Jens-Holger Schneider
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Ja, der Minister sprach von norddeutschen Sitten und von Bräuchen, und zu den guten Sitten gehört es eben auch, wenn man so einen – neudeutsch – Deal abgeschlossen hat, dass man irgendwann noch mal darüber nachdenken muss, wenn der Deal unzureichend ist, dass man da nacharbeitet und gegebenenfalls auch da zu neuen Erkenntnissen kommt. Wir folgen der Argumentation des Kollegen Reinhardt aus der 58. Sitzung und sehen das so, dass auch natürlich für die Verwaltung, die ja deutlich teurer geworden ist bei mehr Fällen, die anfallen, da auch nachgesteuert werden muss, und insofern überzeugt uns Ihr Argument an der Stelle nicht, Herr Innenminister. Und insofern stimmen wir, wie die Kollegen von der FDP und auch von der CDU in Aussicht gestellt haben, dem Antrag der CDU … – von den GRÜNEN und der FDP –, dem Antrag der CDU ausdrücklich zu. Die Kommunen müssen insbesondere jetzt diesem Antrag gemäß auch rückwirkend und dynamisch unterstützt werden, da die Aufgaben für die Kommunen nicht leichter werden und die Aufgabe, die hier gestellt ist, ja Verfassungsrang hat. Und da bleibt ja nicht so viel Diskussionsgrundlage übrig. Und ich sage mal, wir müssen es ja nicht auf eine Klage ankommen lassen. Und die Haushaltssituation der Kreise ist angesprochen worden. Für meinen Kreis Nordwestmecklenburg wurde mir aus sicherer Quelle berichtet, dass wir auf ein zweistelliges millionenschweres Defizit hinsteuern. Und insofern ist da dringend auch – also es ist nur ein kleiner Teil, aber jeder Teil, der den Kommunen hilft, ist ein guter Teil, und der hilft uns allen am Ende auch. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
