten, schon aus mehreren Jahren, aus Gesprächen und Prozessen. Wald und Wild ist dabei das große Thema. Aus den Verbandsanhörungen wurden bereits über 30 Stellungnahmen einbezogen von Waldbesitzern, Naturschutzverbänden, von den Jagdverbänden, Landkreisen als untere Naturschutzbehörde, den unteren Jagdbehörden. Sogar der Anglerverband und der Landesverband des Deutschen Falkenordens wurden gehört. Für das Statement des Jagdverbandes hat der Jagdverband selbstständig drei große Versammlungen organisiert, hat seine Mitglieder aufgefordert, sich einzubringen – also ich finde, das ist wunderbar demokratische Praxis, so wünscht man es sich –, und hat dann eben sein Statement abgegeben. Ich selbst war bei einer dieser Versammlungen dabei und bin sehr beeindruckt, wie engagiert sich dort die Jägerinnen und Jäger auch gerade in das Thema einbringen, nicht mit verschränkten Armen auf ihrem Hochsitz sitzen und sich über die da oben ärgern, sondern mitreden, denn mit dem Jagdgesetz werden ziemlich dicke Bretter gebohrt. Das Wild muss reguliert werden, denn natürliche Feinde gibt es nicht genug bei uns in den Wäldern. Und das Wild muss so reguliert werden, dass eine Dauerwaldbewirtschaftung mit Naturverjüngung möglich wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das heißt, der Wald soll sich selbst ausbauen und nachwachsen. Das ist eigentlich Konsens bei allen Beteiligten. Ist aber der Wildbestand eben zu groß, ist das nicht möglich, weil die Tiere die jungen Triebe und Knospen verbeißen, abfressen und damit das Wachstum verhindern. Auch das haben wir ja schon erklärt bekommen. Und die Frage ist nun, wie man das Problem löst. Bisher gab es Abschusspläne, also konkrete Zahlen, was geschossen werden soll. Das soll hingehen zu Mindestabschusszahlen. Das ist umstritten, denn wenn es keine Obergrenze gibt, kann man dann alle Tiere aus dem Wald rausschießen? Das verbietet natürlich das Gebot der Hege. Man braucht einen gesunden Wildbestand im Wald. Aber wie kriegt man das gut geregelt? Das ist eine Frage, die sich noch in der Debatte stellt. Das Wildwirkungsmonitoring wurde bisher nur auf den Flächen der Landesforst eingesetzt, kann mit dem Gesetz nun auf allen Waldflächen eingesetzt werden. Auch da ist ja die Debatte, ist das jetzt eine praktische Enteignung, dass uns da einer in unseren Waldbau reinquatscht? Aber ich glaube, wir müssen eben jetzt dafür sorgen, dass der Wald auch insgesamt in unserem Land geschützt wird. Aufgrund der Klimaerhitzung und längerer Trockenperioden müssen auch solche Baumarten eingeführt werden, die eben genau dieses Klima vertragen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das sind dann Eichensorten aus anderen europäischen Regionen, und solche Baumarten werden bevorzugt vom Wild verbissen. Auch da muss man überlegen, wie kriegt man das gut gelöst, dass man neue Baumarten anpflanzt, und zwar so, dass das auch bezahlbar wird. Eine große Herausforderung! Zur Mindestpachtzeit wurde, glaube ich, schon sehr viel gesagt. Hier ist es wichtig, dass die Investitionen ins Revier sich langfristig auszahlen, dass das sozialverträglich ist, da auch die Jagd planbar wird im Revier. Darüber hinaus regelt die Novelle dann aber auch das, was im Koalitionsvertrag beschrieben ist. Das wurde auch schon erwähnt. Die Jagdgenossenschaften erhalten kostenlos Daten aus dem Liegenschaftskataster für ihr Jagdkataster. Die bleihaltige Munition wird verboten. Der Begriff „Entbürokratisierung“ taucht zwar nicht auf, aber dass eine Abschussplanung über drei Jahre erstellt werden kann, ist eine Vereinfachung. Dass das Hegen zivilrechtlich gelöst werden kann, ist eine Vereinbarung in Sachen Bürokratie. Das ist, auch wenn man über Mindestabschussraten spricht, auch das kann eine Vereinfachung sein. Vielleicht kann man in dem Zusammenhang das diskutieren und auch, dass die Hegegemeinschaften einen Gesamtabschussplan übermitteln können, wo dann nicht jeder einzelne Jagdausübungsberechtigte noch extra das einreichen muss. Auch das ist eine Vereinfachung und auch das ist, Herr Stein, eine Stärkung der Hegegemeinschaften, und keine Schwächung. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Sie sprachen auch, Herr Stein, von Drohnen, die verboten werden sollen. Das ist gar nicht mehr drin. Man müsste vielleicht noch mal genauer nachlesen. Das war in der Debatte mit den Jagdverbänden, da haben sie sich durchgesetzt. Es wird keine Drohnenjagd geben, das wurde nur diskutiert. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und eine Sache möchte ich gern noch ansprechen: Hier geht die Rede vom Ermächtigungsgesetz um. Ich möchte doch sehr darum bitten zu beachten, wie wir hier unsere Terminologie benutzen. Es gibt Verordnungsermächtigungen in diesem Gesetz, daher kommt das sicherlich. Das kann sehr flapsig sein, aber das Ermächtigungsgesetz hat ja im Prinzip in der Weimarer Republik den Rechtsstaat abgeschafft. Das soll dieses Jagdgesetz nun gerade nicht tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es soll aber unter anderem, wie schon erwähnt, ermöglichen, wenn sich die europäische und Bundesgesetzgebung und Richtlinien zur Bejagung des Wolfes ändern, dass dies schnell geändert werden kann. Das Gesetz ist nun eingebracht. Wir bleiben sachkundig miteinander weiter im Gespräch. Wir wollen sowohl Wald als auch Wild in unserem Land. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2594 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2598. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2598 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Bürger! Ich möchte den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion einbringen zur Änderung des Schulgesetzes, und zwar befasst der sich mit den Förderschulen in diesem Land. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit 66 Förderschulen mit 7.000 Schülern. 37 dieser Schulen sind Förderschulen Lernen, und diese Förderschulen Lernen stehen vor dem endgültigen Aus. Zum 31.07.2027 sollen diese aufgelöst werden. Wir haben verschiedene Förderschulen im Land, sieben Förderschwerpunkte, verschiedene Förderschwerpunkte – ich nenne mal einfach einige –: also wie gesagt, Förderschule Lernen, Förderschule Geistige Entwicklung oder Förderschule Hören. Und da haben wir uns als AfD-Fraktion auf den Weg gemacht, haben verschiedene Förderschulen schon besucht, unter anderem das Landesförderzentrum „Hören“ in Güstrow, weil ja vorhin auch das Gehörlosengeld Thema war. Also wir haben uns diesbezüglich schon sehr viele Informationen eingeholt und haben – und das ist uns ganz wichtig – vor allen Dingen mit den Praktikern gesprochen. Denn unser Schulgesetz – und jetzt komme ich noch mal zu diesem entscheidenden Gesetzentwurf –, unser Schulgesetz fasst für den Förderschwerpunkt Lernen derzeit folgende Festlegung, ich zitiere: „Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind zum 31.07.2027 aufzuheben.“ Nach dem 31. Juli 2027 werden die Schüler mit besonderem Förderbedarf in der Lerngruppe Lernen ab der Jahrgangsstufe 5 in den Regionalschulen unterrichtet. Werte Kollegen, das ist falsch! Das sehen nicht nur wir so, das sehen viele Praktiker so, das sehen Eltern so, das sehen Schüler so. Und deshalb ist es geboten, dieses Gesetz zu ändern und diesen entsprechenden Passus im Gesetz, wie gesagt, der Realität anzupassen. Denn wir haben ganz andere Voraussetzungen, als das 2019 ins Gesetz geschrieben war. Das können wir jetzt sozusagen nicht mehr vorhalten, was dort gewünscht ist. Wir haben als AfD-Fraktion 2023 im Januar bereits einen Antrag eingebracht, der die Inklusion kritisch revidieren sollte, weil schon damals klar war oder sich zeigte, dass die bei der, beim Beschluss der Schulentwicklungspläne, dass viele Schulträger und Kommunen arge Bedenken haben bei der Auflösung der Förderschulen Lernen, und es sollte sich bestätigen. Die Eltern, wie gesagt, kritisieren das heute. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, es war eine Mahnwache hier vor dem Schloss von der Elterninitiative aus Wolgast, die schon viele Wochen und Monate für den Erhalt ihrer Janusz-Korczak-Förderschule protestieren. Und das ist nicht nur ein Strohfeuer, das findet sich im gesamten Land, dass insbesondere auch die Kommunalvertreter sich dagegen wehren, denn die Vorteile der Förderschulen Lernen liegen auf der Hand, werte Kollegen, das haben uns Schulpraktiker auch bei vielen Schulbesuchen bestätigt: kleine Klassen, individuelle Betreuung möglich, gut ausgestattete Schulräume, speziell ausgebildete Sonderpädagogen. Das ist ja auch ein ganz entscheidender Fakt, dass, wenn sie die Förderschüler jetzt an die Regionalschulen schicken, dass da natürlich immer nicht die entsprechenden Sonderpädagogen zur Verfügung stehen. Die sind dann im großen Klassenverband, gegebenenfalls auch in einzelnen Lerngruppen werden die unterrichtet. Aber das alles haben wir an der Förderschule Lernen und daher ist es einfach töricht, diese 37 Schulen aufzulösen. Denn der Bestand zeigt, dass gerade die Förderschulen Lernen, dass es dort funktioniert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben, und das hat sich in diesen Besuchen auch immer wieder gezeigt, eine vorbildliche Berufsorientierung an den Schulen. Und wir haben einen familiären Umgang an den Förderschulen. Es ist schwierig, auch die Eltern zu erreichen. Das wurde uns bestätigt. Da muss man dann auch mal zum Nachmittag einladen, zu Kaffee und Kuchen, um die sozusagen dann auch zu gewinnen. Aber das sind alles Vorteile, die jetzt für die Förderschulen sprechen und eben auch für den Bestand sozusagen der Förderschulen Lernen sprechen. Und da sollten wir uns wirklich als Gesetzgeber nicht einen schlanken Fuß machen, sondern wir sollten jetzt tatsächlich das Schulgesetz ändern, weil das ist der Hebel, wo wir ansetzen können als Gesetzgeber hier auf Landesebene. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Einige Kommunalvertretungen haben sich, insbesondere jetzt der Landkreis Vorpommern-Greifswald, haben sich schon, haben sich auch dagegen ausgesprochen – zum 31.07.2027. (Marc Reinhardt, CDU: Wer noch?) Der Kreistag Vorpommern-Greifswald hat festgestellt, dass die räumlichen und personellen Kapazitäten der aufnehmenden Schulen einfach nicht gegeben sind. Es gab einen Kreistagsbeschluss von Vorpommern-Greifswald, der wurde aber vom Bildungsministerium aufgrund des Schulgesetzes brüsk zurückgewiesen, weil es hieß, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht gegeben. Aber, werte Kollegen, wir sitzen hier heute zusammen. Wir können die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, indem wir den Fortbestand der Förderschulen Lernen heute festlegen oder in den Beratungen, gerne im Ausschuss, und dann haben wir, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dann gegeben. Also Sie sehen, es ist, es besteht Bedarf sowohl in den Kommunalvertretungen, bei den Eltern, bei den Schulpraktikern, bei den Förderschullehrern. Es kann keiner verstehen, warum dieses bewährte System, was ja existiert, warum das sozusagen jetzt infrage gestellt wird und andere Probleme, die wir ja in der Bildungspolitik haben, nicht angegangen werden. Aber gerade das, was funktioniert, 4.000 Förderschüler an den Förderschulen Lernen, das funktioniert und das will man jetzt abschaffen. Das versteht kein Mensch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Beschlüsse dazu resultieren aus dem Jahr 2019. Ich sagte es bereits, die Situation hat sich geändert. Die Situation an den Regionalschulen hat sich geändert. Wir haben derzeit eklatanten Lehrermangel – hätte man vielleicht schon 2019 vorhersehen können, hat man aber nicht. Aber das zeigt sich jetzt an den Regionalschulen wirklich deutlich. Wir haben viele Unterrichtsstunden, die ausfallen. Wir haben massive Defizite aufgrund der Corona-Pandemie, wo Sie ja leichtfertig die Schulen geschlossen haben, und wie gesagt, dass das unseren Schülern jetzt auf die Füße fällt. Wir haben derzeit schwierige Unterrichtsbedingungen an den Regionalschulen durch eben auch viele Flüchtlingskinder, die da beschult werden müssen, auch aus der Ukraine. Und wir haben leider – und das gehört zur Wahrheit dazu – eine Negativauslese an den Regionalschulen. Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder aufs Gymnasium, weil sie meinen, da wird adäquater Unterricht gegeben, da ist nicht so viel Unterrichtsausfall zu verzeichnen. Und jetzt kommen Sie und sagen, jetzt sollen auch die Förderschüler an die Regionalschulen geschickt werden. Wir befürchten dann eine noch größere Negativauslese, dass immer noch mehr Eltern sagen, ich schicke mein Kind aufs Gymnasium. Und das ist der falsche Weg. Wir müssen tatsächlich die Regionalen Schulen stärken, und das tun wir nicht, indem wir die Förderschulen auflösen und die Förderschüler auf die Regionalschulen schicken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, ich, wir haben, diese Meinung haben wir auch nicht exklusiv, werte Kollegen. Ich zitiere – gestern war ein Artikel in der FAZ, in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, der vom Deutschen Lehrerverband, Herr Stefan Düll, äußerte sich da, das ist der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes –, ich zitiere: „Man sollte aber nicht den Fehler“ machen, „das Förderschulwesen ganz abzuschaffen und alles in die Regelschulen zu legen.“ Also Regelschulen sind die ganz normalen Regionalschulen. „Dazu würden wir enorme personelle und bauliche Maßnahmen brauchen, und es würde vielen Kindern … nicht guttun, weil es eben Kinder gibt, die einen geschützten Raum brauchen.“ Und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Damit meint er nicht die Kinder mit dem Bedarf Lernen.) Das sind ja auch die Bedenken, die viele Eltern haben, dass die Kinder sozusagen da untergehen in dem großen Klassenverband von 30 Schülern an den Regionalschulen, dass dieser geschützte Raum, der ja vorhanden ist, in den Förderschulen Lernen, dass der, dass der sozusagen … (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Dann müssen Sie auch zitieren, was er noch gesagt hat.) Sie können gerne ans Mikro treten, Frau Rösler, dann kann ich auch gerne darauf antworten. Aber wenn Sie seitlich so dazwischenquatschen, dann kann ich, verstehe ich das nicht. Gerne nutzen Sie eine Kurzintervention, oder eine Frage beantworte ich gerne. Und da hilft es auch tatsächlich, also das ist ein Fachmann, der uns das auch noch mal wieder ins Stammbuch schreibt, dass es falsch ist, die Förderschulen zu schließen. Und wir meinen eben auch, dass die Förderschulen Lernen davon betroffen sind. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Ich sagte es, 4.000 Schüler werden in Mecklenburg-Vorpommern in diesen Förderschulen beschult. Ja, es gibt, ich komme noch mal auf die Debatte im Kreistag Vorpommern-Greifswald zurück, da gab es ja eine Menge Phantomdebatten. Die SPD, Herr Malottki, spielte sich da auf und sagte, jetzt machen wir aber eine Modellschule aus der Janusz-Korczak-Schule, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und sagte, ja, nee, jetzt also als Kümmerer, quasi als Kümmerer. (Marc Reinhardt, CDU: Waren Sie dabei?) Und da bin ich ja nachher mal auf die Debatte gespannt hier, bin ich hier gespannt, wie Sie das hier sehen. Es braucht keine Modellschulen. Die Janusz-Korczak-Schule macht eine Superarbeit. Es braucht da nicht eine, um sich auf den Paragrafen 38 des Schulgesetzes zu beziehen. Ändern Sie einfach den Willen, die Förderschulen gänzlich zu schließen – Förderschulen Lernen –, dann haben wir auch viel erreicht! Und auch die CDU hat sich ja dort, wie gesagt, in Position gebracht und meinte denn, dass sie ein Moratorium, dass erst die räumlichen und personellen Kapazitäten geschaffen werden müssten. Offensichtlich ist man da ein Stück weiter auch als hier im Landtag. (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Da sehen die Kollegen das ja nicht so, wie unsere Debatte von Januar 2023 gezeigt hat, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) da hat man nämlich alles in Grund und Boden abgelehnt. Und diese, ja, diese Intention der Lehrer und Eltern und Schüler zeigt uns aber, dass wir damals recht hatten, werte Kollegen. Ich möchte noch mal ganz kurz auf die UN-Behindertenrechtskonvention eingehen, weil ich der Meinung bin – jetzt kommen Sie wieder, sagen, das ist ja alles notwendig und das müssen wir tun als Deutschland und wir kommen da gar nicht umhin –, das ist falsch. Die Behindertenrechtskonvention von 2008 befasst sich eben nicht mit bestimmten Schulformen und bestimmten Schularten, sondern generell mit dem Schulwesen der Mitgliedsstaaten. Und da ging es darum, dass viele Kinder gar keine Schulbildung in den Mitgliedsstaaten genießen können. Aber in Deutschland – ich sag es noch mal eindringlich – in Deutschland ist das alles geregelt. Die Beschulung an Förderschulen ist eigentlich eine sehr gute, perfekte Beschulung, weil sie individuell gefördert werden, und es besteht natürlich die Durchlässigkeit. Wenn ich in der Förderschule gut bin, besteht die Durchlässigkeit, auch sozusagen auf die Regionalschule zu wechseln. Also kommen Sie nicht mit diesem Vorwand! Das stimmt nicht. Die Behindertenrechtskonvention, gegen die würden wir nicht verstoßen. Und ich freue mich auf eine sachliche Debatte, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Bildungsministerin Simone Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im August versprühte ein Faschist in einem Sommerinterview menschenfeindliche, menschenverachtende Parolen gegen ein inklusives Bildungssystem. (Enrico Schult, AfD: Wenn Sie keine anderen Argumente haben, Frau Ministerin.) Ich zitiere: „Unter anderem müssen wir das Bildungssystem … befreien von Ideologieprojekten, beispielsweise der Inklusion,“ (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) „beispielsweise auch dem Gender-Mainstream… Alles das sind Projekte, die unsere Schüler nicht weiterbringen, die unsere Kinder nicht leistungsfähiger machen und die nicht dazu führen, dass wir aus unseren Kindern und Jugendlichen die Fachkräfte der Zukunft machen.“ Ende des Zitats. Genau diese Melodie flötet auch die AfD in Mecklenburg-Vorpommern. Sie versucht, die Menschen mit falschen Behauptungen, mit Halbwahrheiten in ihren Bann zu locken. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) Mütter, Väter, Großeltern und Kinder sollen diesem Flötenspiel des Hasses und der Verunsicherung, der Melodie der Ausgrenzung und der falschen Behauptungen folgen. (Horst Förster, AfD: Hetze!) Das, sehr geehrte Damen und Herren, hat nicht nur in Sagen und nicht nur in der Geschichte Menschen ins Verderben geführt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die AfD verbreitet Unsicherheiten, sie schürt Ängste, obwohl ihnen die Tatsachen, die Realitäten bekannt sind. Denn die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nicht in die Klassen der Regionalen Schule geführt, nicht im Jahr 2024, nicht im Jahr 2027 und auch nicht in den späteren Jahren. Auch müssen die Kinder nicht auf ihre bisherige individuelle sonderpädagogische Förderung verzichten und es werden auch keine geschützten Räume geschlossen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Das alles, was hier, was Sie hier flöten, entspricht nicht der Wahrheit, entspricht nicht der Realität. Bereits im April haben wir in einem Elternbrief auf die falschen Behauptungen der AfD aufmerksam gemacht und den Eltern die Tatsachen mitgeteilt. Ich zitiere aus dem Brief: „Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind besucht aktuell eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Dort wird Ihr Kind nicht nur sehr gut individuell gefördert, sondern auch in seiner Klasse im Lernen unterstützt. Diese gute sonderpädagogische Förderung bleibt auch künftig für Ihr Kind bestehen. Alle Kinder und Jugendlichen, die die Förderschule Lernen besuchen, werden auch gemeinsam im bisherigen Klassenverband ihre Schulzeit beenden ... Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird nur organisatorisch“ (Enrico Schult, AfD: Aha!) „zum Schuljahr 2027/2028 aufgehoben. Die neue Bezeichnung ist ,Lerngruppe Lernen‘ und diese wird an eine Regionale Schule oder Gesamtschule angegliedert, ohne dass sich etwas für Ihr Kind ändert, denn nur die Organisationsstruktur ist neu. Durch diese neue Organisation erhöhen sich die Möglichkeiten für Ihr Kind, auch auf den anerkannten Schulabschluss der Berufsreife vorbereitet zu werden, den es dann zum Beispiel im ,Freiwilligen 10. Schuljahr‘ an der Regionalen Schule oder Gesamtschule erwerben kann.“ (Horst Förster, AfD: Wenn sich nichts ändert.) „Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 auch ab dem Schuljahr 2027/2028 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe beenden werden und nicht in andere Klassen aufgeteilt werden. … Ich möchte Ihnen versichern,“ (Enrico Schult, AfD: Was ist mit den anderen Kindern?) „dass Ihre Kinder gut unterstützt und begleitet werden und Sie als Eltern stets rechtzeitig über Ihre Schule weiterhin alle Informationen und Hinweise erhalten werden.“ Ende des Zitats. Herr Schult, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Herr Schult, Herr Kramer, hören Sie auf, mit Ihren Truppenteilen die Tatsachen zu ignorieren! Hören Sie auf, anzukündigen, die Mittel für die Inklusion kürzen zu wollen! Denn das haben Sie, Herr Kramer, in Ihrer Aussprache zur Haushaltsberatung gesagt. Sie sind diejenigen, die die sonderpädagogische individuelle Förderung der Kinder und der Jugendlichen vernachlässigen, verringern, wenn Sie weiterhin wollen, dass die Mittel für Inklusion gekürzt werden. Inklusion bedeutet sonderpädagogische Förderung. Also hören Sie auf, diese Märchen zu erzählen! Sie alleine sind es, die die Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler mit Benachteiligung verschlechtern wollen, und das machen wir nicht mit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Kein Wort stimmt von dem.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitglieder des Landfrauenvereins Kloster Tempzin und der Fraueninitiative Sternberg. Seien Sie uns herzlich willkommen! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Torsten Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die aktuellen Proteste und Demonstrationen von Eltern und Schülern gegen die Auflösung der Förderschulen zeigen klar das fehlende Verständnis der Betroffenen für die landesgesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der Inklusion in Form der Auflösung der Förderschulen zum Schuljahr 2027.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der Beschlusstext des Kreistages Vorpommern-Greifswald, Antragsteller die CDU. Und diesem Text haben alle Fraktionen bis auf die AfD, und die, die sich abgespalten haben von der AfD, zugestimmt. (Marc Reinhardt, CDU: Hört, hört!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt also nicht nur Eltern, Schüler, Lehrer, die die Situation vielleicht jetzt anders betrachten wie 2019, und zu Recht. Weil die Belastung, die die Gesellschaft im Moment erfährt, aufgrund von Flüchtlings-, Migrationsströmen, Belastung der Lehrer et cetera, hat eine veränderte Lage nach sich gezogen. Und ich muss feststellen, dass ehrenamtliche kommunale Vertreter, und in diesem Fall schaue ich in die Runde, LINKE – und Frau Rösler, das kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie haben in der namentlichen Abstimmung diesem Beschluss dann auch zugestimmt –, Vertreter der SPD, GRÜNE und FDP dem Antrag der CDU zugestimmt haben. Das ist ein Fakt, (Enrico Schult, AfD: Was ist denn hier los?!) das ist ein Fakt, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) der für mich einen Hilferuf darstellt der kommunalen Ebene. (Enrico Schult, AfD: Ich fasse es nicht!) Und deswegen sage ich Ihnen – so habe ich Politik immer verstanden und so werde ich auch weiter Politik betreiben –, dass wir den Menschen zuhören müssen, sie ernst nehmen müssen, abwägen müssen und möglicherweise dann über Lösungen streiten müssen im politischen Raum. Und das bedeutet – das war immer unser Anspruch im Zusammenhang mit Inklusion –, Inklusion mit Augenmaß zu betreiben. Und wenn die kommunale Ebene diesen personellen und auch insbesondere den baulichen Zustand beschreibt, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Den räumlichen.) der möglicherweise es nicht zulässt, für 2027 gesetzlich diesen Schritt zu vollziehen, dann muss man sich damit auseinandersetzen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und ich will auch gerade sagen in Richtung Rot-Rot: Was ist mit Schulbauprogramm gewesen in den letzten zwei Jahren im Doppelhaushalt? Nichts! Wenn Sie sich jetzt auf den Weg machen, dann wissen Sie selbst, wie lange es dauert – Beschlussfassung/Umsetzung/Ausschreibung –, dass wir bauliche Veränderungen vor Ort vornehmen können. Also stellt sich die Situation so dar, finde ich, dass wir darüber sprechen müssen und wir uns der Sache annehmen müssen. Und auch gerade letzte Woche im Hauptausschuss der Stadt Güstrow habe ich zum wiederholten Male vor Ort gehört von den Verwaltungsvertretern, dass das eine Herkulesaufgabe ist und sie im Moment nicht erkennen können, wie sie die meistern können. Ich habe auch in Rücksprache mit meinem Kollegen Thomas Diener mal – Sie wissen ja, er ist auch kommunalpolitisch in Möllenhagen sehr aktiv und in verantwortungsvoller Position –, mir konkret mal die Zahlen zuarbeiten lassen. Und wenn wir im Schuljahr 19/20 199 Schüler dort hatten, 18 Lehrer inklusive 2 Seiteneinsteiger, dann haben wir heute dort 263, also über 60 Schüler mehr. Ich habe die Aussage so verstanden, dass die Kapazität bei 260 liegt. Das heißt, wir sind dort ausgereizt. Wie sieht es aus mit den Lehrern? Wir haben, ich sage es noch mal, vor 19/20 18 Lehrkräfte gehabt inklusive 2 Seiteneinsteiger. Jetzt haben wir 18 Lehrkräfte inklusive 1 Referendar und 4 Seiteneinsteiger. Das zeigt doch schon die Dramatik der Situation: Über 60 Schüler mehr, das sind im Prinzip dann drei zusätzliche Klassen. Wie entwickelt sich die Thematik der Schulbegleiter? In 19/20 3, jetzt 10 – 2 beantragt, weil im letzten Jahr auch 11 tätig waren. Und auch die Anzahl der Schüler, die eine entsprechende Betreuung benötigen, ist entsprechend angestiegen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich glaube, ähnlich wie bei anderen Themen, die wir debattieren, dass man sich dieser Sache annehmen muss, und eine Polarisierung ist hier fehl am Platze. Ich bin gespannt, was die Vertreter von SPD und LINKEN hier jetzt zu sagen haben, und kündige schon mal an, dass ich noch einen zweiten Redebeitrag gerne halten möchte. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Schult, mit welcher störrischen Beharrlichkeit Sie hier im Parlament in Ihren Anträgen und Gesetzentwürfen immer wieder behaupten, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Förderschulen seien Orte, die die UN-Behindertenrechtskonvention in vorbildlicher Weise erfüllen, ist tatsächlich eine absolute Realitätsverweigerung und eine Lüge. Sie wissen doch genauso gut wie alle anderen hier im Raum, dass nach der UN-Behindertenrechtskonvention alle Menschen das Recht zum Besuch einer Regelschule haben. (Enrico Schult, AfD: Haben Sie meiner Rede eben gerade nicht zugehört, oder?!) Habe ich Ihnen zugehört. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Da trifft es sich gerade gut, dass nach 14 Jahren die Bundesrepublik gerade zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichtet hat, berichten musste, und der UN-Fachausschuss dazu der Bundesrepublik ins Pflichtenheft geschrieben hat, und ich zitiere: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde vollständige Umsetzung inklusiver Bildung im gesamten Bildungssystem, die Verbreitung von Sonderschulen und -klassen sowie die verschiedenen Hindernisse, denen Kinder mit Behinderungen und ihre Familien bei der Einschreibung und dem Abschluss eines Studiums an Regelschulen gegenüberstehen.“ Ende des Zitats. (Horst Förster, AfD: Und was ist mit Privatschulen und den ganzen Schulen?) Förderschulen sind keine Regelschulen, sondern stehen separat. Ihre Aufgabe war es ursprünglich, die Regelschulen von der Heterogenität bestimmter Teile der Schülerschaft zu entlasten, auffällige Kinder, Kinder mit besonderen Herausforderungen also auszusortieren. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Waren Sie schon mal in einer Förderschule, Frau Wegner?) Inklusion sieht Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Besonderheiten und Herausforderungen gemeinsam, alle zusammen, man lernt mit- und voneinander. Jedes Kind ist gleich viel wert und wird in seiner Eigenheit anerkannt, (Horst Förster, AfD: Nur, dass die anderen gar nichts mehr lernen.) kein Kind wird ausgeschlossen, aussortiert. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Jedes Kind lernt in seinem Tempo, erhält Hilfe von anderen Kindern und hilft anderen Kindern im Rahmen seiner Fähigkeiten. Beschäftigen Sie sich doch einmal wirklich damit, was Inklusion bedeutet! Die Probleme, die das aktuelle Schulsystem mit sich bringt, haben Sie im Gegensatz dazu richtig benannt. Und Herr Renz hat es ja auch noch mal sehr deutlich gemacht: Lehrermangel, strukturelle und bauliche Probleme, zu starke Trennung der Kinder nach Leistung in zu jungen Jahren. Dagegen stellen Sie die Förderschulen mit kleinen Klassen und ausgebildetem Personal. Wenn Sie das jetzt zusammenführen – eins und eins ist zwei –, dann kommen Sie auch zu einer Lösung. Und die heißt nicht, dass wir die Förderschulen auf- und die Regionalschulen ihrem Problem überlassen, die heißt, dass wir die Regionalschulen auf das Niveau der Förderschulen heben. Verstehen Sie, wovon ich rede?! Kleine Klassen, multiprofessionelle Teams, moderne Gebäude, Klassenverbände bis zur 8. Klasse. Machen Sie sich mal lieber Gedanken darüber, wie man die Ausstattung der Regionalschulen verbessern könnte! Machen Sie doch mal vorwärts- und nicht immer rückwärtsgewandte Schulpolitik! Natürlich ist es im Istzustand schwer, gemeinschaftliches Lernen zu ermöglichen. Aber anstatt die schlechten Rahmenbedingungen an unseren Schulen zu verbessern und damit allen Eltern, nicht nur denen der Förderschüler, die Ängste zu nehmen, befeuern Sie mit Ihren Märchen von sofortigen Schulschließungen die Sorgen der Eltern in Wolgast. Sie wissen doch genauso gut wie wir alle, dass dort nur das Türschild ausgetauscht wird und ansonsten die Klassen zusammenbleiben. Hören Sie doch auf, die Menschen anzulügen und Ängste zu schüren! Ich meine, warum haben die Eltern denn Angst vor Mobbing? Weil Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ausgeschlossen werden. Und von wem? Von Erwachsenen wie Ihnen, die, anstatt die Schulen besser auszustatten, lieber weiter eine Abspaltung fordern und das dann auch noch als Inklusion verkaufen wollen. Dass Sie wie keine andere Partei für die Ausgrenzung von Minderheiten stehen, hier auch noch das Wort „Diskriminierung“ verwenden und vor Mobbing warnen, ist doch absurd. Schulen … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schulen sind nicht nur Vorreiter der Gesellschaft, sondern sie sind ihr Spiegel. Und wenn wir Kindern beibringen wollen, andere Kinder, sei es, weil sie lauter, dicker dünner, besonders schlau sind, Lernschwierigkeiten haben, mit anderer Hautfarbe geboren sind oder noch nicht, (Stephan J. Reuken, AfD: Oder eine andere Meinung haben.) oder noch nicht immer in unserem Land leben, nicht zu mobben, dann fangen wir doch als Erwachsene mal bei uns selbst an. Dann überlegen Sie sich doch auch mal, Herr Schult, was Sie und Ihre Kolleg/-innen hier den ganzen Tag vom Stapel lassen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) sei es im Parlament, in den sozialen Medien oder in der Presse! Hören Sie auf zu diskriminieren, hören Sie auf zu mobben! (Stephan J. Reuken, AfD: Genau.) Stoppen Sie Ihre Hetze, seien Sie den Kindern ein gutes Vorbild! Und als Bildungspolitiker, Herr Schult, fangen Sie doch damit an! Einer muss immer den ersten Schritt machen. (Enrico Schult, AfD: Haben Sie jetzt Frau Oldenburg gemeint oder mich, Frau Wegner?) Ihren Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Ich habe Sie gemeint. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Andreas Butzki.

