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Christian Pegel

20.09.2023 Sitzungen 8/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist vor einigen Wochen alles gesagt, ich wiederhole gern in Stichpunkten erneut: Erstens, wenn sich zwei Beteiligte in die Hände gucken – alter norddeutscher, hanseatischer Grundsatz – und der eine was ganz dringend möchte und der andere sich drauf einlässt, dann, glaube ich, dass man klug daran tut, Deals auch entsprechend zu akzeptieren, denn diese Jugendhilfeaufgabe zu bekommen, war ein ganz zentrales Anliegen im damaligen komplexen Verhandlungsprozess der kommunalen Familie. Lorenz Caffier, der den federführend begleitet hat, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) würde da mit Sicherheit auch noch gerne Ihnen Rede und Antwort stehen, wenn Sie ihn darauf ansprechen. Es gab also ein hochgradiges Anliegen, das Land ist dem nur begrenzt gern nachgekommen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn die Kolleginnen und Kollegen, die bis dahin diesen Bereich im Sozialministerium verantwortet haben, konnten sich gut vorstellen, ihn weiterhin zu behalten. Man hat sich dann – und das findet sich im Entwurf und seiner Begründung wieder – ganz ausdrücklich eben darauf verständigt, ja, wir gehen schweren Herzens als Land diesen Schritt. Wir gehen ihn sogar so weit, dass das Sozialministerium keine Fach- und Rechtsaufsicht mehr hat. Das führt dazu, dass ihr als kommunale Familie in einem Zweckverband die entsprechende alleinige Organisationshoheit habt, damit ein Stück weit auch über die Kostenentwicklungen und Kostenlasten entscheiden könnt und diese steuern könnt, und vor dem Hintergrund war man bei einer gemeinsamen Verständigung. Selbst wenn Sie sagen, das halten Sie verfassungsrechtlich für nicht tragfähig – (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) der Hintergrund ist ja, dass die Kommunen bisher nicht klagen, vermutlich, weil sie ganz genau wissen, dass an der Stelle man tatsächlich sich schwer in die Augen geschaut und einen anderen Weg gefunden hat –, (Marc Reinhardt, CDU: Na klar!) wäre es ja zumindest naheliegend gewesen, den Ruck einmal durch den eigenen Gesetzentwurf gehen zu lassen. Ich hatte Ihnen damals die Hinweise gegeben, dass nur ein kleiner Teil der von Ihnen zu dynamisieren vorgesehenen Mittel von 2,5 Millionen Euro tatsächlich auf das Personal für diesen Bereich entfällt und der deutlich größere Teil, über 1,6 Millionen Euro, entspringt einer nur als durchlaufender Posten gestalteten Kostenregelung, die direkt in die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte weitergeht, weil es nämlich da um eine Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ging. Und ich hatte Ihnen zum Dritten dann an die Hand gegeben, nur ein kleiner Teil ist also für den Personalkostenbestand, auf den Sie abzielen, der größere Teil sind Sachkosten, die völlig woanders hingehen, haben also mit Ihrem Argument überhaupt nichts zu tun. Diese Differenzierung in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen, wäre zumindest nicht fernliegend gewesen, wenn es einem wirklich um eine Sachdebatte in diesem Punkt gegangen wäre. Aber ich hatte Ihnen damals vor allen Dingen gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen des Sozialministeriums für diesen deutlich größeren Teil, nämlich die Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, wegen der – und da haben Sie recht – völlig unstreitig deutlich erhöhten materiellen Kostenlast fast 600.000 Euro mehr momentan pro Jahr an die Kreise und kreisfreien Städte ausreichen, um genau diese massiven Kostensteigerungen in den echten Jugendhilfearbeitsteilen zu ersetzen. Zu guter Letzt – Sie haben dann eben noch einen großen Topf gemacht und alles reingeworfen –, das, worüber wir hier reden, ist lediglich der von den Kreisen und kreisfreien Städten in einem gemeinsamen Verband getragene Verwaltungsteil. Ihr Hinweis auf alle möglichen Kostensteigerungen in der Jugendhilfe gehen damit endgültig fehl. Es geht hier eben nicht um die materielle Kostenerstattung für die materiellen Arbeiten. Es geht nicht darum, dass ich für die eigentliche Jugendhilfearbeit etwas zurückerstattet bekomme, sondern nur um den ganz kleinen Verwaltungsteil. Noch mal, der viel größere Teil in den 2,5 Millionen Euro sind solche Sachkostenerstattungen. Die müssten Sie bei Ihrer Argumentation rausnehmen, und für die wird bereits namhaft mehr gezahlt, fast 600.000 Euro. Genau da kommen wir also der Pflicht nach, und bei dem viel kleineren Teil für Verwaltung gab es schlicht einen Deal, und ich erwarte von allen Beteiligten, wenn man ganz dringend was möchte und einem entgegengekommen wird, dass man dann so einen Deal auch einhält. Alter hanseatischer Grundsatz, der ist in Norddeutschland, glaube ich, nicht völlig von der Hand. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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