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Paul-Joachim Timm

AfD 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, zunächst einmal möchte ich Frau Anne Drescher, der bisherigen Beauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, für ihre ambitionierte Arbeit im Namen meiner Fraktion danken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie hat dieses Amt von 2013 bis 2023 mit vielen direkten Kontakten zu Betroffenen und mit persönlicher Zuwendung geprägt, was aber nur einen kleinen Ausschnitt ihres Schaffens markiert. Bereits ab 1993 war sie in der Bürgerberatung der damals neu entstehenden Landesbeauftragtenbehörde tätig und Ansprechpartnerin, aber auch – und das ist wohl das schillerndste Merkmal ihrer Tätigkeit – vor allem Zuhörerin für Menschen, die durch sowjetische Verschleppung und Tribunale stark gelitten hatten und die den Verbleib ihrer Angehörigen klären wollten. Als Bürgerrechtlerin war sie seit 1984 für viele Menschen bereits vertrauenswürdig. Als Landesbeauftragte hat Frau Drescher vielen Menschen geholfen, nötige Einsicht in Unterlagen zu erlangen, ihr Schicksal aufzuarbeiten und damit einzuordnen und Rehabilitationsmöglichkeiten anzubieten. Besondere Schwerpunkte setzte sie in die Aufarbeitung von Spätfolgen von in DDR-Heimen aufgewachsenen Kindern und in den Folgen des geheimen Dopings im Spitzensport der Deutschen Demokratischen Republik. Als Historikerin hat sie ihre Beobachtungen, Zeitzeugenberichte für die Wissenschaft und Forschung zugänglich gemacht, konserviert, sodass diese die Zeit überdauern mögen. Insgesamt haben in Mecklenburg-Vorpommern bis heute in etwa 30.000 Menschen die Beratung und Unterstützung der Landesbeauftragten genutzt. Es ist absehbar, dass auch zukünftig Menschen, wenn auch spät, noch den Mut fassen werden, die Beratung des oder der Landesbeauftragten aufzusuchen. Im Fortgang wünschen wir dem im Juli neu gewählten Landesbeauftragten Herrn Burkhard Bley eine erfolgreiche Arbeit. Ich denke, er ist sich der großen Fußstapfen bewusst, in die er treten wird. Der hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes“ ist eine Anpassung an die Weiterentwicklung und die strukturellen Entwicklungen auf Bundesebene, die in das Landesrecht überführt werden. Sie erlauben mir einen kurzen historischen Abriss. Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz bekamen nach der Wende Bürger der ehemaligen DDR den Zugang zu den über sie durch die Stasi rechtswidrig gesammelten Daten und Bespitzelungen. 30 Jahre lang waren die Unterlagen im Stasi-Unterlagen-Archiv in Berlin einzusehen. Mit Wirkung vom 17. Juni 2021 wurde das Stasi-Unterlagen-Archiv in das Bundesarchiv nach Koblenz überführt. Dies beruht auf der Tatsache, dass es sich um wichtige Zeitdokumente handelte und man das Unrecht der SED und der Deutschen Demokratischen Republik aus Respekt zu den Opfern bleibend archivieren will und auch muss. Und das ist gut so. Mit demselben Datum trat das SED-Opferbeauftragtengesetz in Kraft. Das Amt des Bundesbeauftragten wurde quasi zu einer Ombudsfunktion weiterentwickelt und auch weiterhin soll es möglich sein, die Interessen, Fragen, Hilfsangebote und Entschädigungsansprüche von SED-Opfern zu unterstützen. Das gemeinsame Wirken zwischen Bund und Ländern wird nun durch ein fachkundiges Beratungsgremium, welches am 20. Juni 2022 eingesetzt wurde, unterstützt. Die organisatorischen und bundesrechtlichen Veränderungen werden nun auf Landesebene durch den Gesetzesentwurf der Landesregierung aufgenommen, insbesondere konkretisiert in Paragraf 2 „Aufgaben der beauftragten Person“ und Paragraf 3 „Amt der beauftragten Person“, diese Änderungen. So weit, so gut. Das ist die übertragene Aufgabe an die Landesregierung. Wie man an der neuen Formulierung aber bereits erkennt – und dort finden Sie unsere Kritik –, folgt die Landesregierung hier den Handlungsempfehlungen Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen. Das bedeutet, es werden nicht mehr die beiden Geschlechter männlich und weiblich sprachlich verwendet, zum Beispiel „der Landesbeauftragte“ oder „die Landesbeauftragte“, sondern geschlechterneutral von der „beauftragten Person“ gesprochen. Hier folgt die Landesregierung lediglich einer Empfehlung, die wir als AfD-Fraktion selbstredend natürlich nicht unterstützen. Ihre Ideologie tragen wir in diesem Punkt nicht mit. Für uns als Alternative für Deutschland ist wichtig, dass der Landesbeauftragte die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen erhält, die er für seine immens wichtige Aufgabe benötigt. Dem werden wir in den kommenden Haushaltsverhandlungen ebenfalls Rechnung tragen. Aus zuletzt genanntem Grund wird sich meine Fraktion zu dem Gesetzentwurf, so, wie er hier heute steht, enthalten. Aber wir werden natürlich einer Überweisung wie immer zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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