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst, bevor ich meine Rede beginne, auf das Zitat, was Herr Schult gebracht hat, noch mal kurz eingehen, vom Vorsitzenden des Deutschen Lehrerverbandes Stefan Düll. Richtig ist, er hat gesagt: „Man sollte aber nicht den Fehler begehen, das Förderschulwesen ganz abzuschaffen und alles in die Regelschulen zu legen.“ Das machen wir nicht. Hören, Sehen, geistige sowie körperlich-motorische Entwicklung und ESE-Schulen bleiben erhalten, also, es ist nicht das Ganze. Weiter heißt es aber auch: „Insgesamt geht die Entwicklung aber schon in diese Richtung: Vor ein paar Jahren hatten wir noch kaum Schulsozialarbeit, jetzt haben wir immer mehr davon. … Auch im Bereich der Schulpsychologie wird mehr Personal eingestellt. Ich bin zuversichtlich, dass man das auf längere Sicht hinbekommt.“ „Grundsätzlich steht die Lehrerschaft der Inklusion aufgeschlossen gegenüber. Sie ist heute auch weiter im Wissen als vor zehn oder 20 Jahren.“ Und das andere Zitat haben Sie dann gar nicht erbracht oder vorgelesen. Konkret wird Björn Höckes Aussage aufgegriffen, der die Inklusion komplett abschaffen wolle, um „gesunde Schulen“ für eine „gesunde Gesellschaft“ zu schaffen. (Enrico Schult, AfD: Das stimmt doch gar nicht. Meine Güte!) Das muss man sich noch mal auf der Zunge zergehen lassen! „Das sind … einfache, pauschale Lösungen, die da angeboten werden und auf den ersten Blick für manche Menschen stimmig wirken. Letztendlich … aber menschenfeindlich, was ja schon die Formulierung ‚gesund‘ verrät, die Inklusionsbedarf als ‚krank‘ abstempelt.“ Ganz schön harter Tobak, und das hat alles Stefan Düll dementsprechend gesagt. Ich bin auch über diesen Schulgesetzentwurf der AfD doch sehr überrascht. Einen ähnlich lautenden Antrag haben wir im Ausschuss am 27. April 23 beraten. Ministerin Oldenburg äußerte sich da und tat es öffentlich und auch in dieser Sitzung. Wir haben ja von dem Schreiben gerade gehört. Ich will auch nur kurz noch mal auf die Inklusionsstrategie noch mal eingehen. Ich habe den ganzen Prozess von 2011 begleitet, um hier irgendwie auch alles mal ein bisschen auszuräumen, was hier also alles nebenbei erzählt wird. Im Herbst 2011 wurde eine Expertengruppe zur Inklusion im Bildungsministerium eingerichtet. Sie sollte den sehr erfolgreichen Schulversuch, der auf der Insel Rügen und in der Hansestadt Stralsund stattgefunden hat, auswerten und eine Strategie im Land entwickeln. Im regelmäßigen Abstand tagte diese Gruppe, und es gab auch eine Begleitgruppe. Zu dieser gehörten auch die im Landtag vertretenen Parteien, Verbände und Institutionen, die mit Inklusion zu tun hatten, Lehrerverbände und Gewerkschaften und natürlich auch die Schulträger. In allen Gremien wurde final der Inklusionsstrategie des Landes einstimmig zugestimmt. Danach setzte der Prozess der Aufstellung des Fahrplans und der Haushaltsmittel an. 2016 wurde der Inklusionsfrieden von SPD, CDU und LINKEN vereinbart und unterschrieben. Am Tag der Unterzeichnung stiegen die GRÜNEN aus dem vereinbarten Vertrag aus. Die Inklusionsstrategie ging dort nicht weit genug aus ihrer Sicht, und die vereinbarten 250 zusätzlichen Lehrerstellen waren aus ihrer Sicht zu wenig. Und mit der Schulgesetzänderung 2019 wurde die Inklusionsstrategie dann festgeschrieben. Ein Teil der Förderschulen bleibt erhalten – haben wir heute schon gehört –, also Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung und einige in jedem Schulamtsbereich Schulen für emotional-soziale Entwicklung. Und da erfahrungsgemäß der Umgang mit ESE schwierig ist, haben wir wirklich darauf Wert gelegt, dass wir in jedem Schulamtsbereich so eine Schule haben. In Schwerin werden da gesonderte Klassen zur Verfügung gestellt. Durch die ganzen Einflüsse, die wir jetzt hatten – Corona und was alles dazukam –, wurde dann die Inklusionsstrategie bis auf 2028 gestreckt. Und ich muss dazusagen, ich war zuerst auch ein bisschen skeptisch und musste auch erst überzeugt werden, … (Enrico Schult, AfD: Ach, und jetzt sind Sie überzeugt davon, Herr Butzki?! Das kann ja wohl nicht sein!) Ja. … dass die Ergebnisse insgesamt der Inklusionsklassen, die wir damals in Stralsund hatten im Vergleich mit Rügen, da waren eindeutig die Ergebnisse dort besser. Und für mich war auch überzeugend, dass alle, die in der Begleitgruppe dabei waren, und das war nicht nur eine Richtung, wie gesagt, ich hatte ja von den Parteien und den Gruppen schon gesagt, und alles hat dementsprechend einstimmig zugestimmt. Und im internationalen Vergleich sind die inklusiven Schulsysteme besser als die stark gegliederten. Man braucht bloß nach Skandinavien zu gucken. Und wenn wir uns anschauen, Deutschlands beste Schule im letzten Jahr war das RBB Müritz. Und auf einem Vor-Ort-Besuch haben wir auch erfahren, dass dort ganz intensiv und inklusiv dort unterrichtet worden ist. Und in Deutschland – Kinder im Kindergarten spielen gemeinsam, erkunden gemeinsam die Welt, in der Lehre, an den beruflichen Schulen, im Studium, an Hochschulen stellen sie sich ebenfalls gemeinsam den Herausforderungen, nur in der Schule sollen sie getrennt lernen und aufwachsen. Natürlich wird auch an unseren Förderschulen hervorragende Arbeit gemacht. Ich bin ständig auch mit den Leuten bei mir vor Ort in Kontakt. Aber ich muss auch klar der Auffassung widersprechen, dass durch die Erhaltung der Förderschulen die UN-Behindertenrechtskonvention in besonders vorbildlicher Weise erfüllt wird. Das ganze Gegenteil ist der Fall. Am Ende des letzten Monats, also 29./30. August, fand in Genf vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung eine Anhörung zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenkonferenz in Deutschland statt. Die Expertinnen und Experten ließen keinen Zweifel, dass das Schulsystem in Deutschland nicht vereinbar ist mit dem Grundsatz der inklusiven Bildung. Die Auffassung, mit den Sonderschulen Schutzbereiche zu bieten, um auf die besonderen Bedarfe eingehen zu können, sei falsch und widerspreche dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. Frau Wegner ist ja auch gerade auch darauf eingegangen. In Abwägung aller Positionen und Ansichten trägt die Förderung und Entwicklung in einer Lerngruppe an einer Inklusionsschule zu einem besseren Ergebnis bei, auch im Förderschwerpunkt Lernen. Jetzt noch mal zu meiner anfangs genannten Verwunderung. Unsere Bildungsministerin steht zu der Aussage, und wir haben sie heute auch noch mal gehört, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass eine Lerngruppe mit dem Schwerpunkt Lernen komplett an der zugeordneten Schule unterrichtet werden kann. Bei räumlicher Nähe und Raumknappheit kann auch die ehemalige Förderschule weiter genutzt werden. Die Schulentwicklungsträger wissen das. Natürlich werden auch die Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch gemeinsam unterrichtet, wenn sie es wollen. Da ich nicht aus dem Ausschussprotokoll zitieren werde, nur so viel: Sie fanden sich mit der Aussage einverstanden und wollten das auch vor Ort so verkünden. So habe ich das zumindest aus Ihren Äußerungen, so … (Enrico Schult, AfD: Jetzt haben Sie gerade das zitiert. Das ist ja interessant.) Ich habe nicht zitiert, habe ich gerade gesagt. (Enrico Schult, AfD: Ach so! Jetzt haben Sie mir was in den Mund gelegt, Herr Butzki!) Jetzt bezeichnen Sie im vorliegenden Text „inkonsequenten Kompromiss“. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Das halte ich für Inkonsequenz. Und wir haben es heute auch schon mal gehört, Sie spielen mit den Ängsten der Eltern und ihrer Kinder, und das ist wirklich nicht nachvollziehbar! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und in der Schulgesetzänderung fokussieren Sie sich ausschließlich auf die Förderschulen Lernen. Ist also davon auszugehen, dass Sie ansonsten ja mit der Inklusionsstrategie einverstanden sind und dazu stehen? Es ist ja auch eine gute und ausgewogene Strategie. Auch im Förderbereich Lernen kann getrennt beziehungsweise gemeinsam gelernt werden, je nach Lernfortschritt. Was wir auf jeden Fall, und da gebe ich auch Herrn Renz recht, wir müssen insgesamt in der Information, in Gesprächen mit den Leuten vor Ort besser noch in Kontakt kommen, das noch weiter erläutern, obwohl da schon viel passiert ist, und aus den von mir genannten Gründen wird meine Fraktion dieser Schulgesetzänderung nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Inklusion kommt, daran ändert auch Ihr Antrag nichts, liebe Abgeordnete der AfD, und zwar mit großen Schritten, denn bereits 2027 soll die Inklusionsstrategie umgesetzt sein. Eine große Herausforderung für die Schulen, insbesondere vor dem Hintergrund der vielen anderen Herausforderungen, denen sich das Bildungssystem stellen muss: Lehrermangel, steigende Schülerzahlen, unter anderem durch Geflüchtete, Nachwirkungen der Maßnahmen gegen die Pandemie und, und, und. Schulen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sie alle stehen unter Druck und müssen sich täglich diesen Herausforderungen stellen, wobei sicher der Lehrermangel das größte Problem darstellt. Und dieses Problem wird sich verschärfen, wenn die Landesregierung nicht endlich Abhilfe schafft. Ab dem Schuljahr 2023/24 dürfen sich die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen auf freiwilliger Basis für die Beschulung an den Regelschulen entscheiden. Vielleicht ist das für einige von ihnen der bessere Weg, vielleicht profitieren sie von dem Lernen in Regelklassen und werden dort gut angenommen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass dieser Weg ein Erfolg sein kann, wenn die notwendige Ausstattung und vor allem das Personal vorhanden ist. Es kann auch sein, dass eine andere Gruppe eine ganz andere Erfahrung macht und für sich das Lernen in einer Förderschule als besser empfindet, weil sie sich dort besser aufgehoben und verstanden fühlen. Deshalb plädieren wir Freie Demokraten für einen Weg der Inklusion, in dem die Eltern und die Kinder mit Förderbedarf Lernen eine Chance haben, den für sich besten Weg zu wählen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Allerdings muss man dabei auch so ehrlich sein, dass das nur möglich ist, wenn ausreichend Personal und die entsprechende Ausstattung zur Verfügung steht, und beides ist aktuell nicht der Fall. In der momentanen Situation scheint es unrealistisch, beides zu erhalten – Förderschulen und Regelschulen mit Fördergruppen –, und wir können davon ausgehen, dass sich das aktuell erst einmal nicht ändern wird. Und wir wissen nicht, wie viel Personal wir künftig, insbesondere nach 2026, wenn die Verrentungswelle einsetzt, vorhalten können. Wir wissen auch überhaupt nicht, wie sich die Schülerzahlen entwickeln werden. In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu. Diese haben einen hohen Bedarf an Personal. In dieser Situation einfach das Gesetz schnell zu ändern, scheint uns nicht der richtige Weg. Darum ist unsere Lösung, zunächst einen Austausch mit den Experten und Betroffenen im Frühjahr durchzuführen. Da können wir die ersten Erfahrungen auswerten und die aktuellen Zahlen analysieren. Erst wenn wir einschätzen können, wie überhaupt der Bedarf ist, können wir eine valide Entscheidung treffen, ob wir beide Schularten erhalten können und müssen. Und vielleicht schafft es die Landesregierung ja in absehbarer Zeit, ein Konzept zur personellen Ausstattung vorzulegen. Das ist aus unserer Sicht eine bessere Lösung, als voreilig Gesetze umzuschreiben. Das Bildungsministerium sollte sich hier der Herausforderung stellen und den betroffenen Eltern und Kindern einen sinnvollen und unterstützenden Plan vorlegen. Den Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Jeannine Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Ihrer Behauptung, der Kreistag Vorpommern-Greifswald würde mittlerweile dem Ansinnen der Befürworter des Weiterbestandes der von ihrer Schulschließung bedrohten Förderschulen folgen und würde eine Veränderung der Schulentwicklungsplanung beziehungsweise des Inklusionsprogramms begehren mit dem Ziel, die Förderschulen Lernen sicher in ihrem Bestand zu erhalten. Hier nun vielleicht die Fakten: Der Bildungsausschuss des Kreistages hat sich mehrfach und intensiv, auch unter Hinzuziehung der Expertise des Bildungsministeriums, mit der Schulentwicklungsplanung beschäftigt. Und dabei wurden die Fragen zum Auslaufen der Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen ganz intensiv erörtert, auch Fragen, für die es bislang noch keine abschließende Lösung gibt, insbesondere zwischen den jeweiligen Schulträgern. Das waren Fragen zu räumlichen Lösungen, zur zukünftigen Nutzung der Gebäude oder zu etwaigen Mietzahlungen oder Eigentumsübertragungen, also Probleme, die es zwischen den Schulträgern diesbezüglich gibt. Dabei, Herr Renz, und Sie sagten es ja, wer war von uns dabei in der Debatte? Also im Kreistag in der Debatte, da war ich dabei. Da ging es weniger um die baulichen Kapazitäten, weil die Kinder, wenn die Kapazitäten bei der aufnehmenden Schule eben nicht da sind oder noch nicht da sind, dann in ihren jetzigen Schulgebäuden auch verbleiben können und da unterrichtet werden. Das wissen die Schulträger auch. Einvernehmlich, auch mit Zustimmung des AfD-Vertreters im Bildungsausschuss, wurde über den Bildungsausschuss die Aufsetzung der Vorlage zur Schulentwicklungsplanung empfohlen, also eine Zweiteilung dieses Beschlusses, zunächst die Bestätigung der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen und dann für die herausgenommenen Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen, die so lange weiterbetrieben werden sollen, bis es hier für diese konkreten Fragen vor Ort dann auch eine Lösung gibt. Das, meine Damen, (Torsten Renz, CDU: Damen und Herren!) ist keine Abkehr vom Bestreben, Inklusion umzusetzen. Und mitnichten, mitnichten geht es in dem Beschluss darum, die Förderschulen bis in alle Ewigkeit zu erhalten, meine Damen und Herren! Herr Schult, in Ihrem Antrag sagen Sie, dass Förderschüler an den allgemeinbildenden Schulen unterzugehen drohen, schon, weil sie gerade wegen ihrer Eigenheiten von anderen diskriminiert werden. Aber gerade dann müssen doch Aufklärung und Zusammenhalt der Schlüssel sein, um Menschen eben nicht auszugrenzen. Kinder voneinander zu separieren aus Angst vor Diskriminierung, das ist doch der völlig falsche Weg! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es ist längst anerkannt, dass inklusive Klassen mit ihren komplexeren sozialen Situationen vielfältigere Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten bieten. Es ist empirisch belegt, dass Kinder mit sogenanntem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht mehr lernen, besser abschneiden, bessere Schulabschlüsse erreichen. Bei uns ist es so, dass 70 Prozent der Kinder gemeinsam erfolgreich lernen. Noch mal, Herr Schult, zu Ihnen und der AfD. Die Kollegin Klingohr hat heute schon einmal gesagt bei der Debatte zu einem anderen Thema, in Ihrem Programm findet man nur wenig über die Haltung der AfD zu Menschen mit Behinderungen. „Keine ideologisch motivierte Inklusion“, sagen Sie, Kinder mit Behinderungen seien laut AfD besser in Förder- und Sonderschulen aufgehoben, weil Regelschulen Inklusion nicht leisten könnten. (Thore Stein, AfD: Ja.) Die Praxis hat es längst widerlegt, wenngleich es natürlich große Herausforderungen gibt. Aber ja, es gibt viele gute Beispiele an zahlreichen Schulen, wo Lehrkräfte Großartiges leisten, wo unterstützendes Personal, wo sonderpädagogisches Personal sehr wohl individuelle Förderung ermöglicht, und auch bei uns im Land. Auch wir haben zusätzliches unterstützendes pädagogisches Personal eingestellt. Und da Sie, Herr Schult, hier den Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes Stefan Düll bemüht haben, tue ich das auch noch mal. Der Kollege Butzki ist auch schon darauf eingegangen. Der Kollege Düll, er hat gesagt, dass er die Inklusion von Kindern mit Behinderungen an den Regelschulen in Deutschland insgesamt auf einem guten Weg sieht. Die Lehrerschaft stehe der Inklusion grundsätzlich „aufgeschlossen gegenüber“, sagte er. Und weiter sagte er: Die Lehrkräfte sind „heute auch weiter im Wissen als vor zehn oder 20 Jahren. Deswegen kann man mit vielen Herausforderungen recht gut und professionell umgehen“. Einerseits sagt die AfD, an Regelschulen funktioniere Inklusion nicht, andererseits spricht sie davon, dass das von den Vereinten Nationen beschlossene Recht auf Teilhabe am Bildungssystem in Deutschland bereits erfüllt sei. Ja, was dann nun?! Diese Teilhabe sehen Interessenvertreter, soziale und Bildungsverbände oder Gewerkschaften eben noch nicht ausreichend erreicht und umgesetzt. Sie zeigen sich auch entsetzt über Aussagen Ihres rechtsextremen Parteikollegen Höcke, denn der sagte im MDR, man müsse das Bildungssystem „von Ideologieprojekten“ wie der Inklusion und anderem „befreien“. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Recht hat er.) Es seien „Projekte, die unsere Schüler nicht weiterbringen, die unsere Kinder nicht leistungsfähiger machen“. (Thore Stein, AfD: Ja.) Von der AfD erhält er dafür hier auch aus diesem Hause Rückendeckung. (Thore Stein, AfD: Ja.) Die AfD versucht mit ihrer ablehnenden Haltung zur Inklusion, Schüler und Eltern zu instrumentalisieren und auch Falschinformationen zu streuen. Die Ministerin ist darauf eingegangen und auch andere Redner. Damit haben Sie bewusst Sorgen und Ängste geschürt. Sie haben unterschlagen, dass die Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen zum Schuljahr 2027/2028 lediglich organisatorisch aufgehoben werden, die sonderpädagogische Förderung der Schüler selbstverständlich bestehen bleibt. Und Sie haben auch unterschlagen, dass die Schüler damit auch in ihren bestehenden Klassenverbänden weiterlernen können, ihre Schullaufbahn aber an einer Regionalen Schule oder Gesamtschule beenden, nicht mehr mit einem Förderschulabschluss. Dass dies so sein wird, darüber wurden alle Eltern mehrfach und im Detail informiert, ebenso auch die Schulträger. Wenn Kinder in Lerngruppen zusammen sind, werden sie im Rahmen des Unterrichts gezielt individuell gefördert. Das heißt, dass Schülerinnen und Schüler sowohl in einer Regelbezugsklasse unterrichtet als auch kooperativ in der Lerngruppe entsprechend ihres Förderbedarfs gefördert und unterrichtet werden. Der Unterricht in den Lerngruppen erfolgt durch sonderpädagogisches Fachpersonal. Kurzum, unser Ziel bleibt es, niemand soll wegen einer Beeinträchtigung außerhalb der Gesellschaft stehen. Jede und jeder soll sich einbringen, ihre und seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talente voll entfalten können. – Vielen Dank! Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion der AfD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bürger! Ich freue mich, dass ich hier noch mal ans Mikro treten kann und in der Tat diesen oftmals hanebüchenen Unsinn richtigstellen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Was Sie uns hier unterstellen, werte Kollegen, hat mit einer sachlichen Debatte nichts mehr zu tun. Da nehme ich die CDU aus und zum Teil auch die FDP, aber ansonsten haben Sie das bewusst sozusagen missverstanden, in ein falsches Licht gerückt, in ein schlechtes Licht gerückt. Und ich glaube, das ist auch nicht klug, diese Debatten so zu führen. Noch mal ganz kurz zum Höcke-Interview. Es ist ganz klar, dass er gesagt hat, dieses Bildungssystem, dieses Bildungssystem, für dieses Bildungssystem ist die Inklusion nicht zielführend. Und das ist ja das, was wir auch bei ganz vielen Schulbesuchen auch gespiegelt bekommen. Ich weiß nicht, waren Sie schon mal an einer Förderschule, waren Sie schon mal in Regionalschulen? Dann müssen Sie doch mit den Leuten reden! Das ist ja nicht das, was wir uns ausgedacht haben. Es wird in den Schulentwicklungsplänen, wird das thematisiert, in den Anhörungen wird das thematisiert, in den Besuchen an den Förderschulen wird das thematisiert. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat sich jetzt dagegen positioniert, und das ist nicht nur der Landkreis, das ist in allen Landkreisen, in allen Kreistagen ist das Thema. Das können Sie doch jetzt nicht alles ausblenden und sagen, boah, das ist alles Ausgrenzung, das ist Diskriminierung! Das ist die Realität, kommen Sie in der Realität an, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und was hier auch für Nebelkerzen gezündet wurden: Die Förderschulen bleiben erhalten. In Paragraf 36 des Schulgesetzes – die Bildungsministerin ist nicht da, ist klar, dass sie da wahrscheinlich nicht daran erinnert werden möchte, dass da … –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) in Paragraf 36 des Schulgesetzes steht natürlich, dass die Förderschulen Lernen zum 31.07.2027 aufgelöst werden. Warum stehen wir denn hier, warum haben wir den Schulgesetzänderungsantrag hier eingebracht? Weil das Fakt ist! Das ist so beschlossen, das steht im Gesetz. Und dann können Sie auch mit diesen Kompromissvorschlägen, dass es über das Jahr hinaus weitergeführt wird, auch nicht überzeugen. Denn über das Jahr hinaus wirds nur weitergeführt für die Schüler, die ohnehin jetzt noch an der Förderschule sind. (Horst Förster, AfD: Eben, eben.) Das heißt, alle neuen Schüler, die an die Förderschulen kommen, die sind, die gehen leer aus, die müssen an die Regionalschulen kommen. Und das ist ja, und das ist ja … (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Ja, in die Lerngruppe. Aber wo sollen denn die Lerngruppen an den Regionalschulen unterrichtet werden?! Sie haben doch jetzt schon keine Lehrer und keine Kapazitäten dort. (Thore Stein, AfD: Genau.) Reden Sie doch mal mit den Schulen, reden Sie mit den Schulträgern! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Das ist doch absurd, was Sie hier erzählen. Und das ist ja die Gefahr, was wir sehen als AfD-Fraktion: Wenn wir das so durchsetzen, dann gibt es irgendwann keine Förderschulen mehr. Und dann können wir nicht mehr, dann haben die Schüler nicht mehr die Chance, wieder zurückzukehren auf die Förderschule. Die haben sie einfach nicht, weil es die Förderschulen nicht mehr gibt. Und glauben Sie mir, ich war ja bei diesen Schulbesuchen und hab mit den Schulleitern gesprochen der Förderschulen – ich weiß nicht, wie oft das von Ihnen schon einer gemacht hat –, und da wurde mir auch gesagt, dass die Bereitschaft oder der Wille der Eltern gar nicht da ist, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) dass die Kinder von der Förderschule auf die Regionalschule wechseln. Weil es ist jetzt schon möglich – Frau Enseleit sagte es richtig –, es ist jetzt schon möglich, auf die Regionalschule zu wechseln, aber die Eltern wollen es einfach nicht. Die wollen es nicht, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) weil sie ganz klar erkennen, an der Förderschule bekommen sie die beste Bildung für ihre Kinder und kleine Klassen – ich sagte es –, Berufsorientierung, ausgebildete Sonderpädagogen. Und das ist nicht möglich, wenn Sie jetzt hier die Axt an die Förderschulen legen und das sozusagen klar ins Gesetz schreiben oder drinstehen lassen. Das ist ein falscher, ein völlig falscher Ansatz. Und Sie versuchen hier immer wieder, auf irgendwelche Nebenkriegsschauplätze abzustellen, und sagen, das hat die AfD falsch und das hat die AfD falsch. Umsonst ist es doch nicht so, dass die Eltern dagegen protestieren, umsonst ist es nicht so, dass die Kommunalvertreter da im Bildungsausschuss … Frau Rösler, das müsste Ihnen doch auch, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das habe ich gerade erläutert.) das müsste Ihnen doch auch untergekommen sein, dass dort seitens der Schulträger massive Kritik, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) massive Kritik sozusagen vorgebracht wird. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und Herr Butzki sprach es an: 2016 Inklusionsfrieden. Herr Butzki, schön! Inklusionsstrategie 2019 durch das Schulgesetz, auch richtig! Aber es haben sich, vier Jahre jetzt sind ins Land gegangen. Und die Realität zeigt uns, dass Sie auf diesen Inklusionsfrieden nicht mehr bauen können und dass Sie auf dieses Schulgesetz, auf die Inklusionsstrategie, insbesondere Förderbereich Förderschulen Lernen nicht mehr bauen können, weil es hat sich viel geändert: keine Lehrer, viele ausländische Kinder an den Schulen, Corona kam dazwischen. Und all diese Dinge sind jetzt zutage getreten. Und dann kann ich doch nicht mit, ja, Scheuklappen hoch, und sagen, ich halte jetzt am Schulgesetz fest, die Inklusionsstrategie ist festgezurrt. Wir sind doch der Gesetzgeber. Wir müssen doch gerade die Meinung aus der Bevölkerung, von den Schulen und so weiter aufgreifen. Also es ist tatsächlich unmöglich, wie Sie das hier versuchen, in ein schlechtes Licht zu rücken. Herr Butzki sprach noch, dass wir offensichtlich an den anderen Ausführungen im Schulgesetz sozusagen nichts ändern wollen. Nein, da werden die Schulen nämlich oder die Förderschulen werden erhalten. Und ich sags noch mal in aller Deutlichkeit: Die AfD ist nicht per se gegen Inklusion. Wir sagen aber, dass die Kinder, die Kinder an den Förderschulen am besten unterrichtet werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Thore Stein, AfD: Genau.) Und wenn Sie die zumachen, dann können sie nicht mehr auf diese Förderschulen wechseln. (Thore Stein, AfD: Wir versündigen uns an den Kindern.) Ich gehe davon aus, dass ich von einigen –und das kündige ich jetzt von dieser Stelle schon mal an, dass ich die Beantragung oder die Überweisung in den Bildungsausschuss beantrage und dazu auch namentliche Abstimmung beantrage –, ich gehe davon aus, dass ich von Ihnen, von einigen dort die Zustimmung bekomme, denn es ist in der Tat wichtig, dass wir im Bildungsausschuss über dieses Thema sprechen, die Kommunalvertreter mit an den Tisch holen, die Schulleiter der Förderschulen mit an den Tisch holen – das ist entscheidend –, den Landeselternrat mit an den Tisch holen. Herr Czerwinski sagte es auch, wenn ein Gesetz, sag ich mal, nicht praktikabel ist, dann gehört es noch mal auf den Prüfstand. Ich würde gerne seine Meinung zu dem Gesetz jetzt hören, zur Inklusionsstrategie. Und daher werden wir nachher eine namentliche Abstimmung dort haben. Gewundert hat mich der Redebeitrag von Frau Wegner. Frau Wegner sagt, die Förderschulen grenzen aus. Frau Wegner, das ist schon starker Tobak, den Sie hier vorbringen. Ich weiß nicht, ob Sie an der Förderschule schon mal waren. Die machen richtig, richtig gute Arbeit, (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau. Genau.) und ich sag mal, wie das da auch abläuft, welche Disziplin da zum Teil ist. Es ist ja natürlich auch eine schwierige Klientel an den Förderschulen. Und deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, dass Sie das alles so in den Wind schlagen und sagen, jetzt kommen die an die Regionalschulen, die ja ohnehin schon mit sich zu ringen haben und zu kämpfen haben. Damit tun wir den Förderschülern keinen Gefallen. Lassen Sie die Förderschulen Lernen offen, und dann mögen die Eltern entscheiden, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ob sie ihr Kind zur Förderschule bringen oder an die Regionalschule schicken. Bisher haben die Eltern davon keinen Gebrauch gemacht, weil sie wissen, sie sind an den Förderschulen gut aufgehoben. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist doch nicht zu fassen! Was erzählen Sie denn da?!) Machen Sie vorwärts ... Das war definitiv die Rückmeldung der Besuche an den Förderschulen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nee, das gibt es nicht. Was erzählen Sie denn?!) werte Kollegen. Dann müssen Sie dann auch mal mit den Vertretern vor Ort ... (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Selbstverständlich gibt es Kinder, die mit Beeinträchtigungen an normalen Schulen sind. Was erzählen Sie denn?!) Ja, aber in ganz geringem Umfang, Frau Rösler, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, aber Sie haben gesagt, gar nicht! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) in ganz geringem Umfang, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie haben gesagt, die Eltern schicken ihre Kinder gar nicht dahin. Also unfassbar!) weil die Eltern natürlich wissen, dass die Förderschule der beste Ort für die Beschulung ihrer Kinder ist. Ja, Frau Wegner noch mal: Machen Sie vorwärts- und rückwärts- oder lieber vorwärts- anstatt rückwärtsgewandte Politik/Schulpolitik! Frau Wegner, da konnte ich echt mir ein Lachen nicht verkneifen. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also wir sind ja diejenigen, die hier mal ein paar Anträge stellen, insbesondere in Schulpolitik/Bildungspolitik. Von Ihnen kommt ja nun gar nichts. Also Sie als GRÜNE sitzen hier und fordern immer irgendwas, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) aber das ist noch nie in irgendwelchen Anträgen aufgetaucht. Machen Sie Schulpolitik und dann kann ich mich auch dazu äußern. Aber wenn eben nichts kommt! In den Haushaltsberatungen beim letzten Mal haben Sie nicht einen Haushaltsänderungsantrag gestellt oder Haushaltsantrag gestellt im Bildungsausschuss. Politik spiegelt sich durch Anträge wider. Ich weiß nicht, müssen Sie vielleicht in Ihrer Fraktion noch mal besprechen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Aber da ist die Kritik definitiv deplatziert, dass Sie jetzt gerade sagen, wir machen keine gute Schulpolitik. Wir versuchen da wirklich, die drängenden Probleme aufzugreifen, und das ist für uns auch wichtig. Ja, das zusammengefasst: Viele Gespräche, und ich sagte es bereits, wir haben jetzt die Möglichkeit, im Bildungsausschuss uns mit Experten darüber auszutauschen. CDU und FDP, hörte ich so raus, dass sie durchaus auch Redebedarf sehen. Sie werden den Redebedarf definitiv im nächsten Jahr sehen, weil die Situation wird sich weiter zuspitzen an den Förderschulen. Und ich bedanke mich zunächst erst mal für die Aufmerksamkeit. Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Torsten Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mal an dieser Stelle mit einem Lob anfangen: Langgedienter Abgeordneter und Minister Backhaus ist immer interessiert an Debatten, insbesondere, wenn sie sein Politikfeld betreffen, und geht auch auf Redebeiträge und auf die Situation ein. Und auch eben habe ich das beobachtet, dass er bei dieser Thematik, die uns ja auch alle betrifft, zumindest engagiert zuhört. Und dieses Empfinden habe ich aus dem Ausschuss schon heraus, wie auch mit Vertretern von GRÜNEN oder FDP umgegangen wird – ich selbst will das für mich gar nicht in Anspruch nehmen –, aber auch, wenn ich die Debatte verfolgt habe, bezogen auf die Bildungsministerin, dieses Engagement und der Umgang mit der Opposition, das kann ich einfach nur zurückweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wenn ich den Debattenverlauf verfolge, Herr Butzki, dann war ja die Botschaft Ihrer Rede: Ist ja alles gut, läuft, wir brauchen uns keine Gedanken zu machen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Mit keinem Wort gehen Sie auf die Thematik ein, die zum Beispiel ich aufgerufen habe: Hilferuf der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker vor Ort und das Beispiel Vorpommern-Greifswald. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass dort ein Bundestagsabgeordneter, Herr Malottki, sitzt, (Marcel Falk, SPD: Von!) der dann einen Änderungsantrag einbringt aufgrund der Tatsache, dass die Situation doch zumindest diskussionswürdig ist, und dann der Kreistag mit sehr großer Mehrheit dem zustimmt, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nee, das war ein anderer Antrag.) dann verstehe ich einfach nicht, dass Sie diese Themen, diese Probleme, diese Herausforderungen hier nicht thematisieren. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das war aber ein anderer Antrag.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Rösler, wenn Sie dann als Fraktionsvorsitzende der LINKEN, nachdem wir ja schon in der Oppositionsrede der Ministerin gehört haben, wenn Sie dann tatsächlich als Gesamtbotschaft hier bringen, dass ein Ausschussmitglied der AfD im Ausschuss zugestimmt hat, das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Ich habe vorhin tatsächlich ... (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das habe ich doch gar nicht gesagt.) Doch, Sie haben diese Begründung geführt (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nee.) in Richtung der AfD, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) dass da ein Ausschussmitglied zugestimmt hat, (Thore Stein, AfD: Klar!) und warum die sich hier aufregen. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Ich habe vorhin ganz bewusst nur den ersten Punkt vorgelesen von dem Beschluss des Kreistages und hatte es nicht vor, weitere Punkte vorzulesen. Aber wenn Sie jetzt versuchen, Tatsachen hier sich so hinzulegen, wie Sie sie brauchen, dann muss man der Öffentlichkeit noch mal sagen in dieser Debatte – hier findet die Debatte statt –, was auch in den Punkten 2 bis 4 steht, Änderungsantrag der CDU. Und ich sage es noch mal, bis auf die AfD und die Abspalter haben alle anderen, bis auf ein/zwei Ausnahmen, die sich enthalten haben, alle anderen zugestimmt. Und im Punkt 2 steht, ich zitiere: „Die in MV angedachte Beschulung der überwiegenden Zahl von bisher in Förderschulen unterrichteter Kinder in Regelschulen kann nicht der einzige Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein.“ Das beschließen Sie! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nee, das ist nicht der Beschluss!) Sie können gerne dazu noch mal sprechen. Und ich will auch in diesem Zusammenhang sagen, dass ich bei der letzten Debatte schon darauf verwiesen habe, dass insbesondere Bayern, Baden-Württemberg – auch in dem Fall grün-geführt – und Rheinland-Pfalz in diesem Bereich eine ganz andere Strategie fahren. Die fahren nicht eins zu eins die Strategie so, wie wir es jetzt tun. (Die Abgeordnete Jeannine Rösler bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich werde jetzt weiterreden, damit ich im Zusammenhang meine Gedanken darstellen kann. Insbesondere Rheinland-Pfalz hat zum Beispiel Schulen explizit ausgewiesen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, und Sie fassen so einen Beschluss. Punkt 3 des Kreistagsbeschlusses: „Jedes Kind ist besonders, daher muss für jedes Kind ganz nach seinen Möglichkeiten die bestmögliche Förderung angeboten werden, außerdem ist dabei der Elternwille zwingend zu berücksichtigen.“ Das sind doch Punkte, die Sie dort bewusst beschließen, davon gehe ich aus. Und mehr politische Kompetenz als eine Fraktionsvorsitzende aus dem Landtag der LINKEN in diesem Kreistag, um Debatten dort mit zu beeinflussen, mehr geht doch gar nicht. Und dann der vierte Punkt: „Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, sicherzustellen, dass ein mindestens teilweiser Erhalt der Förderschulen umgesetzt werden kann.“ Dieser Beschluss spricht doch für sich, und Ihr Agieren an dieser Stelle, muss ich Ihnen ehrlich sagen, enttäuscht mich und spricht auch für sich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und insofern bin ich dann bei der Arbeitsweise und bei den Inhalten, die wir weiter diskutieren wollen. Sie beschreiben einen Idealzustand, Herr Butzki beruft sich auf Inklusionsfrieden, auf Absprachen von vor Jahren. Ich will es nicht alles wiederholen, dass sich Rahmenbedingungen geändert haben, aber der Idealzustand ist doch nicht mehr gegeben. Frau Wegner hat doch zu Recht in Richtung der AfD gesagt, sie sollen sich mal Gedanken machen, wie stärken wir Regionale Schulen. Bei diesen Rahmenbedingungen, Augen zu und durch, und dann die Regionalen Schulen sozusagen mit der Thematik „Förderschulen Schwerpunkt Lernen“ dann zusätzlich zu belasten in der jetzigen Zeit, da erwarte ich zumindest, dass wir darüber diskutieren: Inklusion mit Augenmaß, ist die Zeitschiene noch okay, was sind die Rahmenbedingungen, was Lehrerbelastungen betrifft, Schulbau et cetera. Und wenn Sie nicht bereit sind, mit uns zu diskutieren – mit der Opposition – über diese Tatsache, und sich auf den Inklusionsfrieden aus der letzten oder vorletzten Legislaturperiode berufen, und Sie selbst reflektieren, was haben Sie in den zwei Jahren zum Thema Inklusion gemacht, haben Sie mit dem Landtag die Diskussion gesucht, haben Sie mit der Opposition die Diskussion gesucht. Im Ausschuss habe ich selbst – ich glaube, im Oktober letzten Jahres – es endlich mal auf die Tagesordnung gesetzt. Wo bleiben Ihre Aktivitäten, um uns mitzunehmen?! Es gab eine Runde auf mein Drängen. Sie, nach meinem Kenntnisstand haben Sie noch nicht einmal versucht, zum Beispiel die Kollegen der GRÜNEN habe ich gefragt oder der FDP, sie mit ins Boot zu bekommen, um diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu diskutieren. Da machen Sie null. Wenn das Ihre Arbeitsweise ist, ich sage Ihnen ganz persönlich, bin ich als Person und wir als CDU bei diesem Inklusionsfrieden raus. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Einen Moment bitte! Es liegen zwei Anträge auf Kurzinterventionen vor. Wollen Sie die einzeln hören oder hintereinander?

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Torsten Renz CDU

Einzeln.

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Elke-Annette Schmidt

Dann bitte ich als Erstes Frau Rösler für die Kurzintervention.

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Jeannine Rösler Die Linke

Herr Kollege Renz, ich würde Sie bitten, dass Sie sich die Beschlusslage des Kreistages noch mal genau anschauen, weil da gibt es den Beschluss, den zweigeteilten Beschluss zur Schulentwicklungsplanung, und dieser wurde auch entsprechend abgestimmt, und es gab einen weiteren Antrag der SPD-Fraktion in diesem Kreistag zur Korczak-Schule, und auch der wurde entsprechend abgestimmt. Also vielleicht gucken Sie noch mal genau rein, wir können das auch gemeinsam tun, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) um da die richtige Sachlage, vielleicht dann zu sehen, was die richtige Sachlage ist.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Renz?

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Torsten Renz CDU

Ja, sehr geehrte …

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön!

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Torsten Renz CDU

… Kollegin! Mir liegen die Beschlüsse vor, die sind ja öffentlich zugänglich. Der SPD-Antrag hat 35 Jastimmen bekommen, 9 dagegen, der Änderungsantrag der CDU hatte nur 7 Gegenstimmen. Da gab es eine namentliche Abstimmung, die liegt mir vor, die habe ich definitiv kontrolliert. Habe schon gesagt, es sind die sieben: vier von der AfD – das ist ja eine 7-Mann-Fraktion, drei kommen da gar nicht erst, vier, die dagegengestimmt haben, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) ich weiß gar nicht, welchen Plan Sie da verfolgen –, und dann die drei anderen Stimmen kamen von der Abspalterfraktion von Herrn Weber. Alle anderen haben dem zugestimmt, dem Änderungsantrag der CDU, den ich hier zitiert habe. Ansonsten, ich habe viel Lebenszeit und wir können uns gerne auch noch mal hinsetzen und darüber debattieren. Ich will Ihnen nur schon mit Blick auf die Zukunft sagen, wenn Sie sich auch andere Beschlüsse des Kreistages ansehen, zum Beispiel Landkreis Rostock, wo explizit heute schon in den Beschlüssen vermerkt wird: „Der zukünftige Verbleib von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Lernen im weiterführenden Bereich wird im Rahmen einer Fortschreibung konkretisiert“, das haben die für jede Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen in diesem Kreistag beschlossen. Das heißt, die Diskussion ist in die Zukunft verlagert. Und das Gleiche können wir uns mal anschauen, ich habe auch Ludwigslust-Parchim mir rausgesucht, da wird dann gesagt, ja, dann werden irgendwann die Grundschulen und Regionalen Schulen benannt. Ich sage Ihnen, wir müssen das Problem aufnehmen, Inklusion mit Augenmaß ist weiterhin unser Motto. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Die zweite Kurzintervention erfolgt jetzt durch Herrn Kramer. Bitte schön!

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Nikolaus Kramer AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Kollege Renz, vielen Dank auch für Ihren Redebeitrag, (Unruhe bei Torsten Koplin, DIE LINKE) wie immer sachlich und fundiert. Aber ich möchte hier auch mal mit einer Mär aufräumen, die Sie hier unterschwellig versuchen zu betreiben, dass wir nicht wissen, was wir dort tun im Kreistag, und hier im Landtag das fordern, was wir im Kreistag ablehnen. Wir haben im Kreistag diesen Antrag abgelehnt, weil der uns nicht weit genug gegangen ist. Und ich zitiere aus dem Antrag zum Beschlusstext, und das habe ich selber dort, habe ich gesprochen, habe gesagt, das ist eine Mogelpackung für mich, weil nämlich ein „Prüfauftrag zur Weiterexistenz mindestens einiger Förderschulen“, dort darüber abgestimmt werden sollte. Und wir wollen nicht nur einen Prüfauftrag, wir wollen den Erhalt aller Förderschulen und nicht nur einen Prüfauftrag, und nicht nur einiger, sondern eben aller. Und deswegen war dieser Antrag nicht weitgehend genug für meine Fraktion, und deswegen hat die Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald der AfD dagegengestimmt. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Renz?

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Torsten Renz CDU

Habe ich das Wort? Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Sie möchten darauf reagieren, denke ich.

