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Constanze Oehlrich

GRÜNE 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Weltweit waren im vergangenen Jahr mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, in weniger als einem Jahrzehnt hat sich die Anzahl der Geflüchteten mehr als verdoppelt. 70 Prozent der Geflüchteten, aller Geflüchteten suchen Schutz in den Nachbarländern ihrer Heimat, in der Hoffnung, bald wieder nach Hause zurückkehren zu können, und auch, weil ihnen schlicht die Mittel fehlen, um weiterzuziehen. Die Hauptlast der weltweiten Geflüchtetenaufnahme liegt noch immer bei den Entwicklungs- und Schwellenländern des globalen Südens, die jedoch bei Weitem nicht über die gleichen Ressourcen und die gleiche Infrastruktur wie die wohlhabenden Länder des Nordens verfügen. Lassen Sie es uns nicht vergessen, hinter den Zahlen, die die Vereinten Nationen veröffentlichen, stehen Menschen. Es sind Mütter, Väter, Schwestern, Brüder, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, es sind Menschen wie Sie und ich, die ihre Heimat verloren und sich entschieden haben, dem Chaos und der Gewalt zu entfliehen, die einfach nur ihre Grundbedürfnisse stillen wollen, so wie Abdullah Kurdi, der für seine Familie einfach nur ein Dach über dem Kopf wollte, etwas zu essen, medizinische Versorgung, Bildung. Menschen, die aufgrund von politischer Verfolgung, Folter, Bedrohung von Leib und Leben, Menschenrechtsverletzungen oder Krieg gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, werden durch das Asylrecht geschützt. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das individuelle Grundrecht auf Asyl ist Grundpfeiler einer menschenrechtsorientierten Politik und darf nicht angetastet werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anstatt einzelne Länder politisch als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten einzustufen, braucht es rechtssichere und faire Verfahren und den Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung. Auch für die anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt, der Zugang zu individuellen Asylverfahren muss gewährleistet sein. Abschottung ist nicht nur inhuman, sondern führt zu Chaos. Rechtsstaatlich und europäisch kontrollierte EU-Außengrenzen sowie ein einheitliches Asylsystem, das die Verantwortung innerhalb der EU fair verteilt, müssen die Grundlagen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik sein. Rechtsstaatlich kontrolliert sind Grenzen nur dann, wenn die Menschenrechte gewährleistet sind und eine Möglichkeit zur Einreise besteht. Nicht jede, nicht jeder hat das Recht auf Asyl, aber jeder/jede hat das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung sowie auf eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung. Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung und zu Widerspruchsmöglichkeiten sind kein Luxus, kein Nice-to-have, sondern zeichnen den Rechtsstaat aus. Kein Mensch ist illegal. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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