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Beate Schlupp

20.09.2023 Sitzungen 8/63

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2553 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes, Drucksache 8/2590. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2590 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Bernhardt.

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