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Torsten Renz CDU

Ja, sehr gern. Herr Kollege, ich stelle jetzt fest, dass Sie nach fast sieben Jahren Landtagstätigkeit, davon, glaube ich, circa sechs Jahre als Fraktionsvorsitzender, nicht in der Lage sind, ehrenamtlich vor Ort im Kreistag einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen, wo Sie Ihre Zielrichtung genau definieren, dass man darüber abstimmt, sondern Sie sitzen da, lehnen sich zurück und sagen, wir lehnen alles ab. (Stephan J. Reuken, AfD: Das wissen Sie doch überhaupt nicht.) Das kann man so machen. Ich kann dann Ihre Arbeit hier im Landtag weiter bewerten. Das will ich sehr gerne tun. (Horst Förster, AfD: Was ist hier das Thema?!) Wir haben im Oktober letzten Jahres das im Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt. Aus welchen Gründen auch immer – darüber will ich nicht urteilen – war Ihr Vertreter nicht anwesend, scheint auch im Nachgang nicht informiert zu sein, worden zu sein. Dann gab es eine weitere Sitzung, wo wir uns mit der Thematik befasst haben. Ich will nichts sagen über diese vielen erstaunten Meinungsäußerungen und Blicke von Herrn Schult, dass er erstmalig gehört hat, nach welcher Strategie wir überhaupt arbeiten. Das spricht für sich. Und nun haben Sie, und das unterstelle ich Ihnen, jetzt polemisch diesen Tagesordnungspunkt als Gesetzentwurf so platziert und sind auch gar nicht bereit, in eine Diskussion zu gehen, welches denn der bessere Weg bei der Inklusion ist, sondern Sie legen, ohne jemals mit Fachleuten gesprochen zu haben, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das stimmt doch gar nicht.) den Weg fest, dass das der bessere ist. Und das, kann ich nur sagen, das hat auch nichts mit Toleranz zu tun, sondern ich sage es noch mal, wir stehen für Inklusion mit Augenmaß, und da gilt es, den Weg zu diskutieren, aber nicht in dieser Art und Weise. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass ich mir noch ein wenig Redezeit übrig gelassen habe, denn ich muss tatsächlich einiges noch klarstellen, an den Kollegen Herrn Renz gerichtet. Herr Renz, in der Tat, das Abstimmungsverhalten unserer Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald war so, dass sie dem Antrag nicht zugestimmt haben, weil wir als AfD-Fraktion für den dauerhaften Erhalt der Förderschulen sind. Und Sie als CDU haben natürlich wieder, nur so einen kleinen Schritt sind Sie gegangen, obwohl Sie wissen, obwohl Sie wissen, dass dort einiges im Argen liegt. Und Sie sprachen an, wir selbst haben uns nicht mit Fachleuten, mit Praktikern unterhalten. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich weiß nicht, ich habe ja nun hier fünfmal gesagt, dass ich ganz viele Förderschulen besucht habe. Aber noch mal zur Erhellung: Am 14.04. war die Elterninitiative und hat eine Demo abgehalten, eine Mahnwache zum Erhalt der Janusz-Korczak-Förderschule, da war ich als einziger Abgeordneter, werte Kollegen, aus dem Bildungsausschuss vor Ort. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie können das gerne nachlesen in einem OZ-Beitrag. Und selbst später hat es keiner für nötig gehalten, auch der SPD-Landtagsabgeordnete, der zuständige Herr Beitz, hat es nicht für nötig gehalten, einmal mit den Eltern dort vor Ort auf dieser Mahnwache zu sprechen (Falko Beitz, SPD: Woher wissen Sie das?) und ins direkte Gespräch zu gehen, mit uns beispielsweise, mit den Kritikern der Inklusionsstrategie. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD) Also insofern, spielen Sie sich jetzt hier nicht auf als SPD und CDU, dass Sie hier den Erhalt der Förderschulen sozusagen retten mit Ihrer Kreistagsfraktion! Sie wurden hier zum Jagen getragen durch unsere Initiative, durch die AfD, und dann ist es ja glücklicherweise im Kreistag zu dieser Einigung gekommen, was wir begrüßen als AfD-Fraktion. Aber dass wir uns inhaltlich damit nicht auseinandersetzen, das weise ich entschieden von mir oder von uns als Fraktion. Und die beste inhaltliche Auseinandersetzung ist ja im Bildungsausschuss, werte Kollegen, und da bitte ich jetzt noch mal um Zustimmung, das im Bildungsausschuss zu diskutieren. Namentliche Abstimmung ist nicht möglich, haben wir gerade noch mal uns vergewissert, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber dennoch, Zustimmung, Zustimmung für die Überweisung in den Bildungsausschuss. Und da kann man dann wirklich fachlich fundiert reden. Dafür werbe ich noch mal an dieser Stelle. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Ministerin Stefanie Drese)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat noch mal ums Wort gebeten die Bildungsministerin Simone Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will nur noch mit einigen Sachen einmal aufräumen und das noch mal klarziehen, was hier gesagt worden ist. Wir haben die Inklusion seit 2009, Herr Renz, und ich freue mich über Ihren engagierten Beitrag. Das habe ich in den letzten zwölf Jahren nicht immer so gehört bei Ihnen, dass Sie sich so für die Inklusion ins Zeug legen. Freut mich sehr, dass Sie dort jetzt Ihren Weg gefunden haben und das machen. Ich sage es gerne noch mal, wir haben seit 2009, Frau Enseleit, gibt es sozusagen keine Förderschulen mehr mit dem Förderschwerpunkt Lernen Klasse 1 und 2. Das kam über Nacht – 2009, damaliger Bildungsminister Henry Tesch –, kam über Nacht, und seitdem arbeiten wir. Seit 2011 hat dann der damalige Minister Brodkorb begonnen, die Inklusionsstrategie mit allen Beteiligten und vielen Unterarbeitsgruppen zu entwickeln. Und noch heute laufen natürlich Modellvorhaben und immer wieder Modellschulen, um dann ganz speziell zu gucken, wie kommt was, wo muss man noch mal nachsteuern. Da gibt es eben genug Modellvorhaben. Das heißt also, Frau Enseleit, dass wir beide Wege gehen: Seit 2009 gibt es den gemeinsamen Unterricht von Kindern und es gibt den getrennten Unterricht von Kindern ab Klasse 3, das heißt unterschiedlich von Ort zu Ort, wie viele Kinder gemeinsam lernen, 50/60 Prozent, das ist unterschiedlich von Ort zu Ort, die also im gemeinsamen Klassenverband lernen. Und dort werden sie zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Das sind zwei verschiedene Sachen. Zielgleich heißt, sie haben die gleiche Benotung, weil sie den gleichen Abschluss anstreben, zieldifferent heißt, sie haben eine andere Benotung, andere Inhalte, die vermittelt werden, weil sie einen anderen Abschluss und nicht den der Mittleren Reife oder Berufsreife anstreben. Das heißt also, trotz des Mangels an Lehrkräften haben wir beide Möglichkeiten, weil der Elternwille für uns entscheidend ist. Und so bleibt es ja auch, dass die Förderschulen in ihrer Konsistenz bestehen bleiben und dann „Lerngruppe Lernen“ heißen, fügt sich in die Inklusionsstrategie der Bezeichnungen. Die Sprachschulen heißen „Lerngruppe Sprache“, die Diagnoseförderklasse, die es in diesem Jahr noch gibt, heißt ab nächstem Jahr „Diagnoseförderlerngruppe“. Und das ist die Bezeichnung, die sich einfügt. Und was Wolgast betrifft, waren wir natürlich mit den Eltern im Gespräch, war der Staatssekretär vor Ort, hat mit der Schulkonferenz einerseits geredet, hat mit der Schulleitung geredet und hat mit den Eltern geredet. Auch heute hatten wir die Schulleitung dann noch mal hier mit zur Demonstration, damit da auch irgendwie nicht noch etwas dazwischenpasst. Und das Reden, das ist überhaupt gar kein Problem, das machen wir, stellen Sie das also so nicht hin! Und wir müssen jetzt nicht über etwas reden, was wir machen sollten, was gar nicht auf der Tagesordnung steht. Die Förderschulen heißen dann „Lerngruppe Lernen“ und bleiben erhalten. Und wie das Gebäude genutzt wird, was eventuell zusätzlich in das Gebäude kommt, das ist Sache der Schulträger, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) das ist Sache der Schulentwicklungsplanung und das heißt der Kreise und der beiden kreisfreien Städte Schwerin und Rostock. Das vielleicht ganz noch mal: Elternwille ist immer das Entscheidende. Die Eltern können entscheiden, wie sie ihr Kind beschulen lassen, das entscheidet kein Staat für sie, und deswegen halten wir Parallelsysteme vor. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2598 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2599. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/2599 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Horst Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie erinnern sich an das in Kleinmachnow herumstreunende Wildschwein, das als vermeintlicher Löwe für viel Aufregung sorgte. „NDR Info“ berichtete darüber, und zwar in geschlechtergerechter Sprache, indem der Moderator erklärte, dass bei Kleinmachnow normalerweise ja keine „Löwen und Löwinnen“ herumlaufen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass das Gendergebot in Paragraf 4 des Gleichstellungsgesetzes gestrichen und dem Genderirrsinn, der inzwischen sogar auf die Tierwelt übertragen wird, ein Ende gesetzt wird. Unsere Sprache ist das, was uns als Deutsche über alle Kleinstaaterei und Teilungen hinweg am meisten zusammengehalten hat. Schon deshalb und weil unsere Muttersprache eines unserer kostbarsten Kulturgüter ist, sollten wir sie achten und pflegen, mit ihr sorgsam umgehen und sie niemals zur Spaltung unseres Volkes benutzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wie jede lebende Sprache unterliegt auch die unsrige einem Sprachwandel. Der Sprachwandel ist ein natürlicher Prozess, den niemand infrage stellt. Er ist das Gegenteil eines Sprachdiktats von oben, also einer staatlichen Steuerung, wie wir zu reden haben. Mit der Regelung in Paragraf 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes, wonach in Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck kommen soll, wird aber genau dieser Versuch unternommen, denn diese Vorschrift wird als Gebot zum Gendern verstanden. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass unsere Sprache nicht geschlechtergerecht sei und deshalb geändert werden müsse. Als Quelle allen Übels wird das generische Maskulinum gesehen, das immer dann zur Anwendung kommt, wenn es nicht auf das biologische Geschlecht ankommt, wenn beispielsweise von „Einwohnern“, „Radfahrern“, „Zuhörern“, „Antragstellern“ und so weiter die Rede ist. Vertreter einer feministischen Linguistik meinen, das generische Maskulinum wie „Radfahrer“ sei diskriminierend, weil es sich nur auf Männer bezöge und Frauen nur mitgemeint sind. Tatsächlich ist ein „Radfahrer“ jemand, der Rad fährt, mehr nicht. Das generische Maskulinum ist eine geschlechtsneutrale, mehr als tausend Jahre alte, in der Sprache tief verankerte Form der Sprachanwendung, die in Bezug auf das Geschlecht gerade nicht diskriminiert, da alle Angehörigen einer Gruppe völlig unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen werden. Es ist eine geradezu wahnhafte Vorstellung, wenn uns weisgemacht werden soll, dass bei der Benennung von „Arbeitnehmern“, „Lohnempfängern“, „Verkehrsteilnehmern“ oder ähnlichen Gruppenbezeichnungen eine Diskriminierung von Frauen vorliegen soll. Deutschlands Genderideologen sehen das anders und propagieren als Erstes die Paarbezeichnung. Statt „Radfahrer“ soll es also heißen „Radfahrerin und Radfahrer“. Damit wird völlig überflüssig eine Sprachsexualisierung vorgenommen, die es vorher nicht gab. Zudem werden dabei nicht nur Kinder, sondern alle Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig empfinden, also alle Diversen, ausgegrenzt. Wie das die Genderideologen und Träumer von sexueller Vielfalt rechtfertigen wollen, ist mir völlig schleierhaft. Gleichwohl kann die Paarbezeichnung sinnvoll sein, wenn eine Gruppe personifiziert gezielt nach Geschlecht angesprochen werden soll, wie beispielsweise die „Kolleginnen und Kollegen“. Absurd wird es aber, wenn die Paarformel generell angewandt wird, auch dann, wenn der Begriff an sich schon völlig geschlechtsneutral ist, wie beispielsweise „Paketempfänger“, „Verkehrsteilnehmer“ und Ähnliches. Dabei wird im Gesetz selbst nicht konsequent gegendert, denn im ersten Absatz der in Rede stehenden Vorschrift heißt es doch tatsächlich „Zuwendungsempfänger“ statt gendergerecht „Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger“. Meine Damen und Herren, spätestens an dieser Stelle müsste doch jedem klar sein, wie irrsinnig verkrampft und unpraktikabel diese totale Durchgenderung ist, wenn sie nicht einmal an der konkreten Regelungsstelle im Gesetz eingehalten wird. Meine Damen und Herren, der Streit ums Gendern offenbart ein Grundübel dieser Republik: Wir schleppen einen Sack voller ungelöster, schwerwiegender Probleme mit uns herum. Und worüber streiten wir? (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht über Gleichberechtigung, denn hier herrschen nicht die Mullahs des Iran und nicht die Taliban von Afghanistan. Gleichberechtigung von Frau und Mann ist in Deutschland völlig unbestritten, ja, völlig unbestritten eine Selbstverständlichkeit, jedenfalls bei denen, die von der deutschen oder besser europäischen Kultur geprägt sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha! Die Einschränkung ist dann doch gemacht.) Kein Mädchen wird bei der Bildung benachteiligt. Mädchen sind sogar die besseren Schüler. Wir streiten über ein aus reiner Ideologie produziertes, absolut gekünsteltes Sprachproblem, und das gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung. Eine Minderheit hat sich diesem Kreuzzug verschrieben und nimmt in Kauf, dass damit die Gesellschaft gespalten wird. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Den Kreuzzug führen Sie!) Zudem lassen die Genderideologen jeglichen Respekt vor unserer Sprache und ihrem Regelwerk vermissen. (Julian Barlen, SPD: Also „Schülerinnen und Schüler“ hat nichts mit Gendern zu tun.) Das wird deutlich bei dem Missbrauch des Partizips, (Julian Barlen, SPD: Ja, da brauchen Sie nicht abzuwinken.) um die offensichtlich unpraktischen Paarbezeichnungen zu vermeiden. (Julian Barlen, SPD: Sie erzählen einfach am Thema vorbei.) Nur hat das substantivierte Partizip eine andere Bedeutung. Es bringt nämlich nur ein momentanes Handeln zum Ausdruck. Der „Studierende“ ist etwas anderes als der „Student“, genau wie der „Lkw-Fahrende“ etwas anderes ist als der „Lkw-Fahrer“, und der „Pöbelnde“ ist etwas anderes als ein „Pöbler“, Herr Barlen, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Und der „Irrende“ ist etwas anderes als der, der sich irrt.) ein „Denker“ etwas anderes als ein „Denkender“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Was wollen Sie denn jetzt? – Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) Tagtäglich kommen neue Partizipien wie „Forschende“, „Mitarbeitende“, „Zuhörende“, „Teilnehmende“, „Zusehende“ und viele mehr als Geschlechtsneutralisierer dazu. Den „demonstrierenden Studierenden“ kann es indessen sprachkorrekt überhaupt nicht geben. (Thore Stein, AfD: Genau.) Meine Damen und Herren, wir befinden uns mitten in einem Kulturkampf. (Julian Barlen, SPD: Ja, den Sie führen.) Auf der einen Seite (Torsten Koplin, DIE LINKE: Den Sie führen.) unsere in über tausend Jahren gewachsene Sprache, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) deren Normierung mit der von Luther bei seiner Bibelübersetzung benutzten sächsischen Kultursprache begann. (Julian Barlen, SPD: Sie waren dabei. Oh Mann!) Auf der anderen Seite eine verordnete gekünstelte Amtssprache, (Thore Stein, AfD: Altersdiskriminierung, Herr Barlen!) dieser wird aber auf Dauer kein Erfolg beschieden sein, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) dessen bin ich mir sicher. (Enrico Schult, AfD: Meine Güte! – Glocke der Vizepräsidentin) Die von der Landesregierung (Julian Barlen, SPD: Gucken Sie mal Ihren Redner an! Der freut sich.) im Februar beschlossenen Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache zeigen, mit welcher Intensität die Transformation unserer Sprache betrieben wird. Ganze 357 Gesetze und 766 vor dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes in Kraft getretene Verordnungen sollen durchgegendert werden. Dabei wird empfohlen, geschlechtsneutralen Formulierungen den Vorzug vor den Paarformen zu geben. Mit solchen fantasievoll kreierten, teils umständlich formulierten Geschlechtsneutralisierern entsteht so eine neue gekünstelte Amtssprache, die sich von unserer Alltagssprache, von dem, wie die Menschen ganz normal miteinander reden, entfernt. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Der Genderwahn macht auch vor den mit dem generischen Maskulinum zusammengesetzten Wörtern wie „Arbeitervertretung“, „Bürgersteig“ und so weiter keinen Halt. Und so wurde aus einem „Dolmetschergesetz“ gegen alle Vernunft und alle Sprachregeln ein „Dolmetschendengesetz“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, grausam.) Zum Werkzeug der Genderideologen gehören ferner das Gendersternchen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) das Binnen-I und der zweckentfremdete Doppelpunkt und Unterstrich sowie für deren Sprachanwendung die Sprechpause. Das ist weder praktikabel noch akzeptabel, das ist Ideologie und Irrsinn in einem. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Dieser Umgang mit der eigenen Sprache ist kulturelle Selbstzerstörung und Sprengsatz für eine uns allen gemeine und verbindende Muttersprache, von der ich eingangs sprach. Zudem hat der seit 2004 für den deutschsprachigen Raum für die Rechtschreibung zuständige Rat für deutsche Rechtschreibung die Aufnahme dieser Wortbinnenzeichen in das Regelwerk wiederholt abgelehnt, zuletzt im Juli dieses Jahres. Zudem ist unübersehbar, dass das Gendern in der Praxis schnell an seine Grenzen stößt und oft einfach nicht funktioniert. Denken Sie an den vorgeschriebenen Warnhinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!“ Gendern Sie das mal! Nach einem Referentenentwurf im Gesundheitsministerium soll es künftig heißen: „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Arzt oder in der Apotheke!“ Was für ein Irrsinn! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass die meisten, die sich hier für das Gendern einsetzen, zu Hause ganz anders reden und wie die große Mehrheit der Deutschen die Brötchen weiterhin beim „Bäcker“ und nicht beim „Backenden“ kaufen. Das macht Hoffnung. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Werte Abgeordnete, (Julian Barlen, SPD: Und was ist mit der Frau Bäckerin? Gibt es die?) setzen Sie ein Zeichen für die Freiheit, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) für den Erhalt unserer Sprache und gegen deren unsägliche Verhunzung durch ideologisch motivierte Sprachdiktate! (Thore Stein, AfD: Ich gehe trotzdem zum Bäcker.) Und liebe sich hinter einer Brandmauer verbiegende CDU-Abgeordnete, wenn Sie uns nicht zustimmen dürfen, folgen Sie einfach Macron, der kurz nach seinem Amtsantritt die in der Verwaltung erzwungene Gendersprache abschaffte, mit der Begründung, Verständlichkeit und Klarheit der Sprache müssen Vorrang haben vor ideologisch gesteuerten Entgleisungen. Nochmals: Verständlichkeit und Klarheit der Sprache müssen Vorrang haben vor ideologisch gesteuerten Entgleisungen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seitens der AfD liegt uns heute ein Gesetzentwurf vor zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, (Thore Stein, AfD: Das haben Sie sehr schön erkannt.) wonach Paragraf 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes zu streichen ist. Dieser besagt – für alle, die es nicht wissen –, Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen die Gleichstellung von Mann und Frau auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr. Dieser Gesetzentwurf ist nicht neu. Er wurde bereits am 24.02.2021 hier im Landtag behandelt. Zur Klarstellung: Damals wie heute geht es in Paragraf 4 Absatz 2 nicht darum, dass das Gendern vorgeschrieben wird, so, wie in der Problembeschreibung formuliert wurde, es geht um die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Es geht um die Ansprache von Frauen und Männern durch Gesetze und Rechtsverordnungen. Dieses schreiben wir nicht anderen vor, sondern wir als öffentliche Verwaltung verpflichten uns nach dem Gleichstellungsgesetz selbst, dass Frauen und Männer bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften benannt werden. Und damit kommen wir ganz klar Paragraf 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes nach, der wiederum aus der Landesverfassung Artikel 13 resultiert und auch in Grundgesetzartikel 3 Absatz 2 verankert ist. Danach ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern. Und ganz ehrlich, vor diesem gesetzlichen Auftrag verstehe ich nicht die Debatte, die wir vorhin beim Aufarbeitungsgesetz hier geführt haben, insbesondere nicht von den Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie waren maßgeblich bei der Einbringung von Paragraf 4 Absatz 2 Gleichstellungsgesetz in der Landesregierung beteiligt (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hört, hört!) und müssten sich selber an diese Regelungen halten. Dass wir das haben, das ist auch mit Blick auf die Bevölkerung völlig richtig. 50,8 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern sind Frauen. Und es ist unser wesentlicher Auftrag, diesen Frauen zu zeigen, dass sie gehört, gesehen und mitgedacht und eingebunden werden. Die Sprache ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) die Sprache ist hierfür sicherlich nicht die alleinige Lösung, sie ist aber ein unerlässlicher Auftrag. Sehr geehrte Damen und Herren, oft höre ich bei dem Thema „geschlechtergerechte Sprache“, ob wir nichts Wichtigeres zu tun hätten, auch heute in der Einbringung war das der Fall, oder die geschlechtergerechte Sprache wird als „Kunstproblem“ bezeichnet, so wie in der Begründung des Gesetzentwurfes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ideologisches Kunstproblem.) Ich sage definitiv, nein, das ist es nicht. Sprache ist ein Baustein zur Gleichstellung und formt unser Bewusstsein, und nur, wenn Sprache auch Frauen benennt, werden sie auch mitgedacht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass das so ist, das haben verschiedene Studien belegt, und auch das hatte ich hier bereits mehrfach ausgeführt. Aber anscheinend ist das Thema der Sprache auch für Sie, Mitglieder der AfD-Fraktion, das Hauptthema, wenn es um das Gleichstellungsgesetz geht. Nicht nur bei jedem gegenderten Gesetz stellen Sie Änderungsanträge zur Streichung der weiblichen Form, sondern erst im November 2022 setzten wir uns mit Ihrem Antrag „Gendern konsequent unterbinden – Kommunikation in regelkonformer Sprache“ auseinander (Enrico Schult, AfD: Danke, dass Sie das noch mal erwähnen!) oder heute mit Ihrem Gesetzentwurf. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Was ich dabei bemerkenswert finde, ist, dass Ihr einziges Hauptaugenmerk bei dem Thema Gleichstellung die Sprache zu sein scheint. Ich habe noch keine Anträge von Ihnen gelesen, wo es um die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen geht, (Thore Stein, AfD: Darum kümmern Sie sich ja seit Jahrzehnten sehr erfolgreich.) ich habe noch keinen Antrag gelesen, wie Nachteile ausgeglichen werden, die Frauen durch die Geburt von Kindern meist in der Karriereplanung erhalten, wie Gewalt an Frauen zurückgedrängt werden kann, (Thore Stein, AfD: Grenzen dichtmachen.) wie Frauen gefördert werden – alles Themen, wo Frauen tatsächlich benachteiligt sind. Das Einzige, was Ihnen beim Thema Gleichstellung einfällt, ist, die Verwendung des generischen Maskulinums vorzuschreiben. Und entgegen Ihrer Ansicht bezieht das generische Maskulinum gerade nicht beide Geschlechter mit ein, es meint, was es sagt, das Maskuline, die männliche Form des jeweiligen Wortes. Und wenn die Männer aus den AfD-Reihen nun großzügig verkünden, Frauen seien doch mitgemeint, dann kann frau nur widersprechen, insbesondere, weil es doch nicht von der Gnade der Männer abhängen kann, ob sich Frauen einbezogen fühlen dürfen oder nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die sprachliche, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie doch mal eine Umfrage dazu!) die sprachliche Einbeziehung der weiblichen Form stellt klar, dass wir in einem Land leben möchten, in dem über die Hälfte der hier ansässigen Personen sichtbar gemacht werden, und das sind Frauen. Ich kann Ihnen sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die machen Sie doch unsichtbar, vor allem mit Ihrem ganzen albernen Kram, den Sie da machen.) ich fühle mich als Frau ebenso wenig angesprochen wie viele andere Menschen in Mecklenburg-Vorpommern durch das generische Maskulinum. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Damit machen Sie die Frauen unsichtbar.) Das ist nicht nur meine Meinung, sondern gehen Sie raus auf die Straße und reden Sie mit Frauen! Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns zum eigentlichen Kern des Antrages und der Frage, die sich unweigerlich stellt, wenn man ihn liest, kommen: Geht es hier wirklich um die Zerstörung der deutschen Sprache (Horst Förster, AfD: Ja! Ja!) und ist die Einbeziehung von Frauen im alltäglichen Sprachgebrauch wirklich das Gegenteil von Respekt und Bewahrung unserer Muttersprache, wie es hier heißt? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sind mit einbezogen. Sie haben bloß eine falsche Sichtweise darauf.) In diesem ist der Kern doch etwas ganz anderes, der Kern ist die Angst. Der Kern ist die Angst, die Angst vor Neuem, vor Wandel und schlussendlich die Angst vor Frauen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Jetzt reicht es aber!) Der Antrag zeigt, dass die AfD-Fraktion immer noch davon ausgeht, Männer könnten Frauen aufzwingen, eine bestimmte Haltung zu vertreten, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Das ist ja absoluter Blödsinn und Irrsinn, Angst vor Frauen!) dass Männer die Macht haben, darüber zu urteilen, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen Frauen sich einbezogen fühlen dürfen. Angst ist die Grundlage und der Kern dieses Antrags. Und ich habe schlechte Nachrichten: Sie können diesen Gesetzentwurf so oft stellen, wie Sie möchten, Ihre Angst wird nicht dazu führen, dass die Frauen in diesem Land unsichtbar sind. Ganz im Gegenteil, wir werden weiterhin alles dafür tun, die Frauen sichtbar zu machen und einzubeziehen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was erzählen Sie bloß für einen Quatsch?! Sie machen Frauen unsichtbar!) sei es durch die Auszeichnung „Frau des Jahres“, sei es durch die Aktion zu den Straßennamen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber da verschließen Sie lieber die Augen davor.) oder wie hier die Einbeziehung in Gesetze und Verwaltungsvorschriften. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Frauen leisten Großartiges, Frauen sind aktiver Teil dieser Gesellschaft, Frauen werden in Gesetzen und Gesetzesverordnungen genauso abgebildet wie Männer. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Zu Ihrem Redebeitrag liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

Ja, Frau Ministerin, Sie lächeln, es ist wirklich entweder zum Lächeln oder zum wahnsinnig Aufregen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war ja Satire.) Also sehen Sie mal, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nee, Spiegel vorgehalten.) ich will mal ganz ruhig sein, glauben Sie im Ernst, dass in der Gesellschaft, auch vor 2016, vor dem, vor diesem Gesetz, bevor dieses Gendern modern wurde, zu Zeiten meiner Mutter, glauben Sie im Ernst, wenn man von den „Einwohnern“ des Landes sprach, wenn man von irgendwelchen Unfällen sprach, von „Verletzten“, von sonst was, wie alle diese vielen Begriffe sind, wie viel „Zuschauer“ da waren, glauben Sie alle, dass denkende, selbstbewusste Frauen dann geglaubt haben, sie würden nur irgendwo als unterwürfige Begleitwesen mitgedacht? Das ist doch völlig absurd! Und wenn Sie jetzt auch noch meinen, (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in dieser, in dieser, in dieser Diskussion meinen unterstellen zu müssen, dass Gegner des Genderns – und mir geht es wesentlich um die Sprache und Erhalt des Kulturguts –, dass Gegner des Genderns getrieben würden in eine Angst vor Frauen? Also da fühle ich mich ja direkt angesprochen, das ist für mich völliger Irrsinn! (Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD) Und ich glaube, dass Sie das auch wissen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Also ich glaube, also wissen Sie, Angst vor Frauen, ganz das Gegenteil ist der Fall, ja. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich habe, und ich habe im Übrigen drei Töchter, wo völlig klar war, ich wäre nie auf die Idee gekommen, ich habe aus Erzählungen gehört, dass man früher zu ärmeren Verhältnissen, (Enrico Schult, AfD: Jetzt will ich es aber genau wissen.) bei meinem Onkel, den aufs Gymnasium schickte und die anderen nicht. (Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) Unvorstellbar, in der ganzen Nachkriegszeit schon, jedenfalls in halbwegs normalen Familien, unvorstellbar, dass irgend…, dass ich irgendwie auf die Idee gekommen wäre, Töchter in der Ausbildung bildungmäßig, sonst irgendwo gegenüber einem Sohn zu benachteiligen. Also wissen Sie, Sie dürfen so etwas nicht einfach daherreden! (Stephan J. Reuken, AfD: Genau.) Denn ich glaube, Sie wissen, wenn Sie in sich kehren oder wir würden jetzt zusammen eine Tasse Kaffee trinken, dass das völliger Blödsinn ist. (Thore Stein, AfD: Genau.) Und das sage ich so ganz deutlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Ministerin?

