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Constanze Oehlrich

GRÜNE 20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Paragraf 4 Absatz 2 des Landesgleichstellungsgesetzes – das wurde ja auch schon zitiert – sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der dienstliche Schriftverkehr die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion diese Vorschrift streichen. Sie begründet ihr Unterfangen damit, dass in der Vorschrift angeblich ein „Kunstproblem“ artikuliert werde, das keine Lösung zur Behebung geschlechtsspezifisch bedingter Benachteiligung, wo sie denn tatsächlich bestehe, darstelle. Erstens. Die Gleichstellung von Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtern ist kein Kunstproblem, sondern Verfassungsauftrag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden“, heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Darauf wird auch in Artikel 5 unserer Verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. Nach Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Gleichstellung, pardon, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Nach Artikel 13 unserer Landesverfassung ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Aufgabe des Landes, der Kommunen und aller anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Diesem Auftrag dient unter anderem das Landesgleichstellungsgesetz. Zweitens. Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst besteht entgegen der Annahme der AfD-Fraktion nach wie vor Handlungsbedarf. Das zeigt in ausdrücklicher Weise – das hatten wir auch im Rechtsausschuss, Herr Förster – die letzte Unterrichtung der Landesregierung über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Danach betrug in den obersten Landesbehörden der Frauenanteil bei den Referatsleitungen im Jahr 2021 40,6 Prozent. Bei der B-Besoldung lag der Frauenanteil bei 43,4 Prozent. Auch im nachgeordneten Bereich ist der Anteil von Frauen und Männern weiterhin nicht ausgeglichen. Bei den B-Besoldungen betrug der Frauenanteil 38,5 Prozent, bei der R2-Besoldung 34,6 Prozent (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gehts vielleicht auch mal nach Qualifikation?) sowie bei der Besoldung R2 bis R8 sogar nur 19,4 Prozent. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat bestimmt was mit Qualifikation zu tun.) Gerade im Kontext von Beruf und Karriere kann eine geschlechterbenennende Sprache sehr viel bewirken. Schon vor 50 Jahren zeigte eine im „Journal of Applied Social Psychology“ veröffentlichte Studie, dass sich mehr Frauen auf eine Stelle bewerben, wenn die Stellenausschreibung nicht im generischen Maskulinum, sondern geschlechtsneutral formuliert ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah, vor 50 Jahren wurde das schon gemacht!) Eine Studie der Universität Bern aus dem Jahr 2015 kam zu dem Ergebnis, dass männlich formulierte Stellenausschreibungen dazu führen, dass Frauen die Stelle bei gleicher Qualifizierung seltener bekommen und dass sich das ändert, wenn auch das weibliche Geschlecht benannt wird. Unter anderem wegen solcher Studienergebnisse schreibt Paragraf 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor, dass freie Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen. Aufschlussreich finde ich auch, dass geschlechterbenennende Sprache einen Einfluss darauf hat, welche Jobs sich Kinder zutrauen und welche nicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das zeigte eine Untersuchung mit 600 Grundschulkindern. Wenn Mädchen Berufe in geschlechterbenennender Sprache vorgestellt werden, etwa mit der Formulierung „Ingenieurin“, trauen sie es sich viel eher zu, einen sogenannten Männerberuf zu ergreifen. Umgekehrt gilt übrigens genau das Gleiche. Jungen wählen häufiger einen sogenannten Frauenberuf, wenn dieser geschlechtsbenennend beschrieben wird, (Thore Stein, AfD: Prinzessin.) etwa mit der Formulierung „Geburtshelfer“. (Thore Stein, AfD: Prinzessin.) Natürlich werden wir bestehende Nachteile nicht allein mit geschlechterbenennender Sprache beseitigen, aber Sprache hat – das zeigt die Forschung ganz eindeutig – einen Effekt. Und um den genau geht es. Anders, als uns die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf suggerieren will, macht uns das Landesgleichstellungsgesetz dabei keine konkreten Vorgaben. In Paragraf 4 Absatz 2 steht nur, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck kommen soll, und nicht, wie. Welche Formulierungen sich auf dem Weg hin zu einer geschlechterbenennenden Sprache verbreiten werden, entscheiden also am Ende wir alle. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die von der AfD-Fraktion beantragte Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes lehnen wir daher ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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