Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Inklusion kommt, daran ändert auch Ihr Antrag nichts, liebe Abgeordnete der AfD, und zwar mit großen Schritten, denn bereits 2027 soll die Inklusionsstrategie umgesetzt sein. Eine große Herausforderung für die Schulen, insbesondere vor dem Hintergrund der vielen anderen Herausforderungen, denen sich das Bildungssystem stellen muss: Lehrermangel, steigende Schülerzahlen, unter anderem durch Geflüchtete, Nachwirkungen der Maßnahmen gegen die Pandemie und, und, und. Schulen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sie alle stehen unter Druck und müssen sich täglich diesen Herausforderungen stellen, wobei sicher der Lehrermangel das größte Problem darstellt. Und dieses Problem wird sich verschärfen, wenn die Landesregierung nicht endlich Abhilfe schafft. Ab dem Schuljahr 2023/24 dürfen sich die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen auf freiwilliger Basis für die Beschulung an den Regelschulen entscheiden. Vielleicht ist das für einige von ihnen der bessere Weg, vielleicht profitieren sie von dem Lernen in Regelklassen und werden dort gut angenommen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass dieser Weg ein Erfolg sein kann, wenn die notwendige Ausstattung und vor allem das Personal vorhanden ist. Es kann auch sein, dass eine andere Gruppe eine ganz andere Erfahrung macht und für sich das Lernen in einer Förderschule als besser empfindet, weil sie sich dort besser aufgehoben und verstanden fühlen. Deshalb plädieren wir Freie Demokraten für einen Weg der Inklusion, in dem die Eltern und die Kinder mit Förderbedarf Lernen eine Chance haben, den für sich besten Weg zu wählen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Allerdings muss man dabei auch so ehrlich sein, dass das nur möglich ist, wenn ausreichend Personal und die entsprechende Ausstattung zur Verfügung steht, und beides ist aktuell nicht der Fall. In der momentanen Situation scheint es unrealistisch, beides zu erhalten – Förderschulen und Regelschulen mit Fördergruppen –, und wir können davon ausgehen, dass sich das aktuell erst einmal nicht ändern wird. Und wir wissen nicht, wie viel Personal wir künftig, insbesondere nach 2026, wenn die Verrentungswelle einsetzt, vorhalten können. Wir wissen auch überhaupt nicht, wie sich die Schülerzahlen entwickeln werden. In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu. Diese haben einen hohen Bedarf an Personal. In dieser Situation einfach das Gesetz schnell zu ändern, scheint uns nicht der richtige Weg. Darum ist unsere Lösung, zunächst einen Austausch mit den Experten und Betroffenen im Frühjahr durchzuführen. Da können wir die ersten Erfahrungen auswerten und die aktuellen Zahlen analysieren. Erst wenn wir einschätzen können, wie überhaupt der Bedarf ist, können wir eine valide Entscheidung treffen, ob wir beide Schularten erhalten können und müssen. Und vielleicht schafft es die Landesregierung ja in absehbarer Zeit, ein Konzept zur personellen Ausstattung vorzulegen. Das ist aus unserer Sicht eine bessere Lösung, als voreilig Gesetze umzuschreiben. Das Bildungsministerium sollte sich hier der Herausforderung stellen und den betroffenen Eltern und Kindern einen sinnvollen und unterstützenden Plan vorlegen. Den Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
