Christiane Berg
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kolleginnen Frau Hoffmeister und auch jetzt Frau Enseleit, die haben es bereits angedeutet, wir haben ein Gesetz vor uns liegen, das nur in ganz wenigen Punkten geändert werden müsste aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung. Die Landesregierung hat es geschafft, daraus einen Bürotiger zu machen, aus 6 notwendigen Paragrafenänderungen mach 23. (Zuruf aus dem Plenum: Bürokratieabbau!) Und diese restlichen 17 Änderungen beruhen einzig auf der Handlungsempfehlung des Justizministeriums für gerechte Sprache. Diese geschlechtergerechte Sprache, die Argumente, das Für und Wider sind zu Unmengen ausgetauscht, die Fronten sind sehr klar. Und, Herr Albrecht, wir als Fraktion halten uns an Regeln, denn wir haben in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern den Rat für deutsche Rechtschreibung, wir haben den Duden. Hier wird vorgegeben, wie wir unsere deutsche Sprache richtig anwenden und benutzen, und darüber wird auch regelmäßig beraten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist schon sehr speziell.) Die nächste erfolgt am 15.12., dann können Sie sich ja noch mal melden, und daran halten wir uns. Das dazu! Und was ist in dem Zusammenhang eine Empfehlung? Eine Empfehlung ist ein Rechtsakt, mit welchem dem Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahegelegt wird, der aber nicht verbindlich ist. Ich muss das also nicht anwenden. Die Justizministerin oder das Haus wussten schon, warum sie diesen Weg wählen, weil rechtsverbindliches Vorschreiben nicht möglich ist. Und was bedeutet nun die Anwendung der Empfehlung im konkret vorliegenden Gesetzentwurf? Ich sagte es schon, erstens, aus 6 mach 23, zweitens, aus einer notwendigen Gesetzesänderung, die ohne Aussprache hätte erfolgen können, wird eine zeitaufwendige, relativ zeitaufwendige Diskussion. Wir hätten diese Änderung am Freitag in der Zweiten Lesung beschließen können. Hat das Wissenschaftsministerium im Moment nichts zu tun? (René Domke, FDP: Nein.) Und drittens entspricht dieser Gesetzentwurf dann noch nicht einmal Ihrer eigenen Empfehlung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Für die Zweite Lesung sind wir doch zuständig.) „Der oder die Landesbeauftragte“ für die Aufarbeitung des SED-Unrechts wird eine „beauftragte Person“. Ziel einer gerechten Sprache soll das Vermittelnde sein. Es soll eine einbeziehende Wirkung haben. Aber genau hier in diesem vorliegenden Gesetzentwurf (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das macht unsichtbar, bedeutungslos.) führt es zum Gegenteil, nämlich zur Abwertung der Bedeutung dieses Amtes. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Es handelt sich bei dem Landesbeauftragten oder der Landesbeauftragten nicht um irgendeine beauftragte Person. Der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist unsere Verbindung zur Aufarbeitung unserer Vergangenheit unseres Bundeslandes. Frau Ministerin hat sich noch gerade bei der Einbringung für die geleistete Arbeit der Behörde bedankt. Es ist also nicht irgendeine beauftragte Person. Und schon allein aus dieser Bedeutung heraus verbietet es sich für meine Fraktion, eine verallgemeinernde Bezeichnung zu verwenden. Ja, und dann kommt noch etwas. Der Gesetzentwurf ist auch noch inkonsistent. Unser „Landesbeauftragter“ wird lapidar eine „beauftragte Person“. Aber „der oder die Bundesbeauftragte“ wird im Gesetzentwurf weiter als „der oder die Bundesbeauftragte“ bezeichnet – Paragraf 2 Nummer 6, falls Sie gucken wollen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist durch Bundesgesetz geregelt. Das steht so im Gesetz.) Warum bei dem einen so und bei dem anderen nicht? Das ist nicht verständlich. Das sind Fragen und Ungerechtigkeiten, die noch zu klären sind. Wir werden einer Überweisung zustimmen, einem solchen Gesetz nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