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Jacqueline Bernhardt

Sehr gerne. Ich glaube, Herr Förster, bei dem Thema kommt es nicht auf meinen Glauben an, sondern es gibt mehrere Studien, die belegen, dass, wenn Frauen nicht benannt werden, Frauen nicht mitgedacht werden. Wenn man zum Beispiel nach dem „Lieblingsmusiker“ fragt und nicht nach der „Lieblingsmusikerin und dem Lieblingsmusiker“, dann kommt oftmals den Befragten gar nicht in den Sinn, auch an Frauen zu denken. Das beweisen mehrere Studien, da muss ich nicht irgendwie daran glauben oder sonst etwas, da muss ich einfach nur lesen. Und dass sich Sprache wandelt, weil Sie sagten, wir haben seit Jahrzehnten, Jahrtausenden ja dieselbe Sprache, nein, Sprache ist im ständigen Wandel. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Genau.) Und weil Sie vorhin den Rat für deutsche Rechtschreibung alle angesprochen haben, der Rat für deutsche Rechtschreibung sagt seit 2018, wir müssen für eine Sprache sorgen, die geschlechtersensibel ist, die möglichst alle Menschen anspricht. Und genau das machen wir mit einem Baustein, mit Paragraf 4 Absatz 2 Gleichstellungsgesetz. Und im Übrigen, finde ich auch, sind wir endlich auch als öffentliche Verwaltung gehalten, das, was viele schon machen – Universitäten, Presse, dpa verkündet 2021, sie verwenden nicht mehr das generische Maskulinum, Wissenschaft, Wirtschaft, alle wenden sich langsam mittlerweile vom generischen Maskulinum ab –, (Petra Federau, AfD: Die Bürger möchten es aber nicht.) und ich finde, es ist ein gutes Zeichen, dass öffentliche Verwaltung auch hier ein Zeichen setzt und Frauen mit einbezieht. (Jens-Holger Schneider, AfD: Aus den verschiedensten Umfragen geht das hervor.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Ich möchte an der Stelle doch noch mal bitten, dass wir in unserem Sprachgebrauch hier in diesem Raum, in diesem Parlament auch entsprechend uns verhalten. (Horst Förster, AfD: Oha!) So, als nächste Rednerin steht auf der Liste für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Christiane Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich musste Marscherleichterung machen, mir ist Tatsache warm geworden bei der Diskussion. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von René Domke, FDP) Lassen Sie uns einfach die Gefühle mal ein bisschen runterfahren, die Emotionen. Es geht hier um die Änderung von der AfD, eines Gesetzes. Sie wollen etwas streichen. (Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir, die CDU, wir lehnen nach wie vor das Gendern ab. Wir halten uns an Regeln, das habe ich vorhin in TOP 9 gesagt, ich will dazu jetzt nichts mehr ausführen. Allerdings muss man auch sagen, der Versuch von zumeist links-grüner Elite, eine Fantasierechtschreibung zu installieren, um vorzuschreiben, wie sich freie Menschen unterhalten, steht einem freiheitlich-demokratischen Staat nicht gut zu Gesicht. Und an dieser Einstellung wird sich vorläufig auch nichts ändern bei uns. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und wann immer es Versuche gibt, (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) unsere Sprache aus Amtsstuben oder Hörsälen ... Herr Albrecht! (Sebastian Ehlers, CDU: Na Hochschulen! Hochschulen!) … uns zum Beispiel, indem wir diese, diese … Ich komme gleich noch drauf, einen Moment! Wann immer es Versuche gibt, unsere Sprache aus Amtsstuben, Hörsälen zu verändern, ohne dass es dafür eine Mehrheit gibt, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, genau.) wird sich die CDU dem entgegenstellen. Das ist unsere Haltung. Und wir werden in dieser Haltung auch noch bestätigt. (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Zwei Drittel der Menschen in Deutschland zeigen, sie wollen das nicht, in den Umfragen. Vom Rat für deutsche Rechtschreibung, haben wir schon gehört, wird es zurzeit abgelehnt. Ich will nicht ausschließen, dass es da Veränderungen gibt, aber im Moment lehnen wir es ab, und wir sprechen über das Gendern. Und natürlich auch, es gibt den Menschenverstand bei einigen, wo man sagt, das widerspricht dem, und mir widerspricht es auch. (Julian Barlen, SPD: Wo ist denn das Gendern vorgeschrieben?) Das alles sage ich Ihnen, weil es ... Haben wir heute nicht gerade in TOP 9 etwas verändert? Kleinen Moment! (Julian Barlen, SPD: Es geht doch um gendergerechte Sprache.) Das alles sage ich Ihnen, weil es wichtig ist, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) beim Thema „sprachliche Gleichberechtigung“ einen Unterschied zu sehen, den Sie als AfD aber nicht sehen. Nämlich auf der einen Seite gibt es das geschriebene Aktivistentum, das uns befehlen will oder sagen will, wie wir reden sollen, auf der anderen Seite gibt es aber durchaus berechtigtes Interesse – das werden wir auch nie abstreiten –, die gesellschaftliche Gleichberechtigung von Mann und Frau sprachlich darzustellen. Und darum geht es in Paragraf 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes, den Sie abschaffen wollen. Zitat: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.“ Und, Frau Bernhardt, wir wollen das nicht abschaffen. Aber daraus ergibt sich gerade keine Pflicht für andere Rechtschreibung in Form von Sternen, Unterstrichen oder Ähnlichem, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) wie Sie das sehen wollen. Und der Paragraf 4 Absatz 2 ist eine rechtliche Vorgabe, die in Ordnung ist, weil sie Rechtsanwendern offenlässt, wie sie umzusetzen ist. Allerdings – und das können wir beobachten – wird diese Norm von einer rot-roten Landesregierung manchmal schon auf fast bizarre Art und Weise umgesetzt, wir haben heute schon Beispiele gehört, „beauftragte Person“ zum Beispiel. Ganz klar, das würde es mit einer bürgerlichen Landesregierung nicht geben, (Thore Stein, AfD: Sehr gerne. Wir nehmen das Angebot an.) denn Ausdruck von Bürgerlichkeit ist es, demokratische Spielregeln zu akzeptieren (Thore Stein, AfD: Machen wir gerne mit Ihnen zusammen.) und nicht die eigene Ideologie über den Staat zu stellen, wie es ganz links oder auch oft ganz rechts so getan wird, (Thore Stein, AfD: Ganz rechts ist ja nicht hier, Frau Berg.) sondern das Gemeinwesen im Blick zu haben. Dazu stehe ich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und dazu gehört auch die Tatsache, dass die Grundidee, die Gleichberechtigung auch sprachlich auszudrücken, nachvollziehbar ist. Ein Weg, den das Gleichstellungsgesetz eröffnen könnte, wenn man es denn ändern wollte, wäre unter anderem ein Hinweis zu Beginn des Gesetzes, dass alle Geschlechter gemeint sind, möglich sind auch Paarbezeichnungen. Es gäbe also unterschiedliche Wege, mit dieser gesetzlichen Vorgabe umzugehen. Dass Sie das gleich abschaffen wollen, diese Rechtsnorm, das sagt doch viel aus. Da machen wir nicht mit. Diesen Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Mandy Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in mein Redemanuskript einsteige, würde ich mir gern zwei Vorbemerkungen erlauben. Zum einen möchte ich noch mal klarstellen, es gibt keine Genderpolizei. Das ist eine Mär, dass man hier gendern muss. (Horst Förster, AfD: Denken Sie mal an die Hochschulen!) Wir sprechen uns dafür aus, sehr, sehr frei zu sein, liberal zu sein, jeden in dem, wie er ist, zu akzeptieren und jeden sprechen zu lassen, wie er möchte. Das ist der eine Punkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der andere Punkt ist, die AfD hat ja einen besonderen Gefallen gefunden am Genderthema, nur kommt sie jetzt langsam ein bisschen durcheinander. Es werden Geschlechtsneutralisierungen kritisiert, weil es dann nicht lesbar ist, es wird die Paarformel kritisiert, weil es eine Frühsexualisierung ist – ja, wie hätten Sie es denn jetzt gern? Im generischen Maskulinum, das führen Sie aus, aber das ist nicht mehr zeitgemäß. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, erneut bewegt die AfD-Fraktion die geschlechtergerechte Sprache. Diesmal möchten Sie den Paragrafen 4 Absatz 2 Landesgleichstellungsgesetz abschaffen, der regelt, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf der Landesebene die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ausdruck bringen sollen und dies auch für den dienstlichen Schriftverkehr gilt. Das hatte die Ministerin bereits gesagt. Und auch hier kann man jetzt wieder fragen, wie hält es die AfD mit unserer Verfassung. (Horst Förster, AfD: Gott!) Mit der Regelung im Landesgleichstellungsgesetz, die nun also abgeschafft werden soll, erfüllt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Vorgabe des Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Ein wesentlicher Schritt zur Erfüllung dieses verfassungsrechtlichen Auftrages ist die Formulierung des Paragrafen 4 Absatz 2 Landesgleichstellungsgesetz, denn schon längst weist eine Vielzahl von Studien nach, Sprache beeinflusst Denken, Sprache beeinflusst Fühlen, Sprache beeinflusst Handeln. Eine männliche Formulierung assoziiert männlich dominierte Bilder und führt zur Verfestigung von tradierten Rollenbildern. Das kann und das darf nicht Ziel des Staates sein, denn seine Aufgabe ist es mit Blick auf die Gleichberechtigung, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Und somit ist es selbstverständlich, ja, sogar geboten, dass die Formulierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowohl Männer als auch Frauen in den Blick nimmt, zum einen, um es den Kolleginnen und Kollegen zu erleichtern, bei der Entwicklung von Gesetzen und Vorschriften die unterschiedlichen Lebensperspektiven sowohl von Männern als auch von Frauen mitzudenken, zum anderen, um jedem Leser und jeder Leserin dieser Vorschrift zu verdeutlichen, der Staat meint mit seinen Regelungen nicht nur Männer, sondern auch Frauen. Mit der Paarformulierung ist eindeutig, dass Frauen zum Adressatenkreis einer Regelung gehören. Das macht sie gesellschaftlich nicht nur sichtbarer, sondern auch mutiger, ihnen eingeräumte Rechte für sich zu beanspruchen. Und das, meine Damen und Herren, ist gut so. Der Zeitpunkt der Vorlage dieses Gesetzentwurfes wundert mich indes nicht. Gerade schlägt die AfD vor, die Fachkräfteproblematik nicht etwa durch gezielte Einwanderungspolitik, sondern durch Familienförderung und Anreize zur Erhöhung der Geburtenrate zu regeln. Dies lässt nicht nur außer Acht, dass der Fachkräftemangel jetzt besteht und nicht erst in 18 Jahren gelöst werden muss, sondern auch, dass die von der AfD beklagten in der Vergangenheit nicht geborenen Mädchen jetzt nicht da sind, um wiederum Kinder zu gebären, sodass die aktuell im gebärfähigen Alter lebenden Frauen gar keine Zeit für etwas anderes hätten, als ein Kind nach dem anderen in die Welt zu setzen, um diesen Politikansatz zu erfüllen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das ist ja eine interessante Abendunterhaltung gerade.) Und dabei ist es natürlich hilfreich, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das muss ich mir im Protokoll noch mal durchlesen später.) wenn Frauen zuallererst aus den Rechtsvorschriften und damit auch aus den Köpfen derjenigen verschwinden, die Vorschläge zur Gestaltung unserer Gesellschaft erarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, dieser Politikansatz ist geschichtsvergessen, rückwärtsgewandt und vor allem diskriminiert er Frauen und reduziert sie auf ihre biologische Funktion. Das und den daraus resultierenden Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, lehnen wir ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Paragraf 4 Absatz 2 des Landesgleichstellungsgesetzes – das wurde ja auch schon zitiert – sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der dienstliche Schriftverkehr die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion diese Vorschrift streichen. Sie begründet ihr Unterfangen damit, dass in der Vorschrift angeblich ein „Kunstproblem“ artikuliert werde, das keine Lösung zur Behebung geschlechtsspezifisch bedingter Benachteiligung, wo sie denn tatsächlich bestehe, darstelle. Erstens. Die Gleichstellung von Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtern ist kein Kunstproblem, sondern Verfassungsauftrag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden“, heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Darauf wird auch in Artikel 5 unserer Verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. Nach Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Gleichstellung, pardon, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Nach Artikel 13 unserer Landesverfassung ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Aufgabe des Landes, der Kommunen und aller anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Diesem Auftrag dient unter anderem das Landesgleichstellungsgesetz. Zweitens. Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst besteht entgegen der Annahme der AfD-Fraktion nach wie vor Handlungsbedarf. Das zeigt in ausdrücklicher Weise – das hatten wir auch im Rechtsausschuss, Herr Förster – die letzte Unterrichtung der Landesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Danach betrug in den obersten Landesbehörden der Frauenanteil bei den Referatsleitungen im Jahr 2021 40,6 Prozent. Bei der B-Besoldung lag der Frauenanteil bei 43,4 Prozent. Auch im nachgeordneten Bereich ist der Anteil von Frauen und Männern weiterhin nicht ausgeglichen. Bei den B-Besoldungen betrug der Frauenanteil 38,5 Prozent, bei der R2-Besoldung 34,6 Prozent (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gehts vielleicht auch mal nach Qualifikation?) sowie bei der Besoldung R2 bis R8 sogar nur 19,4 Prozent. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat bestimmt was mit Qualifikation zu tun.) Gerade im Kontext von Beruf und Karriere kann eine geschlechterbenennende Sprache sehr viel bewirken. Schon vor 50 Jahren zeigte eine im „Journal of Applied Social Psychology“ veröffentlichte Studie, dass sich mehr Frauen auf eine Stelle bewerben, wenn die Stellenausschreibung nicht im generischen Maskulinum, sondern geschlechtsneutral formuliert ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah, vor 50 Jahren wurde das schon gemacht!) Eine Studie der Universität Bern aus dem Jahr 2015 kam zu dem Ergebnis, dass männlich formulierte Stellenausschreibungen dazu führen, dass Frauen die Stelle bei gleicher Qualifizierung seltener bekommen und dass sich das ändert, wenn auch das weibliche Geschlecht benannt wird. Unter anderem wegen solcher Studienergebnisse schreibt Paragraf 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor, dass freie Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen. Aufschlussreich finde ich auch, dass geschlechterbenennende Sprache einen Einfluss darauf hat, welche Jobs sich Kinder zutrauen und welche nicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das zeigte eine Untersuchung mit 600 Grundschulkindern. Wenn Mädchen Berufe in geschlechterbenennender Sprache vorgestellt werden, etwa mit der Formulierung „Ingenieurin“, trauen sie es sich viel eher zu, einen sogenannten Männerberuf zu ergreifen. Umgekehrt gilt übrigens genau das Gleiche. Jungen wählen häufiger einen sogenannten Frauenberuf, wenn dieser geschlechtsbenennend beschrieben wird, (Thore Stein, AfD: Prinzessin.) etwa mit der Formulierung „Geburtshelfer“. (Thore Stein, AfD: Prinzessin.) Natürlich werden wir bestehende Nachteile nicht allein mit geschlechterbenennender Sprache beseitigen, aber Sprache hat – das zeigt die Forschung ganz eindeutig – einen Effekt. Und um den genau geht es. Anders, als uns die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf suggerieren will, macht uns das Landesgleichstellungsgesetz dabei keine konkreten Vorgaben. In Paragraf 4 Absatz 2 steht nur, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck kommen soll, und nicht, wie. Welche Formulierungen sich auf dem Weg hin zu einer geschlechterbenennenden Sprache verbreiten werden, entscheiden also am Ende wir alle. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die von der AfD-Fraktion beantragte Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes lehnen wir daher ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Kollegen und Kollegin der AfD-Fraktion, komischer, rückwärtsgewandter Männerantrag, kann nicht wirklich Ihr Ernst sein! (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD: Oha! Oha!) Wahrscheinlich ist das das Ergebnis, wenn in einer Partei nur die Männer das Sagen haben, denn Ihnen fehlt, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) denn Ihnen fehlt offen gesagt jegliche Sensibilität und Empathie für die Situation der Frauen in diesem Land, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) die mehr als die Hälfte der Bevölkerung stellen und dennoch in vielen gut bezahlten Jobs mit Leitungsfunktion unterrepräsentiert sind. Dabei würde gerade das helfen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und eine einseitige Abhängigkeit vom männlichen Geschlecht zu verhindern. Frei nach dem Motto, was interessiert mich das, wenn andere vermeintlich diskriminiert werden, mir geht es doch gut, fordern Sie die Abschaffung der sprachlichen Gleichstellung von Männern und Frauen – und das ist ein Unterschied –, nicht das Gendern. Sie finden sogar, das sei ein „Kunstproblem“ und führe zur Verunstaltung der natürlichen Sprache. Diese natürliche Sprache, die Sie zitieren, ist, wie wir dem Lexikon der Linguistik entnehmen können, durch Sprachkontakt, Sprachplanung, historische und gesellschaftliche Veränderung einem ständigen Wandel ausgesetzt. Sie kann aber auch, so lesen wir weiter, Gegenstand von Sprachplanung werden, beispielsweise, um gesellschaftliche Entwicklungen abzubilden. Kurz gesagt, Sprache ist immer auch ein Spiegel der Gesellschaft. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Insofern spiegelt die Sprache auch Veränderungen in der Gesellschaft wider, in diesem Fall die Rolle der Frau, denn diese ändert sich tatsächlich, zwar nur langsam, aber sie tut es. Frauen können grundsätzlich die gleichen Berufe ausüben und ebenso wie Männer in Führungspositionen gelangen. Trotzdem werden Führungspositionen überwiegend von Männern wahrgenommen. Man sieht das auch hier im Parlament. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann müssen Sie mal in Ihre Fraktion gucken!) Das hat auch mit Sprache zu tun. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Studien zeigen, das ist schon zitiert worden, dass bei Anwendung von Berufsbezeichnungen nur in maskuliner Form meistens eher an Männer gedacht wird als an Frauen. Frauen gehen also implizit davon aus, dass dieser Beruf eher für Männer gedacht ist. In einer großen deutschen Zeitung konnten wir vor ein paar Tagen eine Übersicht des Bundesinnenministeriums zu den Besoldungsstufen und den dazugehörigen Pensionsansprüchen sehen. Vom „Oberstudiendirektor“ über den „Präsidenten“ bis hin zum „Staatssekretär B11“, der mit einem unglaublichen Pensionsanspruch von über 11.500 Euro so viel Pension bekommt, wie ein normaler Angestellter oder Selbstständiger nicht erreichen kann, selbst wenn er oder sie von Geburt bis zum Tod über 80 Jahre Höchsteinzahler wäre, alle Bezeichnungen in männlicher Form. Die Professorin für Soziale Neurowissenschaft und Sozialpsychologie Sabine Sczesny sagt, Zitat: „Wenn die Bezeichnungen sowohl männlich als auch weiblich waren, interessierten sich mehr Mädchen für männlich typisierte Berufe …“ Das bedeutet, dass Sprache durchaus die Rollenbilder der Frauen in der Gesellschaft widerspiegelt und es doch einen Unterschied macht, ob wir von einem „Geschäftsführer“ oder von einer „Geschäftsführerin“, von einem „Anwalt“ oder einer „Anwältin“ sprechen. Natürlich steht es jedem frei oder jeder frei, sich so zu bezeichnen, wie er oder sie es möchte. Aber wenn ich weiß, welche Wirkung Sprache hat, dann liegt es in meiner Verantwortung, gegenüber meinen beiden Töchtern zu sagen, ich bin Politikerin und Geschäftsführerin, und das könnt ihr auch werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der Staat hat in seinem Bereich wie in Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Möglichkeit, die Gleichstellung von Mann und Frau sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Und das ist auch richtig so. Auch Sie, liebe Kollegen der AfD – hier spreche ich mal nur die Herren der Schöpfung an –, sollten hier einmal den Fortschrittsturbo einlegen und nicht an überkommenen Rollenbildern und der dazugehörigen Sprache festhalten. Ihren Antrag lehnen wir daher selbstverständlich ab, und ich möchte Ihnen zum Schluss noch ein Zitat von Karl Albrecht mit auf den Weg geben: „Ändere deine Sprache und du änderst deine Gedanken.“ – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Um das Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, teilweise reden wir ja mächtig aneinander vorbei. (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) Ich komme noch mal konkret auf Frau Berg zurück, die meinte, mit der Vorschrift, wenn man die so richtig vernünftig anwendet, ist doch gar nichts dagegen zu sagen. Da haben Sie vollkommen recht. Und Sie gehen auch gar nicht darauf ein, auf diese Problematik, die sich nämlich aus dem Jahr 2016 ergibt, als dieses Gesetz erlassen wurde, und diese Vorschrift, da steht nämlich in Absatz 1, so völlig unbefangen, „Zuwendungsempfänger“. Und damit ist eigentlich alles gesagt. Damals hat man es wohl etwas normal gesehen. Wenn Sie also sagen, in der Sprache sollten wir, in der normalen Sprache sollten wir, vor allem je nach Situation, wenn da jetzt die Frauen sind, sollten wir die auch dann sprachlich konkreter anwenden oder ansprechen, wie das üblich geworden ist überall „liebe Kolleginnen und Kollegen“, es ist ja gar nichts dagegen einzuwenden. Wenn wir, ich will mal so sagen, wenn 4 Absatz 2 so angewendet würde, wie Sie es sehen und wie es möglich wäre, (Thomas Krüger, SPD: Wollen Sie uns vorschreiben, wie wir zu sprechen haben?) wenn man es vernünftig auslegt, wenn man nämlich akzeptiert, dass es „Zuwendungsempfänger“ gibt, (allgemeine Unruhe) ganz normal, und nicht dem Irrglauben erliegt, wenn ich von „Zuwendungsempfängern“ spreche, sind alle Paketempfänger von Frauen damit ausgeschlossen, da wird keiner ein Paket bei hinstellen, legen, wenn da eine Frau ist. Nein, 4 Absatz 2 wird konsequent in allen, in allen Genderanfängen jetzt, die wir hatten – (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) „Dolmetschergesetz“, „Dolmetschendengesetz“, ja –, Paragraf 4 Absatz 2 steht ausdrücklich drin, die Ministerin hat schon ein paar Mal sich schon darauf berufen, dass sie damit nur das umsetzt. Und wenn Sie sagen, diese Problematik, es sei ja eine normale Sprachentwicklung, das ist genau falsch. Es ist das Gegenteil eines Sprachwandels. Es wird nämlich teils direkt, teils indirekt vorgeschrieben. Und was ja die Regierung Rot-Rot inzwischen daraus gemacht hat, da müssen Sie sich nur die Handlungsempfehlungen angucken. Die Handlungsempfehlungen werden erwähnt zum Beispiel jetzt auch im Jagdgesetz, im neuen Landesjagdgesetz, das durchgegendert ist. Da wird aus dem „Schweißhundführer“ – „Führer“ ist auch ganz problematisch, auch in anderen Sätzen, also einen „Fahrzeugführer“ gibt es auch nicht mehr, ich weiß nicht, ob das jetzt historische Bedenken oder sonst was sind –, jedenfalls, das ist alles umgemerzt und da werden neue Wortschöpfungen entwickelt. Also bei „Schweißhundführer“ steht zum Beispiel die Paarbezeichnung, weil Ihnen nichts Besseres eingefallen ist, „Schweißhundführerinnen und Schweißhundführer“. Ja, wissen Sie, wenn Sie glauben, ohne diese Paarbezeichnung beim „Schweißhundführer“ seien Frauen diskriminiert, dann kann ich Ihnen nicht helfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Nee, können Sie nicht, können Sie nicht. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dann machen Sie das so, aber machen Sie das wenigstens freiwillig. Aber es geschieht eben nicht freiwillig, denn diese Handlungsempfehlungen haben ja, das ist ein Kabinettsbeschluss der Landesregierung, die haben ja ihre Wirkung. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das wollen wir hoffen.) Und aufgrund einer Recherche der SVZ 2022 an 15 Hochschulen in diesem freien Lande, wo Kunst und Wissenschaft frei sind, wird Gendern insofern vorgeschrieben. Wenn die nicht durchgegendert haben, werden die, (Zuruf von Petra Federau, AfD) kriegen sie eine schlechtere Benotung. Ich frage mich, wieso da noch keiner gegen geklagt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen deutschen Richter mit Verstand gibt, der das durchgehen ließe. Aber es wird vorgegeben. Und bewerben Sie sich doch mal bitte schön, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) bewerben Sie sich doch mal beim NDR oder irgendwo, wenn Sie nicht gegendert haben, oder irgendwo. Es ist ja auch Ausdruck einer rechten Gesinnung, Herr Krüger, nicht?! Also wer gendert, der liegt ja auf der richtigen politischen Linie. Ja, glauben Sie denn, wir sind alle blöder, die Bevölkerung? Natürlich spielt das eine Rolle in der Praxis. Es wird entweder direkt vorgeschrieben oder erwartet. (Thomas Krüger, SPD: Wer schreibt Ihnen denn das vor?) Und da end… (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Na die Unis, Mensch!) Also ich weiß, dass Sie es, Sie … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Offenbar sind Sie blind oder taub oder sonst was. Hören Sie doch den NDR! Angeblich wird das den Moderatoren freigestellt, aber die gendern, von vorne bis hinten gendern sie, sogar bei den Tieren. (Thomas Krüger, SPD: Das ist doch Quark! Das ist falsch!) Ja, dann haben Sie einen anderen Sender, Herr Krüger. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Das ist, was Sie da sagen, ist einfach nicht wahr. Da wird komplett durchgegendert. (allgemeine Unruhe) Ja, man kann es, man hält es nicht durch, das will ich gleich noch mal sagen, weshalb es eben auch Unsinn ist, weil es im Grunde natürlich eine Sprachverrenkung ist. Also es ist nicht freigestellt. Es wird von öffentlichrechtlichen Medien durch ständige Vorgaben ein Erwartungsdruck ausgeübt. Es wird an Hochschulen teilweise verlangt. Die Landesregierung setzt es konsequent durch. Und den „Zuwendungsempfänger“ 2016, den darf es eben heute nicht mehr geben. Es gibt nur noch die „Zuwendungsempfängerin und Zuwendungsempfänger“ oder „der Zuwendungsempfangende“. Und das Partizip interessiert Sie auch nicht. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Sie sollten jedenfalls ein bisschen Respekt vor der Sprache haben. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Die völlig falsche Verwendung des Partizips, nochmals, den „demonstrierenden Studierenden“ gibt es nicht. Es gibt auch nicht den „pöbelnden Herrn X“, oder „der Pöbler“ und der „Pöbelnde“ ist was anderes. Muss ich Ihnen das erklären? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Jeder Lehrer in der Schule würde Ihnen das anstreichen, wenn Sie sagen, da waren soundso viele „Zusehende“, „Zuhörende“. Er würde sagen, guckt mal in der Grammatik nach, was ein Partizip ist. Das interessiert Sie alles nicht. Und was Sie auch nicht interessiert, aber interessieren müsste, ja, Sie fordern da das 3., 4., 5, 10. Geschlecht. Ja, wo sind denn die Diversen? Die schließen Sie schlicht aus. Ich habe da kein Problem mit, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aber Sie müssten doch ein Problem haben! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber Sie wollen, und das ist das Problem – und das ist für mich das Kernproblem –, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Sie wollen in einem falschen Verständnis von Artikel 3 Grundgesetz, was Sie nicht begreifen, was Gleichberechtigung heißt, Gleichberechtigung heißt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das ist ein Differenzierungsgebot, das heißt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Und es gibt überhaupt keine, keine, keine formelle, totale Gleichberechtigung. Wenn ich ein generisches Maskulinum habe, dann ist das über Jahrzehnte, Jahrhunderte völlig in Ordnung gewesen. Sie wollen aber meinen, das sei so. Wenn es so wäre, wenn das Verfassungsrang, Verfassungsgebot wäre, dass Sie durchgendern, so, wie das diese Bank hier will, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dann haben Sie recht, dann müssten Sie entsprechende Gesetze machen und müssten alles erzwingen, denn dann wäre es ein Gebot der Verfassung. Es ist aber kein Gebot der Verfassung, das haben Sie wohl auch erkannt. Es ist im Grunde ein Sprachwandel, den Sie von oben diktieren wollen. Und das geht schief, weil das Volk nicht so blöde ist und das mehrheitlich auf Dauer mitmacht. Davon können Sie ausgehen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn es Herrn Schulze juckt, dann sagt er zu seiner Tochter, da musst du mit zum Arzt gehen. Und dann hat er im Kopf die Ärztin, wenn das die Ärztin ist, die Hausärztin. Und das hat er im Kopf. Und das Kind hat im Kopf, wenn es Herr Schulze ist, dann ist Doktor Schulze als Mann. Ist das so schwer zu begreifen? (Julian Barlen, SPD: Aber woher weiß das Kind das dann?) Und wenn Sie vom „Soldaten“ sprechen, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) dann ist es doch so, dass die meisten sich einen Mann vorstellen. Gott sei Dank, dass wir noch nicht so weit sind, dass auch die Gleichstellung fordert, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) in Kampfeinheiten genauso viele Frauen zu haben! (Julian Barlen, SPD: Das ist ja totaler Blödsinn. Das ist ja ein super Praxisbeispiel, also wirklich! – Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) Es funktioniert auch nicht, ich will Ihnen das deutlich machen. Das Gendern mit all seinen bizarren Sprachzwängen ist eben nicht emanzipatorisch, sondern Ausdruck einer geistigen, kulturellen, politischen Regression. So! (Julian Barlen, SPD: Kurz gesagt, es hängt davon ab, was Sie im Kopf haben. Alles klar! Guten Abend!) Es läuft aus meiner Sicht auf eine Art Verachtung des Volkes hinaus, wenn Sie nicht Respekt haben vor der gewachsenen Sprache. So! Und dann, wie der Leitfaden aussieht konkret – von wegen „nicht vorschreiben“, da müssen Sie mal reingucken! Wenn Sie Veranstaltungen haben und sagen, kann „jeder“ kommen, ja, um Himmels willen, da springt Frau Bernhardt vom Tisch. (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Sie sagt, das geht nicht. Da müssen Sie sich überlegen, „jede oder jeder“ oder – das steht so wortwörtlich drin, Empfehlung – „alle“ sollen kommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Sie den Leitfaden sehen, dann ist das wie eine Sprache, die Sie erlernen müssen. Den müssen Sie mal ernst nehmen. Das ist überhaupt das Problem. Man muss alles, was Rot-Rot macht, ernst nehmen. Und dann lesen Sie diese Leitfäden durch! (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) So, es geht ja noch weiter! Wenn Sie sagen, keiner hat das Recht, hier rumzupöbeln oder die, was weiß ich, die Regenbogenflagge runterzureißen oder sonst was – falsch! „Keiner“ dürfen Sie nicht sagen, da ist doch, „keine“ fehlt ja dabei. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Niemand!) Da wird vorgeschrieben, man soll sagen, „niemand“ hat das Recht. So! (allgemeine Unruhe) Wenn Sie von „Podiumsteilnehmern“ sprechen, (Zuruf von Thore Stein, AfD) nicht in Ordnung, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, das ist doch konsequenter.) dann sagen wir „Podiumsteilnehmerinnen und Podiumsteilnehmer“ oder, besserer Vorschlag, „auf dem Podium sitzen“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Sitzende!) Tucholskys unsägliche Formulierung „Soldaten sind Mörder“ – völlig unmöglich: „Soldatinnen und Soldaten sind Mörderinnen und Mörder“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, aber merken Sie, das geht ja nicht. Jetzt machen Sie mal einen Geschlechtsneutralisierer daraus! „Totschießende“ sind was weiß ich alles. Das geht nicht! Sie kommen an Ihre Grenzen! Es funktioniert nicht! (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Deshalb lässt man da ja Spielraum, genau deshalb. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dann der Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dichter und Denker!) „lesen Sie die Packungsbeilage“ (Zuruf von Julian Barlen, SPD) „und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, ja, mein Gott noch mal, was ist – jetzt komme ich noch mal drauf zurück –, Arzt, Apotheker, da habe ich die vor Augen, mit denen ich immer ständig zu tun habe. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wir wissen alle, dass über 50 Prozent da sind. (Enrico Schult, AfD: Ja, wenn Sie keine anderen Probleme haben und wenn Sie keine Probleme lösen wollen!) Jetzt da, also unser Lautermännchen, ja, anstatt jetzt sich mit den wichtigen Problemen zu kümmern, (Julian Barlen, SPD: Wie bitte?!) kümmert er sich ja darum. Es gibt einen Referentenentwurf, da steht also jetzt drin, das soll künftig heißen: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Referentenentwurf!) „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Arzt oder in der Apotheke!“ Das heißt, da werden die Apotheker als Menschen entmenschlicht, versachlicht. Da gibt es nur noch die Apotheke. Also wissen Sie, das finden Sie alles toll?! Wenn Sie diese Warnhinweise lesen als gebildete Menschen und haben die deutsche Sprache gelernt, da muss Ihnen, da muss Ihnen kalt, da muss es Ihnen kalt und wütend den Rücken runterlaufen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Da wird Ihnen eine Kunstsprache beigebracht. Das alles finden Sie in Ordnung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „Jagdscheininhaber“ im Jagdgesetz, völlig unmöglich. „Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber“ ist zu kompliziert, also schreibt man „Personen, die einen Jagdschein haben“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist denn daran falsch?) Ja, wissen Sie was, ganze Regenwälder muss man abholzen für das, was Sie zusätzlich hier an Papier beziehungsweise an Strom für die Server produzieren, (Enrico Schult, AfD: Ist gut fürs Klima.) indem Sie alles aufgeblähter und … Die deutschen Gesetze oder Gesetze werden immer länger, immer unverständlicher und schwieriger. Dafür haben wir aber dann eine einfache Sprache, ja, die dann aber nicht unbedingt für eine Kulturnation spricht (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und wo die Leute es trotzdem nicht verstehen. Es wäre ganz schön, wenn wir Konsens hätten, uns auf unsere Kultursprache zu besinnen, alles klar, deutlich und schlicht und einfach auszudrücken, dass es jeder versteht. Ich habe diese Beispiele hier gebracht, Sie können das fortsetzen. Es ist der blanke Irrsinn. Und wenn Sie jetzt noch mit der numerischen Gleichstellung kommen, das hat ja viele Gründe. Grundschulen – 80/90 Prozent Frauen. Ja, warum sind denn Direktorenstellen nicht von Frauen besetzt? Wissen Sie, woran das liegt? Es liegt daran, dass Frauen hier und da ihre Schwerpunkte anders setzen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Oh, jetzt kommt die Leier wieder! – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Ich habe aus dem Bekanntenkreis durchaus Frauen, die sich das hier anhören und sagen, ich würde mir das nicht antun. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Das ist ja hier eine Arena. (allgemeine Unruhe) Frauen sind pragmatisch. Sie haben einen besseren Blick für das Wesentliche. Und wesentlich ist für die oft die Familie, ja. So ist das. Und Frauen, die … Gehen Sie mal durch die Schulen! Also das wissen, Sie müssen doch alles wissen über die … oder sonst wo. Gehen Sie mal in die Schulen, fragen Sie, warum die Stellen nicht besetzt werden von Männern! Händeringend sucht man die. Die werden nicht besetzt. Von Frauen, meine ich. Von Männern, von Frauen, Entschuldigung, die Stellen, die Direktorenstellen nicht von Frauen besetzt werden. Weil sie sich das nicht antun! Ich habe das schon oft erzählt aus dem eigenen Bekanntenkreis. Eine Kollegin, die richtig gut und tüchtig war, die sagt, ich gehe doch nicht zum LEG, Herr Förster, das tue ich mir nicht an. Ich will lieber nachmittags Zeit haben, mit meiner Nachbarin Kaffee trinken. (Julian Barlen, SPD: Sagen Sie mal, hört Ihnen zu Hause überhaupt noch jemand zu?) Das ist ihr gutes Recht, ja!? Und dann hat sie wieder die Quote verdorben. Das Leben ist anders, als Sie sich das vorstellen. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Und eine totale Gleichstellung wird es Gott sei Dank nie geben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das Leben ist auch anders, als Sie sich das vorstellen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Tiefbauarbeiter werden überwiegend Männer sein. An der Front fallen immer noch überwiegend Männer, schlimm genug, Gott sei Dank keine Frauen, ja?! Es gibt doch Typen, natürlich gibt es immer noch Frauen … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Frauen und Kinder zuerst, gilt das eigentlich noch?) Im Grunde braucht man nur zu sehen, eigentlich müsste ja jeder, der das Leben ein bisschen kennt, wissen, dass es da Unterschiede gibt, die auch dazu führen, dass man sich für bestimmte Dinge mehr interessiert. Mädchen sind klassisch die besseren Schüler, weil sie in der Pubertät nicht so bekloppt sind wie viele Jungs. Jungs sterben mehr, weil sie wagnisbereiter, unvernünftiger sind und, und, und. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Diese Klischees, oh Mann eh!) Die Anklagebank bei mir, immer Männer, (Zuruf von Thore Stein, AfD) immer Männer, keine Frauen. Ja, woran liegt denn das!? Gleichstellung – Katastrophe, ja?! Also nochmals, es ist, nochmals, wenn es – jetzt komme ich damit zum Schluss –, wenn es darum ginge, diese Vorschrift mit Verstand anzuwenden, Frau Berg, und auch Frau Enseleit, dann könnte man damit leben. Aber wie sie angewandt wird, habe ich versucht hier darzustellen. Tun Sie mir den Gefallen, gucken Sie sich die Leitfäden an, dann sehen Sie, wie die Republik, die staatlichen Organe uns vorschreiben, (Zuruf aus dem Plenum: Nein!) wie wir reden und schreiben sollten und sprechen sollten! Und das lässt sich eine gebildete Nation nicht vorschreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jawoll! – Julian Barlen, SPD: Die Zeit hätten Sie sich sparen können. – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter Förster, Ihre Verunstaltung des Namens des Bundesgesundheitsministers weise ich als unparlamentarisch zurück und weise auch darauf hin, dass ich so was zukünftig nicht mehr zulassen werde. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Er hat sich versprochen. – Julian Barlen, SPD: Das ist der respektlose Herr Förster, der hier immer … – allgemeine Unruhe – Zuruf von Julian Barlen, SPD) So, (Glocke der Vizepräsidentin – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja lächerlich.) meine sehr geehrten Damen und Herren, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) auch wenn hier viele Wortmeldungen noch durch den Raum gehen, liegt mir doch keine weitere Wortmeldung vor. Von daher schließe ich die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2599 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2626. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/2626 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das parlamentarische Petitionsverfahren ist aufwendig. Jede Petition wird sorgfältig geprüft, indem zunächst eine Stellungnahme von dem zuständigen Ministerium eingeholt wird und sodann den Petenten bekannt gegeben wird. Nicht wenige Petitionen werden im Petitionsausschuss gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien und der Landkreise beraten. Auch führen wir regelmäßig Ortsbesichtigungen durch, bei denen es uns immer wieder gelingt, unter Einbeziehung aller Beteiligten eine für die Petition und für die Petenten angenehme Lösung zu finden. Ein solch positives Beispiel möchte ich Ihnen gerne schildern. Der Petent, der so um die 80 Jahre alt war oder die 80 schon überschritten hatte, lebt mit seiner Frau auf einem abgelegenen Anwesen, erreichbar nur über Wald- und Sandwege. Da es an einer Wendemöglichkeit fehlt, beschloss der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises, das Wohnhaus des Petenten nicht mehr anzufahren. Vielmehr sollten er und die wenigen Nachbarn ihre Abfälle zu einem 500 Meter entfernt liegenden Sammelplatz bringen. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins, den wir gemeinsam mit dem Petenten, dem Amt und dem Abfallwirtschaftsbetrieb durchführten, einigten wir uns darauf, eine Wendestelle zu errichten. Nachdem auch der Landwirt, dem das Feld gehört, zugestimmt hatte, wurde die Baumaßnahme im März dieses Jahres abgeschlossen, sodass die Abfallentsorgungsfahrzeuge wieder zu den Anwohnern fahren können. In einem anderen Fall waren wir bisher leider noch nicht erfolgreich. Hier geht es um die kostenlose Schülerbeförderung eines nunmehr Zweitklässlers. Da sein Schulweg nach Auffassung des Landkreises weniger als zwei Kilometer betrage, könne er nicht kostenlos den Schulbus nutzen. Wir haben im Rahmen eines Ortstermins nachgemessen und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen. Ich werde dem Petitionsausschuss hier in diesem Falle vorschlagen, zu dieser Eingabe eine öffentliche Beratung durchzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, wie gründlich und intensiv der Petitionsausschuss die an ihn herangetragenen Eingaben bearbeitet. Um eine Petition nach Ablauf des Verfahrens endgültig abzuschließen, bedarf es aber noch eines Landtagsbeschlusses, also Ihrer Zustimmung. Ich freue mich daher, Ihnen heute wieder mit der Drucksache 8/2626 unsere Beschlussempfehlung und den Bericht zum Ausschuss von insgesamt 51 Petitionen vorzulegen, die im Berichtszeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2023 von uns abschließend beraten worden sind. In 8 Fällen konnten wir dem Anliegen im vollen Umfang entsprechen. Ein Beispiel hatte ich Ihnen soeben geschildert. Zu 3 Petitionen schlagen wir Ihnen vor, diese der Landesregierung und den Fraktionen zu überweisen und sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen und anderen Initiativen mit einzubeziehen. In 16 Fällen konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden und in 22 Fällen ist es uns gelungen, einen Kompromiss zu erzielen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den einzelnen Petitionen der Sammelübersicht zur Kenntnis genommen. Diese Sammelübersicht, die wir Ihnen in regelmäßigen Abständen vorlegen, ist eine wahre Informationsquelle darüber, welche Themen und Probleme die Menschen dieses Landes bewegen und für welche Themen sie sich einbringen. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Ausschusssekretariat bedanken, meine Damen und Herren, (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) und auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich darf Sie nun um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung bitten, die im Ausschuss einstimmig beschlossen worden ist, und bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2626 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2626 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 28. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2022, Drucksache 8/2021, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 8/2632. Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 28. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PetBüG M-V) für das Jahr 2022 – Drucksache 8/2021 – Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 8/2632 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 8/2632 legt Ihnen der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum 28. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vor. Nachdem dieser Bericht im Benehmen mit dem Ältestenrat per Amtlicher Mitteilung vom 27. April 2023 an den Petitionsausschuss und an alle Fachausschüsse überwiesen worden war, folgten zunächst die Beratungen der mitberatenden Ausschüsse und sodann am 5. Juli, 6. September und abschließend am 13. September im federführenden Petitionsausschuss. Bei der Vorstellung seines Berichtes im Petitionsausschuss verwies der Bürgerbeauftragte Herr Crone darauf, dass nach dem Rückgang der Corona-Pandemie und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen der Schwerpunkt der eingehenden Petitionen wieder – wie auch in der Zeit vor der Pandemie – im sozialrechtlichen Bereich liegt. Ein ressortübergreifendes Thema, das eine Vielzahl von Verwaltungsbereichen betrifft, sei jedoch nach Darstellung des Bürgerbeauftragten der erschwerte Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und die Dauer von Verwaltungsverfahren. Da auch den Petitionsausschuss immer wieder solche Beschwerden erreichen, haben wir im Januar dieses Jahres gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten eine Beratung zu diesem Thema durchgeführt. In dem zugrunde liegenden Fall war es dem Petenten über mehrere Monate nicht möglich gewesen, einen Termin für den Umtausch seines Führerscheins in der Führerscheinstelle eines Landkreises zu vereinbaren. Die uneingeschränkte Erreichbarkeit von Behörden ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat ebenso unverzichtbar wie eine zügige Durchführung von Verwaltungsverfahren. Der Petitionsausschuss hat daher einstimmig beschlossen, in der unter Ziffer 1 enthaltenen Entschließung die Landesregierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass Behörden mit Bürgerkontakten ihre Öffnungszeiten nach den Corona-Einschränkungen der letzten Jahre wieder auf das Vor-Corona-Niveau anpassen. Zudem sollen alle Behörden mit Bürgerkontakten frei zugängliche Sprechzeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarungen anbieten. Dieses abgestimmte Vorgehen steht beispielhaft für die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss. So hat der Bürgerbeauftragte zunehmend von dem Instrument der förmlichen Empfehlung Gebrauch gemacht, um auch den Petitionsausschuss in das betreffende Verfahren einzubeziehen und auf diese Weise, so der Bürgerbeauftragte, dem Anliegen der Petenten mehr politisches Gewicht zu verleihen, denn das Ziel einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss besteht vor allem darin, die Rechte der Petenten und Petentinnen weiter zu stärken und zu gewährleisten, dass bei berechtigten Anliegen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu der empfohlenen Entschließung. Weiterhin empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Auch zu diesem Punkt bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Meine Damen und Herren, abschließend sei mir vielleicht noch ein persönliches Wort gestattet. Dies ist der letzte Bericht, den uns Herr Crone hier vorlegt. Die Amtszeit wird entsprechend enden. Ich möchte mich daher persönlich und, wenn ich hier in den Saal gucke, ich glaube, auch in Ihrer aller Namen, wenn ich die Leistung von Herrn Crone Revue passieren lasse, auch in Ihrer aller Namen bei Herrn Crone für seine Arbeit bedanken. Herzlichen Dank, Herr Crone! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Die Fraktion der SPD hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Hierzu wurde im Ältestenrat das Benehmen hergestellt. Ich sehe auch hier und höre auch keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und bitte nun Herrn Matthias Crone an das Rednerpult. Bürgerbeauftragter Matthias Crone: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man freut sich immer über Dank und Anerkennung und ich hoffe, ich kann Ihnen das auch gleich ein bisschen wieder zurückgeben. Das Berichtsjahr 2022, wieder ein Krisenjahr, liegt ja in unserem Empfinden schon länger zurück, weil wieder so viel passiert ist in der Zwischenzeit. Aber in dem Bericht über dieses Jahr stecken immer noch eine Reihe von aktuellen Elementen. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses nimmt Aspekte aus dem Bericht auf, die alle auch längerfristige Bedeutung haben dürften. Und nebenbei bemerkt, es ist eine Premiere, dass aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten unmittelbar auch Handlungsimpulse an die Landesregierung abgeleitet werden. Und Sie werden verstehen: Das begrüße ich sehr. Ein Punkt betrifft das neue Denkmalschutzrecht. Es stimmt, auch Denkmalschutz ist nicht absolut. Abwägung von Rechtsgütern, von unterschiedlichen öffentlichen Belangen ist natürlich immer nötig. Und gute Fachlichkeit heißt eigentlich, andere Belange in den eigenen Entscheidungen gleich mitzubedenken. Dies haben aber Menschen mit Behinderungen, deren Belange der Bürgerbeauftragte ja besonders vertreten soll, aber immer wieder auch bei Entscheidungen der Denkmalpflege vermisst. Fragen waren immer: Warum darf ich in meinem denkmalgeschützten Haus keinen Fahrstuhl bauen oder ihn anbauen, wenn er für ein Familienmitglied mit Behinderung dringend gebraucht wird? Was geht vor, der Denkmalschutz oder die Mobilität im Alter? Wir haben diese Fragen in einer Fachtagung 2022 mit der Hochschule Wismar und dem Inklusionsförderrat in guter Zusammenarbeit behandelt. Wir haben gelernt, dass es für viele Situationen gute Lösungen geben kann, die Denkmalpflege auf der einen Seite und gute Zugänglichkeit, gute Barrierefreiheit auf der anderen Seite miteinander verbinden. Voraussetzung ist immer Offenheit und Kreativität der Entscheider und Klarheit über Rechte der Menschen mit Behinderungen. Diese Klarheit sollten wir im neuen Denkmalschutzgesetz herstellen – das ist ja auch die Empfehlung, das war auch das Ergebnis unserer Tagung –, und ich bin erfreut, dass das Anliegen jetzt auch in einer Landtagsdrucksache enthalten ist. Gesetze sollten so sein, dass Menschen, die Recht anwenden müssen, gleich von Anfang an Barrierefreiheit, also Teilhabe oder Inklusion von Menschen mit Behinderungen, mitdenken. Teilhabe ist ein Menschenrecht, nicht nur, weil wir das in den Vereinten Nationen so vereinbart haben. Es gehört zu unserem Menschenbild und sowieso, wie ich finde, zu einem anständigen Umgang in einer solidarischen Gemeinschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Dieses Recht auf Teilhabe hat es aber im Alltäglichen durchaus schwer. Das liegt nicht unbedingt an den Gesetzen, am Sozialrecht, es liegt eigentlich eher in den Verwaltungsverfahren begründet. Sie wissen, Betroffene benötigen Hilfen, um am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, sie benötigen Begleitpersonen, Hilfsmittel, Fördermaßnahmen. Aber viele leiden darunter, dass es oft sehr lange braucht, ehe der Bedarf ermittelt wird. Im Jahresbericht finden Sie zwei Beispiele, wo allein unser Petitionsverfahren, also mithilfe des Bürgerbeauftragten, vom Antrag bis zum Bescheid 17 beziehungsweise 18 Monate dauerte. Helfen würden ja oft schon vorläufige und befristete Bewilligungen, was aber selten vorkommt. Und so bleibt es oft dabei, dass viele Betroffene sehr lange auf ihre Teilhabeleistung warten müssen. Lange warten, so heißt es auch oft für Träger und Einrichtungen, die die Leistungen dazu erbringen sollen, zumindest in einigen Regionen unseres Landes. Wenn sie neue Leistungsentgelte verhandeln müssen, kommt es häufig gar nicht erst oder häufig länger nicht zu Terminen für Verhandlungen. Gerungen wird dann aber auch inhaltlich um Selbstverständlichkeiten – die ich so sehe – wie Tariferhöhungen. Nicht geeinte Verfahren entstehen dann, verstopfen die Schiedsstellen und manchmal leider auch dann die Gerichte. Manche Einrichtungen, so ist es mir neulich wieder vorgetragen worden, kommen dann schon an die Grenzen ihres Durchhaltevermögens. Die ersten sind ausgestiegen und vom Netz gegangen, und spätestens das trifft dann die Menschen, die dringend auf die Leistung angewiesen sind. Nun fragt man sich: Muss das so sein? Muss man alles achselzuckend hinnehmen? Ist das alles schicksalhaft? Natürlich nicht! Belange von Menschen mit Behinderungen, von Schwächeren sind keine Nebensachen. Sie sollten viel häufiger Chefsachen sein, dann würde sich vielleicht das eine oder andere ändern. Die Mitarbeiter in den Sozialämtern oder erst recht in den Jugendämtern, die alle große Verantwortung tragen, wie ich finde, hätten es verdient und die Menschen, um die es geht, auch. Für jeden Bürgerbeauftragten sind soziale Fragen und die Anliegen der Menschen mit Behinderungen jedenfalls Chefsache, schon von Gesetzes wegen. Und der Landtag darf, Sie dürfen sicher sein, dass das für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für mich nicht nur formal so ist, sondern dass diese Anliegen auch mit Hingabe und Sorgfalt behandelt werden. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist und bleibt richtig, dass zu der klassischen Aufgabe des Bürgerbeauftragten als Ombudsmann ergänzend hinzugekommen ist der Auftrag zur sozialen Unterstützung und zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderungen. Das Gute ist, dass diese gesetzgeberische Schwerpunktentscheidung auch durch die Inanspruchnahme unterstrichen wird. Rund die Hälfte der Fälle betrafen auch 2022 wieder diesen Auftrag. Viele möchten eben einfach eine leicht zugängliche, unabhängige und natürlich auch kostenfreie Hilfe erhalten und die sollen sie in unserer Dienststelle auch wirklich bekommen. Meine Damen und Herren, nun ist 2021 eine weitere Beauftragung hinzugekommen, die Beauftragung für die Landespolizei. Diese Regelung haben fünf andere Bundesländer mittlerweile auch so getroffen. Sie können dem Bericht entnehmen, dass aus der Landespolizei 2022 nur wenige Eingaben angekommen sind. Das mag daran liegen, dass es zu der Zeit noch nicht so bekannt war, diese Polizeibeauftragung, aber es ist erfreulich, das möchte ich jetzt sozusagen vorblenden, dass sich dieses Bild verändert hat. Im Mai 2023 konnten wir einen neuen Fachreferenten einstellen. Seither verzeichnen wir über 20 Beschwerden und wichtige Anregungen aus der Polizei. Zunehmend gibt es jetzt Resonanz für den Polizeibeauftragten als parteiische, externe, unabhängige, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) als unparteiische, externe, unabhängige Stelle, (Nikolaus Kramer, AfD: Ich wollt schon gerade sagen!) die klären und vermitteln und auch Themen aufgreifen kann. Ja, „parteiisch“ können Sie schon insofern unterstellen, dass ich natürlich immer auch ein Herz für die Polizei insgesamt habe. Ich werde auch gleich begründen, warum. Ich hoffe, dass diese Entwicklung, dass sie sich fortsetzt und der Beauftragte immer mehr dazu beitragen kann, dass die Landespolizei für die Anforderungen jederzeit immer gut gerüstet ist und sie gut bewältigen kann, denn die Polizei ist ja nun mal eine wirksame und wichtige Stütze für Rechtsstaat und Demokratie. Sie genießt in der Bevölkerung immer noch viel Vertrauen. Es sind deutschlandweit nach jüngsten Umfragen drei Viertel der Menschen, und ich glaube, das ist auch zu Recht so. Insofern können Sie mich als parteiisch betrachten. Mitzuhelfen, dass es so bleibt, finde ich, ist eine edle Aufgabe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, wir spüren alle, dass Unzufriedenheit und Verunsicherung in letzter Zeit gewachsen, deutlich gestiegen sind, Missstimmung, Gereiztheit, allgemeiner Verdruss schon 2022, aber zunehmend und besonders 2023. Für all das gibt es ganz verschiedene Gründe, die werden hinreichend in allen möglichen Ebenen analysiert. Steigende illegale Zuwanderung macht vielen Angst. Die Klimakrise, ein Krieg vor der Haustür, die demografische Krise mit Arbeitskräftemangel im Schlepptau, alles Krisen, die – das spürt jeder – sich überhaupt nicht leicht lösen lassen. Die Folge ist natürlich, dass allgemein das Vertrauen in das Funktionieren des Staates, folgt man den Umfragen, gesunken ist. Der Staat sei überfordert, meinen viele, und ich merke das auch in vielen Hundert Gesprächen eines Jahres und Zuschriften, die an mich gelangen, weniger an den Themen selbst, sondern an ihrer Einbettung und in Nebenbemerkungen, die kommen. Wachsende Unzufriedenheit in den Themen allerdings betraf die buchstäbliche Zugänglichkeit von Behörden. Wir hörten es gerade auch schon in dem Beitrag von Herrn Krüger. Die Beschlussempfehlung nimmt das ja erfreulicherweise auch auf. Aber wir haben es auch mit Kritiken in Verwaltungsverfahren zu tun, Fragen wie: Warum müssen wir Daten liefern, die ohnehin staatlich vorliegen? Sie kennen das Beispiel der Bodenrichtwerte für die Grundsteuer. Warum müssen wir fristgerecht liefern oder beantragen und erhalten den Bescheid, den Termin oder das Ergebnis erst nach langer Zeit? Beispiel der Führerscheintausch, wir hörten es. Ich nehme das alles sehr ernst. Jeder demokratische Staat lebt ja von dem Grundgefühl seiner Bürgerinnen und Bürger, das lautet: „Ja, im Großen und Ganzen funktioniert es, ich vertraue darauf, dass der Laden läuft, darauf, dass ich halbwegs sicher leben kann, dass ich halbwegs gerecht behandelt werde, dass ich meine Freiheiten habe.“ Das ist das Grundgefühl, von dem wir ausgehen müssen, das es braucht. Aber was tun, wenn dieses Gefühl, dieses Vertrauen schwindet, ob zu Recht oder nicht? Ich bin überzeugt, Vertrauen gewinnen wir nicht durch große Ankündigungen, nicht durch Eröffnen großer Erwartungshorizonte, die vielleicht gar nicht erreicht werden können, auch nicht durch radikal einfache Antworten. Nein, es geht um nüchterne Antworten, um praktische Ergebnisse, um greifbare Lösungen und um die Botschaft: Wir haben das Problem erkannt, wir bearbeiten es. Und es geht um das Bewusstsein, dass auch die Leistung im Kleinen zusammenhängt – wenn das die Botschaft ist, das wäre wichtig für viele Menschen –, das Gefühl dafür, dass die Leistung im Kleinen zusammenhängt mit der Besserung des Großen und Ganzen. Das haben viele. Alles hängt mit allem zusammen. Und jeder öffentlich Bedienstete muss wissen, dass er dann auch letztlich das Ganze repräsentiert, jeder, der bedienstet ist, und erst recht jeder, der Verantwortung hat. Weshalb genießt die Polizei immer noch so viel Vertrauen? Weil sie kommt, wenn die Not da ist, und nicht darauf verweist, dass die Kollegin gerade erkrankt ist, weil sie jederzeit erreichbar ist, weil sie unmittelbar hilft und wirkt. Vertrauen gewinnt, wer Verantwortung übernimmt. Das ist bei der Polizei natürlich auch leichter zu organisieren. Aber wenn man das auf die allgemeine Verwaltung überträgt, heißt das für mich: Erreichbarkeit verbessern, Zugänglichkeit erleichtern, Abläufe standardisieren, damit sie zügiger sind, Präsenz zeigen, Personal schulen und fortbilden, Fehler auswerten, Unterstützung durch IT stets verbessern und Zusammenarbeit suchen. Das ist natürlich leichter gesagt, als es umzusetzen ist. Aber es gehört zu meiner größten Sorge, dass im Zeichen des demografischen Umbruchs noch mehr ganz wesentliche Verwaltungsbescheide nicht mehr in angemessener oder sogar in notwendiger Frist die Bürger erreichen. Der Mangel an Nachwuchs – wir haben das auch hier im Petitionsausschuss besprochen – macht sich ja jetzt schon in der öffentlichen Verwaltung immer stärker bemerkbar. Weniger Menschen werden künftig voraussichtlich mehr öffentliche Dienstleistungen erbringen müssen. Ich kann aber noch keinen umfassenden Lösungsansatz für dieses grundlegende Problem erkennen. Viele Institutionen, viele Einrichtungen kämpfen nur für sich. Durchgreifende Lösungen sind aber nur als – das ist meine Überzeugung und das haben wir auch in der Beratung der Bürgerbeauftragten gemeinsam festgestellt –, können aber nur als gesamtstaatliche Kraftanstrengung zu bekommen sein. Standardisieren und Automatisieren sind sicher wichtige Teilantworten, Entbürokratisierung und Aufgabenkritik auch. Was aber jedem Bürgerbeauftragten wichtig sein muss und nicht vergessen werden darf dabei, ist eine bürgerorientierte Informations- und Fehlerkultur, eine zugewandte Haltung. Auch sie kann unter dem Strich Effizienz steigern, Akzeptanz sichern und Gerichtsverfahren vermeiden. Bürgerbeauftragte wirken besonders daran mit. Mir war deshalb immer und ist immer noch – so weit ist es ja auch noch nicht, dass ich im Imperfekt reden darf –, mir ist immer noch ein Satz dabei wichtig, ein Satz des italienischen Sozial- und Jugendpriesters aus dem 19. Jahrhundert, Don Giovanni Bosco, ist mir Hilfe und Mahnung zugleich gewesen, der lautet, ich zitiere: „Achte jeden, aber fürchte niemanden.“ Diesen Satz teile ich gern mit jedem, der einen öffentlichen Dienst leistet und Verantwortung trägt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre stetige Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Wenn Sie noch ein bisschen warten mit Ihrem Klatschen, würde ich noch einiges sagen wollen, da das ja voraussichtlich – so hat es ja Herr Krüger auch schon angedeutet – der letzte Jahresbericht des Bürgerbeauftragten sein dürfte, den er dem Parlament vorgestellt hat. Und ich möchte einer förmlichen Verabschiedung natürlich nicht vorgreifen, aber ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Crone – ich denke mal, der spontane Beifall nach Ihrer Rede hat es ja auch gezeigt –, im Namen des Landtages für Ihre hervorragende Arbeit als Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu danken. Insgesamt zwölf Jahresberichte haben Sie dem Landtag in Ihrer bisherigen Arbeit vorgelegt und dabei viele wichtige Impulse für die parlamentarische Arbeit gegeben. Sie waren mit Ihrer Arbeit immer ganz nah – und ich denke, das haben wir auch gehört – an den Bürgerinnen und Bürgern und haben einen wertvollen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie und des sozialen Zusammenhalts in Mecklenburg-Vorpommern geleistet. Dafür gebührt Ihnen, aber natürlich auch Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein ganz besonderer Dank und unser aller Respekt und Anerkennung. Und wenn Sie jetzt klatschen wollen, bin ich am Ende. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Die Abgeordneten Martin Schmidt und Jens-Holger Schneider erheben sich von ihren Plätzen.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2632, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2632 einstimmig angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2021 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2632 ebenfalls einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung des Antrages der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lebensmittelverschwendung entgegentreten, Drucksache 8/1752(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/2627. Antrag der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lebensmittelverschwendung entgegentreten – Drucksache 8/1752(neu) – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/2627 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments! Werte Gäste! Wir alle haben, glaube ich, unter ethischen Gesichtspunkten Sympathie für die Idee, dass man der Lebensmittelverschwendung entgegentreten muss. Nach den veröffentlichten Daten hungern weltweit über 800 Millionen Menschen. In Deutschland gibt es Armut, das hat viele Ursachen natürlich, aber unsere Verschwendung von Lebensmitteln ist dafür ein Mosaikstein: circa elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland pro Jahr im Müll, etwa sieben Prozent davon werden im Handel weggeworfen. Dann kommt es in der Folge zum sogenannten Containern. Rechtlich ist die Bewertung des sogenannten Containerns nicht ganz einfach. Es gibt zivilrechtliche Fragen, unter anderem dahin gehend, ob Weggeworfenes noch Eigentum bleibt, strafrechtliche Fragen, ob das Containern denn auch Diebstahl sei, vielleicht sogar Sachbeschädigung sein könnte, Hausfriedensbruch, und es gibt strafprozessuale Fragen, nämlich, unter welchen Umständen man möglicherweise das Vorgehen einstellen kann. BGB, StGB, StPO sind Bundesgesetze, aber es stimmt, es gibt auf Länderebene Richtlinien zum Straf- und Bußgeldverfahren, und auf eine Änderung dieser Richtlinien richtet sich der Antrag. Wir haben dazu eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und bei der Anhörung Befürworter und Gegner einer solchen Erleichterung der Einstellung in den Richtlinien gehört. Zu den Befürwortern gehörte unter anderem auch die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Hamburg. Sie hat ausgeführt, dass ein solcher Antrag eben zur Entkriminalisierung der Szene beitrage. Darauf kommt es allerdings nach Ablauf sozusagen einer gewissen Zeit jetzt nicht mehr an, denn ein Versuch auf Länderebene, zu einer Ergänzung der Richtlinien die erforderliche Einstimmigkeit herbeizuführen, ist – man mag das durchaus bedauern – im Frühjahr 2023 gescheitert. Der Antrag auf Änderung der Richtlinien wurde also auf der Länderebene abgelehnt. Der Antrag, diese Initiative Hamburgs zu unterstützen, geht damit ins Leere. Er ist aus meiner Sicht mit anderen Worten überholt, denn die Initiative war erfolglos. Welche Optionen bleiben nun? Die Optionen liegen meines Erachtens vor allem auf der Bundesebene. Man könnte gesetzlich neu regeln, wann Eigentum aufgegeben wird, bei den Diebstahlsvorschriften einen Absatz 3 oder Ähnliches einfügen, und klären, wann vielleicht kein Diebstahl vorliegt oder wie man vielleicht bei der Strafbarkeit eine Ausnahme machen könnte. Das Problem ist auf Bundesebene bekannt, es wird kontrovers diskutiert. Aber jetzt einen Initiativantrag auf einer ganz anderen Ebene brauchen wir dafür nicht. Natürlich, das will ich an dieser Stelle auch ausdrücklich gerne noch einmal betonen, sollte man das Problem auch wirtschaftlich angehen, die Unternehmen zur Weitergabe von genießbaren, aber nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln auffordern, steuerrechtliche und haftungsrechtliche Fragen lösen. All das würde ich begrüßen, wenn der Bund da am Ball bleiben würde. Was allerdings diesen Antrag hier hinsichtlich der Unterstützung der Initiative Hamburgs betrifft, kann man ihn aus meiner Sicht nur wegen Erledigung ablehnen. Und dementsprechend ist also die Empfehlung des Ausschusses, dass man sozusagen jetzt hier die Ablehnungsempfehlung bestätigt, dass man dem also zustimmen kann, auch gegeben. Also in der Sache ist der Antrag ohne Erfolg, dem Ausschussvorschlag kann man folgen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Ja, wie ich höre, geht es um Lebensmittelverschwendung. Das einzig Verwunderliche daran ist, dass dieser Antrag auf der Tagesordnung steht, denn – ich weiß jetzt nicht, was der Vorredner gesagt hat –, aber es geht ja eigentlich nur antragsgemäß darum, ob die Richtlinie für Strafgeld- und Bußgeldverfahren dahin geändert werden soll, dass diese Verfahren grundsätzlich nach Paragraf 153 wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Und die Anhörung und ohnehin die Problematik ist so, dass die Fälle, die davon betroffen sind, die Sie also meinen, es sind also nicht die Fälle, wo Hausfriedensbruch begangen wird, wo der Container aufgebrochen wird oder gewisse politisch motivierte Gruppen da an diesen Containern rumhantieren, die sollen ja alle ausgespart werden. Das wären ja die einzig problematischen Fälle. Ich habe damals schon gesagt, die normalen, diese kleinen Fälle, die Sie sich vorstellen, wo also ein Rentner da hingeht und sich da irgendwas rausholt, die kommen natürlich nicht bei Gericht. Ich habe die These gewagt zu behaupten – die wiederhole ich jetzt auch –, da gibt es keinen einzigen Fall in Deutschland, wo das zu Gericht kommt. Und deshalb, denke ich, war das auch mittragend dafür, dass auf der, auf der – nicht im Kongress – der Tagung der Justizministerinnen und Justizminister es abgelehnt worden ist, weil da gar kein Bedarf zu steht. Das war das Ergebnis einer umfänglichen Anhörung, wo insbesondere von der Seite BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die ganze Problematik der Lebensmittelverschwendung aufgemacht wurde, die ja überwiegend in Privathaushalten stattfindet und sicherlich von daher ein ernstes Thema ist – will ich gar nicht leugnen –, aber mit dem Antrag, mit dem, wo wir also hier befasst sind, überhaupt nichts, gar nichts zu tun hat. Deshalb ist der einzige, fast schon Skandal für mich, dass das hier – um wahrscheinlich den GRÜNEN da genehm zu sein – auf die Tagesordnung kommt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, der Rechtsausschuss sagt – das stammt sogar vom Vorsitzenden, glaube ich –, dass die Sache doch also eigentlich erledigt ist, als erledigt erklärt werden soll. Nein, sie muss hier noch mal erläutert werden! Und ich vermute, Sie werden wieder jetzt den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung aufmachen, nur das ist hier der falsche Ort und der falsche Antrag dafür. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Landtag hat ab und an Probleme damit, seine Tagesordnung abzuarbeiten. Anträge fallen hinten runter und können Monate später erst aufgerufen werden. NDR und SVZ berichteten im Februar, dass der Landtag nachsitzen müsse, weil wir es nicht schaffen, Anträge innerhalb der regulären Sitzungswoche abzuarbeiten, und mittlerweile wurde deshalb über eine neue Geschäftsordnung gestritten. Da hörte man Vorschläge wie, wir sollen die Redezeiten kürzen, Staatssekretäre reden lassen oder Reden nur noch zu Protokoll geben. Das kann man vielleicht alles machen. Ich schlage Ihnen mal was ganz Abenteuerliches vor: Wir hören auf, uns mit Anträgen zu befassen, die bereits in der Beratung waren und keine Substanz mehr haben. Und das bringt mich dann zu diesem Antrag, liebe Kollegen von den GRÜNEN und von der FDP. Es gibt nichts Überflüssigeres als einen Antrag, der fordert, sich einer Initiative anzuschließen, die es gar nicht mehr gibt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wir haben es gehört, bereits im März hat der Ausschuss, der für die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zuständig ist, diese Initiative abgelehnt, der Sie sich hier anschließen wollten. Und warum Sie dann diesen Antrag nicht zurückgezogen haben, das ist mir ein Rätsel. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Abgesehen davon, dass der Antrag gegenstandslos ist, habe ich Ihnen im Februar bereits gesagt, wir hätten viele Gründe, dem auch so nicht zuzustimmen, aber ich wiederhole es noch einmal kurz, der Antrag missachtet Haftungsrisiken. (René Domke, FDP: Aber genau deswegen haben wir es noch mal eingebracht.)

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine Frage?

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Christiane Berg CDU

Danke! Gerne, ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Frau Oehlrich!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Danke, Frau Präsidentin! Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass nach unserer Geschäftsordnung ein Antrag, der schon mal in den Ausschüssen beraten worden ist und zu dem es eine Beschlussempfehlung gibt, gerade nicht zurückgezogen werden kann?

