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Harry Glawe

CDU 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgehörlosengeld ist eine Forderung, die immer wieder mal erhoben wird. Und der Gehörlosenverband des Landes ist ja da auch sehr intensiv immer in Gesprächen mit verschiedenen Fraktionen und eben auch mit der AfD. Wichtig ist, dass man weiß, dass es darum geht, einerseits zu gucken, wie kriegen wir insgesamt auf der Bundesebene eine Regelung hin, die nach einer Matrix alle nachvollziehbaren transparenten Systeme der Hilfe erfasst. Und daran mangelt es immer noch. Individualhilfen sind natürlich möglich. Aber ich will Ihnen zumindest mal vortragen, was in anderen Bundesländern gezahlt wird: Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt 57 Euro, in Nordrhein-Westfalen 77 Euro, in Hessen 150, und hier fordert die AfD 200 Euro pro Monat. Meine Damen und Herren, entscheidend ist, dass ein Gesetzentwurf auch umfassend alles ausleuchten muss. Und da geht es um die Benachteiligungsausgleiche. Da geht es aber auch darum, Tauberblindete sind bei Ihnen gar nicht im Gesetzentwurf aufgeführt. Und dann könnte ich das noch mit mehreren anderen Themen untersetzen. Von daher ist dieser Gesetzesentwurf mangelhaft und kann so, jedenfalls durch uns als CDU, nicht gutgeheißen werden, denn wenn ein Gesetzesentwurf gemacht wird und das Land sich entscheidet, muss man erstens den Bundesrahmen kennen, zweitens dann auch eine Matrix entwickeln, was dann auch gezahlt werden muss. Und wenn dann auch einzelne Betroffene nicht erwähnt sind, dann ist das ein Mangel, den Sie als Gesetzesschreiber zu verantworten haben. Von daher kann ich nur sagen: Hausaufgaben nur halb gemacht. Deswegen können wir diesem Antrag nicht folgen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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