Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments! Werte Gäste! Wir alle haben, glaube ich, unter ethischen Gesichtspunkten Sympathie für die Idee, dass man der Lebensmittelverschwendung entgegentreten muss. Nach den veröffentlichten Daten hungern weltweit über 800 Millionen Menschen. In Deutschland gibt es Armut, das hat viele Ursachen natürlich, aber unsere Verschwendung von Lebensmitteln ist dafür ein Mosaikstein: circa elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland pro Jahr im Müll, etwa sieben Prozent davon werden im Handel weggeworfen. Dann kommt es in der Folge zum sogenannten Containern. Rechtlich ist die Bewertung des sogenannten Containerns nicht ganz einfach. Es gibt zivilrechtliche Fragen, unter anderem dahin gehend, ob Weggeworfenes noch Eigentum bleibt, strafrechtliche Fragen, ob das Containern denn auch Diebstahl sei, vielleicht sogar Sachbeschädigung sein könnte, Hausfriedensbruch, und es gibt strafprozessuale Fragen, nämlich, unter welchen Umständen man möglicherweise das Vorgehen einstellen kann. BGB, StGB, StPO sind Bundesgesetze, aber es stimmt, es gibt auf Länderebene Richtlinien zum Straf- und Bußgeldverfahren, und auf eine Änderung dieser Richtlinien richtet sich der Antrag. Wir haben dazu eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und bei der Anhörung Befürworter und Gegner einer solchen Erleichterung der Einstellung in den Richtlinien gehört. Zu den Befürwortern gehörte unter anderem auch die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Hamburg. Sie hat ausgeführt, dass ein solcher Antrag eben zur Entkriminalisierung der Szene beitrage. Darauf kommt es allerdings nach Ablauf sozusagen einer gewissen Zeit jetzt nicht mehr an, denn ein Versuch auf Länderebene, zu einer Ergänzung der Richtlinien die erforderliche Einstimmigkeit herbeizuführen, ist – man mag das durchaus bedauern – im Frühjahr 2023 gescheitert. Der Antrag auf Änderung der Richtlinien wurde also auf der Länderebene abgelehnt. Der Antrag, diese Initiative Hamburgs zu unterstützen, geht damit ins Leere. Er ist aus meiner Sicht mit anderen Worten überholt, denn die Initiative war erfolglos. Welche Optionen bleiben nun? Die Optionen liegen meines Erachtens vor allem auf der Bundesebene. Man könnte gesetzlich neu regeln, wann Eigentum aufgegeben wird, bei den Diebstahlsvorschriften einen Absatz 3 oder Ähnliches einfügen, und klären, wann vielleicht kein Diebstahl vorliegt oder wie man vielleicht bei der Strafbarkeit eine Ausnahme machen könnte. Das Problem ist auf Bundesebene bekannt, es wird kontrovers diskutiert. Aber jetzt einen Initiativantrag auf einer ganz anderen Ebene brauchen wir dafür nicht. Natürlich, das will ich an dieser Stelle auch ausdrücklich gerne noch einmal betonen, sollte man das Problem auch wirtschaftlich angehen, die Unternehmen zur Weitergabe von genießbaren, aber nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln auffordern, steuerrechtliche und haftungsrechtliche Fragen lösen. All das würde ich begrüßen, wenn der Bund da am Ball bleiben würde. Was allerdings diesen Antrag hier hinsichtlich der Unterstützung der Initiative Hamburgs betrifft, kann man ihn aus meiner Sicht nur wegen Erledigung ablehnen. Und dementsprechend ist also die Empfehlung des Ausschusses, dass man sozusagen jetzt hier die Ablehnungsempfehlung bestätigt, dass man dem also zustimmen kann, auch gegeben. Also in der Sache ist der Antrag ohne Erfolg, dem Ausschussvorschlag kann man folgen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
