Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Landesgehörlosengeld auf Drucksache 8/2092. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2092 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2092 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, Drucksache 8/2344. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2344 – In der 58. Sitzung des Landtages am 11. Juli 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Und das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.
