Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Produktion von Lebensmitteln ist nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW für etwa ein Drittel der weltweit ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) Dennoch landen in Deutschland pro Jahr etwa elf Tonnen Lebensmittel auf dem Müll, sieben Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen im Handel. Oft geht es um Lebensmittel, die ohne Geschmacks- oder Qualitätsverlust noch genießbar wären. Darauf wollen Einzelpersonen und Initiativen aufmerksam machen, die weggeworfene Lebensmittel aus Müllcontainern von Supermärkten entnehmen und weiterverwenden. Das sogenannte Containern ist jedoch strafbar. In dem Antrag „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ hatte meine Fraktion zusammen mit der FDP beantragt, die Landesregierung aufzufordern, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz vom 12. Oktober 2021 zu unterstützen. Dabei ging es um eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – RiStBV –, die auf eine vereinfachte Einstellung von Strafverfahren wegen des Diebstahls weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern abzielte. Dazu sollte in der RiStBV eine neue Nummer 235a verankert werden, wonach die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen Containerns künftig wegen Geringfügigkeit einstellen, wenn sie weder mit einer Sachbeschädigung noch mit einem strafbaren noch mit einem größeren Hausfriedensbruch einhergegangen sind und sich durch den Verzehr der Lebensmittel auch keine Gesundheitsgefahren realisiert haben. Änderungen der RiStBV können die Länder – das wurde ja auch schon gesagt – nur einstimmig vornehmen. In der Sitzung des zuständigen RiStBV-Ausschusses vom 30. März 2023 kam jedoch keine einstimmige Entscheidung zustande. Zwar ist die Initiative aus Hamburg damit auf absehbare Zeit vom Tisch, erledigt – erledigt hat sich das Anliegen, Strafverfahren wegen nicht strafwürdigen Containerns möglichst schnell einzustellen, dadurch aber noch lange nicht. Ein Änderungsantrag hätte hier den Ursprungsantrag inhaltlich komplett ersetzt, und deswegen gibt es hier auch keinen Änderungsantrag, weil das so unzulässig gewesen wäre nach unserer Geschäftsordnung. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Meine Fraktion hat sich in der Ausschussberatung bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung im Rechtsausschuss enthalten und wird es auch jetzt wieder tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