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Christiane Berg CDU

Das ist mir bekannt. Das habe ich heute auch noch mal nachgefragt, ob es nicht eine Möglichkeit gibt. Aber es ist trotzdem schade, (Zuruf von René Domke, FDP) dass wir uns damit beschäftigen müssen, weil wir es vorher regeln hätten können, so. – Danke! So, und ich hatte gesagt, der Antrag missachtet Haftungsrisiken der Unternehmer. Er würde dazu führen, dass in privaten Mülltonnen auch gesucht werden kann, und er schweigt zu der Frage, wie mit mitverwirklichten Delikten umgegangen wird. Und am Ende sehen wir, da wühlen Leute im Müll, das wollen wir nicht. (René Domke, FDP: Machen sie aber trotzdem.) Ja, und dass der Antrag sich hauptsächlich an den Einzelhandel richtet, dass er da im Fokus steht, statt die privaten Haushalte, die den Großteil der Abfälle leider immer noch produzieren, das habe ich auch schon gesagt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich glaube, das hat abgenommen bei 30 Prozent Verteuerung.) Deshalb, die haben, selbst wenn die Hamburger Initiative nicht zwischenzeitlich abgelehnt worden wäre, es gäbe Gründe genug, diesem Antrag von unserer Seite nicht zuzustimmen, und wir werden deshalb der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses folgen und Ihren Antrag ablehnen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich Frau Berg anschließen und kann hinzufügen, auch über das Gendern müssen wir uns hier eigentlich nicht unterhalten. Niemand redet so viel über das Gendern wie die AfD und neuerdings auch die CDU. Wir tun das nicht. Es gibt Leute, die tun es, es gibt andere Leute, die tun es nicht, (Horst Förster, AfD: Die gendern einfach.) und das ist auch in Ordnung so. (Stephan J. Reuken, AfD: Da gibt es aber Leute, die das einfach vorschreiben.) Der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sah beziehungsweise sieht vor, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern dazu aufzurufen, eine Hamburger Initiative zur Änderung der RiStBV zu unterstützen. Diese strafprozessuale Lösung habe ich bereits in der ersten Debatte als unzureichend abgelehnt, denn das Containern bliebe damit weiter strafbar. Meine Damen und Herren, wir sind hier dennoch sehr offen herangegangen und haben den Antrag überwiesen, und die öffentliche Anhörung haben wir mit Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus verschiedensten Branchen und Interessengruppen durchgeführt. Und obgleich die Sachverständigen aus unterschiedlichen Bereichen kamen und ihre Sichtweisen und Vorschläge dargelegt haben, war zentral die Frage nach dem Sinn des Antrages, denn die Hamburger Initiative und damit auch der Antrag scheiterte schon im März dieses Jahres. Im RiStBV-Ausschuss konnte zum Hamburger Antrag, der auf ausdrückliche Bitte von zwei Bundesministern außerordentlich tagte und die Zustimmung aus M-V erhielt, nicht die benötigte Einstimmigkeit erzielt werden. Und wenn ich mir die Bundesminister so anschaue, dann scheint es eine Erklärung für den Antrag zu sein, denn beide Bundesminister kommen aus Fraktionen, die hier maßgeblich für den Antrag waren. Doch ein Schelm, wer Böses dabei denkt, und noch böser, wer darauf hinweist, dass Landesminister teilweise mit Parteibuch der beiden antragstellenden Fraktionen eben nicht zugestimmt haben und die Einstimmigkeit damit verhindert haben. Aber weiter mit der Anhörung: Da wurde eine Änderung des materiellen Rechts als eine denkbare Alternative genannt, so, wie es die Fraktion DIE LINKE im Bundestag mit einem eigenen Gesetzentwurf gefordert hat. Und nun dürfen Sie raten, welche Fraktionen nicht zugestimmt haben. (Zuruf von René Domke, FDP) Und eigentlich hatte ich mir jetzt noch Platz für eine Erwiderung des angekündigten Änderungsantrages gelassen, den habe aber ich nicht gesehen und weiß nicht, ob er da ist. Und so bleibt zu einem Antrag, dem im Ausschuss nicht einmal mehr die antragstellenden Fraktionen zugestimmt haben beziehungsweise der Ablehnung nicht widersprochen haben, nichts mehr zu sagen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Produktion von Lebensmitteln ist nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW für etwa ein Drittel der weltweit ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) Dennoch landen in Deutschland pro Jahr etwa elf Tonnen Lebensmittel auf dem Müll, sieben Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen im Handel. Oft geht es um Lebensmittel, die ohne Geschmacks- oder Qualitätsverlust noch genießbar wären. Darauf wollen Einzelpersonen und Initiativen aufmerksam machen, die weggeworfene Lebensmittel aus Müllcontainern von Supermärkten entnehmen und weiterverwenden. Das sogenannte Containern ist jedoch strafbar. In dem Antrag „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ hatte meine Fraktion zusammen mit der FDP beantragt, die Landesregierung aufzufordern, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz vom 12. Oktober 2021 zu unterstützen. Dabei ging es um eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – RiStBV –, die auf eine vereinfachte Einstellung von Strafverfahren wegen des Diebstahls weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern abzielte. Dazu sollte in der RiStBV eine neue Nummer 235a verankert werden, wonach die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen Containerns künftig wegen Geringfügigkeit einstellen, wenn sie weder mit einer Sachbeschädigung noch mit einem strafbaren noch mit einem größeren Hausfriedensbruch einhergegangen sind und sich durch den Verzehr der Lebensmittel auch keine Gesundheitsgefahren realisiert haben. Änderungen der RiStBV können die Länder – das wurde ja auch schon gesagt – nur einstimmig vornehmen. In der Sitzung des zuständigen RiStBV-Ausschusses vom 30. März 2023 kam jedoch keine einstimmige Entscheidung zustande. Zwar ist die Initiative aus Hamburg damit auf absehbare Zeit vom Tisch, erledigt – erledigt hat sich das Anliegen, Strafverfahren wegen nicht strafwürdigen Containerns möglichst schnell einzustellen, dadurch aber noch lange nicht. Ein Änderungsantrag hätte hier den Ursprungsantrag inhaltlich komplett ersetzt, und deswegen gibt es hier auch keinen Änderungsantrag, weil das so unzulässig gewesen wäre nach unserer Geschäftsordnung. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Meine Fraktion hat sich in der Ausschussberatung bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung im Rechtsausschuss enthalten und wird es auch jetzt wieder tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schön das Wasser austrinken! Das ist sonst wieder Verschwendung!)

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René Domke FDP

Mach ich vorher. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das waren nämlich vier Gläser, die eben weggetragen wurden, halbvoll.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, dafür, dass das alles schon so erledigt war, waren es doch recht wortreiche Beiträge, erstaunlicherweise. Vieles ist missverstanden worden bei diesem Antrag. Deswegen, glaube ich, ist es ganz gut, dass das noch mal auf die Tagesordnung kam, wenngleich wir wohl damit auch einverstanden wären, aber die Kollegin Oehlrich hat ja auch beschrieben, warum es nicht runtergehen konnte, Frau Berg, und deswegen war die Schelte jetzt völlig unberechtigt. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Also ich denke mal, wir sind uns alle einig, niemand will, dass Menschen gezwungen sind, sich ihre Nahrung aus Containern fischen zu müssen, und dennoch findet Containern statt. Und unser Sozialstaat, den ich für einen der sozialsten auf der ganzen Welt und auch für ausfinanziert halte, sollte dies eigentlich auch verhindern können, und trotzdem findet Containern statt. Niemand will, dass Hausfriedensbruch begangen wird, dass Sachbeschädigungen erfolgen, dass eine Vermüllung um die Container herum entsteht, und dennoch findet Containern statt. Und Kern des Antrags war auch was ganz anderes. Wir wollten es ja auch nicht straffrei stellen, sondern es ging um eine Sanktionsleitlinie in der RiStBV, eine Möglichkeit zu schaffen, einfacher mit diesen Verfahren umzugehen, wo es nur um das Containern geht, nicht aber um weitere Straftaten. Das ist hinreichend erklärt worden. Es gab eine Initiative der Freien Hansestadt Hamburg, der haben sich nicht alle Bundesländer anschließen können. Das Einstimmigkeitsprinzip gilt dort, insofern hat er sich jetzt inhaltlich überholt. Insofern ist es auch richtig, dass wir ihn heute hier erledigen können. Auch die FDP-Fraktion wird sich enthalten, gleichwohl hätte sie gerne auf dieser Ebene der Sanktionsleitlinie eine Möglichkeit geschaffen. Ich will aber auch noch mal darüber sprechen, weil das klang jetzt schon durch: Wir redeten eben nicht über eine Änderung des materiellen Strafrechts, wir redeten nicht über eine Änderung des Strafgesetzbuches. Dagegen haben wir Freie Demokraten uns immer verwehrt. Das werden wir auch auf der Bundesebene weiter so machen, denn eine pauschale Entkriminalisierung, die wollen wir nicht. Da sind zu viele Fragen und Aspekte noch offen, die diskutiert werden müssen. Das ist aber nicht der Raum hier, sondern das ist der Raum, den wir dann auf Bundesebene haben. Und das erklärt eben, Herr Noetzel, warum dort natürlich auch nicht zugestimmt werden konnte, weil genau diese Fragen überhaupt gar nicht geklärt waren, auch nicht von der LINKEN-Fraktion im Deutschen Bundestag. Also, meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben hinreichend begründet, warum uns das wichtig war. Auf der anderen Seite ist es zeitlich jetzt nicht mehr möglich. Und von daher muss man auf neue Initiativen hoffen, entweder auf Bundes- oder auf Landesebene. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2627. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1752(neu) abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2627 bei Stimmenthaltungen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ansonsten Zustimmung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 8/2617. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 8/2617 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zu dieser Beratung vor. Wir befinden uns mit dem Strategiefonds sozusagen auf der Zielgeraden. Nach einer langen Bestandsaufnahme, was noch da ist, was an Projekten nicht abfließt und ob Projekte auch wirklich in der vollen Höhe finanziert werden müssen, gab es einen Rest. Dieser Rest mit 2,89 Millionen Euro ist Ihnen bekannt, wie der aufgeteilt werden sollte im Finanzausschuss. Die meisten der Kolleginnen und Kollegen haben sich dazu auch geäußert. Und ich möchte auch betonen, am 31.12.2024 soll, wenn wir das Haushaltsbegleitgesetz für den Zeitraum 2024 und 2025 beschließen, soll der Strategiefonds, wie gesagt, Geschichte sein. Der eine begrüßt das vielleicht, der andere begrüßt es nicht, wir begrüßen es nicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich kann mir gut vorstellen, dass auch die Kollegen von der CDU es nicht begrüßen. (Torsten Renz, CDU: Haben wir denn eine Mehrheit zusammen? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Das weiß ich jetzt nicht, das glaube ich eher weniger, aber zumindest war es ein gutes Instrument, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) um den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sehr schnell und sehr fix zu helfen, wenn es mal Probleme gab. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und es ist auch, muss ich auch mal ganz deutlich sagen, es ist kein Wahlkreissicherungsfonds gewesen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) was der eine oder andere so gerne mal sagt, auch der Bund der Steuerzahler oder die FDP. Ich weiß immer nicht beim Bund der Steuerzahler und bei der FDP, ob das jetzt immer eins ist. (René Domke, FDP: Ja.) Ich habe den leisen Verdacht, dass ihr das immer selber schreibt beim Bund der Steuerzahler, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) und nur, dass dann immer … (René Domke, FDP: Wir sind der Bund der Steuerzahler.) Ihr seid der Bund der Steuerzahler, genau! Genau deshalb, deshalb, (René Domke, FDP: Einer muss auf die Steuergelder aufpassen.) deshalb kommt mir das auch immer so bekannt vor. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von René Domke, FDP) Ich bin ja mal gespannt, wie lange es heute dauert, bis das denn wieder rückgekoppelt wird, bis der Bund der Steuerzahler uns dann schreibt. (René Domke, FDP: Aber gut, dass du es ansprichst.) Ich wollte es ja nur mal gesagt haben. Aber wer glaubt, dass dies ein Wahlkreissicherungsfonds ist, da würde ich sagen, der glaubt auch daran, dass der Zitronenfalter die Zitronen faltet. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich glaube, Wahlkreise kann man damit nun wirklich nicht gewinnen. Es gibt gute Beispiele dafür, wie es nicht funktioniert. Und vor allen Dingen, das hat man ja bei der letzten Wahl gesehen, leidlich geprüft, glaube ich, die Kollegen noch von der CDU, die können reichlich was davon sagen. Und von der Warte her, glaube ich, sollte man mit diesem Mal aufhören, dass es ein Wahlkreissicherungsfonds ist. Das ist hausgemachter Blödsinn von denjenigen, die uns hier wirklich mit Neid und Missgunst überschütten wollen, weil wir so ein gutes Instrument erfunden haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeit, diese Mittel als Haushaltstitel in den Haushalt einzubringen, wurde auch angesprochen im Finanzausschuss. Das kann man natürlich so machen, aber das war nicht unser Weg. Wir haben gesagt, wir wollen das Sondervermögen weiterhin bis nächstes Jahr haben. (Zuruf von René Domke, FDP) Und dann abschließend darum auch die gute Diskussion im Finanzausschuss mit den Kolleginnen und Kollegen. Es wurde auch … (Zuruf von René Domke, FDP) Na ja, ihr wart ja nun gar nicht da (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und René Domke, FDP) bei der Beschlussfassung im Finanzausschuss, muss man ja auch mal ganz ehrlich sagen. Ich weiß, ihr hattet Jahresempfang. Das will ich auch niemandem zum Vorwurf machen, aber dann sollte man sich doch abschließend ein bisschen zurückhalten bei den Diskussionen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE) Nee, wenn man nicht dabei ist, kann man schlecht darüber reden. Ein Punkt wurde natürlich angesprochen, der war erwartungsgemäß, warum die LINKEN dem zustimmen. Herr Kollege Koplin hat auch was dazu gesagt. Wahrscheinlich wird er nachher auf diesen Vorwurf kurz reagieren. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ja. (René Domke, FDP: Da bin ich gespannt. – Torsten Renz, CDU: Ach, hat er einen Weg gefunden?!) Er hat einen Weg gefunden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Ansonsten, wir stehen bereit. Wir haben die Mehrheit.) Und der Weg, den er beschrieben hat, war auch sehr gut und sehr einleuchtend. Das würde, glaube ich, jeder Koalitionspartner ähnlich gestalten. Und von der Warte her kann ich dem nur zustimmen. Und vielen Dank dafür an die Fraktion DIE LINKE! Die letzten fünf Jahre waren ja auch nicht ganz einfach in der Beziehung. Wir haben uns oder ich durfte mich da, glaube ich, öfters mal verprügeln lassen hier am Rednerpult. Das habe ich gerne hingenommen, auch dafür, dass eben dieses gute Instrument den Menschen im Land geholfen hat. Das habe ich dann gerne gemacht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen der SPD und DIE LINKE haben jetzt noch mal Vorschläge vorgelegt, wie die 2,89 Millionen Euro verteilt werden könnten. Es sind in den Bereichen Sozial, Kultur und in dem Bereich Kinder- und Jugendpolitik Projekte installiert worden, aufgerufen worden, ich glaube, die können gut umgesetzt werden. Und von der Warte her glaube ich und hoffe auch auf die Zustimmung. Das war ja auch im Finanzausschuss so, dass die Koalitionsfraktionen dem zugestimmt haben, dass die GRÜNEN und die CDU sich enthalten haben. Da bin ich jetzt heute mal gespannt, wie das Ergebnis aussieht. Bei der AfD, bei den kritischen Bemerkungen, war das nicht anders zu erwarten. Und von der Warte her bin ich jetzt echt mal gespannt, wie wir alle abstimmen wollen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Nein, die FDP war ja nicht da, aber da werden wir sehen, wie sie heute abstimmen. Wenn es danach geht, was der Bund der Steuerzahler/FDP dazu sagt, dann weiß ich, was dabei rauskommt. Ansonsten vielen Dank für die gute Diskussion im Finanzausschuss und hoffentlich auch hier! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Beste Rede dieser Wahlperiode hier!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Uns liegt eine Beschlussempfehlung zum sogenannten Strategiefonds vor, und um es vorneweg klarzustellen: Jedes einzelne Projekt verdient es natürlich, diskutiert zu werden (Sebastian Ehlers, CDU: Siehste!) und auch im Großen und Ganzen umgesetzt zu werden. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Aber – und jetzt kommts – hier geht es wieder einmal auch um die technische Umsetzung und die Art und Weise, wie die Maßnahmen finanziert werden sollen, vor allem, wenn sich Politikzwischenhändler von Links dazwischenschalten, die durch ihre Einzelinteressen sogenanntes Rent Seeking betreiben, wie es Gordon Tullock, Vertreter der neuen politischen Ökonomie, einst nannte. Diese Einzelinteressen sind bekanntermaßen für die Gesamtheit ineffizient. Wir haben bei der Konzipierung des Strategiefonds bereits in der letzten Legislaturperiode dargestellt, dass eine derartige Honigtopflösung für uns keine nachhaltige Strategie im Wortsinne ist. Eine Strategie im Sinne einer langfristigen Zeitperiode, die große Weichen stellte, die blieb nicht erkennbar. Jugendbeteiligung, Fanfarenzüge, Kinderkonzerte und Krankenhausclowns sind keine Strategie, sondern keine Strategie, sondern kurzfristige Ausgaben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ohne das jetzt inhaltlich bewerten zu wollen – alles nette Ideen, aber in den Wahlkreisen rumrennen und den Leuten erzählen, wie sehr man da irgendwelche Zuwendungen rausgeleiert hat, das ist keine Aufgabe des Landes beziehungsweise einer Mehrheit an Fraktionen, die ausknobeln, wen sie beschenken möchten. Solche Finanzierungen gehören für uns jedenfalls schlicht in den regulären Haushalt, und das ist völlig egal, ob sie „Strategiefonds“ oder „Vorpommernfonds“ heißen, „Zukunftsfonds“ hießen in der Vergangenheit oder „Bürgerfonds“ heißen in näherer Zukunft. Wir wollen grundsätzlich eine andere Herangehensweise: a) mehr Geld für die Kommunen, die dann freiwillige Aufgaben selber stemmen können, im Bereich der Kultur beispielsweise, b) entsprechende Titel im regulären Haushalt für größere Projekte. Also führen Sie die übrigen Mittel zurück in die Rücklagen oder bringen Sie die Beträge in ordentlichen Titeln mit Erläuterungen aus, wenn Sie die Haushalte aufstellen! Aber hören Sie auf mit Ihrem Wirrwarr an Sondertöpfen und Landesbeteiligung! Sie erwecken damit nur den Anschein, dass Sie den Finanzen die Transparenz und Öffentlichkeit entziehen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und Sie werden sich sicherlich auch noch daran erinnern, Ende 2019 haben wir damals als AfD-Fraktion unseren Gesetzentwurf eingebracht, dass der Strategiefonds abgewickelt wird. In dem Sinne ist es für uns sowieso nur konsequent, wenn wir hier unserer Linie treu bleiben. Die Budgethoheit des Landtages soll nicht länger ausgetrickst werden, damit sich Fraktionen Rosinen rauspicken können, welche Wahlkreisprojekte finanziell besonders bedacht werden. Alle Bürger und Gebiete hier in diesem Land erarbeiten gleichermaßen Steuern, und die Meinungen der Bürger sind politisch und kulturell divers. Und es kann nicht sein, dass nur bestimmte Wahlkreise mit viel Geld bedacht werden und manche weniger. Das ist nicht unser Politikstil auf jeden Fall. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und nicht nur wir von der AfD übten Kritik am Strategiefonds, es wurde hier eben auch schon noch mal erwähnt: Früher gab es noch diese Kritik von Links. Die LINKEN leiden inzwischen wahrscheinlich aber an der allseits bekannten Regierungsbeteiligungsamnesie, (Beifall Horst Förster, AfD) und die Vergessenskurve ist nach dieser Zeit wahrscheinlich bei null auf der Y-Achse gelandet. Und ein weiterer großer Kritiker war natürlich der Landesrechnungshof. Im Landesfinanzbericht 2021 ließ man kein gutes Haar am Strategiefonds. Ich zitiere die heftige Kritik, damals zusammengefasst: – „Beim Strategiefonds handelt es sich nicht um ein Sondervermögen. – Die Einzelprojekte des Globalvolumens sind überwiegend nicht mit dem gesetzlich vorgegebenen Zweck vereinbar. – Der Mittelabschluss ist … stockend.“ Und als vierten Punkt: – Der administrative Aufwand für die Förderung der Projekte ist unverhältnismäßig hoch.“ (Beifall Horst Förster, AfD) Die weiteren Details erspare ich Ihnen jetzt. Kurzum, die seriösen Finanzwissenschaftler des Hofes und die Opposition waren eigentlich froh, dass dieses Pseudosondervermögen mit schwammigen Fördervoraussetzungen endlich abgewickelt wird. Letztlich sehen wir bei vielen der Projekte inhaltlich, wie gesagt, keinen Dissens. Auch die Beträge scheinen in der Regel verhältnismäßig zu sein. Aber seien Sie sich auch sicher, wir werden mit einer reinen Lupe auf diese Art der Demokratie schauen und unsere Kritik weiterhin an solchen Vermögen formulieren, einer Art der Demokratie, die langsam der eines römischen Patronats gleicht, wo ein Haufen Lokalpolitiker Geld über der Klientel ausschüttete, um sich Loyalität und Stimmen zu sichern. Das hat nichts mit Politik und Demokratie zu tun, wie wir sie seitens der AfD uns vorstellen. Diese Klientelpolitik lehnen wir entschieden ab, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) so auch den jetzt kommenden sogenannten Bürgerfonds. Ich kann nur sagen, wenn Sie damit weitermachen, wir werden Sie auf Schritt und Tritt dabei auch begleiten. Wir werden über Ihre Methodik, sich als Kümmerer vor Ort zu inszenieren, aufklären. Die Menschen werden vielleicht die Gelder annehmen von Ihnen, aber dann im Bewusstsein unserer Aufklärungsarbeit, da können Sie sich sicher sein. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Wir werden auch alles genau kontrollieren, wer die Zahlungsempfänger sind, und werden das natürlich öffentlich machen. (Thomas Krüger, SPD: Machen Sie mal!) Und auch, wenn LINKE und CDU sich am Ende verkauft haben und die Hände reichten, wir können nur versprechen, mit der AfD wird es so etwas nicht geben, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) wir werden die Steuermittel immer sorgfältig in den regulären Haushalten parken und nur bei wirklich dringenden Handlungsbedarfen davon abweichen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und aus diesen haushaltstechnischen Gründen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es genau wie mein Kollege Tilo Gundlack sagen: Der Strategiefonds war eine der großen Erfolgsgeschichten in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und das lassen wir uns auch von keinem zerreden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Und weil das so ist, nehme ich Sie noch mal kurz auf ein paar Meilensteine des Strategiefonds mit, was da so alles passiert ist. Es wurden 250 Millionen in zahlreiche Projekte in Mecklenburg-Vorpommern investiert. Ich erinnere an den Kofinanzierungsfonds. Insgesamt 45 Millionen Euro sind dort hineingeflossen. Dieser Fonds diente dazu, Eigenanteile, vor allem in Gemeinden im ländlichen Raum, die alle über keine soliden Haushalte verfügten, abzufedern und zum Teil sogar ganz zu übernehmen. Dadurch konnten zahlreiche Sportplätze, Gemeindeeinrichtungen und viele andere Sachen saniert werden. Wir hatten ein Sonderprogramm Schulbau. Dort sind insgesamt 25 Millionen reingeflossen, sicherlich ein Ergänzungsprogramm, aber das ist immerhin mehr, als Rot-Rot mit den letzten zwei Doppelhaushalten bereitgestellt hat. Auch das möchte ich an dieser Stelle erwähnen. (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Ich möchte an die onkologische Spitzenzentrumsforschung an der Uni Rostock und der Uni Greifswald erinnern, wo wir 2,5 Millionen bereitgestellt haben und die dort jetzt ganz wichtige Forschung betreiben. Tilo wird sich erinnern an das Blue Concept, wo wir lange gerungen haben (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU) und am Ende über den Strategiefonds 2,5 Millionen Euro bereitgestellt haben, um Bauingenieure, wo wir dringend Nachwuchsbedarf haben, angefangen in Neubrandenburg, Wismar und auch wieder an der Universität in Rostock auszubilden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Tilo Gundlack, SPD) Und ich möchte, das war der CDU-Fraktion immer besonders wichtig, an 17 Millionen Euro für Kirchsanierungen erinnern. Über 160 Kirchen konnten zum Teil gerettet werden, muss man tatsächlich sagen, weil es vor allem auch um Dächer und solche Sachen ging, um sie dicht zu bekommen. Über 160 Kirchen konnten gerettet werden, aus unserer Sicht hätten es gerne mehr werden können. Wir sehen, auch in den beiden letzten Doppelhaushalten unter Rot-Rot stehen dafür null Euro zu Verfügung, meine Damen und Herren. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Über den Staatsvertrag kriegen die Kirchen ja Geld, nicht zu knapp.) Ich will an 2 Millionen Euro für IAD-Geräte erinnern, die wir flächendeckend im ganzen Land gefördert haben und die jetzt in jeder, fast jeder Gemeinde und jeder Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen. Beim Thema Feuerwehren, Sie wissen, ist mir und der CDU-Fraktion immer ein wichtiges Anliegen, insgesamt 10 Millionen für Ausrüstungen, für dringend benötigte Ausrüstungen in der Freiwilligen Feuerwehr. Es sind über 400 Feuerwehren im Land gefördert worden, wo wir persönliche Schutzausrüstung, Pumpen oder auch Mannschaftstransportwagen für die Jugendfeuerwehren angeschafft haben. Ich möchte erinnern an 4 Millionen Euro für die Tanzkompanie in Neustrelitz. Wir sind alle gespannt, wie das ab nächstem Jahr unter Rot-Rot hier weitergeht. Wir waren auf einer Sommertour da, wir sind schon sehr auf Ihre Vorschläge gespannt. Und zum Schluss – ich könnte noch vieles aufzählen, dann wäre meine Redezeit aber zu Ende – will ich noch nennen 2 Millionen für Spielplätze, die Gesundheitsversorgung, Notsicherung, Kunst und Kultur, und es gab zahlreiche Projekte von Gemeinden, die wir, ob es Plätze, die saniert wurden, ob es Vereinsgebäude waren, überall hat der Strategiefonds unterstützt. Und nun kommt es heute zu diesem Antrag hier. Die Linksfraktion war ja immer – wir haben das von Tilo schon gehört – ein entschiedener Gegner dieses Fonds. Sie haben ja sogar Klage eingereicht vor dem Landesverfassungsgericht. Die ist ja, wie wir alle wissen, gescheitert. Man könnte heute sagen, die Linksfraktion ist vom Saulus zum Paulus geworden. Der Strategiefonds wird ja nicht beendet, er wird quasi verlängert, neue Projekte werden hinzugeführt. Und ich glaube, es wird wie beim Zukunftsfonds sein, auch nach 2026 werden wir hier noch vom Strategiefonds reden, weil hinzu kommt ja – auch das trägt ja die Linksfraktion mit – der Strategiefonds 2.0. Wir nennen ihn jetzt Bürgerfonds, und es geht weiter. Ich habe ja schon, glaube ich, in der Ausschusssitzung gesagt – für Ihren Bürgerfonds, wo ja mittlerweile 21 Millionen im nächsten Jahr bereitstehen werden –, hätten Sie das Geld genommen und rechtzeitig in den Strategieform gesteckt, wären die meisten Projekte schon angelaufen, in der Umsetzungsphase, weil die Förderrichtlinien, gerade für Spielplätze und Kultur im ländlichen Raum, hat es im Strategiefonds alle gegeben. Jetzt ist er, glaube ich, so langsam am Werden. Förderrichtlinien sind noch nicht erschienen, aber wir werden mal schauen, wie der Bürgerfonds dann so anläuft und ob er dann auch so eine tolle Wirkung entfaltet wie der Strategiefonds. Ja, was soll ich sagen? Ich kenne kein Fördermittelprogramm, das so flächendeckend auch bis in die kleinste Gemeinde hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gewirkt hat. Deshalb halte ich das für eines der besten Instrumente, das ich auch – ich bin jetzt ja bald 18 Jahre hier – in meinen 18 Jahren hier tatsächlich ausprobiert habe, das ausprobiert werden durfte, wo auch das Parlament durchaus eine viel höhere Mitsprache hatte als sonst, wenn wir hier 10 Milliarden verabschieden und die Regierung das dann tut. Insofern, finde ich, war das schon eine gute Einrichtung. Wir werden uns heute, auch wenn wir die Projekte, die Rot-Rot hier aufgeschrieben hat, durchaus für sinnvoll halten, bei diesem Antrag enthalten. Tilo wird das wissen, wir hätten uns dafür ausgesprochen, lieber noch ein wenig mehr Geld in Kirchsanierung zu stecken. Da gibt es zahlreiche Projekte noch auf der Liste, die nicht abgearbeitet werden konnten. Deshalb werden wir uns hier heute enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja hier schon von allen Vorrednern angemerkt worden, mal sachlich – danke, Tilo! –, mal süffisant, mal abwertend grundiert, dass wir erhebliche Probleme mit dem Strategiefonds hatten, ihn entschieden kritisiert haben, abgelehnt haben, wenn die Abstimmungen da dem Grunde nach anstanden, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil wir den Prozess des Zustandekommens und die Art und Weise der Abwicklung kritisiert haben und die Projekte, die darin aufgelistet waren, durchaus differenziert betrachtet haben. Es ist richtig gesagt worden, wir haben den beklagt, weil wir ihn, und das ist diese unterschiedliche Sicht, haben wir auch heute noch, auch heute am heutigen Tag, dass es aus unserer Sicht seinerzeit 2017 ein Fonds war, der ein Privileg darstellte für Koalitionsabgeordnete, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die durchaus auch durch die Wahlkreise gezogen sind, gesagt haben: Habt ihr was, gibt es da Projekte, die wir unterstützen können? (Marc Reinhardt, CDU: Ich weiß nicht, was ihr macht.) Den von Tilo verwendeten Begriff würde ich da gar nicht wiederholen, weil er sich ja so auch nicht bewahrheitet hat, schaut man sich die Ergebnisse letztendlich an. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und wir hielten und halten dieses Aufsetzen von damals für undemokratisch. Es gab ja durchaus dann auch eine rechtliche Korrektur im Jahr 2020. Und was die Projekte im Einzelnen betrifft, der Anspruch war, Strategiefonds, also landesweit bedeutsame Projekte aufzulegen. Da gab es welche, danke für das Erwähnen, onkologische Spitzenmedizin ist eine solche, wir haben sie jetzt im regulären Haushalt, oder die MitMachZentralen, jetzt haben wir sie im regulären Haushalt, haben also, was das betrifft, verfolgen wir jetzt eine andere Philosophie. Es gab auch Dinge, wir haben ja dann, wir schon als LINKE in der Regierungsverantwortung, auch die Nachlese gemacht, wie sind diese Projekte abgerechnet, um eben zu schauen, was ist noch da an finanziellen Mitteln und was ist verbraucht worden. Da gab es die frappierenden Erkenntnisse, dass Geld eingestellt wurde, ein Projekt angemeldet wurde und die Gemeindevertretung selber das gar nicht wollte, oder es gab solche bedeutsamen, landesweit bedeutsamen Projekte wie Longierpferde oder ein Longierpferd, Paddeltouren, Klavierkauf und so weiter. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Also da sage ich, das ist darunter eigentlich nicht zu fassen. Und dann gab es und gibt es Dinge, die sind durchaus zu würdigen, und das machen wir auch. Insofern haben wir immer differenziert und machen das auch am heutigen Tag als LINKE, weil die Frage steht, das ist ein Erbe, das nehmen wir an als Erbe, und unsere Verantwortung ist es, ab … (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Sie lachen darüber abfällig, Herr Waldmüller! Wir wickeln es ab, und die Verantwortung besteht jetzt darin, es abzuwickeln. Und die Projekte sind, Herr Schmidt, keineswegs, da widersprechen Sie sich in Ihrem Redebeitrag dann auch selber, diese Projekte sind von landesweiter Bedeutung. Ich sage in einem Fall: Caspar David Friedrich, Greifswald – weltweite Bedeutung, weil Menschen rund um den ganzen Globus sehr wohl, so sie kulturinteressiert sind, sich dafür interessieren, wie wir mit dem kulturellen Erbe Caspar David Friedrichs umgehen. Oder „Stadt.Land.Klassik!“, Neue Philharmonie – Kinder in frühkindlicher Erziehung und Bildung heranzuführen an klassische Musik, wunderbar, ist eine wichtige Sache. Und das Erbe so jetzt einzusetzen und den Strategiefonds so abzuwickeln, darin sehen wir unsere Verantwortung und darin keinen Widerspruch, falls Sie den jetzt erfragen wollen. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Torsten Koplin , DIE LINKE Ich glaube, ich habe die Zeit nicht dazu. Ich habe fünf Minuten, und jetzt sind es noch 30 Sekunden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Deshalb noch etwas zum Bürgerfonds. Der Bürgerfonds hat eine gänzlich andere Philosophie. Hier gibt es Richtlinien. Für alle in diesem Land wird es Richtlinien geben, im Wertumfang dieses Jahr noch für den laufenden Haushalt für 14,6 Millionen Euro. Das können alle nutzen und die Abgeordneten haben da kein Privileg. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und es wird dann entschieden nach diesen Richtlinien. Das ist ein anderer Ansatz und eine andere Philosophie, und ich bin sehr zufrieden, dass wir uns darauf verständigen konnten, weil wir sehr wohl erkannten, wie wichtig unseren Partner/-innen von der SPD diese Idee war, das, was sonst nicht abgedeckt ist über Förderung, dann trotzdem unterstützen zu können. Und da sind wir dann auch wieder beieinander. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gesetz über die Errichtung des Sondervermögens „Strategiefonds“ von 2017 und mit Änderung 2020, darauf ist schon hingewiesen worden, weil das sozusagen moniert worden ist, dass dort die Entscheidungen ausschließlich im Finanzausschuss waren. Und deswegen ist es 2020 dazu gekommen, dass die Beschlussempfehlung nur aus dem Finanzausschuss kommt über die Aufteilung der Mittel und Einzelprojekte und der Landtag dann die letzte Entscheidung darüber trifft. Und so ist es, dass die Regierungsfraktionen entsprechend diesem Gesetz am 08.09. eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung im Finanzausschuss vorgelegt haben, so, wie das das Gesetz ja auch vorsieht. Nämlich per 31.12.2022 nicht verausgabte Projektmittel von 2,89 Millionen Euro, hatte Tilo Grundlack schon gesagt, des Sondervermögens sollen zum Teil in bereits bestehende Projekte und einige neue verteilt werden und insgesamt ausgekehrt werden das Sondervermögen, mit der Konsequenz, dass der Strategiefonds dann ausläuft. Wir haben die Zahl 2024 gehört. Und die bereits bestehenden Projekte sind Krankenhausclowns 400.000 Euro, Verkehrsgärten 400.000 Euro dazu, Kinderkonzerte 240.000 Euro, zusammen also 1,04 Millionen Euro, Rest 1,85 Millionen Euro. Und die sollen dann in neue Projekte fließen, also die Jubiläen Caspar David Friedrich und Fritz Reuter sind erwähnt worden, Digitalisierung im Technischen Landesmuseum, „Kunst trifft Bühne“ und so weiter und so fort, für zusammen 1,85 Millionen, Rest null. Also der Begriff „Auskehrung des Fonds“ trifft zu. Das Gesetz stammt aus der vergangenen Legislaturperiode. An der Entscheidung über Mittelbereitstellung, Zielstellung des Strategiefonds, Vergabekriterien und Transparenz der Entscheidungsgründe bezüglich der Projekte waren wir naturgemäß nicht beteiligt, wir waren ja auch nicht im letzten Landtag, weshalb wir auch die Ausgewogenheit nicht beurteilen können zwischen diesen Kriterien und der Transparenz. Das habe ich auch im Finanzausschuss gesagt, wir sind nicht beteiligt. Aber wir haben eine grundsätzliche Position natürlich zu Sondervermögen und Fonds, und die sagt, es ist sicher nicht immer so, dass man auf Sondervermögen verzichten kann, aber es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, wenn man solche Sondervermögen macht. Und ja, dem Finanzausschuss lag eine Beschlussempfehlung über die Aufteilung der Mittel und Einzelprojekte vor. Und wir können jetzt aber etwas zur Transparenz sagen, nämlich wie diese Vorschläge entwickelt wurden und abgewogen wurden, ist jetzt für uns auch nicht transparent. Und uns wundert deswegen – und bitte genau zuhören – auch nicht die zu vernehmende Kritik, es handle sich eher um Projekte zur Steigerung der Motivation, Direktkandidaten der Regierungskoalition zu wählen. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Ich habe im Konjunktiv gesprochen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber das muss man immer wissen, Intransparenz, also keine klaren Regeln, kann eben auch zu Spekulationen dieser Art führen und sie befördern. Und das tut der Politik nicht gut. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Also was bedeutet das? Im Grunde genommen müssen wir die Einrichtung eines solchen Sondervermögens mit intransparenten Kriterien ablehnen. Und die Bildung, das hatte ich schon gesagt, von Sondervermögen ohne transparente Vergabekriterien, ist der falsche Weg. Und das kann eben auch nicht geadelt werden, dass der richtigen Auflösung allerdings mit wiederum, wenn auch letztmalig, intransparenter Vergabeentscheidungen zugestimmt werden könnte. Und das ist ein Dilemma, was natürlich da ist. Sondervermögen lehnen wir eigentlich ab. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Jetzt soll es beendet werden. Das ist sicher der richtige Weg. (Marc Reinhardt, CDU: Niemals!) Und es sind auch bestimmte Projekte natürlich vordergründig plausibel. Aber ich hatte darauf hingewiesen, wir hatten jetzt eigentlich gar nicht die Möglichkeit zu entscheiden und wissen gar nicht, wer hat denn das nun eigentlich wo vorgeschlagen, wie ist es zu dieser Beschlussempfehlung gekommen. Alles in allem, glaube ich, haben Sie herausgehört, wie wir insgesamt zu der Sache stehen, und wir werden uns enthalten als Fraktion zu der Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. (Sandy van Baal, FDP: Jetzt kommt der Bund der Steuerzahler.)

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mein Redebeitrag ist eigentlich schon fast vorweggenommen worden. Sie wussten alle oder haben damit gerechnet, was ich hier sagen werde. (Marc Reinhardt, CDU: Was?!) Und da haben wir ihn noch einmal, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) den bei den Regierungsfraktionen beliebten und bei der Opposition argwöhnisch betrachteten Strategiefonds. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und, meine Damen und Herren, er kommt wieder gutmütig und mit allerlei Wohltaten daher, nicht ganz ungeschickt ja, noch einmal vor der Kommunalwahl 2024 ein paar schöne Geschenke auf Steuerzahlerkosten. Vielen Dank für das Kompliment, dass FDP und Steuerzahlerbund gemeinsam agieren, denn ich glaube, es gibt keine andere Fraktion, die die Gelder des Steuerzahlers so im Blick haben wie wir! (Beifall David Wulff, FDP – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Martin Schmidt, AfD: Na, na, na, na! Da kommen wir gleich drauf.) Das war in der Tat ein Kompliment. Und auch, wenn nun ehemalige und aktuelle Koalitionspartner aufheulen mögen, und genau das tun sie ja gerade, genau das war ja der Sinn des Strategiefonds, Haushaltsmittel und Steuergelder in einem Fonds separieren von dort, wo die Not am größten ist, gute Beziehungen zu wahlberechtigten Vertretern aus dem Volk bestehen oder begründet werden sollen, dort zu helfen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Natürlich waren die Schecks immer medienwirksam begleitet worden, meist von den zuständigen Abgeordneten, aber komischerweise immer der Regierungsfraktionen. Und erstaunlicherweise funktioniert diese Strategie ja auch noch heute. Egal, wo man hinkommt, man kann sehr, sehr viele Wunder erleben. Einige sind beschrieben worden, die mit bestimmten Abgeordneten und Fraktionen über Jahrzehnte verbunden bleiben werden, weil es heißt, ja, der oder die Abgeordnete XY hat sich dafür eingesetzt, dass ... (Marc Reinhardt, CDU: Dafür sind wir ja auch da.) Insofern ist ja die Strategie aufgegangen, also großes Lob dafür! Aber muss man es gut finden? Aus Sicht der FDP jedenfalls nicht, denn es offenbart ein seltsames Verständnis von Demokratie und Machterhalt aus meiner Sicht. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört!) Wir wissen auch, dass die finanzielle Decke für alle zu kurz ist, (Zuruf von Christian Brade, SPD) dass immer Projekte, dringend notwendige Sanierungen, Investitionen und irgendwas hinten runterfällt. Das wird uns auch bei diesen Haushaltsberatungen so gehen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Umgekehrt entspricht es aber nicht meinem Verständnis von Transparenz, wenn eher nach Gutdünken oder Kennen-Beziehung geholfen wird und andere nicht zum Zuge kommen, weil sie diese Kontakte vielleicht nicht pflegen oder weil sie eben nicht im Fokus der Strategie der regierungstragenden Fraktionen standen. Und für uns Freie Demokraten steht immer beim Ausgeben von Steuergeldern zuerst die Transparenz im Vordergrund. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Eine vernünftige Priorisierung der Vorhaben hätte doch vorausgesetzt, dass es Richtlinien gibt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) anhand derer man sich mit seinen Vorhaben hätte bewerben können. „Teile und herrsche“ war über Jahrhunderte eine Weisheit zum Regieren. Und hier ist es mehr oder weniger „Teile zu und herrsche“ geworden, (Beifall und Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wäre die richtige Einordnung des Strategiefonds aus meiner Sicht. Es ist gegen kein einziges – und das muss ich auch betonen –, gegen kein einziges der vorgeschlagenen und sicherlich auch der vorher geförderten Vorhaben etwas zu sagen. Alle verdienen Unterstützung. Aber ich bin auch überzeugt davon, meine Damen und Herren, dass es im Land Tausend weitere oder Tausende weitere Vorhaben gibt, für die die Mittel dann eben nicht mehr reichen werden, und wir uns da nicht ehrlich machen. Und das ist der eigentliche Fehler in Ihrem Konstrukt. Es fehlt eigentlich an einer echten Strategie, an einer Schwerpunktsetzung und auch an einer Evaluation über Wirkungen der geförderten Vorhaben. Es fehlt vor allem eins, die Ehrlichkeit, dass nicht alles finanziert werden kann und dass man deswegen priorisieren muss. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

