Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung des kommunalen Standarderprobungsgesetzes um weitere fünf Jahre bis Ende Dezember 2028 vor. Mit dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz wurde im Jahr 2010 für die kommunalen Körperschaften der rechtliche Rahmen geschaffen, von Vorgaben, also Standards in Landesgesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften für eine begrenzte Zeit abzuweichen. Auf diese Art und Weise können bei der kommunalen Aufgabenerledigung neue Lösungen ausprobiert, also erprobt werden. Erfolgreiche Erprobungen können gegebenenfalls dann landesweit zur Anwendung empfohlen werden. Als Erprobungsgesetz ist die Geltungszeit des Gesetzes befristet gewesen. Nach zwei Verlängerungen in den Jahren 2015 und 2018 würde es am Ende dieses Jahres außer Kraft treten. Vor dem Außerkrafttreten hat die Landesregierung die Ausführung des Gesetzes unter Berücksichtigung der Zielstellung noch einmal zu bewerten und hierüber dem Landtag zu berichten gehabt. Dieser Bericht dient insbesondere dazu, eine fundierte Entscheidung über eine mögliche weitere Verlängerung des Erprobungsgesetzes zu ermöglichen. Mit dem Ihnen ebenfalls vorliegenden detaillierten dritten Abschlussbericht ist die Landesregierung dieser Verpflichtung nachgekommen. Im Ergebnis führt der Bericht, wie auch schon bei den vorlaufenden Verlängerungen, zu der Empfehlung, dass das Kommunale Standarderprobungsgesetz weiterhin befristet beibehalten werden sollte. Für die Kommunen stellt das Standarderprobungsgesetz ein Nachsorgen des Steuerungsinstruments zur Verfügung, das ihnen ermöglicht, auf nicht vorhersehbare Anpassungsbedarfe flexibel reagieren zu können. Gerade die Kommunen werden durch die Veränderung der demografischen Rahmenbedingungen vor Herausforderungen gestellt, Herausforderungen, die nicht immer vorhersehbar sind und wo ein schnelles Handeln möglich sein sollte. Als ein Prozess erfordern diese eine fortwährende Anpassung und Wandlung in vielen Bereichen an die sich verändernden Bedingungen. Ich halte es daher für richtig, dass diese mit dem kommunalen Standarderprobungsgesetz eröffnete Option weiterhin bestehen bleibt. (Torsten Renz, CDU: Das ist zu wenig.) Der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben sich bei der Anhörungsphase ausdrücklich für eine Beibehaltung des Standarderprobungsgesetzes ausgesprochen. Deshalb schlagen wir Ihnen mit dem Gesetzentwurf die Beibehaltung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes um weitere fünf Jahre vor. Neben der Verlängerung der Geltungszeit sieht der Gesetzentwurf kleine redaktionelle Änderungen vor, die die sprachliche Aktualisierung von Bezeichnungen zum Inhalt haben. Und im Übrigen soll das Standarderprobungsgesetz unverändert bleiben, da der weite Anwendungsbereich und vor allem das besondere gesetzliche Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen sich gut bewährt haben. Ich bitte Sie daher um Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
