Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Anlass unseres Antrages ist, dass vor 30 Jahren, am 27. Juni 1993, der GSG-9-Beamte Michael Newrzella in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, genauer gesagt in Bad Kleinen, ermordet wurde. Der Grund dafür, seiner hier heute zu denken, ist vor allem anderen die Achtung seiner Person, die Achtung des Individuums, andererseits und weiter gefasst allerdings auch die Anerkennung der Bedeutung staatlicher Institutionen und Behörden, die grundsätzlich für unsere Sicherheit und den Erhalt des Rechtsstaates erforderlich sind. Unser Motiv ist die konsequente Ablehnung jeder Form extremistischer Gewalt, in diesem Fall – und heute bekanntlich auch von vielen gern ignoriert – die Gewalt des Linksextremismus. Dessen Exzesse sind zuletzt wieder ebenso hemmungslos wie zahllos zu beobachten, meine Damen und Herren. Nicht nur dieses Phänomen dokumentiert die Aktualität des Themas, flankiert wurden und werden die tragischen Ereignisse des Jahres 1993 nämlich von einer unsäglichen Berichterstattung, mittels derer aus dem Täter ein Opfer gemacht werden sollte, mit der man der GSG 9 eine Hinrichtung andichten wollte und die mitnichten dazu geeignet war, die Person und den Polizeikommissar Michael Newrzella in den Mittelpunkt des Geschehens zu rücken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das, meine Damen und Herren, wollen wir dagegen heute und künftig machen. Was war damals geschehen? Die RAF-Terroristin Birgit Hogefeld, bereits 1995 am Mord- und Sprengstoffanschlag beteiligt, trifft sich im Juni 1993 mit Klaus Steinmetz in Bad Kleinen, nicht ahnend, dass dieser ein V-Mann des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz gewesen ist. Sie fahren nach Wismar und mieten eine Ferienwohnung, dabei werden sie nahezu unablässig überwacht. Während ihrer Abreise soll der vermeintlich unkomplizierte Zugriff erfolgen, doch als die Behörden vernehmen, dass sich die beiden mit einer dritten Person treffen wollen, wird abgewartet. Die Aussicht auf die Festnahme eines weiteren Terroristen führt zur Verschiebung des Zugriffs und letztlich in eine Katastrophe. Der Bahnhof in Bad Kleinen, von den Behörden selbst zunächst als ungeeigneter Zugriffsort eingestuft, wird zu einem Sinnbild für Fehlentscheidungen, Hass auf den Staat und für das, was heute viele Fake News nennen würden. Die dritte Person nämlich, auf die alle warten, ist Wolfgang Grams, Hogefelds Lebensgefährte. Obwohl zwischen 50 und 100 Einsatzkräfte – die Angaben variieren – am Zugriffsort versammelt sind, kann nur Hogefeld festgenommen werden. Grams genügen einige Meter, die er zwischen sich und die GSG 9 bringt, um Michael Newrzella zu erschießen. Und dann reiht sich eine Berichterstattung an die andere. Und in der Tat ist frappierend und geradezu schockierend, dass eine aktuelle Internetrecherche viel zu den damaligen Ereignissen ans Tageslicht fördert, aber ausgerechnet über die einzige Person, die eindeutig und ausschließlich durch fremde Hand ums Leben gekommen ist, kaum etwas zu finden ist. Muss und darf das so bleiben? Wir meinen, nein. Rücken wir endlich das tatsächliche Opfer – in diesem Fall Michael Newrzella – in den Mittelpunkt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ziehen wir endlich unsere Lehren aus der bereits angedeuteten skandalösen Instrumentalisierung der damaligen Ereignisse! Verschiedene Medien, allen voran der „Spiegel“ und „Monitor“, suggerierten, ja, programmierten, Grams sei tatsächlich von Beamten aus nächster Nähe getötet worden, mehr noch – und der Begriff fällt immer wieder –, man habe ihn wehrlos am Boden liegend schlicht hingerichtet. Grundlage dieser dreisten und – wie sich später herausstellen sollte – falschen Behauptungen waren sogenannte Zeugen. Mittlerweile widerspricht man sich selbst und der „Spiegel“ berichtete 2019 in einer Reportage, dass er mittlerweile selbst erhebliche Zweifel an der Angemessenheit seiner Berichterstattung von damals erhob. Und die vom Hamburger Magazin daraufhin selbst beauftragte Aufklärungskommission kam 2020 zu dem Ergebnis, man habe auf Basis einer mangelhaft geprüften und falschen Aussage eines Journalisten einen Fehler begangen. So viel Selbstkritik wünscht man sich, und auch gerade heute. Also, meine Damen und Herren, uns geht es in diesem Antrag jetzt nicht um eine Auswertung dieses Einsatzes. Das ist alles schon geschehen. Es geht uns in diesem Antrag nicht um eine Medienschelte. Mit unserem Antrag geht es darum, dass wir im Kern des Mannes, der damals in Ausübung seiner Pflicht sein Leben lassen musste, gedenken. Michael, genannt Shorty Newrzella, geboren am 15. September 1967, starb im Alter von nur 25 Jahren am 27. Juni 1993. Seine Waffe hatte er in dem Moment, als mehrfach auf ihn geschossen wurde, noch nicht einmal gezogen. Er war der erste GSG-9-Beamte, der im Einsatz starb, und das letzte bekannte Opfer der RAF. Wir setzen auf eine angemessene Debatte und erwarten Ihre Zustimmung hier in diesem Hause. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