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René Domke FDP

Nein, ich habe zu wenig Redezeit jetzt. Ich muss hier einfach weitermachen. (Marc Reinhardt, CDU: Dann mach eine Kurzintervention!) Und noch mal, es fehlt an der Priorisierung, es fehlt an der Ehrlichkeit, dass nicht alles durchgesetzt und durchgeführt werden kann. Und es fehlt eben auch die Konzentration auf die Vorhaben, die jetzt am zwingendsten notwendig sind und bei der Wirkung dann qualitativ oder quantitativ auch die größte Entfaltung haben können. Ich kann Sie nur auffordern, nicht mit dem Bürgerfonds da aufzusetzen, wo wir mit der Kritik am Strategiefonds stehen. Das ist so eine Schlenkerei, die ich hier gerade festgestellt habe. Ich nehme aber wohlwollend zur Kenntnis, dass es jetzt wenigstens Richtlinien geben soll. Wir haben es uns nicht leichtgemacht, meine Damen und Herren. Noch mal, alle Vorhaben sind unterstützenswert. Aber weil uns jede Transparenz und jede Abwägung fehlt und die hier auch überhaupt noch nicht mal vorgetragen wurde, und das ist kein Misstrauen gegen die Träger und die Vorhaben, die hier angemeldet wurden, es ist ein Vertrauen darin, dass Förderungen angesichts klammer Kassen anhand objektiver Kriterien vorgenommen werden sollten, nachvollziehbar abgewogen werden müssen und chancengerecht für alle zugänglich vergeben werden sollten. Und deswegen werden wir die Vorlage ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die CDU hat das Wort der Abgeordnete Torsten Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier spricht jetzt jemand, der sozusagen auch in gewisser Weise Überzeugungstäter war bei der Einführung des Strategiefonds. Und besonders stolz hat mich auch gemacht, dass wir auf die Tatsache gekommen sind und im Koalitionsvertrag mit der SPD festgehalten haben – ich will das noch mal zitieren, weil es wird immer alles so dargestellt, als wenn wir nebulös unterwegs waren –, also insofern will ich noch mal was sagen zum Thema, wie seriös wir im Bereich Finanzpolitik unterwegs waren. Wir haben nämlich im Koalitionsvertrag damals, Ziffer 6, festgehalten: „In den Strategiefonds soll, beginnend mit den Überschüssen des Haushaltsjahres 2016, jährlich ein Viertel der Haushaltsüberschüsse eingebracht werden. Prioritär zu finanzierende Maßnahmen sind die Fortführung des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume,“ – das war Prioritätensetzung – „ein Sonderprogramm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion sowie weitere bedeutende Entwicklungsvorhaben.“ Wir haben also ganz bewusst Haushaltsüberschüsse in diesem Koalitionsvertrag definiert. Ansonsten wäre der Strategiefonds gar nicht sozusagen gefüllt worden. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich glaube schon, das war verantwortliche Finanzpolitik, die wir gemeinsam damals in der Großen Koalition vollzogen haben. Und sicherlich gibt es immer Dinge, die man nachschärfen kann. Das haben wir ja gemacht, was das Prozedere mit der Beschlussfassung dann auch betrachtete. Man kann sich auch hinstellen und sagen, das eine oder andere Projekt kann man vielleicht hinterfragen, aber im Großen und Ganzen konnten wir sehr viel, nicht für die Wahlkreise tun, sondern wir konnten dort helfen, wo Bedarf signalisiert wurde. Und es war unproblematisch, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Ja.) und es waren Vorhaben, die auch keinen Finanzierungstopf sonst gefunden hätten. Und ganz genau kann ich Ihnen auch sagen, wir haben auch parteiübergreifend, wenn ich jetzt mal an die Produktionsschule Waren denke, darauf geachtet, dass Dinge sinnvoll zum Zuge gekommen sind. Wenn ich aber heute in der Debatte dann den Einzigen hier höre, der ja so seriös ist wie kein anderer beziehungsweise die Partei, die ja eigentlich eine gewisse Klientelpartei ist und immer zu tun hat, auch die 5-Prozent-Hürde zu schaffen, das mag man gut oder schlecht finden. Sie kämpfen natürlich für eine gewisse Klientel wie wir alle, aber meine Frage an den FDP-Fraktionsvorsitzenden wäre dann jetzt gewesen, ob ihm der Name August von Finck noch etwas sagt. August von Finck hat nämlich der FDP 1,1 Millionen Euro gespendet. Dieser August von Finck war Hauptaktionär und Miteigentümer – das werden Sie alle wissen, ich muss es Ihnen trotzdem noch einmal ins Gedächtnis rufen – der Mövenpick-Hotelgruppe. Und aus diesem Grunde entstand ja auch dann der Spruch, „die Mövenpick-Partei“. Und dass sich die FDP, warum auch immer, inhaltlich dann dafür eingesetzt hat, im Jahre 2009 die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen unbedingt in das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu bekommen, (Stephan J. Reuken, AfD: Dann wäre es in der Legislatur nicht passiert.) das bleibt sicherlich Ihr Geheimnis. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Schönes Beispiel.) Ich sage Ihnen, wenn Sie mit dem Finger auf einen zeigen, dann zeigen vier auf Sie zurück. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2617. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2617 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Gegenstimmen der Fraktionen der FDP, AfD und fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltungen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Zugestimmt, angenommen, um Gottes willen! (allgemeine Heiterkeit – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann nicht wieder zurückgeholt werden.) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021, auf Drucksache 8/1804, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2618. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2652 vor. Unterrichtung durch die Landesregierung Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/1804 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/2618 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/2652 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt uns ein Bericht vor, der sicher noch nicht vollkommen ist, aber durchaus einen guten Einblick in die Unternehmen mit Landesbeteiligung gibt. Im Finanzausschuss hatten wir neben einer Anhörung intensive und aus meiner Sicht vor allem konstruktive Beratungen. Auch das trägt dazu bei, dass die Landesregierung unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Parlament den Beteiligungsbericht gut weiterentwickeln wird. Wir finden es richtig, und das haben wir in unserer Entschließung deutlich gemacht, dass das bisher dezentrale Beteiligungsmanagement der Landesregierung hin zu einem kooperativen Beteiligungsmanagement umgestellt wird. Das heißt, nicht mehr jedes Ministerium schaut entsprechend seiner Zuständigkeit auf ein bestimmtes Unternehmen, sondern die Gesellschaftsrechte sind beim Finanzministerium gebündelt. Damit kann die Beteiligungsstrategie einheitlicher, effizienter und transparenter erfolgen, damit auch die Unternehmensbeteiligungen einen stärkeren Beitrag zur Umsetzung der politischen Gesamtstrategie des Landes leisten, Risiken früher erkennen können, erkannt werden können und die Unternehmen entsprechend gesteuert werden. In den Beratungen im Finanzausschuss wurden seitens aller Fraktionen viele Hinweise zum Beteiligungsbericht gegeben. Es gibt ja auch unterschiedliche Anträge dazu. Das Finanzministerium hat schon während der Beratung zugesichert, einige Hinweise mitzunehmen, zu prüfen und gegebenenfalls einzuarbeiten. Uns als Koalitionsfraktionen war wichtig, dass einige Kennziffern hinsichtlich von Forderungen und Verbindlichkeiten in den nächsten Beteiligungsberichten mit aufgenommen werden sollen. Zudem hätten wir in Zukunft gerne Informationen zu den Universitätsmedizinen und ihren Tochterunternehmen. Das ist auch das, was wir der Landesregierung mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit auf den Weg geben wollen. Unterm Strich lässt sich festhalten, dass der Beteiligungsbericht in Zusammenarbeit oder im Zusammenhang mit dem Vergütungstransparenzbericht – beide Berichte wechseln sich jährlich ab – der Öffentlichkeit und den Abgeordneten einen guten Einblick in die Unternehmensbeteiligungen des Landes geben. Das wollen und werden wir gemeinsam dann auch weiterentwickeln. Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, wir werden aber nicht dem Änderungsantrag zustimmen, weil einige Bereiche aus dem Änderungsantrag auch schon aufgenommen worden sind und wir mit der Fülle dessen, was da gefordert wird, glaube ich, alle ein bisschen überfordert sind. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir wollen hier keine zweite Doppik in dem Beteiligungsbericht haben, sondern wir wollen den Beteiligungsbericht objektiv bearbeiten können. Und deshalb haben wir einen Änderungsantrag oder haben einen Antrag dazu gestellt im Finanzausschuss. Der ist beschlossen worden, er ist in der Beschlussempfehlung drin, und ich kann Sie nur bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Bürger! Bei der NDR-Umfrage am Dienstag konnte man deutlich sehen, was die Bürger hier in diesem Land am meisten bewegt. Ich war etwas überrascht, dass der Beteiligungsbericht nicht auf Platz eins zu finden war. Dennoch ist es ein spannendes Thema, was im Beteiligungsbericht und im Beteiligungsmanagement nun passiert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Sie alle kennen auch die Historie. Mit Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und Opposition hatte es die Landesregierung seit dem Ausscheiden des Finanzministers Brodkorb nicht mehr ganz so dolle hier in diesem Land. Und deshalb hatten wir auch reagiert. Vor circa einem Jahr haben wir ja bereits einen Antrag dazu eingebracht und hier im Plenum darüber diskutiert. Und prompt erklärte die Landesregierung dann auch, dass ein Beteiligungsbericht ja schon längst in der Mache sei und dann am Ende des vergangenen Jahres hätte kommen sollen. Schließlich erschien der Bericht offiziell Ende Januar dieses Jahres, allerdings nur für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021, nicht für das Jahr 2022. Das werden wir erst – das Jahr 2022 – dann zusammen mit dem Jahr 2023 im kommenden Jahr erleben dürfen – hoffentlich –, und genau das war auch der Anlass unserer Kritik. Wir hätten gern in diesem Jahr schon gewusst, was im Januar 2022 vielleicht schiefgelaufen war, müssen aber wohl bis Anfang nächsten Jahres warten. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dabei war es schon mehr als kritikwürdig, dass zwischen den Jahren 2017 und, ja, da kein Beteiligungsbericht vorhanden war in den SPD-geführten Finanzministerien. Deshalb, wir bleiben dabei, wir brauchen einen Beteiligungsbericht, der jährlich erscheint, und das muss auch so gesetzlich geregelt werden. Und da kann man nicht nur darauf vertrauen, dass das immer so passiert, das muss geregelt werden. Andere Länder, wie Sachsen-Anhalt oder Berlin, sind da stringenter und liefern jährlich und kontinuierlich ihren Bericht ab. Und wenn Berlin das schafft, dann sollten wir das auch schaffen. Nichtsdestotrotz, wir freuen uns, dass wir da etwas Musik reingebracht haben in das Thema „Beteiligungs- und Vergütungstransparenz“. Leider wird hier aber auch nur sehr leises Piano gespielt, uns fehlen da noch ein paar Paukenschläge und Fanfaren und ein paar Flötentöne. Die können wir als AfD Ihnen ja auch gerne noch mit auf den Weg geben. Unsere weitere Kritik neben der fehlenden Jährlichkeit übt sich vor allem auch darin, dass der Bericht nicht vollständig ist. Dort wurde Besserung gelobt. Von den 71 Landesbeteiligungen haben es nämlich nur 46 in den Bericht geschafft. Es wurde auch schon erwähnt, es fehlen beispielsweise die sehr wichtigen und großen Uniklinika in Rostock und Greifswald. Und es entbehrt ja auch schließlich der Logik, dass die beiden Uniklinika in dem Bericht nicht aufgeführt werden, während aber andere Anstalten des öffentlichen Rechts, wie der Landesforst, wohl vermerkt sind. Hier wirkt es dann eher so am Ende – Verzeihen Sie mir, falls es nicht stimmt! – aber, als ob man schnell einen Bericht vorlegen wollte, ohne wirklich alles miteinzubeziehen. Nicht nur die Vollständigkeit war nicht gewährleistet, wir hätten uns auch weitere Kennzahlen gewünscht. Auch inhaltlich wäre es gut, wenn mehr Informationen und Fakten präsentiert würden. Die Zahl der Betriebsräte und Tarifbindungen bleibt zum Beispiel unbekannt und unerwähnt. Das ist eigentlich etwas, wo ich dachte, die Sozialdemokratie hier in der Landesregierung hätte darauf ein Auge. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ha, ha, ha!) Aber man hört ja auch immer, wie auch die Bezahlung in einigen Landesbetrieben abläuft. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Oder was auch für den Steuerzahler vielleicht interessant sein könnte in der Zukunft, wäre zum Beispiel, wie hoch sind eigentlich die Sitzungsgelder und Entschädigungen für die Aufsichtsratsmitglieder. Und was vielleicht weniger interessant ist, ist die Aufteilung der Geschlechter, was aber hier aufgelistet wurde. Das kann man machen, welchen Sinn das jetzt hat für die Kontrolle des Betriebes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Priorität, SPD.) das entscheiden Sie! Ebenso forderten wir auch konkret bei einzelnen Landesunternehmen mehr Fakten, zum Beispiel bei der IAG: Wie ist der Renaturierungsprozess dort fortgeschritten in seinen Plänen? Wie sind die Finanzrücklagen dafür? Das wären so Sachen, die kann man auch mal mit einem Text darlegen, wie sieht das aus. Das haben wir aber deutlich vermisst, solche, ja, formulierten Berichte. Nichtsdestotrotz, am Ende können wir sagen, dass einige Forderungen aus der Beschlussempfehlung durchaus tragbar sind, die da im Finanzausschuss formuliert wurden, zum Beispiel I.4, wo es da um Tochterunternehmen und mehr Kennzahlen geht. Die können wir natürlich mitgehen, aber eben auch nicht alles in dieser Beschlussempfehlung. Ein weiterer Punkt, den wir damals auch beantragt haben, ist – vor einem Jahr in unserem Antrag –, ist der Vergütungstransparenzbericht. Da sind wir froh, dass darauf eingegangen wurde, dass dies nun doch wiederkommen soll. Das wirkte ja am Anfang nicht gleich so. Also es geht darum, dass zum Beispiel Sparkassenchefs, die ja nun mal in einer öffentlich-rechtlichen Institution dann arbeiten, auch aufzeigen, wie viel sie verdienen. Das gehört für uns da rein und sollte auch jährlich publiziert werden. Daran müssen wir noch arbeiten. Das ist zum Beispiel ein Punkt aus der Beschlussvorlage, den gehen wir auf jeden Fall mit, dass jetzt dieser Vergütungstransparenzbericht kommt. Allerdings sollte es nicht nur bei einer Empfehlung bleiben, sondern die Vergütungen müssen in Zukunft öffentlich einsehbar sein. Das sollte jeder Bürger nachschlagen können, so, wie er es auch bei unseren Diäten tun kann, wie viel wir da erhalten. Unsere Gesellschaft samt Steuerzahler dürfen und sollen eben nicht nur wissen, was im Haushalt eingeplant ist, sondern auch, was konkret die Landesunternehmen und Beteiligungen planen und was an Spitzengehältern gezahlt wird, um das alles umzusetzen. Es kann für uns zum Beispiel auch nicht sein, dass weiterhin Landesbeteiligungen, wie der Fährhafen Sassnitz oder die Eichdirektion Nord, bei der Offenlegung von ihren Managergehältern mauern. Ja, und nun noch ein paar Worte zum sogenannten Beteiligungsmanagement, was jetzt in der Mache ist. Da äußern wir erst mal Skepsis. Es ist sowieso aus unserer Sicht schon etwas schräg, wenn man bedenkt, dass die Landesregierung über die Details ihrer Beteiligung jahrelang keine Kenntnis hatte und selbst zum heutigen Stand sich weiterhin das Recht vorbehält, dahin gehend etwas vorsichtig und zurückhaltend zu berichten. Ob die geplante Bündelung von Rechten und Wissen beim Finanzministerium und der Ministerpräsidentin da nun weiterhilft, das sehen wir auch sehr kritisch, vor allem, wenn man sich in der Vergangenheit noch mal vertraut macht mit den Interventionen, die Ministerpräsidentin Schwesig damals bei der IAG eingeleitet hat, aus, ja, teilweise sehr persönlichen Gründen. Da, denken wir, ist es vielleicht nicht immer der beste Weg, alles in der Staatskanzlei zu zentralisieren. Und auch eine Formulierung stört uns da aus der Beschlussvorlage, ich zitiere, „dass auch die Unternehmensbeteiligungen des Landes einen stärkeren Beitrag zur Umsetzung der politischen Gesamtstrategie des Landes, vor allem in Bezug auf die großen strukturellen Herausforderungen, wie Transformation, Energie- und Klimawende, demografischer Wandel und digitale Revolution, leisten“. Zitatende. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Da können wir auch nicht so mitgehen. Also für uns sieht das nicht so aus, dass Landesunternehmen von ihrem Urzweck und ihrer Unabhängigkeit so weit weggehen sollten, um irgendwelche Landesziele zu erreichen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Dazu hat man sie ja.) Da hatten Sie eigentlich diese Gründungen dafür, dass sie unabhängig arbeiten können und eben nicht die Politik da immer mit reinmischt oder sie der Politik zu dienen haben. Da gucken wir natürlich auch mit etwas Skepsis drüber. Ja, zum Fazit: Am Ende können wir zusammenfassen, es ist durchaus anerkennenswürdig, dass man jetzt weitermacht mit dem Beteiligungsbericht, dass man da auch dran feilen möchte, dass man Transparenz und Informationen bereitstellen will. Der Wille ist da, nun fehlt noch der richtige Weg. Den haben wir jetzt noch nicht vollständig gesehen bei der Landesregierung und auch bei den Regierungsfraktionen, die hier diesen Änderungsantrag auf den Weg gebracht haben. Deshalb werden wir uns da enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Christiane Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drucksache 8/1572 – am 20. Februar dieses Jahres, da habe ich schon einmal zum Beteiligungsbericht sprechen dürfen und etliches dazu gesagt. Kurz zur Erinnerung: Es ging um den vom damaligen Finanzminister Brodkorb vorgelegten Beteiligungsbericht für 2014 bis 2016, und diesen Beteiligungsbericht hatte der Finanzausschuss im Frühjahr 2019 intensiv beraten und aus diesen Beratungen zahlreiche Empfehlungen abgeleitet. Unter anderem wurde das Finanzministerium aufgefordert, zukünftig mehr und detailliertere Informationen in den Beteiligungsbericht einfließen zu lassen. Nun, im aktuellen Beteiligungsbericht wurden einige wenige – zu wenige – der geforderten zusätzlichen Daten, wie Anzahl Mitarbeiter/Auszubildende, zwar aufgenommen, aber er bleibt weiterhin hinter der Aussagekraft der Berichte mancher, Beteiligungsberichte manch einer mittleren Großstadt zurück. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Als elementare Bestandteile fehlen eine Reihe von Informationen zu den jeweiligen Unternehmen, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) beispielsweise Angaben zu den gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, zur Geschäftstätigkeit, zum Geschäftsverlauf und zur aktuellen wirtschaftlichen Lage, zu Zielen und Strategien des Unternehmens, zur Prognose der zukünftigen Entwicklung, zu Chancen und Risiken, zur Umsatz-, Ertrags-, Vermögenslage und deren Entwicklung. Ohne diese Informationen, lediglich auf Basis eines Zahlenwerkes ist ein Beteiligungsbericht unvollständig – es ist ein, ein Torso. Meine Damen und Herren, Herr Dr. Geue hat im Finanzausschuss mehrfach zugestanden, dass der Beteiligungsbericht auch noch nicht ganz seinen Ansprüchen genügt. Die Begründung, warum der Bericht in dieser Form vorgelegt wurde, lautete, dass man zunächst auf die Einführung des kooperativen Beteiligungsmanagements sich konzentriert und den Bericht noch einmal nach altem Muster erstellt hat. Meine Damen und Herren, das wurde aber auch in den Beratungen des Finanzausschusses zum vorliegenden Bericht mehrfach vonseiten der SPD als auch der LINKEN betont, also von den Regierungsfraktionen – von der Regierungskoalition –, dass man eine konstruktive Beratung anstrebe. Und nun liegt er vor – die Beschlussempfehlung –, und da ist nicht viel übrig geblieben. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entschließung bittet zwar die Landesregierung, den Beteiligungsbericht qualitativ weiterzuentwickeln, die unter Ziffer 4 folgenden Empfehlungen und Anregungen sind jedoch längst nicht ausreichend, einen qualitativ adäquaten Beteiligungsbericht zu erreichen, denn all das, was ich gerade schon als elementare Bestandteile aufgezählt habe, fehlt dort noch. Aus diesem Grund haben die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingebracht. Ich möchte hier auf die Neufassung der Ziffer, mich auf die Neufassung von Ziffer 4 konzentrieren. Auf die übrigen Punkte werden sicherlich FDP und GRÜNE noch eingehen, und ich möchte bereits jetzt an dieser Stelle die ziffernweise Abstimmung des Änderungsantrages beantragen. Meine Damen und Herren, mit der Änderung der Ziffer 4 der Beschlussempfehlung würde gewährleistet, dass der nächste Beteiligungsbericht sowohl das Papier als auch die Zeit, die für die Erstellung dieses Berichtes gebraucht wird, auch wert ist, und die Neufassung im Änderungsantrag enthält weiterhin die durchaus sinnvollen Empfehlungen aus dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Ergänzt haben wir all die fundamentalen Erfordernisse eines Beteiligungsberichts, die beim Antrag der beiden Fraktionen fehlen, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) ebenso Hinweise, unter anderem aus der Anhörung zum Beteiligungsbericht, zum Beispiel bezüglich einer weitgehend automatisierten Generierung der erforderlichen Daten für den Bericht aus deren Controllingsystemen beziehungsweise aus Jahresabschlüssen und Berichten der Unternehmen. Positiv möchte ich unbedingt hervorheben, dass der Finanzminister im Finanzausschuss angekündigt hat, die Umsetzung der Empfehlungen im dort, im Finanzausschuss, von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Antrag, der von Rot-Rot gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen abgelehnt wurde, ebenfalls zu prüfen. Ja, das reicht uns aber natürlich nicht, denn die in der beantragten Neufassung der Ziffer 4 ergänzten Punkte sind unabdinglich für einen Beteiligungsbericht, mit dem der Landtag in die Lage versetzt wird, also wir alle, die Beteiligungen des Landes zu kennen, zu kontrollieren und strategisch zu steuern. Meine Damen und Herren, nach den Äußerungen aus den Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss besteht da nicht so viel Hoffnung, dass SPD und LINKE sich noch zu einer konstruktiven Beratung des Beteiligungsberichtes entschließen könnten, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) denn Herr Koplin, mein lieber verehrter Kollege, hat – und das sah irgendwie wie Unkenntnis aus, kann ich mir bei Ihnen gar nicht vorstellen – beim Thema Beteiligungsbericht behauptet, wir forderten eine Art Enzyklopädie, der Beteiligungsbericht werde mit unseren Forderungen viel zu umfangreich. Da empfehle ich einfach mal, in die Beteiligungsberichte der Städte Rostock oder Schwerin einen Blick zu werfen, dann kann man sehen, die sind auch sehr umfangreich und aussagekräftig. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also ist das quasi Arbeitsverweigerung.) Und hinsichtlich unserer Empfehlungen zur effizienten Erstellung des Beteiligungsberichtes mittels automatisch generierter Daten meint er, einen Widerspruch zu unseren qualitativen Forderungen zu sehen. Also kann ich mir nicht vorstellen. Einfach noch mal nachsehen, und dann, denke ich, könnten Sie Ihre Aussagen revidieren. Ja, meine Damen und Herren, abschließend bleibt die Feststellung, dass die Neufassung der Zimmer 4, (Zuruf von René Domke, FDP) Ziffer 4 in unserem Änderungsantrag zu einem qualitativ adäquaten Beteiligungsbericht führt, die Fassung der Beschlussempfehlung jedoch noch nicht. Deshalb, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, machen Sie Ihre Ankündigung wahr, schwenken Sie auf den Pfad einer konstruktiven Behandlung des Themas ein, indem Sie wenigstens der Ziffer 1 unseres Änderungsantrages zustimmen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Berg hat ja direkt dazu aufgefordert, noch mal Stellung zu nehmen zu dem Änderungsantrag. Das will ich dann nachher auch gern machen. Zunächst erst einmal zur Behandlung des Beteiligungsberichts hier im Haus, im Parlament insgesamt, im Plenum und im Finanzausschuss. Ich finde, das ist ein beachtliches Dokument und wir haben das in angemessener Art und Weise und inhaltlicher Tiefe diskutiert. Wir haben es in einer de facto Ersten Lesung gehabt, im Ausschuss gab es Anhörungen mit Geschäftsführenden, es gab eine Auswertung des Ganzen, es gab aus den Reihen der Fraktionen Schlussfolgerungen und Empfehlungen, und die haben alle Substanz. Und ich finde, das ist gut, dass wir so damit umgegangen sind, denn es handelt sich um ein enormes Vermögen unseres Landes – 71 Unternehmen, an denen wir vollständig oder mehrheitlich beteiligt sind. In diesem Beteiligungsbericht aus den vergangenen Jahren sind 29 aufgelistet mit entsprechenden Daten und einigen ergänzenden Informationen. Es war von vornherein klar, dass dieser Beteiligungsbericht noch Wünsche offenlassen musste, denn er ist ja auf einer anderen Grundlage, nämlich dem dezentralen Beteiligungsmanagement, entstanden. Und wir haben mit dem Koalitionsvertrag und mit den Ansprüchen, die wir als Koalition aus SPD und DIE LINKE uns gestellt haben, auch andere Vorstellungen, und die sind definiert worden als ein kooperatives Beteiligungsmanagement, also dass die Gesellschaftsrechte beim Finanzministerium angesiedelt sind, die fachliche Steuerung über die jeweiligen fachlich zuständigen Ressorts erfolgt und sehr wohl eine Übereinstimmung hergestellt werden sollte mit den, mit den unternehmerischen Aktivitäten dieser Unternehmen und den gesamtstrategischen Zielstellungen, die wir als Land haben, denn diese Unternehmen sind ja kein Selbstzweck, sondern sie sollen ja bestimmte Zwecke erfüllen. Insofern finde ich es gut und richtig, wie wir damit umgegangen sind. Und ich gehe gleich mal darauf ein, ich bin wahrscheinlich ziemlich hart in der Formulierung im Finanzausschuss gewesen, als ich den Änderungsantrag der CDU und weiterer Fraktionen dann, ja – in Anführungsstrichen – auseinandergenommen habe. Ich habe mich da im Nachgang auch ein bisschen gescholten, gleichwohl bleibt im Kern die Kritik erhalten, weil die Frage ist, wenn du bestimmte Kriterien enorm aufblähst, was willst du damit erreichen, was ist denn eigentlich das Ziel. (Marc Reinhardt, CDU: Transparenz.) Ja, Transparenz, das ist auch wichtig, ist auch uns wichtig. Aber sind diese, sind diese Darlegungen ausreichend für die Aufgabe, die wir als Parlament haben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vor drei Jahren hätten Sie gesagt, nein. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) zu steuern, strategisch zu entwickeln? Wir sind nicht eine zweite Geschäftsführung, wir sind auch nicht ein zweiter Aufsichtsrat. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich finde, das muss insofern unterschieden werden. Und wir sind dann gehalten, über die großen Linien zu sprechen, über die Maßgaben, die sich für uns verbinden mit den unternehmerischen Aktivitäten, weil es letztendlich um Gemeinwohl geht, um Daseinsvorsorge, um wirtschaftliche Grundlagen unseres Landes. Und deswegen haben wir weniger Kriterien mit aufgelistet in unserer Beschlussempfehlung, aber aus unserer Sicht wichtige Ergänzungen noch zu denen, die bislang vorliegen, wenn ich allein an die Sachen denke, die Sie da sehen, mit dem Umgang mit Fremdkapital, Verbindlichkeiten und so weiter. Das sind wichtige Informationen, um letztendlich Risiken – und darum geht es ja auch, das ist, denke ich mal, Allgemeingut –, dass wir da entsprechend steuern wollen, dass wir diese Risiken frühzeitig erkennen.

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Birgit Hesse

Herr Koplin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Torsten Koplin Die Linke

Sehen Sie es mir nach, auch hier, es sind da nur ... Nee, es sind mehr, ne, wir haben ein bisschen mehr. Ja, dann!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Ganz kurz nur. Gehen Sie da mit, dass, wenn im Beteiligungsbericht auch ausführlich berichtet würde, dass Tarif gezahlt wird und wie dort, ob es Betriebsräte gibt oder nicht, dass das eigentlich im Glaubwürdigkeitsinteresse der rot-roten Landesregierung wäre?

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Torsten Koplin Die Linke

Also ich denke, wir sind glaubwürdig in dem Handeln. Und nicht alles, was Sie jetzt angesprochen haben, muss unbedingt in einen Beteiligungsbericht, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber es beschäftigt uns schon, damit setzen wir uns politisch auseinander. Aber es sind wichtige Fragen, die natürlich dann auch diskutiert werden, aber im Finanzausschuss spielt vor allen Dingen die wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Komponente eine Rolle. Das andere ist uns sehr wichtig, das ist an Tagesordnungspunkten heute mehrfach deutlich geworden, und da sind auch die politischen Trennlinien zwischen Ihrer Fraktion und zum Beispiel der Linksfraktion ganz klar und deutlich herausgetreten, ja. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Noch ein paar Worte zu den Beschlussempfehlungen. Also uns ist wichtig, noch mal deutlich zu machen, den Weg, den die Landesregierung geht, nämlich dieses kooperative Beteiligungsmanagement mit der neuen Qualität, ist uns wichtig, das zu betonen und auch noch mal herauszustellen. Zum Zweiten haben wir deutlich gemacht mit unserer Beschlussempfehlung, dass die Unternehmensbeteiligungen einen stärkeren Beitrag zur Umsetzung der Gesamtstrategie leisten sollen. (Zuruf von David Wulff, FDP) Na selbstverständlich! (Zuruf von David Wulff, FDP) 555 Punkte der Koalitions-, im Koalitionsvertrag, und wenn Sie sich die Präambel anschauen, sind da auch noch mal die zentralen Punkte herausgestellt, worum es dieser Koalition geht. Wenn Sie das noch nicht erkannt haben, empfehle ich, einfach noch mal nachzulesen. Und drittens, dass wir den Bericht angereichert sehen wollen um weitere Daten und Fakten zu Tochterunternehmen, Kennziffern und so weiter, das will ich nicht wiederholen. Warum stimmen wir dem Änderungsantrag trotz des Werbens von Frau Berg nicht zu? Zum einen – das ist gesagt worden – hätten wir dann Redundanzen, weil Dinge, die wir in der Beschlussempfehlung schon drinhaben, finden sich auch in diesem Änderungsantrag wieder und würden im Grunde genommen erst einmal nur aufblähen, aber nicht so viel Substanz bringen. Und wir haben einen erheblichen Unterschied: Sie stellen heraus, dass es da keine politische Orientierung geben soll. Aber alles im Leben hat etwas mit Politik zu tun, weil, was ist Politik? Konzentrierter Ausdruck von Interessen, es geht eigentlich immer um Interessen. Und wir haben definiert, wo wir das Interesse unseres Landes sehen, und in dem Sinne wollen wir auch die Entwicklung dieser Unternehmen begleiten und entsprechend auch flankieren. Und Sie setzen dazu einen Kontrapunkt mit diesem Änderungsantrag, insofern kommen wir nicht überein. Gleichwohl, der Minister hat es in seiner Reflexion auf Ihr Änderungsbegehren im Finanzausschuss gesagt, dass anerkannt wird, dass wir ja allesamt, die dort Anträge formuliert haben und vorgelegt haben, bestrebt sind, den Beteiligungsbericht, letztlich aber die Entwicklung der Unternehmen unseres Landes weiterzuentwickeln. Darum geht es uns. Deshalb werden wir der Beschlussempfehlung zustimmen. Wir haben sie ja maßgeblich auch mitgeprägt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Beteiligungsbericht hat längere Zeit auf sich warten lassen, und mein geschätzter Kollege Tilo Gundlack hat niedlich formuliert, „er ist noch nicht vollkommen“. Das finde ich wirklich niedlich. Also das war ein bisschen weiter weg als vollkommen, aber so wurde es jetzt ausgesagt. Und wie es schon gesagt wurde, hätte man sich bei so einem Beteiligungsbericht ein Beispiel an den Berichten aus den großen Städten nehmen können. Das spielt vielleicht nachher später in der Rede noch eine Rolle. Allerdings ist es so, dass dieser Beteiligungsbericht, der jetzt vorgelegt worden ist, mindestens auch für die Fraktionen, die neu im Landtag sind, schon auch gezeigt hat, wie groß die Bedeutung der Beteiligungen für das Land ist, auch wenn eine erhebliche Zahl von Beteiligungen noch gar nicht aufgeführt worden sind. Aber diese Beteiligungen nehmen wichtige Funktionen für das Land wahr, wenn ich zum Beispiel an Hafen- und Straßeninfrastruktur denke, an Wirtschafts- und Kulturförderung, Digitalisierung und andere. Nahezu alle Bereiche, in denen wir als Land gestalten können, finden sich auch in Form einer Beteiligung wieder. Für uns war beispielsweise auch wichtig, ob es Beteiligungen gibt des Landes, die sozusagen die Zukunft schon im Blick haben, nämlich die Transformation. Und in der Tat, wir haben bei der Landes- und Klimaschutzagentur, sind wir beteiligt, bei Netzwerkarbeit und Beratung im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeinsparung und Energieeffizienz. Aber Sie wissen auch, dass wir uns gerade für dieses Thema auch in den letzten Haushaltsberatungen starkgemacht haben. Und so richtig diese Beteiligung ist, wissen wir auch, dort ist noch viel nachzuholen. Und wenn ich jetzt mal auf die Einlassung jetzt auch vom Kollegen Koplin eingehen darf, der gesagt hat, na ja, was soll denn sozusagen, wenn wir doch ein Beteiligungsmanagement aufbauen, ein strategisches, was soll da das Parlament irgendwie beitragen: Ich finde, es ist ja geradezu, wenn man das hat, ein strategisches Beteiligungsmanagement aufbaut, dann gehört es geradezu dazu, dass bei dieser strategischen Entscheidung das Parlament mindestens informiert ist. Auch andere Unternehmen, wie zum Beispiel die Landesforstanstalt, sind ja wichtig für die Zukunftsentwicklung, gerade, was die Frage des Klimaschutzes betrifft, (Minister Dr. Till Backhaus: Haben wir alle nachgeliefert.) und das ist eine sehr große Beteiligung, es sind ja auch sehr viele Mitarbeiter in der Landesforstanstalt. Und ich denke, dass wir da auch großes Interesse als Parlament haben sollten, wie da die strategische Weiterentwicklung ist. Es ist ja nicht so, dass man da gar nicht gucken kann, was in der Landesforstanstalt besteht, es gibt ja auch einen Wirtschaftsplan da. Aber auf jeden Fall ist es schon fürs Parlament interessant, welche Beteiligungen und welche Strategien wir da zugrunde legen. Wir sind der Meinung – und das geht ja auch daraus hervor, dass wir einen Änderungsantrag gemeinsam mit CDU und FDP erarbeitet haben, dass mehr betriebswirtschaftliche Kennziffern erscheinen, dass das verbessert wird –, dass sie verbindlicher werden und auch, finden wir, dass die summarische Nennung einfach zu wenig ist. Der fünfjährige Reihenvergleich der Bilanzzahlen müsste längerfristig sozusagen in viel kürzeren Zeiten eben informiert werden, Dreijahresblicke sind nicht ausreichend. Und es ist ja klar, es geht geradezu bei Landesbeteiligungen darum, dass man eine vernünftige strategische Steuerung der Beteiligungen aufbaut in Zukunft. Und ich möchte auf die Diskussion noch mal im Finanzausschuss eingehen, da haben wir kontrovers – jetzt ist es ein bisschen abgeschwächt worden –, sehr kontrovers diskutiert. Und ich erinnere mich also positiv daran, dass gerade der Finanzminister – vielen Dank auch noch mal dafür – gesagt hat, er konnte unserem Änderungsantrag auch viel Information entnehmen, und es ist sogar für mich so gewesen, dass er gesagt hat, das wird er auch zum Teil übernehmen und nicht nur prüfen, wie es jetzt in den Redebeiträgen gesagt worden ist. Insgesamt als Fazit begrüßen wir natürlich die Vorlage dieses Berichts. Ich habe gesagt, wo für uns dann schon ein Mehrwert in dem Bericht war, aber es ist mit „nicht ganz vollkommen“ schlecht umschrieben. Wir finden, dass erheblicher Nachbesserungsbedarf ist. Ich habe auf unseren Änderungsantrag hingewiesen. Insofern werden wir jetzt sehen, wie die Abstimmung zu dem Änderungsantrag läuft, es wird ja eine ziffernweise Abstimmung geben, und dann werden Sie sehen, wie wir uns entscheiden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitglieder einer Delegation aus der Republik Mosambik, die sich im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland bis Freitag in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Dear guests, it’s an honour, to have you here! Ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden Herrn Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Beteiligungsbericht ließ wirklich tief aufatmen. Nun kommt es natürlich immer auf die Sichtweise an, was unter einem Beteiligungsbericht zu verstehen ist. Aktuell ist es eine Aneinanderreihung von Körperschaften, ohne dass überhaupt klar wird, warum diese und nicht alle oder andere, an denen das Land beteiligt ist – quer durch alle Branchen, quer durch alle Größenklassen –, dargestellt werden, neben der Bezeichnung noch die Geschäftsführung, die Aufsichtsgremien und dann einzelne, stark verdichtete Daten aus den Jahresabschlüssen und noch ein bisschen frei formulierter Text und fertig. Ein solcher Bericht ist nach dem, was wir gehört haben – wir sind ja auch noch nicht so lange dabei –, schon ein großer Wurf für die Landesregierung, weil zuvor alles noch weniger aussagekräftig war. Ich hingegen frage mich, was soll ich damit nun eigentlich anfangen, welchen Mehrwert hat das Ganze für meine politische Arbeit oder für das Verständnis des geneigten Lesers? Zunächst möchte ich betonen, dass ich es ausdrücklich begrüße, dass das Finanzministerium, Herr Dr. Geue, die Gesellschafterrechte und damit auch die Hoheit über die Beteiligung bündelt. Das ist der erste wichtige Schritt, das ist überhaupt Grundvoraussetzung, dass dieses aussagelose Dickicht überhaupt erst einmal grob begehbar wird und wir uns orientieren können. Erschreckend ist, dass dies seit Bestehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wohl das erste Mal aufgefallen ist, dass es überhaupt kein richtiges Beteiligungsmanagement gibt. Was uns da über Jahrzehnte geboten wurde, würde aus meiner Sicht bei jeder Aktionärsversammlung gnadenlos durchfallen. Und gewissermaßen sind die Steuerzahler – und man sagt uns ja eine gewisse Nähe nach –, sind ja auch Aktionäre des Landes, sie finanzieren das Land und erwarten auch, wenn sich dieses schon irgendwo meint beteiligen zu müssen, dass es eine Anlagestrategie gibt. Diese gibt es aber nicht, oder wie der Finanzminister ab und zu sagt, Pustekuchen. Beim besten Wohlwollen weiß ich nicht, was uns dieser Beteiligungsbericht wirklich bringen soll. Ich erkenne weder eine Strategie, eine übergeordnete Strategie über diese wirtschaftlichen Betätigungen, noch erkenne ich gesteckte Ziele und Kennzahlen, anhand derer die Zielerreichung dokumentiert werden soll. Ich erkenne keine kritische Auseinandersetzung mit überhaupt irgendeiner dargebotenen Zahl, und so rutscht zum Beispiel durch, dass darunter auch eine völlig unterkapitalisierte Gesellschaft ist, die einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aufweist. Ja, was will man mir jetzt damit sagen? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ist diese Gesellschaft nicht mehr wichtig, ist es wurst, dass sie bilanziell überschuldet ist? Was sagt solch eine Bilanz eigentlich für Geschäftspartner und für Kunden aus, dieser Gesellschaft? Oder soll sie sowieso liquidiert werden? Warum macht man es dann nicht einfach, und was ist denn da nun eigentlich die Bedeutung dieser Gesellschaft? Immerhin kosten jeder Jahresabschluss und die Prüfung auch Tausende von Euro, und das sind ja auch Verwaltungsausgaben, die man auch einsparen kann, wenn man es dann nicht mehr haben will. Aber vor allem wundert mich die geringe Aussagekraft der finanziellen Verflechtungen mit dem Land als Gesellschafter und der Gesellschaften auch untereinander. Auch da würde jeder Konzern genau schauen, wo steckt die Liquidität, wo wird Liquidität gebraucht, wie bringe ich das zusammen, wo kriege ich leichter Fremdmittel am Kapitalmarkt, wo vielleicht schwieriger, wie kann ich das zusammenbringen, ein gemeinsames Finanzmanagement aufbauen. Wenngleich das Land – na ja, da haben wir eine bequeme Situation als Land – natürlich ein unerschöpflicher Quell von Abgaben und Steuern sein kann, weil man kann am Ende immer noch „die“ zur Kasse bitten, wenn es mal schlecht läuft. Die Aktionäre im Vergleichsfall, die würden dem Vorstand aber einiges husten, wenn es so laufen würde. Mir fehlen auch Aussagen über Risiken – das ist ja auch eingeräumt worden –, die meinetwegen in Bürgschaften schlummern. Da haben wir ganz wenig drüber gehört, über stille Reserven, die ja auch in den Unternehmen stecken können. Ich glaube, da ist auch viel Vermögen, was man auch sich mal vor Augen halten muss. Das, was in den Unternehmen steckt – das Beteiligungsmanagement –, meine Damen und Herren, und so will ich es einfach mal zusammenfassen, hat wohl gerade erst das Licht der Welt erblickt, (Beifall Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) und vermutlich befindet es sich noch im Kreißsaal, also sollten wir sorgsam damit umgehen. Es ist noch zart, es ist noch zerbrechlich, es kann nicht sprechen und es kann auch nichts aussagen, es lernt aber hoffentlich jeden Tag etwas mehr. Es war vorher wie das ungeborene Kind, irgendwo im Geflecht der Landesregierung geschützt und verborgen, immer mit der finanziellen Nabelschnur des Landes versorgt, und warm gehalten. Und nun wird dies anders, mit dem Geburtsschrei und mit der Geburtsurkunde, die dieser wohl noch weit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibende Beteiligungsbericht jetzt eigentlich darstellt, wird das Beteiligungsmanagement jetzt anders betrachtet werden, meine Damen und Herren. Es muss sich entwickeln und es muss sich auch rechtfertigen. Und für diese Entwicklung haben wir Ihnen einiges an Weisheiten in die Glückwunschkarte zur Geburt hineingeschrieben, (Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) die wir dem Beteiligungsbericht mit auf den Weg geben sollen: – Aussagekraft über Chancen und Risiken der Beteiligung, – erkennbare Steuerung der Beteiligung mit abgestimmter Strategie, – Konzept und übergreifende Strategie für ein Controlling, – Darstellung von Informationen und Erläuterungen zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, zur Geschäftslage, zum Geschäftsverlauf, zu Chancen und Risiken, Zielen, Strategien, Umsatz-, Ertrags-/Vermögenslage und -entwicklung, aber auch Fachlichkeit und Expertise in den Aufsichtsgremien. Meine Damen und Herren, wenn es doch schon keine Strategie und Vorgaben gibt, dann kann doch die Aufsicht nicht auch noch von denen ausgeübt werden, die das ja noch nicht mal erkennen können, weil sie es ja nicht haben. Und mit Ihrer zaghaften – das muss ich jetzt wirklich mal sagen –, mit Ihrer zaghaften und kuschelweichen Empfehlung, liebe Koalitionäre, bringen Sie den Beteiligungsbericht und das Beteiligungsmanagement nicht voran. Ich werbe für unseren Änderungsantrag. Der enthält vieles von dem, was wir brauchen, um zukünftig mit den Beteiligungen umzugehen. Ich denke, das wird eine lange Entwicklung sein, ein langer Prozess sein. Wir werden da auch wahrscheinlich verschiedene Wege ausprobieren müssen. Da sind wir sehr offen, aber lassen Sie uns das insgesamt besser machen, dass der nächste Beteiligungsbericht umfangreicher ist, vollständiger ist und wir dann auch wirklich was auf dem Tisch haben, mit dem wir was anfangen können! – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2618. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Zu Ziffer I der Beschlussempfehlung liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2652 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Hierzu wurde im Rahmen der Debatte beantragt, die Nummern 1 bis 3 des Änderungsantrages einzeln abzustimmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf die Nummer 1 des Änderungsantrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Zuruf aus dem Plenum: Hände hoch!) Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 1 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/2652 bei Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD und im Übrigen Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf die Nummer 2 des Änderungsantrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 2 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/2652 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich rufe auf die Nummer 3 des Änderungsantrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 3 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/2652 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2618 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (René Domke, FDP: Damit seid ihr gemeint! – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2618 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/1804 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. Noch mal, bitte! Ich habe eben ... – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2618 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, Enthaltung durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 45 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – 30 Jahre Ermordung Michael Newrzellas – Achtung und Gedenken, Drucksache 8/2223. Antrag der Fraktion der AfD 30 Jahre Ermordung Michael Newrzellas – Achtung und Gedenken – Drucksache 8/2223 – Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Anlass unseres Antrages ist, dass vor 30 Jahren, am 27. Juni 1993, der GSG-9-Beamte Michael Newrzella in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, genauer gesagt in Bad Kleinen, ermordet wurde. Der Grund dafür, seiner hier heute zu denken, ist vor allem anderen die Achtung seiner Person, die Achtung des Individuums, andererseits und weiter gefasst allerdings auch die Anerkennung der Bedeutung staatlicher Institutionen und Behörden, die grundsätzlich für unsere Sicherheit und den Erhalt des Rechtsstaates erforderlich sind. Unser Motiv ist die konsequente Ablehnung jeder Form extremistischer Gewalt, in diesem Fall – und heute bekanntlich auch von vielen gern ignoriert – die Gewalt des Linksextremismus. Dessen Exzesse sind zuletzt wieder ebenso hemmungslos wie zahllos zu beobachten, meine Damen und Herren. Nicht nur dieses Phänomen dokumentiert die Aktualität des Themas, flankiert wurden und werden die tragischen Ereignisse des Jahres 1993 nämlich von einer unsäglichen Berichterstattung, mittels derer aus dem Täter ein Opfer gemacht werden sollte, mit der man der GSG 9 eine Hinrichtung andichten wollte und die mitnichten dazu geeignet war, die Person und den Polizeikommissar Michael Newrzella in den Mittelpunkt des Geschehens zu rücken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das, meine Damen und Herren, wollen wir dagegen heute und künftig machen. Was war damals geschehen? Die RAF-Terroristin Birgit Hogefeld, bereits 1995 am Mord- und Sprengstoffanschlag beteiligt, trifft sich im Juni 1993 mit Klaus Steinmetz in Bad Kleinen, nicht ahnend, dass dieser ein V-Mann des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz gewesen ist. Sie fahren nach Wismar und mieten eine Ferienwohnung, dabei werden sie nahezu unablässig überwacht. Während ihrer Abreise soll der vermeintlich unkomplizierte Zugriff erfolgen, doch als die Behörden vernehmen, dass sich die beiden mit einer dritten Person treffen wollen, wird abgewartet. Die Aussicht auf die Festnahme eines weiteren Terroristen führt zur Verschiebung des Zugriffs und letztlich in eine Katastrophe. Der Bahnhof in Bad Kleinen, von den Behörden selbst zunächst als ungeeigneter Zugriffsort eingestuft, wird zu einem Sinnbild für Fehlentscheidungen, Hass auf den Staat und für das, was heute viele Fake News nennen würden. Die dritte Person nämlich, auf die alle warten, ist Wolfgang Grams, Hogefelds Lebensgefährte. Obwohl zwischen 50 und 100 Einsatzkräfte – die Angaben variieren – am Zugriffsort versammelt sind, kann nur Hogefeld festgenommen werden. Grams genügen einige Meter, die er zwischen sich und die GSG 9 bringt, um Michael Newrzella zu erschießen. Und dann reiht sich eine Berichterstattung an die andere. Und in der Tat ist frappierend und geradezu schockierend, dass eine aktuelle Internetrecherche viel zu den damaligen Ereignissen ans Tageslicht fördert, aber ausgerechnet über die einzige Person, die eindeutig und ausschließlich durch fremde Hand ums Leben gekommen ist, kaum etwas zu finden ist. Muss und darf das so bleiben? Wir meinen, nein. Rücken wir endlich das tatsächliche Opfer – in diesem Fall Michael Newrzella – in den Mittelpunkt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ziehen wir endlich unsere Lehren aus der bereits angedeuteten skandalösen Instrumentalisierung der damaligen Ereignisse! Verschiedene Medien, allen voran der „Spiegel“ und „Monitor“, suggerierten, ja, programmierten, Grams sei tatsächlich von Beamten aus nächster Nähe getötet worden, mehr noch – und der Begriff fällt immer wieder –, man habe ihn wehrlos am Boden liegend schlicht hingerichtet. Grundlage dieser dreisten und – wie sich später herausstellen sollte – falschen Behauptungen waren sogenannte Zeugen. Mittlerweile widerspricht man sich selbst und der „Spiegel“ berichtete 2019 in einer Reportage, dass er mittlerweile selbst erhebliche Zweifel an der Angemessenheit seiner Berichterstattung von damals erhob. Und die vom Hamburger Magazin daraufhin selbst beauftragte Aufklärungskommission kam 2020 zu dem Ergebnis, man habe auf Basis einer mangelhaft geprüften und falschen Aussage eines Journalisten einen Fehler begangen. So viel Selbstkritik wünscht man sich, und auch gerade heute. Also, meine Damen und Herren, uns geht es in diesem Antrag jetzt nicht um eine Auswertung dieses Einsatzes. Das ist alles schon geschehen. Es geht uns in diesem Antrag nicht um eine Medienschelte. Mit unserem Antrag geht es darum, dass wir im Kern des Mannes, der damals in Ausübung seiner Pflicht sein Leben lassen musste, gedenken. Michael, genannt Shorty Newrzella, geboren am 15. September 1967, starb im Alter von nur 25 Jahren am 27. Juni 1993. Seine Waffe hatte er in dem Moment, als mehrfach auf ihn geschossen wurde, noch nicht einmal gezogen. Er war der erste GSG-9-Beamte, der im Einsatz starb, und das letzte bekannte Opfer der RAF. Wir setzen auf eine angemessene Debatte und erwarten Ihre Zustimmung hier in diesem Hause. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst glaube ich in der Tat – da würde ich mich dem Fraktionsvorsitzenden anschließen –, dass wir achtgeben müssen, dass wir die Diskussion über den Antrag führen. Sie selbst haben ja zwei Argumentationsmuster eben vorsichtig angedeutet. Das eine ist die Frage, wie der Einsatzverlauf war. Ich glaube, der wird auch in der Bundespolizei bis heute als, freundlich formuliert, unglücklich gemeinsam betrachtet. Und das ist dann vielleicht auch eine der schlimmen Folgen, dass es dabei zu einem getöteten, durch einen Schuss des Terroristen getöteten Polizeibeamten gekommen ist. Und zweitens, Sie haben eben noch mal auf linksextremistische Taten hingewiesen. In der Tat gibt es sie. Sie sprachen, glaube ich, von einer extremen Dynamik in dem Bereich. Unsere polizeilichen Statistiken bilden die Dynamik bisher nicht ab. Es bleibt so, dass wir, ja, linksextremistische Straftaten haben in diesem Bundesland, aber die rechtsextremistischen massiv überwiegen. Und das kennen wir beide aus den Statistiken. Ich glaube auch in der Tat, dass wir aufpassen müssen, dass wir genau die eine Diskussion mit der anderen nicht überlagern, und würde auf den Sachverhalt 1993, nämlich einen getöteten Polizeibeamten im Dienst, ausdrücklich im Dienst getöteten Polizeibeamten, zurückkommen, getötet im Dienst für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, in einer unglaublich grundsätzlich gefahrgeneigten Arbeit eingesetzt, bei der GSG 9, mit Sicherheit in Situationen, in die keine, auch viele andere Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei sich nicht bringen wollen würden, in die er bereitwillig hineingeht und die er – noch einmal – vielleicht wegen unglücklicher Gesamtumstände des Einsatzes, aber am Ende wegen eines absolut skrupellosen Täters nicht überlebt hat. Das ist ein schrecklicher Unglücksfall, ist aber vor allen Dingen ein Unglücksfall, der jetzt mehr als 30 Jahre zurückliegt und bei dem wir uns gemeinsam die Frage stellen müssen, welche Unglücksfälle, welche schrecklichen Straftaten wir grundsätzlich zum Ansatz nehmen, zum Anlass nehmen zu sagen, das ist ein für eine besondere Landeswürdigung, für ein besonderes Denkmal, das das Land errichtet, geeigneter Sachverhalt. Und dann würde ich gerne zwei wichtige Punkte, die mir vor Augen sind, in den Raum stellen und in der Diskussion bitten mit in den Blick zu nehmen. Erstens. Es handelt sich um einen Einsatz, den ausschließlich Bundesbehörden geführt haben. Wenn ich das richtig sehe, sind landespolizeiliche Behörden damals überhaupt nicht eingebunden gewesen, sondern der Landesinnenminister ist dann eher von den Ereignissen überrascht worden und möglicherweise auch das Landeskriminalamt. All das weiß ich nicht, das ist für meine Wahrnehmung zu weit zurück. Ich kann mich bloß erinnern, dass der Landesinnenminister sehr, in den entsprechenden Berichterstattungen sehr erschreckt und überrascht wirkte. Also noch einmal, ein rein von Bundesbehörden getragenes Einsatzgeschehen, ausschließlich durch Bundesbeamte begleitetes Einsatzgeschehen, damals noch, ich glaube, Bundesgrenzschutz, bin ich aber nicht ganz sicher. Ich glaube, die Bundespolizeiumbenennung war erst einige Jahre später, aber aus heutiger Sicht GSG 9, bundespolizeiliche Tätigkeiten, noch mal, damals, glaube ich, Bundesgrenzschutz. Wenn wir jetzt in unsere Landesgeschichte hineinschauen, bin ich mir ziemlich sicher, dass wir in den letzten über 30 Jahren im Übrigen auch in der Landespolizei Einsatzsachverhalte finden, dass wir im Straftatengeschehen im Land Sachverhalte finden, in denen Polizeibeamte durchaus an die Grenzen dessen geführt worden sind, was Einsatzgeschehen Menschen zumuten. Und wenn wir denn über Gedenken darüber nachdenken, wie man würdigt, dass Menschen, die täglich im Dienst mit Sicherheit ohnehin eine größere Gefahrgeneigtheit mit sich tragen, dass die von im Regelfall dann sehr skrupellosen Täterinnen und Tätern in extreme Gefahren gebracht worden sind, wenn wir das erwägen, bin ich überzeugt davon, dann wird man es vor allen Dingen auch für diejenigen, die im Landesdienst tätig sind, in Landeseinsätzen in solche Situationen geraten sind, in Erwägung ziehen müssen. Zweitens, für mich ein zentraler Punkt: Wenn Sie auf den Bundesbeamten schauen, werden Sie schauen müssen, ist es eigentlich wirklich klug, dass das Land etwas tut, oder habe ich dann nicht als Bundesbeamter, als Angehöriger, und wie die heute die Situation sehen, kann ich offen eingestanden nicht einschätzen, ich erinnere mich nur noch entfernt an 1993, und diese Berichterstattung, habe ich schon den Eindruck, dass Ihre Einschätzung richtig ist, ist mit Sicherheit dem toten Polizeibeamten überhaupt nicht gerecht geworden, sondern das waren völlig andere Ereignisse und ganz andere Geschehnisse. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das rückt dann leider ein bisschen in den Hintergrund. Ich habe umgekehrt gestern mal aktuell Bundestagsprotokolle gesehen, wo ganz ausdrücklich gewertschätzt und gewürdigt worden ist, und zwar im Bundestag fraktionsübergreifend, auch in der Phase der heißen Diskussionen über das dortige Einsatzgeschehen, über den Verlauf des Einsatzes. Also noch einmal, wenn, wird nach meiner Überzeugung ein umfassenderer Ansatz erforderlich sein, der vor allen Dingen auf Landesbedienstete schaut, auf Taten und Sachverhalte in diesem Lande, die mit landespolizeilichem Einsatzgeschehen zu tun haben. Und zweitens, wir werden darüber nachdenken müssen, ob tatsächlich bei einem reinen bundesgetragenen Einsatz, rein durch Bundesbehörden, durch Bundesweisungen, ohne Landesbeteiligung das Land der richtige Würdigende ist oder nicht wir die Erwartung haben müssten, dass der Bund es tut. (Nikolaus Kramer, AfD: Deswegen steht ja „einzusetzen“.) Und dann würde ich gerne … Ich habe gesehen, dass Sie sagen, im Zweifel das auch im Rückblick zu haben. Und dann würde ich gern Ihren Blick richten auf das, was ich sehr beachtlich finde: Die Bundespolizei hat vor nicht allzu langer Zeit genau so einen Ort von Würdigung geschaffen, und zwar einen Ort für alle – jetzt muss ich beide Formulierungen verwenden – in Einsätzen des Bundesgrenzschutzes und später der Bundespolizei ums Leben gekommenen Polizeibeamtinnen und -beamten. Es gibt am Standort Potsdam, dem Hauptsitz der Bundespolizei, vor dem Haupteingang, vor dem Gebäude, in dem sich die Führungsspitze der Bundespolizei befindet, ein Denkmal, das mit Plaketten an alle einzelnen Kolleginnen und Kollegen seit – jetzt nageln Sie mich nicht fest – 1953/1952 erinnert und wo jede Einzelne, jeder Einzelne namentlich erwähnt und der Ort, an dem sie durch fremde Hand getötet worden sind, und zwar allesamt in verschiedensten Konstellationen durch fremde Eingriffe getötet worden sind, erwähnt werden. Ich halte das für einen extrem gut geeigneten Standort. Ich halte das für eine sehr würdige und richtige Reaktion der Bundespolizei und verweise darauf, dass von daher – ich weiß nicht, wie weit das bekannt ist, ich bin immer nicht so sicher, wie stark die Bundespolizei das auch nach außen getragen hat in der Vergangenheit, ich durfte dort zu Besuch sein, hatte die Gelegenheit, diesen Ort zu sehen und tatsächlich auch mit dem Präsidenten der Bundespolizei die verschiedenen Namen, die mir nicht alle was gesagt haben, gerade über die Jahrzehnte vor diesem 1993er tödlichen Einsatz, mir das vorstellen zu lassen –, ich bin überzeugt, der Bund hat von daher an der Stelle ganz bewusst eine Entscheidung getroffen und mit einem entsprechenden Denkmal diesem Gedenken würdevoll einen Ort gegeben. Und wenn man es hier im Lande wollte, wäre ich überzeugt davon, müsste man auf die landespolizeilichen Beteiligten gucken. Noch einmal, auch ohne Todesfälle gibt es schreckliche Einsatzgeschehen, und dann, glaube ich, braucht man die Breite, in dieses Land hineinzuschauen, und nicht einen Sachverhalt, der dann auch noch stark durch den Bund geprägt worden ist, herauszufischen. Da, glaube ich, dass die Bundesseite richtig reagiert hat, es bei der Bundespolizei zu verorten und dort entsprechend mit einem Denkmal zu reagieren. Ich wünsche uns eine würdevolle Debatte, weil es in der Tat immer ein schreckliches Ereignis ist, wenn Einsatzbeamte – egal im Übrigen, ob der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, der Rettungskräfte – bei Einsatzgeschehen verletzt oder gar getötet werden, und erst recht, wenn es dann in einer Situation geschieht, wo jemand ohne jeden Skrupel das Leben von Menschen auslöscht. Und das Gedenken ist in solchen Momenten meinerseits immer ganz intensiv bei den Familien, weil ich fürchte, egal, was wir an Gedenken schenken, das reißt ja im Zweifel einen relativ jungen Menschen aus all dem heraus, was an Familie, Freunden und so weiter da ist. Aber noch einmal, die Bundespolizei hat da einen sehr würdigen Ort geschaffen. Wenn Sie einmal die Gelegenheit haben, empfehle ich sehr, den aufzusuchen, der ist insgesamt in einer tollen Art gestaltet worden, im Übrigen ganz stark von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten selbst, die der Bundespolizei angehören. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich wünsche erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt nur eine Vermutung, aber ich äußere sie trotzdem, Sie dürfen mich auch gerne korrigieren, wenn es damit gar nichts zu tun hat. Aber ich glaube, dass diese Antragsidee aufgrund eines NDR-Beitrages eventuell im Mai entstanden ist, eine NDR-Reportage, wurde am 8. Mai gezeigt. Aber Sie signalisieren schon, Herr Kramer, nicht. Dann sage ich es trotzdem: Es wurde am 8. Mai eine Reportage im NDR gezeigt. Sie hieß „Unaufklärbar? Das tödliche Versagen von Bad Kleinen“. Ich glaube tatsächlich, dass genau solche Reportagen auch dazu beitragen, solche Geschehnisse, die sich in unseren Köpfen und in die Geschichte eingeprägt haben, auch immer wieder aufgearbeitet werden, immer wieder aufgegriffen werden, um diese auch in der Nachschau, auch 30 Jahre nach so einem Geschehen noch mal wieder in den Blick zu nehmen und damit das vielleicht auch aus dieser Gemengelage des damaligen Handelns und der agierenden Menschen, der politischen Situation und allem Drumherum davon losgelöst noch einmal aus der Entfernung betrachtet werden kann und dann auch vielleicht oder ganz sicher zu einer anderen Einstellung, Aufklärung zu kommen. Ich halte das für sehr, sehr wichtig. Ich glaube aber auch, dass gerade wir uns in einer Gesellschaft befinden, die sich sehr ausgewogen mit Gedenktagen und auch mit dem Gedenken verschiedenster Ereignisse auseinandersetzt und dieses auch, finde ich, würdig begeht. Zum Beispiel gibt es immer am 7. März den Internationalen Gedenktag für im Dienst gestorbene Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, zum Beispiel, der auch jedes Jahr begangen wird. Ich bekomme das natürlich selber immer sehr aktiv mit, weil ich eine große Community mit Polizeibeamten habe, und dann ploppt es bei mir in den sozialen Medien immer sehr, sehr geballt auf. Und das ist schon sehr bewusst in den Köpfen, dieser internationale Tag, und der gilt natürlich für alle. Jetzt geht es hier aber explizit um Michael Newrzella, den GSG-9-Beamten. Ich würde sagen oder ich empfinde es so, dass die Beerdigung des Kollegen 1993 im Beisein des Bundesinnenministers und des Generalbundesanwalts eine sehr würdige Beerdigung war. Und ich glaube auch, dass es sehr, sehr würdig war, dass in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit der Familie des verstorbenen Polizeibeamten 1995, nämlich auch bei uns im Land, im Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum in Neustrelitz eine Gedenktafel errichtet wurde. Ich glaube, auch das ist sehr, sehr würdig und wurde auch, wie gesagt, in einem würdigen Rahmen und vor allem im Einverständnis und Einvernehmen mit den Angehörigen getätigt. Und Herr Minister Pegel hat eben gerade auch noch mal Potsdam angesprochen, auch eine sehr, sehr würdige und wichtige Gedenktafel oder Gedenkstätte, die dort errichtet wurde. Ich glaube, niemand hat die Geschehnisse in Bad Kleinen vergessen. Ich glaube auch, niemand redet das heute klein oder betrachtet es falsch. Und was mir sehr, sehr wichtig gewesen wäre, wenn Sie diesen Antrag wirklich ernst gemeint hätten … Also doch, nee, ich will Ihnen die Ernsthaftigkeit gar nicht abschreiben. Das habe ich jetzt falsch ausgedrückt. Ich möchte sagen, wenn … (Horst Förster, AfD: Im Grunde meinen Sie es aber so.) Was? (Horst Förster, AfD: Im Grunde meinen Sie es so.) Nee, ich sage schon, wie ich es meine. Ich möchte es aber anders formulieren. Ich bin mir schon sicher, dass Sie Ihren Antrag immer ernst nehmen, egal, welchen Sie stellen. Darum geht es jetzt gar nicht. Ich will was anderes ausdrücken. Ich will sagen, wenn … (Thore Stein, AfD: Dann machen Sie doch!) Ich versuche es ja. Ich versuche, auch auf Sie einzugehen. Das wollen Sie doch immer! Jetzt tue ich es, ist auch nicht richtig. Aber ist auch wieder klar. Also wenn Sie so eine Ehrung oder so eine Gedenkstätte wirklich errichten möchten, dann geht das nicht ohne das Einverständnis und Einvernehmen mit den Angehörigen. Das ist ethisch nicht vertretbar. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Es tut mir leid, das muss ich so sagen, das geht gar nicht! Sie können so was nicht einfach von oben aufdrücken, (Nikolaus Kramer, AfD: Machen wir doch gar nicht.) und die Familie erfährt das jetzt wahrscheinlich aus der Presse, dass so was jetzt gewollt ist, und fällt aus allen Wolken, weil das plötzlich wieder aufgegriffen wird. Das tut man nicht, das gehört sich nicht! (Nikolaus Kramer, AfD: Haben Sie den Antrag gelesen?) Ja, das habe ich gelesen. Aber es gehört sich, wenn man so einen Antrag einbringt, der so einen sensiblen privaten Bereich betrifft, dass man mit den Menschen, die es heute betrifft, ins Einvernehmen geht. Das ist meine Meinung dazu. So haben wir es in Stralsund gemacht mit einer Ehrung von einem verstorbenen Ringer. Das gehört sich so. Und genau das hätte ich hier auch erwartet. Ich glaube nicht, dass Sie gefragt haben. (Nikolaus Kramer, AfD: Das steht doch gar nicht in Widerspruch.) Haben Sie gefragt? Nein! (Nikolaus Kramer, AfD: Das steht doch gar nicht in Widerspruch zu diesem Antrag.) Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen und allen Polizeibeamtinnen und -beamten in diesem Land, in allen anderen Bundesländern und natürlich auch bei der Bundespolizei dafür danken, dass sie mit dem Bewusstsein, dass sie bei jedem Einsatz ihr Leben verlieren können, ihren Dienst ausüben. Dafür herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. Herr Koplin!

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Torsten Koplin Die Linke

Danke schön! Das ist ein Büroversehen wahrscheinlich gewesen. Entschuldigung! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linksfraktion gedenkt Michael Newrzellas achtungsvoll. Das ist die grundlegende und für uns entscheidende Reaktion auf diesen Antrag. Erkennbar war, das hatte ich auch erwartet, dass Sie den Antrag nutzen, um sich über Linksterrorismus noch mal auszulassen. Und ich bin dem Minister dankbar, das eingeordnet zu haben. Der entscheidende Punkt für Sie ist, eine Gedenktafel in würdiger Form anzubringen. Und da bin ich sehr bei meiner Vorrednerin. Zum einen, es gibt eine solche schon. Dazu wird der Abgeordnete Bernd Lange nachher noch etwas sagen, der viel kenntnisreicher ist in der Sache als ich. Aber der entscheidende Punkt ist eben auch, dass, weil es um die Würde geht, es nicht ohne die hinterbliebenen Angehörigen geschehen darf. Dazu ist nichts gesagt worden. Ich möchte schließen, wir werden den Antrag ablehnen, weil es eine Gedenktafel gibt, weil die grundsätzliche Aussage von mir namens der Linksfraktion getroffen wurde. Aber ich will sie auch noch ergänzen, weil es ja um die Einordnung geht: Die größte Gefahr für Leib und Leben für Polizistinnen und Polizisten geht vom Rechtsterrorismus aus. Das ist auch ein Fakt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Am 27. Juni 1993 starb der 25-jährige GSG-9-Beamte Michael Newrzella in einem Schusswechsel mit dem RAF-Mitglied Wolfgang Grams auf dem Bahnhof von Bad Kleinen. Indem die AfD-Fraktion den 30 Jahre zurückliegenden gewaltsamen Tod eines Bundespolizisten zum Anlass für diese Debatte hier im Landtag nimmt, zollt sie diesem entgegen dem Titel des Antrags weder Achtung noch Gedenken, sondern missbraucht ihn für ihr rechtsextremes Narrativ. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Was für eine bösartige Unterstellung! – Martin Schmidt, AfD: Widerlich!) In dem Antrag wird unter Ziffer II Nummer 1 ein jährliches angemessenes Gedenken „vor dem Hintergrund des konkreten … Geschehens“ und „im Hinblick auf eine immer weniger von gegenseitigem Respekt und Achtung geprägten Gesellschaft – gegenüber Individuen und gegenüber staatlichen Institutionen“ gefordert. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Mangelnden Respekt gegenüber Individuen und staatlichen Institutionen zu beklagen, könnte die AfD-Fraktion sich auch sparen, gehört es doch zu ihrem politischen Tagesgeschäft, staatliche Institutionen und ihre Repräsentant/-innen verächtlich zu machen. Das ergibt sich aus ihrem Gebaren hier im Landtag, aber auch schon aus ihrem Grundsatzprogramm. Nach einer Analyse, (Nikolaus Kramer, AfD: Das Sie wahrscheinlich noch nicht mal gelesen haben.) nach einer Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeichnet die AfD ein Bild, in dem die Parteien, anstatt die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, nur daran interessiert sind, sich dem Partizipationsbestreben der Menschen zu entziehen und ein quasi oligarchisches System aufrechtzuerhalten, dessen vordringliches Interesse ihrer Macht, (Petra Federau, AfD: Das ist doch widerlich, diese Rede, oder nicht?!) ihrem Status und ihrem materiellen Wohlergehen gelte. Die AfD entwirft, so diese Analyse weiter, das Szenario einer korrumpierten politischen Klicke, die sich nicht nur von der Bevölkerung entfernt habe, sondern auch einem Kartell gleicht, die Macht unter sich aufteile und die politische Meinungs- und Willensbildung manipuliere. (Petra Federau, AfD: Ich gehe raus! Das ist ja …) So viel, sehr geehrte Kolleg/-innen, so viel zu der Forderung der AfD nach mehr Respekt für Individuen und für staatliche Institutionen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Gut, dass das öffentlich ist, was Sie hier erzählen. – Martin Schmidt, AfD: Schade, dass wir Ihre Rede nicht hochladen dürfen!) Was den konkreten Hintergrund betrifft, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Schämen Sie sich!) ist das Widersinnige an diesem Antrag, dass wichtige Teile der damaligen Geschehnisse bis heute nicht geklärt sind. Bekannt ist, dass es bei einem Polizeieinsatz auf dem Bahnsteig von Bad Kleinen zu einem Schusswechsel zwischen dem RAF-Mitglied Wolfgang Grams und der Polizei kam, in dessen Folge der GSG-9-Beamte Michael Newrzella tödlich getroffen wurde. Auch Wolfgang Grams wurde mehrfach getroffen und fiel in das Gleisbett. Was dann passierte, ist bis heute ungeklärt. Einzig, dass Wolfgang Grams an einem Nachschuss in die Schläfe starb, kann noch mit Sicherheit gesagt werden. Wer den Schuss abfeuerte, ist hingegen unbekannt. Die Behörden gehen von Suizid aus. Allerdings hat bis heute keiner der beteiligten Polizist/-innen den Selbstmord von Wolfgang Grams tatsächlich bezeugt. Angeblich hatte niemand den RAF-Mann im entscheidenden Moment im Blickfeld. Es wurden Zeug/-innen befragt und Gutachten eingeholt, vollständig rekonstruiert werden konnten die Geschehnisse vom 23. Juni – 27. Juni, pardon – 1993 auf dem Bahnsteig von Bad Kleinen jedoch nicht. Auch deshalb ist ein Antrag der AfD-Fraktion, in dem ein Geschehen, in dem ein Gedenken vor dem Hintergrund des konkreten damaligen Geschehens gefordert wird, nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Paul-Joachim Timm, AfD: Was? Was? – Stephan J. Reuken, AfD: Da weiß man, wes Geistes Kind Sie sind.)

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Birgit Hesse

Vielen, vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Gedenken an einen Verstorbenen, der zudem in Ausübung seines Dienstes sein noch sehr junges Leben gelassen hat, sollten wir hier mit der angebrachten Demut begegnen. Dieses Gedenken zu einem Politikum zu machen, dafür sollten wir uns allerdings nicht hergeben. Ich weiß, dass die Forderung, nicht den Tätern, sondern den Opfern der RAF Beachtung zu schenken, auch vonseiten der Familie Newrzella kommt. Diese Forderung kann ich, kann meine Fraktion nachvollziehen, und wir können es auch nur unterstützen. Gruppen wie die „Revolutionären Zellen“, die „Rote Armee Fraktion“, „Bewegung 2. Juni“ haben bewusst den Tod unschuldiger Menschen in Kauf genommen. Sich selbst gegenüber rechtfertigten Sie hier die vielen Toten, aber auch Verletzten mit dem nach Ihrer Ansicht nach zwingenden Kampf gegen Ungerechtigkeit und bestehende Missstände. Gerade das Phänomen RAF zeigt, dass Täter oft mehr in den Vordergrund gerückt werden als die Opfer. Über die Jahrzehnte ist über die Mitglieder der RAF viel geschrieben worden, viele Mythen aufgebaut, Spekulationen, die sich hartnäckig halten. Die Frage nach den Opfern, meine Damen und Herren, nach ihren Angehörigen dagegen ist immer im Hintergrund geblieben. Bekannt ist zumeist einzig, dass sie aufgrund ihrer Position, aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ins Visier dieser Terroristen gerieten. Über die Opfer sagt dies wenig aus. Wir, meine Damen und Herren, sind gefordert, und zwar alle, die gesamte Gesellschaft, das Bild der Opfer stärker in den Fokus zu rücken, nicht das der Täter. Wir sind auch gefordert, uns stärker mit dem Thema RAF-Terrorismus auseinanderzusetzen, mit ihren Taten und vor allem eben mit ihren Opfern, mit den Überlebenden, mit den Verletzten dieses Terrors. Eine Verherrlichung dieser Taten darf es niemals geben. Und als letztes Opfer gilt der GSG-9-Beamte Michael Newrzella. In diesem Jahr jährte sich sein Todestag zum 30. Mal. Er starb in Ausübung seines Dienstes auf dem Bahnhof von Bad Kleinen. Wir sollen jetzt darüber entscheiden, ob am Bahnhof von Bad Kleinen eine Gedenktafel an ihn erinnern sollte. Ich habe mich sehr schwer damit getan, hierfür eine Antwort zu finden. Und ich bin dankbar, dass die Hinweise gekommen sind und dass wir wahrscheinlich noch Weiteres dazu hören werden, dass es einen würdigen Umgang, ein würdiges Gedenken gibt. Meine Damen und Herren, ich glaube, man muss mitberücksichtigen, man muss mitberücksichtigen, dass, wenn man eine Gedenktafel errichtet an einem öffentlich zugänglichen Bahnhof in Bad Kleinen, dass dieser möglicherweise auch missbraucht werden würde für die Anhänger der Täter. Und das stimmt mich bedenklich. Ich denke, deswegen gibt es einen würdigeren Rahmen, weil wir genau das eben nicht wollen, dass Täter diese Erinnerung, dieses Gedenken missbrauchen. Und das ist für mich der ausschlaggebende Punkt, dass wir darauf setzen sollten, was tatsächlich die Bundespolizei, aber auch die Landespolizei für die eigenen Fälle von Opfern, egal welcher Straftaten, die sie in Dienstausübung erleiden mussten, dass es dort ein Gedenken gibt. Und ich glaube, deswegen ist es wichtig, dass wir an diese Gedenkstätten erinnern, dass wir diese Gedenkkultur aufrechterhalten, aber auch, meine Damen und Herren – das wäre mein herzlicher Wunsch –, auch das Thema Terrorismus wieder nach draußen tragen, denn es hat stattgefunden, und ich glaube, im Verborgenen gibt es das immer noch und es bricht auch immer wieder auf. Das ist nie weg gewesen und wir müssen es zum Thema machen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Thomas Krüger, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Lange. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Bernd Lange SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am frühen Nachmittag des 27. Juni 1993 kam es auf dem Bahnhof von Bad Kleinen zu einem Polizeieinsatz, bei welchem ein Beamter und ein mutmaßlicher Terrorist getötet wurden. Weiterhin wurde eine Bahnmitarbeiterin angeschossen. Aufgrund einer Aneinanderreihung von Fehlern der Polizei und der Gerichtsmedizin im ersten Angriff konnte das Geschehen nicht restlos aufgeklärt werden. Durch die Tatsache, dass keiner der Zeugen einen aufgesetzten Nahschuss wahrgenommen hat, auch, dass die gerichtsmedizinischen Gutachten – unter anderem der Stadtpolizei Zürich, damals weltweit Nummer eins der Forensik – keinen Hinweis ergeben haben, war die Hinrichtungslegende, die angesprochen worden ist, in der Welt. In gewissen Kreisen existiert sie heute noch. Der Wunsch der Mutter von Michael Newrzella war ein stilles Gedenken. In der damaligen Szene wurde angedroht, das Grab und die Leiche des Beamten zu schänden. Es kam, wie es kommen musste, der Innenminister Seiters trat zurück. Es gab eine katastrophale Kommunikation des ganzen Geschehens. Die Presse hat das so weidlich ausgemerzt. Ich muss dazu sagen, alle Berichte, die ich bis jetzt dazu gelesen habe, sind widersprüchlich und aus Sicht der Opfer, der sogenannten Opfer dargestellt. Es kam 1995 zur Einweihung der Tafel auf dem Gelände des Ausbildungszentrums Nordost des damaligen Bundesgrenzschutzes, heute Bundespolizei Neustrelitz. Dabei wurde die Mutter von Michael Newrzella vom ersten Kommandeur der Grenzschutzgruppe 9, Brigadegeneral im Bundesgrenzschutz Ulrich Wegener begleitet. Ich habe damals an dieser Sache mit teilgenommen und es war ein sehr bewegender Moment, muss ich mal wieder sagen, immer wieder sagen, ein sehr bewegender Moment! Durch den Pressesprecher der Bundespolizei wurde mir mitgeteilt, dass die Tafel heute noch im Ausbildungszentrum sich befindet und in einem würdigen Rahmen Michael Newrzellas dort gedacht wird. Vor einigen Jahren wurde der Bahnhof in Bad Kleinen komplett abgerissen. Der Tunnel ist verschwunden, die Gleise sind verlegt, es erinnert eigentlich nichts mehr an diesen alten Bahnhof. Ich fahre da fast, mindestens zweimal die Woche vorbei, steige dort um, und ich muss immer wieder sagen, missbraucht nicht Michael Shorty Newrzella! Ich war 40 Jahre lang Polizist. Wissen Sie, das geht mir nahe, wenn Kollegen im Dienst ihr Leben lassen müssen, gerade solche jungen. Und wir müssen hier wirklich ganz behutsam vorgehen und keine großen Sachen hier noch machen oder irgendwas. Gedenken – ja! Und wenn Ihnen der Antrag ernst gewesen wäre, hätten Sie ihn in der Juni-Sitzung des Landtages auf der Tagesordnung gehabt. (Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD: Aha!) Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dieser Debatte, mit diesem Antrag haben wir ja schon einen Teil des Antrages umgesetzt. Wir haben nämlich des Beamten Newrzella hier gedacht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und bis auf den Redebeitrag von Frau Oehlrich – also ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, da haben sich mir die Nackenhaare hochgestellt – war das hier eine sehr sachliche Debatte. Danke auch noch mal, Herr Innenminister, für Ihren Beitrag! Kollege Lange, diese Gedenktafel in Neustrelitz ist mir bekannt, sie ist aber nicht öffentlich zugänglich. Und mir war nicht bekannt die Stele, von der der Innenminister hier in Potsdam berichtete. Und dennoch geht es hier mit diesem Antrag nicht darum, zu instrumentalisieren. Punkt eins. Und Punkt zwei ist, wir sollten bei solchen Dingen auch keine großen Unterschiede machen. Hier ist ein Polizeibeamter in Ausübung seines Dienstes in unserem Land verstorben. Und da spielt es für mich keine Rolle, ob der Landespolizist gewesen ist oder Bundespolizist, denn in erster Linie ist er ein Mensch gewesen, ein Mensch in Uniform, und dessen sollten wir uns hier alle bewusst werden. Und, lieber Kollege Lange, dieser Antrag war im Juni auf der Tagesordnung anlässlich des 30. Jahrestages des Geschehens und er war auch im Juli auf der Tagesordnung. Und ich bin froh, dass wir ihn jetzt auf der Tagesordnung, dass wir ihn heute behandeln konnten und den Antrag nicht wieder aufgrund dieser langen Tagesordnungen, die sich immer aneinandergereiht haben, verschieben mussten, sonst hätten wir den wahrscheinlich, wenn es noch weitergegangen wäre, dann zum 31. Jahrestag besprechen können. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich danke Ihnen, wie gesagt, den Vorrednern hier, für ihre Redebeiträge, mit Ausnahme von Frau Oehlrich der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das war in meinen Augen echt verachtend, menschenverachtend, Ihr Redebeitrag. (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos: Ja, genau!) Sie haben hier auf die Ermordung von Herrn Grams kapriziert. In diesem Antrag ging es gar nicht darum, und das ist in meinen Augen einfach nur widerlich und unmenschlich. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2223. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2223 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen schaffen – Ländlichen Raum nicht abhängen, Drucksache 8/2347. Antrag der Fraktion der CDU Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen schaffen – Ländlichen Raum nicht abhängen – Drucksache 8/2347 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Torsten Renz, CDU)

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Thomas Diener CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist natürlich nicht einfach, bei dem vorangegangenen Thema jetzt zu einem anderen Thema überzuleiten, und ist auch schwierig, ich sag mal, bei dem voraussichtlich letzten Tagesordnungspunkt denn auch noch die Stimmung zu heben. Aber trotzdem werde ich versuchen, Sie ein bisschen für den ländlichen Raum zu begeistern, und zwar, unser Antrag hieß ja „Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen schaffen – Ländlichen Raum nicht abhängen“, da gehts also vorwiegend um die sogenannten GAK-Mittel, (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) also für die Eingeweihten meistens ein bekannter Begriff, ähnlich wie ELER-Mittel oder GRW-Mittel oder EFRE-Mittel, für alle anderen schwierig, insbesondere, wenn man es ausspricht: Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“. Und er ist, glaube ich, auch ein bisschen missverständlich, dieser Ausdruck. Also einige denken, da gehts also vorwiegend um Landwirtschaft und bisschen Deich an der Ostsee. Das ist mitnichten so, sondern das ist ein relativ wichtiger Fonds bisher gewesen für die Förderung des ländlichen Raumes. In den letzten zehn Jahren wurden in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern circa 320 Schulen, Kindertagesstätten und Dorfgemeinschaftseinrichtungen mit einem Gesamtvolumen von über 190 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützt. Allein die zur Verfügung stehenden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe beliefen sich dabei in der Summe auf 563 Millionen Euro, also doch eine nennenswerte Größenordnung gerade für unser Bundesland. Diese Mittel wurden mit 40 Prozent durch das Land ergänzt und dann mit 75 Prozent ELER-Mitteln kofinanziert. Das heißt, jeder Euro Landesmittel wird mit 1,50 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe und mit 7,50 Euro aus dem ELER ergänzt. Demnach ergeben sich also rein rechnerisch sozusagen 10 Euro aus 1 Euro Eigenkapital des Landes. Also andere sprechen in diesem Zusammenhang auch von Rendite. Es geht hier also nicht um 5 Prozent, um 50 Prozent, sondern ganz andere Größenordnungen zur Förderung des ländlichen Raumes. Welche Investitionen hat das in der Vergangenheit zumindest betroffen, wird es auch in der Zukunft betreffen? Darunter fallen zum Beispiel die Erhaltung, Gestaltung von Gebäuden, die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen, die Erhaltung und der Ausbau von Dorfgemeinschaftseinrichtungen, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern, die Schaffung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von stationären Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs und auch der Um- und Ausbau, Neubau von Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen, also Dinge, die nicht primär mit der Landwirtschaft zu tun haben, durchaus jeden Kommunalpolitiker interessieren müssen. Der Nutzen hierbei ist geradezu offensichtlich, denn wir haben hier einen – Herr Dr. Geue sagte es mal – gehebelten Euro. Das heißt, wir haben hier einen Hebeleffekt von 1 : 10. Für 1 Euro, den wir aus unserem eigenen Landeshaushalt, aus dem Eigenkapital investieren, kriegen wir 10 Euro Investitionssumme. Das darf man also in Wirklichkeit nicht nehmen. Und deswegen muss man nach wie vor die Forderung aufstellen, dass diese GAK-Mittel aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium genauso kommen, wie sie bisher gekommen sind, denn nur, wenn diese Förderungen auf dem hohen Niveau fortgeführt werden, kann es auch zu der im Grundgesetz geforderten und festgeschriebenen normierten Angleichung der Lebensbedingungen zwischen den urbanen und auch den ländlichen Räumen kommen. Und genau da, meine Damen und Herren, legt die Ampelkoalition auf Bundesebene die Axt an den Baum beziehungsweise die Axt an den ländlichen Raum. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Nachdem bereits im vergangenen Jahr die GAK-Mittel um 190 Millionen gekürzt worden sind, ist jetzt eine weitere Kürzung – zumindest stand es also bisher im Raum – von 300 Millionen geplant, von ungefähr einem Gesamtvolumen in dem Bereich von 1,13 Milliarden. Das macht also eine Kürzung von rund 43 Prozent aus, also schon eine nennenswerte Kürzung. Diese Kürzung macht auch deutlich, was die Koalitionäre beziehungsweise der zuständige Minister auf Bundesebene vom ländlichen Raum und der Förderung des ländlichen Raums im Hinblick auf die gleichgewichtigen Lebensverhältnisse halten. (Marc Reinhardt, CDU: Nichts.) Da kann der Nicht-Landwirtschaftsminister Özdemir auch die Bedeutung der Lebensverhältnisse anlässlich des Bundeswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ noch so sehr bekräftigen, die Realität straft ihn an der Stelle ganz eindeutig Lügen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Da können aber auch die zuständigen Minister in unserem Lande die Koalitionspartner auf Bundesebene noch so sehr beschimpfen und herabwürdigen, der Bundeskanzler mit seiner Richtlinienkompetenz, der sich vehement, vehement in die Haushaltsberatung eingemischt hat, wird – das wissen wir alle – von der SPD gestellt. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Also das kann man nicht ganz in Abrede stellen. (Marc Reinhardt, CDU: Ob er das selber weiß, wissen wir nicht, aber …) Da in Mecklenburg-Vorpommern 90 Prozent des Landes unter die Raumordnungskategorie „ländlicher Raum“ fallen und in dieser Kategorie auch ungefähr 60 Prozent der Bevölkerung leben, wohnen und arbeiten, ist diese Politik gerade hier mit dramatischen Auswirkungen verbunden. Das betrifft also auch nicht nur unser Bundesland, alle Bundesländer in unterschiedlichem Maße. Das hängt natürlich auch von der Inanspruchnahme der Mittel im Rahmen der GAK ab. Es gibt ja auch Sonderrahmenpläne. Also das muss im Einzelfall dann noch geprüft werden beziehungsweise können wir an der Stelle gar nicht sagen, wie viel weniger es im Einzelfall für die eigenen Bundesländer gibt. Und es mutet also auch fast schon zynisch an, wenn der Nicht-Landwirtschaftsminister Özdemir die Kürzungen in seinem Haushalt mit der Streichung der Agrardiesel-Rückerstattung für Landwirtschaftsunternehmen kompensiert oder für die Kürzung wirbt mit Planungssicherheit, so nach dem Motto: „Ihr wisst hundert Prozent, dass ihr nichts mehr bekommt.“ Dann möchte man also keine Planungssicherheiten mehr haben. Und wie der Bundesfinanzminister im Interview kürzlich treffend feststellte, mangelt es im Grunde genommen nicht am Geld, sondern am Willen, das Geld anders aufzuteilen. Es ist nur die Frage, wie das Geld der Steuerzahler seitens der Ampelkoalition ausgegeben wird: 4 Milliarden für Wiedervernässung von Mooren, 3 Milliarden für das Deutschlandticket, viele Milliarden für eine gescheiterte Energiewende, wobei wir von den 4 Milliarden für die Wiedervernässung meines Wissens noch gar nichts abbekommen haben und auch nichts erwartbar ist demnächst, zeitnah. Da mutet eine Kürzung von 300 Millionen schon fast als Lappalie an. Doch für den ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern und die dort lebenden Menschen fehlen in Zukunft Zugang zu Nahversorgung, Mobilität, Gesundheit, Bildung, Kitas und Horte sowie Kulturangebote. Auch das wird alles aus diesem Fonds ganz maßgeblich mitgezahlt. Das müssen Sie den Menschen im ländlichen Raum erst einmal erklären können und wollen. Dies, meine Herren und meine Damen, dürfen wir im Interesse unseres Landes nicht zulassen. Deswegen fordere ich Sie auf, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Und ich werde noch eine Forderung aufmachen, wenn wir am Schluss der Debatte sind, aber das möchte ich mir noch ein bisschen aufheben. – Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich fand die Debatte davor sehr anstrengend. Insofern fällt es mir auch nicht ganz leicht, jetzt umzuschalten. Aber wir stehen vor der Agrarministerkonferenz ab morgen in Kiel. Und Sie können sich darauf verlassen, dass wir das Thema natürlich auf der Tagesordnung haben, weil die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ im Zusammenhang mit dem ELER und den Landesmitteln für uns natürlich die wichtigste und die entscheidende Grundlage ist, gleichwertige Lebensverhältnisse für die ländlichen Räume weiterzuentwickeln und nicht nur die ländlichen Räume dabei zu betrachten, sondern es geht natürlich auch um die Landwirtschaft und deren Förderung, es geht um die Ernährungswirtschaft, es geht am Ende auch um die Frage der Förderung der Umwelt, der Renaturierungsmaßnahmen und die ganze komplexe Entwicklung der gesamten ländlichen Räume. Und wenn man so bedenkt, dass – ausdrücklich nach der Bewertung der Europäischen Union – außer den beiden großen Städten Rostock und Schwerin eigentlich das gesamte Land aus dem ländlichen Raum besteht, wenn man dann hier dabeigeht und in den letzten zwei Jahren, also jetzt 2024 und 2023, insgesamt 500 Millionen Euro aus diesem Prozess rausnimmt, dann kann man das natürlich gutheißen. Und ich habe auch zur Kenntnis genommen im Übrigen, dass der Bundesfinanzminister erklärt hat, dass der Bund und die Länder die Mittel nicht ausgegeben haben – die Ursachen hat man wahrscheinlich nicht richtig hinterfragt –, aber dass man damit auch quasi diesen Prozess umgesetzt hat. Und ich kann Ihnen ausdrücklich sagen, ich selber habe ja in Berlin die Koalitionsverhandlungen mitgeführt in diesem Bereich, und im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht, dass wir davon ausgehen, dass die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe, weil die Menschen sich einfach in Teilen abgehängt fühlen und um dieses Gefühl nicht weiter zu untersetzen, haben wir festgeschrieben, dass es darum gehen muss, die Gemeinschaftsaufgabe, weil der Bedarf ja nach wie vor immens ist, gerade auch vor dem Hintergrund im Übrigen der Entwicklung in den ländlichen Räumen, was die Infrastrukturen anbetrifft – Kindergärten, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Ärztehäuser, die soziale Daseinsvor- und -fürsorge –, noch weiter zu untersetzen, um damit die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu sichern. Und dass man da so vorgeht, damit habe ich auch nicht gerechnet, muss ich ganz ehrlich sagen. Und deswegen hat Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene ja immer wieder – und wir haben das ja hier auch schon geführt, die Diskussion, bin ja auch dankbar dafür, dass ich da ja Unterstützung erfahren habe –, auf Bundesebene natürlich immer darauf hingewirkt, dass der ländliche Raum hier nicht aus dem Fokus gelangt, sondern eher als Zukunftsraum betrachtet wird. Ich sage mal ausdrücklich, auch die Energiewende, die wird ja im Wesentlichen durch den ländlichen Raum auch mit umgesetzt werden. Wind, Sonne, Biomasse – alles das muss ja mal bewertet werden. Und die Belastung, die die allgemeine Bevölkerung im ländlichen Raum da auch aus diesen Prozessen natürlich aufnehmen muss, das muss ja irgendwie in Akzeptanzförderung umgemünzt werden. Und deswegen ist es für mich so wichtig, dass wir hier die Fahne hochhalten im wahrsten Sinne des Wortes und dass die ländlichen Räume für uns nicht ersatzlos gestrichen werden dürfen. Das geht einfach nicht. Und deswegen ist dieses Handeln, das ich da zurzeit wahrnehme, so nicht nachvollziehbar. Ich darf Ihnen aber auch sagen, es kommt Bewegung in die Sache. Darüber freue ich mich nun wiederum, denn wir haben natürlich auch sowohl über die Ministerpräsidentenkonferenz als auch ich selber die Möglichkeiten, über die wir verfügen, versucht, auch weitere Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man Kompensationen vornehmen kann. Und ich hoffe und wünsche mir sehr, dass man erkennt, wir brauchen tatsächlich, in dieser allgemeinen gesellschaftspolitischen Lage brauchen wir Planungssicherheit, wir brauchen Rechtssicherheit und wir brauchen auch in Richtung der Kommunalwahlen motivierte junge Leute oder auch die gestandenen Kolleginnen und Kollegen, die sich in den Dörfern engagieren. Und ohne Moos ist da auch nichts los. Insofern ist für mich vollkommen klar, dass wir alles daransetzen müssen, hier voranzukommen. Was ich aber auch sehe, ist – das sehe ich ein bisschen anders –, dass man die sogenannten Sonderaufgaben ein Stück weit zurückgefahren hat. Die beiden großen Sonderblöcke der Sonderaufgaben, der Sonderrahmenpläne bleiben bestehen, nämlich der Hochwasserschutz und der Küstenschutz. Da habe ich mich auch sehr stark für gemacht. Und was mich eben traurig stimmt, ist, dass die Sonderaufgabe „Ländlicher Raum“ weitestgehend zusammengestrichen wird, und das bedeutet nun wiederum, dass das ein fatales Signal für die Bevölkerung natürlich in den ländlich peripheren Räumen ist. Ich sage mal mit einem Augenzwinkern, aber auch mit einem ernsten Hintergrund, ich habe so das Gefühl, dass sich die GRÜNEN ein Stück weit sehr, sehr deutlich auf die größeren Städte und die Ballungszentren konzentrieren und so ein bisschen den Blick für den ländlichen Raum verlieren. Hier ist das ein bisschen anders, das nehme ich auch zur Kenntnis. Aber ich will noch mal ausdrücklich sagen, ich hoffe, dass das nicht fahrlässig ist, denn das schafft vermeintlich natürlich auch dann einfache Alternativen – ich hoffe, jeder weiß, was ich damit meine –, denen wir damit noch mehr Argumente an die Hand geben, unsere erkämpfte Demokratie infrage zu stellen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und insofern darf ich Ihnen ausdrücklich sagen, wir werden alles daransetzen, dass wir diese Mittel, die wir zur Verfügung haben, so effizient wie möglich einsetzen. Und ich kann Ihnen heute sagen, wir haben für das kommende Jahr immerhin doch 105 Millionen Euro zur Verfügung. Unterm Strich verlieren wir im Vergleich – das kommt im Übrigen bei den anderen Ländern auch schon so an –, aufgrund der beiden Sonderrahmenpläne verlieren wir nicht wie andere 35 und über 30 Prozent, sondern wir verlieren 11 Prozent. Insofern haben wir es vielleicht gar nicht mal so schlecht ausgehandelt. Und für mich ist entscheidend, dass wir jetzt alles daransetzen, dass die Möglichkeiten, die dann auch im Übrigen über andere Bundesmittel, das sogenannte ANK, Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, wie wir hier zur Kompensation für Wald, für Moore ... Aber, Herr Diener, ich gebe Ihnen ein bisschen recht insofern, die 4 Milliarden sind bis heute, im Wesen ist noch nichts passiert, außer, dass wir jetzt unsere Moorschutzagentur tatsächlich in Gang setzen könnten, der Fördermittelbescheid ist gekommen. Es muss da was passieren in Berlin. Das Geld steht bereit. Meine dringende Bitte an alle diejenigen, die Einfluss haben: Geben Sie das Geld runter! Machen wir doch gemeinsame Arbeit, dieses Geld zum Beispiel auch in die Gemeinschaftsaufgabe zu transferieren und den Bund dann auch auf seine Verfassung hin zu prüfen! Aber auch die Gemeinschaftsaufgabe – Bundesgesetz –, wer sich das ein bisschen anschaut, der sieht dann auch, dass es hier wirklich um eine gemeinschaftliche Aufgabe zwischen dem Bund und den Ländern geht und keine einseitigen Bundesprogramme. Ich lehne diese einseitigen Bundesprogramme ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ja, ich bin dankbar dafür, dass Herr Dr. Backhaus eben noch mal vor den sogenannten einfachen Alternativen gewarnt hat, die so ein bisschen an unserer Demokratie kratzen. Ich weiß, dass er damit durchaus seine eigene Partei wahrscheinlich kritisiert hat. (Heiterkeit bei Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Wir wollen das natürlich nicht. Und deswegen sind wir wiederum dankbar dafür, dass die CDU-Fraktion auch dieses Bundesthema hier heute in den Landtag gebracht hat, diesmal sinnvollerweise, wenngleich natürlich wir sicherlich alle hier auch wissen, dass im Bundestag schon die Argumente ausgetauscht wurden unter den Parteien und dass sicherlich der FDP-Bundesfinanzminister Herr Lindner nichts mehr aus seinem Nibelungenhort abgeben wird, um unsere ländlichen Räume zu fördern. Im Juli wurde der erste Entwurf des kommenden Bundeshaushalts im Kabinett so beschlossen, und im Entwurf sind spektakuläre Kürzungen in Höhe von 293 Millionen Euro für die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ eingeplant worden. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg kommentierte dies, diese Streichung, mit folgenden Worten, Zitat: „Wer einerseits die drohende Spaltung der Gesellschaft beklagt und erkennt, dass sich viele Menschen gerade in den ländlichen Räumen abgehängt fühlen, darf den Rotstift nicht bei dem wichtigen Thema Gleichwertige Lebensverhältnisse und der Stärkung des ländlichen Raums ansetzen.“ Zitatende. Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, vor allem nicht in einer Zeit, wo die finanzielle Lage spürbar schlechter wird in der Gesellschaft, aber gleichzeitig offenkundig gezeigt wird, wofür denn immer genug Geld da ist am Ende und ohne Ende, nämlich für das linksliberale Reallabor, um die Deutschen zur Minderheit in einem gigantischen Windpark zu machen. Und Herr Backhaus hat es ja angesprochen, im ländlichen Raum sind die Belastungen der sogenannten Transformationen zu tragen: Windkraftanlagen, Solarparks, alles Mögliche muss dort ertragen werden. Aber jetzt kommt eben kein Geld mehr dahin. Die fehlenden GAK-Mittel hinterlassen auch in M-V große Löcher, und laut Herrn Minister Backhaus werden im kommenden Jahr etwa 40 Millionen Euro bei der Gemeinschaftsaufgabe fehlen. So berichtet es jedenfalls der „Nordkurier“. Es wurde sich zwar öffentlich in den Medien darüber beklagt seitens unserer Landesregierung, man schob mal wieder den GRÜNEN dort den Schwarzen Peter zu, das kennt man auch von Herrn Backhaus, der ja versucht offensichtlich, alles aus seiner eigenen Verantwortung jetzt auf seinen vermutlich naheliegendsten Gegner, die GRÜNEN, abzuschieben, aber so richtigen Protest haben wir dann tatsächlich vermisst. Da wurde eben die Agrarministerkonferenz erwähnt. Das ist ja auch schön, dass es dort auf der Tagesordnung steht, aber mir wurde jetzt nicht klar aus den Ausführungen des Ministers, was das an den Realitäten im Bundeshaushalt und in unserem Landeshaushalt jetzt konkret ändert. Oder warum hat sich Mecklenburg-Vorpommern nicht beispielsweise auch an der Protestnote der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beteiligt? Herr Diener hats ja schon angedeutet, das liegt wahrscheinlich an der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers Scholz, dem man hier aufgrund der Parteiloyalität nicht in den Rücken fallen will, wo man eben diesen Haushalt aushalten möchte zulasten der ländlichen Räume. Und dabei sind es doch gerade die ländlichen Räume und der Küstenschutz, die für unser Land von enormer Bedeutung sind. Vor allem waren die finanziellen Mittel überproportional wichtig für unser stark ländlich und von Küsten geprägtes Land. Ländliche Räume verdienen unsere besondere Unterstützung aus vielerlei Gründen: Ländliche Regionen sind Quell unserer Ernährung, Hort unserer Natur, bedeutsam für regionale Handwerkskunst, idyllische Orte unserer Kultur und Bräuche. Und auf dem Land haben wir eine natürliche Umgebung, eine geringe Umweltverschmutzung und eine entschleunigte Lebensweise. Und das zieht doch eben auch Menschen an, die eben nach einer höheren Lebensqualität und einem gesünderen, natürlichen Lebensstil suchen. Wir wollen doch als Land gerade Menschen auch in dieses Land anwerben durch unsere Natur und Ruhe, die wir zumindest mit unserem Landesmarketing und in unserer Werbung des Landes ja auch verkaufen wollen. Damit machen wir doch ständig Werbung. Wir haben keine Wirtschaft, aber dafür haben wir Ruhe und ländliche Räume. Aber dann verstehe ich nicht, warum man auch hier jetzt das Geld streichen möchte. Und haben wir uns nicht eigentlich alle unserer Heimat verschrieben, zumindest, wenn es um den Erhalt der Ökosysteme und Artenvielfalt geht? Der Schutz dieser Naturräume ist entscheidend für den langfristigen Erhalt der Umwelt. Und wollten wir nicht auch – so ist es ja angedacht seitens des Tourismusministers –, auch mehr sanften Tourismus und Erholung etablieren fernab der Küstenregionen, unsere Heilwälder, Seen, Denkmäler und Kulturlandschaften im Inland nutzen, um Touristen als wichtige Einnahmequelle für die Region anzuziehen? So war der Plan, aber nun werden dort etliche Gelder fehlen. In dem Sinne ist es wirklich unerklärlich, dass weder Frau Schwesig noch Herr Backhaus mal mit der Faust auf den Tisch hauen und in Berlin klarmachen, dass wir diese Mittel brauchen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und sicherlich, wir geben auch zu, wir haben auch viele dieser Mittel abgefragt, und es gibt auch Kritik natürlich, zum Beispiel bei diesen Regionalbudgets. Wenn Sie schauen, in der Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/1863, da haben wir ja auch schon drüber gesprochen, ob wirklich jedes kleinteilige Projekt so sinnvoll ist, dass der Steuerzahler das finanzieren muss. Da gehts um Graffitibilder an Bushaltestellen, private Inventare für Gutshausbesitzer oder irgendwelche Kochkurse. Da kann man durchaus drüber reden, ob das alles so sinnvoll ist, das haben wir auch angesprochen. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Aber das ist, wie gesagt, auch nur ein Bruchteil dieser 40 Millionen, die fehlen. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Vielleicht 1 bis 2 Millionen Euro hätte man definitiv einsparen können, aber es fehlt ein gigantischer Batzen, 38 bis 39 Millionen Euro sind einfach weg. Und da fragen wir uns, wie das hier so wortlos seitens des Landwirtschaftsministeriums zugelassen werden konnte. Deshalb sagen wir, wir stimmen dem Antrag der CDU hier zu und hoffen, dass Herr Backhaus morgen bei der Agrarministerkonferenz in Kiel richtig auf den Tisch haut und uns das Geld hierherholt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jawoll!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was für ein Thema – hätte interessant werden können! Der ländliche Raum in M-V, könnte man der Einfachheit halber sagen, alles außer Rostock ist ländlicher Raum und ist es wert, ihm eine ganze Landtagssitzung zu gestalten, aber der CDU-Antrag hat nur eine Zahl im Gepäck: die Kürzung der Ausgaben im Rahmen der GAK. Also die Themensetzung in der Überschrift ist perfekt. Fast könnte man meinen, die CDU würde den eingeschlagenen Weg von SPD und LINKE anerkennen und unterstützen. Was nicht ist, kann ja noch werden. Bei der Befassung mit dem Antrag hat mir jemand einen Antrag und das dazu passende Protokoll vom 11.11.2022 zugemailt. Daraus möchte ich mit Zustimmung der Präsidentin zitieren. Dort heißt es unter Punkt II.1: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass innerhalb des regulären GAK und des Sonderrahmenplans ,Ländliche Entwicklung ab 2023ʻ nicht weniger Mittel veranschlagt werden, als für das Jahr 2022“, Zitatende. Hört sich für mich so an wie der heutige CDU-Antrag. Der Antrag war ein gemeinsamer von SPD und LINKE. Die CDU hat abgelehnt. Das würde sie bestimmt heute nicht wieder tun. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also, um Ihren Spruch „Opposition wirkt“ mal aufzugreifen, ja, die Oppositionsbank wirkt. Da es geschlagene acht Monate gedauert hat, ein Umdenken innerhalb der CDU zu bewirken, brauchen Sie die Wirkung der Oppositionsbank bestimmt noch ein paar Jahrzehnte länger für die schwierigen Themen. Lassen Sie sich bitte nicht entmutigen: Opposition wirkt! Zurück zum Thema: Von den zuerst genannten Kürzungen im Agrarhaushalt in Höhe von utopischen Millionen-Einsparungen bei der GAK sollen jetzt noch 292 Millionen Euro stehen. Ob dies dem Einsatz von Bundesminister Özdemir zu danken ist oder ob es im Regieplan stand, kann ich nicht sagen. Über die konkreten Auswirkungen der Kürzungen des Bundes auf unser Land hat Minister Backhaus seither mehrmals im Agrarausschuss berichtet, zuletzt bei der Einbringung des Einzelplans 08 in den Ausschuss. Was aber feststeht, der Minister Dr. Backhaus wird und hat schon gekämpft wie ein Bär für den ländlichen Raum in M-V. Danke! Und für die Zukunft viel Kraft und Gesundheit für den dienstältesten Minister! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte daran erinnern, wir haben hier eine Beschlusslage. Die Regierungsfraktionen hatten in der Novembersitzung letzten Jahres bereits einen Beschluss herbeigeführt, mit dem die Landesregierung beauftragt wird, sich gegen die beabsichtigten Kürzungen der GAK-Mittel zu positionieren. Insofern hätte es Ihres Antrags, sehr geehrte einbringende CDU-Fraktion, heute nicht wirklich bedurft, denn letztlich fordern Sie nichts anderes als die Regierungskoalition. Wir wollen aber die Gelegenheit nutzen, unsere Position zu diesem Thema noch mal deutlich zu machen. Ja, es ist eine schwierige Situation. Die Bundesregierung wird GAK-Mittel kürzen. Natürlich ist es keine gute Nachricht für die ländlichen Räume, und auch wir wollen, dass dieses Abschmelzen der GAK-Mittel vermieden wird. Und an dieser Stelle will ich es auch gern sagen: Der Ton, den Sie heute angeschlagen haben, Herr Backhaus, hat einen Teil meiner Rede überflüssig gemacht, weil Sie ja in den letzten Wochen nur zu gern über Cem Özdemir, den Bundeslandwirtschaftsminister, gemeckert haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Zu Recht.) Ich weiß nicht, ob man da „mit Recht“ sagen kann, lieber Kollege von der CDU, weil es geht um eine Entscheidung der Ampelkoalition auf Bundesebene. Ich würde Cem Özdemir nach all dem, wie ich ihn kenne, nicht unterstellen, dass er die ländlichen Räume im Stich lässt. (Marc Reinhardt, CDU: Dann hätte er ja sonst einen Vorschlag gemacht. – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Es ist auch Ihnen bekannt, unter welch schwierigen Bedingungen momentan der Bundeshaushalt aufgestellt wird. (Marcel Falk, SPD: Ja.) Es geht ja darum, keine weiteren Schulden aufzunehmen. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Und ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, da sind ja auch Sie immer Befürworter gewesen. (Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Ihre SPD, die SPD ist Teil der Bundesregierung, (Marc Reinhardt, CDU: Ja, das vergisst sie.) und Sie wissen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium unter den Einsparvorgaben agiert, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die von Bundesfinanzminister Lindner von der FDP in den Haushalt eingestellt werden (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) und auf die sich die Koalition in Berlin zuvor im Grundsatz verständigt hat. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine halbe Milliarde Euro wollte Bundesminister Lindner dem Agrarressort kürzen. Bundesagrarminister Özdemir hat ihn auf 300 Millionen Euro herunterverhandelt. Und ja, es sind Kürzungen, die alle Bundesländer treffen und von denen niemand begeistert ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nach aktuellem Stand, so meine Information, wird es für unser Bundesland 8 Millionen Euro weniger geben. Und Cem Özdemir streitet im Zuge der Haushaltsverhandlungen weiter intensiv dafür, möglichst viele GAK-Mittel zu erhalten oder sie zu flexibilisieren. Zum Teil ist das gelungen. Die Bundesländer können auf diese Weise die Mittel besser ausschöpfen, außerdem sparen sie Verwaltungsaufwand. Zudem gilt es, auch gute Nachrichten zu würdigen, denn auch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sollten gekürzt werden. Dank des Einsatzes von Bundesminister Habeck und seines Parlamentarischen Staatssekretärs Kellner, der hier im Land ja auch oft nicht gut wegkommt, konnten die dort ebenfalls für eine Kürzung vorgesehenen 300 Millionen Euro erhalten bleiben – (Christian Brade, SPD: Oh, oh!) ein wichtiger Beitrag für neue Investitionen in den ländlichen Räumen auch in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine Frage, die ländlichen Räume brauchen weiterhin finanzielle Förderung, damit die ohnehin bestehende Kluft zwischen den Lebensverhältnissen in Stadt und Land nicht größer, sondern kleiner wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Demzufolge lohnt es sich, weiter gegen die beabsichtigte Mittelkürzung zu streiten. Und wenn wir auch im November gegen den Antrag der Regierungskoalition gestimmt haben, weil dieser noch andere aus unserer Sicht problematische Forderungen enthielt, werden wir dem heutigen Antrag zustimmen. (Marc Reinhardt, CDU: Lob und Anerkennung. – Sandy van Baal, FDP: Was?!) Damit gilt es, noch mal ein Zeichen nach Berlin zu senden, dass auch Mecklenburg-Vorpommern diese ungekürzten GAK-Mittel braucht. In Anbetracht der Finanzlage müssen wir aber auch kalkulieren, dass das nicht erfolgreich ist. Deshalb bleibt auch für die hiesige Landespolitik die Aufgabe, die Schwerpunkte bei der Entwicklung des ländlichen Raums nachzujustieren. Was wollen wir also mit knapper werdenden Mitteln auf jeden Fall finanzieren? Und da werden wir abwägen müssen, ob wir zum Beispiel weitere ländliche Wege asphaltieren oder besser einmal mehr eine Kita sanieren, denn mit den GAK-Mitteln können sinnvolle, aber auch weniger sinnvolle Investitionen getätigt werden. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden jedenfalls gegenüber der Bundesregierung – und meine Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Bundestagsfraktion streiten dafür ebenfalls – den Förderbedarf der ländlichen Räume weiter deutlich machen. Das ländlich geprägte Mecklenburg-Vorpommern braucht diese Mittel, damit die Menschen nicht weiter abwandern, damit es Investitionen in Infrastruktur, in Land- und Forstwirtschaft gibt, damit das Leben auf dem Land nicht abgehängt wird und lebenswert bleibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal. (Marcel Falk, SPD: 22 Minuten hast du Zeit. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Sandy van Baal FDP

Schaffe ich nicht! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im November hatten wir zugestimmt, wir tun es jetzt auch zu dem Thema. Aber ich möchte erst mal einen Sprung auf die Bundesebene machen und den Hintergrund der GAK-Kürzung beleuchten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Ja, ja, ja, ja! Zuhören! Lernen! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) In der Aufstellung des Bundeshaushalts musste jedes Ressort, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) außer dem Bundesverteidigungsministerium, einen Konsolidierungsbeitrag leisten. (Tilo Gundlack, SPD: Was für einen Beitrag?) Wie dieser Beitrag erbracht wird, liegt beim zuständigen Minister, und auch nur dort. Das Bundesfinanzministerium hat in seiner Funktion als Hüter über die Haushaltsmittel Vorschläge unterbreitet, wo Einsparpotenziale gehoben werden könnten. Könnten, nicht müssen!!! Ausrufezeichen, drei Stück, in schwarz! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und das ist der Job des Bundesfinanzministers. Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz, das scheinen wir hier immer alle zu vergessen in diesen Grundsatzdiskussionen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – René Domke, FDP: Wir nicht! Wir nicht!) Nee, wir natürlich nicht! Wir nicht! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – David Wulff, FDP: Das ist das Geld der Steuerzahler.) Und wenn wir uns mal die Allgemeinzahlen anschauen abseits von konkreten Förderprogrammen wie GAK oder GRW, dann zeichnet sich über die letzten Jahre doch ein sehr erstaunliches Bild ab. In den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat sich nämlich eine erhebliche Schieflage entwickelt. (Christian Brade, SPD: Was?!) Ja, ja, ja, ja! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Der Bund entlastet die Länder … (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Herr Gundlack, machen Sie doch mal so ein Kärtchen hoch, wenn Sie so gern mit mir sprechen möchten! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Aber nicht so laut dazwischen... Das finde ich nicht schön! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Der Bund entlastet die Länder allein in …

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Beate Schlupp

Einen Moment, Frau van Baal! Jenseits von allen Kärtchen, die man hier antragsweise hochhalten könnte, bitte ich doch darum, die Zwischenrufe so zu beschränken, dass die Rednerin hier noch gut zu verstehen ist. (Christian Brade, SPD: Ich habe auch eine Tanzkarte.)

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Sandy van Baal FDP

Vielen Dank! Der Bund entlastet die Länder allein in 2023 mit rund 53 Milliarden Euro. Die Länder hingegen haben in 22 einen Überschuss von rund 14 Milliarden Euro erwirtschaftet, während der Bund erneut Schulden aufgenommen hat. Das muss man einfach mal der Vollständigkeit halber dazusagen, wenn hier immer nur einseitig nach Geld vom Bund gerufen wird. Trotz allem, trotz allem, meine Damen und Herren, ich bin froh, dass die GRW-Mittel nicht gekürzt werden und mit 679 Millionen Euro sogar noch einen Aufwuchs haben – 32 Millionen, wenn ich richtig gerechnet habe, gegenüber dem Ansatz von 2022 –, und freue mich auch, dass der Bund einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 24,5 Millionen Euro zur Sicherung der Transformation an ostdeutsche Raffineriestandorte und Häfen im Rahmen des GRW-Sonderprogramms leistet. Das ist eine sehr wichtige Maßnahme für Ostdeutschland, und das werden hier auch nur wenige bestreiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Der Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, beschreibt vollkommen richtig, wie abhängig wir als Mecklenburg-Vorpommern leider von diesen Geldern sind. Es wäre schöner, wenn es nicht so ist, aber es ist nun mal aktuell so. Und der Antrag beschreibt auch die Bedeutung des ländlichen Raumes und die Tatsache, dass auch die Menschen, die im ländlichen Raum leben, ein Anrecht auf gleichwertige Lebensverhältnisse haben – völlig richtig! Da bin ich komplett bei Ihnen und meine Kolleginnen und Kollegen der Fraktion natürlich auch. Minister Backhaus hat auch in seiner Pressemitteilung und heute auch in seiner Rede hier vorne richtig formuliert, was eine Kürzung der GAK-Mittel leider bedeutet. Ich zitiere: „An der GAK zu sparen, bedeutet an Einrichtungen der Grund- und Daseinsvorsorge, wie Schulen, Kitas, Krankenhäuser, der Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung oder der Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung zu sparen.“ Das will natürlich niemand, ist doch logisch! Doch Jammern bringt jetzt nix. Es müssen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag konkrete Vorschläge auf den Tisch, wie im Verantwortungsbereich des Landwirtschaftsministeriums gespart werden kann, ohne die GAK-Mittel um knapp 300 Millionen Euro zu kürzen, fertig aus! (René Domke, FDP: Richtig!) Und ich weiß – das sage ich Ihnen hier so –, dass die Landwirtschaftspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion bereits an einem konkreten Vorschlag arbeiten, wie die GAK-Mittel erhalten bleiben und durch anderweitige Kürzung ersetzt werden können. Aber es gehört zur Wahrheit dazu, es muss gespart werden. Sicherlich lässt sich da auch in der Ampelkoalition eine Einigung finden, wenn auch alle hier im Plenum ihre Kontakte nutzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, wie im Vorfeld schon gesagt, wir stimmen zu. Den dritten Teil der Feststellung fanden wir ein bisschen plump ausgedrückt. Wir können nicht immer alles so lassen, wie es ist. Wir wollen insgesamt ja besser werden. Ich denke, da stimmen Sie uns zu, und vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Rahm-Präger, Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Also ganz ehrlich gesagt, bin ich nicht nur erstaunt, dass dieser Antrag noch immer auf dem Tisch liegt, ich bin erstaunt, dass er überhaupt das Licht der Welt erblickt hat. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Am 11. November 22 – das wurde hier schon erwähnt – haben wir einen Antrag mit dem Titel „Der ländliche Raum in Zeiten der Krisen – Unterstützung, Förderung und Entwicklung – GAK als wichtigstes nationales Förderinstrument stärken“ eingebracht. Ich habe die zu befürchtenden Mitteleinbußen für unser Land mit 13,9 Millionen Euro in meiner Rede relativ genau beziffert und in der Einbringungsrede folgende Worte gebraucht, und das erspare ich Ihnen jetzt nicht: (Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) „Die Bundesregierung hängt mit dieser Priorisierung in der GAK den ländlichen Raum weiter ab, und genau dies sollte in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen wir jetzt stehen, auf keinen Fall passieren. Ganz im Gegenteil, der Ausbau der erneuerbaren Energien stellt große Anforderungen an die Bevölkerung in den Dörfern unseres Landes, also gerade an diejenigen, die von diesen Kürzungen am meisten betroffen sind. Es muss attraktiv bleiben, auf dem Land zu leben, und dafür benötigen wir dringend diese Mittel.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) „Aus diesem Grund bitten wir das Parlament um Unterstützung bei unserer Forderung an den Bund, diese wichtigen Mittel für den ländlichen Raum nicht zu kürzen.“ (Torsten Renz, CDU: Sollen wir für Sie im Bundeskanzleramt mal anrufen?) „Wir müssen darauf vertrauen können, dass die Bundesregierung entsprechend ihres Koalitionsvertrages handelt“ (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) „und die Möglichkeit der Infrastrukturentwicklung“ (Zuruf von Marcel Falk, SPD) „und der GAK erweitert.“ Zitatende. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine sehr geehrten Kollegen der Fraktion der CDU, (Zuruf von René Domke, FDP) Sie haben gegen diesen Antrag gestimmt mit der Begründung, dass er zu spät kommt. Unser Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz und ländliche Räume hat sich auf Bundesebene gegen die Streichung der Mittel zur Förderung der ländlichen Entwicklung eingesetzt (Marc Reinhardt, CDU: Sehr erfolglos.) und tut es immer noch, denn die Haushaltsverhandlungen auf Bundesebene sind noch nicht abgeschlossen. Und es macht schon Sinn, sich mal die Protokolle der Debatte vom 07.09. anzuschauen, dieser Bundestagsdebatte, denn dort ist die GAK eigentlich auch ein ganz großes Thema gewesen. Ja, also genauso haben wir es auch im Antrag im November formuliert. Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt nach Ihrer Argumentation, dass wir zu spät sind. Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, der PLANAK, hat im Februar 23 einen Beschluss über den GAK-Rahmenplan gefasst. Mecklenburg-Vorpommern hat diesen abgelehnt aufgrund der Mittelkürzungen für oben genannte Mittel. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 15.06. in Berlin hat sich Mecklenburg-Vorpommern gegen die Streichung dieser Bundesmittel positioniert, aber, wie gesagt, selbst, man kann nicht immer gewinnen. (Marc Reinhardt, CDU: Ach so?!) Vielleich wäre es klüger gewesen, in Ihrem Antrag, (Sebastian Ehlers, CDU: Das passiert aber häufiger. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) vielleicht wäre es klüger gewesen, in Ihrem Antrag die Praxis der Mittelzuweisung durch den Bund einmal infrage zu stellen. Die Kürzungen sind auch zustande gekommen, weil die Mittel in einigen Bundesländern in zum Teil erheblichen Maße nicht abgeflossen sind. Und da muss man sich die Frage stellen, warum das so ist. Es liegt daran, dass die Mittel nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das laufende Haushaltsjahr zugewiesen werden. Das bedeutet, dass im Schnitt nur sechs bis acht Monate zur Verfügung stehen, um die Mittel den Bewilligungsbehörden zuzuweisen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dann müssen die Vorhaben ausgewählt werden, die Ausschreibungen müssen stattfinden, um die Investitionen in diesem Zeitraum zu tätigen und auch noch abzurechnen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Das ist unglaublich!) Also ich muss mal ganz ehrlich sagen, wenn ich als privatwirtschaftliches Unternehmen das in dieser Zeitreihe hinbekommen sollte, würde ich verzweifeln, das würde gar nicht funktionieren. (Torsten Renz, CDU: Es sind sechs Monate um, dann müssen wir das Jahr neu definieren. Was ist denn ein Halbjahr nachher? – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Eigentlich kann das nicht funktionieren, und wenn es funktioniert – und es hat ja sehr gut funktioniert in unserem Land –, dann nur mit bester vorausschauender Vorarbeit aller beteiligten Akteure und einem exzellenten Zusammenspiel aller Akteure während dieser Umsetzung. (Marc Reinhardt, CDU: Das geht nicht! Das geht ja nicht!) Und da muss man auch mal sagen, da muss man dem Haus auch mal einen Dank aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und so viel zu den Gründen für die Mittelkürzung auf Bundesebene. Aber nun ein paar Worte zum Bundeshaushalt: Der Haushalt sieht eine Kürzung von 293 Millionen Euro im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe vor, das wurde hier schon gesagt. Aber der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für den Zeitraum 2023 bis 2027 ist neu aufgestellt worden. Bisher gab es in der GAK einen allgemeinen Rahmenplan und verschiedene Sonderrahmenpläne. Das Geld für die Sonderrahmenpläne war immer zweckgebunden, und damit gab es immer Ausgabenreste bis zu einer Höhe von 550 Millionen Euro im Jahr 2022. Und das hat der Bundesrechnungshof immer angemahnt, und deswegen ist es auch ein Grund, warum diese Kürzungen zustande gekommen sind. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Im Jahr 2023 wird ein Ausgabenrest von 240 Millionen Euro prognostiziert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) In diesem Kontext ist es verständlich, dass in diesem Bereich ein Umbau erfolgt. Den Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt“ und den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ gibt es im neuen Haushalt nicht mehr. Das Geld für diese Maßnahmen ist nicht mehr zweckgebunden, aber dafür wurden die Titel im allgemeinen Rahmenplan der GAK erweitert. (Zuruf von René Domke, FDP) Die Bundesländer haben über 60 Möglichkeiten ausgehandelt, ihre Programme auf die Bedürfnisse des jeweiligen Landes zuzuschneiden. Und in diesen Titeln finden sich zum Beispiel die Dorferneuerung, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die Dorfentwicklung, die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen, (Marc Reinhardt, CDU: Wir sollten den ländlichen Raum abmelden, wenn das alles nicht geht.) markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung, um nur einige dieser Punkte zu nennen. Der Sonderrahmenplan „Wald und Entschädigung bei extremen Wetterereignissen“ ist ausgelaufen, aber dieser Titel soll künftig aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz abgedeckt werden. Und da bin ich sehr gespannt, weil der Natürliche Klimaschutz natürlich in einem anderen Haus liegt, im Bundesumweltministerium, und da müssen wir schauen, ob die Mittel dann auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Einzig die Mittel zur finanziellen Stärkung von Küsten- und Hochwasserschutz sind im Bundeshaushalt weiterhin mit separaten Mitteln hinterlegt. Diese sind die Titelgruppe 02 und 03 im Titel 882 91. Die Maßnahmen des Küstenschutzes infolge des Klimawandels und Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes sind für unser Bundesland gut ausgestattet. Wir sind dort sehr gut aufgestellt, das hat unser Minister auch schon gesagt. Also wir sind in diesen Titelgruppen mit festen Summen eingeplant. Vielleicht noch ein Ausblick auf die ländlichen Räume: Ich muss hier mal an dieser Stelle sagen, wir reden über Zahlen zwischen 8 und 13 Millionen Euro, 8 und 13 Millionen Euro, wovon unser Land betroffen ist. Das ist wirklich nicht schön, es ist wirklich schade. Wir hätten dieses Geld gerne und könnten es auch gut umsetzen. (Marc Reinhardt, CDU: Noch ist die Flinte nicht im Korn, hoffe ich.) Aber ich muss trotzdem, (Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja schon Kapitulation.) ich muss trotzdem … (Marc Reinhardt, CDU: Da ist ja kein Rückenwind für den Minister – Zuruf aus dem Plenum: Hallo! – Glocke der Vizepräsidentin) Der Rückenwind für den Minister ist in unserem Antrag vom November doch schon ausgesprochen worden, und da hat sich doch nichts geändert dran. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Genau! Da hat sich nichts geändert. So ist es.) Aber man muss doch hier auch mal über die Fakten reden. (Zuruf von René Domke, FDP) Und wenn hier keine Fakten kommen von Ihrer Seite, dann brauchen wir darüber ja auch gar nicht weiter zu reden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Sehr gut!) Und es ist ja nicht so, dass ausschließlich im GAK-Rahmenplan für die ländliche Entwicklung Geld für unsere Schulen liegt. Sie sagen, dass, außer vielleicht Rostock und Schwerin, wir alles nur ländlichen Raum haben, aber es gibt eine Sportstättenförderung über das Innenministerium, die Schulen werden gefördert. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Wo?) Wir haben gerade 5,8 Millionen Euro für ein Fachkabinett auf Rügen ausgegeben, 5,8 Millionen! (Marc Reinhardt, CDU: Das ist alles noch das alte Programm der alten Regierung.) Und das ist Geld, was für diese Bereiche da ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und das heißt, im ländlichen Raum wird weiterhin auch investiert. Wie gesagt, 13 Millionen fehlen, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) aber wir werden trotzdem weiter daran arbeiten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Und da habe ich vollstes Vertrauen zu unserem Minister, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marcel Falk, SPD: Jawoll!) dass er das auch tut, dass er auf Bundesebene weiter dafür arbeitet und kämpft, auch diese Mittel für uns bereitzustellen. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und René Domke, FDP) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marcel Falk, SPD: Bravo!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener. (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Thomas Diener, CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Thomas Diener CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fühlte mich zeitlich kurz umnachtet, weil ich gar nicht wusste, in welche Richtung hier einige galoppieren wollten. Im Grunde genommen – ich fang mal mit dem Gemeinsamen an – wollten alle ja den ländlichen Raum stärken, (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) wollten alle die Finanzmittel behalten, (René Domke, FDP: Na ja.) und gerade die SPD-Fraktion kam in so einem komischen Bogen zu „Ja, aber lieber nein“ am Ende, von der Quintessenz her. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir haben uns damals bei dem Antrag dagegen ausgesprochen, weil es natürlich selbstverständlich ist, dass der Landwirtschaftsminister oder auch gelegentlich Vertreter des Lebensministeriums sich für die ländlichen Räume aussprechen. Das war eine Selbstverständlichkeit. Dafür einen Antrag zu machen ... Eben fiel das Wort „Rückenwindantrag“. Da hätte es also keines Rückenwindes bedurft normalerweise. Das war unser Grund damals, dem nicht zuzustimmen. Da sich das Ganze leider natürlich nicht durchgesetzt hat, (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) haben wir den eigenen Antrag gemacht. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist ja ganz neu.) Und ich muss sagen, wenn man schon konstatiert, dass man in Mecklenburg-Vorpommern vielen ländlichen Raum hat, den stärken will, und wir haben auch viele Kommunalpolitiker unter uns, die also genau wissen, wo das Geld anschließend fehlt, wo es jetzt schon zu wenig ist und anschließend noch viel weniger wird, da wirds im Grunde genommen ein bisschen gruselig. Und Till Backhaus hat ja mehrfach schon darauf hingewiesen, dass man diese Mittel braucht. Und letztmalig war es sogar auf dem Bauerntag auf der MeLa, da war also Frau Müller, Staatssekretärin von den GRÜNEN, dabei. Im Grunde genommen gibt es hier nur eine Meinung. Deswegen bin ich auch stark verwundert sowohl über die Ausführungen vom Herrn Bruhn als auch Frau Dr. Rahm-Präger. Die kriege ich also nicht übereinandergelegt mit dem Minister im Grunde genommen, das passt ja nicht. Das ist also fast eine Doppelung schon der personellen Ausführung letzten Endes. Man könnte also fast schon sagen in Fußballzeiten, es gibt nur einen Rudi Völler, aber zweimal Till Backhaus auf die Art und Weise. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wenn man den Ausführungen der regierungstragenden Koalitionsfraktionen folgen will an der Stelle, die in der Sache für mich auch relativ unverständlich sind, warum sollen wir hier uns anhören, warum aus technischen Gründen keine Mittel abgerufen werden von anderen Bundesländern oder man es nicht umgesetzt kriegt. Wenn es denn so wäre, dann muss man es machen, aber man kann doch nicht im vorauseilenden Gehorsam deswegen auf Geld verzichten, meine Damen und Herren. Das ist ja ein Unding im Grunde genommen. (Rainer Albrecht, SPD: Das hat sie ja auch gar nicht gesagt. – Ann Christin von Allwörden, CDU: Doch! Doch!) Das ist ja eine Bankrotterklärung einer regierungstragenden großen Fraktion an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Wir müssen natürlich nach wie vor diese Mittel einfordern, im Grunde genommen bräuchten wir sogar mehr. Und ich darf Herrn Dr. Backhaus zitieren: Dies Ganze ist ein „nicht nachvollziehbares“ Handeln, Zitatende, und an der Stelle auch demokratiefeindlich. Das mag man bewerten, wie man möchte, im Einzelfall, aber das sind natürlich ganz maßgebliche Faktoren hier. Es muss also alles darauf gerichtet sein – und der Koalitionsvertrag auf Bundesebene war ja auch angesprochen worden, dass dort keine Kürzung verabredet war –, das heißt, die Forderung muss an sich sein, mehr Geld und nicht weniger Geld. Und der Verschiebebahnhof, also Rot zeigt auf Grün, Grün zeigt auf Gelb, Gelb zeigt auf Rot, (Sandy van Baal, FDP: Alle! Alle!) und alle haben den Schwarzen Peter woanders hingeschoben, so kriegen wir das Problem ja nicht gelöst. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Auf keinen Fall kriegen wir das Problem auf die Art und Weise gelöst. Wir werden es sicherlich heute auch nicht gelöst bekommen, aber es ist natürlich ein kräftiges Signal gefragt auch. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Sandy van Baal, FDP) Und alles an dieser Stelle konzentriert sich ja oder fokussiert sich ja an dem Minister, zuständig für Landwirtschaft. An sich ist er zuständig für den Abbau von ländlichen Räumen. Und ich darf an der Stelle auch ganz persönlich im Namen meiner Fraktion auch hier ganz deutlich den Rücktritt von Cem Özdemir fordern, um weiteren Schaden für unser Land (Marcel Falk, SPD: Ja. – Heiterkeit bei Falko Beitz, SPD) und Deutschland abzuwenden, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) denn wenn das in der Art und Weise weitergeht … Völlig unverständlich! Und das Ganze ist ja nicht gefordert oder charakterisiert durch Nichtstun, das Handeln ist hier ganz stark geprägt durch Tun in dir falsche Richtung. Da haben wir verschiedene Beispiele auch in verschiedenen anderen Gremien gehabt, ob es um Tierhaltung geht, ob es um Landwirtschaft geht, ob es um die ländlichen Räume geht. Also dort muss jemand anders in der Perspektive hin, der also auch nicht nur die Zeit noch temporär dort absitzen will, um Brezel-Minister in Baden-Württemberg zu werden, da muss also ganz was anderes passieren. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also jemand, der also dort eine andere berufliche Perspektive anstrebt und nur die Zeit absitzen will, den brauchen wir dort nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Jawoll!)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Rahm-Präger! (Zuruf aus dem Plenum: Frau Doktor! So viel Zeit muss sein!) Frau Dr. Rahm-Präger, so viel Zeit muss sein, zumal Sie ja auch noch Zeit hatten, hierher zu laufen. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Frau Präsidentin! Herr Diener, ich wollte das noch mal klarstellen: Es ist nicht so, dass wir als Fraktion und als Regierungsfraktion hier freiwillig Hurra schreien und darauf verzichten, dass diese Mittel nicht in den ländlichen Raum kommen. Also das war auch nicht Gegenstand dieser Rede. Das haben Sie dann wirklich völlig missverstanden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es geht nur darum, auch mal zu erklären, wie bestimmte, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ich sage jetzt mal, bestimmte Situationen entstehen und wie wir uns vielleicht auch positionieren müssen gegenüber dem Bund, was die Mittelauszahlungspraxis betrifft, weil das ist tatsächlich ein Handicap in vielen Bereichen. Also darum geht es, und das muss man auch mal aussprechen dürfen. Und ansonsten sind wir natürlich dabei, mit voller Front dafür zu kämpfen, dass wir Mittel in den ländlichen Raum bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Thomas Diener CDU

Ja, vielen Dank!

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Beate Schlupp

Möchten Sie … Einen Moment! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Möchten Sie darauf antworten, Herr Abgeordneter?

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Thomas Diener CDU

Gerne, Frau Präsidentin! Frau Dr. Rahm-Präger, vielen Dank! Sie haben ja eben noch ausgeführt, man muss ein kräftiges Signal gegenüber dem Bund setzen. Genau das hat uns ja heute gerade bei Ihrer Fraktion gefehlt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wenn man also klärt, warum man das Geld nicht ausgibt oder andere Bundesländer das Geld nicht ausgeben, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) und sozusagen sich selbst, ich will mal nicht sagen, eine Brücke der Unvernunft baut, um das Geld hier nicht einsetzen oder die Verluste nicht geißeln zu müssen, das, wie gesagt, kann ich zumindest persönlich, können wir als Fraktion auch nicht nachvollziehen. Deswegen war die Erklärung so. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ja, vielen Dank!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2347. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Gegenprobe. – (Sebastian Ehlers, CDU: Kein Rückenwind für den Minister.) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2347 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Der Tagesordnungspunkt 20 wird morgen nach dem Tagesordnungspunkt 33 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 21. September 2023, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:01 Uhr

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